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Schriftliche Frage 34 von Sascha Lensing (AfD): In wie vielen der dem Bundeskriminalamt für die Jahre 2020 bis 2025 gemeldeten Ermittlungsverfahren der organisierten Kriminalität wurden na…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 34 von Sascha Lensing (AfD): In wie vielen der dem Bundeskriminalamt für die Jahre 2020 bis 2025 gemeldeten Ermittlungsverfahren der organisierten Kriminalität wurden na… Frage 34 (Sascha Lensing, AfD): In wie vielen der dem Bundeskriminalamt für die Jahre 2020 bis 2025 gemeldeten Ermittlungsverfahren der organisierten Kriminalität wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte deutscher Polizei-, Zoll- oder sonstiger Sicherheitsbehörden als Tatverdächtige geführt, und inwieweit werden entsprechende Erkenntnisse im Rahmen der Erstellung der Bundeslagebilder „Organisierte Kriminalität“ gesondert erfasst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Oktober 2026: Im Rahmen der Erstellung des Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität (OK) werden Einflussnahme- und Insiderhandlungen erhoben. Eine gesonderte Erfassung von Tatverdächtigen bezogen auf eine Beschäftigung bei deutschen Polizei-, Zoll- oder sonstigen Sicherheitsbehörden erfolgt dabei nicht, da grundsätzlich keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten für die Erstellung des Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität erhoben werden. Als Einflussnahme gelten Handlungen, bei denen sich OK- Gruppierungen Personen bedienen, die in Anbetracht ihrer Zugangsmöglichkeiten sowie ihres Wissens über innerbetriebliche Abläufe in der Lage sind, die kriminellen Gruppierungen bewusst oder unbewusst zu unterstützen. Dabei muss sich diese Unterstützung nicht direkt auf die kriminellen Aktivitäten (Haupt-/Nebendelikte) beziehen. Im Jahr 2025 wurden 45 Einflussnahmehandlungen im Inland sowie 34 Einflussnahmehandlungen im Ausland im Tätigkeitsbereich Strafverfolgung/Justiz festgestellt. Als Insider werden Personen bezeichnet, die in Anbetracht ihrer Zugangsmöglichkeiten sowie ihres Wissens über innerbetriebliche Abläufe in der Lage sind, kriminelle Gruppierungen bewusst oder unbewusst zu unterstützen. Im Gegensatz zur Einflussnahme zielt diese Unterstützung ausschließlich direkt auf eine kriminelle Aktivität (Haupt-/Nebendelikte) ab. Im Jahr 2025wurden dabei 24 Insiderhandlungen im Inland sowie zehn Insiderhandlungen im Ausland im Tätigkeitsbereich Strafverfolgung/Justiz festgestellt. Weitere Informationen können dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2025, Seiten 17 und 18 entnommen werden. Dieses ist auf der Homepage des BKA abrufbar: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/ StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisierte kriminalitaet_node.html.

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