Das Aerotoxische Syndrom - Gesundheitliche Risiken durch kontaminierte Kabinenluft - Forschungsstand, Meldepflichten und Schutzmaßnahmen
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Das Aerotoxische Syndrom - Gesundheitliche Risiken durch kontaminierte Kabinenluft - Forschungsstand, Meldepflichten und Schutzmaßnahmen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3496
21. Wahlperiode 06.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
Leonard Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon
Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Das Aerotoxische Syndrom – Gesundheitliche Risiken durch kontaminierte
Kabinenluft – Forschungsstand, Meldepflichten und Schutzmaßnahmen
Das sogenannte Aerotoxische Syndrom (AT‑Syndrom; engl.: Aerotoxic
Syndrome) bezeichnet Symptome oder ein vielschichtiges Krankheitsbild, was
durch inhalative Exposition durch kontaminierte Flugzeugkabinenluft
hervorgerufen werden kann. Ursache sind häufig Triebwerksöle beziehungsweise
toxische Bestandteile (v. a. Öladditive), die über das Zapfluftsystem aus
Triebwerken (Bleed‑Air‑System) in die Kabine gelangen können (www.welt.de/wiss
enschaft/article6055457/Gefaehrliche-Giftschwaden-in-Passagier-Flugzeuge
n.html; www.abendblatt.de/ratgeber/gesundheit/article207051225/Aerotoxische
s-Syndrom-Dicke-Luft-im-Flugzeug.html).
Der Begriff „Aerotoxisches Syndrom“ wurde seit 1999 in englischsprachigen
Studien geprägt („Aerotoxic Syndrome“), zusammen mit Benennung und
Beschreibungen von Wirkungen der fraglichen Stoffe, Aufbau und Beschaffenheit
von Triebwerken und Schmierstoffen und Aufbereitung der Zapfluft (Stephen E
Mawdsley: „Burden of Proof: The Debate Surrounding Aerotoxic Syndrome“ –
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC9452852/ wie auch: Chris Winder
-School of Safety Science, University of New South Wales, Jean-Christophe
Balouet -Environment International: www.researchgate.net/profile/Jean-Baloue
t/publication/266573677_AEROTOXIC_SYDROME_ADVERSE_HEALTH_
EFFECTS_FOLLOWING_EXPOSURE_TO_JET_OIL_MIST_DURING_CO
MMERCIAL_FLIGHTS/links/5bb8a92f92851c7fde2fa0f8/AEROTOXIC-SY
DROME-ADVERSE-HEALTH-EFFECTS-FOLLOWING-EXPOSURE-TO-J
ET-OIL-MIST-DURING-COMMERCIAL-FLIGHTS.pdf).
Die Geschichte um die Problematik von neurotoxischen Dämpfen in Cockpit-
und Kabinenluft von Flugzeugen beginnt um 1950. Zu dieser Zeit wurden im
militärischen Bereich und ab 1955 in der Zivilluftfahrt Zapfluftsysteme
entwickelt, die gegenüber der bisherigen Frischluftaufbereitung über
Stauluftansaugung (Ram Air) technische Vorteile boten, allerdings den Eintrag von
Schadstoffen aus Triebwerken in die Innenluft als Folge mit sich brachten.
Schon zu dieser Zeit wurden Beschwerden von Piloten beziehungsweise
Besatzungen dokumentiert, und Hersteller von Triebwerken wie auch Schmiermitteln
kamen nicht umhin, auf Zusammenhänge und Gefahren hinzuweisen. In den
folgenden Jahrzehnten wurde dies vorwiegend als interne Angelegenheit von
Herstellern, Ingenieuren oder Fluggesellschaften und Wissenschaftlern
behandelt. Erst ab den 1980er-Jahren wurde an dem Phänomen der toxischen
Kabinenluft umfassender geforscht und Daten erhoben, Studien erstellt, medizinisch
diagnostiziert und behandelt oder hierzu publiziert (www.anstageslicht.de/kabi
nenluft/oeffentliche-wahrnehmung/chronologie).
