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Lagebild Organisierte Kriminalität - Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel (Antwort zu Drs. 21/3675)

dip / drucksache 18.02.2026 · WP 21 · 21/4234 · Antwort · Original ↗

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Lagebild Organisierte Kriminalität - Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel (Antwort zu Drs. 21/3675) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4234 21. Wahlperiode 18.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Thomas Fetsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3675 – Lagebild Organisierte Kriminalität – Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Organisierte Kriminalität (OK) stellt nach übereinstimmender Bewertung der Sicherheitsbehörden eine der größten sicherheitspolitischen Herausforderungen für den Rechtsstaat dar. Die aktuellen Bundeslagebilder des Bundeskriminalamts verdeutlichen, dass sich organisierte kriminelle Strukturen in Deutschland weiter professionalisieren, international vernetzen und in wachsendem Maße arbeitsteilig sowie dienstleistungsorientiert agieren. Dabei treten neben klassische Deliktsfelder neue Geschäftsmodelle, die insbesondere digitale Technologien, internationale Finanzströme und komplexe Logistikstrukturen nutzen. Nach dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 wurden bundesweit 647 Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität geführt. Damit liegt die Zahl leicht über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. Mehr als 70 Prozent der Verfahren weisen einen transnationalen Bezug auf. Der durch Organisierte Kriminalität verursachte Gesamtschaden belief sich im Jahr 2024 auf rund 2,64 Mrd. Euro, wobei nahezu 70 Prozent dieser Schadenssumme auf den Phänomenbereich Cybercrime entfielen (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Or ganisierteKriminalitaet/2024/BLB_OK_2024_node.html). Die Lagebilder zeigen zudem eine fortschreitende Entwicklung hin zu arbeitsteilig organisierten Geschäftsmodellen wie „Crime-as-a-Service“ und „Violence-as-a-Service“, bei denen einzelne kriminelle Dienstleistungen – etwa technische Infrastruktur, Geldwäsche, Einschüchterung oder Gewaltanwendung – gruppenübergreifend angeboten und genutzt werden (www.bmi.bund.de/Share dDocs/pressemitteilungen/DE/2025/10/bundeslagebild-ok-2024.html). Diese Entwicklungen erschweren die klassische Strafverfolgung erheblich und stellen neue Anforderungen an die Analyse, Koordination und strategische Steuerung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität (www.bdk.de/der-bdk/was-w ir-tun/aktuelles/lagebild-ok-niedersachsen-2024). Der Phänomenbereich Cybercrime nimmt dabei eine herausgehobene Rolle ein. Das Bundeslagebild Cybercrime 2024 weist für das Berichtsjahr insgesamt mehr als 330 000 erfasste Cybercrime-Fälle aus, darunter sowohl In- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. landstaten als auch vom Ausland aus begangene Delikte (www.bmi.bund.de/S haredDocs/pressemitteilungen/DE/2025/06/pm-lb-cybercrime.html). Die Berichte beschreiben eine zunehmende Professionalisierung der Täterstrukturen, eine hohe Spezialisierung sowie eine enge Verflechtung mit anderen Bereichen der Organisierten Kriminalität (www.bka.de/DE/AktuelleInformatione n/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/2024/BLB_OK_ 2024_node.html). Auch im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung liegt für das Jahr 2024 ein aktuelles Bundeslagebild vor. Dieses weist so viele abgeschlossene Ermittlungsverfahren wie noch nie seit Beginn der statistischen Erfassung aus. Insbesondere im Bereich der sexuellen Ausbeutung sowie bei minderjährigen Opfern wurden deutliche Zuwächse festgestellt. Zugleich wird auf erhebliche Dunkelziffern hingewiesen, die eine vollständige Abbildung des tatsächlichen Ausmaßes erschweren (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzm eldungen/250828_BLBMenschenhandel.html). Clankriminalität wird in den aktuellen Lagebildern als eine spezifische Erscheinungsform Organisierter Kriminalität beschrieben, die regional unterschiedlich ausgeprägt ist und in mehreren Bundesländern zu einer erheblichen Belastung von Sicherheits- und Justizbehörden führt. Eigene Landeslagebilder, etwa in Nordrhein-Westfalen und Berlin, unterstreichen die Bedeutung dieses Phänomens im Gesamtkontext der Organisierten Kriminalität (https://p olizei.nrw/artikel/lagebild-clankriminalitaet; www.berlin.de/sen/inneres/press e/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1591237.php). Der Deutsche Bundestag hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit einzelnen Aspekten der Organisierten Kriminalität befasst, u. a. durch Kleine Anfragen zur allgemeinen Lage der Organisierten Kriminalität, zur Cybercrime- Gefährdungslage, zur Bekämpfung von Menschenhandel sowie zu Maßnahmen gegen Clankriminalität (u. a. Bundestagsdrucksachen 19/7607, 19/10903, 19/14617 und 20/3333). Diese Kleinen Anfragen haben jeweils Teilaspekte beleuchtet, ohne jedoch die aktuellen, phänomenübergreifenden Entwicklungen und die strategische Gesamtsteuerung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität in den Blick zu nehmen. Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage auf eine übergreifende, strategische Bewertung der Lage und der Steuerungsinstrumente der Bundesregierung in den Phänomenbereichen Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel. Im Mittelpunkt stehen die Frage nach der Wirksamkeit bestehender Strukturen, der Verzahnung der Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene sowie der Fähigkeit, auf die dynamischen Veränderungen Organisierter Kriminalität angemessen zu reagieren.  1. Wie bewertet die Bundesregierung die im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 ausgewiesene Zahl von 647 Ermittlungsverfahren sowie den hohen Anteil transnationaler Tatbegehung im Hinblick auf die strategische Schwerpunktsetzung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität auf Bundesebene? Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität liegt in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend in der Zuständigkeit der Länder. Auf Bundesebene ist sie Aufgabe des Bundeskriminalamtes (BKA), der Bundespolizei sowie des Zollkriminalamtes. Zwischen den genannten Behörden besteht eine institutionalisierte Zusammenarbeit, die in einer gemeinsamen Festlegung aktueller Bekämpfungsschwerpunkte, in der Erarbeitung von Bekämpfungsstrategien und einer abgestimmten Umsetzung dieser Strategien besteht. Dadurch leisten die Bundesbehörden einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Bei den Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität handelt es sich um sogenannte Kontrolldelikte. Das sind Straftaten, die in der Regel nur durch gezielte polizeiliche Ermittlungs-, Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen aufgedeckt und zur Anzeige gebracht werden. Die im Jahr 2024 ausgewiesene Zahl von 647 Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität zeigt, dass die Bekämpfung dieses Phänomenbereiches eine herausragende Bedeutung für die Bundesregierung hat und dass der Kontrolldruck seit Jahren konstant hoch bleibt. Die Transnationalität der Organisierten Kriminalität ist zum hohen Anteil der spezifischen Natur der Delikte geschuldet (Schmuggel von Rauschgift, Menschenhandel). Mit zunehmender Digitalisierung können zudem immer mehr Straftaten über die Grenzen hinweg ohne physische Präsenz in Deutschland begangen werden (Betrug, Cybercrime). Die Transnationalität und die damit einhergehende Komplexität der Organisierten Kriminalität erfordert eine abgestimmte Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Solche Kooperationsformen sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Bundesbehörden und finden sowohl in bi- als auch multilateralen Formaten statt. So unterhalten die Behörden ihre Verbindungsbeamtennetzwerke oder gemeinsame Polizeizentren zwecks Ausgestaltung einer engen und vertrauensvollen Arbeit vor Ort, nehmen an gemeinsamen Ermittlungsgruppen teil, betreiben über Europol- und Interpol-Kommunikationsplattformen anlass- und ermittlungsbezogen Informationsaustausch, bringen ihre Kompetenzen und Erfahrungen im Rahmen internationaler Projekte ein und beteiligen sich an koordinierten grenzübergreifenden Schwerpunkteinsätzen.  2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 dargestellten Schadenssumme von 2,64 Mrd. Euro und dem Umstand, dass nahezu 70 Prozent dieses Schadens auf den Phänomenbereich Cybercrime entfallen, für die Weiterentwicklung ihrer strategischen Konzepte? Seit 2024 stellt das BKA eine quantitativ und qualitativ gestiegene Bedrohungslage im Cyberraum fest. Grundlage hierfür ist eine Zunahme an Tatgelegenheiten in Folge von zunehmend digitaler Vernetzung, Cybercrime‑as‑a‑ Service-Angeboten in der Underground Economy, neuen Möglichkeiten zur Begehung von Straftaten mithilfe der künstlichen Intelligenz sowie die geopolitischen Entwicklungen der letzten Jahre. Die Kombination dieser Faktoren mit einer teils hohen Professionalität der Tätergruppierungen führt zu einer hohen Anzahl an Cyberangriffen sowie daraus resultierenden (finanziellen) Schäden für Geschädigte. Durch die Erstellung von Lageberichten und -analysen werden Entwicklungen im Bereich Cybercrime eng verfolgt und bei der Weiterentwicklung von Bekämpfungsstrategien berücksichtigt.  