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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1604 Naturschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1604 Naturschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare) 1604 Naturschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -332 Gebühren, sonstige Entgelte - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind gemäß § 45d Abs. 2 BNatSchG, § 43m Abs. 2 EnWG, § 6 Abs. 1 WindBG und § 72a Abs. 2 WindSeeG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 02. Erläuterungen: Einnahmen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen und dem Leitungsbau gemäß § 45d Abs. 2 BNatSchG, § 43m Abs. 2 EnWG, § 6 Abs. 1 WindBG und § 72a Abs. 2 WindSeeG. 119 99 -332 Vermischte Einnahmen 1 000 1 000 740 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 02. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 02. 3. Mehreinnahmen zu Nr. 4 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 532 02 und 894 02. 4. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind gemäß § 15 Abs. 6 i. V. m. § 56 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 02. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen aus Ersatzzahlungen aufgrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG)................................... - 2. Einnahmen aus Projekten des Wildnisfonds................................... - 3. Einnahmen aus der "Verwaltungsvereinbarung Großkarnivorengenetik" mit den Bundesländern...................................................... - 4. Einnahmen aus dem EU-LIFE-Förderprogramm............................ - 5. Sonstiges......................................................................................... 1 000 Zusammen............................................................................................ 1 000 Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (107) Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 532 02, 532 05, 671 01 und 687 01. - 33 - Naturschutz 1604 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 532 02 -332 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 4 500 3 100 2 705 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 280 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 380 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 380 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 380 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 380 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 380 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 380 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1612 Tit. 981 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1604. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 4. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Verwendung der Ersatzzahlungen aufgrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG)................................. - 2. Betrieb der Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende.......................................................................... 2 200 3. Betrieb der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW)............................................................................ 300 4. Betrieb der LIFE-Beratungsstelle des Bundes................................ 600 5. Betrieb der Geschäftsstelle zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS).................................................. 1 000 6. Unterstützung der GAIA-Initiative.................................................... 400 Zusammen............................................................................................ 4 500 Zu 4.: Mit dem EU-Förderprogramm LIFE werden wichtige Modellvorhaben in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz finanziert. Mögliche Förderempfänger sind Verwaltungen, Verbände, Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Die LIFE-Beratungsstelle des BMUKN hat die Aufgabe, nationale Kontaktstellen zu beraten Mit EU-Fördermitteln kann die LIFE-Beratungsstelle weitere Kapazitäten aufbauen und ihre Beratungstätigkeiten ausweiten. Zu 6.: Die GAIA-Initiative verbindet die Intelligenz von Mensch, Wildtier und KI in sehr innovativer und interdisziplinärer Weise. Wildtiere wie Geier, Raben oder Möwen werden besendert (GPS in Verbindung mit Kleinsatelliten) und deren Bewegungen - 34 - 1604 Naturschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 532 02 mittels KI analysiert. Ausgaben i.H.v. 400 T€ sowie eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 400 T€ mit Fälligkeit in 2026 stehen zur Testung neuer Einsatzbereiche sowie zur Etablierung der Anwendungen in der Praxis zur Verfügung. 532 05 -332 Internationale Zusammenarbeit 6 500 5 918 5 199 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1604. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 544 01 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 16 395 16 285 1 500 14 240 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 17 670 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 670 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 532 02. 4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 544 01, Kap. 1605 Tit. 544 01 und Kap. 1608 Tit. 544 01. 5. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601 Tit. 544 01, Kap. 1605 Tit. 544 01 und Kap. 1608 Tit. 544 01. 6. Die Erläuterungen zu Nr. 11 sind verbindlich. 7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 35 - Naturschutz 1604 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 544 01 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Naturschutzpolitische Grundsatzfragen........................................ 