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Einsetzung einer Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse" (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/562)

dip / drucksache 08.07.2025 · WP 21 · 21/805 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Einsetzung einer Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse" (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/562) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/805 21. Wahlperiode 08.07.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 21/562 – Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Sichert, Fabian Jacobi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/573 – Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode (Aufarbeitung der Corona-Pandemie) A. Problem Die Corona-Pandemie stellte eine in dieser Form bis dato nicht gekannte Herausforderung dar und hatte Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens. Zu Buchstabe a Die antragstellenden Fraktionen halten eine wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Corona-Pandemie für unerlässlich, um belastbare Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Hierbei soll insbesondere auch die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. Ziel ist es, im Fall des Auftretens einer vergleichbaren Pandemie aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie heraus so vorbereitet zu sein, dass schnell, wirksam und mit einer klaren Kommunikation der Ziele gehandelt werden kann. Zu Buchstabe b Die antragstellende Fraktion hält es für notwendig, die während der Corona- Pandemie ergriffenen Maßnahmen und insbesondere deren negative Auswirkungen genauer zu betrachten. So habe sich der sog. Lockdown negativ auf die psychische Gesundheit der Menschen ausgewirkt, insbesondere auf die von Kindern und Jugendlichen. Zudem hätten die Corona-Impfstoffe eine höhere Nebenwirkungsrate aufgewiesen als zunächst angenommen. B. Lösung Zu Buchstabe a Annahme des Antrags in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe b Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 21/562 in folgender Fassung anzunehmen: „Der Deutsche Bundestag setzt eine Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ ein. I. Ausgangslage Die Corona-Pandemie konfrontierte die Bundesrepublik Deutschland, ihre Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft, ihre staatlichen Institutionen, die Betriebe und Unternehmen, Kunst und Kultur in den Jahren 2019 bis 2023 mit Herausforderungen von historischer und seit dem Zweiten Weltkrieg nicht gekannter Tragweite. Die Corona-Pandemie hatte tiefgreifende Auswirkungen auf alle Bereiche, insbesondere das Gesundheitswesen, die Bildungseinrichtungen, den Sozialstaat mit seinen Zweigen der Sozialversicherungen. Die Corona-Pandemie führte zu tiefgreifenden Veränderungen für den Familienalltag mit der Betreuung von Kindern und der Sorge auch um ältere Angehörige, für Freundeskreise, den Lebensalltag und die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Corona-Pandemie stellte Selbständige, Beschäftigte und die Arbeitgeber sowie die Bildungseinrichtungen, das kulturelle Leben, die Religionsausübung und viele Bereiche mehr vor existentielle Herausforderungen. Angesichts der existenziellen Bedrohung und der tiefgreifenden Verunsicherung galt es, schwerwiegende Folgen, insbesondere für vulnerable Gruppen, bestmöglich abzuwenden. Das erforderte einerseits Solidarität und Zusammenhalt und gebot andererseits, in einer insbesondere anfänglich extrem unklaren Sachlage harte Entscheidungen zu treffen, sie zu erläutern und die notwendige Mitwirkung möglichst aller zu gewinnen. Gleichzeitig galt es immer, die Ziele der Eindämmung der Pandemie, den Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens mit den materiellen und immateriellen Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft abzuwägen sowie die notwendigen Grundrechtseingriffe verhältnismäßig auszugestalten. Dem Deutschen Bundestag ist bewusst, dass alle Maßnahmen und Entscheidungen immer nur vor dem Hintergrund des Informationsstands zum betreffenden Zeitpunkt bewertet werden können. Dies wird die Enquete-Kommission in ihrer Arbeit leiten. Eine umfassende, die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürger einbeziehende und wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Pandemie sowie des staatlichen und gesellschaftlichen Handelns während dieser Zeit ist unerlässlich, um