Die Pilotenvereinigung Cockpit bemängelt, bezugnehmend auf eine Studie
(Susan Michaelis, Tristan Loraine, C. V. Howard: „Ultrafine particle levels
measured on board short-haul commercial passenger jet aircraft“ – https://ehjournal.bi
omedcentral.com/articles/10.1186/s12940-021-00770-7), dass durch
verunreinigte Kabinenluft geschädigtem Flugpersonal eine Anerkennung als
Berufskrankheit weitgehend verwehrt bleibt und dem gesamten Themenbereich in
Deutschland zu wenig Beachtung geschenkt wird. Auch wird erläutert, dass ein
Schadstoffeintrag aus den Triebwerken über die Zapfluft keineswegs nur auf
als „Fume Event“ (erkennbare, Rauch-Vorkommnisse in der Kabine oder im
Cockpit) bemerkbare Ausnahmesituationen beschränkt sein muss, sondern
aufgrund der Beschaffenheit von hochbeanspruchten Dichtungen innerhalb von
Triebwerken im Flugbetrieb bei wechselnden Last der Triebwerke im
Regelfalle zu Schadstoffeintrag kommt, wenngleich in geringen Mengen (www.vcockpi
t.de/newsroom/vc-info/fume-events/).
Da jedoch für gewöhnlich keine Sensortechnik zur Erfassung von
Schadstoffmengen in der Innenluft von Verkehrsflugzeugen verbaut ist und Grenzwerte
nicht festgelegt sind, kann über definierte Belastungen für Besatzungen und
Passagiere in allen möglicherweise relevanten Fällen keine Aussage getroffen
werden (ebd.).
Schädigungen durch toxische Kabinenluft ist gelegentlich Gegenstand von
rechtlichen Auseinandersetzungen (https://hoeper-rechtsanwalt.de/meldungen/a
erotoxisches-syndrom; https://hoeper-rechtsanwalt.de/fume-event;
Großbritannien: www.bbc.com/news/business-47740523).
Besonders relevante Substanzen in diesem Zusammenhang sind
Organophosphate, darunter vor allem toxische Trikresylphosphate (TCP) und insbesondere
Triortho‑Cresylphosphat (ToCP). Sie stammen aus Maschinenölzusätzen
(Additiven von Triebwerksölen) und gelten als Auslöser für neurotoxische Effekte;
Symptome reichen von Kopfschmerzen, Gedächtnisstörungen und kognitiven
Beeinträchtigungen bis zu Ohnmacht und erheblichen Langzeitschäden (www.t
agesspiegel.de/wirtschaft/es-ist-was-in-der-luft-3649723.html).
TCP gehört zur Stoffgruppe Organophosphate (OP) – bekannt für akute
neurotoxische Wirkungen (z. B. Inhibierung von Acetylcholinesterase), mit
verzögerten Nervenschäden (Organophosphat-induzierte verzögerte Polyneuropathie
(OPIDP)). Weitere OP wie Triphenylphosphat (TPP), Tris(2-
carboxyethyl)phosphin (TCEP), Tris(2-chlorisopropyl)phosphat (TCPP),
Tris(2-butoxyethyl)phosphat (TBEP) wurden ebenfalls in Kabinenluft
nachgewiesen – ein Hinweis auf vielfältige chemische Belastungen. Ultrafeine Partikel
(NP (Nanopartikel)-Aerosole), gebildet bei der thermischen Zersetzung
(Pyrolyse), können als Träger toxischer Substanzen wirken und die Tiefenwirkung
der Dämpfe verstärken (www.vcockpit.de/newsroom/vc-info/fume-events/).
Zahlreiche Fallberichte dokumentieren kurz- und langfristig neurologische,
respiratorische und kognitive Symptome (https://de.wikipedia.org/wiki/Trikresyl
phosphate). Häufig benannte Symptome sind Bewusstseinsstörungen bzw.
