Strukturen und Geschäftsmodelle der Organisierten Kriminalität in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4365)
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Strukturen und Geschäftsmodelle der Organisierten Kriminalität in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4365)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5166
21. Wahlperiode 31.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-
Soltau, Sascha Lensing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4365 –
Strukturen und Geschäftsmodelle der Organisierten Kriminalität in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach der Definition der Sicherheitsbehörden ist Organisierte Kriminalität
(OK) durch planmäßige, auf längere Dauer angelegte Straftaten
gekennzeichnet, die arbeitsteilig begangen werden und regelmäßig mit erheblicher
wirtschaftlicher oder politischer Einflussnahme verbunden sind. In den aktuellen
Bundeslagebildern wird zudem hervorgehoben, dass OK in Deutschland
zunehmend international vernetzt agiert, transnationale Tatbegehung eine
zentrale Rolle spielt und sich kriminelle Strukturen weiter professionalisieren
(www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Or
ganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html).
Zugleich weisen die Lagebilder darauf hin, dass organisierte kriminelle
Strukturen verstärkt arbeitsteilige und dienstleistungsorientierte Modelle nutzen, bei
denen einzelne Tatbeiträge ausgelagert und von spezialisierten Akteuren
erbracht werden (www.lto.de/recht/nachrichten/n/bka-lagebild-zum-drogengesc
haeft-in-deutschland). Begriffe wie „Crime-as-a-Service“ verdeutlichen, dass
OK nicht allein als Zusammenschluss klar abgrenzbarer Tätergruppen,
sondern zunehmend als flexible, funktional organisierte kriminelle Ökonomie
agiert. Auch die Nutzung digitaler Kommunikations- und Infrastruktursysteme
wird als wesentlicher Faktor für Planung, Koordination und Verschleierung
krimineller Aktivitäten beschrieben.
Für eine wirksame strategische Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist
daher entscheidend, ob und wie diese strukturellen Entwicklungen
systematisch erfasst, analysiert und in politische Steuerungsentscheidungen überführt
werden. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob OK primär als Phänomen
einzelner Gruppierungen oder als dynamisches Netzwerk arbeitsteiliger
Akteure verstanden wird, welche Geschäftsmodelle als strukturprägend gelten
und in welchem Umfang Wirkungs- und Strukturindikatoren über bloße
Fallzahlen hinaus genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die
strategische Lagebewertung der Bundesregierung zu Struktur, Geschäftslogik
und Anpassungsfähigkeit der Organisierten Kriminalität transparent zu
machen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und
strategische Erkenntnisse. Operative Details zu einzelnen
Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht verlangt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 31. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie beschreibt die Bundesregierung die Organisierte Kriminalität in
Deutschland im Rahmen ihrer strategischen Lagebewertung: primär als
Zusammenschluss einzelner, klar abgrenzbarer Tätergruppen oder als
flexibles Netzwerk arbeitsteiliger Akteure, und welche Entwicklungen
haben sich diesbezüglich in den vergangenen fünf Jahren ergeben?
Für die Zuordnung von Gruppierungen zur Organisierten Kriminalität (OK) ist
die Arbeitsdefinition „Organisierte Kriminalität“, welche im Mai 1990 von der
Gemeinsame Arbeitsgruppe (GAG) Justiz/Polizei verabschiedet wurde,
Grundlage für die jährliche Erhebung:
„Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte
planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von
erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder
unbestimmte Dauer arbeitsteilig,
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter
Mittel oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder
Wirtschaft zusammenwirken.“
Für die Qualifizierung kriminellen Verhaltens als Organisierte Kriminalität
müssen alle generellen und zusätzlich mindestens eines der speziellen
Merkmale der Alternativen a) bis c) der OK-Definition vorliegen.
Bezüglich weiterer Ausführungen zu den Entwicklungen wird ergänzend auf
die Antworten zu den Fragen 3 und 12 verwiesen.
2. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der zunehmenden
Arbeitsteilung innerhalb organisierter krimineller Strukturen bei, und welche
Rückschlüsse zieht sie daraus für das Verständnis von Organisierter
Kriminalität als Netzwerk-, Projekt- oder Mischphänomen?
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 12 verwiesen.
