Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 - ERPWiPlanG 2027)
Text
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 - ERPWiPlanG 2027)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8233
21. Wahlperiode 28.09.2026
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des
ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 – ERPWiPlanG 2027)
A. Problem und Ziel
Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2027 gefördert
werden.
B. Lösung
Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1 186
Millionen Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes)
einschließlich gewerblich orientierter gemeinnütziger Unternehmen im Bereich der
Gründungsfinanzierung und Angehörige freier Berufe erhalten aus dem ERP-
Sondervermögen im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und
Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund 12 000 Millionen
Euro.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Vergleiche Abschnitt B.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie
werden vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die Kosten, die den
Förderinstituten und den Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen entstehen, werden
vom ERP-Sondervermögen gedeckt.
Es werden weder für Unternehmen noch für die Verwaltung neue
Informationspflichten eingeführt.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau, und Hausbanken durchgeführt. Der Bund trägt
die Personal- und Sachkosten, die unmittelbar bei ihm für die Verwaltung des
Vermögens entstehen. Für die Verwaltung ist das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie zuständig, am bisherigen Verfahren verändert sich nichts.
F. Weitere Kosten
Die zinsbegünstigten ERP-Darlehen beeinflussen bei den Empfängern die
Preisgestaltung tendenziell günstig. Mögliche Auswirkungen auf Einzelpreise können
nicht eingeschätzt werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DER BUNDESKANZLER
Berlin, 28. September 2026
An die
Präsidentin des
Deutschen Bundestages
Frau Julia Klöckner
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,
hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des
ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 – ERPWiPlanG 2027)
mit Begründung und Vorblatt (Anlage).
Ich bitte, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 beschlossen,
gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine
Einwendungen zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Merz
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des
ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 – ERPWiPlanG 2027)
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt
und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch
Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen
und Ausgaben auf
1 186 621 000 Euro
festgestellt.
§ 2
Ermächtigung zur Kreditaufnahme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 3
Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren
Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines
Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn
Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 4
Übernahme von Gewährleistungen
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der
gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe und von Unternehmensgründungen von gewerblich orientierten
gemeinnützigen Unternehmen bis zu einem Gesamtbetrag von 5 161 000 000 Euro zu Lasten des ERP-
Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren
Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit
das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist
und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe
anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind
auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für
Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für
erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr
anzurechnen.
§ 5
Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind
von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6
Außerkrafttreten
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2028, frühestens jedoch mit
Ablauf des 31. Dezember 2027, außer Kraft.
§ 7
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Anlage
(zu § 1)
Wirtschaftsplan
nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung des ERP-Sondervermögens zum 31. Dezember 2025
Anlage 3: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2025
Anlage 4: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des
eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Kapitel 1
Titel und
Funktion Zweckbestimmung
Betrag für
2027
1 000 €
Betrag für
2026
1 000 €
Ist-Ergebnis
2025
1 000 €
1 2 3 4 5
Ausgaben
892 01-
691
Finanzierungshilfen zur Unterstützung von
Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur
Leistungssteigerung mittelständischer privater
Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft ...........
Verpflichtungsermächtigung ....................... 355 900 T€
davon fällig:
Jahr 2028 bis zu .......................................... 73 500 T€
Jahr 2029 bis zu .......................................... 59 100 T€
Jahr 2030 bis zu .......................................... 54 300 T€
in künftigen Haushaltsjahren ...................... 169 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683
01 und 682 01.
4. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 162 01. Dies gilt auch für zu
erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls
Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und
diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen,
dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
67 100
66 800
29 803
683 01-
691
Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2026 ..................................
Zahlungsverpflichtungen ........................... 2 312 300 T€
davon fällig:
Jahr 2028 bis zu ......................................... 246 600 T€
Jahr 2029 bis zu ......................................... 221 100 T€
Jahr 2030 bis zu ......................................... 193 500 T€
in künftigen Haushaltsjahren ..................... 1 651 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben folgenden
Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892
01 und 682 01.
283 000 231 600 168 816
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Titel und
Funktion Zweckbestimmung
Betrag für
2027
1 000 €
Betrag für
2026
1 000 €
Ist-Ergebnis
2025
1 000 €
1 2 3 4 5
Ausgaben
682 01-
691
Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit
deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung
von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen
durch die KfW Capital .......................................................................
Verpflichtungsermächtigungen .................... 206 000 T€
davon fällig:
Jahr 2028 bis zu ........................................... 51 300 T€
Jahr 2029 bis zu ........................................... 52 700 T€
Jahr 2030 bis zu ........................................... 51 900 T€
Jahr 2031 bis zu ........................................... 50 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892
01 und 683 01.
48 200
42 900
28 265
682 02-
330
Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen
Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und
mittlere Unternehmen ...............................................................................
