Rede von Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 23: Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag:.
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Rede von Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag
Wir debattieren heute einen Antrag der FDP zum
Gesetzgebungsverfahren des Umweltgesetzbuches, der im
Titel behauptet, Bürger entlasten zu wollen. Tatsächlich
geht es den Freidemokraten natürlich darum,
Unternehmen von vermeintlichen Belastungen zu befreien und die
ebenso beliebte wie unstimmige Litanei über die
Unvereinbarkeit von wirtschaftlicher Entwicklung und
Mitspracherechten der Bürgerinnen und Bürger an eben
diesen Entwicklungsprozessen anzustimmen.
Als wirkliche Fürsprecherinnen und Fürsprecher der
Bürgerrechte lehnen Bündnis 90/Die Grünen den Abbau
der Beteiligungsrechte in den
Planungsbeschleunigungsgesetzen ab. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen,
SRU, hat bereits mehrfach betont, dass die maßgebliche
politische Rechtfertigung für die
Beschleunigungsmaßnahmen einer tragfähigen empirischen Grundlage
entbehrt. Weder ist eine übermäßig lange Dauer der
deutschen Zulassungsverfahren für Infrastruktur- und
Industrieanlagen festgestellt worden noch sprechen die
Ergebnisse empirischer Studien dafür, dass ein relevanter
Zusammenhang zwischen der Verfahrensdauer und der
Standortwahl von Investoren besteht. Bürgerinnen und
Bürger müssen Einfluss auch auf Planungen von
Wirtschaftsstandorten haben. Das ist Teil der Demokratie. Mit
der Vorlage zum UGB wird jetzt der Versuch
unternommen, die Standardabsenkung durch die
Beschleunigungsgesetzgebung zum Teil wieder rückgängig zu machen,
schließlich wird die Einschränkung der
Öffentlichkeitsbeteiligung von zahllosen Experten auch als
Europarechtsbruch eingestuft.An der FDP scheint diese Debatte vorbeigegangen zu
sein. Obwohl sie sich gern als Bürgerrechtspartei
bezeichnet, will sie Rechte von Bürgern und Bürgerinnen
beschneiden – das kann man nur bedauernd zur Kenntnis
nehmen. Kernbestandteile der europäischen Vorgaben
für die Öffentlichkeitsbeteiligung sind jedoch: die
Bürgerinnen und Bürger in sachgerechter, rechtzeitiger und
effektiver Weise frühzeitig zu informieren; ausreichend Zeit
zur effektiven Vorbereitung und Beteiligung
einzuräumen; eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem
Zeitpunkt zu initiieren, zu dem alle Optionen noch offen
sind und eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung
stattfinden kann; seitens der Behörden künftige Antragsteller zu
ermutigen, die betroffene Öffentlichkeit zu ermitteln,
Gespräche aufzunehmen und über den Zweck ihres Antrags
zu informieren, bevor der Antrag auf Genehmigung
gestellt wird; Zugang zu allen Informationen zu
ermöglichen, die für die entsprechenden Entscheidungsverfahren
relevant sind und zum Zeitpunkt des Verfahrens zur
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung stehen.
In Deutschland haben wir die bewährten Instrumente
der Einsicht in Planungsunterlagen und des
Erörterungstermins, um Gespräche aufzunehmen, über den Zweck
eines Antrags zu informieren und Zugang zu allen
Informationen zu ermöglichen. Wir lehnen es ab, auf diese
Instrumentarien zu verzichten, wenn es denn den
Behörden opportun erscheint und fordern dagegen die
Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung.
In Sachen Vorhabensgenehmigung vollführt die FDP
einen weiteren Kniefall vor der Wirtschaft. Sie fordert
tatsächlich den Verzicht auf die von allen Seiten geforderte
Pflicht zur Kraft-Wärme-Kopplung bei Anlagen, die
Abwärme bzw. Wärme produzieren und nennt als Beispiel
fossile Kraftwerke. Die am häufigsten in Deutschland
eingesetzten Kraftwerke werden mit Kohle als
Primärenergie betrieben. Ihr Wirkungsgrad liegt deutlich unter
50 Prozent, häufig erreichen sie nur rund 35 Prozent oder
noch weniger. Das heißt, dass etwa 65 Prozent der
Energie nicht genutzt werden, während gleichzeitig selbst von
Steinkohlekraftwerken bis zu 860 Gramm Kohlendioxid
pro Kilowattstunde ausgestoßen werden. Angesichts des
Klimawandels und der Reduktionsziele, zu denen sich
Deutschland verpflichtet hat, ist die Nutzung der
Abwärme von Kraftwerken ein Gebot der Stunde. Die FDP
zeigt auch mit dieser Forderung, dass sie nicht auf dem
Stand der Technik ist, um mit dem
Bundesimmissionsschutzgesetz zu sprechen, sondern sich einer Wirtschaft
verpflichtet fühlt, die sich weniger am Gemeinwohl als an
der Gewinnmaximierung ihrer Shareholder orientiert.
Während die FDP mit ihrem Antrag offenbar den
weiteren Ausbau der Stromproduktion in Deutschland mittels
Kohlekraft fördern will, fordern wir Grüne den Stopp
neuer Kohlemeiler. Alle politische Energie muss sich
darauf konzentrieren, um schnellstmöglich den Umstieg auf
das postfossile Energiezeitalter zu erreichen. Nur durch
einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, mit
Effizienztechnologien und mit dem Reduzieren unseres
Energieverbrauchs können wir diese Aufgabe meistern.
Die FDP zeigt mit ihrem Antrag, dass sie davon nichts
verstanden hat. Zu Protokoll gegebene Reden
Relationen
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