3. Wie beurteilt die Bundesregierung die im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 beschriebenen Entwicklungen hin zu dienstleistungsorientierten Geschäftsmodellen wie „Crime‑as‑a‑Service“ und „Violence‑as‑a‑Service“, insbesondere im Hinblick auf deren Auswirkungen auf die Ermittlungsansätze, Analysefähigkeit und internationale Zusammenarbeit? „Crime-as-a-Service“ ist Ausdruck der Professionalisierung von Gruppierungen der Organisierten Kriminalität. Kriminelle Gruppierungen gehen dazu über, bestimmte „Services“ einzukaufen, um unterschiedliche, voneinander getrennte Teilprozesse im Rahmen der gesamten Tatdurchführung abdecken zu können. Diese Crime‑as‑a‑Service-Dienste können beispielsweise die Fälschungskriminalität, Cybercrime oder Geldwäsche umfassen, wurden aber auch im Rahmen von Violence‑as‑a‑Service festgestellt. Um den mit dieser Professionalisierung einhergehenden Herausforderungen für die Strafverfolgungsbehörden gemeinsam und entschlossen zu begegnen, ist die Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere internationaler Ebene von hoher Relevanz. So beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland im europäischen Kontext intensiv an Mechanismen der operativen Kooperation gegen das Phänomen „Violence‑as‑a‑Service“. Die Gemeinsame Plattform der OK- Bekämpfung (GPOK) bildet darüber hinaus das Bindeglied auf nationaler Ebene, um relevante Sachstände bzw. Entwicklungen regelmäßig im Verbund zu teilen und passende Bekämpfungskonzeptionen zu entwickeln.  4. In welcher Weise werden die Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild Cybercrime 2024 in die strategische Bekämpfung Organisierter Kriminalität integriert, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Verzahnung digitaler Delikte mit klassischen OK-Strukturen? Die Bekämpfung von Cybercrime ist ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt des BKA, da sie einen entscheidenden Beitrag zur Gewährleistung der Cybersicherheit in Deutschland leistet. Da sich das Lagebild Cybercrime ausschließlich mit Cybercrime im engeren Sinne befasst, stellen diese Straftaten nur einen kleinen Teil der Verzahnung digitaler Delikte mit klassischen Strukturen der Organisierten Kriminalität dar. In den Bereichen Kryptowährungen, Internetermittlungen, digitale Finanzermittlungen, kryptierte Kommunikation oder künstlicher Intelligenz wurden im BKA Organisationsstrukturen etabliert, um Straftaten im digitalen Raum zu verfolgen und so digitale und analoge Komponenten der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu verzahnen.  5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2024, insbesondere im Hinblick auf den Anstieg der Verfahren im Bereich sexueller Ausbeutung und die hohe Zahl minderjähriger Opfer, für die strategische Ausrichtung der OK-Bekämpfung? Die Bekämpfung des Menschenhandels ist Teil der strategischen Ausrichtung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und berücksichtigt insoweit die aus der Lageentwicklung hervorgehenden Erkenntnisse für die jeweiligen Bekämpfungsstrategien. Auf Basis der Erkenntnisse des Bundeslagebildes Menschenhandel und Ausbeutung, das unter anderem eine Zunahme von Ermittlungsverfahren in Deutschland und eine Weiterentwicklung der Ausbeutungsformen aufzeigt, wird die Bekämpfung des Menschenhandels im nationalen und europäischen Kontext weiter intensiviert. Da Tatverdächtige im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung überwiegend international agieren, wird sowohl die polizeiliche Kooperation auf internationaler Ebene als auch die multidisziplinäre Zusammenarbeit von Akteuren aus den Bereichen Justiz, Strafverfolgung, NGOs und Fachberatungsstellen als Lösungsansätze gegen Menschenhandel und Ausbeutung betrachtet und intensiv betrieben. Der Anstieg der Verfahren im Bereich sexueller Ausbeutung und der Zahlen minderjähriger Opfer dürfte insbesondere auf die steigende Nutzung von Online-Portalen/Messengern sowie Social-Media-Plattformen durch Minderjährige zurückzuführen sein. Hierdurch entstehen für die Täter mehr Möglichkeiten zur „Rekrutierung“ und anschließenden Ausbeutung potentieller Opfer von Menschenhandel. Um die Ausbeutung Minderjähriger mithilfe des Tatmittels Internet bestmöglich zu verhindern, wird eine weitergehende Zusammenarbeit zwecks Verbesserung von Schutzmechanismen mit Online-Portalen angestrebt.  6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Phänomenbereiche Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel in der strategischen Planung der OK-Bekämpfung nicht isoliert betrachtet werden, sondern phänomenübergreifend und strukturell miteinander verzahnt sind? Das BKA erhebt in seiner Funktion als Zentralstelle operative und strategische Informationen zu diversen Phänomenbereichen (darunter Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel), wertet diese aus und bezieht die gewonnenen Erkenntnisse in seine strategischen Planungen mit ein. Beispielsweise werden Bezüge von Menschenhandelsverfahren zur Organisierten Kriminalität bundesweit erhoben und ausgewertet. Im Rahmen der operativen Auswertung findet eine ganzheitliche Betrachtung von polizeilichen Sachverhalten statt, die bei phänomenübergreifender Betroffenheit ebenfalls einen regelmäßigen Austausch zwischen zuständigen Fachbereichen umfasst. Darüber hinaus ermöglicht die Gemeinsame Plattform der OK-Bekämpfung einen flexiblen und anlassbezogenen Austausch zwischen den tangierten Fachbereichen, was zu einer phänomenübergreifenden Betrachtung und einer entsprechenden Verzahnung von Bekämpfungsansätzen führt.  