Lagebild Organisierte Kriminalität - Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel (Antwort zu Drs. 21/3675)
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Lagebild Organisierte Kriminalität - Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel (Antwort zu Drs. 21/3675)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4234
21. Wahlperiode 18.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Thomas Fetsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3675 –
Lagebild Organisierte Kriminalität – Clankriminalität, Cybercrime und
Menschenhandel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Organisierte Kriminalität (OK) stellt nach übereinstimmender Bewertung
der Sicherheitsbehörden eine der größten sicherheitspolitischen
Herausforderungen für den Rechtsstaat dar. Die aktuellen Bundeslagebilder des
Bundeskriminalamts verdeutlichen, dass sich organisierte kriminelle Strukturen in
Deutschland weiter professionalisieren, international vernetzen und in
wachsendem Maße arbeitsteilig sowie dienstleistungsorientiert agieren. Dabei
treten neben klassische Deliktsfelder neue Geschäftsmodelle, die insbesondere
digitale Technologien, internationale Finanzströme und komplexe
Logistikstrukturen nutzen.
Nach dem Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 wurden bundesweit
647 Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten
Kriminalität geführt. Damit liegt die Zahl leicht über dem Durchschnitt der vergangenen
zehn Jahre. Mehr als 70 Prozent der Verfahren weisen einen transnationalen
Bezug auf. Der durch Organisierte Kriminalität verursachte Gesamtschaden
belief sich im Jahr 2024 auf rund 2,64 Mrd. Euro, wobei nahezu 70 Prozent
dieser Schadenssumme auf den Phänomenbereich Cybercrime entfielen
(www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Or
ganisierteKriminalitaet/2024/BLB_OK_2024_node.html).
Die Lagebilder zeigen zudem eine fortschreitende Entwicklung hin zu
arbeitsteilig organisierten Geschäftsmodellen wie „Crime-as-a-Service“ und
„Violence-as-a-Service“, bei denen einzelne kriminelle Dienstleistungen – etwa
technische Infrastruktur, Geldwäsche, Einschüchterung oder Gewaltanwendung –
gruppenübergreifend angeboten und genutzt werden (www.bmi.bund.de/Share
dDocs/pressemitteilungen/DE/2025/10/bundeslagebild-ok-2024.html). Diese
Entwicklungen erschweren die klassische Strafverfolgung erheblich und
stellen neue Anforderungen an die Analyse, Koordination und strategische
Steuerung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität (www.bdk.de/der-bdk/was-w
ir-tun/aktuelles/lagebild-ok-niedersachsen-2024).
Der Phänomenbereich Cybercrime nimmt dabei eine herausgehobene Rolle
ein. Das Bundeslagebild Cybercrime 2024 weist für das Berichtsjahr
insgesamt mehr als 330 000 erfasste Cybercrime-Fälle aus, darunter sowohl In-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Februar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
landstaten als auch vom Ausland aus begangene Delikte (www.bmi.bund.de/S
haredDocs/pressemitteilungen/DE/2025/06/pm-lb-cybercrime.html). Die
Berichte beschreiben eine zunehmende Professionalisierung der
Täterstrukturen, eine hohe Spezialisierung sowie eine enge Verflechtung mit anderen
Bereichen der Organisierten Kriminalität (www.bka.de/DE/AktuelleInformatione
n/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/2024/BLB_OK_
2024_node.html).
Auch im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung liegt für das Jahr 2024 ein
aktuelles Bundeslagebild vor. Dieses weist so viele abgeschlossene
Ermittlungsverfahren wie noch nie seit Beginn der statistischen Erfassung aus.
Insbesondere im Bereich der sexuellen Ausbeutung sowie bei minderjährigen
Opfern wurden deutliche Zuwächse festgestellt. Zugleich wird auf erhebliche
Dunkelziffern hingewiesen, die eine vollständige Abbildung des tatsächlichen
Ausmaßes erschweren (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzm
eldungen/250828_BLBMenschenhandel.html).