600 2. Methoden und Instrumente für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Natur und biologischer Vielfalt................................. 1 480 3. Nationaler und internationaler Artenschutz................................... 1 480 4. Nationaler und internationaler Schutz von Ökosystemen und Lebensräumen (Natura 2000, Wald, Wildnis, Meere usw.)............... 1 480 5. Integration von Natur und biologischer Vielfalt in andere Politikbereiche (Landwirtschaft, Fischerei, GVO, Infrastruktur usw.)..... 2 050 6. Naturschutz und Gesellschaft....................................................... 1 250 7. Naturschutzbegleitforschung zur Energiewende.......................... 2 965 8. Naturschutz-Tagungen - insbesondere Tagungen der Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm des BfN........................... 780 9. Insektenschutz.............................................................................. 2 000 10. Forschung im Rahmen des wissenschaftlichen Zentrums zum Biodiversitätsmonitoring................................................................ 2 010 11. Forschungsprojekt zu den Überlebensraten von Wölfen und zum Genaustausch zwischen Wolfspopulationen in Deutschland und seinen Nachbarländern.......................................................... 300 Zusammen............................................................................................ 16 395 Die Ausgaben dienen dazu, den Unterstützungs- und Forschungsbedarf des BMUKN auf dem Gebiet des Naturschutzes, der aus den Fachaufgaben erwächst, durch externe Zuarbeit zu decken (z. B. in der Form von Untersuchungen, Erhebungen, Gutachten, Stellungnahmen, Demonstrationsvorhaben). Die Mittel werden nach dem Forschungsplan des Ministeriums verausgabt. Vorgesehen sind: 1. Aufträge an Bundesbehörden, 2. Vergabe öffentlicher Aufträge und 3. Zuwendungen zur Durchführung von Vorhaben in den vorgenannten Schwerpunktbereichen. In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten, Vorlaufforschung, Veröffentlichung der Ergebnisse, den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie Arbeitstagungen und Informationsveranstaltungen geleistet werden. Zu 11.: Aus dem Titelansatz sind 300 T€ an Ausgaben und eine Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 200 T€ mit Fälligkeit im Jahr 2026 für ein Forschungsprojekt zu den Überlebensraten von Wölfen und zum Genaustausch zwischen Wolfspopulationen in Deutschland und seinen Nachbarländern vorgesehen. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 671 01 -332 Erstattung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für das Nationale Naturerbe 4 000 4 000 101 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1604. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. Erläuterungen: Erstattung von nicht durch Einnahmen/Erträge gedeckten Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) zum Ankauf von Flächen sowie zur Bewirtschaftung von dem Nationalen Naturerbe zugeordneten Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Es dürfen auch Erstattungen an die BImA geleistet werden, die im Zusammenhang mit Flächenankäufen über den Wildnisfonds stehen. - 36 - 1604 Naturschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 684 01 -332 Zuschuss an das Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e. V. 500 500 - Erläuterungen: Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt" ist ein Zusammenschluss von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Das Bündnis ist 2012 gegründet worden und seitdem stetig gewachsen. Grundlage der Vereinsaktivitäten ist die Deklaration „Kommunen für biologische Vielfalt" in der sich alle Mitglieder dazu verpflichten sich für die biologische Vielfalt einzusetzen. Handlungsfelder sind u. a. die naturnahe Bewirtschaftung des kommunalen Grüns, der Arten- und Biotopschutz, die Stadtplanung, Renaturierungen und die Waldbewirtschaftung. Darüber hinaus geht es um die Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung, der Naturerfahrung und der Bewusstseinsbildung. 687 01 -332 Beiträge an internationale Organisationen 8 420 8 340 4 905 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1604. - 37 - Naturschutz 1604 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Internationale Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen....................................................................... 4,09 497 CHF 528 52 580 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Erhaltung von Natur und natürlichen Hilfsquellen 2. Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wild lebender Pflanzen und Tiere (Washingtoner Artenschutzübereinkommen - WA)........................................... 7,30 433 USD 417 - 417 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz beim Handel gefährdeter Arten 3. Übereinkommen zum Schutz der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Übereinkommen)......................................... 15,62 549 311 860 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz der wandernden wildlebenden Tierarten 4. Ramsar-Übereinkommen: Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung........................................... 6,86 305 CHF 324 - 324 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz von Feuchtgebieten für Wasser- und Watvögel 5. Übereinkommen über die biologische Vielfalt........................... 8,93 1 076 USD 1 036 52 1 088 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz der biologischen Vielfalt 6. Regionalabkommen Kleinwale in der Nord- und Ostsee.......... 20,00 52 26 78 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz der Kleinwale in Nord- und Ostsee 7. Wetlands International.............................................................. 