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Daten, Indikatoren und Wirkungssteuerung bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/5154)

dip / drucksache 23.04.2026 · WP 21 · 21/5627 · Antwort · Original ↗

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Daten, Indikatoren und Wirkungssteuerung bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/5154) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5627 21. Wahlperiode 23.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Knuth Meyer-Soltau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5154 – Daten, Indikatoren und Wirkungssteuerung bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) stellt eine der zentralen sicherheitspolitischen Herausforderungen für den Rechtsstaat dar. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen zur Intensivierung der Strafverfolgung, zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sowie zur internationalen Kooperation ergriffen. Die Bewertung des Erfolgs dieser Maßnahmen erfolgt bislang jedoch überwiegend anhand klassischer Kennzahlen wie der Anzahl geführter Ermittlungsverfahren, der Zahl der Tatverdächtigen oder der erfassten Schadenssummen. Aktuelle Lagebilder zur Organisierten Kriminalität beschreiben zugleich tiefgreifende strukturelle Veränderungen krimineller Netzwerke, darunter eine zunehmende Arbeitsteilung, dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle, digitale Steuerungsmechanismen sowie eine hohe Anpassungsfähigkeit gegenüber staatlichem Verfolgungsdruck (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statist ikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitae t_node.html). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit bestehende Erfassungs- und Bewertungsinstrumente geeignet sind, die tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen auf Struktur, Funktionsfähigkeit und Resilienz organisierter krimineller Netzwerke abzubilden. Eine strategische Steuerung der OK-Bekämpfung setzt voraus, dass nicht nur Aktivität, sondern auch Wirkung messbar gemacht wird, etwa im Hinblick auf die nachhaltige Schwächung von Netzwerken, die Ausschaltung steuernder Akteure, den Entzug krimineller Erträge oder die Reduzierung von Rekrutierungs- und Gewaltpotenzialen. Die vorliegende Kleine Anfrage zielt darauf ab, transparent zu machen, welche Daten, Indikatoren und Bewertungsmaßstäbe die Bundesregierung hierfür heranzieht und wie sie die Weiterentwicklung der strategischen Steuerung der OK-Bekämpfung beurteilt. Gegenstand der Kleinen Anfrage sind ausschließlich aggregierte und strategische Erkenntnisse; operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren werden ausdrücklich nicht begehrt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Kennzahlen und Indikatoren nutzt die Bundesregierung derzeit zur Bewertung der Lage und Entwicklung der Organisierten Kriminalität in Deutschland? Eine wesentliche Grundlage fundierter polizeilicher Schwerpunktsetzungen stellt die strukturierte Erhebung von Lagedaten, wie z. B. Informationen zur Verfahrensanzahl und Tatverdächtigen sowie deren Auswertung und Bewertung dar.  2. In welchem Umfang dienen diese in Frage 1 erfragten Kennzahlen nach Einschätzung der Bundesregierung dazu, nicht nur Aktivität der Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die tatsächliche Wirkung staatlicher Maßnahmen auf organisierte kriminelle Netzwerke abzubilden? Insbesondere bei der Betrachtung der Anzahl festgenommener Tatverdächtiger, der Verfahrensanzahl, aber auch abgeschöpfter Vermögenswerte kann eine tatsächliche Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen abgebildet werden.  3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung ggf. Wirkungsindikatoren bei, die über die Anzahl von Ermittlungsverfahren, Tatverdächtigen oder Schadenssummen hinausgehen, etwa im Hinblick auf die nachhaltige Schwächung oder Zerschlagung krimineller Netzwerke? Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung der Organisierten Kriminalität fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt anlassbezogen entsprechende Weiterentwicklungen vor. Um ein besseres und aussagekräftigeres Gesamtbild der Gefährdungs- und Bedrohungslage zu erhalten, werden zudem die durch Wissenschaft und Forschung gewonnenen Erkenntnisse und Einschätzungen sowie Informationen von nationalen und internationalen Partnern einbezogen.  4. Welche Indikatoren werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit genutzt, um strukturelle Veränderungen organisierter krimineller Netzwerke, wie etwa Arbeitsteilung, Rollenverteilung oder Anpassungsfähigkeit, systematisch zu erfassen und zu bewerten? Für die Zuordnung von Gruppierungen zur Organisierten Kriminalität ist die Arbeitsdefinition „Organisierte Kriminalität“ Grundlage für die jährliche Erhebung (siehe hierzu: www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Organisi erteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  5. Inwieweit werden Erkenntnisse zur Vermögensabschöpfung, zum Entzug krimineller Erträge und zur finanziellen Schwächung organisierter krimineller Strukturen als eigenständige Wirkungsgrößen berücksichtigt? Die Erkenntnisse zu Finanzermittlungen und der Vermögensabschöpfung finden Einfluss in die Bewertung der Organisierten Kriminalität.  