Verbesserung der Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken durch Fluorchinolon-Antibiotika und Stärkung der Hilfe für Betroffene (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/775)
Text
Verbesserung der Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken durch Fluorchinolon-Antibiotika und Stärkung der Hilfe für Betroffene (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/775)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4821
21. Wahlperiode 18.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/775 –
Verbesserung der Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken durch
Fluorchinolon-Antibiotika und Stärkung der Hilfe für Betroffene
A. Problem
Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion fänden Patienten mit
schwerwiegenden, teils irreversiblen Nebenwirkungen durch Fluorchinolon-Antibiotika in
Deutschland keine adäquate medizinische Hilfe und soziale Absicherung. Trotz
wiederholter Risikowarnungen würden diese Reserveantibiotika weiterhin zu
häufig verordnet, was für Betroffene oft zum Verlust der Arbeitsfähigkeit und zu
sozialer Isolation führe.
B. Lösung
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Förderprogramm für
spezialisierte Behandlungszentren sowie Forschungsprojekte aufzulegen, um die
medizinische Versorgung der Betroffenen zu sichern und die Verordnungspraxis
durch umfassende Aufklärungskampagnen zu verbessern.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/775 abzulehnen.
Berlin, den 18. März 2026
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Stephan Pilsinger
Stellvertretender Vorsitzender und Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Dr. Stephan Pilsinger
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 18. Sitzung am 10. Juli 2025 den Antrag auf Drucksache 21/775 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Initianten fordern eine umfassende Strategie zur Risikominimierung bei der Anwendung von Fluorchinolonen
sowie eine verstärkte Unterstützung für geschädigte Personen. Die Bundesregierung solle dazu ein
Förderprogramm zur Etablierung spezialisierter medizinischer Zentren an Universitätskliniken auflegen, die
interdisziplinäre Beratung, Diagnostik und Therapie anböten sowie die Forschung zu Fluoroquinolone Associated Disability
(FQAD) bündelten. Mit dem Antrag solle erreicht werden, dass aus dem Bundeshaushalt gezielt Mittel für
Forschungsprojekte zur Entwicklung von Heilungsmöglichkeiten oder lindernden Therapieansätzen bereitgestellt
würden. Darüber hinaus betonen die Initianten die Notwendigkeit, gemeinsam mit Fachgesellschaften
Fortbildungsprogramme zur sicheren Verordnung umzusetzen und eine nationale Aufklärungskampagne für Ärzte,
Apotheker und Patienten zu initiieren. Die Vorlage sieht zudem vor, dass Nebenwirkungen durch Fluorchinolon-
Antibiotika als eigenständige, anerkannte Erkrankung eingestuft werde und Patienten mit nachgewiesenen Schäden
einen erleichterten Zugang zu Rehabilitation und finanzieller Unterstützung erhielten.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf
Drucksache 21/775 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Die öffentliche Anhörung zu dem Antrag sowie zu weiteren Anträgen auf den Drucksachen 21/1567, 21/2717,
21/3303 und 21/4284 fand in der 34. Sitzung am 4. März 2026 statt. Als sachverständige Organisationen waren
eingeladen: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (keine Teilnahme),
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG
SELBSTHILFE), Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-
BA), GKV-Spitzenverband, IGBCE (keine Teilnahme), Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung
im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) und Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa). Auf das
Protokoll der Anhörung sowie die als Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen wird verwiesen
(Ausschussdrucksachen 21(14)74(1) und 21(14)74(2)).
Der Ausschuss hat in seiner 35. Sitzung am 18. März 2026 seine Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen.
Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf
Drucksache 21/775 abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass das im Antrag beschriebene Krankheitsbild wissenschaftlich derzeit
nicht anerkannt sei. Da eine entsprechende Evidenz fehle, sollten zunächst weitere fundierte Erkenntnisse
abgewartet werden, bevor umfangreiche Maßnahmen ergriffen würden. Der Antrag werde daher abgelehnt.
Die Fraktion der AfD verwies darauf, dass es sich bei Fluochinolonen um Reserveantibiotika mit
schwerwiegenden Nebenwirkungen handle. Diese würden als FQAD zusammengefasst und seien in den USA bereits als
eigenständiges Krankheitsbild anerkannt. Notwendig sei die Einrichtung spezialisierter medizinischer Zentren an
Universitätskliniken sowie die Förderung von Forschungsprojekten zu Therapieansätzen. Zudem solle eine
nationale Aufklärungskampagne initiiert und die Einstufung als eigenständige Erkrankung vorgenommen werden.
Die Fraktion der SPD lehnte den Antrag als unzulässige politische Einmischung in wissenschaftliche Prozesse
ab. FQAD sei medizinisch nicht als eigenständiges Krankheitsbild anerkannt, wobei bereits Schutzmechanismen
wie sinkende Verordnungszahlen und staatlich geförderte Studien griffen. Die Versorgung sei gesichert und werde
durch die Einführung eines spezifischen Sekundärschlüssels ab 2026 statistisch besser erfasst.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte die einseitige Überhöhung des Risikos unter Ausblendung
einer evidenzbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung. Bestehende regulatorische Schritte seien funktional, während
der Antrag ein irreführendes Bild der Versorgungsstruktur zeichne. Eine derartige Ausblendung des
wissenschaftlichen Standes gefährde die medizinische Versorgung, weshalb der Antrag abgelehnt werde.
Die Fraktion Die Linke bezeichnete den Antrag als unwissenschaftlich. Die Auflistung der Nebenwirkungen sei
unverhältnismäßig und die bereits bestehenden Maßnahmen würden als ausreichend erachtet. Der Antrag werde
abgelehnt.
Berlin, den 18. März 2026
Dr. Stephan Pilsinger
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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