zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/774 – COVID-19-Impfschäden ernst nehmen und deren medizinische Behandlung sicherstellen
Text
zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/774 – COVID-19-Impfschäden ernst nehmen und deren medizinische Behandlung sicherstellen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8428
21. Wahlperiode 07.10.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/774 –
COVID-19-Impfschäden ernst nehmen und deren medizinische Behandlung
sicherstellen
A. Problem
Viele Menschen, die sich infolge der COVID-19 Impfkampagne hätten impfen
lassen, litten nach Ansicht der Antragsteller unter dem sogenannten Post-Vac-
Syndrom, dessen Symptome so gravierend sein könnten, dass Betroffene
arbeitsunfähig würden und in existenzielle Not gerieten. Trotz dieser schweren
gesundheitlichen Folgen würden Anträge auf Anerkennung von Impfschäden oft mit der
Begründung abgelehnt, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen Nachweise
für das Syndrom vorlägen.
B. Lösung
Die Initianten fordern in ihrem Antrag unter anderem, eine bundesweite Post-Vac-
Hotline einzurichten, ein flächendeckendes Netzwerk spezialisierter Ambulanzen
aufzubauen und eine Stiftung für Impfgeschädigte zu schaffen. Die
Anerkennungspraxis von Impfschäden müsse zudem grundlegend reformiert werden, um
sicherzustellen, dass Betroffene schneller und unbürokratischer Unterstützung
erhielten.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/774 abzulehnen.
Berlin, den 7. Oktober 2026
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Tanja Machalet
Vorsitzende
Nora Seitz
Berichterstatterin
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht der Abgeordneten Nora Seitz
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 18. Sitzung am 10. Juli 2025 den Antrag auf Drucksache 21/774 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat
er die Vorlage zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Initianten fordern mehr Unterstützung für Patienten, die womöglich Opfer von Covid-19-Impfschäden
geworden sind. Viele Menschen, die sich hätten impfen lassen, litten unter dem sogenannten Post-Vac-Syndrom,
dessen Symptome so gravierend sein könnten, dass Betroffene arbeitsunfähig würden und in existenzielle Not
gerieten. Trotz dieser schweren gesundheitlichen Folgen würden Anträge auf Anerkennung von Impfschäden
nach Ansicht der Antragsteller oft mit der Begründung abgelehnt, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen
Nachweise für das Syndrom vorlägen. Zudem fehle es an einer ausreichenden medizinischen Versorgung für
Impfgeschädigte. Die wenigen existierenden Spezialambulanzen seien überlastet, es gebe auch keine
flächendeckenden Anlaufstellen für Betroffene.
Die Antragsteller fordern in ihrem Antrag unter anderem, eine bundesweite Post-Vac-Hotline einzurichten, ein
flächendeckendes Netzwerk spezialisierter Ambulanzen aufzubauen und eine Stiftung für Impfgeschädigte zu
schaffen. Die Anerkennungspraxis von Impfschäden müsse grundlegend reformiert werden, um sicherzustellen,
dass Betroffene schneller und unbürokratischer Unterstützung erhielten.
Dem Ausschuss lag zu dem Antrag auf Drucksache 21/774 eine Petition vor. Diese wurde in die Beratungen
einbezogen.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 37. Sitzung am 7. Oktober 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/774 zu empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf
Drucksache 21/774 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Eine Anhörung
hat nicht stattgefunden.
In seiner 57. Sitzung am 7. Oktober 2026 hat er die Beratungen abgeschlossen.
Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf
Drucksache 21/774 abzulehnen.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Fraktionsmeinungen
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab. Sie betonte, dass Betroffenen anhaltender gesundheitlicher
Beschwerden nach einer Covid-19-Impfung eine medizinische Abklärung sowie Unterstützung zukommen
müsse. Der Antrag verknüpfe berechtigte Anliegen jedoch mit wissenschaftlich nicht abgesicherten
Behauptungen. Statt neuer Einzelstrukturen und einer Stiftung müsse die Forschung gestärkt, die Diagnostik verbessert und
die Versorgung ausgebaut werden. Im Rahmen der Nationalen Dekade gegen postinfektiöse Krankheiten stelle
der Bund Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro bereit, wobei auch Beschwerden im zeitlichen Zusammenhang
mit Impfungen in die Erforschung einbezogen seien. Es sei auf evidenzbasierte Medizin und faire
Anerkennungsverfahren zu setzen.
Die Fraktion der AfD warb um Zustimmung und forderte eine angemessene Versorgung von Patienten mit
Impfschäden. Sie führte aus, dass viele Menschen unter einem Post-VAC-Syndrom litten, das zu Arbeitsunfähigkeit
oder Pflegebedürftigkeit führen könne, strukturierte Hilfsmaßnahmen jedoch fehlten. Die Bundesregierung stehe
aufgrund der Kommunikation zur Sicherheit der Impfungen in der besonderen Pflicht. Es solle eine bundesweite
Post-VAC-Hotline eingerichtet, ein flächendeckendes Netzwerk spezialisierter Ambulanzen aufgebaut und eine
Stiftung für Impfgeschädigte zur unbürokratischen Hilfe geschaffen werden. Zudem seien zweckgebundene
Forschungsmittel für mindestens fünf Jahre bereitzustellen.
Die Fraktion der SPD lehnte den Antrag ab. Betroffene benötigten medizinische Hilfe und eine faire Prüfung
ihrer Ansprüche. Die im Antrag der AfD verwendeten Hochrechnungen zu Impfreaktionen seien wissenschaftlich
nicht haltbar, da Verdachtsfälle nicht mit bestätigten Impfschäden gleichzusetzen seien. Das Paul-Ehrlich-Institut
sowie bundesfinanzierte Projekte würden bereits strukturierte Untersuchungen durchführen. Die Anerkennung
von Impfschäden erfolge nach geltendem Recht über die Landesbehörden, sofern ein ursächlicher Zusammenhang
bestehe. Da zudem die Long-Covid-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits Betroffene nach
Impfungen einschließe, fehle dem Antrag eine sachliche Grundlage.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte den Vorrednerinnen der SPD und CDU/CSU inhaltlich zu
und lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie betonte, dass gesundheitliche Folgen nach Impfungen ernst zu nehmen,
zu prüfen und im Falle eines nachgewiesenen Impfschadens zu entschädigen seien. Diese Maßnahmen würden
bereits umgesetzt.
Die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag ab. Sie kritisierte, dass die AfD das Thema instrumentalisiere und nur
selektiv auf Impfschäden fokussiere, während die Krankheit an sich nicht anerkannt werde. Es sei stattdessen eine
umfassende finanzielle und medizinische Unterstützung für alle Folgen von Covid-19 zu gewährleisten. Ein
besonderes Augenmerk müsse dabei auf all jene Geschädigte gelegt werden, die vom Gesundheitssystem bisher zu
wenig berücksichtigt wurden.
Berlin, den 7. Oktober 2026
Nora Seitz
Berichterstatterin
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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