Verpflichtungsermächtigung ................... 4 132 600 T€
davon fällig
in künftigen Haushaltsjahren ..................
4 132 600 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel
129 01 geleistet werden.
780 000
975 000
427 425
681 02-
029
Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studenten und
junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie langfristige
Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-
amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland. ......
Verpflichtungsermächtigung ............................. 7 007 T€
davon fällig:
Jahr 2028 bis zu ................................................ 2 270 T€
Jahr 2029 bis zu ................................................ 2 335 T€
Jahr 2030 bis zu ................................................
2 402 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
3 801
3 710
3 332
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Titel und
Funktion Zweckbestimmung
Betrag für
2027
1 000 €
Betrag für
2026
1 000 €
Ist-Ergebnis
2025
1 000 €
1 2 3 4 5
Ausgaben
681 03-
029
Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen
Programms für transatlantische Begegnung .......................................
Verpflichtungsermächtigung ............................. 5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2028 bis zu ................................................ 1 500 T€
Jahr 2029 bis zu ................................................ 1 300 T€
Jahr 2030 bis zu ................................................ 1 300 T€
Jahr 2031 bis zu ................................................ 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
4 100
3 600
3 071
870 01-
680
Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ...........................................
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln
892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.
- - -
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung
1 186 201 1 323 610 660 712
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse .............................................................. 7 901 7 310 6 403
Ausgaben für Investitionen ................................................................ 1 178 300 1 316 300 654 309
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 1 186 201 1 323 610 660 712
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Investitionsfinanzierung
Erläuterungen
6
Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der
Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der
gewerblichen Wirtschaft dienen. Die veranschlagten Mittel dienen zudem der Förderung im Bereich der KfW
Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 11 155 Mio.
Euro gefördert werden:
a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
einschließlich Vorhaben in regionalen Fördergebieten und
Leasingfinanzierung ........................................................... 7 105 Mio. Euro
b) Refinanzierung privater
Kapitalbeteiligungsgesellschaften ...................................... 50 Mio. Euro
c) Innovationen und Digitalisierung....................................... 3 000 Mio. Euro
d) Exportfinanzierung ............................................................ 1 000 Mio. Euro
Der für 2027 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von 11 155 Mio. Euro
über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in Höhe von 288 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert
und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden
Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2027 geplante Fördervolumen auch für die
kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen
Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung, Tilgungszuschüssen und
Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung regionaler
Fördergebiete, einschließlich des ERP-Startfonds und Leasingfinanzierung.
b) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die
Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
c) Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie des gesamten Finanzierungsbedarfs
innovativer Unternehmen.
d) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in
Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Aus dem Ansatz können auch Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen von
gewerblich orientierten gemeinnützigen Unternehmen geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund
übertragenen Kreditforderungen und die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis
einschließlich 31. Dezember 2026.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 2 312,3 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2028 bis ............................... 246,6 Mio. Euro
Jahr 2029 bis zu ........................... 221,1 Mio. Euro
Jahr 2030 bis zu ........................... 193,5 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren ....... 1 651,1 Mio. Euro
Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
− die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.
− insbesondere für das Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital sowie
− die „ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität“ bei der KfW Capital sowie
− die „ERP-Anlageberatung“ und „ERP-Anlagevermittlung“ im Rahmen des Wachstumsfonds Deutschland.
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
− Die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von
haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der
Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
− die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II, III und IV, des HTGF Opportunity, des
DeepTech & Climate Fonds, des Fonds coparion und des Ko-Investment-Vehikels für Direktbeteiligungen der
KfW Capital „Scale-up Direct“ und
− die Beteiligung des ERP-Sondervermögens an RegioInnoGrowth.
− Weitere Maßnahmen sind der durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierte
Mikromezzaninfonds und Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2027 beziehungsweise als
Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2028 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu bestimmenden
Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2027 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der
erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 4 133 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 3,101 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
− 1,782 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studentinnen und Studenten der
Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland
ermöglicht wird,
− bis zu 0,990 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden
Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
− bis zu 0,329 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten der
genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,700 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit
dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort
und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen
Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. Außer dem
Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 7,007 Mio. Euro veranschlagt,
fällig in den Jahren 2028 bis 2030, um die Förderung der ERP-Stipendienprogramme McCloy und des MOE/GUS
bewilligen zu können.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (ERP-
Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte
im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA)
bestehend aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und
dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro
veranschlagt, fällig in den Jahren 2028 bis 2031, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für eine etwaige Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen
und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-
Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2025 rund 3 500 Mio. Euro.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Kapitel 2
Titel und
Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für
2027
1 000 €
Betrag für
2026
1 000 €
Ist-Ergebnis
2025
1 000 €
1 2 3 4 5
Sonstige Ausgaben
427 09-011
Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende)
sowie Aufwendungen für nebenberuflich und
nebenamtlich Tätige .........................................................................