Clankriminalität wird in den aktuellen Lagebildern als eine spezifische
Erscheinungsform Organisierter Kriminalität beschrieben, die regional
unterschiedlich ausgeprägt ist und in mehreren Bundesländern zu einer erheblichen
Belastung von Sicherheits- und Justizbehörden führt. Eigene
Landeslagebilder, etwa in Nordrhein-Westfalen und Berlin, unterstreichen die Bedeutung
dieses Phänomens im Gesamtkontext der Organisierten Kriminalität (https://p
olizei.nrw/artikel/lagebild-clankriminalitaet; www.berlin.de/sen/inneres/press
e/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1591237.php).
Der Deutsche Bundestag hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit
einzelnen Aspekten der Organisierten Kriminalität befasst, u. a. durch Kleine
Anfragen zur allgemeinen Lage der Organisierten Kriminalität, zur Cybercrime-
Gefährdungslage, zur Bekämpfung von Menschenhandel sowie zu
Maßnahmen gegen Clankriminalität (u. a. Bundestagsdrucksachen 19/7607, 19/10903,
19/14617 und 20/3333). Diese Kleinen Anfragen haben jeweils Teilaspekte
beleuchtet, ohne jedoch die aktuellen, phänomenübergreifenden
Entwicklungen und die strategische Gesamtsteuerung der Bekämpfung Organisierter
Kriminalität in den Blick zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage auf eine
übergreifende, strategische Bewertung der Lage und der Steuerungsinstrumente
der Bundesregierung in den Phänomenbereichen Clankriminalität, Cybercrime
und Menschenhandel. Im Mittelpunkt stehen die Frage nach der Wirksamkeit
bestehender Strukturen, der Verzahnung der Maßnahmen auf Bundes- und
Länderebene sowie der Fähigkeit, auf die dynamischen Veränderungen
Organisierter Kriminalität angemessen zu reagieren.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die im Bundeslagebild Organisierte
Kriminalität 2024 ausgewiesene Zahl von 647 Ermittlungsverfahren
sowie den hohen Anteil transnationaler Tatbegehung im Hinblick auf die
strategische Schwerpunktsetzung der Bekämpfung Organisierter
Kriminalität auf Bundesebene?
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität liegt in der Bundesrepublik
Deutschland überwiegend in der Zuständigkeit der Länder. Auf Bundesebene
ist sie Aufgabe des Bundeskriminalamtes (BKA), der Bundespolizei sowie des
Zollkriminalamtes. Zwischen den genannten Behörden besteht eine
institutionalisierte Zusammenarbeit, die in einer gemeinsamen Festlegung aktueller
Bekämpfungsschwerpunkte, in der Erarbeitung von Bekämpfungsstrategien und
einer abgestimmten Umsetzung dieser Strategien besteht. Dadurch leisten die
Bundesbehörden einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
Bei den Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität handelt es sich um
sogenannte Kontrolldelikte. Das sind Straftaten, die in der Regel nur durch
gezielte polizeiliche Ermittlungs-, Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen
aufgedeckt und zur Anzeige gebracht werden. Die im Jahr 2024 ausgewiesene
Zahl von 647 Ermittlungsverfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität
zeigt, dass die Bekämpfung dieses Phänomenbereiches eine herausragende
Bedeutung für die Bundesregierung hat und dass der Kontrolldruck seit Jahren
konstant hoch bleibt.
Die Transnationalität der Organisierten Kriminalität ist zum hohen Anteil der
spezifischen Natur der Delikte geschuldet (Schmuggel von Rauschgift,
Menschenhandel). Mit zunehmender Digitalisierung können zudem immer mehr
Straftaten über die Grenzen hinweg ohne physische Präsenz in Deutschland
begangen werden (Betrug, Cybercrime).
