Daten, Indikatoren und Wirkungssteuerung bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/5154)
Text
Daten, Indikatoren und Wirkungssteuerung bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/5154)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5627
21. Wahlperiode 23.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha
Lensing, Knuth Meyer-Soltau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5154 –
Daten, Indikatoren und Wirkungssteuerung bei der Bekämpfung Organisierter
Kriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) stellt eine der zentralen
sicherheitspolitischen Herausforderungen für den Rechtsstaat dar. In den
vergangenen Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen zur Intensivierung der
Strafverfolgung, zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und
Ländern sowie zur internationalen Kooperation ergriffen. Die Bewertung des
Erfolgs dieser Maßnahmen erfolgt bislang jedoch überwiegend anhand
klassischer Kennzahlen wie der Anzahl geführter Ermittlungsverfahren, der Zahl
der Tatverdächtigen oder der erfassten Schadenssummen.
Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität beschreiben zugleich
tiefgreifende strukturelle Veränderungen krimineller Netzwerke, darunter eine
zunehmende Arbeitsteilung, dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle,
digitale Steuerungsmechanismen sowie eine hohe Anpassungsfähigkeit gegenüber
staatlichem Verfolgungsdruck (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statist
ikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitae
t_node.html). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage,
inwieweit bestehende Erfassungs- und Bewertungsinstrumente geeignet sind,
die tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen auf Struktur,
Funktionsfähigkeit und Resilienz organisierter krimineller Netzwerke abzubilden.
Eine strategische Steuerung der OK-Bekämpfung setzt voraus, dass nicht nur
Aktivität, sondern auch Wirkung messbar gemacht wird, etwa im Hinblick auf
die nachhaltige Schwächung von Netzwerken, die Ausschaltung steuernder
Akteure, den Entzug krimineller Erträge oder die Reduzierung von
Rekrutierungs- und Gewaltpotenzialen. Die vorliegende Kleine Anfrage zielt darauf
ab, transparent zu machen, welche Daten, Indikatoren und
Bewertungsmaßstäbe die Bundesregierung hierfür heranzieht und wie sie die Weiterentwicklung
der strategischen Steuerung der OK-Bekämpfung beurteilt. Gegenstand der
Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische
Erkenntnisse; operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden
ausdrücklich nicht begehrt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 23. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Kennzahlen und Indikatoren nutzt die Bundesregierung derzeit
zur Bewertung der Lage und Entwicklung der Organisierten Kriminalität
in Deutschland?
Eine wesentliche Grundlage fundierter polizeilicher Schwerpunktsetzungen
stellt die strukturierte Erhebung von Lagedaten, wie z. B. Informationen zur
Verfahrensanzahl und Tatverdächtigen sowie deren Auswertung und Bewertung
dar.
2. In welchem Umfang dienen diese in Frage 1 erfragten Kennzahlen nach
Einschätzung der Bundesregierung dazu, nicht nur Aktivität der
Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die tatsächliche Wirkung staatlicher
Maßnahmen auf organisierte kriminelle Netzwerke abzubilden?
Insbesondere bei der Betrachtung der Anzahl festgenommener Tatverdächtiger,
der Verfahrensanzahl, aber auch abgeschöpfter Vermögenswerte kann eine
tatsächliche Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen abgebildet werden.
3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung ggf. Wirkungsindikatoren
bei, die über die Anzahl von Ermittlungsverfahren, Tatverdächtigen oder
Schadenssummen hinausgehen, etwa im Hinblick auf die nachhaltige
Schwächung oder Zerschlagung krimineller Netzwerke?
Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der
Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten
Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt anlassbezogen
entsprechende Weiterentwicklungen vor.
Um ein besseres und aussagekräftigeres Gesamtbild der Gefährdungs- und
Bedrohungslage zu erhalten, werden zudem die durch Wissenschaft und
Forschung gewonnenen Erkenntnisse und Einschätzungen sowie Informationen
von nationalen und internationalen Partnern einbezogen.
4. Welche Indikatoren werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
genutzt, um strukturelle Veränderungen organisierter krimineller
Netzwerke, wie etwa Arbeitsteilung, Rollenverteilung oder
Anpassungsfähigkeit, systematisch zu erfassen und zu bewerten?
Für die Zuordnung von Gruppierungen zur Organisierten Kriminalität ist die
Arbeitsdefinition „Organisierte Kriminalität“ Grundlage für die jährliche
Erhebung (siehe hierzu: www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Organisi
erteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Inwieweit werden Erkenntnisse zur Vermögensabschöpfung, zum Entzug
krimineller Erträge und zur finanziellen Schwächung organisierter
krimineller Strukturen als eigenständige Wirkungsgrößen berücksichtigt?
Die Erkenntnisse zu Finanzermittlungen und der Vermögensabschöpfung
finden Einfluss in die Bewertung der Organisierten Kriminalität.
6. Welche Rolle spielen Erkenntnisse aus anderen Lagebildern,
insbesondere aus den Bereichen Cybercrime, Menschenhandel, Ausbeutung oder
Wirtschaftskriminalität, für eine phänomenübergreifende Bewertung der
Organisierten Kriminalität?
Soweit strategische Informationen eine Relevanz für den Bereich der
Organisierten Kriminalität aufweisen, fließen diese Erkenntnisse in die
Lagebewertung ein.
