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Rede von Michael Kauch (FDP) – Drucksachen 16/8148, 16/8393

dip / rede 06.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 167. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6 und 7: Drucksachen 16/8148, 16/8393 –.

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Rede von Michael Kauch (FDP) – Drucksachen 16/8148, 16/8393 Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bundeskanzlerin Merkel und ihre Bundesregierung sind angetreten, um den Wärmemarkt als schlafenden Riesen im Klimaschutz zu wekken und die Potenziale der erneuerbaren Energien zu nutzen. Doch das, was die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines Wärmegesetzes vorlegt, wird den Riesen nicht einmal kitzeln, geschweige denn aufwecken. Schwarz-Rot ist an dieser Stelle aus meiner Sicht deutlich gescheitert; denn die großen Ankündigungen lauteten: Wir schaffen ein Gesetz, das unabhängig von den Haushaltsmitteln und von Steuersubventionen einen Markt für die erneuerbaren Energien im Wärmebereich schafft. Das Gegenteil haben Sie jetzt beschlossen. Anstatt den Markt für erneuerbare Energien im Wärmebereich zu schaffen, üben Sie Zwang und Kontrolle über die Bürger aus. Statt mehr erneuerbare Energien auf den Markt zu bringen, werden Sie mehr Bürokratie schaffen. Ihr Gesetzentwurf ist völlig unwirksam, weil er sich insbesondere nicht mit der Frage beschäftigt, wie wir im Altbaubestand eine Lösung schaffen. (Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Genau damit beschäftigen wir uns!) Michael KauchSie haben an dieser Stelle keine Lösung. Wir wollen diese Nutzungspflicht nicht, nicht für den Neubau und nicht für den Altbau. Sie wollen die Nutzungspflicht zwar nicht für den Altbau, aber für den Neubau. Sie haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für den Altbau keinerlei positive Ergebnisse bringen wird. Da Sie das wissen, haben Sie die Subventionen verdoppelt, anstatt sie zu senken, wie Sie es angekündigt haben. Im Übrigen hat die Kollegin Kopp natürlich völlig recht: Mit der Zwangsfernwärme – dass es dazu kommt, wird durch die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs erleichtert – schaden Sie den erneuerbaren Energien im Wärmemarkt und Sie nutzen ihnen nicht. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist zudem willkürlich, und es ist eben nicht technologieoffen. Es ist in der Tat ein Solarthermieförder- und ein Biogasdiskriminierungsgesetz. Es gibt keine umweltpolitische Begründung für die Steine, die Sie dem Biogas hier in den Weg legen. Was wäre denn so schlecht daran, wenn man es jedem Bürger ermöglichen würde, sich – so wie er es heute für Ökostrom tun kann – für Ökogas zu entscheiden? Das dürfen sie nach diesem Gesetzentwurf nicht. (Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Das kann er doch! – Ulrich Kelber [SPD]: So ein Quatsch! Das stimmt nicht!) Sie sagen: Biogas darf nur in KWK-Anlagen genutzt werden, wenn man die Förderung bekommen möchte. (Ulrich Kelber [SPD]: Das ist die Unwahrheit, Herr Kauch!) Das ist nicht akzeptabel. Deshalb haben wir als FDP-Bundestagsfraktion einen Alternativvorschlag in den Deutschen Bundestag eingebracht, über den wir heute ebenfalls abstimmen werden. Wir möchten die Brennstoffhändler verpflichten, eine feste Menge erneuerbarer Wärme nachzuweisen. Diesen Nachweis können sie erbringen, indem sie entweder selber beispielsweise Biogas einspeisen oder indem sie bei den Hausbesitzern, auch bei Besitzern von Altbauten, entsprechende Nachweise einkaufen. Dadurch würde nicht nur im Neubaubereich – angesichts des demografischen Wandels wird heute ohnehin nicht mehr so viel gebaut –, sondern auch im Altbaubereich ein Investitionsanreiz geschaffen. Die FDP unterstützt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen. Wir wollen die Stromversorger nicht nur mit einer Zielsetzung, sondern sogar rechtsverbindlich dazu verpflichten, den Nachweis zu erbringen,dass sie mindestens 30 Prozent erneuerbare Energien in den Markt bringen. Diese Rechtsverbindlichkeit geht weiter als die reine Zielsetzung in Ihrem EEG-Gesetz. Sie sehen also: Der FDP ist es mit der Förderung erneuerbarer Energien ernst. Worum wir streiten, sind nicht die Ziele, sondern die Instrumente, mit denen wir diese Ziele erreichen. Durch die Verabschiedung der Entwürfe der Koalition entstünden schlichtweg zu hohe Kosten und würde der Wettbewerb zwischen den Anlagen verzerrt. Um es deutlich zu sagen: Klimaschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Auch die Umsetzung der Vorschläge der FDP kostet Geld. Aber wir Liberale setzen uns dafür ein, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nur so stark belastet werden, wie es zur Erreichung der Ziele unbedingt erforderlich ist. Wir Liberale stehen dafür ein, dass mit den eingesetzten Mitteln so viel erneuerbare Energie wie möglich erzeugt wird. Deshalb setzen wir darauf, dass die erneuerbaren Energien auch in den Wettbewerb untereinander um die besten Lösungen eintreten. Bei allen Fördermaßnahmen müssen wir im Blick haben, welche Ziele wir verfolgen. Nur bei klaren Zielen kann man treffsichere Instrumente wählen. Das gilt gerade für den Ökostrom. Unser Ziel als Liberale in der Energiepolitik ist es, den Dreiklang von Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Ginge es nur um den Klimaschutz, brauchten wir im Stromsektor kein weiteres Förderinstrument für erneuerbare Energien; denn der Emissionshandel begrenzt die CO2-Emissionen bereits mit einem festen Deckel. Allerdings stellt sich die Frage: Was würde unter diesem Deckel passieren? Man würde CO2-Emissionen nur zu den geringsten Kosten vermeiden. Das würde einen massiven Brennstoffwechsel – weg von der Kohle und hin zum Gas – bedeuten. Das wiederum würde unsere Versorgungssicherheit gefährden. Wenn wir also Klimaschutz wollen, ohne uns den Putins und Medwedews dieser Welt auszusetzen, dann brauchen wir in der Tat ein Förderinstrument für erneuerbare Energien. Aber wir brauchen nicht unbedingt das Instrument, über das wir heute beraten. Die FDP plädiert weiterhin dafür, dass der Staat die Menge an erneuerbarem Strom vorgibt und dass der Markt dann die kostengünstigsten Möglichkeiten findet. Lediglich bei sich noch entwickelnden Technologien wie Solarstrom und ökologisch besonders vorteilhaften Biomasseverstromungen wollen wir zusätzliche Zuschüsse zu den Erlösen geben. Michael KauchEs bleibt dabei: Die heutige Einspeisung zu staatlich verordneten Preisen und die selektive Förderung von Technologien sind anfällig für Lobbyismus. Das haben wir beim aktuellen Gesetzgebungsverfahren wieder vorgeführt bekommen. Jede Branche hat an Herrn Glos und Herrn Gabriel herumgezerrt. Manche Branchen waren dabei erfolgreich und manche Branchen nicht. Bei dieser EEG-Novelle kommt es nicht darauf an, ob die Förderung in dieser Form tatsächlich notwendig ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob jemand gute Kontakte zur SPD und zur CDU hat oder nicht. Das Paradebeispiel dafür ist die Solarstromförderung. Wir haben das unsägliche Gezerre gesehen: 7 Prozent Degression, 10 Prozent Degression, 20 Prozent Degression kam von