belastbare Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Die zur Abwehr der Ansteckungsgefahr und für die Gesunderhaltung der Menschen, für die Stabilisierung von Betrieben und Arbeitsplätzen, für den Erhalt von Lebenschancen sowie zur Vermeidung und Linderung vielfältiger negativer Folgen der durch die Corona-Pandemie geschaffenen Lage getroffenen Maßnahmen waren und sind bereits Gegenstand intensiver Bemühungen um Aufklärung und Lernen aus den Erfahrungen: in der Wissenschaft, in den ihrer Zuständigkeit wegen besonders betroffenen Behörden, in den Bundesländern (Untersuchungsausschüsse in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Thüringen, Expertenrat oder Regierungskommission in Bayern und Sachsen- Anhalt, Enquete-Kommissionen in Baden Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen, Expertenanhörungen in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Schleswig-Holstein), in der Bundesregierung und auch im Deutschen Bundestag (Parlamentarisches Begleitgremium, Parlamentarisches Fragewesen). Gleichwohl fehlt bisher eine systematische und koordinierte Aufarbeitung durch den Deutschen Bundestag. Viele Menschen haben den Eindruck, dass die Corona-Pandemie und ihre Folgen und die damals getroffenen staatlichen Maßnahmen nicht ausreichend aufgearbeitet sind. Die Enquete-Kommission soll daher − die Ergebnisse der bisherigen Bemühungen um Aufklärung, Aufarbeitung und Lernen aus den gemachten Erfahrungen bündeln und zusammenführen; − ein Gesamtbild der Pandemie, ihrer Ursachen, Verläufe und Folgen einerseits sowie der staatlichen Maßnahmen andererseits umfassend und verständlich aufzeigen und dazu Daten und Fakten zugänglich machen und Transparenz stärken; − dabei ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie sich staatliche und gesellschaftliche Strukturen auf die effektive und effiziente Pandemiebekämpfung ausgewirkt haben; − die Auswirkungen der Pandemie einerseits und staatlicher Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen andererseits sichtbar machen und Empfehlungen geben, wie diese zukünftig effektiver geschützt und dabei seelische Verletzungen vermieden werden können; − rechtliche Grundlagen, Kompetenzverteilung und getroffene Entscheidungen hinterfragen, Verantwortlichkeiten klar benennen und aus ggf. identifizierten Fehlentscheidungen Schlüsse ziehen, wie diese künftig vermieden werden können; − die staatlichen Maßnahmen und die Verläufe und Folgen der Corona- Pandemie in Deutschland in Beziehung setzen zum Vorgehen in anderen Ländern; − die Angemessenheit, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit damals ergriffener staatlicher Maßnahmen prüfen und bewerten, in der Rückschau sich als notwendig darstellende Maßnahmen in den Blick nehmen, die damals nicht ergriffen wurden, Misserfolge und nicht ausreichend bedachte Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft, auf Gesundheit und persönliche Entfaltungschancen – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – identifizieren und so Resilienz stärken und eine evidenzbasierte, stabile Grundlage für künftiges staatliches Handeln legen. Ziel ist es, im Fall des Auftretens einer vergleichbaren Pandemie aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie heraus so vorbereitet zu sein, dass schnell, wirksam und mit einer klaren Kommunikation der Ziele gehandelt werden kann. II. Auftrag A. Die Enquete-Kommission soll insbesondere die nachfolgenden Aspekte beleuchten: 1. Früherkennung, Risikobewertung und Vorsorge: • Pandemiepläne und Frühwarnsysteme, • Prozesse zur Risikobewertung und -kommunikation durch nationale und internationale Institutionen, • Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Verfügbarkeit kritischer Ressourcen. 2. Krisenmanagement und Entscheidungsstrukturen: • Zusammenarbeit und Koordination zwischen allen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und Ebenen sowie im EU-Kontext, • Bund-Länder(einschließlich Kommunen)-Koordinierung und Ministerpräsidentenkonferenz, • Funktionsweise und Entscheidungsprozesse der eingerichteten Krisenstäbe und Gremien, • besondere Rolle der Bundeswehr im Corona- Krisenmanagement, • Mechanismen zur Einbindung wissenschaftlicher Expertise der verschiedensten Disziplinen in politische Entscheidungsprozesse, • Einbeziehung und Abwägung verschiedener Ansätze zur Pandemieeindämmung, • Folgenabschätzung der Eindämmungsmaßnahmen mit Blick auf soziale, gesellschaftliche, psychische und wirtschaftliche Folgen für verschiedene Gruppen. 