Rede von Angelika Krüger-Leißner (SPD) – Drucksachen 16/4373, 16/4419
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 6: Drucksachen 16/4373, 16/4419 –.
Text
Rede von Angelika Krüger-Leißner (SPD) – Drucksachen 16/4373, 16/4419
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich möchte es ganz deutlich am Anfang
meiner Rede sagen: Die dritte Novelle der
Künstlersozialversicherung ist ein großer Wurf. Damit stellen wir die
soziale Absicherung für freiberufliche Künstler und
Publizisten auf eine solide Grundlage. Lassen Sie mich das
an fünf Punkten belegen:
Erstens lösen wir das Finanzierungsproblem, das
die KSV hat, aus dem System heraus. Das heißt, weder
die Versicherten noch die abgabepflichtigen
Unternehmen noch die Steuerzahler werden zusätzlich belastet.
Zweitens schaffen wir Abgabe- und
Beitragsgerechtigkeit auf beiden Seiten, bei den beitragszahlenden
Künstlern und Publizisten und auch bei den abgabepflichtigen
Verwertern. Drittens sind eine stabile Finanzierung und
eine breite Akzeptanz die Garantie für eine gesicherte
Zukunft der Künstlersozialversicherung, und das wollen
wir alle.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Viertens. Wir geben damit auch eine schlüssige
Antwort auf die wachsende Bedeutung einer Branche, und
zwar der Kulturwirtschaft.
Fünftens. Wir stärken die Basis für die kulturelle
Vielfalt in Deutschland.
Ich finde, diese fünf Punkte sprechen für sich und für
diese Novelle.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)
Die Kritik an der Novelle, die in den letzten Wochen
laut geworden ist, konnten wir nachhaltig entkräften.
Das betrifft zum Beispiel die Forderung nach einer
gesetzlichen Definition des Künstlerbegriffs, um mehr
Rechtssicherheit erreichen zu wollen. Dieses Ansinnen
halte ich schlicht für eine Illusion. In § 2 des
Künstlersozialversicherungsgesetzes sind die Definitionen von
„Künstler“ und „Publizisten“ ganz bewusst sehr
allgemein gehalten. Auf dieser Grundlage ist ein Katalog
erstellt worden, der die von der Künstlersozialkasse
anerkannten künstlerischen und publizistischen Berufe
benennt. Das ist ein Katalog, der vom Beirat der KSK
immer wieder überarbeitet und ergänzt wird. In diesem
Beirat sitzen Vertreter aller beteiligten Verbände.
Deshalb halte ich gerade dieses Gremium für am besten
geeignet, um hier immer wieder einen breiten Konsens zu
finden.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Besser als der
Deutsche Bundestag?)
– Besser. Denn Arbeitswelt und Berufsbilder,
insbesondere der Kulturschaffenden, unterliegen einem ständigen
Wandel. Darauf jedes Mal gesetzgeberisch reagieren zu
wollen, wäre ein viel zu schwerfälliges Verfahren.Sicherlich wird es immer wieder Fälle geben, die
nicht eindeutig zuzuordnen sind. Im Zweifelsfall müssen
die Sozialgerichte entscheiden und den Künstlerbegriff
eingrenzen.
Ich kann darin – im Gegensatz zu dem einen oder
anderen Kollegen hier – keinen Mangel erkennen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD –
Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist
suboptimal, auch wenn der Kollege Tauss klatscht!)
Im Gegenteil: Über die Jahre hat sich in der Praxis das
Zusammenwirken von Künstlersozialkasse, ihrem Beirat
und den Sozialgerichten bewährt und eingespielt.
Warum sollten wir das, was gut ist, infrage stellen?
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das Bessere ist der
Feind des Guten, Frau Krüger-Leißner!)
Lassen Sie mich dazu noch einen Hinweis geben.
Schauen Sie einfach einmal über die Grenzen unseres
Landes hinweg! In Österreich gibt es ein ganz ähnliches
Versicherungssystem für Künstler. Auch in der
Alpenrepublik bemüht man sich derzeit um eine Novellierung.
In einem zentralen Punkt – man höre und staune – will
man sich am deutschen System orientieren. Die
bisherige Orientierung an Kriterien der künstlerischen
Qualität soll wieder abgeschafft werden und unter
ausdrücklicher Bezugnahme auf die bewährte Praxis in
Deutschland ausgestaltet werden. Ich glaube, dazu
brauche ich jetzt nichts weiter zu sagen.
(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Die
kennen sich nicht aus, die Österreicher!)
Zurückweisen möchte ich auch die Auffassung
einiger Kollegen, dass die Versicherten mit der verstärkten
Überprüfung unter den Generalverdacht des
Missbrauchs gestellt werden. Schauen Sie einmal genau hin:
Überprüft werden soll eine Stichprobe von 5 Prozent.
Bisher sind es jährlich 2,5 Prozent der Versicherten, die
Nachweise vorlegen müssen. Auf der Verwerterseite
sind es demnächst aber annähernd 100 Prozent, die wir
mithilfe der Deutschen Rentenversicherung auf ihre
Melde- und Abgabepflicht überprüfen werden.
