MinaS (Menschen im nichtbinären und agender Spektrum)
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MinaS (Menschen im nichtbinären und agender Spektrum)
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Wir sind MinaS (Menschen im nichtbinären und agender Spektrum, Vereinsgründung angestrebt), eine Selbstvertretung für alle nichtbinären und agender Menschen in Deutschland.
Die Menschen, die MinaS ausmachen, leben deutschlandweit verteilt und bringen vielfältige Kompetenzen und Erfahrungen bei MinaS ein. Wir sind im Austausch mit anderen deutschen und internationalen FLINTA*- und queeren Organisationen. Intersektionalität ist uns wichtig, da auch viele nichtbinäre/agender Menschen mehrfach von Diskriminierung betroffen sein können.
Im Mittelpunkt der Arbeit von MinaS steht die Vertretung der Interessen und Rechte nichtbinärer und agender Menschen. Dazu machen wir uns sichtbar, nehmen aktiv an der politischen Diskussion und der gesellschaftlichen Entwicklung teil, reden mit und bringen unsere Expertise ein, fordern aber auch, gehört und einbezogen zu werden. Dadurch verbreitern wir das Wissen um nichtbinäre und agender Menschen, deren spezifische Themen und die besonderen Herausforderungen, die eine cis-endo-normative Gesellschaft an uns stellt.
Wir setzen uns dabei insbesondere ein für:
* die Möglichkeit, Geschlechtseintrag und Vornamen selbstbestimmt festzulegen
* die gleichberechtigte Teilhabe an Räumen und Angeboten, die derzeit nur binärgeschlechtlich gedacht werden
* die Nutzung geschlechtsneutraler und geschlechtersensibler Sprache sowie die Schaffung neutraler Anrede- und Geschlechtsangabe-Optionen
* die Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse nichtbinärer und agender Menschen bei der Gesundheitsfürsorge und bei medizinischen Maßnahmen. Darunter fallen beispielsweise Kinderwunschbehandlungen, Adoptionen oder die Aufklärung über Möglichkeiten der Verhütung, aber auch geschlechtsbestätigende medizinische Maßnahmen.
* die Berücksichtigung von nichtbinären und agender Menschen bei statistischen Erhebungen in Forschung und Wissenschaft, soweit Geschlecht Relevanz hat
Wir bemühen uns, möglichst viele Menschen zu erreichen und zu berücksichtigen. Dazu planen wir das Angebot einer Anlaufstelle mit niedrigschwelligem Zugang zur Beratung zu Themen, die für nichtbinäre/agender Menschen relevant sind. Mit Blick auf Intersektionalität, Antirassismus, Chancengleichheit und Barrierefreiheit möchten wir uns stetig weiterbilden und unseren Verein selbstkritisch verbessern.
Interessenbereiche: Meinungs- und Pressefreiheit; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Familienpolitik; Asyl und Flüchtlingsschutz; Seniorenpolitik; Rechtspolitik; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Datenschutz und Informationssicherheit; Menschenrechte; Kultur; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Diversitätspolitik
Regelungsvorhaben:
- Nachbesserung des SBGG hinsichtlich verschiedener Unzulänglichkeiten: Es soll eine Änderung des beschlossenen Gesetzes in verschiedenen Punkten erwirkt werden.
Das explizit erwähnte Hausrecht muss in seiner Auswirkung geklärt werden und ggf. mit AGG und allgemeinem Persönlichkeitsrecht in Einklang gebracht werden. Der Schutz von TIN*-Personen ohne Aufenthaltstitel (zB. im Asylverfahren) muss verbessert werden. Die Regelung zum Passgesetz, die zwei hinsichtlich des Geschlechts unterschiedliche Pässe nur für Personen mit einer ärztlich attestierten Intergeschlechtlichkeit vorsieht, muss ausgeweitet werden.
- Ergänzung der Schutzkriterien sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in Art. 3 Abs. 2 GG: Art. 3 Abs. 3 GG soll um die Schutzkriterien "sexuelle Orientierung" bzw. "sexuelle Identität" und "geschlechtliche Identität" ergänzt werden. Ggf. muss auch in Art. 3 Abs. 2 klar gemacht werden, dass eine Gleichberechtigung für Menschen aller Geschlechter (bzw. auch ohne Geschlecht) gilt und eben nicht nur für "Männer und Frauen".
- Erweiterung des Abstammungsrechts - nichtbinäre Eltern: Im Abstammungsrecht muss allen Möglichkeiten der Elternschaft Rechnung getragen werden, beispielsweise auch zwei nichtbinäre Elternteile. Begriffe wie "Mutter" und "Vater" dürfen nicht erzwungen werden. Das bisherige Verfahren mit nachträglicher Adoption durch das zweite Elternteil muss durch ein unproblematisches Verfahren gleich nach der Geburt ersetzt werden bzw. an ein lebensgemeinschaftliches Verhältnis der Elternteile anknüpfen. Maßgeblich für Eintragungen in den jeweiligen Unterlagen bei den Elternteilen kann nicht deren geburtliche Geschlechtseintrag sein, sondern nur deren aktuelles Geschlecht.
- Verbesserung der Kostenübernahme bei medizinischer Transition von TIN*-Personen: Die Gesundheitsversorgung von TIN*-Personen insbesondere hinsichtlich von Leistungen in Bezug auf eine Transition ist insbesondere nach dem Urteil des BSG B 1 KR 16/22 R prekär. Hier muss eine klare Regelung zur Kostenübernahme geschaffen werden, die insbesondere auch die Transition bei nichtbinären und agender Personen berücksichtigt (siehe dazu die entsprechende S3-Leitlinie als Grundlage).
Relationen
Keine Relationen.