Rede von Gert Winkelmeier (fraktionslos) – Drucksache 16/9007
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 25: Drucksache 16/9007 –.
Text
Rede von Gert Winkelmeier (fraktionslos) – Drucksache 16/9007
Vorab erst einmal ein ernst gemeinter Dank an die
Fraktion der FDP: Die Kleine Anfrage von Anfang Mai
dieses Jahres korrespondiert hervorragend mit dem hier
zu debattierenden Antrag meiner Partei, der Linken. Sie
spült viel Wasser auf die Mühlen derjenigen Demokraten,
denen es ein dringendes Bedürfnis ist, der NPD das –
derzeit noch vom Staat zwangsläufig mitfinanzierte –
Handwerk zu legen. Die „Antwort“ der Bundesregierung
scheint hingegen vermeintlich gesetzlich gestützte
Staudämme errichten zu wollen. Sie ist schlicht eine
Frechheit. Nur wird diese Nicht-Antwort das Gegenteil
bewirken: Derart substanzlose Mauer-Versuche werden
unweigerlich durch die zu erwartenden
Gegenströmungen zu Fall kommen. Auch nicht gegebene Antworten sind
interpretierbare Aussagen. Ende des Jahres 2006, als
meine Partei eine ähnliche Anfrage stellte, war die
Bundesregierung noch ein klein wenig beredter.
Mich freut es, dass die FDP in Belangen der
Bürgerrechte immer häufiger zu ihren Wurzeln zurückfindet und
– in schier endlosen Zeiten der Opposition – hier wieder
ein halbwegs verlässlicher Partner werden kann. Das
war – im Protokoll bitte fett unterstreichen! – alles andere
als ein Koalitionsangebot.
Dieses Land braucht eine neue Bürgerbewegung:
Otto-Kataloge und Schäuble 2.0 schreien förmlich nach
Opposition. Zu diesem zivilgesellschaftlichen
Engagement zählt zwingend das Aufbegehren gegen
rechtsextremistische Tendenzen, die sich immer mehr in die Mitte
unserer Gesellschaft ausbreiten. Alle demokratisch
denkenden Menschen in Deutschland sollten denen auf
die Füße treten, wenn sie mit rassistischen und
menschenfeindlichen Parolen der NPD und der ihr anhängenden
Kameradschaften und Zusammenschlüssen konfrontiert
werden.
Wir brauchen den zivilen Widerstand – die Gesinnung.
Aber wir benötigen auch den Widerstand der Politik und
der Gesetze. Das Bundesverfassungsgericht hat
Vorgaben für ein Verbot der NPD formuliert. Die Linke – und
jetzt auch die FDP – haben dem auf den Zahn gefühlt. Es
könnte so einfach sein! Und hier benenne ich auch einen
sicherlich nicht ausschlaggebenden Kritikpunkt an dem
Antrag meiner Partei: Der Antrag fordert, alle Spitzel aus
der NPD abzuziehen. Die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts hingegen spricht von den
Führungsstrukturen als Hindernis für ein neues Verbotsverfahren.
Vielleicht ließe sich ja an dieser Stelle ein Kompromiss
finden. Dies böte sich, nach Lektüre des Urteils von 2003,
an.
Es geht um das Ziel: Eigentlich wollen alle
demokratisch gesinnten Menschen in dieser Republik, dass den
Volksverhetzern der Rechten Mittel und Wege entzogen
werden, ihre Ideen zu verbreiten. Genau aus diesem
Grund erschließt sich mir nicht, weshalb die Union an
dieser Stelle versucht, diese vermeintlichen Mauern zu
ziehen.Allerdings überkommt mich gerade die Erinnerung
ans vergangene Jahr: Es ist erschreckend und einer
Demokratie unwürdig, wenn das Bundesministerium des
Innern ein erneutes NPD-Verbotsverfahren ablehnt,
obwohl es die Partei als „verfassungsfeindlich“ einschätzt.
Es ist zynisch, die NPD als „antidemokratisch“ und
„antisemitisch“ einzustufen, sie aber nicht verbieten zu
wollen, weil man die rechtsextremistische Partei dann nicht
mehr mit „nachrichtendienstlichen Mitteln“ beobachten
lassen könne.
Im Klartext heißt dies: Innenminister Schäuble und
sein treuer Adjutant, Unions-Fraktionsvize Wolfgang
Bosbach, wollen einer verfassungsfeindlichen Partei das
Parteien-Privileg gewähren, um diese weiter durch den
Verfassungsschutz beobachten zu können. Das ist eine
absurde und gefährliche Denkstruktur.
Das erste Verfahren ist 2003 zu Recht daran
gescheitert, dass sich kaum noch unterscheiden ließ, ob die NPD
von V-Männern oder ihren eigenen Leuten geführt wird.
Es geht also bei einem neuerlichen Anlauf darum, die
Leute des Verfassungsschutzes an verantwortlicher Stelle
im NPD-Parteiapparat abzuschalten. Dann hätte ein
Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei gute
Chancen auf Erfolg.
Es darf nicht sein, dass der allumfassende
Beobachtungswahn des Dr. Wolfgang Schäuble und seines
Ministeriums dazu führt, dass eine verfassungsfeindliche
Partei weiterhin mit öffentlichen Geldern ihr Unwesen
treiben kann.