Entschließung des Bundesrates zur Implementierung einer weiteren Säule in der Künstlersozialversicherung zur Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie für selbständige Künstlerinnen und Künstler
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Entschließung des Bundesrates zur Implementierung einer weiteren Säule in der Künstlersozialversicherung zur Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie für selbständige Künstlerinnen und Künstler
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 578/24 (Beschluss)
16.10.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Implementierung einer
weiteren Säule in der Künstlersozialversicherung zur
Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie für
selbständige Künstlerinnen und Künstler
Der Bundesrat hat in seiner 1069. Sitzung am 16. Oktober 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 578/24 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Implementierung einer
weiteren Säule in der Künstlersozialversicherung zur
Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie für
selbständige Künstlerinnen und Künstler
1. Der Bundesrat stellt fest, dass selbständige Künstlerinnen und Künstler unter
den im Künstlersozialversicherungsgesetz genannten Voraussetzungen in der
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert werden. Für die sozialen
Risiken, die sich aus temporären Einkommensverlusten ergeben, fehlt aber eine
Absicherung. Weder greift eine Arbeitslosenversicherung, noch sind sie im
Regelfall wirtschaftlich dazu in der Lage privat vorzusorgen, so wie es vielen
anderen Selbständigen möglich ist.
2. Der Bundesrat betont, dass in den Fällen, in denen eine eigene Absicherung
nicht möglich ist, der Bund für eine Absicherung sorgen muss. Nach dem
Sozialstaatsprinzip muss er die Existenzgrundlage seiner Bürgerinnen und Bürger
sichern und es ihnen ermöglichen, selbstverantwortlich ihr Leben zu gestalten.
3. Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine zeitweilige Absicherung von
selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern gegenüber temporären
Einkommensverlusten in Form einer weiteren Säule in der Künstlersozialkasse zielführend ist.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende
Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie für selbständige Künstlerinnen und
Künstler zu schaffen oder einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer
solchen Absicherung zu unterbreiten.
Begründung:
Lücken in der Erwerbsbiografie sind dem Beruf der selbständigen Künstlerin/
des selbständigen Künstlers immanent. Im Gegensatz zu anderen selbständigen
Berufsgruppen sind die meisten Künstlerinnen und Künstler oft nicht in der
Lage diese Lücken selbständig zu überbrücken, da es sich um eine
Personengruppe mit strukturell geringem Einkommen handelt. Laut
Künstlersozialversicherung beträgt das durchschnittliche Jahreseinkommen ihrer Mitglieder
20 383,00 Euro (Stand 1. Januar 2024). Daher müssen Maßnahmen entwickelt
werden, die zur nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen
Lage von Künstlerinnen und Künstlern beitragen. Neben der Einkommens- und
Arbeitsmarktsituation stellt auch eine adäquate soziale Absicherung ein
wichtiges Handlungsfeld dar.
Der Kulturausschuss der Kultur-MK hat daher 2021 beschlossen, ein
Gutachten zu möglichen Ansätzen einer Absicherung von Lücken in der
Erwerbsbiografie von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern in Auftrag zu geben.
Dieses wurde von Prof. Dr. Ulber erstellt und im April 2022 abgenommen.
Prof. Dr. Ulber schlägt eine eigenständige Absicherung über das System der
Künstlersozialversicherung vor.
Es sei klargestellt, dass es sich hier nicht um Fälle einer Arbeitslosigkeit im
Sinne des SGB III handelt. Vielmehr geht es hier um einen speziell bei
selbständigen Künstlerinnen und Künstlern vorliegenden Fall. Der künstlerischen
Arbeit ist es immanent, dass in einigen Phasen kein Einkommen erwirtschaftet
wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Künstler/ die Künstlerin in dieser
Zeit nicht weiterhin künstlerisch tätig ist, also seiner/ihrer Beschäftigung
nachgeht. Wie Prof. Dr. Ulber auch in seinem Gutachten ausführt, stehen
Künstlerinnen und Künstler, sofern sie ihre künstlerische Arbeit nicht aufgegeben
haben, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Daher greift auch die
Arbeitslosenversicherung des SGB III nicht.
Neben dem gesellschaftlichen Interesse daran, dass Kulturschaffende ihre
Betätigung nicht wegen temporärer Einkommensprobleme gänzlich einstellen,
sollte auch berücksichtigt werden, dass die fehlende soziale Absicherung dieser
Personengruppe auch zu Folgekosten für die sozialen Sicherungssysteme im
Übrigen führt und führen kann. Daher verursacht sie bereits jetzt für die
Gesamtgesellschaft Kosten. Vor diesem Hintergrund ist eine verbesserte soziale
Absicherung der selbständigen Künstlerinnen und Künstler nicht nur zur
Verbesserung ihrer sozialen Lage, sondern auch aus Gemeinwohlgründen sinnvoll.
Um eine Besserstellung von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern zu
vermeiden, könnte die von Herrn Prof. Dr. Ulber dargestellte Absicherung
sowie deren Finanzierung so ausgestaltet werden, dass sich die Leistungshöhe an
den Leistungen des SGB III orientiert und es nicht zu zusätzlichen
steuerfinanzierten Belastungen des Staates kommt.
Die im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen aufgeführten Bestrebungen,
die Arbeitslosenversicherung für Solo-Selbständige zu öffnen/anzupassen, wird
von der Einführung dieses Modells nicht berührt. Vielmehr sind dies zwei
nebeneinanderstehende Modelle, die eine Absicherung für unterschiedliche
Szenarien bieten.
Eine versicherungsrechtliche Lösung für Künstlerinnen und Künstler ist auch
Leistungen nach dem SGB II vorzuziehen, denn eine versicherungsrechtliche
Lösung setzt voraus, dass Künstlerinnen und Künstler selber Beiträge
erbringen, um eine Sozialleistung zu erhalten. Darüber hinaus wird bei der
Berechnung der Leistung das zuvor erzielte Einkommen berücksichtigt. Die nach dem
SGB II zu gewährende Leistung kann also überschritten werden, was die
soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler verbessern würde.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Implementierung einer weiteren Säule in der Künstlersozialversicherung zur Absicherung von Lücken in der E (Beschlussdrucksache)