220
220
103
531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie
sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens……
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: 892 01, 682 01 und 683 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575
01.
200
200
113
575 01-680 Zinsaufwendungen ...........................................................................
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: 892 01, 682 01 und 683 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 531 01.
- - -
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß
§ 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz ........................................................
-
-
-
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen .................................................
- - -
Summe Sonstige Ausgaben 420 420 216
Abschluss
Sonstige Ausgaben ........................................................................... 420 420 216
Zinskosten ........................................................................................
- - -
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 420 420 216
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
6
Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-
Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben,
die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und
besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme
finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-
Sondervermögens auch im Internet informiert wird. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen
sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung
der ERP-Förderung beitragen können. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-
Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Darunter fallen auch Gerichts-, Prüfungs-
und ähnliche Kosten.
Aus dem Ansatz können auch Erstattungen an sonstige Bereiche im Inland geleistet werden, wie zu erstattende
Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für
die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B., wenn das ERP-
Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das
ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist).
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für eine mögliche Negativ-Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angelegten
liquiden Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart,
dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht
im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B.
Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen).
Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem
Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des
Vorjahres geleistet werden.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Kapitel 3
Titel und
Funktion Zweckbestimmung
Betrag für
2027
1 000 €
Betrag für
2026
1 000 €
Ist-
Ergebnis
2025
1 000 €
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 99-680 Vermischte Einnahmen...........................................................................
- - 115
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme
aus Gewährleistungen ............................................................................
- - -
162 01-691 Erträge aus Vermögen ............................................................................
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 892
01. Die Höhe der Mehreinnahmen zur Verstärkung des Titels 892 01 dürfen
jedoch nicht zu einer Überschreitung der prognostizierten inflationierten
Förderzielgröße von insgesamt 455,7 Mio. Euro führen.
437 665 416 041 455 118
182 01-691 Tilgung von Darlehen.............................................................................
411 200
411 600
351 365
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen ......................................................................
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden.
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
275 207 450 229 -
231 01-699 Zuweisungen und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt für
Investitionen des ERP-SV in deutsche Start-ups und Scale-ups ...........................
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen als Unterstützung zu den
Investitionen des ERP-SV in deutsche Start-ups und Scale-ups bei folgendem Titel:
682 02.
49 219
45 660
39 640
272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw.
zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem
Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei
folgendem Titel: 682 02
13 330 500 -2 891
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW ...................................... - - -
Gesamteinnahmen 1 186 621 1 324 030 843 347
Abschluss
Verwaltungseinnahmen ..........................................................................
Übrige Einnahmen .................................................................................
-
1 186 621
-
1 324 030
115
843 232
Gesamteinnahmen 1 186 621 1 324 030 843 347
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Einnahmen
Erläuterungen
6
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung ERP-Förderrücklage .................................
b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II ..........
c) Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse ................
232 945 T€
124 486 T€
79 158 T€
d) Zinserträge ................................................................. 1 076 T€
Summe .............................................................................. 437 665 T€
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht für
Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der
risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren
Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministeriums der Finanzen eine Ausgleichsvereinbarung
abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens
jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit
der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz
gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen an Unternehmen: 411 200 T€.
Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01
Das ERP-Sondervermögen investiert mittels unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente, die von externen
Intermediären verwaltet werden, mittel- oder unmittelbar in deutsche Start-ups und Scale-ups. Durch eine Zuweisung
für Investitionen des ERP-Sondervermögens in deutsche Start-ups und Scale-ups trägt der Bundeshaushalt dazu
bei, dass das ERP-Sondervermögen dieser Aktivitäten kontinuierlich – unabhängig von externen Einflüssen des
Venture Capital-Marktes – umsetzen und fortführen kann. Die vom Bundeshaushalt an das ERP-Sondervermögen
bereitgestellte Zuweisung wird bei diesem Titel vereinnahmt.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über
ESF Plus-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF Plus-Mittel an
das ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit
dem ESF der Mikromezzaninfonds Deutschland aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02
(Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für
kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF Plus werden bei
diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Abschluss
Kapitel Bezeichnung Einnahmen Ausgaben davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen
1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 Investitions- und
Exportfinanzierung
911 414 1 186 201 - - 7 901 1 178 300
2 Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
275 207 420 420 - - -
1 186 621 1 186 621 420 - 7 901 1 178 300
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgabensoll
2027
a) Bis
einschließlich
31.12.2025
eingegangene
Verpflichtungen
fällig ab
2027
b) VE 2026
c) VE 2027
davon fällig
in Mio. € 2027 2028 2029 2030 2031ff
in Mio. Euro
1 2 3 4 5 6 7 8
892 01 Mittelständische
Unternehmen, Exportfinanzierung 67,1 a) - - - - - -
b) - - - - - -
c) 355,900 - 73,500 59,100 54,300 169,000
683 01 Förderkosten 283,0 a) 2.270,400 216,800 191,700 169,900 152,900 1.539,100
b) 324,800 66,100 54,900 51,200 40,600 112,000
c) 2.312,300 - 246,600 221,100 193,500 1.651,100
682 01 Förderkosten für die KfW
Capital 48,2 a) 146,100 47,700 49,400 49,000 - -
b) 187,900 46,200 47,500 47,400 46,800 -
c) 206,000 - 51,300 52,700 51,900 50,100
681 02 Gewährung von Stipendien
und Förderung von
Informationsreisen
3,8 a) - - - - - -
b) 5,250 1,769 1,723 1,758 - -
c) 7,007 2,270 2,335 2,402
681 03 Förderung von Maßnahmen
im Rahmen des Deutschen
Programms für transatlantische
Begegnung
4,1 a) 1,759 1,003 756 - - -
b) 5,100 1,500 1,300 1,300 1,000 -
c) 5,100 - 1,500 1,300 1,300 1,000
Summe 406,2 a) 2.418,259 265,503 241,856 218,900 152,900 1.539,100
b) 523,050 115,569 105,423 101,658 88,400 112,000
c) 2.886,307 - 375,170 336,535 303,402 1.871,200
682 02 Kooperationsprojekte 780 a) 3.417,50 2026 ff.: 3.417,50
b) 4.115,60 2027 ff.: 4.115,60
c) 4.132,60 2028 ff.: 4.132,60
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung des ERP-Sondervermögens
2025 2024
EUR EUR
Vermögensminderungen
A. Zinsaufwendungen
1. Zinsverbilligung ERP-Programm
Altgeschäft (Tit. 683 01) 168.816.073,74 129.890.303,48
2. Zinsverbilligung ERP-Programm
(Tit. 892 01) 29.776.556,84 86.084.112,50
3. Zinsverbilligung Startfonds (Tit. 892 01) 26.775,19 79.390,26
4. Förderkosten KfW Capital 28.265.480,32 22.207.128,35
5. Sonstige Zinsaufwendungen 1.235.413,90 228.120.299,99 715.131,36
B. Zuschüsse
1. Stipendienprogramm 3.332.170,08 3.350.862,61
2. Transatlantikprogramm 3.071.093,43 6.403.263,51 2.855.092,94
C. Kosten
1. Sonstige Personalkosten 102.694,73 160.235,13
2. Bearbeitungsgeb./Verwaltungskosten 29.533.524,22 19.927.849,55
3. Veröffentlichungen 113.177,93 29.749.396,88 377.063,74
D. Sonstige Aufwendungen 208,25 0,00
E. Ausfälle 8.744.977,20 6.244.137,85
F. Sonstige Vermögensminderung 121.866.070,64 132.637.597,22
Summe Vermögensminderungen 394.884.216,47 404.528.904,99
Vermögensmehrungen
A. Zinserträge
1. Zinsen aus Darlehen 0,00 0,00
2. Zinsen aus Anlagen 16.734.441,52 18.883.737,82
3. Stundungs- und Verzugszinsen 0,00 0,00
4. Erträge aus
Umrechnungskursschwankungen 0,00 16.734.441,52 0,00
B. Sonstige Einnahmen
1. Vermischte Einnahmen 115.457,14 115.013,58
2. ESF-Zuschuss 10.855.080,00 -1.470.650,28
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
3. REACT-Zuschuss -3.503.247,47
4. Zinszuschuß a. d. Bundeshaushalt 39.640.000,00 50.610.537,14 36.350.000,00
C. Sonstige Vermögensmehrungen 753.661.389,04 729.033.185,82
Summe Vermögensmehrungen 821.006.367,70 779.408.039,47
D. Gewinn/Verlust 426.122.151,23 374.879.134,48
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Anlage 3
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom
31. Dezember 2025
2025 2024
EUR EUR
A K T I V S E I T E
A. Barreserve und Anlagen
1. Guthaben bei Kreditinstituten 306.594.439,94 341.532.837,80
2. Anlage in Spezialfonds 1.656.258.715,11 1.656.258.715,11
3. Anlage bei Unternehmen 0,00 1.078.089,15
4. Gesonderter Finanzierungsblock
"Mikromezzaninfonds Deutschland
I"
56.858.414,18 50.257.839,88
5. Gesonderter Finanzierungsblock
"Mikromezzaninfonds Deutschland
II"
45.060.388,53 57.325.773,38
6. Gesonderter Finanzierungsblock
"Mikromezzaninfonds Deutschland
III"
