Schriftliche Frage 38 von Martina Renner (Gruppe Die Linke): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden über den Metapol Verlag und die von ihm angebotenen „Semi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 38 von Martina Renner (Gruppe Die Linke): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden über den Metapol Verlag und die von ihm angebotenen „Semi…
Frage 38 (Martina Renner, Gruppe Die Linke):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden über den Metapol Verlag und die von ihm angebotenen „Seminare für rechte Metapolitik“ vor, insbesondere hinsichtlich etwaiger Verbindungen in die gewaltbereite, rechtsextreme Szene (https://taz.de/ Treffen-von-AfD-Politikern-mit-Neonazis/!6034 283/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 26. September 2024:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus. Eine Auskunft zum „Metapol Verlag“ und die von ihm angebotenen „Seminare für rechte Metapolitik“ kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden könnten. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Die Auskunft zu einer Organisation, welche nicht im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, würde den Kenntnisstand und die Arbeitsweise des BfV offenlegen. Dementsprechend könnten betroffene Akteure entsprechende Abwehrstrategien entwickeln und dadurch die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren und in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Die Funktionsfähigkeit des BfV wäre dadurch nachhaltig beeinträchtigt, und dies würde einen Nachteil für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Nach sorgfältiger Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
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