Benommenheit, Schwindel und Gleichgewichtsstörungen, Kopf-, Brust- und
Halsschmerz, Übelkeit, Orientierungslosigkeit, chronische Erschöpfung und
Müdigkeit, verschiedene Beeinträchtigung von Sinneswahrnehmungen, Schwäche
und Koordinationsprobleme, Hautveränderungen bzw. Ausschläge,
Atmungsbeschwerden, Immunschwäche (www.researchgate.net/profile/Jean-Balouet/pu
blication/266573677_AEROTOXIC_SYDROME_ADVERSE_HEALTH_EFF
ECTS_FOLLOWING_EXPOSURE_TO_JET_OIL_MIST_DURING_COMM
ERCIAL_FLIGHTS/links/5bb8a92f92851c7fde2fa0f8/AEROTOXIC-SYDRO
ME-ADVERSE-HEALTH-EFFECTS-FOLLOWING-EXPOSURE-TO-JET-O
IL-MIST-DURING-COMMERCIAL-FLIGHTS.pdf). Bei lang anhaltender und
wiederholter Exposition können einige dieser Symptome chronisch werden
oder nach kurzer starker Exposition zu Handlungsunfähigkeit, Bewusstlosigkeit
und späterer Krankheit oder Berufsunfähigkeit führen.
Der namhafte Mediziner, Toxikologe und Pharmakologe Prof. Dr. Dietrich
Henschler befasste sich über Jahrzehnte mit der Toxizität von
Trikresylphosphaten (kurz TKP, engl. TCP). Im Jahr 1957 habilitierte er zu dieser Thematik.
Prof. Dr. Henschler hatte an der Universität Würzburg von 1965 bis 1994 den
Lehrstuhl für Toxikologie und Pharmakologie inne und war Autor von
Fachpublikationen und Mitglied mehrerer für Schadstoffgrenzwerten zuständiger
Kommissionen. In einem Zeitungsartikel von April 2009 wird Prof. Dr.
Henschler zitiert: „Bei TCP handelt es sich um einen extrem stark wirksamen
Giftstoff. Das erzeugte Vergiftungsbild ist so erschreckend, dass eigentlich alles
getan werden muss, um das [Anm.: Eintrag in die Kabinenluft] zu vermeiden.“
Dass Zapfluft auch heute noch ungefiltert in die Kabine geleitet wird und so
auch erhitzte Ölrückstände in die Atemluft gelangen, sei für ihn als
Toxikologen absolut unverständlich. (www.welt.de/wissenschaft/article3496723/Nerven
gift-im-Flugzeug-wird-zum-groesseren-Problem.html; https://de.wikipedia.org/
wiki/Dietrich_Henschler; Prof. Henschlers Habilitationsschrift, veröffentlicht
in der „Klinischen Wochenschrift“, Jg. 36, Heft 14 vom 15. Juli 1958: „DIE
TRIKRESYLPH0SPHATVERGIFTUNG, Experimentelle Klärung von
Problemen der Ätiologie und Pathogenese“ – www.anstageslicht.de/fileadmin/user_u
pload/Geschichten/Aerotoxisches_Syndrom/25_Henschler_D_Trikresylphosph
atvergiftung_red.pdf)
Bekannte Fälle möglicher Vergiftungen durch TCP sind der Pilot Richard
Westgate und seine Kollegin Karen Lysakowska, die beide verstarben, wobei
organophosphattypische neurologische Schäden als Todesursache als naheliegend
angesehen wurden (www.luftfahrtmagazin.de/wirtschaft/toter-pilot-mit-massiv
en-nervenschaeden-durch-kabinenluft-188363.html; www.dailymail.co.uk/new
s/article-2269059/BA-pilots-Richard-Westgate-Karen-Lysakowska-killed-breat
hing-toxic-oil-fumes-mid-flight-pictured.html#; beide eingesehen am 24.