30.446.156,09 2.095.218.113,85 0,00
B. Darlehensforderungen 1.258.130.256,02 1.123.483.280,63
C. Sonstige Forderungen 13.733.220,26 164.841.651,80
D. Beteiligung an Fonds
1. High-Tech Gründerfonds I 13.349.857,68 19.169.494,87
2. High-Tech Gründerfonds II 42.399.327,34 48.555.958,86
3. High-Tech Gründerfonds III 70.930.134,28 70.093.632,28
4. High-Tech-Gründerfonds IV 69.291.682,60 40.136.254,29
5. High-Tech-Gründerfonds
Opportunity
13.915.078,03 1.095.796,12
6. coparion 108.765.975,55 106.081.824,33
7. Earlybird Health GmbH & Co.
Beteiligungs KG
12.928.662,16 12.927.530,10
8. eCAPITAL IV 6.396.368,15 6.252.048,15
9. Cybersecurity Fonds 5.511.300,75 5.325.631,11
10. Brockhaus Private Equity 1,00 1,00
11. Obermark 12.559.274,97 12.559.274,97
12. DeepTech & Climate Fonds 49.794.393,16 405.842.055,67 23.560.072,04
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
E. Beteiligung an der KfW
1. Eingezahltes gezeichnetes
Kapital
1.082.876.331,12 1.082.876.331,12
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des
ERP-Sondervermögens
1.190.752.106,00 1.190.752.106,00
3. Sonstige Kapitalrücklage 864.280.731,32 864.280.731,32
4. Sonderrücklage I 2.370.949.022,09 2.232.642.186,64
5. ERP-Gewinnrücklage I 1.300.430.096,34 1.501.077.643,99
6. ERP-Gewinnrücklage II 1.236.591.249,48 1.158.264.857,41
7. ERP-Risikodeckungsmasse 2.344.711.435,26 2.004.812.195,30
8. Sonstige Sonderrücklage II 4.005.367.935,84 3.835.672.684,79
9. ERP-Förderrücklage 6.900.000.000,00 6.900.000.000,00
10. Gesetzliche Rücklage der KfW 615.270.642,68 21.911.229.550,13 615.270.642,68
Summe der Aktiva 25.684.153.195,93 25.126.185.085,12
2025 2024
EUR EUR
P A S S I V S E I T E
A. Rückstellungen
1. Rückstellung Förderlasten 915.523.741,04 805.750.826,10
B. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus ERP-
Förderlast 6.338.811,79 6.117.164,26
2. Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds
56.858.414,18 50.257.839,88
3. Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II
45.060.388,53 57.325.773,38
4. Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds III
30.446.156,09
5. Sonstige Verbindlichkeiten 48.180,00 138.751.950,59 2.978.128,43
C. Vermögen des ERP-SV
Vermögensbestand 01.01. 24.203.755.353,07 23.828.876.218,59
Gewinn / Verlust 426.122.151,23 374.879.134,48
Vermögensbestand 31.12. 24.629.877.504,30 24.203.755.353,07
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Summe der Passiva 25.684.153.195,93 25.126.185.085,12
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Anlage 4
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des
eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2025 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 10,1 Mrd. EUR gebunden,
die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 226,9 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als Eigenkapital der
risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis
31.12.2025 vertragsgemäß wie folgt vergütet:
• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen
Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
• Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten Gewinnrücklage zugeführt
(ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können.
• Die gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-Risikodeckungsmasse dient vorrangig der
Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital. Anpassungen der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe
des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu Lasten bzw. zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
• Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen
Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2025 auf 366,1 Mio. EUR und
verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
• 242,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage
• 52,8 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
• 70,5 Mio. EUR für die ERP-Risikodeckungsmasse.
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2025 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital wurden wie
folgt eingesetzt:
1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2025 in Höhe von 226,9 Mio. EUR.
2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 139,3 Mio. EUR wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-Gewinnrücklage I
zugeführt. Da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital in Höhe von 2.344,7 Mio. EUR den Saldo vom 31.12.2024 von 2.004,8 Mio. EUR
übersteigt, war eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse zum 31.12.2025 mit 339,9 Mio. EUR zulasten der ERP-Gewinnrücklage I
erforderlich. Hiernach beläuft sich der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I zum 31.12.2025 auf 1.300,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-
Risikodeckungsmasse zum 31.12.2025 beläuft sich auf 2.344,7 EUR.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-
Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2025 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer
geprüft und bestätigt.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Mit dem jährlich zu verabschiedenden ERP-Wirtschaftsplangesetz wird der Wirtschaftsplan des ERP-
Sondervermögens für das jeweilige Folgejahr festgelegt und damit die rechtliche Grundlage für die Fördertätigkeit
geschaffen.
