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Verbesserung der Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken durch Fluorchinolon-Antibiotika und Stärkung der Hilfe für Betroffene (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/775)

dip / drucksache 18.03.2026 · WP 21 · 21/4821 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Verbesserung der Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken durch Fluorchinolon-Antibiotika und Stärkung der Hilfe für Betroffene (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/775) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4821 21. Wahlperiode 18.03.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/775 – Verbesserung der Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken durch Fluorchinolon-Antibiotika und Stärkung der Hilfe für Betroffene A. Problem Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion fänden Patienten mit schwerwiegenden, teils irreversiblen Nebenwirkungen durch Fluorchinolon-Antibiotika in Deutschland keine adäquate medizinische Hilfe und soziale Absicherung. Trotz wiederholter Risikowarnungen würden diese Reserveantibiotika weiterhin zu häufig verordnet, was für Betroffene oft zum Verlust der Arbeitsfähigkeit und zu sozialer Isolation führe. B. Lösung Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Förderprogramm für spezialisierte Behandlungszentren sowie Forschungsprojekte aufzulegen, um die medizinische Versorgung der Betroffenen zu sichern und die Verordnungspraxis durch umfassende Aufklärungskampagnen zu verbessern. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/775 abzulehnen. Berlin, den 18. März 2026 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Stephan Pilsinger Stellvertretender Vorsitzender und Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Dr. Stephan Pilsinger I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 18. Sitzung am 10. Juli 2025 den Antrag auf Drucksache 21/775 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Initianten fordern eine umfassende Strategie zur Risikominimierung bei der Anwendung von Fluorchinolonen sowie eine verstärkte Unterstützung für geschädigte Personen. Die Bundesregierung solle dazu ein Förderprogramm zur Etablierung spezialisierter medizinischer Zentren an Universitätskliniken auflegen, die interdisziplinäre Beratung, Diagnostik und Therapie anböten sowie die Forschung zu Fluoroquinolone Associated Disability (FQAD) bündelten. Mit dem Antrag solle erreicht werden, dass aus dem Bundeshaushalt gezielt Mittel für Forschungsprojekte zur Entwicklung von Heilungsmöglichkeiten oder lindernden Therapieansätzen bereitgestellt würden. Darüber hinaus betonen die Initianten die Notwendigkeit, gemeinsam mit Fachgesellschaften Fortbildungsprogramme zur sicheren Verordnung umzusetzen und eine nationale Aufklärungskampagne für Ärzte, Apotheker und Patienten zu initiieren. Die Vorlage sieht zudem vor, dass Nebenwirkungen durch Fluorchinolon- Antibiotika als eigenständige, anerkannte Erkrankung eingestuft werde und Patienten mit nachgewiesenen Schäden einen erleichterten Zugang zu Rehabilitation und finanzieller Unterstützung erhielten. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 6. Sitzung am 10. September 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 21/775 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die öffentliche Anhörung zu dem Antrag sowie zu weiteren Anträgen auf den Drucksachen 21/1567, 21/2717, 21/3303 und 21/4284 fand in der 34. Sitzung am 4. März 2026 statt. Als sachverständige Organisationen waren eingeladen: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (keine Teilnahme), Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE), Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI), Gemeinsamer Bundesausschuss (G- BA), GKV-Spitzenverband, IGBCE (keine Teilnahme), Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) und Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa). Auf das Protokoll der Anhörung sowie die als Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen wird verwiesen (Ausschussdrucksachen 21(14)74(1) und 21(14)74(2)). Der Ausschuss hat in seiner 35. Sitzung am 18. März 2026 seine Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf Drucksache 21/775 abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass das im Antrag beschriebene Krankheitsbild wissenschaftlich derzeit nicht anerkannt sei. Da eine entsprechende Evidenz fehle, sollten zunächst weitere fundierte Erkenntnisse abgewartet werden, bevor umfangreiche Maßnahmen ergriffen würden. Der Antrag werde daher abgelehnt. Die Fraktion der AfD verwies darauf, dass es sich bei Fluochinolonen um Reserveantibiotika mit schwerwiegenden Nebenwirkungen handle. Diese würden als FQAD zusammengefasst und seien in den USA bereits als eigenständiges Krankheitsbild anerkannt. Notwendig sei die Einrichtung spezialisierter medizinischer Zentren an Universitätskliniken sowie die Förderung von Forschungsprojekten zu Therapieansätzen. Zudem solle eine nationale Aufklärungskampagne initiiert und die Einstufung als eigenständige Erkrankung vorgenommen werden. Die Fraktion der SPD lehnte den Antrag als unzulässige politische Einmischung in wissenschaftliche Prozesse ab. FQAD sei medizinisch nicht als eigenständiges Krankheitsbild anerkannt, wobei bereits Schutzmechanismen wie sinkende Verordnungszahlen und staatlich geförderte Studien griffen. Die Versorgung sei gesichert und werde durch die Einführung eines spezifischen Sekundärschlüssels ab 2026 statistisch besser erfasst. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte die einseitige Überhöhung des Risikos unter Ausblendung einer evidenzbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung. Bestehende regulatorische Schritte seien funktional, während der Antrag ein irreführendes Bild der Versorgungsstruktur zeichne. Eine derartige Ausblendung des wissenschaftlichen Standes gefährde die medizinische Versorgung, weshalb der Antrag abgelehnt werde. Die Fraktion Die Linke bezeichnete den Antrag als unwissenschaftlich. Die Auflistung der Nebenwirkungen sei unverhältnismäßig und die bereits bestehenden Maßnahmen würden als ausreichend erachtet. Der Antrag werde abgelehnt. Berlin, den 18. März 2026 Dr. Stephan Pilsinger Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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