August 2025). Es handelt sich hierbei nicht um einen Einzelfall; international sind
zahlreiche Fälle bekannt, in welchen Flugpersonal mit offenbar durch die
Folgen von Expositionen mit toxischen Dämpfen in Flugzeugen erkrankten oder
verstarben oder die Flugsicherheit beeinträchtigt wurde (www.theguardia
n.com/science/2017/aug/19/sick-crew-toxic-air-planes-frequent-flyers-ill?CM
P=Share_iOSApp_Other; www.anstageslicht.de/fileadmin/user_upload/Geschi
chten/Aerotoxisches_Syndrom/Guardian191299_Zombie_Gas_Plane_Threa
t.pdf; beide eingesehen am 24. August 2025).
Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) stellte in einer Studie für
Deutschland von 2004 bis 2013 jährlich zwischen 40 und 175 „Fume Events“
fest. (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung: „Studie über gemeldete
Ereignisse in Verbindung mit der Qualität der Kabinenluft in Verkehrsflugzeugen.
BFU 803.1-14 – https://web.archive.org/web/20140527212934/http://www.bfu-
web.de/DE/Publikationen/Statistiken/Tabellen-Studien/Tab2014/Studie_Fume_
Events_2014.pdf?__blob=publicationFile, eingesehen am 22. August 2025).
Ab S. 33 werden einige bedeutende Fälle aufgelistet (ebd., S. 33 ff.). Auf
S. 69 f. wird erklärt, dass die Beeinträchtigung der Flugsicherheit eintreten
kann und für die Piloten der Gebrauch der Sauerstoffmasken notwendig wird,
um in der Lage zu sein, den Flug fortzusetzen: „Die Auswertung der Daten für
diese Studie hat im Ergebnis gezeigt, dass die formalen Voraussetzungen für
eine Schwere Störung bei einigen Fume Events durch das Aufsetzen der
Sauerstoffmasken im Cockpit oder einen teilweisen Ausfall eines Piloten gegeben
waren. In wenigen Fällen waren die Sicherheitsreserven soweit reduziert, dass
eine im Sinne der Legaldefinition hohe Unfallwahrscheinlichkeit bestand. […]
Bei der Schweren Störung mit dem Airbus A319 im Anflug auf Köln waren
nach einer massiven Geruchsentwicklung im Cockpit beide Piloten in ihrer
physischen und psychischen Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Der Anflug
konnte unter Sauerstoffmasken stabil und sicher fortgesetzt werden. Nach
Auffassung der BFU waren die Sauerstoffmasken hier ohne Zweifel erforderlich.
Die Auswertung der BFU zeigt auch, dass Mitglieder der Cockpitbesatzung
durch Fume Events in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt waren“ (ebd.).
Nach Kenntnis der Fragesteller ist in der Regel die Dauer der Versorgung mit
Sauerstoff über die Cockpit-Sauerstoffmasken, bei der gleichzeitigen Nutzung
durch beide Piloten, auf eine Stunde bis höchstens drei Stunden begrenzt. Nach
Ansicht der Fragesteller ist somit bei einem Schadstoffstörfall auf einem
Langstreckenflug die sichere Fortsetzung des Fluges bis zur Landung womöglich
infrage gestellt.
Fachleute schätzen etwa 1 000 Ereignisse pro Jahr in Deutschland und bis zu
20 000 europaweit, mit vermutlich hoher Dunkelziffer (www.oaepublish.com/a
rticles/jeea.2023.02).
Es ist eine hohe Anzahl von neurotoxischen Stoffen bekannt, die bei
Normalbetrieb und insbesondere bei „Fume Events“, also erkennbaren, bemerkten
Störungen oder Smell Events (deutlich wahrnehmbarer unangenehmer Geruch), in
die Kabinenluft gelangen können und gesundheitsschädliche Wirkungen auf die
Besatzung und Passagiere entfalten (ebd.).
