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Schriftliche Frage 58 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Erfasst die Bundesregierung systematisch die Rückmeldungen von deutschen und afrikanischen Unternehmen hinsichtlich der Wirkung des Lieferke…

dip / schriftliche_frage 27.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 58 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Erfasst die Bundesregierung systematisch die Rückmeldungen von deutschen und afrikanischen Unternehmen hinsichtlich der Wirkung des Lieferke… Frage 58 (Stefan Rouenhoff, CDU/CSU): Erfasst die Bundesregierung systematisch die Rückmeldungen von deutschen und afrikanischen Unternehmen hinsichtlich der Wirkung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, z. B. auf die Anbahnung von Geschäftskontakten zwischen deutschen und afrikanischen Unternehmen, und wenn ja, wie fällt die Bewertung der Bundesregierung aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 26. September 2024: Eine systematische Erfassung von Rückmeldungen deutscher und afrikanischer Unternehmen zu den Wirkungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) erfolgt nicht. Jedoch erfolgt fortlaufend ein Monitoring zu den Wirkungen des LkSG über verschiedenste Kanäle. Das LkSG adressiert Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie mit mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Diese Unternehmen sind verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt nicht nur im Inland, sondern auch in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Eine erhöhte Sorgfalt in der Lieferkette stärkt auch deren Resilienz. Davon können auch Geschäftsbeziehungen von Zulieferern aus Afrika nach Deutschland profitieren. Ungeachtet dessen steht die Bundesregierung kontinuierlich zur Wirkung des Gesetzes mit allen Akteuren im Austausch.

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