Schriftliche Frage 62 von Martin Sichert (AfD): Wie viele der ausreisepflichtigen Asylbewerber (ausreisepflichtig mit Duldung und unmittelbar ausreisepflichtig) in Deutschland werden nach…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 62 von Martin Sichert (AfD): Wie viele der ausreisepflichtigen Asylbewerber (ausreisepflichtig mit Duldung und unmittelbar ausreisepflichtig) in Deutschland werden nach…
Frage 62 (Martin Sichert, AfD):
Wie viele der ausreisepflichtigen Asylbewerber (ausreisepflichtig mit Duldung und unmittelbar ausreisepflichtig) in Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung einem extremistischen Spektrum zugeordnet (bitte nach Linksextremismus, Rechtsextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus getrennt aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 12. September 2024:
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) waren zum Stichtag 31. Juli 2024 insgesamt 224.811 Personen ausreisepflichtig, darunter 181.513 Personen mit einer Duldung. Personen im laufenden Asylverfahren sind im Regelfall nicht ausreisepflichtig, sondern besitzen eine Aufenthaltsgestattung. Wie viele Personen aufgrund eines abgelehnten Asylverfahrens oder aber aus anderen Gründen ausreisepflichtig wurden, lässt sich aus den Daten des AZR nicht differenziert ermitteln. Im AZR werden zudem keine Angaben dazu gespeichert, ob Personen einem extremistischen Spektrum zugeordnet werden können.
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