Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig zum Einsatz von Bundeszwang und Bund-Länder-Streitverfahren gegen Bundesländer (Antwort zu Drs. 21/8210)
Text
Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig zum Einsatz von Bundeszwang und Bund-Länder-Streitverfahren gegen Bundesländer (Antwort zu Drs. 21/8210)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8479
21. Wahlperiode 08.10.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau,
Tobias Matthias Peterka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/8210 –
Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Dr. Stefanie Hubig zum Einsatz von Bundeszwang und Bund-Länder-
Streitverfahren gegen Bundesländer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig
hat im Zusammenhang mit einer möglichen AfD-geführten Landesregierung
in Sachsen-Anhalt auf das „Prinzip der Bundestreue“ sowie die Möglichkeit
verwiesen, dass der Bund bei Rechtsverstößen eines Bundeslandes das
Bundesverfassungsgericht anrufen könne. Zudem forderte sie Beamte auf, sich
rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu
widersetzen (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101432374/
afd-sieg-justizministerin-stefanie-hubig-ruft-beamte-zu-widerstand-auf.html).
1. In wie vielen Fällen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat der
Bund von dem in Artikel 37 des Grundgesetzes (GG) geregelten
Instrument des Bundeszwangs tatsächlich Gebrauch gemacht bzw. dessen
Anwendung eingeleitet, und in welchen Fällen wurde dies lediglich erwogen,
aber nicht umgesetzt (bitte einzeln auflisten)?
Der Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes ist bislang nicht
angewandt worden.
2. In wie vielen Bund-Länder-Streitverfahren nach Artikel 93 Absatz 1
Nummer 3 GG seit 1949 war der Bund Antragsteller gegen ein Land, und um
welche konkreten Fälle handelt es sich jeweils (bitte mit Jahr, betroffenem
Land und Streitgegenstand aufführen)?
3. Wie viele dieser möglichen Verfahren (vgl. Fragen 1 und 2) endeten mit
einer Feststellung eines Verfassungsverstoßes des jeweiligen Landes
zulasten des Landes?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 8. Oktober 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung durch die
Bundesregierung erfolgt nicht. Es wird auf die veröffentlichte Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts sowie die einschlägige Kommentarliteratur verwiesen.
4. Welche weiteren rechtlichen Instrumente stehen dem Bund nach
Auffassung der Bundesregierung zur Verfügung, um gegen vermeintlich
rechtswidriges Verhalten einer Landesregierung vorzugehen, und wie oft wurden
diese seit 1949 jeweils angewendet?
Die dem Bund zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente bestimmen
sich nach den jeweiligen tatsächlichen und rechtlichen Umständen des
Einzelfalls. Es wird insbesondere auf die Regelungen über die Bundesaufsicht sowie
die im Grundgesetz vorgesehenen verfassungsgerichtlichen Verfahren
verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
genannten Instrumente in der Verfassungspraxis der Bundesrepublik
Deutschland bislang eine sehr hohe Eingriffsschwelle hatten und faktisch
die absolute Ausnahme blieben?
Die Bundesregierung nimmt zu abstrakten Rechtsfragen grundsätzlich nicht
Stellung.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung der
Bundesjustizministerin, wonach sich Beamte rechtswidrigen Weisungen einer Landesregierung
widersetzen müssten, im Verhältnis zum Weisungsrecht der Länder
gegenüber ihren Landesbeamten und der Eigenstaatlichkeit der Länder nach
Artikel 20 Absatz 1 GG?
7. Sieht die Bundesregierung in der öffentlichen Ankündigung möglicher
Bundesinterventionsinstrumente gegen eine demokratisch gewählte, aber
politisch seitens der Bundesregierung unerwünschte Landesregierung eine
Gefährdung des Grundsatzes der Bundestreue durch den Bund selbst?
8. Auf welche konkreten Tatsachen, Erkenntnisse oder Anhaltspunkte stützt
die Bundesjustizministerin ihre öffentliche Aussage, wonach eine
mögliche AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt rechtswidrige
Weisungen an Beamte erteilen könnte, und welche Landesbehörde oder
welcher konkrete Sachverhalt liegt dieser Einschätzung zugrunde?
Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Äußerung der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, auf
welche die Vorbemerkung der Fragesteller verweist, nimmt allgemein Bezug
auf die beamtenrechtliche Rechtslage und auf verfassungsrechtlich vorgesehene
Instrumente. Eine Aussage darüber, ob die jeweiligen Voraussetzungen
vorliegen, ist der Äußerung nicht zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 5 verwiesen.
9. In wie vielen und welchen Fällen haben Beamte nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ihre
Bedenken aufgrund von aus ihrer Sicht verfassungs- oder rechtswidrigen
Weisungen intern geäußert, und wie wurde in diesen Fällen jeweils verfahren?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung durch die
Bundesregierung erfolgt nicht.
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