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Der ERP-Wirtschaftsplan enthält die für die Wirtschaftsförderung des ERP-Sondervermögens vorgesehenen
Fördermaßnahmen und Programme sowie die dafür einzusetzenden Mittel. Darüber hinaus werden die
voraussichtlichen zukünftigen Risiken und Belastungen ausgewiesen.
Für das Jahr 2027 wird der Wirtschaftsplan in Einnahmen und Ausgaben auf rund 1 187 Millionen Euro
festgestellt.
III. Exekutiver Fußabdruck
Wesentliche Beiträge von Interessenvertreterinnen, Interessenvertretern oder beauftragten Dritten zum Inhalt des
Gesetzentwurfs liegen nicht vor.
IV. Alternativen
Keine
V. Gesetzgebungskompetenz
Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aus Artikel 110 Absatz 1 des Grundgesetzes.
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Das Gesetz ist mit dem Recht der Europäischen Union und Völkerrechtlichen Verträgen vereinbar.
VII. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung
im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung dient.
Das Regelungsvorhaben steht insbesondere mit den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beschriebenen
Prinzipien für nachhaltige Entwicklung d) „Nachhaltiges Wirtschaften stärken“ und f) „Bildung, Wissenschaft
und Innovation als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung nutzen“ sowie den UN-Nachhaltigkeitszielen SDG 8
(Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum),SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur) SDG 10
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
(Weniger Ungleichheiten), SDG 12 (Nachhaltiger Konsum und Produktion), SDG 13 (Maßnahmen zum
Klimaschutz), SDG 3 (Gesundheit und Wohlergehen) und SDG 4 (Hochwertige Bildung) im Einklang.
SDG 8 und 9: Der Entwurf beinhaltet Regelungen, die unter ökonomischen Gesichtspunkten ausgewogen sind
und keine Belastungen für die Wirtschaft mit sich bringen. Die Förderung von Unternehmen in volkswirtschaftlich
bedeutsamen Bereichen (Gründungen, Innovationen) ist ein wichtiges Element für die Schaffung und den Erhalt
von Arbeitsplätzen sowie den dauerhaften Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Der Mittelstand kann
mit seinen Investitionen sowie als Arbeitgeber und Ausbilder Treiber für wirtschaftliche Nachhaltigkeit sein. Mit
der Förderung aus dem ERP-Wirtschaftsplangesetz werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch
zinsgünstige Kredite und Beteiligungskapital unterstützt. Ziel ist dabei ein günstiges Umfeld zu erzeugen, in dem sich
die Investitions- und Innovationspotentiale von KMU entfalten können.
SDG 9: Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit werden Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
mittelständischer Unternehmen finanziert. Hierzu gehört die Digitalisierung von Produkten,
Produktionsprozessen und Verfahren sowie Innovationsvorhaben, bei denen KMU neue oder substantiell verbesserte Produkte,
Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. Unter bestimmten Voraussetzungen wird zudem der
Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen gefördert.
SDG 10: Die Regionalförderung aus dem ERP-Sondervermögen kann zu einer Angleichung der
Lebensverhältnisse beitragen. Mit einem Modul des ERP-Förderkredit KMU werden Investitionen in strukturschwachen
Regionen Deutschlands unterstützt. Förderfähig sind Neu- und Erweiterungsinvestitionen, Investitionen in die
Produktion zuvor nicht hergestellter Produkte sowie in eine grundlegende Umstrukturierung des
Produktionsprozesses oder von Dienstleitungsabläufen. KMU in den Regionalfördergebieten profitieren von besonders günstigen
Konditionen bei der Kreditfinanzierung (SDG 8 und 10).
Mit dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm werden für hermesgedeckte Exportgeschäfte in Entwicklungsländer
zinsgünstige CIRR-Finanzierungen angeboten (CIRR: Referenzzinssatz, den die OECD ihren Mitgliedstaaten als
Mindestzinssatz für staatlich geförderte Finanzierung von Investitionsexportgütern und damit verbundenen
Leistungen in Entwicklungsländer vorgibt). Hiermit trägt das ERP-Sondervermögen mit Blick auf seine
Entstehungsgeschichte in besonderer Weise zur Entwicklungshilfe bei. Der Gedanke der Aufbauhilfe soll weitergegeben
werden.
