Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1604 Naturschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1604 Naturschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
1604 Naturschutz
Überblick zum Kapitel 1604
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 000 1 000 - 3 711
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 1 000 1 000 - 3 711
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 26 675 27 395 -720 1 350 24 106
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 12 990 12 920 +70 8 770
Ausgaben für Investitionen...................................... 160 000 160 000 - 19 740 493 636
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 199 665 200 315 -650 21 090 526 512
davon nicht flexibilisiert........................................... 199 665 200 315 -650 21 090 526 512
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 191 908
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 40 104
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 33 104
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 31 700
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 28 000
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 22 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 17 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 8 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 4 500
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 4 000
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 3 500
- 31 -
Naturschutz 1604
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-332
Gebühren, sonstige Entgelte -
-
2 908
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind gemäß § 45d Abs. 2 BNatSchG, § 43m Abs. 2
EnWG, § 43n Abs. 1 und 4 EnWG, § 6 Abs. 1 WindBG, § 6b Abs. 7
WindBG, § 6c Abs. 7 WindBG, § 70a Abs. 5 WindSeeG, § 70b Abs.
1 und 4 WindSeeG und § 72a Abs. 2 WindSeeG zweckgebunden. Sie
dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 02.
Erläuterungen:
Einnahmen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen und dem Leitungsbau
gemäß § 45d Abs. 2 BNatSchG, § 43m Abs. 2 EnWG, § 43n Abs. 1 und 4 EnWG,
§ 6 Abs. 1 WindBG, § 6b Abs. 7 WindBG, § 6c Abs. 7 WindBG, § 70a Abs. 5 Wind-
SeeG, § 70b Abs. 1 und 4 WindSeeG und § 72a Abs. 2 WindSeeG.
119 99
-332
Vermischte Einnahmen 1 000
1 000
803
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 894 02.
2. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 02.
3. Mehreinnahmen zu Nr. 4 der Erläuterungen dienen zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 532 02 und 894 02.
4. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind gemäß § 15 Abs. 6 i.
V. m. § 56 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG zweckgebunden. Sie dienen nur
zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 02.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einnahmen aus Ersatzzahlungen aufgrund der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG)................................... -
2. Einnahmen aus Projekten des Wildnisfonds................................... -
3. Einnahmen aus der "Verwaltungsvereinbarung
Großkarnivorengenetik" mit den Bundesländern...................................................... -
4. Einnahmen aus dem EU-LIFE-Förderprogramm............................ -
5. Sonstiges......................................................................................... 1 000
Zusammen............................................................................................ 1 000
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(251)
- 32 -
1604 Naturschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: 532 02, 532 05, 671 01 und 687 01.
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 02
-332
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 4 680
4 500
50
3 142
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 100 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 100 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 100 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1612 Tit. 981 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1604.
3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.
4. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Dies
gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet
wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht
eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
5. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 119 99.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in
Verwendung der Ersatzzahlungen aufgrund der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG)................................. -
2. Betrieb der Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums Naturschutz
und Energiewende.......................................................................... 2 300
3. Betrieb der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für
den Wolf (DBBW)............................................................................ 380
4. Betrieb der LIFE-Beratungsstelle des Bundes................................ 600
5. Betrieb der Geschäftsstelle zur Umsetzung der Nationalen
Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS).................................................. 1 000
6. Unterstützung der GAIA-Initiative.................................................... 400
7. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 4 680
Zu 4.:
Mit dem EU-Förderprogramm LIFE werden wichtige Modellvorhaben in den
Bereichen Umwelt- und Naturschutz finanziert. Mögliche Förderempfänger sind
Verwaltungen, Verbände, Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
- 33 -
Naturschutz 1604
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 532 02
Die LIFE-Beratungsstelle des BMUKN hat die Aufgabe, nationale Kontaktstellen
zu beraten Mit EU-Fördermitteln kann die LIFE-Beratungsstelle weitere
Kapazitäten aufbauen und ihre Beratungstätigkeiten ausweiten.
