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Schriftliche Frage 122 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bundesmittel plant die Bundesregierung zum Betrieb und Erhalt der Wattenmeerzentren, die wichtige und unverzichtbare Naturschutzbildu…

dip / schriftliche_frage 16.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 122 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bundesmittel plant die Bundesregierung zum Betrieb und Erhalt der Wattenmeerzentren, die wichtige und unverzichtbare Naturschutzbildu… Frage 122 (Linda Heitmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bundesmittel plant die Bundesregierung zum Betrieb und Erhalt der Wattenmeerzentren, die wichtige und unverzichtbare Naturschutzbildung leisten, in dieser Legislatur jährlich einzusetzen (bitte auch die entsprechenden Haushaltstitel angeben), und sind diese auskömmlich zum vollständigen Betrieb der Zentren (bitte jährlich aufschlüsseln bis zum Haushaltsjahr 2029)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 15. Oktober 2026: Die Bundesregierung fördert investive Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Besuchseinrichtungen des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer. Hierfür wurden im Bundeshaushalt ab dem Haushaltsjahr 2022 insgesamt rund 41,5 Mio. Euro veranschlagt. Hiervon wurden in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 rund 1 Mio. Euro verausgabt Für die 21. Legislaturperiode stehen damit Ausgaben in Höhe von maximal 40,5 Mio. Euro bei Kapitel 1604 Titel 894 03 zur Umsetzung dieser investiven Vorhaben zur Verfügung. Die Förderung dient dem Neu- und Ausbau sowie der Stärkung bestehender Besuchseinrichtungen des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer. Sie umfasst den Neubau des trilateralen Wattenmeer- Weltnaturerbe-Partnerschaftszentrums (TWWP) in Wilhelmshaven sowie Maßnahmen an ausgewählten Wattenmeerzentren in den drei Wattenmeer- Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die geförderten Vorhaben umfassen dabei unterschiedliche investive Maßnahmen. Die Durchführung der Projekte wird sich voraussichtlich bis in das Jahr 2029 erstrecken. Die vorgesehenen Mittel bilden weiterhin die finanzielle Grundlage für die Umsetzung der geplanten investiven Vorhaben. Eine Förderung der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten der Wattenmeerzentren ist über den genannten Haushaltstitel nicht vorgesehen. Zusätzliche Bundesmittel für diesen Zweck sind nicht eingeplant. Die im Rahmen der Förderung vorgesehenen Mittel beziehen sich somit ausschließlich auf investive Maßnahmen und nicht auf den laufenden Betrieb und Unterhalt der Zentren.

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