3. Rechtliche Rahmenbedingungen und parlamentarische Kontrolle: • verfassungsrechtliche Maßgaben, insbesondere Abwägungsprozesse zwischen verschiedenen Grundrechten, • einfachgesetzliche Grundlagen der Pandemiebekämpfung (Kompetenzen, Zuständigkeiten, Ermächtigungsgrundlagen für Maßnahmen bezogen auf Größe und Ausmaß des Ausbruchsgeschehens), • Rolle der Legislative (Bundestag und Parlamente der Länder) bei Entscheidungsfindung und Kontrolle, • Mechanismen zur Prävention von Wirtschaftsdelikten während der Krise, • Beschaffung und Vergabepraxis medizinischer Schutzausrüstung und anderer kritischer Güter: Analyse der staatlichen Beschaffungs- und Vergabeverfahren – insbesondere für Masken, Schutzkleidung, Beatmungsgeräte, Testmaterialien und Testzentren – unter den Aspekten der Schnelligkeit, Dokumentation und Transparenz, Wirtschaftlichkeit und vergaberechtlicher Grundlagen, • Einbindung der Opposition in Krisenzeiten. 4. Gesundheitliche Maßnahmen und deren Auswirkungen: • Darstellung und Analyse der unterschiedlichen Strategien zur Eindämmung der Virusausbreitung: Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und gesamtgesellschaftliche Auswirkungen – hierbei sind insbesondere die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche und ihre seelische Gesundheit sowie ältere Menschen, Sterbende, weitere vulnerable Gruppen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu beleuchten –, • Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen vor einer Corona-Infektion, • Leistungs-, Anpassungs- und Steuerungsfähigkeit des Gesundheitssystems, unter anderem Maßnahmen, mit denen die Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser gesichert und für die Steuerung der in der Pandemie benötigten Kapazitäten im Gesundheitswesen gesorgt werden sollte, • Auswirkungen auf die nicht mit der Pandemie zusammenhängende Gesundheitsversorgung, • Impfstoffentwicklung, -beschaffung, -verteilung und Durchführung der Impfkampagne, • Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, etwa im Gesundheitswesen und bei der Bundeswehr. 5. Soziale und wirtschaftliche Aspekte: • wirtschaftliche Stabilisierungs- und Hilfsmaßnahmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und Selbständige, • Auswirkungen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen auf Arbeitsmarkt, Bildungssystem, Familien, Rollen- und Aufgabenverteilung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Pflege, Eingliederungs- sowie Kinder- und Jugendhilfe, • Auswirkungen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen auf das gesellschaftliche Zusammenleben, • gesundheitliche und soziale Folgen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status, • Identifizierung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge mit besonderem Schutz- und Fürsorgeauftrag, deren Betrieb auch und gerade in Krisenzeiten aus Gründen der Chancengerechtigkeit prioritär sichergestellt werden muss – wie etwa Kindergärten, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Frauen- und Kinderschutzhäuser, • Bewertung der sozialen Sicherungssysteme und Instrumente der Arbeitsmarktpolitik (u. a. gesetzliche Unfallversicherung – GUV – und gesetzliche Rentenversicherung – GRV – insbesondere mit Blick auf das Thema Berufskrankheiten, Kurzarbeitergeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld) hinsichtlich ihrer Krisenfestigkeit, Resilienz, Zugänglichkeit und administrativen Leistungsfähigkeit, • arbeitsrechtliche Schutzlücken, • Auswirkungen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen auf Gastronomie, Hotellerie, Kulturbranche, Veranstaltungswirtschaft, Tourismus, Einzelhandel und andere besonders betroffene Branchen, einschließlich Bewertung der Kompensationsmaßnahmen und Hilfen für besonders betroffene Selbstständige und Betriebe, • Auswirkungen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen auf Ehrenamt, Vereine und Vereinigungen, • Maßnahmen gegen mittel- und langfristige gesundheitliche Folgen wie Long COVID, Chronisches Fatigue-Syndrom, Post-Vac-Syndrom, • Notwendigkeit von Produktion und Versorgung vor Ort, Sicherung von Lieferketten insbesondere für Medikamente und Hilfsmittel, • pandemiebedingte Katalysatoren für Radikalisierungsprozesse und behördliche und zivilgesellschaftliche Präventionskonzepte. 