Rede von Unterstützung.Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/11192
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6: Drucksache 16/11192 –.
Text
Rede von Unterstützung.Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/11192
Bereits 1957 hat sich die Bundesrepublik mit dem EG-
Vertrag verpflichtet, die Anwendung des Grundsatzes des
gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher
oder gleichwertiger Arbeit sicherzustellen. Diese
rechtliche Garantie in Deutschland steht noch immer und sogar
wieder zunehmend einer Realität gegenüber, die durch
eine extreme Lohndiskriminierung von Frauen geprägt
ist. Der Bruttostundenverdienst von Frauen lag nach den
Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2006 um
24 Prozent unter dem der Männer. In ländlichen Räumen
bekommen Frauen laut einer aktuellen Studie des
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung sogar bei
gleicher Qualifikation 33 Prozent weniger Lohn als Männer.
Es ist aber nicht so, dass wir über dieses Phänomen zu
wenig wüssten. Analysen zur Situation und zu Ursachen
der Entgeltdiskriminierung liegen vor. Auch neue
diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungssysteme wurden und
werden entwickelt. Aber diese Erfahrungen finden in
Deutschland kaum Anwendung. Es ist wie leider so oft: In
der grundsätzlichen Bewertung sind sich alle einig, wenn
vielleicht auch nur scheinbar, doch es unterscheiden sich
die politischen Antworten auf die eigentlich wichtige
Frage: Welche Wege sind wir bereit zu gehen, um die
Entgeltgleichheit durchzusetzen?
Die Bundesregierung hat mit dem am 29. Oktober
2008 beschlossenen Fortschrittsbericht 2008 zur
Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ihr Ziel bekräftigt, den
Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern bis
2010 auf 15 Prozent und bis 2015 auf 10 Prozent zu
reduzieren. Wer will dagegen auch was sagen? Aber konkrete
Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels werden im
Bericht nicht genannt. Mit Absichtserklärungen allein
kommen wir aber nachweislich nicht weiter. In der Realität
spitzt sich die Situation durch politische Entscheidungen
der vergangenen Jahre nämlich noch zu. Nur ein
Beispiel: Der von den Bundesregierungen im vergangenen
Jahrzehnt massiv ausgebaute und geförderte
Niedriglohnsektor ist überwiegend weiblich und hat dadurch die
Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern
verstärkt. Korrigieren können wir als Gesetzgeber diesen
Effekt, zum Beispiel mit einem flächendeckenden,
gesetzlichen Mindestlohn von 8,71 Euro pro Stunde, der zügig auf
10 Euro angehoben wird.
Doch das alleine wird nicht reichen. Besonders
wichtig sind uns zwei weitere Punkte zur Verringerung
mittelbarer Diskriminierungen. Die individuellen und
kollektiven Klagemöglichkeiten müssen verbessert werden. Die
Tarifpartnerinnen und -partner müssen gesetzlich zu
diskriminierungsfreier Entgeltbewertung verpflichtet
werden. Denn Entgeltgleichheit kann selbst in Tarifverträgen
in Deutschland zurzeit nur auf zwei Wegen durchgesetzt
werden: durch Klagen der Betroffenen im Einzelfall und
durch Tarifpolitik. Individualklagen einzelner
diskriminierter Personen sind nicht imstande, den Grundsatz der
Entgeltgleichheit flächendeckend durchzusetzen. Es
bestehen hohe Zugangsbarrieren und Risiken bei der
rechtzeitigen Inanspruchnahme von gesetzlich garantierten
Rechten.Zu Protokoll gegebene Reden
Zum Klagerecht: Aufgrund des ausschließlich
individuell bestehenden Klagerechts gelingt es derzeit nur
einzelnen Frauen und auch nur ausnahmsweise,
diskriminierende Entgeltsysteme oder Bewertungsverfahren durch
Klagen zu Fall zu bringen. Auf diesem Weg löst sich das
grundsätzliche Problem nicht. Das soll die kleinen
Erfolge von mutigen Frauen, die das individuelle
Klagerecht nutzen und diesen teils mit Mobbing begleiteten
Prozess auch durchstehen, überhaupt nicht schmälern.
Im Gegenteil: So gab es in dieser Woche ein sehr
bemerkenswertes gerichtliches Urteil. Das
Landesarbeitsgericht in Berlin hat zum Beweis der Diskriminierung einer
Frau am Arbeitsplatz erstmalig in Deutschland einen
statistischen Beweis zugelassen. Das heißt, die hohe
Wahrscheinlichkeit einer Diskriminierung wurde als
ausreichender Beweis zugelassen. Und zusätzlich wurde die
Klägerin aufgrund von Mobbing entschädigt. Dies ist ein
ermutigendes und deutliches Zeichen an alle Frauen, sich
gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen. Derzeit
wird der Rechtsweg viel zu selten beschritten, weil es
Frauen zum Beispiel unnötig schwer gemacht wird, die
Einleitung eines Verfahrens wegen Diskriminierung zu
begründen, da sie jegliche Fakten und Sachverhalte
vollständig beibringen müssen, die ihre Klage unterstützen.
Zu den Tarifverträgen: Wir schlagen proaktive
Verfahren vor, die in einem eigenen Gesetz zur Durchsetzung der
Entgeltgleichheit in Kollektivverträgen geregelt werden
sollten. Dies gilt dann als Leitfaden für die
Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst zur Durchsetzung des
Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher und
gleichwertiger Arbeit. Zweitens schlagen wir vor, den
Tarifpartnern starke und unabhängige Institutionen mit
eigenen Beratungs- und Untersuchungskompetenzen zur
Seite zu stellen.
