Rede von Michael Kauch (FDP) – Drucksachen 16/8148, 16/8393
Teil von Protokoll der 167. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6 und 7: Drucksachen 16/8148, 16/8393 –.
Text
Rede von Michael Kauch (FDP) – Drucksachen 16/8148, 16/8393
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Bundeskanzlerin Merkel und ihre Bundesregierung sind
angetreten, um den Wärmemarkt als schlafenden Riesen im
Klimaschutz zu wekken und die Potenziale der
erneuerbaren Energien zu nutzen. Doch das, was die
Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines Wärmegesetzes
vorlegt, wird den Riesen nicht einmal kitzeln, geschweige
denn aufwecken.
Schwarz-Rot ist an dieser Stelle aus meiner Sicht
deutlich gescheitert; denn die großen Ankündigungen
lauteten: Wir schaffen ein Gesetz, das unabhängig von
den Haushaltsmitteln und von Steuersubventionen einen
Markt für die erneuerbaren Energien im
Wärmebereich schafft. Das Gegenteil haben Sie jetzt
beschlossen. Anstatt den Markt für erneuerbare Energien im
Wärmebereich zu schaffen, üben Sie Zwang und
Kontrolle über die Bürger aus. Statt mehr erneuerbare
Energien auf den Markt zu bringen, werden Sie mehr
Bürokratie schaffen. Ihr Gesetzentwurf ist völlig unwirksam,
weil er sich insbesondere nicht mit der Frage beschäftigt,
wie wir im Altbaubestand eine Lösung schaffen.
(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Genau
damit beschäftigen wir uns!)
Michael KauchSie haben an dieser Stelle keine Lösung. Wir wollen
diese Nutzungspflicht nicht, nicht für den Neubau und
nicht für den Altbau. Sie wollen die Nutzungspflicht
zwar nicht für den Altbau, aber für den Neubau. Sie
haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für den
Altbau keinerlei positive Ergebnisse bringen wird.
Da Sie das wissen, haben Sie die Subventionen
verdoppelt, anstatt sie zu senken, wie Sie es angekündigt haben.
Im Übrigen hat die Kollegin Kopp natürlich völlig
recht: Mit der Zwangsfernwärme – dass es dazu kommt,
wird durch die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs
erleichtert – schaden Sie den erneuerbaren Energien im
Wärmemarkt und Sie nutzen ihnen nicht.
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist zudem
willkürlich, und es ist eben nicht technologieoffen. Es ist in
der Tat ein Solarthermieförder- und ein
Biogasdiskriminierungsgesetz.
Es gibt keine umweltpolitische Begründung für die
Steine, die Sie dem Biogas hier in den Weg legen. Was
wäre denn so schlecht daran, wenn man es jedem Bürger
ermöglichen würde, sich – so wie er es heute für
Ökostrom tun kann – für Ökogas zu entscheiden? Das dürfen
sie nach diesem Gesetzentwurf nicht.
(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Das kann
er doch! – Ulrich Kelber [SPD]: So ein
Quatsch! Das stimmt nicht!)
Sie sagen: Biogas darf nur in KWK-Anlagen genutzt
werden, wenn man die Förderung bekommen möchte.
(Ulrich Kelber [SPD]: Das ist die Unwahrheit,
Herr Kauch!)
Das ist nicht akzeptabel.
Deshalb haben wir als FDP-Bundestagsfraktion einen
Alternativvorschlag in den Deutschen Bundestag
eingebracht, über den wir heute ebenfalls abstimmen werden.
Wir möchten die Brennstoffhändler verpflichten, eine
feste Menge erneuerbarer Wärme nachzuweisen. Diesen
Nachweis können sie erbringen, indem sie entweder
selber beispielsweise Biogas einspeisen oder indem sie bei
den Hausbesitzern, auch bei Besitzern von Altbauten,
entsprechende Nachweise einkaufen.
Dadurch würde nicht nur im Neubaubereich – angesichts
des demografischen Wandels wird heute ohnehin nicht
mehr so viel gebaut –, sondern auch im Altbaubereich
ein Investitionsanreiz geschaffen.