6. Krisenresilienz der Bundesrepublik Deutschland: • Auswirkungen der Pandemie auf den Bund und seine Bediensteten, • zukunftsfähige und krisenfeste Finanzierung öffentlicher Aufgaben und sozialer Sicherungssysteme: Analyse der finanziellen Belastungen durch die Pandemie für Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen sowie Bewertung der strukturellen Fähigkeit, auch in künftigen Krisen handlungsfähig zu bleiben, Berücksichtigung der „Systemrelevanz“ von Berufsgruppen. 7. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: • Kommunikationsstrategien staatlicher und wissenschaftlicher Akteure, • Umgang mit wissenschaftlicher Unsicherheit und Desinformation, • Aspekte der Vertrauensbildung in Institutionen und Wissenschaft. 8. Kooperation im EU-Kontext, internationale Zusammenarbeit und globale Dimension: • Kooperation im EU-Kontext, • Rolle Deutschlands in der internationalen Pandemiebekämpfung und -prävention, • Kooperation mit internationalen Partnern und Organisationen, • internationale Strategien im Vergleich. B. Die Enquete-Kommission soll Empfehlungen für Strategien und Maßnahmen der Prävention und Krisenbekämpfung geben, mit denen die Resilienz insbesondere gegenüber zukünftigen pandemischen Krisenlagen gesteigert werden kann: 1. Strategische Ausrichtung von Vorsorge, Prävention und internationaler Kooperation: • grundsätzliche Anforderungen an anpassungsfähige nationale Krisenpläne, • notwendige Kernkapazitäten des öffentlichen Gesundheitsdienstes und anderer relevanter Akteure, • strategische Aspekte der Sicherung kritischer Ressourcen und der Diversifizierung von Lieferketten, • Potenziale zur Weiterentwicklung von Frühwarnsystemen und der epidemiologischen Überwachung, • Fragen der globalen Pandemieprävention und Optionen Deutschlands, auf die global gerechte Versorgung mit Impfstoffen und Schutzmaterialien sowie Weitergabe von Knowhow zur Herstellung Einfluss zu nehmen. 2. Effektivierung des Krisenmanagements: • Fragen der Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege zwischen den staatlichen Ebenen im Krisenfall, • Modelle für flexible und handlungsfähige Krisenmanagementstrukturen, • Erfordernisse zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Datenerhebung und -nutzung, • Anpassungsbedarf rechtlicher und ethischer Rahmenbedingungen für Krisensituationen, • Identifizierung von Krankheitserregern mit überdurchschnittlicher Pandemiewahrscheinlichkeit und Entwicklung spezifischer Gegenmaßnahmen. 3. Sachgerechte und leistungsfähige Datenerhebung, -speicherung und -auswertung: • Vereinheitlichung und Digitalisierung von Meldesystemen national und europaweit, • Entwicklung und Vorhalt von datenschutzkonformen, betriebssystemunabhängigen und nutzerfreundlichen Tools – wie etwa Warn-App oder Impf-App, • Potenziale von Künstlicher Intelligenz und deren Nutzung. 4. Stärkung der wissenschaftsbasierten Politikberatung und der Forschungskapazitäten: • Verfahren der wissenschaftlichen Politikberatung mit einem Fokus auf breiten, interdisziplinären Ansätzen, • Einsatz strategischer Vorausschau und Forecast, • Förderung relevanter Forschungsbereiche. 5. Optimierung der Krisen- und Gesundheitskommunikation, Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz und Förderung von Kompetenzen: • Konzepte für eine transparente, verständliche und partizipative Krisenkommunikation zur Förderung des Vertrauens und der gesellschaftlichen Akzeptanz, • Stärkung der Informationskompetenz sowie Umgang mit und Eindämmung von Fehl- und Desinformation, • Förderung von Eigenverantwortung, Gemeinsinn und zivilgesellschaftlicher Handlungsfähigkeit, • Förderung der digitalen Infrastruktur in Bildungseinrichtungen und Ausbau der digitalen Kompetenzen von Lehrpersonal, Betreuungspersonen sowie von Schülerinnen und Schülern. 6. Erhöhung der sektoralen und gesamtgesellschaftlichen Resilienz: • Resilienz des Gesundheitssystems: Aspekte einer flexiblen und ressourcenstarken Gesundheitsversorgung, • Förderung der Produktion von Arzneimitteln und ihrer Ausgangsstoffe sowie von Schutzmaterialien in Deutschland und der EU, • wirtschaftliche, soziale und zivilgesellschaftliche Resilienz: Rahmenbedingungen zur Abfederung und Prävention krisenbedingter Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft, • Resilienz kritischer Infrastrukturen (KRITIS): Grundsätze zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen, • Ertüchtigung der sozialen Infrastruktur, um auf pandemische Situationen zu reagieren, • Schließen sozialrechtlicher Schutzlücken, • Schließen von arbeitsrechtlichen Schutzlücken, • effektive Werkzeuge für wirtschaftliche