Rede von Christian Ahrendt (FDP) – Drucksache 16/9007
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 25: Drucksache 16/9007 –.
Text
Rede von Christian Ahrendt (FDP) – Drucksache 16/9007
Die FDP-Fraktion hält einen Abzug von V-Leuten aus
der NPD für die falsche Konsequenz als Reaktion auf das
öffentlich gescheiterte NPD-Verbotsverfahren.
Es ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes,
extremistische Organisationen zu beobachten, gleich welcher
politischen Szene sie angehören. Dazu gehört auch die
Informationsgewinnung über den Einsatz von V-Leuten.
Oftmals kann nur so ein klares Lagebild erreicht werden.
Vielfach sind die Informationen von V-Leuten hilfreich
gewesen, um gefährliche Straftaten zu verhindern.
Es gibt keine Gewährleistung dafür, dass ein NPD-
Verbotsverfahren erfolgreich wäre, wenn die V-Leute
heute abgeschaltet werden würden. Denn hierdurch
würden die heute vorliegenden Erkenntnisse nicht
verwertbar. Welche Erkenntnisse und Quellen in Zukunft
herangezogen werden könnten, um ein NPD-Verbotsverfahren
erfolgreich zu bestreiten, ist derzeit ungewiss. Es ist
daher ein Trugschluss, dass mit dem Abschalten der V-Leute
die Quellen von gestern gerichtsverwertbar werden
würden.
Kritisch ist aber zum Einsatz von V-Leuten Folgendes
anzumerken: So sehr es darum geht, die
rechtsextremistische Szene aufzuklären, so wenig darf der Einsatz von
V-Leuten in der NPD dazu führen, dass der
Verfassungsschutz eine Art Garant dafür wird, dass ein NPD-
Verbotsverfahren nicht durchgeführt werden kann. Beobachten
ist das eine. Eine aktive oder anders formuliert mittelbare
bzw. unmittelbare Beeinflussung von Quellen durch den
Verfassungsschutz darf es jedoch nicht geben. Das
BVerfG hat in seinem Beschluss vom 18. März 2003 zu
Recht festgestellt, dass Parteien grundsätzlich eine
„staatsferne Veranstaltung“ sind, der Staat also auf die
politische Willensbildung in den Parteien keinen Einfluss
nehmen darf.
Das Problem des Einsatzes von V-Leuten zur
Beobachtung der „Rechten Szene“ ist nach dem gescheiterten
NPD-Verbotsverfahren zu einem Problem des
Verfassungsschutzes geworden. Es bedarf der Aufklärung, wo
die intensive Beobachtung der NPD durch V-Leute zu
einer gezielten und wirkungsvollen Einflussnahme auf die
Willensbildung der Vorstände der NPD auf Bundes- und
Landesebene geworden ist.
Ich habe der Bundesregierung mit meiner Kleinen
Anfrage vom letzten Monat eben diese Fragen gestellt. Die
Bundesregierung hat die Fragen nicht beantwortet. Ins-Zu Protokoll gegebene Reden
Christian Ahrendtbesondere ist vollständig offen geblieben, wie durch die
„Führung von V-Leuten“ die Einflussnahme auf die
politische Willensbildung ausgeschlossen wird.
Man kann also getrost festhalten: Das NPD-
Verbotsverfahren scheitert weniger an der
nachrichtendienstlichen Überwachung der NPD durch den
Verfassungsschutz, sondern vielmehr daran, wie diese Überwachung
in der Vergangenheit organisiert und durchgesetzt
worden ist. Deswegen ist der Antrag der Partei Die Linke der
falsche Ansatz, um sich dem eigentlichen Problem zu
widmen.
Ich möchte mit einem Hinweis schließen. Es kommt
nicht nur darauf an, sich mit einem NPD-
Verbotsverfahren auseinanderzusetzen. Es ist ebenso bedeutsam, die
Organisationen im Umfeld der NPD zu verbieten. Mit
dem Verbot des Vereins „Collegium Humanum“ ist ein
Anfang gemacht. Aber wenn man sich anschaut, wie
lange dieser Verein existiert hat, hat das richtige Ergebnis
lange auf sich warten lassen.
Ebenso bedeutsam ist es, die Finanzierungsquellen für
extremistische Organisationen trocken zu legen. Es kann
nicht sein, dass solche Organisationen wie beispielsweise
der eben erwähnte Verein „Collegium Humanum“ das
Siegel der Gemeinnützigkeit erhalten und damit Spenden
an solche Organisationen steuerlich begünstigt sind.
Auch hier hat meine Kleine Anfrage vom März gezeigt,
dass die Bundesregierung keinen Überblick über dieses
Thema besitzt. Der Bundesregierung ist etwa die Zahl von
Körperschaften, die vom Verfassungsschutz beobachtet
und zeitgleich vom Staat steuerlich gefördert werden,
nicht bekannt. Ebenso wenig werden Fälle von
Körperschaften registriert, denen die Gemeinnützigkeit entzogen
wurde, weil ihre Verfassungsfeindlichkeit festgestellt
wurde. Dies verwundert doch sehr. In einem Staat, in dem
die mittlere Lufttemperatur in Petrisberg jeden Monat
vom Bundesamt für Statistik akribisch festgehalten wird,
ist es ein starker Tobak, dass über die Gemeinnützigkeit
der verfassungsfeindlichen Körperschaften keine Notiz
gemacht wird.
Helfen wir der NDP also nicht länger durch eine
ständig neue Verbotsdebatte. Lassen Sie uns den rechten
Sumpf im Umfeld der NPD effektiv trocken legen. Das ist
effizienter, nicht so öffentlichkeitswirksam, führt aber
zum selben Ziel.