Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Geflüchteter zum 31. Dezember 2024
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Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Geflüchteter zum 31. Dezember 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/24
21. Wahlperiode 09.04.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger und der Fraktion Die Linke
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Geflüchteter zum
31. Dezember 2024
Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und
Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere
Angaben zu deren aufenthaltsrechtlichem Status sind hingegen schwerer
verfügbar, weshalb die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag diese seit dem
Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt
Bundestagsdrucksache 20/11101).
Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu
in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des
Ausländerzentralregisters (AZR) vor (vgl. www.destatis.de). Als „Schutzsuchende“
gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende,
entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien
humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich,
inwieweit diese Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-
Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik
heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die
Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen Anfragen der Linken wird
aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des
AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch
Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären
Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail
entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl in etwa der
Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Linken ergibt. Für das
Jahr 2020 waren dies beispielsweise knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/28234 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nr. 340
vom 14. Juli 2021), Ende 2022, nach der Aufnahme von über 1 Million
Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Personen (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/5870 und www.desta t is .de, Pressemitteilung Nr. 125
vom 30. März 2023), Mitte 2024 waren es rund 3,5 Millionen Geflüchtete (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/13040).
Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von
über 1 Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 steigt sie wieder an. So
lebten Ende 2023 etwa 789 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, viele
von ihnen aus Syrien (alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders
angegeben, aus: Bundestagsdrucksache 20/11101; grafisch übersichtlich
aufgearbeitet lassen sich die Zahlen im Verlauf seit 2006 hier finden: taz.de/Gefluech
tete-in-Deutschland/!5934394/). Ende 2023 gab es zudem 326 000 subsidiär
Geschützte, weitere 182 000 Menschen hatten einen nationalen
Abschiebungsschutz, darunter viele Geflüchtete aus Afghanistan. Ende 2023 lebten zudem
über 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland, die
unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) erhalten haben.
Weitere 202 000 Geflüchtete verfügten Ende 2023 über eine
Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1,
104a und 104c, 18a, 25a und 25b AufenthG), knapp 57 000 wegen langjährigen
Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut
17 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4
AufenthG). Gut 10 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer
individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden
Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011
gesunken und stieg bis Ende 2023 wieder auf 566 000 an.
Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft
und überhöht. Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst
wieder (unregistriert) verlassen haben und viele angeblich Ausreisepflichtige
sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksachen
18/12725 und 19/3860, Antwort zu Frage 38, sowie: www.proasyl.de/news/da
s-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-statistisch-fragwuerdig-aber-gut-fue
r-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen einräumen,
dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich
Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig waren
(vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen
stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr als die Hälfte
der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig waren oder sich nicht mehr
in Hessen aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten also „nicht die Realität
der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu Frage 34 auf
Bundestagsdrucksache 20/1048). Die Bundesregierung verwies zur Erklärung auf
eine „Änderung in der Berechnungslogik zu aufhältigen Personen“ in der AZR-
Datenbank, eine „zeitnahe Datenbereinigung“ werde angestrebt (ebd.) und die
Datensätze würden ab dem 1. November 2022 „kontinuierlich korrigiert“
(Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/3201). Ende Februar 2023
waren diesbezüglich „weiterhin umfangreiche Abstimmungsmaßnahmen sowohl
technischer als auch fachlicher Natur notwendig“ (Antwort zu Frage 34 auf
Bundestagsdrucksache 20/5870). Bund und Länder haben über drei Jahre
hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch als
freiwillig ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug nach
unbekannt“ notiert ist (vgl. jeweils Antworten zu Frage 35 auf den
Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer statistisch
überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger,
insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder Weiterreise
von ausreisepflichtigen Personen gibt.