10,00 59 - 59 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Wasservogelforschung 8. Regionalabkommen Fledermäuse............................................ 18,12 105 26 131 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Erhaltung der Fledermäuse 9. Afrikanisch-Eurasisches Wasservogelabkommen.................... 14,38 250 26 276 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Erhaltung der wandernden afrikanisch-eurasischen Wasservögel 10. Trilaterales Wattenmeersekretariat........................................... 33,33 386 - 386 Rechtsgrundlage: Gesetze Zweck: Schutz des Wattenmeeres 11. IPBES-Sekretariat..................................................................... 9,80 1 000 - 1 000 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Politikberatung zur biologischen Vielfalt 12. Nagoya-Protokoll...................................................................... 20,30 230 USD 221 - 221 13. BBNJ-UN-Abkommen: UN-Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf Hoher See.............................................................. 3 000 - 3 000 Zusammen........................................................................................ 7 927 493 8 420 Differenzen durch Rundung möglich - 38 - 1604 Naturschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben für Investitionen 894 02 -332 Bundesnaturschutzfonds 100 000 108 000 6 000 92 227 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 127 478 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 24 421 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 33 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 32 057 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 12 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 10 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 5 und 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen – Blaues Band........ 8 000 2. Bundesprogramm Biologische Vielfalt............................................. 48 155 3. Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatliche repräsentativer Bedeutung (chance natur)............................................................... 12 800 4. Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben......................................... 3 045 5. Wildnisfonds.................................................................................... 14 000 6. Artenhilfsprogramm......................................................................... 14 000 7. EU-LIFE-Projekte............................................................................ - 8. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 100 000 1. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der in Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u.a externe Evaluierung) geleistet werden. 2. Neben der Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der (bisherigen) Programme dürfen auch Ausgaben für die Finanzierung von Modellvorhaben (u.a. auf dem Gebiet der biologischen Sanierung von Gewässern) geleistet werden. 3. Aus dem Titel werden auch Zuweisungen an die Länder sowie Zuschüsse an Kommunen, Verbände und Private bewilligt sowie Aufträge erteilt. 4. Darüber hinaus können auch Erstattungen an die BImA geleistet werden. 5. Aus dem Ansatz zu Nummer 6 der Erläuterungen können zur Verbesserung der heimischen Populationen im begrenzten Umfang auch Maßnahmen in anderen Staaten, unter regelmäßiger Evaluierung, finanziert werden. 6. Aus dem Ansatz zu Nummer 7 setzt das BMUKN aus dem EU- Förderprogramm LIFE konfinanzierte Projekte um. Es werden wichtige Modellvorhaben in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz finanziert. Mögliche Förderempfänger sind Verwaltungen, Verbände, Unternehmen und Forschungseinrichtungen. - 39 - Naturschutz 1604 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 894 03 -332 Maßnahmen des Meeresnaturschutzes 60 000 - - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 71 280 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 21 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 17 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 13 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 9 045 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 670 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 4 065 T€ Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 427 09. Erläuterungen: Maßnahmen des Meeresnaturschutzes aus Zahlungen aus der Meeresnaturschutzkomponente gemäß WindSeeG. Die Mittel sind gemäß §§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 58 Abs. 1 Satz 2 WindSeeG insbesondere für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht. Aus den Mitteln werden insb. die Förderung von Projekten der Wattenmeerzentren, zusätzliche Vollzugsmaßnahmen in der AWZ sowie weitere Maßnahmen des nationalen Meeresnaturschutzes (Klimawandelauswirkungen) finanziert. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. Mehr wegen erstmaliger Veranschlagung von Ausgaben (vorher Leertitel). Besondere Finanzierungsausgaben 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (-) 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 40 - 1604 Naturschutz Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Die Untersuchungen zu Fragen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes im Rahmen der ressortakzessorischen Forschung (Titel 544 01, SDGs 3, 9) sowie der Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit (Titel 686 02, SDGs 3, 9) und die internationale Zusammenarbeit (Titel 532 05, SDGs 3, 9) sind finanzielle Kernpunkte. Ein wesentlicher Ausgabenschwerpunkt im Bereich der ressortakzessorischen Forschung ist die gutachterliche Beratung durch die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH insbesondere zu Sicherheitsfragen der Kerntechnik, der Überwachung der Einhaltung von technischen Anforderungen beim Betrieb und bei der Stilllegung kerntechnischer Anlagen und des Notfallschutzes sowie des Strahlenschutzes. Ein dauerhaft aktueller Politikbereich ist die Erstattung von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des Strahlenschutzgesetzes (Titel 632 01, SDG 3). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Ressortforschung auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes dient insbesondere dazu, den zur Wahrnehmung der Aufgaben des BMUKN erforderlichen Unterstützungs- und Forschungsbedarf in diesen Bereichen zu decken. Die Ergebnisse sind für das BMUKN Entscheidungsgrundlagen und -hilfen für die Vorbereitung, Überprüfung und Umsetzung von Zielen, Instrumenten, Programmen und Konzeptionen oder rechtlichen Regelungen (Gesetze, Verordnungen, internationale Vereinbarungen). So werden auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit Untersuchungen zur Bestimmung der Sicherheits- und Sicherungsanforderungen und für die Wahrnehmung der Bundesaufsicht nach Art. 85 GG über den Vollzug des Atomgesetzes (AtG) durch die Länder durchgeführt. Art und Themenstellung der Untersuchungen stehen daher in enger Wechselwirkung mit den aktuellen Fragestellungen atomrechtlicher Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren und der Weiterentwicklung des Atomrechts. Ein weiterer Schwerpunkt sind Untersuchungen im Hinblick auf die Entsorgung der bereits angefallenen oder noch anfallenden radioaktiven Abfälle, für deren Zwischenlagerung dem Bund Einrichtungen der Kernkraftwerksbetreiber übertragen werden und für deren Endlagerung Anlagen des Bundes einzurichten sind. Im Rahmen der auf dem Gebiet des Strahlenschutzes durchgeführten Forschung werden wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet sowie Untersuchungen über die biologische Wirkung von ionisierender und nichtionisierender Strahlung initiiert, deren Ergebnisse dazu dienen, die Strahlenschutzstandards und -vorschriften auf Basis des Standes von Wissenschaft und Technik weiterzuentwickeln und deren Umsetzung zu ermöglichen. Die Reduktion der Strahlenexposition steht bei der Anwendung ionisierender Strahlung u. a. sowohl im medizinischen Bereich, der den wesentlichen Beitrag zur zivilisatorischen Strahlenexposition ausmacht, als auch beim Schutz vor Radon, das den wesentlichen Beitrag zur natürlichen Strahlenexposition liefert, im Mittelpunkt. Zur Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes trägt das radiologische Lagezentrum des Bundes bei. Im Bereich der nichtionisierenden Strahlung werden insbesondere die noch offenen Fragen der Wirkungen elektrischer und magnetischer Felder sowie die Exposition und Wirkungen der elektromagnetischen Felder neuer Technologien untersucht. Die Forschungsförderung für nukleare Sicherheit (Projektförderprogramm) umfasst anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Reaktorsicherheit, zur verlängerten Zwischenlagerung, zur Endlagerung und zu wichtigen Querschnittsfragen aus diesen Gebieten. In der Reaktorsicherheitsforschung werden schwerpunktmäßig Forschungsvorhaben zum Verhalten kerntechnischer Anlagen, einschließlich der Mensch- Technik Schnittstelle, bei Stör- und Unfällen, sowie zur Früherkennung von Schäden in Werkstoffen gefördert. Die Forschung zur Zwischenlagerung von insbesondere hochradioaktiven Abfällen soll wissenschaftlich-technische Grundlagen für eine verlängerte Zwischenlagerung und für die weitere Behandlung hochradioaktiver Abfälle entwickeln. Ziele der Endlagerforschung sind die Bereitstellung der wissenschaftlich- technischen Grundlagen zur Realisierung eines Endlagers. Die Querschnittsfragen fassen Themenstellungen zusammen, die übergreifend für die drei zuvor beschriebenen Forschungsgebiete relevant sind. Ganz wesentlich sind hierbei Wissens- und Kompetenzmanagement in der nuklearen Sicherheit, sozio-technische Fragestellungen, sowie Aspekte der Kernmaterialüberwachung. Ziel der Internationalen Zusammenarbeit ist die Durchsetzung höchstmöglicher Sicherheitsstandards für ausländische Atomkraftwerke sowie der Schutz von Mensch und Umwelt vor Strahlung auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Dies erfordert Maßnahmen der bi- und internationalen Zusammenarbeit mit Sachverständigenorganisationen, Betreibern, Herstellerunternehmen, internationalen Organisationen und Aufsichtsbehörden sowie anderen Staaten. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 3 und 9 bei und dadurch zu Verbesserungen in den Transformationsbereichen "Energiewende und Klimaschutz", "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" sowie "Schadstofffreie Umwelt“ der DNS 2021 bei. - 41 - Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 1605 Überblick zum Kapitel 1605 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 000 1 000 - 12 119 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 1 000 1 000 - 12 119 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 28 966 34 116 -5 150 2 350 68 729 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 102 504 103 838 -1 334 8 989 59 993 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 131 470 137 954 -6 484 11 339 128 722 davon nicht flexibilisiert........................................... 131 470 137 954 -6 484 11 339 128 722 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 61 892 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 16 780 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 22 685 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 15 561 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 6 866 - 42 -

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