Ich möchte an dieser Stelle auch daran erinnern, dass
es sich bei der Künstlersozialversicherung um eine
besondere Begünstigung freiberuflicher Künstler und
Publizisten gegenüber sonstigen Selbstständigen handelt.
Neben Versichertenbeiträgen und der
Künstlersozialabgabe werden 20 Prozent der Einnahmen durch
Steuergelder finanziert. Gegenüber dem Steuerzahler halte ich
Kontrollen schlicht für ein Gebot der Transparenz.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)
Gegenüber den Versicherten ist es ein Gebot der
Fairness, dass wir dafür sorgen, dass der Ehrliche den
Unehrlichen nicht mitfinanziert.
Angelika Krüger-Leißner(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU sowie des Abg. Markus Kurth
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Im Hinblick auf die Zugangsberechtigung von
freiberuflichen Künstlern und Publizisten zur KSV gilt eine
Einkommensgrenze von jährlich 3 900 Euro.
Umgerechnet auf den Monat muss ein Selbstständiger also
über ein Einkommen aus künstlerischer und
publizistischer Tätigkeit von mindestens – man höre und staune –
325 Euro verfügen. Das halte ich für vertretbar. Wer
noch geringere Einkünfte hat, kann nur schwerlich als
hauptberuflich tätiger Künstler und Publizist bezeichnet
werden. Da handelt es sich eher um einen Nebenerwerb.
Hierfür haben wir die KSV nicht ins Leben gerufen.
Dafür ist sie nicht zuständig. Im Falle von Bedürftigkeit
greifen in solchen Fällen nachgeordnete
Sicherungssysteme unseres Sozialstaates.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber sagen,
dass die genannte Einkommensgrenze nicht starr
gehandhabt wird. Das ist auch in der Praxis heute nicht der
Fall. Gerade bei jüngeren Nachwuchskünstlern wird
darauf Rücksicht genommen, dass sie eine gewisse
Anlaufzeit brauchen, um sich als Selbstständige in ihrem Beruf
zu etablieren. Deshalb haben wir geregelt, dass sie in den
ersten drei Jahren dieses Mindesteinkommen nicht
erreichen müssen. Zudem kann die Berufsanfängerzeit ohne
Nachteile unterbrochen werden: durch Erziehungszeiten,
Wehr- und Zivildienst oder auch vorübergehend
abhängige Beschäftigung.
Wir wissen, dass das Einkommen freiberuflich tätiger
Künstler großen Schwankungen unterliegt. Das hat die
KSK bisher auch immer berücksichtigt. Innerhalb von
sechs Jahren darf die Einkommensgrenze zweimal
unterschritten werden, ohne dass jemand aus dieser
Versicherung ausgeschlossen wird. Das ist meines Erachtens sehr
ausgewogen und auch sehr solidarisch. Dabei bleiben
wir.
Ich möchte noch auf zwei Dinge hinweisen.
Ungeachtet der großen Freude über das in dieser Novelle
Erreichte bleiben uns einige Aufgabenfelder, die sich allein
aus der Veränderung der Arbeitswelt, der
Produktionsbedingungen sowie der Erwerbs- und
Beschäftigungsformen gerade in der Kulturwirtschaft ergeben. Wir sehen
mit eigenen Augen, dass es immer schwieriger wird, den
sozialversicherungsrechtlichen Status von
Kulturschaffenden eindeutig zu bestimmen. Das führt in der
Praxis oftmals dazu, dass ein und dieselbe Person im
Laufe ihrer Erwerbsbiografie zwischen den
Sicherungssystemen hin- und herspringen muss. Dass es dabei zu
teilweise massiven Nachteilen gegenüber eindeutig als
abhängig Beschäftigte oder als Selbstständige
definierten Gruppen kommt, möchte ich an dieser Stelle nur
andeuten. Von diesem Problem ist natürlich auch die KSV
betroffen. Dem müssen wir uns zuwenden.
Es gibt ein weiteres Problem, das wir genau
beobachten müssen; da müssen wir in den nächsten Jahren
gegebenenfalls auch Veränderungen in Angriff nehmen. Dassind die sogenannten Ein-Personen-GmbHs. Statt ihre
Aufträge wie bisher an Freiberufler zu vergeben und
dafür die anfallende Abgabe zu entrichten, drängen zum
Beispiel Verlage ihre Auftragnehmer dazu, eine GmbH
zu gründen. Hintergrund ist, dass Zahlungen an eine
GmbH nicht der Künstlersozialabgabe unterliegen.
Solche Umgehungsversuche entsprechen natürlich nicht den
Intentionen der Künstlersozialversicherung und müssen
künftig ausgeschlossen werden.
(Beifall bei der SPD – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN]: Da müssen wir was tun!)
Das heißt, wir werden mit dem heutigen Beschluss
über die dritte Novellierung die Hände nicht in den
Schoß legen; denn die Künstlersozialversicherung
braucht für die freiberuflich tätigen Künstler und
Publizisten eine stabile und finanzierbare Grundlage; nur so
kann sie nämlich wirksam werden.
Diese Novelle ist für mich ein klarer kultur- und
sozialpolitischer Fortschritt.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Gitta
Connemann [CDU/CSU])