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Schriftliche Frage 26 von Matthias Hauer (CDU/CSU): Mit welchen Ergebnissen wurden die mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II (SDG I und SDG II) eingeführten Regelungen und Befugnisse…

dip / schriftliche_frage 13.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 26 von Matthias Hauer (CDU/CSU): Mit welchen Ergebnissen wurden die mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II (SDG I und SDG II) eingeführten Regelungen und Befugnisse… Frage 26 (Matthias Hauer, CDU/CSU): Mit welchen Ergebnissen wurden die mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II (SDG I und SDG II) eingeführten Regelungen und Befugnisse durch die Bundesregierung evaluiert, und wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Evaluierungsbericht zu den SDG I und II übermitteln, der dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages spätestens bis Ende Juni 2024 vorgelegt werden sollte (vgl. Bundestagsdrucksachen 20/1892, 20/4534, 20/11496)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 11. September 2024: Der Entwurf des Evaluierungsberichts zu den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II, der gemäß dem Auftrag der Koalitionsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (Bundestagsdrucksache 20/1892, S. 28) und gemäß dem Regierungsentwurf zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz II zu erstellen ist, befindet sich derzeit in der finalen Hausabstimmung innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen. Die Ressortabstimmung steht kurz bevor. Der Bericht wird dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages unmittelbar nach Abschluss der Ressortabstimmung übersandt. Die Arbeiten an dem Evaluierungsbericht haben mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich geplant. Dies liegt an der Vielzahl und der Komplexität der zu evaluierenden Aspekte sowie auch an der Richtlinie (EU) 2024/1226 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union (Richtlinie Sanktionsstrafrecht), deren mögliche Auswirkungen intensiv geprüft werden.

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