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Rede von Unterstützung.Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/11192

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP ZP 6: Drucksache 16/11192 –.

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Text

Rede von Unterstützung.Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) – Drucksache 16/11192 Bereits 1957 hat sich die Bundesrepublik mit dem EG- Vertrag verpflichtet, die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherzustellen. Diese rechtliche Garantie in Deutschland steht noch immer und sogar wieder zunehmend einer Realität gegenüber, die durch eine extreme Lohndiskriminierung von Frauen geprägt ist. Der Bruttostundenverdienst von Frauen lag nach den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2006 um 24 Prozent unter dem der Männer. In ländlichen Räumen bekommen Frauen laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung sogar bei gleicher Qualifikation 33 Prozent weniger Lohn als Männer. Es ist aber nicht so, dass wir über dieses Phänomen zu wenig wüssten. Analysen zur Situation und zu Ursachen der Entgeltdiskriminierung liegen vor. Auch neue diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungssysteme wurden und werden entwickelt. Aber diese Erfahrungen finden in Deutschland kaum Anwendung. Es ist wie leider so oft: In der grundsätzlichen Bewertung sind sich alle einig, wenn vielleicht auch nur scheinbar, doch es unterscheiden sich die politischen Antworten auf die eigentlich wichtige Frage: Welche Wege sind wir bereit zu gehen, um die Entgeltgleichheit durchzusetzen? Die Bundesregierung hat mit dem am 29. Oktober 2008 beschlossenen Fortschrittsbericht 2008 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ihr Ziel bekräftigt, den Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern bis 2010 auf 15 Prozent und bis 2015 auf 10 Prozent zu reduzieren. Wer will dagegen auch was sagen? Aber konkrete Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels werden im Bericht nicht genannt. Mit Absichtserklärungen allein kommen wir aber nachweislich nicht weiter. In der Realität spitzt sich die Situation durch politische Entscheidungen der vergangenen Jahre nämlich noch zu. Nur ein Beispiel: Der von den Bundesregierungen im vergangenen Jahrzehnt massiv ausgebaute und geförderte Niedriglohnsektor ist überwiegend weiblich und hat dadurch die Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern verstärkt. Korrigieren können wir als Gesetzgeber diesen Effekt, zum Beispiel mit einem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn von 8,71 Euro pro Stunde, der zügig auf 10 Euro angehoben wird. Doch das alleine wird nicht reichen. Besonders wichtig sind uns zwei weitere Punkte zur Verringerung mittelbarer Diskriminierungen. Die individuellen und kollektiven Klagemöglichkeiten müssen verbessert werden. Die Tarifpartnerinnen und -partner müssen gesetzlich zu diskriminierungsfreier Entgeltbewertung verpflichtet werden. Denn Entgeltgleichheit kann selbst in Tarifverträgen in Deutschland zurzeit nur auf zwei Wegen durchgesetzt werden: durch Klagen der Betroffenen im Einzelfall und durch Tarifpolitik. Individualklagen einzelner diskriminierter Personen sind nicht imstande, den Grundsatz der Entgeltgleichheit flächendeckend durchzusetzen. Es bestehen hohe Zugangsbarrieren und Risiken bei der rechtzeitigen Inanspruchnahme von gesetzlich garantierten Rechten.Zu Protokoll gegebene Reden Zum Klagerecht: Aufgrund des ausschließlich individuell bestehenden Klagerechts gelingt es derzeit nur einzelnen Frauen und auch nur ausnahmsweise, diskriminierende Entgeltsysteme oder Bewertungsverfahren durch Klagen zu Fall zu bringen. Auf diesem Weg löst sich das grundsätzliche Problem nicht. Das soll die kleinen Erfolge von mutigen Frauen, die das individuelle Klagerecht nutzen und diesen teils mit Mobbing begleiteten Prozess auch durchstehen, überhaupt nicht schmälern. Im Gegenteil: So gab es in dieser Woche ein sehr bemerkenswertes gerichtliches Urteil. Das Landesarbeitsgericht in Berlin hat zum Beweis der Diskriminierung einer Frau am Arbeitsplatz erstmalig in Deutschland einen statistischen Beweis zugelassen. Das heißt, die hohe Wahrscheinlichkeit einer Diskriminierung wurde als ausreichender Beweis zugelassen. Und zusätzlich wurde die Klägerin aufgrund von Mobbing entschädigt. Dies ist ein ermutigendes und deutliches Zeichen an alle Frauen, sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen. Derzeit wird der Rechtsweg viel zu selten beschritten, weil es Frauen zum Beispiel unnötig schwer gemacht wird, die Einleitung eines Verfahrens wegen Diskriminierung zu begründen, da sie jegliche Fakten und Sachverhalte vollständig beibringen müssen, die ihre Klage unterstützen. Zu den Tarifverträgen: Wir schlagen proaktive Verfahren vor, die in einem eigenen Gesetz zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit in Kollektivverträgen geregelt werden sollten. Dies gilt dann als Leitfaden für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst zur Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Zweitens schlagen wir vor, den Tarifpartnern starke und