Zu 6.:
Die GAIA-Initiative verbindet die Intelligenz von Mensch, Wildtier und KI in sehr
innovativer und interdisziplinärer Weise. Wildtiere wie Geier, Raben oder Möwen
werden besendert (GPS in Verbindung mit Kleinsatelliten) und deren
Bewegungen mittels KI analysiert. Ausgaben i.H.v. 400 T€ stehen in 2026 zur Testung
neuer Einsatzbereiche sowie zur Etablierung der Anwendungen in der Praxis zur
Verfügung.
532 05
-332
Internationale Zusammenarbeit 6 500
6 500
7 759
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 557 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 953 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 004 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 600 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1604.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1601 Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05.
4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601
Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05.
5. Erstattungen Dritter zum Ausgleich von
Konferenzveranstaltungskosten fließen den Ausgaben zu.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Dem Ansatz fließen Erstattungen Dritter zum Ausgleich von
Konferenzveranstaltungskosten in Höhe von voraussichtlich bis zu 30 T€ zu.
544 01
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 15 495
16 395
1 300
13 205
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 974 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 974 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 532 02.
- 34 -
1604 Naturschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 544 01
4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1601 Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit. 544 01.
5. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1601
Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit. 544 01.
6. Die Erläuterungen zu Nr. 11 sind verbindlich.
7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Naturschutzpolitische Grundsatzfragen........................................ 600
2. Methoden und Instrumente für den Schutz und die nachhaltige
Nutzung von Natur und biologischer Vielfalt................................. 1 380
3. Nationaler und internationaler Artenschutz................................... 1 480
4. Nationaler und internationaler Schutz von Ökosystemen und
Lebensräumen (Natura 2000, Wald, Wildnis, Meere usw.)............... 1 380
5. Integration von Natur und biologischer Vielfalt in andere
Politikbereiche (Landwirtschaft, Fischerei, GVO, Infrastruktur usw.)..... 1 850
6. Naturschutz und Gesellschaft....................................................... 1 150
7. Naturschutzbegleitforschung zur Energiewende.......................... 2 865
8. Naturschutz-Tagungen - insbesondere Tagungen der
Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm des BfN........................... 780
9. Insektenschutz.............................................................................. 1 900
10. Forschung im Rahmen des wissenschaftlichen Zentrums zum
Biodiversitätsmonitoring................................................................ 1 910
11. Forschungsprojekt zu den Überlebensraten von Wölfen und
zum Genaustausch zwischen Wolfspopulationen in Deutschland
und seinen Nachbarländern.......................................................... 200
Zusammen............................................................................................ 15 495
Die Ausgaben dienen dazu, den Unterstützungs- und Forschungsbedarf des
BMUKN auf dem Gebiet des Naturschutzes, der aus den Fachaufgaben erwächst,
durch externe Zuarbeit zu decken (z. B. in der Form von Untersuchungen,
Erhebungen, Gutachten, Stellungnahmen, Demonstrationsvorhaben).
Die Mittel werden nach dem Forschungsplan des Ministeriums verausgabt.
Vorgesehen sind:
1. Aufträge an Bundesbehörden,
2. Vergabe öffentlicher Aufträge und
3. Zuwendungen
zur Durchführung von Vorhaben in den vorgenannten Schwerpunktbereichen.
In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten,
Vorlaufforschung, Veröffentlichung der Ergebnisse, den wissenschaftlichen
Erfahrungsaustausch sowie Arbeitstagungen und Informationsveranstaltungen geleistet
werden.
Zu 11.:
Aus dem Titelansatz sind 200 T€ an Ausgaben für ein Forschungsprojekt zu
den Überlebensraten von Wölfen und zum Genaustausch zwischen
Wolfspopulationen in Deutschland und seinen Nachbarländern vorgesehen.
- 35 -
Naturschutz 1604
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
671 01
-332
Erstattung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für das
Nationale Naturerbe
4 000
4 000
3 556
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1604.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
Erläuterungen:
Erstattung von nicht durch Einnahmen/Erträge gedeckten Aufwendungen
(Personal- und Sachkosten) zum Ankauf von Flächen sowie zur Bewirtschaftung von
dem Nationalen Naturerbe zugeordneten Flächen der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben. Es dürfen auch Erstattungen an die BImA geleistet werden, die im
Zusammenhang mit Flächenankäufen über den Wildnisfonds stehen.
