Rede von Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) – Drucksachen 16/4851, 16/7347
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 27: Drucksachen 16/4851, 16/7347 –.
Text
Rede von Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) – Drucksachen 16/4851, 16/7347
Was ist flüssiger als flüssig? Überflüssig. Diese
Beschreibung passt sehr gut auf den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen „Humanitäre Standards bei
Rückführungen achten“. Erstens: Deutschland hält
bereits aufgrund der internationalen Abkommen, ich
verweise hier auf die Europäische
Menschenrechtskonvention, derartige Standards ein. Es ist doch eine
Selbstverständlichkeit, dass Deutschland bei Rückfüh-
Hans-Werner Kammerrungen die humanitären Grundsätze und die
Menschenrechte achtet.
Insofern sollten wir nicht noch eine Reihe von
generellen Abschiebeerschwernissen einführen, die
Drittstaatsangehörigen zu leichte Möglichkeiten bieten, der
Abschiebung zu entgehen. Ich betone ausdrücklich, dass ich
niemanden mit pauschalen Verdächtigungen belegen
will, aber wir dürfen die Augen nicht vor dem Faktum
verschließen, dass es auch Menschen gibt, die
Möglichkeiten, einer Abschiebung zu entgehen, missbrauchen.
Insbesondere der absolute Abschiebestopp für
Traumatisierte, den die Grünen in ihrem Antrag fordern, führt ja
schon jetzt bei Rückführungen zu einem erheblichen
Missbrauch. Mit dem Hinweis auf eine Traumatisierung
haben viele Personen, insbesondere Frauen, versucht,
einer Abschiebung zu entgehen. Wundersamerweise war in
vielen Fällen bei Rückführung in das Heimatland eine
medizinische Hilfestellung nicht mehr erforderlich.
Gerade wenn es weitere bzw. andere Gründe für eine
Abschiebung gibt, darf ein Drittstaatsangehöriger sich nicht
hinter einer Traumatisierung verstecken. Ich möchte hier
niemanden unter einen Generalverdacht stellen, aber
umso wichtiger ist an dieser Stelle die Einzelfallprüfung.
An dieser Stelle genießt das Bundesamt für Flüchtlinge
und Migration mein vollstes Vertrauen.
Die Einführung künstlicher Abschiebehindernisse
halte ich zudem für kontraproduktiv. Sobald wir die
Schwelle für Abschiebungen und den Kreis der
schutzbedürftigen Personen erweitern, helfen wir vor allem den
Schleuserbanden, die Menschen um ihr Hab und Gut in
der Heimat bringen, indem sie mit immer mehr
Versprechen die Menschen hierher schleusen und ihre
Notsituation schamlos ausbeuten. Es kann nun wirklich keiner
wollen, dass wir mit immer mehr künstlichen
Abschiebehindernissen neue Anreize für Schleuserbanden schaffen.
Jeder, der aus berechtigten Gründen nicht
abgeschoben werden kann, wird auch in Deutschland nicht
abgeschoben. Das ist in Deutschland und in Europa Standard,
auch ohne Ihren Antrag.
Angestoßen durch die deutsche EU-
Ratspräsidentschaft, hat zudem die portugiesische Ratspräsidentschaft
einen entsprechenden Richtlinienentwurf neu initiiert.
Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die EU-
Innenminister heute auf gemeinsame Regelungen zur
Abschiebung verständigt. Mit dieser Einigung sind wir
einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen
europäischen Migrationspolitik gegangen. In einem
Europa ohne Grenzen muss es auch eine einheitliche
Migrationspolitik geben. Erst durch einheitliche Standards
können wir auch die Bedingungen der Menschen, die
unter unmenschlichen Bedingungen hier zum Teil ein
Sklavendasein führen, verbessern. Dazu gehört zum Beispiel,
dass die EU-Kommission künftig die Haftbedingungen
kontrollieren kann und so einheitliche Standards
gewährleistet werden können. Ich bin mir in diesem
Zusammenhang sicher, dass es in Deutschland relativ wenig
Verbesserungsbedarf gibt.