3. Inwieweit bewertet die Bundesregierung dienstleistungsorientierte
Modelle wie „Crime-as-a-Service“ als strukturprägendes Element der
Organisierten Kriminalität in Deutschland, und in welchen Deliktsfeldern
treten solche Modelle nach ihrer Einschätzung besonders hervor?
„Crime-as-a-Service“ ist Ausdruck der Professionalisierung von
Gruppierungen der Organisierten Kriminalität. Kriminelle Gruppierungen gehen dazu über,
bestimmte „Services“ einzukaufen, um unterschiedliche, voneinander getrennte
Teilprozesse im Rahmen der gesamten Tatdurchführung abdecken zu können.
Diese „Crime-as-a-Service“-Dienste können beispielsweise die
Fälschungskriminalität, Rauschgiftkriminalität, Cybercrime oder Geldwäsche umfassen,
wurden aber auch im Rahmen von „Violence-as-a-Service“ festgestellt. Unter
Nutzung modernster Technologien sowie diverser Social-Media-Plattformen und
Messenger-Dienste agieren Strukturen der Organisierten Kriminalität
konspirativ, international vernetzt und suchen sich regelmäßig neue, profitable
Handlungsfelder. Korrespondierend hierzu steigt auch das Gewaltpotenzial von
Gruppierungen der Organisierten Kriminalität, sodass die Gefahr zunimmt,
dass sich gewaltsame Konflikte auch in den öffentlichen Raum verlagern.
„(Cyber-)Crime-as-a-Service“ ist ein elementarer Bestandteil des
Phänomenbereichs Cybercrime. Ein Großteil der Teilaspekte zur Begehung von
Cyberstraftaten wird als Service in der Underground Economy angeboten und dadurch für
eine große Bandbreite an mutmaßlichen Tätern zugänglich. Besonders relevant
für den Bereich Cybercrime ist hierbei „Ransomware-as-a-Service“: Dabei
handelt es sich um ein Geschäftsmodell, bei dem Ransomware-Entwickler ihre
Schadsoftware vermarkten und deren Einsatz aktiv bewerben bzw. unterstützen.
Gegen Gebühr bzw. Beteiligung am erpressten Lösegeld wird die jeweilige
Schadsoftware sogenannten Affiliates zur Verfügung gestellt. Diese
Dienstleistung versetzt auch technisch weniger versierte Cyberkriminelle in die Lage,
Ransomware-Angriffe durchzuführen.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Existenz
spezialisierter, gruppenübergreifend tätiger krimineller Akteure oder
Dienstleister vor, etwa im Bereich Geldwäsche, logistischer Unterstützung,
technischer Infrastruktur oder Dokumentenbeschaffung, und welche Bedeutung
misst sie diesen Akteuren für die Stabilität und Resilienz von OK-
Netzwerken bei?
Laut einer Studie von Europol aus dem Jahr 2024 („Decoding the EU´s most
threatening criminal networks“, im Internet abrufbar unter www.europol.europ
a.eu/cms/sites/default/files/documents/Europol%20report%20on%20Decoding
%20the%20EU-s%20most%20threatening%20criminal%20networks.pdf)
wuschen 96 Prozent der dort untersuchten 821 kriminellen Netzwerke ihre
Erträge selbst (s. S. 14 der Studie). Täter können aber auch auf Angebote
spezialisierter krimineller Dienstleister zurückgreifen, die gegen Entgelt inkriminierte
Vermögenswerte annehmen und im Gegenzug „gewaschene“ Vermögenswerte
an ihre Kunden auszahlen. Darüber hinaus ist die Bereitstellung sogenannter
„technischer Infrastruktur“ möglich, beispielsweise in Form von
verschlüsselten Messenger-Diensten. Mitglieder der Organisierten Kriminalität nutzen
gefälschte Identitäten und Ausweisdokumente, um unentdeckt zu bleiben. Sie
verwenden gefälschte oder gestohlene Personaldokumente, um ihre wahre Identität
zu verbergen. Dies hilft ihnen, ihre kriminellen Aktivitäten über einen längeren
Zeitraum hinweg fortzusetzen, ohne entdeckt zu werden. Sie nutzen zum Teil
externe Angebote, sofern sie diese Leistungen nicht selbst erbringen können.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Trennung von
Planung und Steuerung, operativer Durchführung und wirtschaftlichem
Profit innerhalb organisierter krimineller Strukturen vor, und welche
Auswirkungen hat diese Arbeitsteilung nach ihrer Einschätzung auf die
Zurechenbarkeit von Verantwortung und die Wirksamkeit klassischer
Ermittlungsansätze?
