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Rede von Angelika Krüger-Leißner (SPD) – Drucksachen 16/4373, 16/4419

dip / rede 22.03.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 6: Drucksachen 16/4373, 16/4419 –.

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Rede von Angelika Krüger-Leißner (SPD) – Drucksachen 16/4373, 16/4419 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es ganz deutlich am Anfang meiner Rede sagen: Die dritte Novelle der Künstlersozialversicherung ist ein großer Wurf. Damit stellen wir die soziale Absicherung für freiberufliche Künstler und Publizisten auf eine solide Grundlage. Lassen Sie mich das an fünf Punkten belegen: Erstens lösen wir das Finanzierungsproblem, das die KSV hat, aus dem System heraus. Das heißt, weder die Versicherten noch die abgabepflichtigen Unternehmen noch die Steuerzahler werden zusätzlich belastet. Zweitens schaffen wir Abgabe- und Beitragsgerechtigkeit auf beiden Seiten, bei den beitragszahlenden Künstlern und Publizisten und auch bei den abgabepflichtigen Verwertern. Drittens sind eine stabile Finanzierung und eine breite Akzeptanz die Garantie für eine gesicherte Zukunft der Künstlersozialversicherung, und das wollen wir alle. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Viertens. Wir geben damit auch eine schlüssige Antwort auf die wachsende Bedeutung einer Branche, und zwar der Kulturwirtschaft. Fünftens. Wir stärken die Basis für die kulturelle Vielfalt in Deutschland. Ich finde, diese fünf Punkte sprechen für sich und für diese Novelle. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Die Kritik an der Novelle, die in den letzten Wochen laut geworden ist, konnten wir nachhaltig entkräften. Das betrifft zum Beispiel die Forderung nach einer gesetzlichen Definition des Künstlerbegriffs, um mehr Rechtssicherheit erreichen zu wollen. Dieses Ansinnen halte ich schlicht für eine Illusion. In § 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind die Definitionen von „Künstler“ und „Publizisten“ ganz bewusst sehr allgemein gehalten. Auf dieser Grundlage ist ein Katalog erstellt worden, der die von der Künstlersozialkasse anerkannten künstlerischen und publizistischen Berufe benennt. Das ist ein Katalog, der vom Beirat der KSK immer wieder überarbeitet und ergänzt wird. In diesem Beirat sitzen Vertreter aller beteiligten Verbände. Deshalb halte ich gerade dieses Gremium für am besten geeignet, um hier immer wieder einen breiten Konsens zu finden. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Besser als der Deutsche Bundestag?) – Besser. Denn Arbeitswelt und Berufsbilder, insbesondere der Kulturschaffenden, unterliegen einem ständigen Wandel. Darauf jedes Mal gesetzgeberisch reagieren zu wollen, wäre ein viel zu schwerfälliges Verfahren.Sicherlich wird es immer wieder Fälle geben, die nicht eindeutig zuzuordnen sind. Im Zweifelsfall müssen die Sozialgerichte entscheiden und den Künstlerbegriff eingrenzen. Ich kann darin – im Gegensatz zu dem einen oder anderen Kollegen hier – keinen Mangel erkennen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist suboptimal, auch wenn der Kollege Tauss klatscht!) Im Gegenteil: Über die Jahre hat sich in der Praxis das Zusammenwirken von Künstlersozialkasse, ihrem Beirat und den Sozialgerichten bewährt und eingespielt. Warum sollten wir das, was gut ist, infrage stellen? (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das Bessere ist der Feind des Guten, Frau Krüger-Leißner!) Lassen Sie mich dazu noch einen Hinweis geben. Schauen Sie einfach einmal über die Grenzen unseres Landes hinweg! In Österreich gibt es ein ganz ähnliches Versicherungssystem für Künstler. Auch in der Alpenrepublik bemüht man sich derzeit um eine Novellierung. In einem zentralen Punkt – man höre und staune – will man sich am deutschen System orientieren. Die bisherige Orientierung an Kriterien der künstlerischen Qualität soll wieder abgeschafft werden und unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die bewährte Praxis in Deutschland ausgestaltet werden. Ich glaube, dazu brauche ich jetzt nichts weiter zu sagen. (Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Die kennen sich nicht aus, die Österreicher!) Zurückweisen möchte ich auch die Auffassung einiger Kollegen, dass die Versicherten mit der verstärkten Überprüfung unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt werden. Schauen Sie einmal genau hin: Überprüft werden soll eine Stichprobe von 5 Prozent. Bisher sind es jährlich 2,5 Prozent der Versicherten, die Nachweise vorlegen müssen. Auf der Verwerterseite sind es demnächst aber annähernd 100 Prozent, die wir mithilfe der Deutschen Rentenversicherung auf ihre Melde- und Abgabepflicht überprüfen werden. Ich möchte an dieser Stelle auch daran erinnern, dass es sich bei der Künstlersozialversicherung um eine besondere Begünstigung freiberuflicher Künstler und Publizisten gegenüber sonstigen Selbstständigen handelt. Neben Versichertenbeiträgen und der Künstlersozialabgabe werden 20 Prozent der Einnahmen durch Steuergelder finanziert. Gegenüber dem Steuerzahler halte ich Kontrollen schlicht für ein Gebot der Transparenz. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Gegenüber den Versicherten ist es ein Gebot der Fairness, dass wir dafür sorgen, dass der Ehrliche den Unehrlichen nicht mitfinanziert. Angelika Krüger-Leißner(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Im Hinblick auf die Zugangsberechtigung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten zur KSV gilt eine Einkommensgrenze von jährlich 3 900 Euro. Umgerechnet auf den Monat muss ein Selbstständiger also über ein Einkommen aus künstlerischer und publizistischer Tätigkeit von mindestens – man höre und staune – 325 Euro verfügen. Das halte ich für vertretbar. Wer noch geringere Einkünfte hat, kann nur schwerlich als hauptberuflich tätiger Künstler und Publizist bezeichnet werden. Da handelt es sich eher um einen Nebenerwerb. Hierfür haben wir die KSV nicht ins Leben gerufen. Dafür ist sie nicht zuständig. Im Falle von Bedürftigkeit greifen in solchen Fällen nachgeordnete Sicherungssysteme unseres Sozialstaates. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber sagen, dass die genannte Einkommensgrenze nicht starr gehandhabt wird. Das ist auch in der Praxis heute nicht der Fall. Gerade bei jüngeren Nachwuchskünstlern wird darauf Rücksicht genommen, dass sie eine gewisse Anlaufzeit brauchen, um sich als Selbstständige in ihrem Beruf zu etablieren. Deshalb haben wir geregelt, dass sie in den ersten drei Jahren dieses Mindesteinkommen nicht erreichen müssen. Zudem kann die Berufsanfängerzeit ohne Nachteile unterbrochen werden: durch Erziehungszeiten, Wehr- und Zivildienst oder auch vorübergehend abhängige Beschäftigung. Wir wissen, dass das Einkommen freiberuflich tätiger Künstler großen Schwankungen unterliegt. Das hat die KSK bisher auch immer berücksichtigt. Innerhalb von sechs Jahren darf die Einkommensgrenze zweimal unterschritten werden, ohne dass jemand aus dieser Versicherung ausgeschlossen wird. Das ist meines Erachtens sehr ausgewogen und auch sehr solidarisch. Dabei bleiben wir. Ich möchte noch auf zwei Dinge hinweisen. Ungeachtet der großen Freude über das in dieser Novelle Erreichte bleiben uns einige Aufgabenfelder, die sich allein aus der Veränderung der Arbeitswelt, der Produktionsbedingungen sowie der Erwerbs- und Beschäftigungsformen gerade in der Kulturwirtschaft ergeben. Wir sehen mit eigenen Augen, dass es immer schwieriger wird, den sozialversicherungsrechtlichen Status von Kulturschaffenden eindeutig zu bestimmen. Das führt in der Praxis oftmals dazu, dass ein und dieselbe Person im Laufe ihrer Erwerbsbiografie zwischen den Sicherungssystemen hin- und herspringen muss. Dass es dabei zu teilweise massiven Nachteilen gegenüber eindeutig als abhängig Beschäftigte oder als Selbstständige definierten Gruppen kommt, möchte ich an dieser Stelle nur andeuten. Von diesem Problem ist natürlich auch die KSV betroffen. Dem müssen wir uns zuwenden. Es gibt ein weiteres Problem, das wir genau beobachten müssen; da müssen wir in den nächsten Jahren gegebenenfalls auch Veränderungen in Angriff nehmen. Dassind die sogenannten Ein-Personen-GmbHs. Statt ihre Aufträge wie bisher an Freiberufler zu vergeben und dafür die anfallende Abgabe zu entrichten, drängen zum Beispiel Verlage ihre Auftragnehmer dazu, eine GmbH zu gründen. Hintergrund ist, dass Zahlungen an eine GmbH nicht der Künstlersozialabgabe unterliegen. Solche Umgehungsversuche entsprechen natürlich nicht den Intentionen der Künstlersozialversicherung und müssen künftig ausgeschlossen werden. (Beifall bei der SPD – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Da müssen wir was tun!) Das heißt, wir werden mit dem heutigen Beschluss über die dritte Novellierung die Hände nicht in den Schoß legen; denn die Künstlersozialversicherung braucht für die freiberuflich tätigen Künstler und Publizisten eine stabile und finanzierbare Grundlage; nur so kann sie nämlich wirksam werden. Diese Novelle ist für mich ein klarer kultur- und sozialpolitischer Fortschritt. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Gitta Connemann [CDU/CSU])

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