684 01
-332
Zuschuss an das Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e. V. 500
500
183
Erläuterungen:
Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt" ist ein Zusammenschluss von
Städten, Gemeinden und Landkreisen. Das Bündnis ist 2012 gegründet worden
und seitdem stetig gewachsen. Grundlage der Vereinsaktivitäten ist die
Deklaration „Kommunen für biologische Vielfalt" in der sich alle Mitglieder dazu
verpflichten sich für die biologische Vielfalt einzusetzen. Handlungsfelder sind u. a. die
naturnahe Bewirtschaftung des kommunalen Grüns, der Arten- und Biotopschutz,
die Stadtplanung, Renaturierungen und die Waldbewirtschaftung. Darüber hinaus
geht es um die Förderung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung, der
Naturerfahrung und der Bewusstseinsbildung.
687 01
-332
Beiträge an internationale Organisationen 8 490
8 420
5 031
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1604.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Internationale Union zur Erhaltung der Natur und der
natürlichen Hilfsquellen....................................................................... 4,09 497 CHF 528 52 580
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Erhaltung von Natur und natürlichen Hilfsquellen
2. Übereinkommen über den internationalen Handel mit
gefährdeten Arten wild lebender Pflanzen und Tiere (Washingtoner
Artenschutzübereinkommen - WA)........................................... 7,30 433 USD 417 - 417
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz beim Handel gefährdeter Arten
3. Übereinkommen zum Schutz der wandernden wildlebenden
Tierarten (Bonner Übereinkommen)......................................... 15,62 549 311 860
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz der wandernden wildlebenden Tierarten
- 36 -
1604 Naturschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
4. Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als
Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler
Bedeutung (Ramsar-Übereinkommen)......................................... 6,86 305 CHF 324 - 324
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz von Feuchtgebieten für Wasser- und Watvögel
5. Übereinkommen über die biologische Vielfalt........................... 8,93 1 076 USD 1 036 52 1 088
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Schutz der biologischen Vielfalt
6. Regionalabkommen Kleinwale in der Nord- und Ostsee.......... 20,00 52 26 78
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz der Kleinwale in Nord- und Ostsee
7. Wetlands International.............................................................. 10,00 64 - 64
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Wasservogelforschung
8. Regionalabkommen Fledermäuse............................................ 18,12 105 26 131
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Erhaltung der Fledermäuse
9. Afrikanisch-Eurasisches Wasservogelabkommen.................... 14,38 250 26 276
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Erhaltung der wandernden afrikanisch-eurasischen
Wasservögel
10. Trilaterales Wattenmeersekretariat........................................... 33,33 390 - 390
Rechtsgrundlage: Gesetze
Zweck: Schutz des Wattenmeeres
11. IPBES-Sekretariat..................................................................... 9,80 1 000 - 1 000
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Politikberatung zur biologischen Vielfalt
12. Nagoya-Protokoll...................................................................... 20,30 293 USD 282 - 282
13. UN-Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf Hoher See
(BBNJ-UN-Abkommen)............................................................. 3 000 - 3 000
Zusammen........................................................................................ 7 997 493 8 490
Differenzen durch Rundung möglich
- 37 -
Naturschutz 1604
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Ausgaben für Investitionen
894 02
-332
Bundesnaturschutzfonds 100 000
100 000
8 000
87 055
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 126 977 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 28 077 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 22 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 22 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 19 900 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 17 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 12 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 5 und 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.
2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 111 01.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Auenrenaturierung an Bundeswasserstraßen – Blaues Band........ 8 000
2. Bundesprogramm Biologische Vielfalt............................................. 48 155
3. Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile
von Natur und Landschaft mit gesamtstaatliche repräsentativer
Bedeutung (chance natur)............................................................... 12 800
4. Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben......................................... 3 045
5. Wildnisfonds.................................................................................... 14 000
6. Artenhilfsprogramm......................................................................... 14 000
7. EU-LIFE-Projekte............................................................................ -
8. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 100 000
1. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der in Zusammenhang
mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten
sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u.a externe Evaluierung) geleistet
werden.