Die Trennung von Planung, Steuerung und operativer Durchführung innerhalb
der Organisierten Kriminalität kann zum Beispiel im Bereich von „Violence-
asa-Service“ festgestellt werden. Im Rahmen der Schwerpunktbetrachtung von
„Violence-as-a-Service“ kann aktuell beobachtet werden, dass insbesondere
Minderjährige und junge Erwachsene über unterschiedliche digitale
Plattformen für teils schwerste Auftragstaten wie Drohungen (meist unter Verwendung
von Explosivstoffen und sogenannten „Blitz-Knall-Sätzen“), physische Gewalt
bis hin zu Tötungsdelikten (u. a. unter der Verwendung von Schusswaffen)
rekrutiert werden. Schweden zeigt sich besonders betroffen von dem Phänomen
und konnte ein vierstufiges Rekrutierungsmodell identifizieren, welches sich
auch in anderen Staaten beobachten lässt. In Bezug auf das
Rekrutierungsmodell ist allerdings anzumerken, dass dieses in der Praxis auch in abgewandelter
Form, beispielsweise mit fließenden Übergängen oder zusätzlichen Ebenen
vorkommen kann.
Die internationale Forschung identifiziert drei übergeordnete Motive der
gezielten Rekrutierung.
– Risikominimierung: Aufgaben mit hohem Risiko sollen von weniger
hochrangigen Personen des Netzwerkes ausgeführt werden, um die hochrangigen
Mitglieder zu schützen und das Entdeckungsrisiko der kriminellen Gruppe
zu verringern.
– Kostenminimierung: Aufgaben sollen so kostengünstig wie möglich
ausgeführt werden. Minderjährige akzeptieren häufig eine geringere Entlohnung
oder können leichter manipuliert und ausgebeutet werden, wodurch sich die
Gewinnspanne der Auftraggeber und Mittelspersonen erhöht.
– Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: OK-Gruppierungen wollen sowohl
ihren Einfluss als auch ihre kriminellen Aktivitäten ausweiten, um
fortlaufend expandieren zu können. Minderjährige mit ihren Kontaktnetzwerken
ermöglichen den kriminellen Gruppen Zugänge zu z. B. Abnehmern von
Rauschgift oder den Ausbau und die territoriale Verankerung von
kriminellen Gruppen.
Diese Entwicklungen beispielsweise im Bereich Rekrutierung/„Violence-as-a-
Service“ müssen durch die ermittelnden Strafverfolgungsbehörden
berücksichtigt werden.
6. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung digitale
Kommunikations- und Infrastruktursysteme für Struktur und
Funktionsweise der Organisierten Kriminalität, und inwieweit werden Erkenntnisse
aus der Cybercrime-Lagebewertung systematisch in die strategische
Bewertung der Organisierten Kriminalität integriert?
Soweit Sachverhalte oder strategische Erkenntnisse hinsichtlich
Gewaltdelegation aus anderen Phänomenbereichen eine Relevanz für den Bereich OK
aufweisen, fließen diese Erkenntnisse in die Lagebewertung ein. Um einen
phänomenübergreifenden Informationsfluss zu gewährleisten, findet u. a. eine
fortlaufende Abstimmung sowie enge Zusammenarbeit innerhalb des föderalen
Systems statt.
7. Welche Deliktsfelder bewertet die Bundesregierung derzeit nicht nur
nach Fallzahlen, sondern nach ihrer Bedeutung für Organisation,
Finanzierung und nachhaltige Stabilisierung organisierter krimineller
Strukturen als besonders strukturprägend?
OK-Gruppierungen sind in einer Vielzahl an unterschiedlichen
Deliktsbereichen aktiv. Im Berichtsjahr 2024 verteilten sich die Aktivitäten der OK-
Gruppierungen auf 15 verschiedene Aktivitätsfeder. 2024 war die Mehrheit aller im
Berichtsjahr 2024 festgestellten OK-Gruppierungen im Bereich
Rauschgiftkriminalität, gefolgt von Kriminalität im Zusammenhang mit dem
Wirtschaftsleben sowie Steuer- und Zolldelikten, aktiv.