Die Transnationalität und die damit einhergehende Komplexität der
Organisierten Kriminalität erfordert eine abgestimmte Zusammenarbeit auf internationaler
Ebene. Solche Kooperationsformen sind ein wesentlicher Bestandteil der
Arbeit der Bundesbehörden und finden sowohl in bi- als auch multilateralen
Formaten statt. So unterhalten die Behörden ihre Verbindungsbeamtennetzwerke
oder gemeinsame Polizeizentren zwecks Ausgestaltung einer engen und
vertrauensvollen Arbeit vor Ort, nehmen an gemeinsamen Ermittlungsgruppen
teil, betreiben über Europol- und Interpol-Kommunikationsplattformen anlass-
und ermittlungsbezogen Informationsaustausch, bringen ihre Kompetenzen und
Erfahrungen im Rahmen internationaler Projekte ein und beteiligen sich an
koordinierten grenzübergreifenden Schwerpunkteinsätzen.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im
Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2024 dargestellten Schadenssumme
von 2,64 Mrd. Euro und dem Umstand, dass nahezu 70 Prozent dieses
Schadens auf den Phänomenbereich Cybercrime entfallen, für die
Weiterentwicklung ihrer strategischen Konzepte?
Seit 2024 stellt das BKA eine quantitativ und qualitativ gestiegene
Bedrohungslage im Cyberraum fest. Grundlage hierfür ist eine Zunahme an
Tatgelegenheiten in Folge von zunehmend digitaler Vernetzung, Cybercrime‑as‑a‑
Service-Angeboten in der Underground Economy, neuen Möglichkeiten zur
Begehung von Straftaten mithilfe der künstlichen Intelligenz sowie die
geopolitischen Entwicklungen der letzten Jahre. Die Kombination dieser Faktoren mit
einer teils hohen Professionalität der Tätergruppierungen führt zu einer hohen
Anzahl an Cyberangriffen sowie daraus resultierenden (finanziellen) Schäden
für Geschädigte. Durch die Erstellung von Lageberichten und -analysen werden
Entwicklungen im Bereich Cybercrime eng verfolgt und bei der
Weiterentwicklung von Bekämpfungsstrategien berücksichtigt.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die im Bundeslagebild Organisierte
Kriminalität 2024 beschriebenen Entwicklungen hin zu
dienstleistungsorientierten Geschäftsmodellen wie „Crime‑as‑a‑Service“ und
„Violence‑as‑a‑Service“, insbesondere im Hinblick auf deren Auswirkungen auf
die Ermittlungsansätze, Analysefähigkeit und internationale
Zusammenarbeit?
„Crime-as-a-Service“ ist Ausdruck der Professionalisierung von
Gruppierungen der Organisierten Kriminalität. Kriminelle Gruppierungen gehen dazu über,
bestimmte „Services“ einzukaufen, um unterschiedliche, voneinander getrennte
Teilprozesse im Rahmen der gesamten Tatdurchführung abdecken zu können.
Diese Crime‑as‑a‑Service-Dienste können beispielsweise die
Fälschungskriminalität, Cybercrime oder Geldwäsche umfassen, wurden aber auch im Rahmen
von Violence‑as‑a‑Service festgestellt.
Um den mit dieser Professionalisierung einhergehenden Herausforderungen für
die Strafverfolgungsbehörden gemeinsam und entschlossen zu begegnen, ist die
Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere internationaler Ebene von
hoher Relevanz. So beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland im
europäischen Kontext intensiv an Mechanismen der operativen Kooperation gegen das
Phänomen „Violence‑as‑a‑Service“. Die Gemeinsame Plattform der OK-
Bekämpfung (GPOK) bildet darüber hinaus das Bindeglied auf nationaler Ebene,
um relevante Sachstände bzw. Entwicklungen regelmäßig im Verbund zu teilen
und passende Bekämpfungskonzeptionen zu entwickeln.
4. In welcher Weise werden die Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild
Cybercrime 2024 in die strategische Bekämpfung Organisierter Kriminalität
integriert, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Verzahnung
digitaler Delikte mit klassischen OK-Strukturen?
Die Bekämpfung von Cybercrime ist ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt des
BKA, da sie einen entscheidenden Beitrag zur Gewährleistung der
Cybersicherheit in Deutschland leistet. Da sich das Lagebild Cybercrime ausschließlich mit
Cybercrime im engeren Sinne befasst, stellen diese Straftaten nur einen kleinen
Teil der Verzahnung digitaler Delikte mit klassischen Strukturen der
Organisierten Kriminalität dar.