6. Welche Rolle spielen Erkenntnisse aus anderen Lagebildern, insbesondere aus den Bereichen Cybercrime, Menschenhandel, Ausbeutung oder Wirtschaftskriminalität, für eine phänomenübergreifende Bewertung der Organisierten Kriminalität? Soweit strategische Informationen eine Relevanz für den Bereich der Organisierten Kriminalität aufweisen, fließen diese Erkenntnisse in die Lagebewertung ein.  7. Inwieweit bestehen ggf. bundeseinheitliche Erfassungs- und Datenstandards für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, und welche Unterschiede zwischen den Ländern sind der Bundesregierung bekannt? Im Rahmen der jährlichen Erhebung der Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität zur Erstellung des Bundeslagebilds Organisierte Kriminalität, findet eine bundeseinheitliche Erfassung von Informationen statt (siehe hierzu auch www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/ OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.  8. Welche Auswirkungen haben unterschiedliche Erfassungs- und Bewertungspraktiken der Länder nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Vergleichbarkeit der Daten und die strategische Steuerungsfähigkeit auf Bundesebene? Auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 7 wird verwiesen.  9. Welche Mechanismen bestehen, um Erkenntnisse aus Lagebildern, Evaluationen oder operativen Erfahrungen systematisch in die Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung der OK-Bekämpfung einfließen zu lassen? 10. Inwieweit werden bestehende Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität regelmäßig evaluiert, und anhand welcher Kriterien erfolgt eine solche Bewertung? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Aufgrund der hohen Anpassungsfähigkeit krimineller Strukturen sowie den sich stetig ändernden Rahmenbedingungen wird eine ständige Abstimmung und Zusammenarbeit innerhalb des föderalen Systems, insbesondere hinsichtlich der Beobachtung des Kriminalitätsgeschehens sowie bei Fragen der operativen Bekämpfung konkreter Kriminalitätsphänomene, die einer nationalen und internationalen Koordination bedürfen, durch das Bund-Länder-Gremium der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem Bundeskriminalamt und ihrer Kommissionen gewährleistet. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine regelmäßige Evaluierung und Weiterentwicklung. 11. Welche Rolle spielt die internationale und europäische Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Indikatoren und Bewertungsmaßstäben für die Wirksamkeit der OK-Bekämpfung? Im internationalen Kontext bietet die European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats eine geeignete Möglichkeit, um mittels gemeinsam abgestimmter Maßnahmen auf Kriminalitätsentwicklungen zu reagieren. Dieser europäische Rahmen ergänzt die Kooperationen der Sicherheitsbehörden der europäischen Mitgliedstaaten sowie weiterer relevanter Organisationen wie beispielsweise Europol. 12. Inwieweit orientiert sich die Bundesregierung bei der Bewertung der Organisierten Kriminalität ggf. an europäischen oder internationalen Ansätzen zur Bedrohungs- und Wirkungsanalyse, und welche Unterschiede sieht sie hierbei zur nationalen Praxis? Für die Bewertung der Organisierten Kriminalität besteht derzeit keine einheitliche europäische genutzte Definition. Dies erschwert einen Vergleich der Beurteilung der Lage der Organisierten Kriminalität auf internationaler Ebene im strategischen Bereich. 13. Welche Defizite sieht die Bundesregierung derzeit bei der Datengrundlage und Indikatorik zur Bewertung der Wirksamkeit der Bekämpfung Organisierter Kriminalität? Im Rahmen der jährlichen Erhebung der Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität zur Erstellung des Bundeslagebilds Organisierte Kriminalität findet eine bundeseinheitliche Erfassung verschiedener Informationen statt. Um relevante Entwicklungen trotz einer einmal im Jahr stattfindenden Abfrage dennoch frühzeitig zu erkennen, findet eine ständige Abstimmung und Zusammenarbeit innerhalb des föderalen Systems, insbesondere hinsichtlich der Beobachtung des Kriminalitätsgeschehens sowie bei Fragen der operativen Bekämpfung konkreter Kriminalitätsphänomene, die einer nationalen und internationalen Koordination bedürfen, durch das Bund-Länder-Gremium der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und ihrer Kommissionen statt. 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen in Frage 13 erfragten Defiziten für die Weiterentwicklung von Erfassungs-, Analyse- und Steuerungsinstrumenten auf Bundesebene? Für die Weiterentwicklung ist die Entwicklung neuer Systeme sowie die fortschreitende Erhöhung der Datenqualität im Erfassungssystem für Ermittlungsverfahren der Organisierten Kriminalität von hoher Relevanz. 15. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung ggf., künftige Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker wirkungs- und strukturorientiert auszugestalten, etwa durch Aussagen zur nachhaltigen Schwächung krimineller Netzwerke, zur Ausschaltung steuernder Akteure oder zur Reduzierung zentraler Risikofaktoren? Eine wesentliche Grundlage fundierter polizeilicher Schwerpunktsetzungen stellt die strukturierte Erhebung von Lagedaten sowie deren Auswertung und Bewertung dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 16. Welche zeitlichen Perspektiven sieht die Bundesregierung für eine Weiterentwicklung der Daten- und Indikatorbasis zur strategischen Steuerung der Bekämpfung Organisierter Kriminalität? Sofern Anpassungsbedarfe erkannt werden, wird angestrebt diese, falls möglich, zum nächsten Erhebungszyklus zu implementieren. Zusätzlich wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 15 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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