Stabilisierungs- und Kompensationsmaßnahmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und Selbständige, • notwendige strukturelle Verbesserungen in den Schulen zur Vorbereitung auf künftige Pandemien unter Berücksichtigung benachteiligter Schülerinnen und Schüler. III. Zusammensetzung und Arbeitsweise Der Enquete-Kommission gehören 14 Mitglieder des Deutschen Bundestages und 14 Sachverständige an. Die Fraktion der CDU/CSU benennt fünf Mitglieder, die Fraktion der AfD drei Mitglieder, die Fraktion der SPD drei Mitglieder, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Mitglieder und die Fraktion Die Linke ein Mitglied. Für jedes Mitglied des Deutschen Bundestages kann ein stellvertretendes Mitglied benannt werden. Die Sachverständigen werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt, wobei eine angemessene Beteiligung der Länder und Kommunen sowie eine ausgewogene Vertretung der relevanten gesellschaftlichen Bereiche und wissenschaftlichen Disziplinen sowie deren interdisziplinäre Betrachtung sicherzustellen ist. Kann ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, so benennen sie die Fraktionen nach dem vorgenannten Schlüssel. Die Kommission ist berechtigt, öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und Betroffenen durchzuführen, wissenschaftliche Expertisen und Gutachten einzuholen sowie Forschungsaufträge zu vergeben. Sie hat die Perspektiven der von der Pandemie und ihren Folgen besonders betroffenen Gruppen angemessen zu berücksichtigen. Die unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen von Bürgerinnen und Bürgern können insbesondere durch öffentliche Formate einbezogen werden und in geeigneter Weise im Abschlussbericht Berücksichtigung finden. Zudem kann eine altersgerechte Befragung von Kindern und Jugendlichen stattfinden und in die Kommissionsarbeit einfließen. Die Kommission kann zur effizienten Bearbeitung der thematischen Schwerpunkte Arbeitsgruppen einsetzen. Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ wird die Protokolle ihrer Sitzungen, soweit sie nichtöffentlich tagt, mit dem Abschlussbericht veröffentlichen. Die Kommission gibt in ihrem Abschlussbericht und gegebenenfalls in Zwischenberichten den Gang der Beratungen und die zu ihrem Arbeitsprogramm und ihrer Vorgehensweise gefassten Beschlüsse transparent wieder. Alle Mitglieder und Sachverständigen haben die Möglichkeit, dem Bericht und gegebenenfalls den Zwischenberichten Sondervoten hinzuzufügen, die als Teil des jeweiligen Berichts veröffentlicht werden. Die laufende Erkenntnisgewinnung sowie die Ergebnisse der Enquete- Kommission sollen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht werden, die den Notwendigkeiten, die sich aus besonders schutzbedürftigen Informationen und Erkenntnissen ergeben, Rechnung trägt. Zudem sollen eine Website und andere geeignete digitale Kanäle Informationen, Dokumente etc. bereitstellen. IV. Berichterstattung Die Enquete-Kommission hat dem Deutschen Bundestag einen umfassenden Abschlussbericht mit den gewonnenen Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen vorzulegen. Die Vorlage und Veröffentlichung von Zwischenberichten zu einzelnen abgeschlossenen Untersuchungsaspekten ist zulässig und kann eine zeitnahe parlamentarische und politische Befassung mit den Ergebnissen ermöglichen. Der Bericht der Enquete-Kommission ist bis zum 30. Juni 2027 vorzulegen.“; b) den Antrag auf Drucksache 21/573 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2025 Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Macit Karaahmetoğlu Vorsitzender Dr. Hendrik Hoppenstedt Berichterstatter Stephan Brandner Berichterstatter Dr. Johannes Fechner Berichterstatter Helge Limburg Berichterstatter Ina Latendorf Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Dr. Hendrik Hoppenstedt, Stephan Brandner, Dr. Johannes Fechner, Helge Limburg und Ina Latendorf I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/562 in seiner 13. Sitzung am 25. Juni 2025 an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Zu Buchstabe b Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/573 in seiner 13. Sitzung am 25. Juni 2025 an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a Die Enquete-Kommission soll Empfehlungen zur strategischen Ausrichtung von Vorsorge, Prävention und internationaler Kooperation erarbeiten. Sie soll Vorschläge für eine Effektivierung des Krisenmanagements sowie eine sachgerechte und effektive