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Schriftliche Frage 4 von Norbert Maria Altenkamp (CDU/CSU): Inwiefern hat die Bundesnetzagentur bei der Planung der Präferenzräume im Zusammenhang mit dem Netzausbauprojekt Rhein-Main-Link die Einbezi…

dip / schriftliche_frage 13.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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Schriftliche Frage 4 von Norbert Maria Altenkamp (CDU/CSU): Inwiefern hat die Bundesnetzagentur bei der Planung der Präferenzräume im Zusammenhang mit dem Netzausbauprojekt Rhein-Main-Link die Einbezi… Frage 4 (Norbert Maria Altenkamp, CDU/CSU): Inwiefern hat die Bundesnetzagentur bei der Planung der Präferenzräume im Zusammenhang mit dem Netzausbauprojekt Rhein-Main-Link die Einbeziehung einer möglichen Trasse entlang der A 3/A 67 geprüft bzw. aus welchen Gründen hat sie den Präferenzraum so eng gefasst, dass dieser oder andere konfliktarme Trassenverläufe nicht möglich sind? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 10. September 2024: Die Ermittlung von Präferenzräumen findet im Zuge der Bedarfsermittlung statt. Aus § 12c Absatz 2a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ergibt sich, dass die Ermittlung anhand von vorhandenen Daten zur großräumigen Raum- und Umweltsituation zu erfolgen hatte. Alle Präferenzräume werden auf Grundlage vorhandener bundesweiter Daten und mit derselben Methode ermittelt. Die ermittelten Grenzen des Präferenzraums für den Rhein-Main-Link sind das Ergebnis eines zweistufigen Verfahrens – eines mithilfe der Software „Pathfinder“ automatisiert ermittelten vorläufigen Präferenzraums zwischen den Netzverknüpfungspunkten und einer sich anschließenden fachplanerischen Überprüfung. Die Methode zur Ermittlung von Präferenzräumen ist von der Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dem Entwurf zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung zur Bedarfsermittlung 2023–2037/2045 konsultiert und im Mai 2023 festgelegt worden. Der für den Rhein-Main-Link ermittelte Präferenzraum ergibt sich aus den vorhandenen Raum- und Bauwiderständen und weist an seiner schmalsten Stelle im fraglichen Abschnitt eine Breite von 4,6 km auf. Eine weitergehende Aufweitung nach Osten bis an die Bundesautobahn (BAB) 67 heran schied nach Auskunft der Bundesnetzagentur aus den nachfolgenden Gründen aus. In der fachplanerischen Überprüfung des mithilfe der Software „Pathfinder“ automatisiert ermittelten Präferenzraums wurde geprüft, ob der vorläufige Präferenzraum so zu verändern ist, dass Bündelungen mit den beiden Autobahnen nicht ungerechtfertigt früh ausgeschlossen werden. Der vorläufige Präferenzraum wurde so erweitert, dass die BAB 3 von der Abgrenzung umfasst ist und somit eine Bündelung im Planfeststellungsverfahren geprüft werden kann. Dies betrifft einen Abschnitt der BAB 3 nördlich von Rüsselsheim, der zwischen Idstein und dem Mönchhof-Dreieck verläuft, von wo aus die BAB 3 weiter in östliche Richtung verläuft. Wie im Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023–2037/2045 auf Seite 90 erläutert, musste eine Alternative zu einem Verlauf des vorläufigen Präferenzraums gefunden werden, der zunächst nördlich am Ballungsraum Frankfurt am Main vorbeiführte. In der fachplanerischen Überprüfung war festgestellt worden, dass zwischen Bad Homburg v. d. Höhe und den Punkten Kriftel und Suchraum Marxheim eine außergewöhnlich große Anzahl kritischer Riegel aus Flächen der höchsten Raumwiderstandsklasse, insbesondere viele Siedlungsflächen, vorliegen. Neben der kritischen Riegelsituation war zudem die Besonderheit festzustellen, dass eine kleinräumige Aufweitung des vorläufigen Präferenzraums als Lösungsmöglichkeit ausscheidet, weil an der nördlichen und südlichen Grenze des vorläufigen Präferenzraums durchgängige Bereiche höchster Raumwiderstände anzutreffen sind und somit keine passierbaren Flächen vorliegen. Als großräumige Alternative wurde methodenstringent zum Vorgehen bei der Auflösung von Konflikten der Verlauf des geradlinigen Szenarios durch den Taunus herangezogen, bei dem die Länge ein höheres Gewicht erhält. Die äußerst kritische Riegelsituation nördlich von Frankfurt am Main kann dadurch umgangen werden. Auch dieser Verlauf durch den Taunus wurde fachplanerisch überprüft. Der vorläufige Präferenzraum wurde in westliche Richtung aufgeweitet, so dass u. a. die BAB 3 innerhalb des Präferenzraums liegt. Die BAB 67 verläuft östlich des ermittelten Präferenzraums. Südlich des Rüsselsheimer Dreiecks verläuft die BAB 67 durch Flächen, die mit extrem hohen bzw. sehr hohen Raumwiderständen belegt sind (sogenannte Raumwiderstandsklasse EH und Raumwiderstandsklasse I), die zusammenhängende Bereiche ergeben. Sie waren nach der konsultierten Methode daher nicht als geeignete Räume für eine spätere Trassierung anzusehen. Auch im Abschnitt nördlich des Rüsselsheimer Dreiecks verläuft die BAB 67 durch Flächen, die mit extrem hohen bzw. sehr hohen Raumwiderständen belegt sind. Lediglich im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Rüsselsheim und dem Mönchhof-Dreieck verläuft die BAB 67 durch Bereiche mit niedrigeren Raum- und Bauwiderständen. Allerdings drängte sich auch in diesem Bereich eine Aufweitung, mit der eine Bündelung mit der BAB 67 offengehalten wird, nicht auf. Denn die Flächen mit niedrigeren Raumwiderständen sind vollständig von Flächen mit extrem hohen bzw. sehr hohen Raumwiderständen umschlossen. Ein Verlauf entlang dieses Abschnitts der BAB 67 hätte zwangsläufig eine Querung dieser extrem hohen bzw. sehr hohen Raumwiderstände zur Folge. Östlich der BAB 67 liegt zudem ein großflächiges Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Der Abschnitt der BAB 67 zwischen dem Rüsselsheimer Dreieck und dem Mönchhof-Dreieck ist jedoch durch die Hinzunahme des Suchraums um die Netzverknüpfungspunkte im ermittelten Präferenzraum enthalten.

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