Darüber hinaus spielen insbesondere Geldwäsche, Gewalt und
Insiderhandlungen eine wichtige Rolle für OK-Gruppierungen.
8. Welche bundeseinheitlichen Kriterien, Kategorien oder Indikatoren nutzt
die Bundesregierung, um strukturelle Entwicklungen der Organisierten
Kriminalität über mehrere Jahre hinweg vergleichbar zu erfassen und zu
bewerten, und wo sieht sie Defizite in der bestehenden Daten- und
Analysegrundlage?
Eine wesentliche Grundlage fundierter polizeilicher Schwerpunktsetzungen
stellt die strukturierte Erhebung von Lagedaten sowie deren Auswertung und
Bewertung dar. Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern,
der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der
Organisierten Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt
entsprechende Weiterentwicklungen vor.
Die erkannten Trends und Entwicklungen beruhen hierbei auf einer jährlichen
Betrachtung.
9. Inwieweit werden in der strategischen Lagebewertung der
Bundesregierung Wirkungs- und Strukturindikatoren herangezogen, die über reine
Fall- oder Tatverdächtigenzahlen hinausgehen, etwa zur nachhaltigen
Schwächung krimineller Netzwerke, zur Störung arbeitsteiliger
Dienstleistungsstrukturen oder zur Vermögensabschöpfung?
Eine wesentliche Grundlage fundierter polizeilicher Schwerpunktsetzungen
stellt die strukturierte Erhebung von Lagedaten sowie deren Auswertung und
Bewertung dar. Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern,
der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der
Organisierten Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt
anlassbezogen entsprechende Weiterentwicklungen vor.
Um ein besseres und aussagekräftigeres Gesamtbild der Gefährdungs- und
Bedrohungslage zu erhalten, werden zudem die durch Wissenschaft und
Forschung gewonnenen Erkenntnisse und Einschätzungen aus polizeilichen Hell-
und Dunkelfeldforschungen sowie Informationen von externen, nationalen und
internationalen Partnern einbezogen.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
organisierte kriminelle Strukturen gezielt staatliche oder gesellschaftliche
Schwachstellen ausnutzen, etwa durch Zuständigkeitsgrenzen,
Datenlücken, Vollzugsdefizite oder regulatorische Graubereiche, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Analyse und strategische
Steuerung?
Grundsätzlich stellt insbesondere eine schleichende Unterwanderung von
Staaten und Gesellschaften durch Strukturen der OK ein erhebliches Gefahren- und
Bedrohungspotenzial dar. Die OK agiert hierbei zumeist im Verborgenen und
bedient sich lageangepasst neuer Modi Operandi, um ihre Einflusssphären
gezielt auszubauen.
Eine erfolgreiche, nachhaltige OK-Bekämpfung ist daher nur in
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen auf nationaler und
internationaler Ebene sowie durch eine Kombination repressiver und präventiver Ansätze
möglich. In diesem Zusammenhang stellt insbesondere der sogenannte
„Administrative Ansatz“ eine geeignete Möglichkeit dar, durch eine behörden- und
institutionsübergreifende Zusammenarbeit den Missbrauch und die Umgehung
von staatlichen sowie gewerblichen Strukturen zu verhindern bzw. zu
bekämpfen.
Hinsichtlich Einflussnahme und Korruption wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
11. Inwieweit fließen Erkenntnisse aus Landeslagebildern und
Länderanalysen systematisch in die Bundeslagebewertung der Organisierten
Kriminalität ein, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass
unterschiedliche Strukturinterpretationen zwischen Bund und Ländern erkannt und
berücksichtigt werden?
Es findet eine ständige Abstimmung sowie enge Zusammenarbeit innerhalb des
föderalen Systems statt. Insbesondere hinsichtlich der Beobachtung des
Kriminalitätsgeschehens sowie bei Fragen der operativen Bekämpfung konkreter
Kriminalitätsphänomene, die einer nationalen und internationalen Koordination
bedürfen, wird dies durch das Bund-Länder-Gremium der AG Kripo und ihrer
Kommissionen gewährleistet.
12. Welche zentralen strategischen Risiken sieht die Bundesregierung derzeit
in der weiteren Entwicklung der Organisierten Kriminalität, insbesondere
im Hinblick auf Professionalisierung, Digitalisierung, arbeitsteilige
Geschäftsmodelle und internationale Vernetzung?