SDG 8, 9, 12 und 3: Im Bereich der Beteiligungsfinanzierung ist insbesondere in Bezug auf KfW Capital
hervorzuheben, dass diese als verantwortungsvoller Investor und Teil der KfW Bankengruppe die 17
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) für eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Entwicklung
unterstützt. Ausgehend von ihrem Förderauftrag, die Kapitalversorgung für innovative, technologieorientierte
Startups und Wachstumsunternehmen insbesondere in Deutschland zu verbessern, liegt der Schwerpunkt der
Investments auf den SDG 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ und SDG 9 „Industrie, Innovation
und Infrastruktur“. Zusätzlich werden in vielen Fällen verantwortungsvolle Produktionsbedingungen und
nachhaltiger Konsum gefördert, was auf SDG 12 „Nachhaltiger Konsum und Produktion“ einzahlt. Aufgrund des
hohen Anteils von Life Science Fonds im Portfolio von KfW Capital trägt diese auch mittelbar zum SDG 3
„Gesundheit und Wohlergehen“ bei. Durch den wachsenden Anteil wirkungsorientierter Start-ups im Portfolio
traditioneller Fonds, sowie zusätzliche Investitionsprogramme mit beispielsweise einem Impact oder Climate-Tech
Fokus, welche auf die Lösung gesellschaftlicher Probleme abzielen, können durch das Engagement von KfW
Capital auch vermehrt Wirkungen in den Dimensionen Ökologie und Soziales erreicht werden (z. B. SDG 7
„Bezahlbare und saubere Energie“, SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“, SDG 13 „Maßnahmen zum
Klimaschutz“).
SDG 4: Die transatlantischen Stipendienprogramme ERP-USA und McCloy sowie das Stipendienprogramm
GUS/MOE für Studierende aus osteuropäischen Staaten und den GUS-Staaten verfolgen als übergeordnetes Ziel,
einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten, indem jungen Menschen im Rahmen eines Auslandsstudiums
die Gelegenheit zum wissenschaftlichen und interkulturellen Austausch gegeben wird. In den regelmäßigen
Evaluierungen der Programme werden die guten bis sehr guten Studienerfolge seiner Teilnehmenden hervorgehoben.
In allen Programmen wird bei der Vergabe der Stipendien auf Chancengleichheit beim Zugang zu hochwertiger
Bildung geachtet.
Das Stipendienprogramm McCloy fördert ein Aufbaustudium an der Harvard Kennedy School (HKS) für sechs
Stipendiatinnen oder Stipendiaten pro Jahrgang bzw. zwölf Stipendiatinnen oder Stipendiaten pro Jahr. Das Pro-
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gramm leistet einen Beitrag in der transatlantischen Verständigung, da seine Absolventinnen und Absolventen
häufig weiterhin im transatlantischen Bereich tätig sind und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren fungieren.
Das Programm dient darüber hinaus der Rekrutierung von qualifizierten Nachwuchskräften für den öffentlichen
Sektor. Im Stipendienprogramm ERP-USA werden jährlich 15 Stipendien für ein Aufbaustudium bzw. einen
Forschungsaufenthalt an einer führenden amerikanischen Hochschule vergeben, die für eine spätere Verwendung im
öffentlichen Bereich im weitesten Sinn zweckmäßig ist. Bei der Vergabe der Stipendienplätze wird auf eine
„Gemeinwohlorientierung“ des Studien- oder Forschungsvorhabens im weitesten Sinne geachtet, sodass die
individuellen Ergebnisse bereits nachhaltig sind. Darüber hinaus leistet auch dieses Programm einen Beitrag in der
transatlantischen Verständigung, da seine Absolventinnen und Absolventen häufig weiterhin im transatlantischen
Bereich tätig sind und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren fungieren. Im Stipendienprogramm GUS/MOE
wird ein zweijähriges Studium von jährlich ca. 50 Graduierten der Wirtschaftswissenschaften aus osteuropäischen
Ländern und Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion an deutschen Hochschulen zum Erwerb eines
international anerkannten Masterabschlusses gefördert. Das Programm soll einen Beitrag leisten, mittel- und
langfristig deutschlanderfahrene und deutschlandfreundliche Führungskräfte in den Programmländern auszubilden.
Im Rahmen des ERP-Transatlantik-Programms werden Projekte gefördert, die einen nachhaltigen Austausch zur
transatlantischen Verständigung leisten sollen. Die Nachhaltigkeit eines Projekts ist ein zentrales Förderkriterium;
die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie finden sich in zahlreichen Projekten wieder, v.a. im Bereich „Frieden,
Gerechtigkeit und starke Institutionen“, aber auch z.B. hinsichtlich der Bereiche „Nachhaltige Städte und
Gemeinden“, „Gesundheit und Wohlergehen“, „Hochwertige Bildung“ und „Industrie, Innovation und Infrastruktur“.
Behinderungen etwaiger Nachhaltigkeitsziele oder Zielkonflikte zwischen verschiedenen Nachhaltigkeitszielen
durch das Regelungsvorhaben wurden nicht festgestellt.
2. Gleichwertigkeitsprüfung
Es wird auf die Ausführungen unter 1. Nachhaltigkeitsaspekte – und hier insbesondere auf die Förderung
strukturschwacher Regionen, die Förderung im Bereich Digitalisierung und Innovation sowie die Leasingförderung
von Mobilien Bezug genommen.