In den Bereichen Kryptowährungen, Internetermittlungen, digitale
Finanzermittlungen, kryptierte Kommunikation oder künstlicher Intelligenz wurden im
BKA Organisationsstrukturen etabliert, um Straftaten im digitalen Raum zu
verfolgen und so digitale und analoge Komponenten der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität zu verzahnen.
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2024, insbesondere im
Hinblick auf den Anstieg der Verfahren im Bereich sexueller Ausbeutung
und die hohe Zahl minderjähriger Opfer, für die strategische Ausrichtung
der OK-Bekämpfung?
Die Bekämpfung des Menschenhandels ist Teil der strategischen Ausrichtung
der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und berücksichtigt insoweit die
aus der Lageentwicklung hervorgehenden Erkenntnisse für die jeweiligen
Bekämpfungsstrategien.
Auf Basis der Erkenntnisse des Bundeslagebildes Menschenhandel und
Ausbeutung, das unter anderem eine Zunahme von Ermittlungsverfahren in
Deutschland und eine Weiterentwicklung der Ausbeutungsformen aufzeigt,
wird die Bekämpfung des Menschenhandels im nationalen und europäischen
Kontext weiter intensiviert. Da Tatverdächtige im Bereich Menschenhandel
und Ausbeutung überwiegend international agieren, wird sowohl die
polizeiliche Kooperation auf internationaler Ebene als auch die multidisziplinäre
Zusammenarbeit von Akteuren aus den Bereichen Justiz, Strafverfolgung, NGOs
und Fachberatungsstellen als Lösungsansätze gegen Menschenhandel und
Ausbeutung betrachtet und intensiv betrieben.
Der Anstieg der Verfahren im Bereich sexueller Ausbeutung und der Zahlen
minderjähriger Opfer dürfte insbesondere auf die steigende Nutzung von
Online-Portalen/Messengern sowie Social-Media-Plattformen durch
Minderjährige zurückzuführen sein. Hierdurch entstehen für die Täter mehr Möglichkeiten
zur „Rekrutierung“ und anschließenden Ausbeutung potentieller Opfer von
Menschenhandel. Um die Ausbeutung Minderjähriger mithilfe des Tatmittels
Internet bestmöglich zu verhindern, wird eine weitergehende Zusammenarbeit
zwecks Verbesserung von Schutzmechanismen mit Online-Portalen angestrebt.
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Phänomenbereiche
Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel in der strategischen
Planung der OK-Bekämpfung nicht isoliert betrachtet werden, sondern
phänomenübergreifend und strukturell miteinander verzahnt sind?
Das BKA erhebt in seiner Funktion als Zentralstelle operative und strategische
Informationen zu diversen Phänomenbereichen (darunter Clankriminalität,
Cybercrime und Menschenhandel), wertet diese aus und bezieht die gewonnenen
Erkenntnisse in seine strategischen Planungen mit ein. Beispielsweise werden
Bezüge von Menschenhandelsverfahren zur Organisierten Kriminalität
bundesweit erhoben und ausgewertet. Im Rahmen der operativen Auswertung findet
eine ganzheitliche Betrachtung von polizeilichen Sachverhalten statt, die bei
phänomenübergreifender Betroffenheit ebenfalls einen regelmäßigen Austausch
zwischen zuständigen Fachbereichen umfasst.
Darüber hinaus ermöglicht die Gemeinsame Plattform der OK-Bekämpfung
einen flexiblen und anlassbezogenen Austausch zwischen den tangierten
Fachbereichen, was zu einer phänomenübergreifenden Betrachtung und einer
entsprechenden Verzahnung von Bekämpfungsansätzen führt.
7. Welche Verfahren bestehen, um die Wirksamkeit zentraler strategischer
Maßnahmen zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität regelmäßig zu
evaluieren, und wie werden die gewonnenen Erkenntnisse für die
Weiterentwicklung von Strukturen und Strategien genutzt?