Datenerhebung, -speicherung und -auswertung unterbreiten. Ebenso sollen Überlegungen angestellt werden, wie die wissenschaftsbasierte Politikberatung und die Forschungskapazitäten gestärkt werden können. Weiter soll künftig die Krisenkommunikation optimiert, die gesellschaftliche Akzeptanz gestärkt und Kompetenzen gefördert werden. Auch die sektorale und gesamtgesellschaftliche Resilienz soll auf Grundlage der Ergebnisse der Enquete-Kommission erhöht werden. Zu Buchstabe b Der Untersuchungsausschuss soll die Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie seit August 2019 aufarbeiten. Insbesondere soll geklärt werden, welche Erkenntnisse der Bundesregierung wann über die Verbreitung und die tatsächliche Gefährlichkeit des Coronavirus vorlagen. Auch soll geklärt werden, inwieweit die Bundesregierung in ihrem Sinn Einfluss auf das Robert Koch-Institut sowie andere Institute und Experten genommen hat. Schließlich soll der Untersuchungsausschuss Empfehlungen erarbeiten, wie künftig möglicherweise auftretenden Pandemien entgegengetreten werden kann. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss Zu den Buchstaben a und b Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat in seiner 4. Sitzung in Geschäftsordnungsangelegenheiten am 8. Juli 2025 abschließend über die Vorlagen beraten. Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, dass eine Enquete-Kommission aus ihrer Sicht das geeignete Format für eine Aufarbeitung in diesem Zusammenhang darstelle. Eine Aufarbeitung dürfe nicht lediglich rückwärtsgewandt erfolgen, sondern müsse insbesondere auch das Ziel haben, Lehren für die Zukunft zu ziehen. Den beteiligten Fraktionen sei für die konstruktiven Gespräche zu danken, die zu einem Änderungsantrag geführt hätten, mit dem der Antrag noch einmal habe verbessert werden können. Es sei sehr wichtig, dass man sich in der Aufarbeitung die Verhältnismäßigkeit bestimmter Maßnahmen und der damit verbundenen Grundrechtseingriffe näher anschaue. Gleichzeitig sei jedoch auch zu betonen, dass dank dieser Grundrechtseingriffe auch viele Menschenleben, insbesondere die von älteren Menschen, hätten gerettet werden können. Die Fraktion der SPD schloss sich der Argumentation der Fraktion der CDU/CSU an. Mit Blick auf die zum Teil erheblichen Grundrechtseingriffe sei eine Aufarbeitung mit dem Blick in die Zukunft wichtig. Dank gelte auch den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke für die Zusammenarbeit in dieser Sache und die wertvollen Hinweise. Für die Fraktion der SPD sei von besonderer Bedeutung gewesen, dass der Abschlussbericht der Enquete-Kommission zur Mitte der Wahlperiode vorgelegt werde, damit der Bundestag gegebenenfalls noch unmittelbar gesetzgeberisch tätig werden könne. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN knüpfte an die Ausführungen der Koalitionsfraktionen an und dankte diesen für die konstruktiven Gespräche, die von einer großen Kompromissbereitschaft und dem Willen geprägt gewesen seien, zu einer Einigung zu kommen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätte sich dabei jedoch einen anderen Zeitplan gewünscht. Die Eile hinsichtlich des Einsetzungsbeschlusses sei nicht nachvollziehbar. Es gehe nun zum einen darum, zurückzublicken und auch anzuerkennen, wo es unverhältnismäßige Härten gegeben habe, aber zum anderen auch darum, nach vorne zu schauen und einen kleinen Beitrag zur gesellschaftlichen Versöhnung zu leisten. Die Enquete-Kommission könne dazu beitragen, die jeweils anderen Blickwinkel stärker anzuerkennen. Das Format der Enquete-Kommission sei insoweit das geeignete Mittel. Andere Komplexe in diesem Zusammenhang müssten hingegen mit anderen Mitteln aufgeklärt werden. Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Annahme des Antrags auf Drucksache 21/562 in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung. Die Änderungen beruhen auf einem Änderungsantrag, den die Fraktionen der CDU/CSU und SPD am 7. Juli 2025 in den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eingebracht haben und der einstimmig angenommen wurde. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/573 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Berlin, den 8. Juli 2025 Dr. Hendrik Hoppenstedt Berichterstatter Stephan Brandner Berichterstatter Dr. Johannes Fechner Berichterstatter Helge Limburg Berichterstatter Ina Latendorf Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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