Einsetzung einer Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse" (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/562)
Text
Einsetzung einer Enquete-Kommission "Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse" (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/562)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/805
21. Wahlperiode 08.07.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
(1. Ausschuss)
a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 21/562 –
Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie
und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Sichert, Fabian
Jacobi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/573 –
Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode
(Aufarbeitung der Corona-Pandemie)
A. Problem
Die Corona-Pandemie stellte eine in dieser Form bis dato nicht gekannte
Herausforderung dar und hatte Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens.
Zu Buchstabe a
Die antragstellenden Fraktionen halten eine wissenschaftlich fundierte
Aufarbeitung der Corona-Pandemie für unerlässlich, um belastbare Schlussfolgerungen für
die Zukunft zu ziehen. Hierbei soll insbesondere auch die Perspektive der
Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. Ziel ist es, im Fall des Auftretens einer
vergleichbaren Pandemie aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie heraus
so vorbereitet zu sein, dass schnell, wirksam und mit einer klaren Kommunikation
der Ziele gehandelt werden kann.
Zu Buchstabe b
Die antragstellende Fraktion hält es für notwendig, die während der Corona-
Pandemie ergriffenen Maßnahmen und insbesondere deren negative Auswirkungen
genauer zu betrachten. So habe sich der sog. Lockdown negativ auf die psychische
Gesundheit der Menschen ausgewirkt, insbesondere auf die von Kindern und
Jugendlichen. Zudem hätten die Corona-Impfstoffe eine höhere Nebenwirkungsrate
aufgewiesen als zunächst angenommen.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Annahme des Antrags in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 21/562 in folgender Fassung anzunehmen:
„Der Deutsche Bundestag setzt eine Enquete-Kommission „Aufarbeitung
der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“
ein.
I. Ausgangslage
Die Corona-Pandemie konfrontierte die Bundesrepublik Deutschland, ihre
Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgesellschaft, ihre staatlichen
Institutionen, die Betriebe und Unternehmen, Kunst und Kultur in den Jahren 2019
bis 2023 mit Herausforderungen von historischer und seit dem Zweiten
Weltkrieg nicht gekannter Tragweite. Die Corona-Pandemie hatte
tiefgreifende Auswirkungen auf alle Bereiche, insbesondere das Gesundheitswesen,
die Bildungseinrichtungen, den Sozialstaat mit seinen Zweigen der
Sozialversicherungen. Die Corona-Pandemie führte zu tiefgreifenden
Veränderungen für den Familienalltag mit der Betreuung von Kindern und der Sorge
auch um ältere Angehörige, für Freundeskreise, den Lebensalltag und die
Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die
Corona-Pandemie stellte Selbständige, Beschäftigte und die Arbeitgeber
sowie die Bildungseinrichtungen, das kulturelle Leben, die Religionsausübung
und viele Bereiche mehr vor existentielle Herausforderungen. Angesichts
der existenziellen Bedrohung und der tiefgreifenden Verunsicherung galt es,
schwerwiegende Folgen, insbesondere für vulnerable Gruppen, bestmöglich
abzuwenden. Das erforderte einerseits Solidarität und Zusammenhalt und
gebot andererseits, in einer insbesondere anfänglich extrem unklaren
Sachlage harte Entscheidungen zu treffen, sie zu erläutern und die notwendige
Mitwirkung möglichst aller zu gewinnen. Gleichzeitig galt es immer, die
Ziele der Eindämmung der Pandemie, den Schutz von Leib und Leben der
Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens mit den
materiellen und immateriellen Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft
abzuwägen sowie die notwendigen Grundrechtseingriffe verhältnismäßig
auszugestalten. Dem Deutschen Bundestag ist bewusst, dass alle Maßnahmen und
Entscheidungen immer nur vor dem Hintergrund des Informationsstands
zum betreffenden Zeitpunkt bewertet werden können. Dies wird die
Enquete-Kommission in ihrer Arbeit leiten.