unabhängige Institutionen mit eigenen Beratungs- und Untersuchungskompetenzen zur Seite zu stellen. Es ist unser aller Aufgabe, endlich den Weg zur Entgeltgleichheit konsequent zu gehen. Ohne diese notwendigen politischen Maßnahmen und proaktiver Gesetzesregelung werden wir den gesellschaftlichen Skandal der Lohndiskriminierung von Frauen nicht beenden. Übrigens, Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Sie darf weder der Familienpolitik untergeordnet noch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf reduziert werden. Frauen wollen und haben das Recht auf fair bezahlte und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Sie brauchen sie zur Sicherung ihrer Existenz und zum Aufbau einer eigenständigen Altersversorgung. Darum hat die Linke einen eigenen Antrag eingebracht. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das Statistische Bundesamt hat uns im November die Zahlen vorgelegt: In Deutschland besteht zwischen Frauen und Männern ein durchschnittlicher Lohnunterschied von 23 Prozent. Dass die Differenz nicht noch höher ausfällt, haben wir den neuen Ländern zu verdanken, denn da liegt der Verdienstabstand lediglich bei 6 Prozent. Dass sich an diesem Zustand seit Jahren nichts ändert, ist ein Skandal.Bereits im April dieses Jahres haben wir Grünen einen Antrag vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass wir uns mit dem Stillstand der Gleichberechtigung beim Lohn nicht zufrieden geben. Wir haben im Ausschuss eine Anhörung zu unserem Antrag beantragt, die Ende Januar 2009 stattfinden wird. Nun haben auch Linke und FDP in dieser Woche ihre Anträge formuliert. Beim Antrag der Linken gibt es hinsichtlich unserer Forderungen eine Reihe von Übereinstimmungen. Auch wir Grünen sehen in der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eine Möglichkeit zur Verringerung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern, auch wenn wir mit dem von Ihnen genannten Betrag nicht übereinstimmen. Immerhin würde jede vierte Frau davon profitieren. Während Frauen derzeit nur 35 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten ausmachen, stellen sie fast 60 Prozent der vollzeitbeschäftigten Geringverdiener. Aktuelle Studien zeigen, dass vor allem Frauen der Aufstieg in besser bezahlte Tätigkeiten selten gelingt. Die Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung verstärkt die Probleme bei der Entgeltgleichheit. Minijobs sind nicht existenzsichernd, können allenfalls als ein Zuverdienst gesehen werden. Darum müssen sie eingeschränkt und langfristig abgeschafft werden. Wir Grüne haben ein Progressivmodell entwickelt, das kleinere Einkommen ohne Abstriche bei der sozialen Sicherung entlastet und Anreize für mehr Jobs setzt. Die Eingruppierungskriterien in die Tarifverträge müssen auf direkte und vor allem indirekte Diskriminierung hin geprüft werden. Hier sollte der öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle einnehmen. Wir stehen zur Tarifautonomie, aber so kann es nicht weitergehen. Sowohl Arbeitgeber als auch die Gewerkschaften müssen diese Aufgabe endlich ernst nehmen. Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt kann nur durch die Mitarbeit aller Verantwortlichen erreicht werden. Wir fordern die Einführung eines Verbandsklagerechts für Vereinigungen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG und für Verbände, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen. Dies hätte zur Folge, dass die Arbeitnehmerinnen gegen kollektive Lohndiskriminierungen nicht immer individuell klagen müssten. Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist derzeit intransparent und nicht besonders effektiv. Wir wollen auch, dass den schönen Worten endlich mehr Taten folgen. Doch eine Entkopplung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend würde nicht viel bringen. Vielmehr sind deutlich mehr finanzielle Mittel und ein engagierteres Auftreten für Diskriminierte erforderlich. Wir fordern ein Gutachten, das die Ursachen direkter Diskriminierung aufgrund des Geschlechts aufzeigt. Daran muss eine umfassende Kampagne anschließen, die in den Unternehmen für diskriminierungsfreie Entlohnung wirbt. Gemeinsam mit den Tarifparteien wollen wir prüfen, ob wir von der Schweiz lernen können. Wir müssen ja nicht alles neu erfinden, sondern können bei guten Ideen auch einmal bei den Nachbarn abschauen. Die Lohnstrukturerhebung des schweizerischen Bundesamtes für Statis-Zu Protokoll gegebene Reden tik könnte auch für uns ein sinnvolles Instrument zur Feststellung von geschlechtspezifischen Lohnunterschieden sein. Lassen sich mich abschließend sagen: Auch die FDP hat es geschafft, eine gute Analyse zur Entgeltdiskriminierung vorzunehmen. Aber dann traut sie sich wieder nicht, diese Ergebnisse in Forderungen auch umzusetzen. Ihre Appelle sind ja kaum ernst zu nehmen. „Vorhandene Studien zur Entgeltgleichheit auswerten und zusammenzuführen“ – das ist ihre wichtigste Forderung, aber Sie schaffen das doch sogar schon in ihrem Antrag nicht. Wir haben genug Zahlen. Nun gilt es endlich zu handeln und der Lohndiskriminierung etwas entgegenzusetzen.

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