Gruppierungen der OK zeichnen sich durch vielschichtige Vernetzungen,
systematische und profitorientierte Vorgehensweisen sowie konspirative
Verhaltensmuster aus und arbeiten dabei über ihre eigenen Strukturen hinaus mit einer
Vielzahl weiterer Akteure zusammen, die sich auf bestimmte kriminelle
Aktivitäten oder Dienstleistungen („Crime-as-a-Service“ – z. B. Dokumentenbetrug,
verschlüsselte Kommunikation) spezialisiert haben. Es ist in diesem
Zusammenhang zu beobachten, dass Tatbegehungen zunehmend in losen, flexibel
strukturierten Zusammenarbeitsformen sowie unter Verwendung komplexer
Technologien stattfinden. Insgesamt wächst und verändert sich die Bandbreite
der zu beobachtenden OK-Phänomene durch neue Möglichkeiten der
Tatbegehung sowie weitere, transnationale Entwicklungen stetig.
Die Transnationalität der OK und die damit einhergehende Komplexität
krimineller Strukturen stellen besondere Anforderungen an die Zusammenarbeit von
nationalen sowie internationalen Strafverfolgungsbehörden. Um die
verfügbaren Ressourcen zielgerichtet einsetzen zu können, bedarf es einer
aussagekräftigen Lagedarstellung, Kooperation im In- und Ausland sowie einer behörden-
und disziplinübergreifenden Zusammenarbeit.
13. Welche Prioritäten leitet die Bundesregierung aus diesen strukturellen
Entwicklungen für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in den
kommenden zwei Jahren ab, und wie sollen diese Prioritäten strategisch
umgesetzt und überprüft werden?
Die regelmäßige Befassung in der AG Kripo und ihren Kommissionen stellt
sicher, dass in Bund und Ländern abgestimmte Handlungsbedarfe aufgrund der
hohen Anpassungsfähigkeit krimineller Strukturen sowie den sich stetig
ändernden Rahmenbedingungen regelmäßig weiterentwickelt und mit
internationalen Schwerpunktsetzungen, insbesondere der „European Multidisciplinary
Platform Against Criminal Threats“ (EMPACT) und den durch den „Serious
and Organised Crime Threat Assessment“ (SOCTA) 2025 europaweit
identifizierten Bekämpfungsschwerpunkten synchronisiert werden.
Die EMPACT arbeitet in Vier-Jahres-Zyklen, um Planungssicherheit und
Verbindlichkeit zu schaffen. Der Zyklus 2026–2029 ist der organisatorische
Rahmen, innerhalb dessen die EU-weiten Prioritäten gegen Schwere und
Organisierte Kriminalität gemeinsam geplant, umgesetzt und evaluiert werden.
Im laufenden Zyklus stellt die Zusammenarbeit in der EMPACT-Priorität
„Most Criminal Networks and Individuals“ (MTCN-I) einen Schwerpunkt der
Strafverfolgungsbehörden von Bund und Ländern dar. Ziel der Priorität ist die
Identifizierung und Zerschlagung der bedrohlichsten kriminellen Netzwerke,
die in der EU aktiv sind, sowie der Personen mit Schlüsselfunktionen in diesen
Netzwerken und Personen, die allein handeln und schwere Verbrechen als
Dienstleistung begehen.
Die vollumfängliche Zerschlagung krimineller Strukturen stellt dabei das
Kernziel der Bekämpfung Schwerer und Organisierter Kriminalität dar. Hierbei ist
sicherzustellen, dass die Gruppierungen in personeller, materieller und
insbesondere finanzieller Hinsicht substanziell und nachhaltig getroffen werden.
Hierzu tragen im Besonderen auch die im gemeinsamen Aktionsplan von BMI,
BMJV und BMF zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der
Finanzkriminalität vereinbarten Maßnahmen bei. Die neuen Befugnisse, die
stärkere technische Vernetzung und die verstärkte Zusammenarbeit können
einen erheblichen Beitrag zur Bekämpfung von Strukturen der Organisierten
Kriminalität leisten.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
14. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, künftige Bundeslagebilder
zur Organisierten Kriminalität stärker auf Struktur- und
Wirkungsanalysen auszurichten, um über die Beschreibung von Phänomenen hinaus
Aussagen zur tatsächlichen Schwächung krimineller Netzwerke treffen
zu können?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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