2. Neben der Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der (bisherigen)
Programme dürfen auch Ausgaben für die Finanzierung von Modellvorhaben (u.a.
auf dem Gebiet der biologischen Sanierung von Gewässern) geleistet werden.
3. Aus dem Titel werden auch Zuweisungen an die Länder sowie Zuschüsse an
Kommunen, Verbände und Private bewilligt sowie Aufträge erteilt.
4. Darüber hinaus können auch Erstattungen an die BImA geleistet werden.
5. Aus dem Ansatz zu Nummer 6 der Erläuterungen können zur Verbesserung
der heimischen Populationen im begrenzten Umfang auch Maßnahmen in
anderen Staaten, unter regelmäßiger Evaluierung, finanziert werden.
6. Aus dem Ansatz zu Nummer 7 setzt das BMUKN aus dem EU-
Förderprogramm LIFE konfinanzierte Projekte um. Es werden wichtige Modellvorhaben
in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz finanziert. Mögliche
Förderempfänger sind Verwaltungen, Verbände, Unternehmen und
Forschungseinrichtungen.
- 38 -
1604 Naturschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
894 03
-332
Maßnahmen des Meeresnaturschutzes 60 000
60 000
11 740
406 581
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 44 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 427 09.
Erläuterungen:
Maßnahmen des Meeresnaturschutzes aus Zahlungen aus der
Meeresnaturschutzkomponente gemäß WindSeeG.
Die Mittel sind gemäß §§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 58 Abs. 1 Satz 2 WindSeeG
insbesondere für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes möglichst in dem
betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften
eine rechtliche Verpflichtung besteht.
Aus den Mitteln werden insb. die Förderung von Projekten der
Wattenmeerzentren, zusätzliche Vollzugsmaßnahmen in der AWZ sowie weitere Maßnahmen des
nationalen Meeresnaturschutzes (Klimawandelauswirkungen) finanziert.
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(-)
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(134)
- 39 -
Naturschutz 1604
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Die Untersuchungen zu Fragen der nuklearen Sicherheit
und des Strahlenschutzes im Rahmen der
ressortakzessorischen Forschung (Titel 544 01, SDGs 3, 9) sowie
der Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit (Titel
686 02, SDGs 3, 9) und die internationale Zusammenarbeit
(Titel 532 05, SDGs 3, 9) sind finanzielle Kernpunkte. Ein
wesentlicher Ausgabenschwerpunkt im Bereich der
ressortakzessorischen Forschung ist die gutachterliche Beratung durch
die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)
gGmbH insbesondere zu Sicherheitsfragen der Kerntechnik,
der Überwachung der Einhaltung von technischen
Anforderungen beim Betrieb und bei der Stilllegung kerntechnischer
Anlagen und des Notfallschutzes sowie des Strahlenschutzes.
Ein dauerhaft aktueller Politikbereich ist die Erstattung von
Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des
Strahlenschutzgesetzes (Titel 632 01, SDG 3).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Ressortforschung auf dem Gebiet der nuklearen
Sicherheit und des Strahlenschutzes dient insbesondere
dazu, den zur Wahrnehmung der Aufgaben des BMUKN
erforderlichen Unterstützungs- und Forschungsbedarf in diesen
Bereichen zu decken. Die Ergebnisse sind für das BMUKN
Entscheidungsgrundlagen und -hilfen für die Vorbereitung,
Überprüfung und Umsetzung von Zielen, Instrumenten,
Programmen und Konzeptionen oder rechtlichen Regelungen
(Gesetze, Verordnungen, internationale Vereinbarungen). So
werden auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit
Untersuchungen zur Bestimmung der Sicherheits- und
Sicherungsanforderungen und für die Wahrnehmung der Bundesaufsicht nach
Art. 85 GG über den Vollzug des Atomgesetzes (AtG) durch
die Länder durchgeführt. Art und Themenstellung der
Untersuchungen stehen daher in enger Wechselwirkung mit den
aktuellen Fragestellungen atomrechtlicher Genehmigungs-
und Aufsichtsverfahren und der Weiterentwicklung des
Atomrechts. Ein weiterer Schwerpunkt sind Untersuchungen im
Hinblick auf die Entsorgung der bereits angefallenen oder
noch anfallenden radioaktiven Abfälle, für deren
Zwischenlagerung dem Bund Einrichtungen der Kernkraftwerksbetreiber
übertragen werden und für deren Endlagerung Anlagen des
Bundes einzurichten sind.
