Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/9007
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 25: Drucksache 16/9007 –.
Text
Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/9007
Die Frage eines möglichen Verbots der NPD ist in den
letzten Wochen wieder in den Hintergrund der Debatte
getreten. Das hat vor allem zwei Gründe: In erster Linie
haben die Unionsinnenminister deutlich gemacht, dass
sie die Voraussetzungen für ein solches Verbot – Abzug
der V-Leute – nicht herstellen werden. Und zweitens
haben Sie mal wieder die angebliche Gefahr von links so
hochgeredet, dass der tägliche Straßenterror der NPD
und ihrer Unterstützer in der öffentlichen Wahrnehmung
relativiert wurde.
Das verbal-radikale Auftreten einiger Innenpolitiker
der Koalition hat offensichtlich keine praktischen
Konsequenzen. Weil CDU/CSU ein neues NPD-Verbotsverfah-ren ablehnen, die NPD jedoch weiterhin als besonders
gefährlich einschätzen, wollen sie diese weiterhin
beobachten. Die SPD fordert hingegen ein erneutes
Verbotsverfahren, obwohl nicht in allen SPD-geführten
Bundesländern die Innenminister zum notwendigen Abzug der
V-Leute bereit sind. Dieser Abzug ist jedoch notwendig,
da das Parteienverbot „ein Höchstmaß an
Rechtssicherheit, Transparenz, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit“
verlangt – so das Bundesverfassungsgericht bei der
Einstellung des letzten Verbotsverfahrens 2003. Dies setzt
voraus, dass die „Quellen in den Vorständen einer
politischen Partei ,abgeschaltet“ sind.
Damit hat das Verfassungsgericht noch gar keine
Aussage darüber getroffen, ob bei der NPD die für ein Verbot
notwendige „aggressiv-kämpferische Haltung“ gegen
die verfassungsmäßige Ordnung vorliegt. Ehrhart
Körting, der sozialdemokratische Innensenator Berlins, hat
im April dieses Jahres festgestellt, die
Verfassungswidrigkeit der NPD auch ohne V-Leute-Einsatz nachweisen zu
können. Daher verwundert es, dass nicht alle
Innenminister der von der SPD geführten Bundesländer ihre V-
Männer abziehen wollen. Es passt nicht zusammen, einerseits
auf die besondere Gefahr hinzuweisen, die von der NPD
ausgeht, und andererseits nicht die nötigen Schritte zu
ihrem Verbot zu unternehmen.
Wie im Fall eines V-Mannes in Ostwestfalen wurde in
letzter Zeit deutlich, dass der Verfassungsschutz nicht nur
in Einzelfällen entgegen seines eigentlichen Auftrages
handelt. Der genannte V-Mann soll sich des
Drogenhandels, der Körperverletzung und Verstößen gegen das
Waffengesetz schuldig gemacht haben. Er wurde danach von
seinem V-Mann-Führer vor laufenden
Ermittlungsmaßnahmen gewarnt. Ein weiterer aktueller Fall ist der
laufende Prozess gegen die verbotene Neonazi-Gruppe
„Sturm 34“ im sächsischen Mittweida. Dort kam heraus,
dass ein Angeklagter Informant des Staatsschutzes war.
Bisher ist davon auszugehen, dass der Informant schon
bei Gründung der Gruppe für den polizeilichen
Staatsschutz tätig war.
Diese Kumpanei mit einem Kriminellen ist skandalös
und macht die aus diesen Quellen gewonnenen
Erkenntnisse auch nicht gerade glaubwürdig. Die Aussagen des
ehemaligen V-Manns Wolfgang Frenz beim ersten NPD-
Verbotsverfahren belegen zudem, dass V-Leute generell
nicht im Hintergrund der jeweiligen Gruppe agieren,
sondern vielmehr eskalierend und radikalisierend auf andere
Mitglieder einwirken. Wolfgang Frenz war von 1962 bis
1995 bezahlter V-Mann bei der NPD und bis in hohe
Parteiämter aktiv. Eine solche Entwicklung liegt in der Logik
verdeckter Arbeit innerhalb von Parteien, da eine
Unterwanderung eine aktive Rolle der V-Leute erfordert.
Dadurch wird nichts verhindert, und im Hinblick auf ein
mögliches Parteiverbot ist solche Art der
Unterwanderung auch kontraproduktiv.
Das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren und auch die
aktuellen Fälle aus NRW belegen, dass eine effektive
Kontrolle des Einsatzes von V-Leuten nicht möglich ist.
Die Informationen, die die Bundesregierung durch den
Einsatz von V-Leuten erhält, sind, wie man den Antworten
auf diverse Kleine Anfragen der Linken zum ThemaZu Protokoll gegebene Reden
Ulla JelpkeRechtsextremismus entnehmen kann, durchgängig sehr
dürftig. Die meisten Antifa-Gruppen sind hier
offensichtlich besser informiert.
Die Linke bleibt daher dabei: Die Spitzel des
Verfassungsschutzes müssen sofort aus allen Gremien der NPD
abgezogen werden. Sie tragen nichts zur Aufklärung bei,
sondern sind allzu oft staatlich bezahlte Nazihetzer und
Kriminelle. Statt des Verfassungsschutzes sollte eine aus
öffentlichen Mitteln finanzierte unabhängige
Beobachtungsstelle für Rechtsextremismus, Rassismus und
Antisemitismus geschaffen werden.
Relationen
- part_of → Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages
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