Um dem föderalen System Rechnung zu tragen, findet eine kontinuierliche
Abstimmung und eine enge Zusammenarbeit hinsichtlich der Analyse des
Kriminalitätsgeschehens sowie bei Fragen der operativen Bekämpfung konkreter
Kriminalitätsphänomene, die einer nationalen und internationalen Koordination
bedürfen, im Rahmen des Bund-Länder-Gremiums der AG Kripo und ihrer
Kommissionen statt. Die strategischen Ableitungen, die in diesen Bund-
Länder-Zusammenarbeitsformaten festgehalten werden, basieren auf bewährten
Maßnahmen und Instrumenten der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
und skizzieren gleichzeitig neue bzw. erforderliche
Weiterentwicklungspotenziale der Strafverfolgung. Sie legen darüber hinaus spezifische Handlungsfelder
sowie strategische Ziele fest, um Staat und Gesellschaft besser vor kriminellen
Strukturen zu schützen. Diese in Bund und Ländern abgestimmten
Handlungsbedarfe werden aufgrund der hohen Anpassungsfähigkeit krimineller
Strukturen sowie den sich stetig ändernden Rahmenbedingungen einer regelmäßigen
Evaluierung und Weiterentwicklung unterzogen.
8. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der
Harmonisierung von Erfassungs-, Analyse- und Datenstandards zwischen Bund und
Ländern im Bereich Organisierte Kriminalität, insbesondere in den
Phänomenbereichen Clankriminalität, Cybercrime und Menschenhandel?
Mit ihrem wegweisenden Beschluss im November 2016 hat die
Innenministerkonferenz wesentliche Voraussetzungen für eine grundlegende Modernisierung
der polizeilichen Informationsarchitektur geschaffen. Die Umsetzung des
Beschlusses erfolgt im Rahmen des Programms P20.
Die bis dahin übliche Praxis der manuellen Informationsübermittlung über eine
Vielzahl von Kanälen wurde durch eine automatisierte Bereitstellung von
Daten über eine Schnittstelle der Teilnehmersysteme zu einem Zentralsystem
(zum Polizeilichen Informations- und Analyseverbund – PIAV) abgelöst. Das
Projekt PIAV ist Bestandteil des Programms P20.
Im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ermöglicht PIAV,
frühzeitig Strukturen der Organisierten Kriminalität zu erkennen. Aufgebaut
nach dem Prinzip der Einmalerfassung und der Mehrfachnutzung von Daten,
stellt PIAV sicher, dass eine länderübergreifende und bundesweite strategische
Auswertung unter Einbeziehung von Daten aller PIAV-Teilnehmer betrieben
werden kann. Durch eine kontinuierliche Standardisierung von Daten und
Abbildungsregeln, leistet PIAV einen wesentlichen Beitrag zur Harmonisierung
von Erfassungs- und Analysearbeit zwischen allen beteiligten Dienststellen.
9. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der europäischen und
internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung Organisierter
Kriminalität bei, und welche strukturellen Verbesserungen hält sie für
erforderlich, um diese Zusammenarbeit strategisch zu stärken?
Die Transnationalität und die damit einhergehende Komplexität der
Organisierten Kriminalität erfordert eine abgestimmte Zusammenarbeit auf internationaler
Ebene. Solche Kooperationsformen sind ein wesentlicher Bestandteil der
Arbeit auch der Bundesbehörden und sind hinreichend ausgebaut. Gleichwohl
wird eine fortlaufende Überprüfung bestehender Zusammenarbeitsformate
vorgenommen und beim festgestellten Bedarf werden die bestehenden
Kooperationsformen angepasst und/oder neue ins Leben gerufen.
10. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige
Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker an Wirkungs- und
Strukturindikatoren auszurichten, etwa durch Aussagen zur nachhaltigen
Schwächung krimineller Netzwerke, zur Vermögensabschöpfung oder zur
Entwicklung der Opferzahlen?
Eine wesentliche Grundlage fundierter polizeilicher Schwerpunktsetzungen
stellt die strukturierte Erhebung von Lagedaten sowie deren Auswertung und
Bewertung dar. Das BKA prüft – gemeinsam mit den Ländern, der
Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten
Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt entsprechende
Weiterentwicklungen vor. Mit dem Ziel, insbesondere eine verbesserte Prognosefähigkeit
zur frühzeitigen Ableitung von Handlungserfordernissen zu erreichen, werden
dabei auch neue Methoden der Kriminalitätsanalyse, z. B. im Bereich der
Strategischen Vorausschau, geprüft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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