polradar

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde

dip / rede 07.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Wie genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Außengrenzeinrichtung zur Gewährleistung von Asylgrenzverfahren am Flughafen Berlin Brandenburg organisatorisch, personell und räumlich beschaffen, um den Anforderungen des EU-Rechts bei Familien mit minderjährigen Kindern zu genügen (vergleiche § 18a Absatz 6 Satz 3 des Asylgesetzes in Verbindung mit Artikel 54 Absatz 2 der EU-Verordnung 2024/1348 in Verbindung mit Artikel 26 der EU- Aufnahmerichtlinie 2024/1346), insbesondere in Bezug auf die Prüfung des Kindeswohls, beispielsweise im Hinblick auf die körperliche, geistige, seelische, moralische und gesellschaftliche Entwicklung der Minderjährigen und in Bezug auf Gelegenheiten zur Freizeitbeschäftigung, einschließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und Aktivitäten im Freien (bitte ausführlich darstellen), und mit welcher Begründung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an der Durchführung eines Grenzverfahrens in dem Fall einer algerischen Familie mit drei minderjährigen Kindern festgehalten, obwohl es den Kindern nach Auskunft des beauftragten Rechtsanwalts (vergleiche www.lto.de/recht/hintergruende/h/ grenzverfahrengeas-flughafen-ber-familie-kinder-asyl) angesichts der haftähnlichen Situation zunehmend schlechter gegangen sein soll (der 17-Jährige würde kaum noch sprechen; ein Kind sei erkrankt und habe keine Möglichkeit, zum Arzt zu gehen; die Tochter müsse ihren zehnten Geburtstag im fingierten Niemandsland verbringen; bitte ausführen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Verwaltung und der Betrieb der einzelnen Grenzverfahrenseinrichtungen liegen bei den Ländern. Diese sind für die Einhaltung der in Kapitel IV der EU- Aufnahmerichtlinie festgeschriebenen Garantien für Minderjährige und Personen mit besonderen Bedürfnissen verantwortlich. Die Bundesregierung äußert sich im Übrigen nicht zu Einzelfällen.

Relationen