Schriftliche Frage 81 von Kay Gottschalk (AfD): Wann wird die Bundesregierung eine Anpassung des seit 2018 gültigen Faktors von 0,2155 der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Fünften Buches…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 81 von Kay Gottschalk (AfD): Wann wird die Bundesregierung eine Anpassung des seit 2018 gültigen Faktors von 0,2155 der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Fünften Buches…
Frage 81 (Kay Gottschalk, AfD):
Wann wird die Bundesregierung eine Anpassung des seit 2018 gültigen Faktors von 0,2155 der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für Bezieher von Bürgergeld vornehmen, um das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von rund 9,2 Mrd. Euro bezüglich dieser Versicherten, so, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, umzusetzen, um die Zusatzbeiträge für gesetzlich versicherte Beitragszahler zu begrenzen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 23. September 2024:
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, die Beiträge für Beziehende von Bürgergeld anheben zu wollen. Eine Umsetzung soll erfolgen, sobald es die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklung zulassen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 122 auf Bundestagsdrucksache 20/12734, auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 20/12558 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 der Abgeordneten Gerrit Huy auf Bundestagsdrucksache 20/10863 verwiesen.
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