Da es nach Kenntnis der Fragesteller weder in Deutschland noch europaweit
ein einheitliches, standardisiertes Meldeverfahren, keinen entsprechenden
Datenaustausch und keine entsprechende Datenverarbeitung zwischen fraglichen
Institutionen oder eine zentrale, transparente, einheitlich klassifizierte
Erfassung von Meldungen gibt, kann eine zuverlässige Aussage über die Zahl der
Vorfälle und deren Auswirkungen im Einzelnen nicht getroffen werden.
Die Problematik des Eintrages von ungefilterter Zapfluft aus Triebwerken
entfaltet arbeits-, umwelt- und verbraucherschutzrechtlichen Bedeutung. Nach
Ansicht der Fragesteller sind wegen des öffentlichen Interesses am
Gesundheitsschutz belastbare Daten vonnöten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat sich die Bundesregierung mit dem Risiko durch Stoffe der
Organophosphate (OP), insbesondere TCP beziehungsweise Tri-ortho-cresyl
phosphat (ToCP) und verwandte OP, für das zentrale Nervensystem von
Flugpersonal und Passagieren im Zusammenhang mit der gebräuchlichen
Zapflufttechnik in Verkehrs- und Frachtflugzeugen beschäftigt, und wenn
ja, inwiefern, und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. für ihr eigenes
Handeln?
2. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zur Notwendigkeit einer
flächendeckenden, standardisierten zentralen Datenerhebung zu langfristigen
Gesundheitsschäden durch kontaminierte Kabinenluft vorgenommen, bzw.
plant sie dies, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Welche Konsequenzen sind nach Ansicht der Bundesregierung aus den
Erkenntnissen und genannten Berichten der BFU zu ziehen, welche im
Zusammenhang mit Schadstoffeintrag in die Innenluft von Flugzeugen
über das Zapfluftsystem auf eine Gefährdung der Gesundheit von
Besatzungen und Passagieren hinweisen und eine in Einzelfällen vorkommende
Gefährdung des Flugverkehrs darlegen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
4. Wie viele Ereignisse von sogenannten Fume Events oder Smell Events –
erkennbare, spürbare Vorkommnisse mit kontaminierter Kabinenluft –
wurden seit dem Jahr 2000 an deutschen und europäischen Flughäfen
gemeldet, und wie viele davon führten nach Kenntnis der Bundesregierung
zu medizinischen Untersuchungen und/oder medizinischer Behandlung
bei Besatzungsmitgliedern oder Passagieren (bitte ggf. nach Jahr, Ort und
Fluggesellschaft, Flugzeugtyp aufschlüsseln)?
5. Gibt es verbindliche Erfassungs- und Meldepflichten für Ereignisse mit
toxischer Cockpit- und Kabinenluft bei deutschen Fluggesellschaften, und
wenn ja, wie werden sie kontrolliert, wie ist das Meldeverfahren
ausgestaltet, und wo werden die Meldungen zusammengeführt und
ausgewertet?
6. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei deutschen
Fluggesellschaften Instrumente oder Systeme im Einsatz zur permanenten
Überwachung der Kabinenluftqualität, und wenn ja, bei welchen
Fluggesellschaften und Maschinen ist dies der Fall?
7. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2000 durch
kontaminierte Kabinenluft beziehungsweise Aerotoxisches Syndrom
bedingte Krankheitsfälle oder Ausfälle von Flugpersonal während des
Fluges bei deutschen Fluggesellschaften registriert und ausgewertet (bitte
nach Jahr und Fluggesellschaft und Flugzeugtyp aufstellen)?
8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2000 durch
kontaminierte Kabinenluft beziehungsweise Aerotoxisches Syndrom
bedingte Krankheitsfälle beziehungsweise Arbeitsausfälle
(Krankschreibungen) von Flugpersonal gesondert erfasst und analysiert, und wenn ja, bei
welcher Stelle findet diese Erfassung statt (bitte die Fälle nach
Fluggesellschaft und Jahr aufstellen)?