Zudem begrüße ich es ausdrücklich, dass
Wiedereinreiseverbote, die in den einzelnen Mitgliedstaaten ver-hängt wurden, dann EU-weit gelten werden. So ist eine
effektive Bekämpfung von Schleuserbanden und anderen
kriminellen Aktivitäten erst möglich.
Ich bin zudem erfreut, dass sich die EU-
Innenministerkonferenz heute in Luxemburg auf eine Begrenzung der
Abschiebehaft auf 18 Monate geeinigt hat, also so, wie es
bisher in Deutschland schon gesetzlich geregelt ist.
Tatsächlich ist es so, dass die durchschnittliche Haftdauer in
Deutschland weit darunter liegt.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf die im
Innenausschuss und auch hier bereits geführte Diskussion
um die Abschiebehaft eingehen. Während die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag die Abschiebehaft
als letztes Mittel anerkennen, schießt in dieser Diskussion
mal wieder die SED-Nachfolgepartei Die Linke den Vogel
ab, indem sie eine generelle Abschaffung der
Abschiebehaft fordert. Dass gerade Sie nach über 40 Jahren
Repression gegen das eigene Volk an dieser Stelle mit
humanitären Argumenten kommen, ist schon ein Hohn. Und
wir haben in der vergangenen Woche in diesem Hause ja
wieder erleben dürfen, wer schon Hand in Hand mit dem
Unrechtssystem DDR gearbeitet hat, Ihr
Fraktionsvorsitzender, Herr Gysi. Dass Herr Gysi nur einer von vielen in
der Partei Die Linke ist, die das System unterstützt haben,
ist keine Neuigkeit. Bei vielen Gelegenheiten
dokumentieren Sie immer wieder Ihre Nähe zu den
Erfüllungsgehilfen des Systems. Wer Leute in seinen Reihen duldet, die
Bautzen mitzuverantworten haben, der sollte eine
Debatte um humanitäre Haftbedingungen mit mehr
Augenmaß führen.
Es gibt übrigens ein effektives Mittel, die
Abschiebehaft zu verhindern: nämlich die freiwillige Ausreise bei
angeordneter Abschiebung. Darüber hinaus kommen
auch nur die Personen in Abschiebehaft, die nicht
glaubwürdig versichern können, dass sie sich der Abschiebung
in irgendeiner Form entziehen können. Nur in solchen
Fällen ist eine Abschiebehaft vorbehaltlich des
richterlichen Einverständnisses vorgesehen. Ich erlaube mir in
dem Zusammenhang den Hinweis, dass es sich bei der
illegalen Einreise immer noch um einen Straftatbestand
handelt.
Die CDU/CSU-Fraktion lehnt nicht nur vor dem
Hintergrund der heute getroffenen Einigung, die noch der
Zustimmung des EU-Parlamentes bedarf, den Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen ab. Wir halten Ihren Antrag auch
im Hinblick auf die Abschiebehindernisse für
kontraproduktiv. Gerade mit der Einführung der Traumatisierung
führen Sie eine sehr undifferenzierte Bedingung zur
Verhinderung einer Abschiebung ein, die möglicherweise
einer missbräuchlichen Nutzung Tür und Tor öffnet. Ferner
halten wir in Deutschland die humanitären Standards in
den Haftanstalten ein. Und es ist in Deutschland eine
Selbstverständlichkeit, dass Rückführungen aus
Deutschland unter Einhaltung des Menschenrechtes und
rechtsstaatlicher Gesichtspunkte vollzogen werden.
Zum Schluss möchte ich mich noch bei Herrn
Staatssekretär Altmaier dafür bedanken, dass die verhandelte
EU-Rückführungsrichtlinie in vielen Teilen die
Handschrift der CDU trägt.Zu Protokoll gegebene Reden