Opfer, Ausstieg und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/5155)
Text
Opfer, Ausstieg und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/5155)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5779
21. Wahlperiode 06.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha
Lensing, Knuth Meyer-Soltau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5155 –
Opfer, Ausstieg und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bekämpfung Organisierter Kriminalität (OK) zielt nicht allein auf die
strafrechtliche Verfolgung von Tätern, sondern auch auf den Schutz von
Personen, die durch kriminelle Netzwerke ausgebeutet, unter Druck gesetzt oder
in Abhängigkeitsverhältnisse gebracht werden. In verschiedenen
Phänomenbereichen – insbesondere bei Menschenhandel, Ausbeutung, Gewalt- und
Einschüchterungsdelikten sowie bei der Instrumentalisierung von Tatbeteiligten –
bestehen fließende Übergänge zwischen Täterschaft und Opferschaft (Victim-
Offender Overlap).
Aktuelle Lagebilder weisen darauf hin, dass organisierte kriminelle Strukturen
systematisch Abhängigkeiten ausnutzen, um Kontrolle auszuüben, Tatbeiträge
abzusichern und Abschottung gegenüber staatlichen Stellen zu gewährleisten
(www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/250828_BLB
Menschenhandel.html?nn=27956; www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsb
ereiche/Menschenhandel/menschenhandel_node.html).
Für eine nachhaltige Schwächung solcher Netzwerke ist es daher von zentraler
Bedeutung, ob betroffene Personen identifiziert, geschützt und beim Ausstieg
aus kriminellen Strukturen unterstützt werden. Gleichzeitig stellt sich den
Fragestellern die Frage, in welchem Umfang bestehende Schutz- und
Ausstiegsmechanismen tatsächlich wirksam sind, wie sie strategisch in die OK-
Bekämpfung eingebunden werden und ob ihre Wirkung über Fall- und
Verfahrenszahlen hinaus bewertet wird.
Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Kleine Anfrage darauf ab, die
strategische Bewertung der Bundesregierung zu Opferschutz,
Ausstiegsmöglichkeiten und Schutzmechanismen im Umfeld Organisierter Kriminalität
transparent zu machen. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich
aggregierte und strategische Erkenntnisse; operative Details zu einzelnen
Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 5. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Opferschutz- und
Ausstiegsmechanismen für die nachhaltige Bekämpfung Organisierter
Kriminalität bei?
Die Bundesregierung misst dem Opferschutz grundsätzlich und unabhängig
von einem Phänomenbereich aufgrund des Schutzgutes, des Rechts auf Leben
und körperliche Unversehrtheit, eine hohe Bedeutung zu. Auch
Ausstiegsmechanismen können geeignet sein, um Betroffenen Wege aus der Organisierten
Kriminalität zu eröffnen.
2. In welchen Phänomenbereichen der Organisierten Kriminalität liegen der
Bundesregierung Erkenntnisse zu einem besonderen Aufkommen von
Opfern oder Betroffenen vor, die durch Abhängigkeit, Zwang, Gewalt
oder Ausbeutung an kriminelle Strukturen gebunden sind?
Im Jahr 2024 wurden bundesweit 76 operative Opferschutzfälle bearbeitet. Die
registrierten Fälle verteilen sich auf die Phänomenbereiche Gewalt zur
Durchsetzung ethnischer Konventionen, häusliche Gewalt/Beziehungsgewalt,
Menschenhandel/Zwangsprostitution, Rauschgift.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Überschneidungen
zwischen Täterschaft und Opferschaft im Umfeld Organisierter
Kriminalität vor, etwa bei Personen, die unter Druck oder in
Abhängigkeitsverhältnissen zu Straftaten veranlasst werden?
Organisierte Kriminalität greift häufig auf Mittel zur Ausbeutung, Zwang und
Abhängigkeit zurück. Dadurch können die Rollen zwischen Tätern und Opfern
verschwimmen.
4. Inwieweit werden solche in Frage 3 erfragten Täter-Opfer-
Überschneidungen bei der strategischen Bewertung und Bekämpfung Organisierter
Kriminalität berücksichtigt?
Soweit strategische Informationen, beispielsweise im Bereich Täter-Opfer-
Überschneidungen, eine Relevanz für den Bereich der Organisierten
Kriminalität aufweisen, fließen diese Erkenntnisse in die Lagebewertung ein.