7. Inwieweit bestehen ggf. bundeseinheitliche Erfassungs- und
Datenstandards für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, und welche
Unterschiede zwischen den Ländern sind der Bundesregierung bekannt?
Im Rahmen der jährlichen Erhebung der Ermittlungsverfahren der
Organisierten Kriminalität zur Erstellung des Bundeslagebilds Organisierte Kriminalität,
findet eine bundeseinheitliche Erfassung von Informationen statt (siehe hierzu
auch www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/
OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html).
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
8. Welche Auswirkungen haben unterschiedliche Erfassungs- und
Bewertungspraktiken der Länder nach Einschätzung der Bundesregierung auf
die Vergleichbarkeit der Daten und die strategische Steuerungsfähigkeit
auf Bundesebene?
Auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 7 wird verwiesen.
9. Welche Mechanismen bestehen, um Erkenntnisse aus Lagebildern,
Evaluationen oder operativen Erfahrungen systematisch in die
Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung der OK-Bekämpfung einfließen
zu lassen?
10. Inwieweit werden bestehende Strategien und Maßnahmen zur
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität regelmäßig evaluiert, und anhand
welcher Kriterien erfolgt eine solche Bewertung?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der hohen Anpassungsfähigkeit krimineller Strukturen sowie den
sich stetig ändernden Rahmenbedingungen wird eine ständige Abstimmung
und Zusammenarbeit innerhalb des föderalen Systems, insbesondere
hinsichtlich der Beobachtung des Kriminalitätsgeschehens sowie bei Fragen der
operativen Bekämpfung konkreter Kriminalitätsphänomene, die einer nationalen und
internationalen Koordination bedürfen, durch das Bund-Länder-Gremium der
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem
Bundeskriminalamt und ihrer Kommissionen gewährleistet. In diesem Zusammenhang
erfolgt auch eine regelmäßige Evaluierung und Weiterentwicklung.
11. Welche Rolle spielt die internationale und europäische Zusammenarbeit
bei der Entwicklung von Indikatoren und Bewertungsmaßstäben für die
Wirksamkeit der OK-Bekämpfung?
Im internationalen Kontext bietet die European Multidisciplinary Platform
Against Criminal Threats eine geeignete Möglichkeit, um mittels gemeinsam
abgestimmter Maßnahmen auf Kriminalitätsentwicklungen zu reagieren. Dieser
europäische Rahmen ergänzt die Kooperationen der Sicherheitsbehörden der
europäischen Mitgliedstaaten sowie weiterer relevanter Organisationen wie
beispielsweise Europol.
12. Inwieweit orientiert sich die Bundesregierung bei der Bewertung der
Organisierten Kriminalität ggf. an europäischen oder internationalen
Ansätzen zur Bedrohungs- und Wirkungsanalyse, und welche Unterschiede
sieht sie hierbei zur nationalen Praxis?
Für die Bewertung der Organisierten Kriminalität besteht derzeit keine
einheitliche europäische genutzte Definition. Dies erschwert einen Vergleich der
Beurteilung der Lage der Organisierten Kriminalität auf internationaler Ebene im
strategischen Bereich.
13. Welche Defizite sieht die Bundesregierung derzeit bei der
Datengrundlage und Indikatorik zur Bewertung der Wirksamkeit der Bekämpfung
Organisierter Kriminalität?
Im Rahmen der jährlichen Erhebung der Ermittlungsverfahren der
Organisierten Kriminalität zur Erstellung des Bundeslagebilds Organisierte Kriminalität
findet eine bundeseinheitliche Erfassung verschiedener Informationen statt. Um
relevante Entwicklungen trotz einer einmal im Jahr stattfindenden Abfrage
dennoch frühzeitig zu erkennen, findet eine ständige Abstimmung und
Zusammenarbeit innerhalb des föderalen Systems, insbesondere hinsichtlich der
Beobachtung des Kriminalitätsgeschehens sowie bei Fragen der operativen Bekämpfung
konkreter Kriminalitätsphänomene, die einer nationalen und internationalen
Koordination bedürfen, durch das Bund-Länder-Gremium der
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und ihrer Kommissionen statt.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen in
Frage 13 erfragten Defiziten für die Weiterentwicklung von Erfassungs-,
Analyse- und Steuerungsinstrumenten auf Bundesebene?
Für die Weiterentwicklung ist die Entwicklung neuer Systeme sowie die
fortschreitende Erhöhung der Datenqualität im Erfassungssystem für
Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität von hoher Relevanz.
15. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige
Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker wirkungs- und
strukturorientiert auszugestalten, etwa durch Aussagen zur nachhaltigen
Schwächung krimineller Netzwerke, zur Ausschaltung steuernder Akteure oder
zur Reduzierung zentraler Risikofaktoren?
Eine wesentliche Grundlage fundierter polizeilicher Schwerpunktsetzungen
stellt die strukturierte Erhebung von Lagedaten sowie deren Auswertung und
Bewertung dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
16. Welche zeitlichen Perspektiven sieht die Bundesregierung für eine
Weiterentwicklung der Daten- und Indikatorbasis zur strategischen
Steuerung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität?
Sofern Anpassungsbedarfe erkannt werden, wird angestrebt diese, falls
möglich, zum nächsten Erhebungszyklus zu implementieren.
Zusätzlich wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 15 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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