Im Rahmen der auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
durchgeführten Forschung werden wissenschaftliche Grundlagen
erarbeitet sowie Untersuchungen über die biologische
Wirkung von ionisierender und nichtionisierender Strahlung
initiiert, deren Ergebnisse dazu dienen, die
Strahlenschutzstandards und -vorschriften auf Basis des Standes von
Wissenschaft und Technik weiterzuentwickeln und deren Umsetzung
zu ermöglichen. Die Reduktion der Strahlenexposition steht
bei der Anwendung ionisierender Strahlung u. a. sowohl im
medizinischen Bereich, der den wesentlichen Beitrag zur
zivilisatorischen Strahlenexposition ausmacht, als auch beim
Schutz vor Radon, das den wesentlichen Beitrag zur
natürlichen Strahlenexposition liefert, im Mittelpunkt. Zur
Verbesserung des radiologischen Notfallschutzes trägt das
radiologische Lagezentrum des Bundes bei. Im Bereich der
nichtionisierenden Strahlung werden insbesondere die noch offenen
Fragen der Wirkungen elektrischer und magnetischer Felder
sowie die Exposition und Wirkungen der elektromagnetischen
Felder neuer Technologien untersucht.
Die Forschungsförderung für nukleare Sicherheit
(Projektförderprogramm) umfasst anwendungsorientierte
Grundlagenforschung zur Reaktorsicherheit, zur verlängerten
Zwischenlagerung, zur Endlagerung und zu wichtigen
Querschnittsfragen aus diesen Gebieten. In der Reaktorsicherheitsforschung
werden schwerpunktmäßig Forschungsvorhaben zum
Verhalten kerntechnischer Anlagen, einschließlich der Mensch-
Technik Schnittstelle, bei Stör- und Unfällen, sowie zur
Früherkennung von Schäden in Werkstoffen gefördert. Die Forschung
zur Zwischenlagerung von insbesondere hochradioaktiven
Abfällen soll wissenschaftlich-technische Grundlagen für eine
verlängerte Zwischenlagerung und für die weitere
Behandlung hochradioaktiver Abfälle entwickeln. Ziele der
Endlagerforschung sind die Bereitstellung der wissenschaftlich-
technischen Grundlagen zur Realisierung eines Endlagers. Die
Querschnittsfragen fassen Themenstellungen zusammen, die
übergreifend für die drei zuvor beschriebenen
Forschungsgebiete relevant sind. Ganz wesentlich sind hierbei Wissens-
und Kompetenzmanagement in der nuklearen Sicherheit,
sozio-technische Fragestellungen, sowie Aspekte der
Kernmaterialüberwachung.
Ziel der Internationalen Zusammenarbeit ist die
Durchsetzung höchstmöglicher Sicherheitsstandards für ausländische
Atomkraftwerke sowie der Schutz von Mensch und Umwelt
vor Strahlung auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnisse. Dies erfordert Maßnahmen der bi- und
internationalen Zusammenarbeit mit Sachverständigenorganisationen,
Betreibern, Herstellerunternehmen, internationalen
Organisationen und Aufsichtsbehörden sowie anderen Staaten.
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung der SDGs 3 und 9 bei und dadurch zu
Verbesserungen in den Transformationsbereichen "Energiewende und
Klimaschutz", "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten,
soziale Gerechtigkeit" sowie "Schadstofffreie Umwelt“ der DNS
bei.
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