Wirtschaftspolitikern der Union – vorher noch 30 Prozent –, nach dem Motto: Wer bietet mehr? Wer bietet weniger? Angeblich geht es doch beiden Koalitionspartnern darum, die Kostensenkungen bei der Technologie in die Förderung umzusetzen. Ich frage mich: Wie schlampig ist die Gesetzesvorbereitung in den Ministerien eigentlich? Wie schlampig sind die Analysen, wenn Sie bei Ihren Forderungen derart weit auseinander liegen können? (Beifall bei der FDP – Ulrich Kelber [SPD]: Wir sind ja bei unserem Ergebnis gelandet!) Wenn wir schon beim Lobbyismus sind: Die letzte Partei, die sich zum Hüter der Marktwirtschaft aufspielen sollte, wie das Herr Glos immer wieder gerne tut, ist die CSU. Einerseits hat sie sich gegen die Solarstromförderung engagiert. Andererseits gibt es keine andere Partei, die so hemmungslos wie die CSU eine Luxusförderung für kleinste Mini-Biogasanlagen in den Gesetzentwurf geschrieben hat. Ihnen geht es um die Landtagswahl. Die Bauern sollen für Sie stimmen. Das Ganze geht auf Kosten der Verbraucher, und zwar auch der bayerischen Verbraucher, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP – Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Wir haben keine 55 Prozent Bauern!) – Die 55 Prozent werden Sie auch nicht mehr erreichen. Trotz dieser Kritik hat sich die FDP- Bundestagsfraktion konstruktiv am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und Änderungsanträge eingebracht. In einigen Punkten waren wir auch erfolgreich, beispielsweise bei der Eigenvermarktung. Aber was ist geblieben? Geblieben sind massive Nachteile insbesondere für größere Biomasseanlagen – gerade für solche, die eine stoffliche Produktion umfassen wie beispielsweise Zellulosefabriken in Ostdeutschland. Diese werden im Gegensatz zu Ihren Kleinstanlagen in Bayern benachteiligt.(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Das stimmt überhaupt nicht! Sie werden massiv besser gestellt!) Auch die Blockheizkraftwerke, die Pflanzenöle nutzen, werden benachteiligt, wenn sie eine bestimmte Größe überschreiten. Ein weiteres Beispiel für die Benachteiligung großer Anlagen ist die Leistungsbegrenzung beim Repowering von Windkraftanlagen. Ihnen geht es keineswegs darum, Energie so günstig wie möglich zu fördern. Ihr ausschließliches Ziel ist es, den Lobbys Genüge zu tun oder dem Ideal einer kleinen Anlage auf dem Bauernhof zu folgen. Damit werden Sie aber nicht die Mengen an erneuerbaren Energien erreichen, die wir in den Strommarkt hineinbringen wollen. Die beiden Gesetzgebungsverfahren zum EEG und zum Wärmegesetz haben bewiesen: Die schwarz-rote Koalition ist heillos zerstritten. Sie streiten sich wie die Kesselflicker – zwischen den Parteien, aber insbesondere auch innerhalb der Union. Deshalb haben wir namentliche Abstimmung beantragt. Dann werden wir sehen, ob bei der Abstimmung auch das berücksichtigt wird, was einige Abgeordnete der Union vorher gesagt haben. (Beifall bei der FDP – Dirk Niebel [FDP]: Pharisäer!) Meine Damen und Herren, mit der Novellierung des EEG retten Sie sich nur schleppend ins Ziel; dieses Thema steht ja auf der Tagesordnung. Vor allem haben Sie damit aber eine massive Verunsicherung sowohl der Branche als auch der Verbraucher erreicht. Den Flurschaden, den Sie auf dem Gebiet der erneuerbaren Wärme angerichtet haben, habe ich bereits beschrieben. Mit Ihrem Gesetz werden Sie viel Bürokratie schaffen. Sie werden die erneuerbare Wärme aber nicht in den Markt bringen. Ihr Wärmegesetz ist ein stumpfes Schwert. So erreichen Sie Ihre Klimaschutzziele nicht.

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