Eine umfassende, die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürger
einbeziehende und wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung der Pandemie sowie des
staatlichen und gesellschaftlichen Handelns während dieser Zeit ist
unerlässlich, um belastbare Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Die zur
Abwehr der Ansteckungsgefahr und für die Gesunderhaltung der Menschen,
für die Stabilisierung von Betrieben und Arbeitsplätzen, für den Erhalt von
Lebenschancen sowie zur Vermeidung und Linderung vielfältiger negativer
Folgen der durch die Corona-Pandemie geschaffenen Lage getroffenen
Maßnahmen waren und sind bereits Gegenstand intensiver Bemühungen um
Aufklärung und Lernen aus den Erfahrungen: in der Wissenschaft, in den ihrer
Zuständigkeit wegen besonders betroffenen Behörden, in den
Bundesländern (Untersuchungsausschüsse in Brandenburg, Hessen, Sachsen und
Thüringen, Expertenrat oder Regierungskommission in Bayern und Sachsen-
Anhalt, Enquete-Kommissionen in Baden Württemberg, Brandenburg,
Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen, Expertenanhörungen in
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Schleswig-Holstein), in der
Bundesregierung und auch im Deutschen Bundestag (Parlamentarisches
Begleitgremium, Parlamentarisches Fragewesen). Gleichwohl fehlt bisher eine
systematische und koordinierte Aufarbeitung durch den Deutschen
Bundestag. Viele Menschen haben den Eindruck, dass die Corona-Pandemie und
ihre Folgen und die damals getroffenen staatlichen Maßnahmen nicht
ausreichend aufgearbeitet sind.
Die Enquete-Kommission soll daher
− die Ergebnisse der bisherigen Bemühungen um Aufklärung,
Aufarbeitung und Lernen aus den gemachten Erfahrungen bündeln und
zusammenführen;
− ein Gesamtbild der Pandemie, ihrer Ursachen, Verläufe und Folgen
einerseits sowie der staatlichen Maßnahmen andererseits umfassend und
verständlich aufzeigen und dazu Daten und Fakten zugänglich machen
und Transparenz stärken;
− dabei ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie sich staatliche und
gesellschaftliche Strukturen auf die effektive und effiziente
Pandemiebekämpfung ausgewirkt haben;
− die Auswirkungen der Pandemie einerseits und staatlicher Maßnahmen
zum Schutz vulnerabler Gruppen andererseits sichtbar machen und
Empfehlungen geben, wie diese zukünftig effektiver geschützt und
dabei seelische Verletzungen vermieden werden können;
− rechtliche Grundlagen, Kompetenzverteilung und getroffene
Entscheidungen hinterfragen, Verantwortlichkeiten klar benennen und aus ggf.
identifizierten Fehlentscheidungen Schlüsse ziehen, wie diese künftig
vermieden werden können;
− die staatlichen Maßnahmen und die Verläufe und Folgen der Corona-
Pandemie in Deutschland in Beziehung setzen zum Vorgehen in
anderen Ländern;
− die Angemessenheit, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit damals
ergriffener staatlicher Maßnahmen prüfen und bewerten, in der
Rückschau sich als notwendig darstellende Maßnahmen in den Blick
nehmen, die damals nicht ergriffen wurden, Misserfolge und nicht
ausreichend bedachte Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft, auf
Gesundheit und persönliche Entfaltungschancen – insbesondere von
Kindern und Jugendlichen – identifizieren und so Resilienz stärken und
eine evidenzbasierte, stabile Grundlage für künftiges staatliches
Handeln legen.
Ziel ist es, im Fall des Auftretens einer vergleichbaren Pandemie aus den
Erfahrungen mit der Corona-Pandemie heraus so vorbereitet zu sein, dass
schnell, wirksam und mit einer klaren Kommunikation der Ziele gehandelt
werden kann.
II. Auftrag
A. Die Enquete-Kommission soll insbesondere die nachfolgenden Aspekte
beleuchten:
1. Früherkennung, Risikobewertung und Vorsorge:
• Pandemiepläne und Frühwarnsysteme,
• Prozesse zur Risikobewertung und -kommunikation durch
nationale und internationale Institutionen,
• Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Verfügbarkeit
kritischer Ressourcen.