194 000 der rund 243 000 (80 Prozent) zum Ende des Jahres 2023 laut AZR
ausreisepflichtigen Personen verfügten über eine Duldung, weil ihre
Abschiebung aktuell nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben werden
dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber etwa 30 Prozent der
Duldungsgründe lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht erlaubt oder nicht
beabsichtigt ist, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer
gerichtlichen Anordnung, wegen einer Ausbildung bzw. Beschäftigung, wegen
enger familiärer Bindungen zu Personen mit Aufenthaltsrecht oder wegen eines
Asylfolgeantrags. Ein weiteres Drittel der Duldungen wurde aus „sonstigen
Gründen“ erteilt, weil die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen
Gründen (objektiv) unmöglich ist (z. B. Afghanistan). Bei 24 Prozent der
Geduldeten wurden „fehlende Reisedokumente“ als Erteilungsgrund vermerkt,
ohne dass die Betroffenen dies zu vertreten hätten (vgl. Antworten zu den
Fragen 4 und 12 auf Bundestagsdrucksache 20/2496). Nur knapp 9 Prozent der
Duldungen wurden nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen
unterstellt wurde, dass sie ihre Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch
Täuschung oder Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung).
Im Verlauf des Jahres 2023 war die Zahl der Ausreisepflichtigen in
Deutschland erstmals seit Jahren wieder zurückgegangen, um etwa 20 Prozent, ein
Grund hierfür waren Aufenthaltserteilungen nach dem neuen Chancen-
Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Nach einer Kurzanalyse des Bundesamts
für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forsch
ung/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2023-mimap.pdf?__blob=publicationFile&
v=13) sind freiwillige Ausreisen und Aufenthaltserteilungen an Geduldete die
häufigsten Gründe für eine Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter
Asylsuchender. Abschiebungen, die oft im Zentrum politischer Debatten bzw. von
Gesetzesänderungen stehen, spielen diesbezüglich nur eine geringe Rolle. Die
Zahl der „freiwilligen“ Ausreisen ausreisepflichtiger Personen übersteigt die
Zahl entsprechender Abschiebungen seit 2010 in jedem Jahr deutlich, etwa um
das Doppelte bis Dreifache (Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache
20/11101).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2024 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig
im Jahr 2024?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr
2024?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25
Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG
(internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch
bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2024 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im
Jahr 2024?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
4. Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) zum 31. Dezember 2024 anhängig (bitte auch nach
den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?
5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig
im Jahr 2024?
7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g, § 18a AufenthG
(alte Fassung) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?
8. Wie viele jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen
Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2024 infolge verschiedener
politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland
aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr
2024?
10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr
2024?
11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23
Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmalig im Jahr 2024?
12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 bzw. zum 31. März
2025 (bitte differenzieren) in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den
15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
a) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie
zuvor differenzieren)?
b) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch
geäußert haben (bitte wie zuvor differenzieren)?
c) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch
gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie zuvor
differenzieren)?
14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach § 25 Absatz 4 Satz 1
bzw. 2 AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmalig im Jahr 2024?
15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw.
4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig
im Jahr 2024?
16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?
17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw.
Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und Herkunftsländern für
§ 25a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere Untergliederung,
vorgenommen werden soll), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b
AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
(bitte wie oben differenzieren), wie viele von ihnen hatten zuvor eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG, wie viele von ihnen erhielten
diesen Status erstmalig im Jahr 2024, und wie lauten die entsprechenden
Angaben zum Stand 31. März 2025 (bitte wie zuvor differenzieren)?
18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach
Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 und 17, 18 bis 20, 21 bis 29,
30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und
den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten
Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so differenziert
wie möglich, und der Duldungen nach den §§ 60a, 60b, 60c und 60d
AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmalig im Jahr 2024, und wie viele Geduldete hatten zuvor eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (bitte auch nach den 15
wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenziert auflisten),
und wie lauten die entsprechenden Angaben zum Stand 31. März 2025
(bitte wie zuvor differenzieren)?
19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
20. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie lange ist deren aktuelle
durchschnittliche Gültigkeit, wenn nur Personen betrachtet werden, die einen
Asylantrag gestellt haben?
21. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw.
Absatz 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder einen sonstigen
oder keinen Aufenthaltstitel hatten), und wie bewertet die
Bundesregierung diese Zahlen vor dem Hintergrund ihrer Erwartungen zu den
Auswirkungen der Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts (bitte
ausführen)?
22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 31.
Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher
Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
23. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte
nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?
24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden im Jahr 2024 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch
Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
25. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31.
