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Opfer, Ausstieg und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/5155)

dip / drucksache 06.05.2026 · WP 21 · 21/5779 · Antwort · Original ↗

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Opfer, Ausstieg und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/5155) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5779 21. Wahlperiode 06.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5155 – Opfer, Ausstieg und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bekämpfung Organisierter Kriminalität (OK) zielt nicht allein auf die strafrechtliche Verfolgung von Tätern, sondern auch auf den Schutz von Personen, die durch kriminelle Netzwerke ausgebeutet, unter Druck gesetzt oder in Abhängigkeitsverhältnisse gebracht werden. In verschiedenen Phänomenbereichen – insbesondere bei Menschenhandel, Ausbeutung, Gewalt- und Einschüchterungsdelikten sowie bei der Instrumentalisierung von Tatbeteiligten – bestehen fließende Übergänge zwischen Täterschaft und Opferschaft (Victim- Offender Overlap). Aktuelle Lagebilder weisen darauf hin, dass organisierte kriminelle Strukturen systematisch Abhängigkeiten ausnutzen, um Kontrolle auszuüben, Tatbeiträge abzusichern und Abschottung gegenüber staatlichen Stellen zu gewährleisten (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/250828_BLB Menschenhandel.html?nn=27956; www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsb ereiche/Menschenhandel/menschenhandel_node.html). Für eine nachhaltige Schwächung solcher Netzwerke ist es daher von zentraler Bedeutung, ob betroffene Personen identifiziert, geschützt und beim Ausstieg aus kriminellen Strukturen unterstützt werden. Gleichzeitig stellt sich den Fragestellern die Frage, in welchem Umfang bestehende Schutz- und Ausstiegsmechanismen tatsächlich wirksam sind, wie sie strategisch in die OK- Bekämpfung eingebunden werden und ob ihre Wirkung über Fall- und Verfahrenszahlen hinaus bewertet wird. Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die strategische Bewertung der Bundesregierung zu Opferschutz, Ausstiegsmöglichkeiten und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität transparent zu machen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse; operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 5. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Opferschutz- und Ausstiegsmechanismen für die nachhaltige Bekämpfung Organisierter Kriminalität bei? Die Bundesregierung misst dem Opferschutz grundsätzlich und unabhängig von einem Phänomenbereich aufgrund des Schutzgutes, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, eine hohe Bedeutung zu. Auch Ausstiegsmechanismen können geeignet sein, um Betroffenen Wege aus der Organisierten Kriminalität zu eröffnen.  2. In welchen Phänomenbereichen der Organisierten Kriminalität liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu einem besonderen Aufkommen von Opfern oder Betroffenen vor, die durch Abhängigkeit, Zwang, Gewalt oder Ausbeutung an kriminelle Strukturen gebunden sind? Im Jahr 2024 wurden bundesweit 76 operative Opferschutzfälle bearbeitet. Die registrierten Fälle verteilen sich auf die Phänomenbereiche Gewalt zur Durchsetzung ethnischer Konventionen, häusliche Gewalt/Beziehungsgewalt, Menschenhandel/Zwangsprostitution, Rauschgift.  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Überschneidungen zwischen Täterschaft und Opferschaft im Umfeld Organisierter Kriminalität vor, etwa bei Personen, die unter Druck oder in Abhängigkeitsverhältnissen zu Straftaten veranlasst werden? Organisierte Kriminalität greift häufig auf Mittel zur Ausbeutung, Zwang und Abhängigkeit zurück. Dadurch können die Rollen zwischen Tätern und Opfern verschwimmen.  