2. Krisenmanagement und Entscheidungsstrukturen:
• Zusammenarbeit und Koordination zwischen allen
staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren und Ebenen sowie im
EU-Kontext,
• Bund-Länder(einschließlich Kommunen)-Koordinierung
und Ministerpräsidentenkonferenz,
• Funktionsweise und Entscheidungsprozesse der
eingerichteten Krisenstäbe und Gremien,
• besondere Rolle der Bundeswehr im Corona-
Krisenmanagement,
• Mechanismen zur Einbindung wissenschaftlicher Expertise
der verschiedensten Disziplinen in politische
Entscheidungsprozesse,
• Einbeziehung und Abwägung verschiedener Ansätze zur
Pandemieeindämmung,
• Folgenabschätzung der Eindämmungsmaßnahmen mit Blick
auf soziale, gesellschaftliche, psychische und wirtschaftliche
Folgen für verschiedene Gruppen.
3. Rechtliche Rahmenbedingungen und parlamentarische Kontrolle:
• verfassungsrechtliche Maßgaben, insbesondere
Abwägungsprozesse zwischen verschiedenen Grundrechten,
• einfachgesetzliche Grundlagen der Pandemiebekämpfung
(Kompetenzen, Zuständigkeiten, Ermächtigungsgrundlagen
für Maßnahmen bezogen auf Größe und Ausmaß des
Ausbruchsgeschehens),
• Rolle der Legislative (Bundestag und Parlamente der Länder)
bei Entscheidungsfindung und Kontrolle,
• Mechanismen zur Prävention von Wirtschaftsdelikten
während der Krise,
• Beschaffung und Vergabepraxis medizinischer
Schutzausrüstung und anderer kritischer Güter: Analyse der staatlichen
Beschaffungs- und Vergabeverfahren – insbesondere für
Masken, Schutzkleidung, Beatmungsgeräte, Testmaterialien
und Testzentren – unter den Aspekten der Schnelligkeit,
Dokumentation und Transparenz, Wirtschaftlichkeit und
vergaberechtlicher Grundlagen,
• Einbindung der Opposition in Krisenzeiten.
4. Gesundheitliche Maßnahmen und deren Auswirkungen:
• Darstellung und Analyse der unterschiedlichen Strategien zur
Eindämmung der Virusausbreitung: Wirksamkeit,
Verhältnismäßigkeit und gesamtgesellschaftliche Auswirkungen –
hierbei sind insbesondere die Auswirkungen auf Kinder und
Jugendliche und ihre seelische Gesundheit sowie ältere
Menschen, Sterbende, weitere vulnerable Gruppen und die
Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu beleuchten –,
• Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen
vor einer Corona-Infektion,
• Leistungs-, Anpassungs- und Steuerungsfähigkeit des
Gesundheitssystems, unter anderem Maßnahmen, mit denen die
Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser gesichert und für die
Steuerung der in der Pandemie benötigten Kapazitäten im
Gesundheitswesen gesorgt werden sollte,
• Auswirkungen auf die nicht mit der Pandemie
zusammenhängende Gesundheitsversorgung,
• Impfstoffentwicklung, -beschaffung, -verteilung und
Durchführung der Impfkampagne,
• Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen, etwa im
Gesundheitswesen und bei der Bundeswehr.
