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Rede von Christian Ahrendt (FDP) – Drucksache 16/9007

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 25: Drucksache 16/9007 –.

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Text

Rede von Christian Ahrendt (FDP) – Drucksache 16/9007 Die FDP-Fraktion hält einen Abzug von V-Leuten aus der NPD für die falsche Konsequenz als Reaktion auf das öffentlich gescheiterte NPD-Verbotsverfahren. Es ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, extremistische Organisationen zu beobachten, gleich welcher politischen Szene sie angehören. Dazu gehört auch die Informationsgewinnung über den Einsatz von V-Leuten. Oftmals kann nur so ein klares Lagebild erreicht werden. Vielfach sind die Informationen von V-Leuten hilfreich gewesen, um gefährliche Straftaten zu verhindern. Es gibt keine Gewährleistung dafür, dass ein NPD- Verbotsverfahren erfolgreich wäre, wenn die V-Leute heute abgeschaltet werden würden. Denn hierdurch würden die heute vorliegenden Erkenntnisse nicht verwertbar. Welche Erkenntnisse und Quellen in Zukunft herangezogen werden könnten, um ein NPD-Verbotsverfahren erfolgreich zu bestreiten, ist derzeit ungewiss. Es ist daher ein Trugschluss, dass mit dem Abschalten der V-Leute die Quellen von gestern gerichtsverwertbar werden würden. Kritisch ist aber zum Einsatz von V-Leuten Folgendes anzumerken: So sehr es darum geht, die rechtsextremistische Szene aufzuklären, so wenig darf der Einsatz von V-Leuten in der NPD dazu führen, dass der Verfassungsschutz eine Art Garant dafür wird, dass ein NPD- Verbotsverfahren nicht durchgeführt werden kann. Beobachten ist das eine. Eine aktive oder anders formuliert mittelbare bzw. unmittelbare Beeinflussung von Quellen durch den Verfassungsschutz darf es jedoch nicht geben. Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 18. März 2003 zu Recht festgestellt, dass Parteien grundsätzlich eine „staatsferne Veranstaltung“ sind, der Staat also auf die politische Willensbildung in den Parteien keinen Einfluss nehmen darf. Das Problem des Einsatzes von V-Leuten zur Beobachtung der „Rechten Szene“ ist nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren zu einem Problem des Verfassungsschutzes geworden. Es bedarf der Aufklärung, wo die intensive Beobachtung der NPD durch V-Leute zu einer gezielten und wirkungsvollen Einflussnahme auf die Willensbildung der Vorstände der NPD auf Bundes- und Landesebene geworden ist. Ich habe der Bundesregierung mit meiner Kleinen Anfrage vom letzten Monat eben diese Fragen gestellt. Die Bundesregierung hat die Fragen nicht beantwortet. Ins-Zu Protokoll gegebene Reden Christian Ahrendtbesondere ist vollständig offen geblieben, wie durch die „Führung von V-Leuten“ die Einflussnahme auf die politische Willensbildung ausgeschlossen wird. Man kann also getrost festhalten: Das NPD- Verbotsverfahren scheitert weniger an der nachrichtendienstlichen Überwachung der NPD durch den Verfassungsschutz, sondern vielmehr daran, wie diese Überwachung in der Vergangenheit organisiert und durchgesetzt worden ist. Deswegen ist der Antrag der Partei Die Linke der falsche Ansatz, um sich dem eigentlichen Problem zu widmen. Ich möchte mit einem Hinweis schließen. Es kommt nicht nur darauf an, sich mit einem NPD- Verbotsverfahren auseinanderzusetzen. Es ist ebenso bedeutsam, die Organisationen im Umfeld der NPD zu verbieten. Mit dem Verbot des Vereins „Collegium Humanum“ ist ein Anfang gemacht. Aber wenn man sich anschaut, wie lange dieser Verein existiert hat, hat das richtige Ergebnis lange auf sich warten lassen. Ebenso bedeutsam ist es, die Finanzierungsquellen für extremistische Organisationen trocken zu legen. Es kann nicht sein, dass solche Organisationen wie beispielsweise der eben erwähnte Verein „Collegium Humanum“ das Siegel der Gemeinnützigkeit erhalten und damit Spenden an solche Organisationen steuerlich begünstigt sind. Auch hier hat meine Kleine Anfrage vom März gezeigt, dass die Bundesregierung keinen Überblick über dieses Thema besitzt. Der Bundesregierung ist etwa die Zahl von Körperschaften, die vom Verfassungsschutz beobachtet und zeitgleich vom Staat steuerlich gefördert werden, nicht bekannt. Ebenso wenig werden Fälle von Körperschaften registriert, denen die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, weil ihre Verfassungsfeindlichkeit festgestellt wurde. Dies verwundert doch sehr. In einem Staat, in dem die mittlere Lufttemperatur in Petrisberg jeden Monat vom Bundesamt für Statistik akribisch festgehalten wird, ist es ein starker Tobak, dass über die Gemeinnützigkeit der verfassungsfeindlichen Körperschaften keine Notiz gemacht wird. Helfen wir der NDP also nicht länger durch eine ständig neue Verbotsdebatte. Lassen Sie uns den rechten Sumpf im Umfeld der NPD effektiv trocken legen. Das ist effizienter, nicht so öffentlichkeitswirksam, führt aber zum selben Ziel.

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