5. Welche bundesweiten Daten oder Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung zur Anzahl identifizierter Opfer im Kontext Organisierter
Kriminalität vor, insbesondere in den Bereichen Menschenhandel, Ausbeutung,
Gewalt- und Einschüchterungsdelikte?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
dieser in Frage 5 erfragten identifizierten Opfer Zugang zu
Schutzmaßnahmen, Beratungsangeboten oder Ausstiegsprogrammen erhalten
haben?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Daten oder Erkenntnisse zur Anzahl
identifizierter Opfer im Kontext Organisierter Kriminalität vor.
In Bezug auf die Bereiche Menschenhandel und Ausbeutung erfolgt durch das
Bundeskriminalamt im Rahmen der Zentralstellenfunktion eine
Gesamterfassung aller identifizierten Opfer innerhalb von Ermittlungsverfahren,
unabhängig eines etwaigen Bezugs zur Organisierten Kriminalität, in den Bereichen
sexuelle Ausbeutung und Arbeitsausbeutung (vgl. Bundeslagebild
Menschenhandel und Arbeitsausbeutung 2024, abrufbar unter: www.bka.de/SharedDocs/Do
wnloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/men
schenhandelBundeslagebild2024.html?nn=27956).
7. Welche bundeseinheitlichen Kriterien oder Indikatoren nutzt die
Bundesregierung derzeit, um die Wirksamkeit von Schutz- und
Ausstiegsmaßnahmen im Umfeld Organisierter Kriminalität zu bewerten?
8. Inwieweit werden dabei (vgl. Frage 7) ggf. Wirkungsindikatoren
berücksichtigt, die über die Zahl eingeleiteter Maßnahmen hinausgehen, etwa
zur nachhaltigen Entkopplung von Betroffenen aus kriminellen
Netzwerken?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Schutzmaßnahmen umfassen in der Regel ein Bündel an Einzelmaßnahmen,
die in Gesamtheit Wirksamkeit entfalten. Es existieren keine definierten
Indikatoren zur Bewertung der Wirksamkeit einzelner Schutzmaßnahmen.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Rolle
minderjähriger Opfer im Umfeld Organisierter Kriminalität vor, insbesondere bei
Ausbeutung, Zwang oder Instrumentalisierung für kriminelle
Handlungen?
Das Phänomen einer Rekrutierung von Minderjährigen durch Strukturen der
Organisierten Kriminalität lässt sich seit einigen Jahren international
beobachten. In den vergangenen Monaten kam es zu einer Häufung dieses Phänomens
im europäischen Ausland. Demgegenüber werden in Deutschland vereinzelt
Straftaten festgestellt, die von Minderjährigen im Auftrag krimineller
Gruppierungen ausgeführt wurden.
Bei den wenigen polizeilich erfassten Fällen begingen minderjährige Täter
Gewaltstraftaten, wie etwa die Androhung von Gewalt oder die Ausübung
physischer Gewalt.
In der internationalen Literatur zum Phänomen lassen sich Hinweise finden,
dass Minderjährige gezielt angeworben werden, da sie eine geringere
Entlohnung im Vergleich zu Erwachsenen akzeptieren. Rekrutierer sollen sich dabei
u. a. auch Grooming-Komponenten bedienen, wie sie vergleichbar auch im
Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt und Menschenhandel eingesetzt
werden. Anwerber nutzten eine emotional aufgeladene Sprache, die Vertrauen,
Loyalität und ein Gefühl der Zugehörigkeit suggeriert und Minderjährige für die
Teilnahme an illegalen Handlungen motiviert. Kriminelle Netzwerke ließen
dadurch die Grenzen zwischen persönlicher Beziehung und Ausbeutung
verschwimmen. Die Bandbreite der von den rekrutierten Minderjährigen
begangenen Taten reicht laut diesen Angaben von „Services“ wie dem Lagern und/oder
dem Transport von Waffen oder Drogen bis hin zur Ausführung schwerer
Gewaltverbrechen wie Brandanschlägen oder Tötungsdelikten.
10. Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei
der Identifizierung, dem Schutz und dem Ausstieg minderjähriger
Betroffener aus organisierten kriminellen Strukturen?
