Rede von Sönke Rix (SPD) – Drucksache 16/10995
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 25: Drucksache 16/10995 –.
Text
Rede von Sönke Rix (SPD) – Drucksache 16/10995
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/
CSU wurde im November 2005 festgelegt, dass der
Zivildienst zu einem Lerndienst ausgebaut werden soll.
Grundlage dieser Vereinbarung war das einvernehmliche
Verständnis, dass der Zivildienst schon seit jeher ein
Lerndienst ist, ihm aber die Legitimation, die rechtliche
Sicherheit und vor allem die spätere Nachweisbarkeit des
Gelernten durch den Zivildienstleistenden fehlt. Im
November 2006 fand unter dem Titel „Zivildienst als
Chance“ ein Fachkongress statt, auf dem in
Arbeitsgruppen die Schwerpunkte eines Zivildienstes als Lerndienst
entwickelt wurden. Trotzdem verging wieder ein Jahr, bis
das Ministerium im November 2007 einen ersten
Planungsentwurf für das Dritte
Zivildienstgesetzänderungsgesetz vorgelegt hat. Mittlerweile gab es bis heute drei
Neufassungen des Gesetzentwurfes, der dann in den
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20. November
2008 mündete. Sie sehen, der November ist für den
Zivildienst in den vergangenen Jahren immer ein
entscheidender Monat gewesen.
Der Lernteil des Zivildienstes wird aktuell durch den
Einweisungsdienst – in der Regel vier Wochen in der
Einsatzstelle – und den Einführungsdienst, bestehend aus
zwei Lehrgängen, ausgefüllt. Die Formulierungen des
neuen § 25 a Zivildienstgesetz haben sich zum alten
§ 25 b Zivildienstgesetz nicht verändert. Ich würde mich
allerdings freuen, wenn es uns gelänge, noch ein
Instrumentarium einzufügen, das sicherstellt, dass der
Einweisungsdienst von vier Wochen auch wirklich vollständigZu Protokoll gegebene Reden
durchgeführt wird und der Zivildienstleistende nicht
bereits ab der ersten Woche seinen Dienst auf sich selbst
gestellt versieht.
Die aktuelle Gesetzeslage sieht in dem § 25 a
Zivildienstgesetz keine verbindliche Festlegung vor, wie lange
die einzelnen Lehrgänge dauern. Dies wird in einem
Rahmenvertrag zwischen dem Bundesamt für den Zivildienst
und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege vereinbart. Derzeit sind es zehn Tage unter
Führung der BAGFW für den Fachteil und fünf Tage für
den politischen und rechtlichen Teil durch das Bundesamt
für den Zivildienst. Der Rahmenvertrag gilt allerdings
nur für die verbandlich zugehörigen
Zivildienstleistenden. Die nichtverbandlichen Zivildienstleistenden
erhalten die beiden Dienste unter der Leitung des Bundesamtes
für den Zivildienst.
Die Anzahl der Bildungstage liegt nach Vorstellung
der SPD allerdings bei 20 Tagen und in den ersten
Eckpunkten des Familienministeriums nur bei 15 Tagen, was
keine Änderung zur aktuellen Gesetzeslage bedeutet. Die
20 Tage sind ein rechnerischer Wert, der sich auf die
Anzahl der Bildungstage beim Freiwilligendienst bezieht.
Die aktuelle Zahl der Bildungstage wird im
Rahmenvertrag festgelegt. Der vorliegende Gesetzentwurf legt
derzeit 13 Tage verbindlich fest und stellt weitere fünf Tage in
die Entscheidung von Bundesamt und Dienststelle des
Zivildienstleistenden.
Leider hat sich in den vergangenen Jahren die Quote
derer, die eine fachliche Einweisung erhalten, stetig
zurückentwickelt – das aber sowohl bei den verbandlichen
wie bei den anderen Zivildienstleistenden.
Aber kein Zivildienstleistender sollte seinen Dienst
ohne einen Lernteil beenden. Auch das Bundesamt für
den Zivildienst hat in seinen ersten Eckpunkten diesem
Gedanken Rechnung getragen. Im vorliegenden
Gesetzentwurf ist davon leider nichts mehr zu finden. Damit hat
nicht jeder Zivildienstleistende Anspruch auf einen
Lerndienstanteil.
Für uns in der SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Wir
begrüßen einen rechtlichen Anspruch auf noch mehr
Qualifizierung, Reflexion und Fortbildung. Jeder
Zivildienstleistende kann diese Bestandteile des Lerndienstes
einfordern.
Ausdrücklich begrüßen wir, dass jetzt vorgesehen ist,
formale Qualifikationsnachweise für die
Zivildienstleistenden auszustellen. Sie können für die berufliche
Zukunft der Zivildienstleistenden genutzt werden und die
erworbenen Fähigkeiten der jungen Männer bei
zukünftigen Arbeitgebern verdeutlichen.
Letztlich muss man bei aller Verbindlichkeit allerdings
auch feststellen, dass kein Zivildienstleistender wirklich
zum Lernen gezwungen werden kann. Trotzdem ist es
sinnvoll, an der Verbindlichkeit festzuhalten, weil bei den
Lehrgängen für den Zivildienst nützliches Wissen
vermittelt wird. Worüber man diskutieren kann, ist die
Verbindlichkeit der Reflexionsveranstaltungen. Hier wird sich
der Zivildienstleistende auch freiwillig melden, wenn er
einen Bedarf erkennt. Erkennt er keinen, braucht er auch
kein Zwangsreflektieren.Ich bin der festen Überzeugung, dass die
Weiterentwicklung des Zivildienstes zu einem formalen Lerndienst
– informell war er das natürlich schon immer – nicht nur
den jungen Männern zugutekommt. Auch die Gesellschaft
profitiert von den Qualifikationen, die die
Zivildienstleistenden während ihres Dienstes erwerben. Auch vor
diesem Hintergrund ist die Weiterentwicklung wichtig und
richtig.
Ein Wort zum Schluss noch zu der sogenannten
freiwilligen Verlängerung, über die in der letzten Zeit in der
Fachwelt diskutiert wurde. Ich begrüße ausdrücklich,
dass diese angedachte Regelung nicht im Gesetzentwurf
erwähnt wird. Wir haben nach Diskussionen als SPD
deutlich gemacht, dass wir dieses Instrument nicht wollen
und auch nicht brauchen. Zum einen würde diese
Regelung zu einer Konkurrenz zwischen Freiwilligem Sozialen
Jahr und Zivildienst führen. Zum anderen möchten wir
den Zivildienst durch eine freiwillige Verlängerung nicht
verstetigen. Und was viele vergessen: Die Kosten der
freiwilligen Verlängerung würden auf den Träger oder die
Einsatzstelle zukommen. Wenn ein Zivildienstleistender
jedoch Zeit zu überbrücken hat, weil sein Studium erst in
einigen Monaten beginnt, ist eine Verlängerung heute
schon möglich. Die Zivildienstleistenden werden dann
von ihrer Einsatzstelle für drei oder mehr Monate
angestellt.
Ich freue mich, dass wir zu diesem Gesetzentwurf noch
eine Anhörung durchführen. Im Gespräch mit den
Fachleuten und denjenigen, die nach Beschlussfassung mit
diesem Gesetz arbeiten müssen, werden wir sicher noch
den einen oder anderen Änderungswunsch mit auf den
Weg bekommen. Die konkrete Ausgestaltung wird Zeit
und Arbeit in Anspruch nehmen, aber das Ziel – ein
Gesetz, das den Zivildienstleistenden die Anerkennung
verschafft, die sie verdienen – ist es auf jeden Fall wert.