Schriftliche Frage 2 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie kam der Entschluss beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zustande, laut Medienberichten trotz der Empfehlungen der…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 2 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie kam der Entschluss beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zustande, laut Medienberichten trotz der Empfehlungen der…
Frage 2 (Sven Lehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie kam der Entschluss beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zustande, laut Medienberichten trotz der Empfehlungen der Fachbeamten, die vorschlugen, den Juryempfehlungen für den Deutschen Buchhandlungspreis 2026 uneingeschränkt zu folgen (vgl. www.t-onli ne.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_10 1453186/weimer-schloss-buchhandlungen-von-pr eis-aus-diese-saetze-reichten-schon.html) – und damit anders, als es der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer im Interview mit der Zeit dargestellt hat (www.zeit.de/2026/13/wolfram-weimer-buchhand lungspreis-ausschluss-verfassungsschutz) – eine Überprüfung der drei Buchläden vorzunehmen, und war es die alleinige Entscheidung von Dr. Wolfram Weimer, dies zu veranlassen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 9. Oktober 2026:
Die vom Fragesteller zitierte aktuelle t-online-Berichterstattung entspricht nicht dem tatsächlichen Hergang, der dazu führte, dass drei Buchhandlungen schließlich nicht ausgezeichnet wurden. Vielmehr lief der ministerielle Entscheidungsprozess chronologisch wie folgt ab: In einer Leitungsvorlage vom 10. Oktober 2025 wurde vom zuständigen BKM-Fachreferat empfohlen, dem Juryvotum zu folgen. Diese Vorlage erreichte Dr. Wolfram Weimer nicht, da sich bereits kurz darauf auf der BKM-Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben hatten, die bei zwei Buchhandlungen zur förmlichen Einleitung des Haber-Verfahrens Ende Oktober 2025 führten. In der zweiten Novemberhälfte informierte das Bundesamt für Verfassungsschutz das zuständige BKM-Referat, dass in beiden Fällen ‚verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse‘ vorlägen, die auf mündliche Nachfrage erläutert wurden. Dr. Wolfram Weimer wurde über die Einleitung und das Ergebnis des Haber-Verfahrens erst in einer Leitungsvorlage von Anfang Dezember 2025 informiert. Er folgte dann dem ihm vorgelegten Votum, den Preis nicht an die beiden Buchhandlungen zu vergeben. Im Januar 2026 wurde aufgrund weiterer öffentlich zugänglicher Hinweise über eine dritte Buchhandlung erneut das Haber-Verfahren eingeleitet. Nach entsprechender Rückmeldung des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde auch in diesem Fall entschieden, den Preis nicht zu verleihen.
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