5. Soziale und wirtschaftliche Aspekte:
• wirtschaftliche Stabilisierungs- und Hilfsmaßnahmen,
insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und
Selbständige,
• Auswirkungen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen auf
Arbeitsmarkt, Bildungssystem, Familien, Rollen- und
Aufgabenverteilung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von
Beruf und Familie, Pflege, Eingliederungs- sowie Kinder-
und Jugendhilfe,
• Auswirkungen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen auf
das gesellschaftliche Zusammenleben,
• gesundheitliche und soziale Folgen der Pandemie und der
Gegenmaßnahmen in Abhängigkeit vom sozioökonomischen
Status,
• Identifizierung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge mit
besonderem Schutz- und Fürsorgeauftrag, deren Betrieb auch
und gerade in Krisenzeiten aus Gründen der
Chancengerechtigkeit prioritär sichergestellt werden muss – wie etwa
Kindergärten, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Frauen- und
Kinderschutzhäuser,
• Bewertung der sozialen Sicherungssysteme und Instrumente
der Arbeitsmarktpolitik (u. a. gesetzliche Unfallversicherung
– GUV – und gesetzliche Rentenversicherung – GRV –
insbesondere mit Blick auf das Thema Berufskrankheiten,
Kurzarbeitergeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld)
hinsichtlich ihrer Krisenfestigkeit, Resilienz, Zugänglichkeit
und administrativen Leistungsfähigkeit,
• arbeitsrechtliche Schutzlücken,
• Auswirkungen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen auf
Gastronomie, Hotellerie, Kulturbranche,
Veranstaltungswirtschaft, Tourismus, Einzelhandel und andere besonders
betroffene Branchen, einschließlich Bewertung der
Kompensationsmaßnahmen und Hilfen für besonders betroffene
Selbstständige und Betriebe,
• Auswirkungen der Pandemie und der Gegenmaßnahmen auf
Ehrenamt, Vereine und Vereinigungen,
• Maßnahmen gegen mittel- und langfristige gesundheitliche
Folgen wie Long COVID, Chronisches Fatigue-Syndrom,
Post-Vac-Syndrom,
• Notwendigkeit von Produktion und Versorgung vor Ort,
Sicherung von Lieferketten insbesondere für Medikamente und
Hilfsmittel,
• pandemiebedingte Katalysatoren für
Radikalisierungsprozesse und behördliche und zivilgesellschaftliche
Präventionskonzepte.
6. Krisenresilienz der Bundesrepublik Deutschland:
• Auswirkungen der Pandemie auf den Bund und seine
Bediensteten,
• zukunftsfähige und krisenfeste Finanzierung öffentlicher
Aufgaben und sozialer Sicherungssysteme: Analyse der
finanziellen Belastungen durch die Pandemie für Bund,
Länder, Kommunen und Sozialversicherungen sowie Bewertung
der strukturellen Fähigkeit, auch in künftigen Krisen
handlungsfähig zu bleiben, Berücksichtigung der
„Systemrelevanz“ von Berufsgruppen.
7. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit:
• Kommunikationsstrategien staatlicher und
wissenschaftlicher Akteure,
• Umgang mit wissenschaftlicher Unsicherheit und
Desinformation,
• Aspekte der Vertrauensbildung in Institutionen und
Wissenschaft.
8. Kooperation im EU-Kontext, internationale Zusammenarbeit und
globale Dimension:
• Kooperation im EU-Kontext,
• Rolle Deutschlands in der internationalen
Pandemiebekämpfung und -prävention,
• Kooperation mit internationalen Partnern und
Organisationen,
• internationale Strategien im Vergleich.
B. Die Enquete-Kommission soll Empfehlungen für Strategien und
Maßnahmen der Prävention und Krisenbekämpfung geben, mit denen die
Resilienz insbesondere gegenüber zukünftigen pandemischen
Krisenlagen gesteigert werden kann:
1. Strategische Ausrichtung von Vorsorge, Prävention und
internationaler Kooperation:
• grundsätzliche Anforderungen an anpassungsfähige
nationale Krisenpläne,
• notwendige Kernkapazitäten des öffentlichen
Gesundheitsdienstes und anderer relevanter Akteure,
• strategische Aspekte der Sicherung kritischer Ressourcen
und der Diversifizierung von Lieferketten,
• Potenziale zur Weiterentwicklung von Frühwarnsystemen
und der epidemiologischen Überwachung,
• Fragen der globalen Pandemieprävention und Optionen
Deutschlands, auf die global gerechte Versorgung mit
Impfstoffen und Schutzmaterialien sowie Weitergabe von
Knowhow zur Herstellung Einfluss zu nehmen.
