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Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden bereitstellen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1743)

dip / drucksache 18.03.2026 · WP 21 · 21/4820 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden bereitstellen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1743) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4820 21. Wahlperiode 18.03.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1743 – Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden bereitstellen A. Problem Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion berge der anhaltende Zustrom von Asylsuchenden ein erhebliches Risikopotenzial für die Ausbreitung von Infektionskrankheiten. Da die spezifische Berichterstattung des Robert Koch-Instituts hierzu im Jahr 2018 eingestellt worden sei, fehle es nach Ansicht der Initianten an der notwendigen Datengrundlage für einen effektiven öffentlichen Gesundheitsschutz. B. Lösung Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die regelmäßige Berichterstattung des Robert Koch-Instituts über meldepflichtige und nicht meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden unverzüglich wieder aufzunehmen. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/1743 abzulehnen. Berlin, den 18. März 2026 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Stephan Pilsinger Stellvertretender Vorsitzender Serdar Yüksel Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Serdar Yüksel I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 28. Sitzung am 25. September 2025 den Antrag auf Drucksache 21/1743 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er die Vorlage an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Initianten betonten, dass eine detaillierte statistische Erfassung von Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden ein wesentliches Instrument zur Kontrolle und Prävention von Krankheitsausbrüchen darstelle. Durch die Bereitstellung dieser Daten solle die öffentliche Gesundheitssicherheit gestärkt und Behörden sowie Bürgern eine fundierte Grundlage für präventive Maßnahmen geboten werden. Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion trage die geforderte Transparenz zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion bei und könne zudem dazu beitragen, die Gesundheitskosten durch gezielte Interventionen zu senken. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Innenausschuss hat in seiner 28. Sitzung am 18. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/1743 zu empfehlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 32. Sitzung am 4. März 2026 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 21/1743 aufgenommen. Der Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt. Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 35. Sitzung am 18. März 2026 seine Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf Drucksache 21/1743 abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte die mangelnde Konsistenz der vorgeschlagenen Maßnahmen. Ein wirksamer Gesundheitsschutz müsse die gesamte Bevölkerung umfassen und dürfe keine politisch motivierte Selektion einzelner Gruppen vornehmen. Durch die Umsetzung internationaler Gesundheitsvorschriften sei die Infektionssurveillance bereits für alle Menschen gestärkt worden. Es gelte, auf medizinische Evidenz und belastbare Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu setzen, statt politisch konstruierte Sondererhebungen einzuführen. Da Asylsuchende nach dem Asylgesetz bereits zur medizinischen Erstuntersuchung verpflichtet seien, bestehe keine Versorgungslücke. Die Reaktivierung früherer Berichte des Robert Koch-Instituts werde abgelehnt, da deren Datengrundlage methodisch nicht belastbar gewesen sei. Ein Mehrwert für die Gesundheitssicherheit solle stattdessen durch ein nationales epidemiologisches Lagebild im Rahmen des Gesundheitssicherstellungsgesetzes geschaffen werden. Die zusätzliche Erfassung nicht meldepflichtiger Krankheiten führe lediglich zu mehr Bürokratie und greife ohne medizinische Notwendigkeit in die Privatsphäre ein. Der Antrag werde abgelehnt, da er Ressentiments schüre und Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiere. Die Fraktion der AfD verwies auf einen signifikanten Anstieg von Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in den vergangenen Jahren. Es wurde festgestellt, dass bereits überwunden geglaubte Krankheiten vermehrt nach Deutschland eingeschleppt würden oder dort wieder auflebten. Die Einstellung der regelmäßigen Berichterstattung durch die aktuelle Bundesregierung werde als sachlich unbegründet abgelehnt. Was zuvor medizinisch geboten gewesen sei, müsse auch unter den gegenwärtigen Bedingungen fortgeführt werden. Es gelte, die staatliche Fürsorgepflicht für die Gesundheit der Bevölkerung wahrzunehmen und den Bevölkerungsschutz durch eine Reaktivierung der Infektionsberichterstattung des Robert Koch-Instituts sicherzustellen. Die Fraktion der SPD bewertete den Antrag als epidemiologisch wirkungslos. Es wurde betont, dass Krankheiten und nicht Menschen bekämpft werden müssten. Da das umfassende Meldesystem bereits alle Personengruppen in Deutschland erfasse, biete die Initiative keinen Beitrag zur Infektionsprävention. Vielmehr werde damit ein rassistisches Narrativ bedient, welches Geflüchtete pauschal als gesundheitliche Gefahr markiere. Der Antrag diene der gesellschaftlichen Spaltung und werde daher abgelehnt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich der Ablehnung durch die Koalitionsfraktionen an. Die Vorlage biete keinen medizinischen Mehrwert für die Gesundheitsversorgung. Der Antrag sei abzulehnen, da er lediglich menschenverachtende Narrative bediene. Die Fraktion Die Linke führte aus, dass mit der Forderung lediglich die angebliche Gefährlichkeit von Geflüchteten untermauert werden solle. Die tatsächlichen Probleme, wie die Unterbringung in Sammelunterkünften oder die Bedingungen auf der Flucht, blieben unberücksichtigt. Statt eines Registers solle die Versorgung der Asylsuchenden verbessert werden. Da der Antrag lediglich Ressentiments schüre und keinen sachbezogenen Beitrag leiste, wie etwa die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Asylsuchenden, werde er abgelehnt. Berlin, den 18. März 2026 Serdar Yüksel Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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