polradar

zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/774 – COVID-19-Impfschäden ernst nehmen und deren medizinische Behandlung sicherstellen

dip / drucksache 07.10.2026 · WP 21 · 21/8428 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/774 – COVID-19-Impfschäden ernst nehmen und deren medizinische Behandlung sicherstellen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8428 21. Wahlperiode 07.10.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/774 – COVID-19-Impfschäden ernst nehmen und deren medizinische Behandlung sicherstellen A. Problem Viele Menschen, die sich infolge der COVID-19 Impfkampagne hätten impfen lassen, litten nach Ansicht der Antragsteller unter dem sogenannten Post-Vac- Syndrom, dessen Symptome so gravierend sein könnten, dass Betroffene arbeitsunfähig würden und in existenzielle Not gerieten. Trotz dieser schweren gesundheitlichen Folgen würden Anträge auf Anerkennung von Impfschäden oft mit der Begründung abgelehnt, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen Nachweise für das Syndrom vorlägen. B. Lösung Die Initianten fordern in ihrem Antrag unter anderem, eine bundesweite Post-Vac- Hotline einzurichten, ein flächendeckendes Netzwerk spezialisierter Ambulanzen aufzubauen und eine Stiftung für Impfgeschädigte zu schaffen. Die Anerkennungspraxis von Impfschäden müsse zudem grundlegend reformiert werden, um sicherzustellen, dass Betroffene schneller und unbürokratischer Unterstützung erhielten. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/774 abzulehnen. Berlin, den 7. Oktober 2026 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Tanja Machalet Vorsitzende Nora Seitz Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bericht der Abgeordneten Nora Seitz I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 18. Sitzung am 10. Juli 2025 den Antrag auf Drucksache 21/774 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er die Vorlage zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Initianten fordern mehr Unterstützung für Patienten, die womöglich Opfer von Covid-19-Impfschäden geworden sind. Viele Menschen, die sich hätten impfen lassen, litten unter dem sogenannten Post-Vac-Syndrom, dessen Symptome so gravierend sein könnten, dass Betroffene arbeitsunfähig würden und in existenzielle Not gerieten. Trotz dieser schweren gesundheitlichen Folgen würden Anträge auf Anerkennung von Impfschäden nach Ansicht der Antragsteller oft mit der Begründung abgelehnt, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen Nachweise für das Syndrom vorlägen. Zudem fehle es an einer ausreichenden medizinischen Versorgung für Impfgeschädigte. Die wenigen existierenden Spezialambulanzen seien überlastet, es gebe auch keine flächendeckenden Anlaufstellen für Betroffene. Die Antragsteller fordern in ihrem Antrag unter anderem, eine bundesweite Post-Vac-Hotline einzurichten, ein flächendeckendes Netzwerk spezialisierter Ambulanzen aufzubauen und eine Stiftung für Impfgeschädigte zu schaffen. Die Anerkennungspraxis von Impfschäden müsse grundlegend reformiert werden, um sicherzustellen, dass Betroffene schneller und unbürokratischer Unterstützung erhielten. Dem Ausschuss lag zu dem Antrag auf Drucksache 21/774 eine Petition vor. Diese wurde in die Beratungen einbezogen. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 37. Sitzung am 7. Oktober 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/774 zu empfehlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 21/774 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Eine Anhörung hat nicht stattgefunden. In seiner 57. Sitzung am 7. Oktober 2026 hat er die Beratungen abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf Drucksache 21/774 abzulehnen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Fraktionsmeinungen Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab. Sie betonte, dass Betroffenen anhaltender gesundheitlicher Beschwerden nach einer Covid-19-Impfung eine medizinische Abklärung sowie Unterstützung zukommen müsse. Der Antrag verknüpfe berechtigte Anliegen jedoch mit wissenschaftlich nicht abgesicherten Behauptungen. Statt neuer Einzelstrukturen und einer Stiftung müsse die Forschung gestärkt, die Diagnostik verbessert und die Versorgung ausgebaut werden. Im Rahmen der Nationalen Dekade gegen postinfektiöse Krankheiten stelle der Bund Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro bereit, wobei auch Beschwerden im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen in die Erforschung einbezogen seien. Es sei auf evidenzbasierte Medizin und faire Anerkennungsverfahren zu setzen. Die Fraktion der AfD warb um Zustimmung und forderte eine angemessene Versorgung von Patienten mit Impfschäden. Sie führte aus, dass viele Menschen unter einem Post-VAC-Syndrom litten, das zu Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit führen könne, strukturierte Hilfsmaßnahmen jedoch fehlten. Die Bundesregierung stehe aufgrund der Kommunikation zur Sicherheit der Impfungen in der besonderen Pflicht. Es solle eine bundesweite Post-VAC-Hotline eingerichtet, ein flächendeckendes Netzwerk spezialisierter Ambulanzen aufgebaut und eine Stiftung für Impfgeschädigte zur unbürokratischen Hilfe geschaffen werden. Zudem seien zweckgebundene Forschungsmittel für mindestens fünf Jahre bereitzustellen. Die Fraktion der SPD lehnte den Antrag ab. Betroffene benötigten medizinische Hilfe und eine faire Prüfung ihrer Ansprüche. Die im Antrag der AfD verwendeten Hochrechnungen zu Impfreaktionen seien wissenschaftlich nicht haltbar, da Verdachtsfälle nicht mit bestätigten Impfschäden gleichzusetzen seien. Das Paul-Ehrlich-Institut sowie bundesfinanzierte Projekte würden bereits strukturierte Untersuchungen durchführen. Die Anerkennung von Impfschäden erfolge nach geltendem Recht über die Landesbehörden, sofern ein ursächlicher Zusammenhang bestehe. Da zudem die Long-Covid-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits Betroffene nach Impfungen einschließe, fehle dem Antrag eine sachliche Grundlage. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte den Vorrednerinnen der SPD und CDU/CSU inhaltlich zu und lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie betonte, dass gesundheitliche Folgen nach Impfungen ernst zu nehmen, zu prüfen und im Falle eines nachgewiesenen Impfschadens zu entschädigen seien. Diese Maßnahmen würden bereits umgesetzt. Die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag ab. Sie kritisierte, dass die AfD das Thema instrumentalisiere und nur selektiv auf Impfschäden fokussiere, während die Krankheit an sich nicht anerkannt werde. Es sei stattdessen eine umfassende finanzielle und medizinische Unterstützung für alle Folgen von Covid-19 zu gewährleisten. Ein besonderes Augenmerk müsse dabei auf all jene Geschädigte gelegt werden, die vom Gesundheitssystem bisher zu wenig berücksichtigt wurden. Berlin, den 7. Oktober 2026 Nora Seitz Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Relationen

Keine Relationen.