9. Werden mithilfe von Bundesmitteln Projekte zur länderübergreifenden
Gesundheitsüberwachung von Flugpersonal im Zusammenhang mit der
Luftqualität in Flugzeugen betrieben, oder sind solche geplant, und wenn
ja, mit welchen Partnern (bitte die Projekte aufzählen)?
10. Sind der Bundesregierung toxikologischen Studien zur Analyse von
Cockpit- und Kabinenluft oder der gesundheitsbeeinträchtigenden
Wirkung von „Fume Events“ bekannt, und wenn ja, in welchem Umfang
wurden oder werden diese ggf. staatlich gefördert, wenn keine Förderung
erfolgte, weshalb findet keine staatlich geförderte Forschung in diesem
Bereich statt?
11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung spezifischen Untersuchungen
zu organophosphathaltiger Kabinenluft (inklusive TPP, TCEP, TCPP etc.)
in Deutschland durchgeführt oder in Auftrag gegeben, und welche Studien
beziehungsweise Ergebnisse liegen dazu vor?
12. Welche auch neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse, ab 1995, über
neurotoxische Wirkmechanismen von Organophosphaten, TCP bzw. ToCP
u. a., sind der Bundesregierung ggf. bekannt, und nehmen diese Bezug auf
die Luftqualität in Luftverkehrsmitteln?
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anerkennung des AT‑Syndroms als
Berufskrankheit voranzutreiben, und wenn nein, warum nicht?
14. Wird durch die Bundesregierung eine Aufnahme des AT‑Syndroms in die
internationale ICD (International Statistical Classification of Diseases and
Related Health Problems)-Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) angestrebt beziehungsweise als sinnvoll erachtet?
15. Hat die Bundesregierung Berechnungen bzw. Abschätzungen zu
volkswirtschaftlichen Folgen (z. B. durch Arbeitsausfall und Berufsunfähigkeit)
infolge chronischer Erkrankungen nach Fume Events beziehungsweise
Aerotoxischem Syndrom vorgenommen, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
16. Werden durch die Bundesregierungen Maßnahmen erwogen, durch
welche der Einsatz technischer oder regulatorischer Maßnahmen (z. B.
Filtersysteme, Sensorik, alternative Belüftung) für Flugzeuge deutscher
Fluggesellschaften oder im Flugverkehr auf deutschen Flughäfen zur
Verbesserung der Luftqualität in Kabinen obligatorisch würden, und welche
Maßnahmen sollen das ggf. sein?
17. Hält die Bundesregierung eine Verpflichtung von Fluggesellschaften zu
transparenter Information von Passagieren und Bordpersonal über
kontaminierte Luftsituationen und mögliche Gefahren im Sinne des
Verbraucher- und Arbeitsschutzes für sinnvoll und nötig?
18. Ist der Bundesregierung betreffend umfassender Sensorik zur Messung
der Luftqualität in Flugzeugen, Filtertechnik, Änderung von
Konstruktionen und systematischer Risikoaufklärung die grundsätzliche Haltung oder
eine Verweigerung von Flugzeugherstellern, Schmierstoffherstellern und
Fluggesellschaften bekannt, und wenn ja, hat sie sich zu diesen eine
Positionierung erarbeitet (wie lautet diese gegebenenfalls)?
19. Sieht die Bundesregierung ggf. Möglichkeiten der Verpflichtung zur
Onboard-Sensorik zur Detektion toxischer Luftverunreinigungen, und
wenn ja, welche?
20. Welche Rolle spielt Deutschland bei internationalen Abstimmungen zur
Standardisierung von Meldepflichten, Filtertechnologien und
Luftqualitätsrichtlinien (z. B. die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO),
die European Union Aviation Safety Agency (EASA), WHO), und welche
Möglichkeiten stehen von deutscher Seite zur Verfügung, auf diese
Standards einzuwirken?
21. Welche konkreten Unterstützungsangebote existieren in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung ggf. für Betroffene und medizinisches
Fachpersonal bei Diagnose und Behandlung des AT‑Syndroms?
Berlin, den 5. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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