7. Welche Verfahren bestehen, um die Wirksamkeit zentraler strategischer Maßnahmen zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität regelmäßig zu evaluieren, und wie werden die gewonnenen Erkenntnisse für die Weiterentwicklung von Strukturen und Strategien genutzt? Um dem föderalen System Rechnung zu tragen, findet eine kontinuierliche Abstimmung und eine enge Zusammenarbeit hinsichtlich der Analyse des Kriminalitätsgeschehens sowie bei Fragen der operativen Bekämpfung konkreter Kriminalitätsphänomene, die einer nationalen und internationalen Koordination bedürfen, im Rahmen des Bund-Länder-Gremiums der AG Kripo und ihrer Kommissionen statt. Die strategischen Ableitungen, die in diesen Bund- Länder-Zusammenarbeitsformaten festgehalten werden, basieren auf bewährten Maßnahmen und Instrumenten der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und skizzieren gleichzeitig neue bzw. erforderliche Weiterentwicklungspotenziale der Strafverfolgung. Sie legen darüber hinaus spezifische Handlungsfelder sowie strategische Ziele fest, um Staat und Gesellschaft besser vor kriminellen Strukturen zu schützen. Diese in Bund und Ländern abgestimmten Handlungsbedarfe werden aufgrund der hohen Anpassungsfähigkeit krimineller Strukturen sowie den sich stetig ändernden Rahmenbedingungen einer regelmäßigen Evaluierung und Weiterentwicklung unterzogen.  8. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Harmonisierung von Erfassungs-, Analyse- und Datenstandards zwischen Bund und Ländern im Bereich Organisierte Kriminalität, insbesondere in den Phänomenbereichen Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel? Mit ihrem wegweisenden Beschluss im November 2016 hat die Innenministerkonferenz wesentliche Voraussetzungen für eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen Informationsarchitektur geschaffen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Programms P20. Die bis dahin übliche Praxis der manuellen Informationsübermittlung über eine Vielzahl von Kanälen wurde durch eine automatisierte Bereitstellung von Daten über eine Schnittstelle der Teilnehmersysteme zu einem Zentralsystem (zum Polizeilichen Informations- und Analyseverbund – PIAV) abgelöst. Das Projekt PIAV ist Bestandteil des Programms P20. Im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ermöglicht PIAV, frühzeitig Strukturen der Organisierten Kriminalität zu erkennen. Aufgebaut nach dem Prinzip der Einmalerfassung und der Mehrfachnutzung von Daten, stellt PIAV sicher, dass eine länderübergreifende und bundesweite strategische Auswertung unter Einbeziehung von Daten aller PIAV-Teilnehmer betrieben werden kann. Durch eine kontinuierliche Standardisierung von Daten und Abbildungsregeln, leistet PIAV einen wesentlichen Beitrag zur Harmonisierung von Erfassungs- und Analysearbeit zwischen allen beteiligten Dienststellen.  9. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität bei, und welche strukturellen Verbesserungen hält sie für erforderlich, um diese Zusammenarbeit strategisch zu stärken? Die Transnationalität und die damit einhergehende Komplexität der Organisierten Kriminalität erfordert eine abgestimmte Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Solche Kooperationsformen sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit auch der Bundesbehörden und sind hinreichend ausgebaut. Gleichwohl wird eine fortlaufende Überprüfung bestehender Zusammenarbeitsformate vorgenommen und beim festgestellten Bedarf werden die bestehenden Kooperationsformen angepasst und/oder neue ins Leben gerufen. 10. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker an Wirkungs- und Strukturindikatoren auszurichten, etwa durch Aussagen zur nachhaltigen Schwächung krimineller Netzwerke, zur Vermögensabschöpfung oder zur Entwicklung der Opferzahlen? Eine wesentliche Grundlage fundierter polizeilicher Schwerpunktsetzungen stellt die strukturierte Erhebung von Lagedaten sowie deren Auswertung und Bewertung dar. Das BKA prüft – gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt entsprechende Weiterentwicklungen vor. Mit dem Ziel, insbesondere eine verbesserte Prognosefähigkeit zur frühzeitigen Ableitung von Handlungserfordernissen zu erreichen, werden dabei auch neue Methoden der Kriminalitätsanalyse, z. B. im Bereich der Strategischen Vorausschau, geprüft. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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