2. Effektivierung des Krisenmanagements:
• Fragen der Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege
zwischen den staatlichen Ebenen im Krisenfall,
• Modelle für flexible und handlungsfähige
Krisenmanagementstrukturen,
• Erfordernisse zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur für
Datenerhebung und -nutzung,
• Anpassungsbedarf rechtlicher und ethischer
Rahmenbedingungen für Krisensituationen,
• Identifizierung von Krankheitserregern mit
überdurchschnittlicher Pandemiewahrscheinlichkeit und Entwicklung
spezifischer Gegenmaßnahmen.
3. Sachgerechte und leistungsfähige Datenerhebung, -speicherung
und -auswertung:
• Vereinheitlichung und Digitalisierung von Meldesystemen
national und europaweit,
• Entwicklung und Vorhalt von datenschutzkonformen,
betriebssystemunabhängigen und nutzerfreundlichen Tools –
wie etwa Warn-App oder Impf-App,
• Potenziale von Künstlicher Intelligenz und deren Nutzung.
4. Stärkung der wissenschaftsbasierten Politikberatung und der
Forschungskapazitäten:
• Verfahren der wissenschaftlichen Politikberatung mit einem
Fokus auf breiten, interdisziplinären Ansätzen,
• Einsatz strategischer Vorausschau und Forecast,
• Förderung relevanter Forschungsbereiche.
5. Optimierung der Krisen- und Gesundheitskommunikation,
Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz und Förderung von
Kompetenzen:
• Konzepte für eine transparente, verständliche und
partizipative Krisenkommunikation zur Förderung des Vertrauens und
der gesellschaftlichen Akzeptanz,
• Stärkung der Informationskompetenz sowie Umgang mit und
Eindämmung von Fehl- und Desinformation,
• Förderung von Eigenverantwortung, Gemeinsinn und
zivilgesellschaftlicher Handlungsfähigkeit,
• Förderung der digitalen Infrastruktur in
Bildungseinrichtungen und Ausbau der digitalen Kompetenzen von
Lehrpersonal, Betreuungspersonen sowie von Schülerinnen und
Schülern.
6. Erhöhung der sektoralen und gesamtgesellschaftlichen Resilienz:
• Resilienz des Gesundheitssystems: Aspekte einer flexiblen
und ressourcenstarken Gesundheitsversorgung,
• Förderung der Produktion von Arzneimitteln und ihrer
Ausgangsstoffe sowie von Schutzmaterialien in Deutschland und
der EU,
• wirtschaftliche, soziale und zivilgesellschaftliche Resilienz:
Rahmenbedingungen zur Abfederung und Prävention
krisenbedingter Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft,
• Resilienz kritischer Infrastrukturen (KRITIS): Grundsätze
zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit kritischer
Infrastrukturen,
• Ertüchtigung der sozialen Infrastruktur, um auf pandemische
Situationen zu reagieren,
• Schließen sozialrechtlicher Schutzlücken,
• Schließen von arbeitsrechtlichen Schutzlücken,
• effektive Werkzeuge für wirtschaftliche Stabilisierungs- und
Kompensationsmaßnahmen, insbesondere für kleine und
mittlere Unternehmen und Selbständige,
• notwendige strukturelle Verbesserungen in den Schulen zur
Vorbereitung auf künftige Pandemien unter
Berücksichtigung benachteiligter Schülerinnen und Schüler.
III. Zusammensetzung und Arbeitsweise
Der Enquete-Kommission gehören 14 Mitglieder des Deutschen
Bundestages und 14 Sachverständige an. Die Fraktion der CDU/CSU benennt fünf
Mitglieder, die Fraktion der AfD drei Mitglieder, die Fraktion der SPD drei
Mitglieder, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Mitglieder und
die Fraktion Die Linke ein Mitglied. Für jedes Mitglied des Deutschen
Bundestages kann ein stellvertretendes Mitglied benannt werden. Die
Sachverständigen werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt, wobei eine
angemessene Beteiligung der Länder und Kommunen sowie eine ausgewogene
Vertretung der relevanten gesellschaftlichen Bereiche und
wissenschaftlichen Disziplinen sowie deren interdisziplinäre Betrachtung sicherzustellen
ist. Kann ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, so benennen sie die
Fraktionen nach dem vorgenannten Schlüssel.