Dezember 2024 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr
der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
26. Wie viele der vor 2020 bzw. im Jahr 2020, 2021, 2022, 2023 bzw. 2024
(bitte differenzieren) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten
Asylsuchenden hielten sich zum 31. Dezember 2024 in Deutschland mit
welchem Aufenthaltsstatus auf (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
a) Gelten dabei auch Personen, denen ein nationaler Abschiebungsschutz
(durch das BAMF oder die Gerichte) zugesprochen wurde, als
abgelehnte Asylsuchende, und welche Einschätzungen oder Angaben zur
quantitativen Größe dieser Gruppe können gegebenenfalls gemacht
werden (bitte ausführen)?
b) Sind gegebenenfalls auch Angaben dazu möglich, wie viele der
Asylsuchenden, die vor 2020 bzw. im Jahr 2020, 2021, 2022, 2023 bzw.
2024 (bitte differenzieren) rechts- oder bestandskräftig keinen
Flüchtlings- oder subsidiären oder nationalen Abschiebungsschutz
erhalten haben, sich zum 31. Dezember 2024 in Deutschland mit
welchem Aufenthaltsstatus aufgehalten haben (bitte jeweils auch nach den
zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren; wenn ja, bitte
ausführen)?
27. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2024 im
Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine
Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige, wie viele abgelehnte
Asylsuchende und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte
jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
28. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31.
Dezember 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
29. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2024 einen Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
30. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden EU-Mitgliedstaaten
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr
2024?
31. Wie viele ausländische Personen waren zum 31. Dezember 2024 zur
Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung
(bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter
18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie
viele dieser Personen lebten zum 31. Dezember 2024 noch in
Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr
2024?
32. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11
des Ausländerzentralregistergesetzes [AZRG]: illegale Einreise/
Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2024 im AZR erfasst,
und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
33. Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. bis zum
31. Dezember 2024 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG
sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum
noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12
AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger
als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
34. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 31.
Dezember 2024 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung,
wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen
waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen
befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten
einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug
des Freizügigkeitsrechts (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), und wie viele
Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 31. März 2025 in
Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von
ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren
abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung (bitte zu allen Unterfragen jeweils die
15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)?
35. Zu wie vielen Personen wurde im Jahr 2024 eine vollziehbare bzw.
rechtskräftige Ausreisepflicht festgestellt (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie bewertet es die Bundesregierung vor dem Hintergrund häufig
beklagter Durchsetzungsprobleme bei der Ausreisepflicht, dass es im Jahr
2023 13 119 vollziehbare Feststellungen der Ausreisepflicht gab (vgl.
Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/11101), im selben Jahr
jedoch 16 430 Abschiebungen und 29 949 freiwillige Ausreisen
Ausreisepflichtiger (vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 20 auf
Bundestagsdrucksache 20/11471), was die Zahl der Ausreiseverpflichtungen um ein
Mehrfaches übersteigt (bitte ausführen)?
36. Hat es weitere Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR
insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen gegeben, nachdem die
Bundesregierung in der Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/13040
erneut erklärt hat, dass diese wegen der angespannten Personalsituation in
den Ausländerbehörden „gegenwärtig weitgehend ausgesetzt“ seien (bitte
gegebenenfalls im Einzelnen auflisten und etwaige Korrekturen, wenn
möglich, quantifizieren)?
Welche Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität
zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft
geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?
37. In wie vielen Fällen wurden bislang Dokumente nach § 6 Absatz 5
Nummer 1 bzw. 3 (bitte differenzieren) des Ausländerzentralregistergesetzes an
das AZR übermittelt und gespeichert, und wie bewertet es die
Bundesregierung und welche Konsequenzen zieht sie hieraus, dass § 6 Absatz 5
AZRG nach Auffassung der Fragestellenden offenbar in vielen Fällen
unanwendbar ist, sofern die Übermittlung von BAMF-Bescheiden und
Gerichtsentscheidungen verlangt wird, bei denen Erkenntnisse zum
Kernbereich privater Lebensgestaltung in größerem Umfang geschwärzt werden
müssten (vgl. Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 20/13040)?
38. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in
Deutschland zum 31. Dezember 2024 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden
berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben,
und wie vielen von ihnen wurde dies im Jahr 2024 erlaubt bzw. versagt
(bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten
differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?
Berlin, den 3. April 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
Relationen
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