Die FDP unterstützt das Ziel, den Anteil erneuerbarer
Energien am Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf
20 Prozent zu erhöhen. Wir wollen die Stromversorger
nicht nur mit einer Zielsetzung, sondern sogar
rechtsverbindlich dazu verpflichten, den Nachweis zu erbringen,dass sie mindestens 30 Prozent erneuerbare Energien in
den Markt bringen. Diese Rechtsverbindlichkeit geht
weiter als die reine Zielsetzung in Ihrem EEG-Gesetz.
Sie sehen also: Der FDP ist es mit der Förderung
erneuerbarer Energien ernst. Worum wir streiten, sind
nicht die Ziele, sondern die Instrumente, mit denen wir
diese Ziele erreichen.
Durch die Verabschiedung der Entwürfe der Koalition
entstünden schlichtweg zu hohe Kosten und würde der
Wettbewerb zwischen den Anlagen verzerrt.
Um es deutlich zu sagen: Klimaschutz ist nicht zum
Nulltarif zu haben. Auch die Umsetzung der Vorschläge
der FDP kostet Geld. Aber wir Liberale setzen uns dafür
ein, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nur so
stark belastet werden, wie es zur Erreichung der Ziele
unbedingt erforderlich ist.
Wir Liberale stehen dafür ein, dass mit den
eingesetzten Mitteln so viel erneuerbare Energie wie möglich
erzeugt wird. Deshalb setzen wir darauf, dass die
erneuerbaren Energien auch in den Wettbewerb untereinander
um die besten Lösungen eintreten.
Bei allen Fördermaßnahmen müssen wir im Blick
haben, welche Ziele wir verfolgen. Nur bei klaren Zielen
kann man treffsichere Instrumente wählen. Das gilt
gerade für den Ökostrom. Unser Ziel als Liberale in der
Energiepolitik ist es, den Dreiklang von Klimaschutz,
Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu
erreichen. Ginge es nur um den Klimaschutz, brauchten
wir im Stromsektor kein weiteres Förderinstrument für
erneuerbare Energien; denn der Emissionshandel
begrenzt die CO2-Emissionen bereits mit einem festen
Deckel.
Allerdings stellt sich die Frage: Was würde unter
diesem Deckel passieren? Man würde CO2-Emissionen nur
zu den geringsten Kosten vermeiden. Das würde einen
massiven Brennstoffwechsel – weg von der Kohle und
hin zum Gas – bedeuten. Das wiederum würde unsere
Versorgungssicherheit gefährden. Wenn wir also
Klimaschutz wollen, ohne uns den Putins und Medwedews
dieser Welt auszusetzen, dann brauchen wir in der Tat
ein Förderinstrument für erneuerbare Energien.
Aber wir brauchen nicht unbedingt das Instrument, über
das wir heute beraten.
Die FDP plädiert weiterhin dafür, dass der Staat die
Menge an erneuerbarem Strom vorgibt und dass der
Markt dann die kostengünstigsten Möglichkeiten findet.
Lediglich bei sich noch entwickelnden Technologien wie
Solarstrom und ökologisch besonders vorteilhaften
Biomasseverstromungen wollen wir zusätzliche Zuschüsse
zu den Erlösen geben.
Michael KauchEs bleibt dabei: Die heutige Einspeisung zu staatlich
verordneten Preisen und die selektive Förderung von
Technologien sind anfällig für Lobbyismus. Das haben
wir beim aktuellen Gesetzgebungsverfahren wieder
vorgeführt bekommen. Jede Branche hat an Herrn Glos und
Herrn Gabriel herumgezerrt. Manche Branchen waren
dabei erfolgreich und manche Branchen nicht.
Bei dieser EEG-Novelle kommt es nicht darauf an, ob
die Förderung in dieser Form tatsächlich notwendig ist.
Vielmehr kommt es darauf an, ob jemand gute Kontakte
zur SPD und zur CDU hat oder nicht.
Das Paradebeispiel dafür ist die
Solarstromförderung. Wir haben das unsägliche Gezerre gesehen:
7 Prozent Degression, 10 Prozent Degression, 20
Prozent Degression kam von Wirtschaftspolitikern der
Union
– vorher noch 30 Prozent –, nach dem Motto: Wer bietet
mehr? Wer bietet weniger?