4. Inwieweit werden solche in Frage 3 erfragten Täter-Opfer- Überschneidungen bei der strategischen Bewertung und Bekämpfung Organisierter Kriminalität berücksichtigt? Soweit strategische Informationen, beispielsweise im Bereich Täter-Opfer- Überschneidungen, eine Relevanz für den Bereich der Organisierten Kriminalität aufweisen, fließen diese Erkenntnisse in die Lagebewertung ein.  5. Welche bundesweiten Daten oder Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Anzahl identifizierter Opfer im Kontext Organisierter Kriminalität vor, insbesondere in den Bereichen Menschenhandel, Ausbeutung, Gewalt- und Einschüchterungsdelikte?  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele dieser in Frage 5 erfragten identifizierten Opfer Zugang zu Schutzmaßnahmen, Beratungsangeboten oder Ausstiegsprogrammen erhalten haben? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Daten oder Erkenntnisse zur Anzahl identifizierter Opfer im Kontext Organisierter Kriminalität vor. In Bezug auf die Bereiche Menschenhandel und Ausbeutung erfolgt durch das Bundeskriminalamt im Rahmen der Zentralstellenfunktion eine Gesamterfassung aller identifizierten Opfer innerhalb von Ermittlungsverfahren, unabhängig eines etwaigen Bezugs zur Organisierten Kriminalität, in den Bereichen sexuelle Ausbeutung und Arbeitsausbeutung (vgl. Bundeslagebild Menschenhandel und Arbeitsausbeutung 2024, abrufbar unter: www.bka.de/SharedDocs/Do wnloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/men schenhandelBundeslagebild2024.html?nn=27956).  7. Welche bundeseinheitlichen Kriterien oder Indikatoren nutzt die Bundesregierung derzeit, um die Wirksamkeit von Schutz- und Ausstiegsmaßnahmen im Umfeld Organisierter Kriminalität zu bewerten?  8. Inwieweit werden dabei (vgl. Frage 7) ggf. Wirkungsindikatoren berücksichtigt, die über die Zahl eingeleiteter Maßnahmen hinausgehen, etwa zur nachhaltigen Entkopplung von Betroffenen aus kriminellen Netzwerken? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Schutzmaßnahmen umfassen in der Regel ein Bündel an Einzelmaßnahmen, die in Gesamtheit Wirksamkeit entfalten. Es existieren keine definierten Indikatoren zur Bewertung der Wirksamkeit einzelner Schutzmaßnahmen.  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Rolle minderjähriger Opfer im Umfeld Organisierter Kriminalität vor, insbesondere bei Ausbeutung, Zwang oder Instrumentalisierung für kriminelle Handlungen? Das Phänomen einer Rekrutierung von Minderjährigen durch Strukturen der Organisierten Kriminalität lässt sich seit einigen Jahren international beobachten. In den vergangenen Monaten kam es zu einer Häufung dieses Phänomens im europäischen Ausland. Demgegenüber werden in Deutschland vereinzelt Straftaten festgestellt, die von Minderjährigen im Auftrag krimineller Gruppierungen ausgeführt wurden. Bei den wenigen polizeilich erfassten Fällen begingen minderjährige Täter Gewaltstraftaten, wie etwa die Androhung von Gewalt oder die Ausübung physischer Gewalt. In der internationalen Literatur zum Phänomen lassen sich Hinweise finden, dass Minderjährige gezielt angeworben werden, da sie eine geringere Entlohnung im Vergleich zu Erwachsenen akzeptieren. Rekrutierer sollen sich dabei u. a. auch Grooming-Komponenten bedienen, wie sie vergleichbar auch im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt und Menschenhandel eingesetzt werden. Anwerber nutzten eine emotional aufgeladene Sprache, die Vertrauen, Loyalität und ein Gefühl der Zugehörigkeit suggeriert und Minderjährige für die Teilnahme an illegalen Handlungen motiviert. Kriminelle Netzwerke ließen dadurch die Grenzen zwischen persönlicher Beziehung und Ausbeutung verschwimmen. Die Bandbreite der von den rekrutierten Minderjährigen begangenen Taten reicht laut diesen Angaben von „Services“ wie dem Lagern und/oder dem Transport von Waffen oder Drogen bis hin zur Ausführung schwerer Gewaltverbrechen wie Brandanschlägen oder Tötungsdelikten. 10. Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der Identifizierung, dem Schutz und dem Ausstieg minderjähriger Betroffener aus organisierten kriminellen Strukturen? Generell lässt sich feststellen, dass ein Ausstieg aus verfestigten kriminellen Strukturen für alle Altersgruppen schwierig ist. Für Minderjährige gilt das umso mehr, weil sie eine besonders vulnerable Gruppe sind. Die für Straftaten rekrutierten Minderjährige lassen sich schon alters-, aber auch abhängigkeitsbedingt leichter bedrohen und unter Druck setzen, um die geplanten sowie weitere Auftragstaten auszuführen. Erkenntnisse aus der Forschung deuten zudem darauf hin, dass Strukturen organisierter Kriminalität oftmals auf engen Beziehungen im sozialen Nahfeld basieren, weshalb ein Ausstieg auch mit sozialer Isolation/Exklusion einhergehen kann. Zudem können Sanktionsmechanismen innerhalb der Strukturen eine konkrete Bedrohung für ausstiegswillige Personen darstellen. 11. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung Zeugenschutz, aufenthaltsrechtliche Stabilisierung oder sozialrechtliche Absicherung für den erfolgreichen Ausstieg von Betroffenen aus organisierten kriminellen Netzwerken? Dem Zeugenschutz wird grundsätzlich und unabhängig eines Phänomenbereichs aufgrund des Schutzgutes, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, eine hohe Bedeutung zugemessen. Die Zusicherung von Zeugenschutzmaßnahmen und die mit der Zeugenaussage verbundene Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann Personen dabei unterstützen, aus organisierten kriminellen Netzwerken auszusteigen. 12. Inwieweit bestehen ggf. bundeseinheitliche Mindeststandards oder Koordinierungsmechanismen für Schutz- und Ausstiegsangebote, und wie wird ggf. eine Vergleichbarkeit zwischen den Ländern sichergestellt? Maßnahmen polizeilicher Kriminalprävention fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Landespolizeibehörden. Der länderübergreifenden polizeilichen Zusammenarbeit kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Neben der bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage gewährleistet die zentrale Aus- und Fortbildung aller Zeugenschutzbediensteten eine harmonisierte und einheitliche Verfahrensweise im Zeugenschutz. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu bestehenden Lücken oder regionalen Unterschieden bei Schutz- und Ausstiegsangeboten im Umfeld Organisierter Kriminalität vor? Regionale Unterschiede in Bezug auf Schutzmaßnahmen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Ob die Polizeien der Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit ergänzende Zeugen- und Opferschutzmaßnahmen durchführen oder spezielle Ausstiegsangebote für Betroffene anbieten, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 14. Wie werden Erkenntnisse zu Opfern, Ausstiegshürden und Schutzmechanismen in die strategische Weiterentwicklung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität auf Bundesebene einbezogen? Die Bundesregierung bezieht im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine Vielzahl relevanter Aspekte, so beispielsweise auch Erkenntnisse zu Opfern und Aspekten des Opferschutzes, mit ein. 15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit Opferschutz- und Ausstiegsmaßnahmen für die künftige Ausrichtung der OK-Bekämpfung? Maßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zielen auf die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten ab. Erforderliche Schwerpunktsetzungen werden in den zuständigen Gremien fortlaufend erörtert und hieraus erforderliche Handlungsempfehlungen abgeleitet. 16. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Bundeslagebilder oder strategische Bewertungen zur Organisierten Kriminalität stärker um Aussagen zur Opferdimension, zu Ausstiegsmöglichkeiten und zu deren tatsächlicher Wirkung zu ergänzen? Eine wesentliche Grundlage fundierter polizeilicher Schwerpunktsetzungen stellt die strukturierte Erhebung von Lagedaten sowie deren Auswertung und Bewertung dar. Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt entsprechende Weiterentwicklungen vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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