Die Kommission ist berechtigt, öffentliche Anhörungen von
Sachverständigen, Interessenvertretern und Betroffenen durchzuführen, wissenschaftliche
Expertisen und Gutachten einzuholen sowie Forschungsaufträge zu
vergeben. Sie hat die Perspektiven der von der Pandemie und ihren Folgen
besonders betroffenen Gruppen angemessen zu berücksichtigen. Die
unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungen von Bürgerinnen und Bürgern können
insbesondere durch öffentliche Formate einbezogen werden und in
geeigneter Weise im Abschlussbericht Berücksichtigung finden. Zudem kann eine
altersgerechte Befragung von Kindern und Jugendlichen stattfinden und in
die Kommissionsarbeit einfließen. Die Kommission kann zur effizienten
Bearbeitung der thematischen Schwerpunkte Arbeitsgruppen einsetzen.
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren
für zukünftige pandemische Ereignisse“ wird die Protokolle ihrer Sitzungen,
soweit sie nichtöffentlich tagt, mit dem Abschlussbericht veröffentlichen.
Die Kommission gibt in ihrem Abschlussbericht und gegebenenfalls in
Zwischenberichten den Gang der Beratungen und die zu ihrem Arbeitsprogramm
und ihrer Vorgehensweise gefassten Beschlüsse transparent wieder. Alle
Mitglieder und Sachverständigen haben die Möglichkeit, dem Bericht und
gegebenenfalls den Zwischenberichten Sondervoten hinzuzufügen, die als
Teil des jeweiligen Berichts veröffentlicht werden.
Die laufende Erkenntnisgewinnung sowie die Ergebnisse der Enquete-
Kommission sollen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht
werden, die den Notwendigkeiten, die sich aus besonders schutzbedürftigen
Informationen und Erkenntnissen ergeben, Rechnung trägt. Zudem sollen
eine Website und andere geeignete digitale Kanäle Informationen,
Dokumente etc. bereitstellen.
IV. Berichterstattung
Die Enquete-Kommission hat dem Deutschen Bundestag einen umfassenden
Abschlussbericht mit den gewonnenen Erkenntnissen und
Handlungsempfehlungen vorzulegen. Die Vorlage und Veröffentlichung von
Zwischenberichten zu einzelnen abgeschlossenen Untersuchungsaspekten ist zulässig
und kann eine zeitnahe parlamentarische und politische Befassung mit den
Ergebnissen ermöglichen. Der Bericht der Enquete-Kommission ist bis zum
30. Juni 2027 vorzulegen.“;
b) den Antrag auf Drucksache 21/573 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2025
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Macit Karaahmetoğlu
Vorsitzender
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Berichterstatter
Stephan Brandner
Berichterstatter
Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter
Helge Limburg
Berichterstatter
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Dr. Hendrik Hoppenstedt, Stephan Brandner,
Dr. Johannes Fechner, Helge Limburg und Ina Latendorf
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/562 in seiner 13. Sitzung am 25. Juni 2025 an den
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/573 in seiner 13. Sitzung am 25. Juni 2025 an den
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a
Die Enquete-Kommission soll Empfehlungen zur strategischen Ausrichtung von Vorsorge, Prävention und
internationaler Kooperation erarbeiten. Sie soll Vorschläge für eine Effektivierung des Krisenmanagements sowie eine
sachgerechte und effektive Datenerhebung, -speicherung und -auswertung unterbreiten. Ebenso sollen
Überlegungen angestellt werden, wie die wissenschaftsbasierte Politikberatung und die Forschungskapazitäten gestärkt
werden können. Weiter soll künftig die Krisenkommunikation optimiert, die gesellschaftliche Akzeptanz gestärkt
und Kompetenzen gefördert werden. Auch die sektorale und gesamtgesellschaftliche Resilienz soll auf Grundlage
der Ergebnisse der Enquete-Kommission erhöht werden.