Angeblich geht es doch beiden Koalitionspartnern
darum, die Kostensenkungen bei der Technologie in die
Förderung umzusetzen. Ich frage mich: Wie schlampig
ist die Gesetzesvorbereitung in den Ministerien
eigentlich? Wie schlampig sind die Analysen, wenn Sie bei
Ihren Forderungen derart weit auseinander liegen können?
(Beifall bei der FDP – Ulrich Kelber [SPD]: Wir
sind ja bei unserem Ergebnis gelandet!)
Wenn wir schon beim Lobbyismus sind: Die letzte
Partei, die sich zum Hüter der Marktwirtschaft
aufspielen sollte, wie das Herr Glos immer wieder gerne tut, ist
die CSU. Einerseits hat sie sich gegen die
Solarstromförderung engagiert. Andererseits gibt es keine andere
Partei, die so hemmungslos wie die CSU eine
Luxusförderung für kleinste Mini-Biogasanlagen in den
Gesetzentwurf geschrieben hat.
Ihnen geht es um die Landtagswahl. Die Bauern
sollen für Sie stimmen. Das Ganze geht auf Kosten der
Verbraucher, und zwar auch der bayerischen Verbraucher,
meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP – Dr. Georg Nüßlein
[CDU/CSU]: Wir haben keine 55 Prozent
Bauern!)
– Die 55 Prozent werden Sie auch nicht mehr erreichen.
Trotz dieser Kritik hat sich die FDP-
Bundestagsfraktion konstruktiv am Gesetzgebungsverfahren beteiligt
und Änderungsanträge eingebracht. In einigen Punkten
waren wir auch erfolgreich, beispielsweise bei der
Eigenvermarktung.
Aber was ist geblieben? Geblieben sind massive
Nachteile insbesondere für größere Biomasseanlagen –
gerade für solche, die eine stoffliche Produktion
umfassen wie beispielsweise Zellulosefabriken in
Ostdeutschland. Diese werden im Gegensatz zu Ihren
Kleinstanlagen in Bayern benachteiligt.(Dr. Maria Flachsbarth [CDU/CSU]: Das
stimmt überhaupt nicht! Sie werden massiv
besser gestellt!)
Auch die Blockheizkraftwerke, die Pflanzenöle
nutzen, werden benachteiligt, wenn sie eine bestimmte
Größe überschreiten.
Ein weiteres Beispiel für die Benachteiligung großer
Anlagen ist die Leistungsbegrenzung beim Repowering
von Windkraftanlagen. Ihnen geht es keineswegs darum,
Energie so günstig wie möglich zu fördern. Ihr
ausschließliches Ziel ist es, den Lobbys Genüge zu tun oder
dem Ideal einer kleinen Anlage auf dem Bauernhof zu
folgen.
Damit werden Sie aber nicht die Mengen an
erneuerbaren Energien erreichen, die wir in den Strommarkt
hineinbringen wollen.
Die beiden Gesetzgebungsverfahren zum EEG und
zum Wärmegesetz haben bewiesen: Die schwarz-rote
Koalition ist heillos zerstritten. Sie streiten sich wie die
Kesselflicker – zwischen den Parteien, aber
insbesondere auch innerhalb der Union.
Deshalb haben wir namentliche Abstimmung
beantragt. Dann werden wir sehen, ob bei der Abstimmung
auch das berücksichtigt wird, was einige Abgeordnete
der Union vorher gesagt haben.
(Beifall bei der FDP – Dirk Niebel [FDP]:
Pharisäer!)
Meine Damen und Herren, mit der Novellierung des
EEG retten Sie sich nur schleppend ins Ziel; dieses
Thema steht ja auf der Tagesordnung. Vor allem haben
Sie damit aber eine massive Verunsicherung sowohl der
Branche als auch der Verbraucher erreicht. Den
Flurschaden, den Sie auf dem Gebiet der erneuerbaren
Wärme angerichtet haben, habe ich bereits beschrieben.
Mit Ihrem Gesetz werden Sie viel Bürokratie
schaffen. Sie werden die erneuerbare Wärme aber nicht in den
Markt bringen. Ihr Wärmegesetz ist ein stumpfes
Schwert. So erreichen Sie Ihre Klimaschutzziele nicht.