Schriftliche Frage 139/140 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung im Zuge der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen in Deutschland geprüft, ob u…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 139/140 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung im Zuge der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen in Deutschland geprüft, ob u…
Frage 139 (Ricarda Lang, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung im Zuge der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen in Deutschland geprüft, ob und in welcher Form Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für Mitgliedschaften ohne Tarifvertrag in Arbeitgeberverbänden (OT- Mitgliedschaften) zur Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung beitragen könnten, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen beziehungsweise, wenn nein, aus welchen Gründen hat sie eine solche Prüfung nicht vorgenommen?
Frage 140 (Ricarda Lang, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung im Zuge der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen in Deutschland geprüft, welchen zusätzlichen Beitrag eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zur Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung leisten könnte, insbesondere in Branchen mit geringer Tarifbindung, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen beziehungsweise, wenn nein, aus welchen Gründen hat sie eine solche Prüfung nicht vorgenommen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 6. Oktober 2026:
Die Fragen 139 und 140 werden gemeinsam beantwortet. Der Nationale Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen, der am 22. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist gemäß den Vorgaben der EU-MindestlohnRichtline nach Anhörung der Sozialpartner erstellt worden. Die von den Sozialpartnern schriftlich eingereichten Stellungnahmen mit Vorschlägen für etwaige Maßnahmen zur Förderung von Tarifverhandlungen sind dem Aktionsplan als Anlage beigefügt und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsre cht/nap-tarifverhandlung-anhaenge.pdf?__blob=publicationFile&v=1). In den eingereichten Stellungnahmen sind unter anderem auch die in den Fragestellungen genannten Vorschläge zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für Mitgliedschaften ohne Tarifvertrag in Arbeitgeberverbänden (OT-Mitgliedschaften) und zur erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen enthalten (beispielsweise in der Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbunds – DGB). Der schriftlichen Konsultation schloss sich ein Austausch mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie dem DGB, an. Ein Konsens zu den Wirkungen der oben genannten Maßnahmen auf die Tarifbindung konnte nicht hergestellt werden. Angesichts dessen hat sich die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan auf die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen konzentriert.
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