Es ist unser aller Aufgabe, endlich den Weg zur
Entgeltgleichheit konsequent zu gehen. Ohne diese
notwendigen politischen Maßnahmen und proaktiver
Gesetzesregelung werden wir den gesellschaftlichen Skandal der
Lohndiskriminierung von Frauen nicht beenden.
Übrigens, Gleichstellungspolitik ist eine
Querschnittsaufgabe. Sie darf weder der Familienpolitik untergeordnet
noch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
reduziert werden. Frauen wollen und haben das Recht auf fair
bezahlte und sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse. Sie brauchen sie zur Sicherung ihrer
Existenz und zum Aufbau einer eigenständigen
Altersversorgung. Darum hat die Linke einen eigenen Antrag
eingebracht.
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):
Das Statistische Bundesamt hat uns im November die
Zahlen vorgelegt: In Deutschland besteht zwischen
Frauen und Männern ein durchschnittlicher
Lohnunterschied von 23 Prozent. Dass die Differenz nicht noch
höher ausfällt, haben wir den neuen Ländern zu verdanken,
denn da liegt der Verdienstabstand lediglich bei 6
Prozent. Dass sich an diesem Zustand seit Jahren nichts
ändert, ist ein Skandal.Bereits im April dieses Jahres haben wir Grünen einen
Antrag vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass wir uns mit
dem Stillstand der Gleichberechtigung beim Lohn nicht
zufrieden geben. Wir haben im Ausschuss eine Anhörung
zu unserem Antrag beantragt, die Ende Januar 2009
stattfinden wird. Nun haben auch Linke und FDP in
dieser Woche ihre Anträge formuliert.
Beim Antrag der Linken gibt es hinsichtlich unserer
Forderungen eine Reihe von Übereinstimmungen. Auch
wir Grünen sehen in der Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns eine Möglichkeit zur Verringerung des
Lohngefälles zwischen Frauen und Männern, auch wenn
wir mit dem von Ihnen genannten Betrag nicht
übereinstimmen. Immerhin würde jede vierte Frau davon
profitieren. Während Frauen derzeit nur 35 Prozent aller
Vollzeitbeschäftigten ausmachen, stellen sie fast 60 Prozent
der vollzeitbeschäftigten Geringverdiener. Aktuelle
Studien zeigen, dass vor allem Frauen der Aufstieg in besser
bezahlte Tätigkeiten selten gelingt.
Die Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung
verstärkt die Probleme bei der Entgeltgleichheit. Minijobs
sind nicht existenzsichernd, können allenfalls als ein
Zuverdienst gesehen werden. Darum müssen sie
eingeschränkt und langfristig abgeschafft werden. Wir Grüne
haben ein Progressivmodell entwickelt, das kleinere
Einkommen ohne Abstriche bei der sozialen Sicherung
entlastet und Anreize für mehr Jobs setzt.
Die Eingruppierungskriterien in die Tarifverträge
müssen auf direkte und vor allem indirekte
Diskriminierung hin geprüft werden. Hier sollte der öffentliche
Dienst eine Vorreiterrolle einnehmen. Wir stehen zur
Tarifautonomie, aber so kann es nicht weitergehen. Sowohl
Arbeitgeber als auch die Gewerkschaften müssen diese
Aufgabe endlich ernst nehmen. Gleichstellung auf dem
Arbeitsmarkt kann nur durch die Mitarbeit aller
Verantwortlichen erreicht werden.
Wir fordern die Einführung eines Verbandsklagerechts
für Vereinigungen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG und für
Verbände, die sich für die Gleichstellung der
Geschlechter einsetzen. Dies hätte zur Folge, dass die
Arbeitnehmerinnen gegen kollektive Lohndiskriminierungen nicht
immer individuell klagen müssten.
Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
ist derzeit intransparent und nicht besonders effektiv. Wir
wollen auch, dass den schönen Worten endlich mehr
Taten folgen. Doch eine Entkopplung vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend würde
nicht viel bringen. Vielmehr sind deutlich mehr
finanzielle Mittel und ein engagierteres Auftreten für
Diskriminierte erforderlich. Wir fordern ein Gutachten, das die
Ursachen direkter Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts aufzeigt. Daran muss eine umfassende
Kampagne anschließen, die in den Unternehmen für
diskriminierungsfreie Entlohnung wirbt.
Gemeinsam mit den Tarifparteien wollen wir prüfen,
ob wir von der Schweiz lernen können. Wir müssen ja
nicht alles neu erfinden, sondern können bei guten Ideen
auch einmal bei den Nachbarn abschauen. Die
Lohnstrukturerhebung des schweizerischen Bundesamtes für Statis-Zu Protokoll gegebene Reden
tik könnte auch für uns ein sinnvolles Instrument zur
Feststellung von geschlechtspezifischen Lohnunterschieden
sein.
Lassen sich mich abschließend sagen: Auch die FDP
hat es geschafft, eine gute Analyse zur
Entgeltdiskriminierung vorzunehmen. Aber dann traut sie sich wieder
nicht, diese Ergebnisse in Forderungen auch umzusetzen.
Ihre Appelle sind ja kaum ernst zu nehmen. „Vorhandene
Studien zur Entgeltgleichheit auswerten und
zusammenzuführen“ – das ist ihre wichtigste Forderung, aber Sie
schaffen das doch sogar schon in ihrem Antrag nicht.
Wir haben genug Zahlen. Nun gilt es endlich zu
handeln und der Lohndiskriminierung etwas
entgegenzusetzen.