Schriftliche Frage 89 von Dr. Paul Schmidt (AfD): Warum verwies Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe im Z…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 89 von Dr. Paul Schmidt (AfD): Warum verwies Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe im Z…
Frage 89 (Dr. Paul Schmidt, AfD):
Warum verwies Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt unter anderem auf den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz der „Bundestreue“ sowie auf den „Bundeszwang“ aus Artikel 37 des Grundgesetzes, und aus welchen Gründen nahm die Bundesministerin die Abgeordnetenhauswahl in Berlin nicht zum Anlass, bei der die Partei Die Linke als stärkste politische Kraft hervorgegangen ist, um auf die „Bundestreue“ und den „Bundeszwang“ hinzuweisen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 12. Oktober 2026:
Die Interview-Äußerung der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, auf welche die Fragestellung verweist, nimmt allgemein Bezug auf die Rechtslage und verweist auf verfassungsrechtlich vorgesehene Instrumente.
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