Zu Buchstabe b
Der Untersuchungsausschuss soll die Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-
Pandemie seit August 2019 aufarbeiten. Insbesondere soll geklärt werden, welche Erkenntnisse der Bundesregierung
wann über die Verbreitung und die tatsächliche Gefährlichkeit des Coronavirus vorlagen. Auch soll geklärt
werden, inwieweit die Bundesregierung in ihrem Sinn Einfluss auf das Robert Koch-Institut sowie andere Institute
und Experten genommen hat. Schließlich soll der Untersuchungsausschuss Empfehlungen erarbeiten, wie künftig
möglicherweise auftretenden Pandemien entgegengetreten werden kann.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss
Zu den Buchstaben a und b
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat in seiner 4. Sitzung in
Geschäftsordnungsangelegenheiten am 8. Juli 2025 abschließend über die Vorlagen beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, dass eine Enquete-Kommission aus ihrer Sicht das geeignete Format für
eine Aufarbeitung in diesem Zusammenhang darstelle. Eine Aufarbeitung dürfe nicht lediglich rückwärtsgewandt
erfolgen, sondern müsse insbesondere auch das Ziel haben, Lehren für die Zukunft zu ziehen. Den beteiligten
Fraktionen sei für die konstruktiven Gespräche zu danken, die zu einem Änderungsantrag geführt hätten, mit dem
der Antrag noch einmal habe verbessert werden können. Es sei sehr wichtig, dass man sich in der Aufarbeitung
die Verhältnismäßigkeit bestimmter Maßnahmen und der damit verbundenen Grundrechtseingriffe näher
anschaue. Gleichzeitig sei jedoch auch zu betonen, dass dank dieser Grundrechtseingriffe auch viele
Menschenleben, insbesondere die von älteren Menschen, hätten gerettet werden können.
Die Fraktion der SPD schloss sich der Argumentation der Fraktion der CDU/CSU an. Mit Blick auf die zum
Teil erheblichen Grundrechtseingriffe sei eine Aufarbeitung mit dem Blick in die Zukunft wichtig. Dank gelte
auch den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke für die Zusammenarbeit in dieser Sache und
die wertvollen Hinweise. Für die Fraktion der SPD sei von besonderer Bedeutung gewesen, dass der
Abschlussbericht der Enquete-Kommission zur Mitte der Wahlperiode vorgelegt werde, damit der Bundestag
gegebenenfalls noch unmittelbar gesetzgeberisch tätig werden könne.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN knüpfte an die Ausführungen der Koalitionsfraktionen an und
dankte diesen für die konstruktiven Gespräche, die von einer großen Kompromissbereitschaft und dem Willen
geprägt gewesen seien, zu einer Einigung zu kommen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätte sich dabei
jedoch einen anderen Zeitplan gewünscht. Die Eile hinsichtlich des Einsetzungsbeschlusses sei nicht
nachvollziehbar. Es gehe nun zum einen darum, zurückzublicken und auch anzuerkennen, wo es unverhältnismäßige
Härten gegeben habe, aber zum anderen auch darum, nach vorne zu schauen und einen kleinen Beitrag zur
gesellschaftlichen Versöhnung zu leisten. Die Enquete-Kommission könne dazu beitragen, die jeweils anderen
Blickwinkel stärker anzuerkennen. Das Format der Enquete-Kommission sei insoweit das geeignete Mittel. Andere
Komplexe in diesem Zusammenhang müssten hingegen mit anderen Mitteln aufgeklärt werden.
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD
die Annahme des Antrags auf Drucksache 21/562 in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung. Die
Änderungen beruhen auf einem Änderungsantrag, den die Fraktionen der CDU/CSU und SPD am 7. Juli 2025 in
den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eingebracht haben und der einstimmig
angenommen wurde.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 21/573 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Berlin, den 8. Juli 2025
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Berichterstatter
Stephan Brandner
Berichterstatter
Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter
Helge Limburg
Berichterstatter
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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