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1 186 Millionen Euro für die im
Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt.
4. Erfüllungsaufwand
Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger.
Wirtschaftsunternehmen werden durch den Vollzug der gesetzlichen Maßnahmen nicht belastet. Der
Vollzugsaufwand für die Zielgruppe der ERP-Darlehen, insbesondere die mittelständischen Unternehmen, beschränkt sich
auf die Antragstellung für die Gewährung von ERP-Darlehen bei den Hausbanken sowie auf die Beteiligung bei
den banküblichen Verfahren der Darlehensprüfung.
Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie werden vielmehr von
Finanzierungskosten entlastet. Die Kosten, die den Förderinstituten und den Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen
entstehen, werden vom ERP-Sondervermögen gedeckt.
Mit dem Wirtschaftsplangesetz 2027 ist keine Änderung des Verfahrens bei der Vergabe der zinsgünstigen
Darlehen bzw. des Beteiligungskapitals verbunden. Die Informationspflichten für Unternehmen und Verwaltung
bleiben damit unberührt.
5. Weitere Kosten
Die zinsbegünstigten ERP-Darlehen beeinflussen bei den Empfängern die Preisgestaltung tendenziell günstig.
Mögliche Auswirkungen auf Einzelpreise können nicht eingeschätzt werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das
allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.
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B. Besonderer Teil
Zu § 1 (Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens)
Die Vorschrift enthält die Zahlen des Gesamtabschlusses.
Als Einnahmen des ERP-Sondervermögens sind veranschlagt worden (in 1 000 €):
Zinsen, Tilgungen, Rückflüsse, Erträge ............
Einnahmen aus Vermögen .................................
Summe ..............................................................
911 414
275 207
1 186 621
Als Ausgaben sind veranschlagt worden:
für Investitionen ................................................
für Zuweisungen und Zuschüsse .......................
für sonstige Ausgaben .......................................
Summe ..............................................................
1 178 300
7 901
420
1 186 621
Die in den Erläuterungen bei Titel 892 01 des mit § 1 festzustellenden Wirtschaftsplans vorgenommene
Erweiterung auf gewerblich orientierte gemeinnützige Unternehmen dient der Öffnung der Gründungsfinanzierung für
diese Unternehmen.
Zu § 2 (Ermächtigung zur Kreditaufnahme)
Diese Ermächtigung konkretisiert die Regelung des § 7 Absatz 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes und dient der
Aufrechterhaltung der ständigen Zahlungsbereitschaft.
Zu § 3 (Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan)
Die vorgeschlagene Regelung ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1977. Nach
diesem Urteil ist die von der Verwaltung bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben vorzunehmende vorherige
Abstimmung mit dem Parlament über die Frage, ob ein Nachtragswirtschaftsplan vorgelegt werden muss, bei
Kleinbeträgen nicht erforderlich. Hierfür ist – wie in den Vorjahren – eine Grenze von 5 Millionen Euro festgelegt.
Zu § 4 (Übernahme von Gewährleistungen)
In diesem Titel werden die Haftungszusagen des ERP-Sondervermögens aus Bürgschaften, Garantien und
sonstigen Gewährleistungen ausgewiesen, und zwar aus Garantieverpflichtungen zur teilweisen Absicherung von
ERP-Startfonds, der ERP-Innovationsfinanzierung, des ERP-Gründerkredit Startgeld einschließlich gewerblich
orientierter gemeinnütziger Unternehmen, des ERP-Gründerkredit Universell und des ERP-Förderkredit KMU.
Darüber hinaus werden auch die Risiken für das ERP-Sondervermögen erfasst, die sich aus dem Engagement der
KfW Capital ergeben (ERP Venture Capital Fondsinvestments, ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität, ERP-
Produkt `KfW Capital-Anlageberatung und -Anlagevermittlung´ im Wachstumsfonds Deutschland).
Zu § 5 (Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge)
Außer den wirtschaftsfördernden Maßnahmen sollen in begrenztem Umfang völkerverbindende, insbesondere
transatlantische Projekte finanziell unterstützt werden. Dabei handelt es sich um Stipendienprogramme und
Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung. Hierfür sind im Wirtschaftsplan
Baransätze von insgesamt rund 7,901 Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt
12,107 Millionen Euro veranschlagt.
Diese Maßnahmen werden von der Ermächtigung nach § 2 ERP-Verwaltungsgesetz (nur Förderung der deutschen
Wirtschaft) nicht gedeckt. Ihre Gewährung erfordert eine Ausnahmeregelung.
Zu § 6 (Befristung)
Die Vorschrift regelt die Weitergeltung bis zum Inkrafttreten des nächsten ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
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Zu § 7 (Inkrafttreten)
Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes.
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Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 - ERPWiPlanG 202 (Gesetzentwurf)