Rede von Ina Lenke (FDP) – Drucksache 16/10995
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 25: Drucksache 16/10995 –.
Text
Rede von Ina Lenke (FDP) – Drucksache 16/10995
Das Beste an dem vorgelegten Gesetzentwurf sind die
Passagen, die er nicht enthält. Zu dem nun vorliegendem,
endgültigen Scheitern der von Ministerin von der Leyen
geplanten sogenannten freiwilligen Verlängerung des
Zivildienstes um bis zu sechs Monaten gratuliere ich
Ihnen. Ich will hier ausdrücklich der SPD, besonders Herrn
Rix, danken, die diesen Unsinn verhindert hat. Den
neunmonatigen Zivildienst um bis zu sechs Monate zu
verlängern, hätte nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern zu einer
Stärkung des Zivildienstes als Pflichtdienst geführt. Die
FDP begrüßt, dass dieser absurde Vorschlag, der
außerdem zu einer subventionierten Konkurrenz auf dem
Arbeitsmarkt geführt hätte, vom Tisch ist.
Der richtige Ansatz, die zeitliche Lücke zwischen dem
Ende des Zivildienstes und dem Beginn einer Ausbildung
überbrücken zu können, ist bereits heute möglich. Im
Zivildienstgesetz regelt der § 24 Abs. 2 die Möglichkeit
des abschnittsweisen Zivildiensts, wovon der erste
Abschnitt sechs Monate dauert. Diese weitgehend
unbekannte und auch von der Bundesregierung und dem
Familienministerium nicht kommunizierte Vorschrift kann
immer genutzt werden, wenn sich Einsatzstelle und
Zivildienstleistender einig sind. So kann die Zivildienstzeit ge-Zu Protokoll gegebene Reden
teilt werden und damit der zeitliche Leerlauf zum
Ausbildungsbeginn vermieden werden. Statt der falschen
„Verlängerungsoption“ sollte das Familienministerium
endlich für die bereits bestehende „Teilungsoption“
werben.
Es ist einfach nur traurig, wie wenig sich die Familien-
und Jugendministerin um die Belange von jungen
Männern kümmert, die einen Pflichtdienst absolvieren
müssen. Gerade in einer Situation, in der zum ersten Mal seit
Jahren im Frühjahr klar war, dass der Mittelstand und die
Industrie händeringend nach Auszubildenden suchen,
war die Antwort der Ministerin nicht etwa, die Zahl der
Zivildienstleistenden weiter zu reduzieren, sondern, die
Zahl für das Jahr 2009 zu erhöhen. Es ist einfach
unanständig, dass in diesem Land bereits eine Diskussion
stattfindet, junge Menschen nach Deutschland zu holen,
um Lehrstellen zu besetzen, während die jungen Männer,
die diese Lehrstellen besetzen könnten, einen überholten
Pflichtdienst absolvieren müssen. Täglich erreichen mich
verzweifelte Zuschriften junger Männer, denen mit dem
Zwangsdienst buchstäblich die berufliche Zukunft
ruiniert wird. Karrierechancen werden verbaut, weil die
Männer zum Zivildienst einberufen werden.
Was wird außerdem nicht geregelt im vorliegenden
Gesetz? Nach dem vor einigen Jahren ein Finanzamt und
in der Folge das Bundesministerium der Finanzen die
Auffassung vertrat, es handle sich beim Freiwilligen
Sozialen Jahr um eine Art Arbeitnehmerüberlassung, die
einen umsatzsteuersteuerpflichtigen Leistungsaustausch
zwischen FSJ-Träger und der Einsatzstelle begründe,
vertritt das BMF nun die Rechtsauffassung, dass
zukünftig nur noch Verträge, die auf der Grundlage von § 11
Abs. 2 Jugendfreiwilligendienstegesetz abgeschlossen
werden, von der Umsatzsteuer befreit sind. Diese
Vertragsform ist aber auf der Basis des derzeitig gültigen
Zivildienstgesetzes nicht mit der Bezuschussung durch
das Bundesamt für den Zivildienst vereinbar, die das FSJ
gemäß § 14 c ZDG statt Zivildienst finanziell erst
ermöglicht. Warum regeln Sie im vorliegenden Gesetzentwurf
nicht endlich diese dringenden Fragen? Warum werden
die Träger immer vertröstet?
Besonders die Engagierten im Sport, wo besonders
viele Freiwillige gemäß § 14 c ZDG eingesetzt werden,
haben diese bürokratischen Probleme. Ich fordere Sie
hier nachdrücklich auf, endlich aktiv zu werden. Es ist
einfach nur noch peinlich, wie dieses Ministerium
Themen verschläft und mit Nichtbeachtung straft, wenn
damit nicht die Chance verbunden ist, zur Prime Time im
Fernsehen zu laufen.
Im Vorspann zum heute diskutierten Gesetz schreiben
Sie: „Aus dem Pflichtcharakter des Zivildienstes
erwächst eine besondere staatliche Verantwortung
gegenüber den Dienstleistenden, die in Zukunft verstärkt in
Form einer verbesserten Ausrichtung des Zivildienstes
auf das Ziel der Persönlichkeitsentwicklung und des
Qualifikationserwerbs wahrgenommen werden soll
(Lerndienst).“ Die vorgeschlagene Gesetzesänderung stärkt
aber nicht die Lernelemente im Zivildienst, sondern
relativiert sie gegenüber der heutigen Gesetzeslage. Das
Dritte Zivildienstgesetzänderungsgesetz wird wegen der„Kann“- und „Soweit dies erforderlich ist“-Regelungen
diesen Anforderungen nicht gerecht und an der
unverantwortlichen Situation im heutigen Zivildienst nichts
ändern. Zudem ist vorgesehen, dass alle Maßnahmen „im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“
abgewickelt werden, es also innerhalb des
Zivildiensthaushaltes keine Verschiebungen geben soll. Es soll – so
die Absicht des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend – sogar eine Absenkung bei einer
Begleitung der Dienstleistenden von rund 40 Prozent auf
unter 35 Prozent erfolgen.
Der Bundeshaushalt 2009 sieht eine Absenkung der
Lehrgangskosten von 33,68 Millionen Euro (2008) auf
30,68 Millionen Euro (2009) vor. Gleichzeitig soll die
Zahl der Einberufungen von 85 000 auf 88 700
angehoben werden. Mehr Einberufungen haben bei einer
gleichbleibenden Seminarquote zwangsläufig ein Aufstocken
der Haushaltsmittel zur Folge. Tatsächlich wird der
Anteil der Zivildienstleistenden, die durch Lehrgänge auf
den Dienst vorbereitet werden, im nächsten Jahr
abgesenkt. Erklärungen, den Zivildienst zu einem Lerndienst
entwickeln zu wollen, verlieren vor diesem Hintergrund
ihre Glaubwürdigkeit.