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Rede von Ina Lenke (FDP) – Drucksache 16/10995

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 25: Drucksache 16/10995 –.

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Text

Rede von Ina Lenke (FDP) – Drucksache 16/10995 Das Beste an dem vorgelegten Gesetzentwurf sind die Passagen, die er nicht enthält. Zu dem nun vorliegendem, endgültigen Scheitern der von Ministerin von der Leyen geplanten sogenannten freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes um bis zu sechs Monaten gratuliere ich Ihnen. Ich will hier ausdrücklich der SPD, besonders Herrn Rix, danken, die diesen Unsinn verhindert hat. Den neunmonatigen Zivildienst um bis zu sechs Monate zu verlängern, hätte nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern zu einer Stärkung des Zivildienstes als Pflichtdienst geführt. Die FDP begrüßt, dass dieser absurde Vorschlag, der außerdem zu einer subventionierten Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt geführt hätte, vom Tisch ist. Der richtige Ansatz, die zeitliche Lücke zwischen dem Ende des Zivildienstes und dem Beginn einer Ausbildung überbrücken zu können, ist bereits heute möglich. Im Zivildienstgesetz regelt der § 24 Abs. 2 die Möglichkeit des abschnittsweisen Zivildiensts, wovon der erste Abschnitt sechs Monate dauert. Diese weitgehend unbekannte und auch von der Bundesregierung und dem Familienministerium nicht kommunizierte Vorschrift kann immer genutzt werden, wenn sich Einsatzstelle und Zivildienstleistender einig sind. So kann die Zivildienstzeit ge-Zu Protokoll gegebene Reden teilt werden und damit der zeitliche Leerlauf zum Ausbildungsbeginn vermieden werden. Statt der falschen „Verlängerungsoption“ sollte das Familienministerium endlich für die bereits bestehende „Teilungsoption“ werben. Es ist einfach nur traurig, wie wenig sich die Familien- und Jugendministerin um die Belange von jungen Männern kümmert, die einen Pflichtdienst absolvieren müssen. Gerade in einer Situation, in der zum ersten Mal seit Jahren im Frühjahr klar war, dass der Mittelstand und die Industrie händeringend nach Auszubildenden suchen, war die Antwort der Ministerin nicht etwa, die Zahl der Zivildienstleistenden weiter zu reduzieren, sondern, die Zahl für das Jahr 2009 zu erhöhen. Es ist einfach unanständig, dass in diesem Land bereits eine Diskussion stattfindet, junge Menschen nach Deutschland zu holen, um Lehrstellen zu besetzen, während die jungen Männer, die diese Lehrstellen besetzen könnten, einen überholten Pflichtdienst absolvieren müssen. Täglich erreichen mich verzweifelte Zuschriften junger Männer, denen mit dem Zwangsdienst buchstäblich die berufliche Zukunft ruiniert wird. Karrierechancen werden verbaut, weil die Männer zum Zivildienst einberufen werden. Was wird außerdem nicht geregelt im vorliegenden Gesetz? Nach dem vor einigen Jahren ein Finanzamt und in der Folge das Bundesministerium der Finanzen die Auffassung vertrat, es handle sich beim Freiwilligen Sozialen Jahr um eine Art Arbeitnehmerüberlassung, die einen umsatzsteuersteuerpflichtigen Leistungsaustausch zwischen FSJ-Träger und der Einsatzstelle begründe, vertritt das BMF nun die Rechtsauffassung, dass zukünftig nur noch Verträge, die auf der Grundlage von § 11 Abs. 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz abgeschlossen werden, von der Umsatzsteuer befreit sind. Diese Vertragsform ist aber auf der Basis des derzeitig gültigen Zivildienstgesetzes nicht mit der Bezuschussung durch das Bundesamt für den Zivildienst vereinbar, die das FSJ gemäß § 14 c ZDG statt Zivildienst finanziell erst ermöglicht. Warum regeln Sie im vorliegenden Gesetzentwurf nicht endlich diese dringenden Fragen? Warum werden die Träger immer vertröstet? Besonders die Engagierten im Sport, wo besonders viele Freiwillige gemäß § 14 c ZDG eingesetzt werden, haben diese bürokratischen Probleme. Ich fordere Sie hier nachdrücklich auf, endlich aktiv zu werden. Es ist einfach nur noch peinlich, wie dieses Ministerium Themen verschläft und mit Nichtbeachtung straft, wenn damit nicht die Chance verbunden ist, zur Prime Time im Fernsehen zu laufen. Im Vorspann zum heute diskutierten Gesetz schreiben Sie: „Aus dem Pflichtcharakter des Zivildienstes erwächst eine besondere staatliche Verantwortung gegenüber den Dienstleistenden, die in Zukunft verstärkt in Form einer verbesserten Ausrichtung des Zivildienstes auf das Ziel der Persönlichkeitsentwicklung und des Qualifikationserwerbs wahrgenommen werden soll (Lerndienst).“ Die vorgeschlagene Gesetzesänderung stärkt aber nicht die Lernelemente im Zivildienst, sondern relativiert sie gegenüber der heutigen Gesetzeslage. Das Dritte Zivildienstgesetzänderungsgesetz wird wegen der„Kann“- und „Soweit dies erforderlich ist“-Regelungen diesen Anforderungen nicht gerecht und an der unverantwortlichen Situation im heutigen Zivildienst nichts ändern. Zudem ist vorgesehen, dass alle Maßnahmen „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ abgewickelt werden, es also innerhalb des Zivildiensthaushaltes keine Verschiebungen geben soll. Es soll – so die Absicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – sogar eine Absenkung bei einer Begleitung der Dienstleistenden von rund 40 Prozent auf unter 35 Prozent erfolgen. Der Bundeshaushalt 2009 sieht eine Absenkung der Lehrgangskosten von 33,68 Millionen Euro (2008) auf 30,68 Millionen Euro (2009) vor. Gleichzeitig soll die Zahl der Einberufungen von 85 000 auf 88 700 angehoben werden. Mehr Einberufungen haben bei einer gleichbleibenden Seminarquote zwangsläufig ein Aufstocken der Haushaltsmittel zur Folge. Tatsächlich wird der Anteil der Zivildienstleistenden, die durch Lehrgänge auf den Dienst vorbereitet werden, im nächsten Jahr abgesenkt. Erklärungen, den Zivildienst zu einem Lerndienst entwickeln zu wollen, verlieren vor diesem Hintergrund ihre Glaubwürdigkeit.

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