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Schriftliche Frage 190 von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gesundheitsgefahren gehen nach Einschätzung der Bundesregierung von dem unterirdischen Schwelbrand, dem Rauch bzw. den Emissionen sow…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 190 von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gesundheitsgefahren gehen nach Einschätzung der Bundesregierung von dem unterirdischen Schwelbrand, dem Rauch bzw. den Emissionen sow… Frage 190 (Steffi Lemke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gesundheitsgefahren gehen nach Einschätzung der Bundesregierung von dem unterirdischen Schwelbrand, dem Rauch bzw. den Emissionen sowie einer möglichen Freisetzung von Feinstaub, Kohlenmonoxid, Schwefelverbindungen, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen oder anderen Schadstoffen im Bereich des ehemaligen Tagebaus Rusendorf bei Meuselwitz (Thüringen) aus (vgl. www.t-online.de/nachr ichten/panorama/ungluecke/id_101450268/ feuerauf-tagebau-gelaende-in-meuselwitz-loeschen-ka nn-vier-jahre-dauern.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 7. Oktober 2026: Grundsätzlich können die Emissionen von Luftschadstoffen aus Schadenfeuer – insbesondere aus solchen, wie dem genannten Großbrand – geeignet sein, schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes hervorzurufen. Hier ist vor allem die Exposition gegenüber erhöhten Staubwerten und weiteren Luftschadstoffen zu nennen. Detaillierte Informationen zur Herkunft und Schadwirkung ausgewählter Luftschadstoffe können über die nachfolgend verlinkte Webseite des Umweltbundesamtes abgerufen werden: www.umweltbundesa mt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick. Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe in der Außenluft zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt. Der Vollzug des Immissionsschutzrechts ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes eine Angelegenheit der Bundesländer. Die Luftmessnetze der Bundesländer überwachen die Schadstoffkonzentration in der Luft und liefern die Grundlage für die Beurteilung der Luftqualität. Erweiterte Messungen finden derzeit an fünf Standorten in den umliegenden Orten des Brandereignisses statt, die Auswertung soll Ende Oktober vorliegen. Nach Kenntnis der Bundesregierung, die sich insbesondere auf die örtlichen Arbeitsschutz-Messungen der bergrechtlich verantwortlichen Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) stützt, gehen von dem Brand jedoch keine Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung aus. Es wurden der LMBV vom zuständigen Gesundheitsamt auch keine Erkenntnisse über festgestellte Erkrankungen gemeldet. Im Übrigen wird auf die nach Landesrecht zuständigen Stellen verwiesen.

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