Generell lässt sich feststellen, dass ein Ausstieg aus verfestigten kriminellen
Strukturen für alle Altersgruppen schwierig ist. Für Minderjährige gilt das
umso mehr, weil sie eine besonders vulnerable Gruppe sind. Die für Straftaten
rekrutierten Minderjährige lassen sich schon alters-, aber auch
abhängigkeitsbedingt leichter bedrohen und unter Druck setzen, um die geplanten sowie weitere
Auftragstaten auszuführen.
Erkenntnisse aus der Forschung deuten zudem darauf hin, dass Strukturen
organisierter Kriminalität oftmals auf engen Beziehungen im sozialen Nahfeld
basieren, weshalb ein Ausstieg auch mit sozialer Isolation/Exklusion einhergehen
kann. Zudem können Sanktionsmechanismen innerhalb der Strukturen eine
konkrete Bedrohung für ausstiegswillige Personen darstellen.
11. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung
Zeugenschutz, aufenthaltsrechtliche Stabilisierung oder sozialrechtliche
Absicherung für den erfolgreichen Ausstieg von Betroffenen aus
organisierten kriminellen Netzwerken?
Dem Zeugenschutz wird grundsätzlich und unabhängig eines
Phänomenbereichs aufgrund des Schutzgutes, des Rechts auf Leben und körperliche
Unversehrtheit, eine hohe Bedeutung zugemessen. Die Zusicherung von
Zeugenschutzmaßnahmen und die mit der Zeugenaussage verbundene Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
kann Personen dabei unterstützen, aus organisierten kriminellen Netzwerken
auszusteigen.
12. Inwieweit bestehen ggf. bundeseinheitliche Mindeststandards oder
Koordinierungsmechanismen für Schutz- und Ausstiegsangebote, und wie
wird ggf. eine Vergleichbarkeit zwischen den Ländern sichergestellt?
Maßnahmen polizeilicher Kriminalprävention fallen grundsätzlich in den
Zuständigkeitsbereich der Landespolizeibehörden. Der länderübergreifenden
polizeilichen Zusammenarbeit kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Neben
der bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage gewährleistet die zentrale Aus- und
Fortbildung aller Zeugenschutzbediensteten eine harmonisierte und einheitliche
Verfahrensweise im Zeugenschutz.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu bestehenden
Lücken oder regionalen Unterschieden bei Schutz- und
Ausstiegsangeboten im Umfeld Organisierter Kriminalität vor?
Regionale Unterschiede in Bezug auf Schutzmaßnahmen sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Ob die Polizeien der Länder im Rahmen ihrer
Zuständigkeit ergänzende Zeugen- und Opferschutzmaßnahmen durchführen oder
spezielle Ausstiegsangebote für Betroffene anbieten, ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
14. Wie werden Erkenntnisse zu Opfern, Ausstiegshürden und
Schutzmechanismen in die strategische Weiterentwicklung der Bekämpfung
Organisierter Kriminalität auf Bundesebene einbezogen?
Die Bundesregierung bezieht im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung
der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine Vielzahl relevanter
Aspekte, so beispielsweise auch Erkenntnisse zu Opfern und Aspekten des
Opferschutzes, mit ein.
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
bisherigen Erfahrungen mit Opferschutz- und Ausstiegsmaßnahmen für die
künftige Ausrichtung der OK-Bekämpfung?
Maßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zielen auf die
Verhinderung und Verfolgung von Straftaten ab. Erforderliche
Schwerpunktsetzungen werden in den zuständigen Gremien fortlaufend erörtert und hieraus
erforderliche Handlungsempfehlungen abgeleitet.
16. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige
Bundeslagebilder oder strategische Bewertungen zur Organisierten Kriminalität
stärker um Aussagen zur Opferdimension, zu Ausstiegsmöglichkeiten und
zu deren tatsächlicher Wirkung zu ergänzen?
Eine wesentliche Grundlage fundierter polizeilicher Schwerpunktsetzungen
stellt die strukturierte Erhebung von Lagedaten sowie deren Auswertung und
Bewertung dar. Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern,
der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der
Organisierten Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt
entsprechende Weiterentwicklungen vor.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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