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Rede von Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) – Drucksachen 16/4851, 16/7347

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 27: Drucksachen 16/4851, 16/7347 –.

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Rede von Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) – Drucksachen 16/4851, 16/7347 Was ist flüssiger als flüssig? Überflüssig. Diese Beschreibung passt sehr gut auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Humanitäre Standards bei Rückführungen achten“. Erstens: Deutschland hält bereits aufgrund der internationalen Abkommen, ich verweise hier auf die Europäische Menschenrechtskonvention, derartige Standards ein. Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass Deutschland bei Rückfüh- Hans-Werner Kammerrungen die humanitären Grundsätze und die Menschenrechte achtet. Insofern sollten wir nicht noch eine Reihe von generellen Abschiebeerschwernissen einführen, die Drittstaatsangehörigen zu leichte Möglichkeiten bieten, der Abschiebung zu entgehen. Ich betone ausdrücklich, dass ich niemanden mit pauschalen Verdächtigungen belegen will, aber wir dürfen die Augen nicht vor dem Faktum verschließen, dass es auch Menschen gibt, die Möglichkeiten, einer Abschiebung zu entgehen, missbrauchen. Insbesondere der absolute Abschiebestopp für Traumatisierte, den die Grünen in ihrem Antrag fordern, führt ja schon jetzt bei Rückführungen zu einem erheblichen Missbrauch. Mit dem Hinweis auf eine Traumatisierung haben viele Personen, insbesondere Frauen, versucht, einer Abschiebung zu entgehen. Wundersamerweise war in vielen Fällen bei Rückführung in das Heimatland eine medizinische Hilfestellung nicht mehr erforderlich. Gerade wenn es weitere bzw. andere Gründe für eine Abschiebung gibt, darf ein Drittstaatsangehöriger sich nicht hinter einer Traumatisierung verstecken. Ich möchte hier niemanden unter einen Generalverdacht stellen, aber umso wichtiger ist an dieser Stelle die Einzelfallprüfung. An dieser Stelle genießt das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration mein vollstes Vertrauen. Die Einführung künstlicher Abschiebehindernisse halte ich zudem für kontraproduktiv. Sobald wir die Schwelle für Abschiebungen und den Kreis der schutzbedürftigen Personen erweitern, helfen wir vor allem den Schleuserbanden, die Menschen um ihr Hab und Gut in der Heimat bringen, indem sie mit immer mehr Versprechen die Menschen hierher schleusen und ihre Notsituation schamlos ausbeuten. Es kann nun wirklich keiner wollen, dass wir mit immer mehr künstlichen Abschiebehindernissen neue Anreize für Schleuserbanden schaffen. Jeder, der aus berechtigten Gründen nicht abgeschoben werden kann, wird auch in Deutschland nicht abgeschoben. Das ist in Deutschland und in Europa Standard, auch ohne Ihren Antrag. Angestoßen durch die deutsche EU- Ratspräsidentschaft, hat zudem die portugiesische Ratspräsidentschaft einen entsprechenden Richtlinienentwurf neu initiiert. Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die EU- Innenminister heute auf gemeinsame Regelungen zur Abschiebung verständigt. Mit dieser Einigung sind wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik gegangen. In einem Europa ohne Grenzen muss es auch eine einheitliche Migrationspolitik geben. Erst durch einheitliche Standards können wir auch die Bedingungen der Menschen, die unter unmenschlichen Bedingungen hier zum Teil ein Sklavendasein führen, verbessern. Dazu gehört zum Beispiel, dass die EU-Kommission künftig die Haftbedingungen kontrollieren kann und so einheitliche Standards gewährleistet werden können. Ich bin mir in diesem Zusammenhang sicher, dass es in Deutschland relativ wenig Verbesserungsbedarf gibt. Zudem begrüße ich es ausdrücklich, dass Wiedereinreiseverbote, die in den einzelnen Mitgliedstaaten ver-hängt wurden, dann EU-weit gelten werden. So ist eine effektive Bekämpfung von Schleuserbanden und anderen kriminellen Aktivitäten erst möglich. Ich bin zudem erfreut, dass sich die EU- Innenministerkonferenz heute in Luxemburg auf eine Begrenzung der Abschiebehaft auf 18 Monate geeinigt hat, also so, wie es bisher in Deutschland schon gesetzlich geregelt ist. Tatsächlich ist es so, dass die durchschnittliche Haftdauer in Deutschland weit darunter liegt. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf die im Innenausschuss und auch hier bereits geführte Diskussion um die Abschiebehaft eingehen. Während die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag die Abschiebehaft als letztes Mittel anerkennen, schießt in dieser Diskussion mal wieder die SED-Nachfolgepartei Die Linke den Vogel ab, indem sie eine generelle Abschaffung der Abschiebehaft fordert. Dass gerade Sie nach über 40 Jahren Repression gegen das eigene Volk an dieser Stelle mit humanitären Argumenten kommen, ist schon ein Hohn. Und wir haben in der vergangenen Woche in diesem Hause ja wieder erleben dürfen, wer schon Hand in Hand mit dem Unrechtssystem DDR gearbeitet hat, Ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Gysi. Dass Herr Gysi nur einer von vielen in der Partei Die Linke ist, die das System unterstützt haben, ist keine Neuigkeit. Bei vielen Gelegenheiten dokumentieren Sie immer wieder Ihre Nähe zu den Erfüllungsgehilfen des Systems. Wer Leute in seinen Reihen duldet, die Bautzen mitzuverantworten haben, der sollte eine Debatte um humanitäre Haftbedingungen mit mehr Augenmaß führen. Es gibt übrigens ein effektives Mittel, die Abschiebehaft zu verhindern: nämlich die freiwillige Ausreise bei angeordneter Abschiebung. Darüber hinaus kommen auch nur die Personen in Abschiebehaft, die nicht glaubwürdig versichern können, dass sie sich der Abschiebung in irgendeiner Form entziehen können. Nur in solchen Fällen ist eine Abschiebehaft vorbehaltlich des richterlichen Einverständnisses vorgesehen. Ich erlaube mir in dem Zusammenhang den Hinweis, dass es sich bei der illegalen Einreise immer noch um einen Straftatbestand handelt. Die CDU/CSU-Fraktion lehnt nicht nur vor dem Hintergrund der heute getroffenen Einigung, die noch der Zustimmung des EU-Parlamentes bedarf, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab. Wir halten Ihren Antrag auch im Hinblick auf die Abschiebehindernisse für kontraproduktiv. Gerade mit der Einführung der Traumatisierung führen Sie eine sehr undifferenzierte Bedingung zur Verhinderung einer Abschiebung ein, die möglicherweise einer missbräuchlichen Nutzung Tür und Tor öffnet. Ferner halten wir in Deutschland die humanitären Standards in den Haftanstalten ein. Und es ist in Deutschland eine Selbstverständlichkeit, dass Rückführungen aus Deutschland unter Einhaltung des Menschenrechtes und rechtsstaatlicher Gesichtspunkte vollzogen werden. Zum Schluss möchte ich mich noch bei Herrn Staatssekretär Altmaier dafür bedanken, dass die verhandelte EU-Rückführungsrichtlinie in vielen Teilen die Handschrift der CDU trägt.Zu Protokoll gegebene Reden

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