Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden bereitstellen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1743)
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Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden bereitstellen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1743)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4820
21. Wahlperiode 18.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1743 –
Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden
bereitstellen
A. Problem
Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion berge der anhaltende Zustrom von
Asylsuchenden ein erhebliches Risikopotenzial für die Ausbreitung von
Infektionskrankheiten. Da die spezifische Berichterstattung des Robert Koch-Instituts
hierzu im Jahr 2018 eingestellt worden sei, fehle es nach Ansicht der Initianten an
der notwendigen Datengrundlage für einen effektiven öffentlichen
Gesundheitsschutz.
B. Lösung
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die regelmäßige
Berichterstattung des Robert Koch-Instituts über meldepflichtige und nicht
meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden unverzüglich wieder
aufzunehmen.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/1743 abzulehnen.
Berlin, den 18. März 2026
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Stephan Pilsinger
Stellvertretender Vorsitzender
Serdar Yüksel
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Serdar Yüksel
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 28. Sitzung am 25. September 2025 den Antrag auf Drucksache 21/1743
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Außerdem hat er die Vorlage an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Initianten betonten, dass eine detaillierte statistische Erfassung von Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden
ein wesentliches Instrument zur Kontrolle und Prävention von Krankheitsausbrüchen darstelle. Durch die
Bereitstellung dieser Daten solle die öffentliche Gesundheitssicherheit gestärkt und Behörden sowie Bürgern eine
fundierte Grundlage für präventive Maßnahmen geboten werden. Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion
trage die geforderte Transparenz zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion bei und könne zudem dazu
beitragen, die Gesundheitskosten durch gezielte Interventionen zu senken.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Innenausschuss hat in seiner 28. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1743 zu empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 32. Sitzung am 4. März 2026 die Beratungen zu dem Antrag auf
Drucksache 21/1743 aufgenommen. Der Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung wurde mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD abgelehnt.
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 35. Sitzung am 18. März 2026 seine Beratungen fortgesetzt und
abgeschlossen.
Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf
Drucksache 21/1743 abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte die mangelnde Konsistenz der vorgeschlagenen Maßnahmen. Ein
wirksamer Gesundheitsschutz müsse die gesamte Bevölkerung umfassen und dürfe keine politisch motivierte
Selektion einzelner Gruppen vornehmen. Durch die Umsetzung internationaler Gesundheitsvorschriften sei die
Infektionssurveillance bereits für alle Menschen gestärkt worden. Es gelte, auf medizinische Evidenz und belastbare
Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu setzen, statt politisch konstruierte Sondererhebungen
einzuführen. Da Asylsuchende nach dem Asylgesetz bereits zur medizinischen Erstuntersuchung verpflichtet seien,
bestehe keine Versorgungslücke. Die Reaktivierung früherer Berichte des Robert Koch-Instituts werde abgelehnt,
da deren Datengrundlage methodisch nicht belastbar gewesen sei. Ein Mehrwert für die Gesundheitssicherheit
solle stattdessen durch ein nationales epidemiologisches Lagebild im Rahmen des
Gesundheitssicherstellungsgesetzes geschaffen werden. Die zusätzliche Erfassung nicht meldepflichtiger Krankheiten führe lediglich zu mehr
Bürokratie und greife ohne medizinische Notwendigkeit in die Privatsphäre ein. Der Antrag werde abgelehnt, da
er Ressentiments schüre und Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiere.
Die Fraktion der AfD verwies auf einen signifikanten Anstieg von Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in
den vergangenen Jahren. Es wurde festgestellt, dass bereits überwunden geglaubte Krankheiten vermehrt nach
Deutschland eingeschleppt würden oder dort wieder auflebten. Die Einstellung der regelmäßigen
Berichterstattung durch die aktuelle Bundesregierung werde als sachlich unbegründet abgelehnt. Was zuvor medizinisch
geboten gewesen sei, müsse auch unter den gegenwärtigen Bedingungen fortgeführt werden. Es gelte, die staatliche
Fürsorgepflicht für die Gesundheit der Bevölkerung wahrzunehmen und den Bevölkerungsschutz durch eine
Reaktivierung der Infektionsberichterstattung des Robert Koch-Instituts sicherzustellen.
Die Fraktion der SPD bewertete den Antrag als epidemiologisch wirkungslos. Es wurde betont, dass Krankheiten
und nicht Menschen bekämpft werden müssten. Da das umfassende Meldesystem bereits alle Personengruppen
in Deutschland erfasse, biete die Initiative keinen Beitrag zur Infektionsprävention. Vielmehr werde damit ein
rassistisches Narrativ bedient, welches Geflüchtete pauschal als gesundheitliche Gefahr markiere. Der Antrag
diene der gesellschaftlichen Spaltung und werde daher abgelehnt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich der Ablehnung durch die Koalitionsfraktionen an. Die
Vorlage biete keinen medizinischen Mehrwert für die Gesundheitsversorgung. Der Antrag sei abzulehnen, da er
lediglich menschenverachtende Narrative bediene.
Die Fraktion Die Linke führte aus, dass mit der Forderung lediglich die angebliche Gefährlichkeit von
Geflüchteten untermauert werden solle. Die tatsächlichen Probleme, wie die Unterbringung in Sammelunterkünften oder
die Bedingungen auf der Flucht, blieben unberücksichtigt. Statt eines Registers solle die Versorgung der
Asylsuchenden verbessert werden. Da der Antrag lediglich Ressentiments schüre und keinen sachbezogenen Beitrag
leiste, wie etwa die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Asylsuchenden, werde er abgelehnt.
Berlin, den 18. März 2026
Serdar Yüksel
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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