Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Drucksache 16/10995
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 25: Drucksache 16/10995 –.
Text
Rede von Elke Reinke (DIE LINKE) – Drucksache 16/10995
Im Koalitionsvertrag von 2005 haben sich die
Regierungsparteien erstmals darauf verständigt, den
Zivildienst zu einem Lerndienst weiterzuentwickeln. Ziel war
und ist ein praxisbezogenes, staatsbürgerliches und
soziales Lernen sowie die Förderung der
Persönlichkeitsentwicklung und des Qualifikationserwerbs aller
Zivildienstleistenden. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob
dieses gut klingende Ziel auch mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf zu erreichen ist.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder
Zivildienstleistende ein obligatorisches qualifiziertes Dienstzeugnis
erhalten soll. Es soll Aufschluss über Tätigkeiten,
Leistungen und erworbene Kompetenzen geben. Natürlich
begrüßt es die Linke, dass ein solches Dienstzeugnis ohne
größeren bürokratischen Aufwand ausgestellt wird.
Dennoch bleibt nebelhaft, wie dieses Zeugnis exakt aussehen
soll. Es ist weiterhin ungeklärt, wer einen Lehrplan
festlegt und welche exakten Inhalte die Zivildienstleistenden,
begleitend zu ihrer eigentlichen Tätigkeit, vermittelt
bekommen sollen. Ebenso müssen Zeugnisse sowohl
zwischen verschiedenen Dienstbereichen – Krankenhaus,
Altenpflege etc. – als auch zwischen verschiedenen
Städten bzw. Regionen vergleichbar sein. Wie soll das
gewährleistet werden?
Wenn man eine Leistung beurteilt, muss es ja wie in
jedem qualifizierten Arbeitszeugnis bestimmte
Formulierungen geben, die eine Benotung widerspiegeln. Möchte
die Bundesregierung etwa einen Konkurrenzkampf unter
Zivildienstleistenden anzetteln, wer die bessere Note hat
und folglich für den Arbeitsmarkt besser verwertbar ist?
Und wenn Arbeitgebern die erworbene Qualifikation
deutlich gemacht werden soll, besteht die Gefahr, durch
ein schlechtes Zivildienstzeugnis einen Arbeitsplatz nicht
zu bekommen. So entsteht für die eigene berufliche Zu-Zu Protokoll gegebene Reden
kunft eine große Abhängigkeit von den
Zeugnisausstellenden.
In diesem Zusammenhang müsste auch geklärt
werden, wer eigentlich das Zeugnis ausstellen darf. Im
Beispiel Krankenhaus: die direkte Vorgesetzte auf der Station
bzw. in der Abteilung oder die Pflegedienstleiterin des
gesamten Krankenhauses?
Positiv steht die Linke einer Anrechnung der im
Zivildienst erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf
Ausbildungs- und Studienzeiten gegenüber. Warum soll ein
Zivildienstleistender bei der Caritas diese Zeit nicht auch
als Praktikum für sein Sozialarbeitsstudium angerechnet
bekommen?
Wichtig ist ebenfalls, dass sowohl die fachliche
Schulung im Bereich der Pflege und Betreuung
Hilfebedürftiger – in der rund zwei Drittel der Zivildienstleistenden
tätig sind – als auch im Umwelt- und Naturschutz
beibehalten wird. Die Linke unterstützt diese wichtige
fachliche Qualifizierung, erachtet aber darüber hinaus als
bedeutend, dass Zivildienstleistende einen gesetzlichen
Anspruch auf Informationsangebote und Schulungen
erhalten wie Freiwillige im Sozialen Jahr.
Es bereitet mir dennoch Sorge, dass mit besser
qualifizierten Zivildienstleistenden
sozialversicherungspflichtige, reguläre Arbeitsplätze leichter ersetzt werden
können und zum Teil schon ersetzt werden. Die Arbeit in der
Altenbetreuung, im Gesundheits- und Pflegebereich
wollen wir anders organisieren. Hier werden vor allem gut
ausgebildete und qualifizierte, ordentlich bezahlte
Fachkräfte gebraucht, nicht Zivildienstleistende als
Nothilfsmaßnahme, wie wir es gegenwärtig haben. Um es noch
einmal klar zu sagen: Die Linke will einen öffentlich
finanzierten Beschäftigungssektor, aber keinen Zivildienst
zum Minimaltarif.
Insgesamt stellt sich mir die Frage, warum im
Einzelplan 17 gleichzeitig die Mittel für
Lerndienstprojekte von 750 000 2008 auf 350 000 Euro in 2009 mehr
als halbiert werden. Der Zivildienst soll durch diese
Reform doch zum Lerndienst gemacht werden.Gerade hier
finde ich es unfassbar, dass in den letzten Jahren
Zivildienstschulen geschlossen wurden, obwohl diesen nun im
Rahmen eines „Lerndienstes“ doch eine große Rolle
zukommen soll. Die Linke wehrt sich seit langem gegen
solche Schließungen. Wir finden, das ist ein falscher Schritt,
weil die soziale und bildungspolitische Kompetenz dieser
Einrichtungen mehr denn je gefragt ist. Lassen Sie uns
doch diese Kompetenz nutzen und ausbauen! Das würde
der Sache gerecht werden.
Wenn wir über den Zivildienst sprechen, muss man
auch Folgendes beachten: Von sogenannter Wehr- und
Dienstgerechtigkeit kann seit Jahren keine Rede mehr
sein. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die
Benachteiligung von Wehrdienstverweigerern bei der
Einberufungspraxis unverzüglich beendet wird. Es
sollten nicht mehr Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst
als Wehrdienstpflichtige zum Wehrdienst einberufen
werden. Die jungen Männer dürfen alles in allem nicht in
einem Zustand der Ungewissheit gehalten und in ihrer
Lebensgestaltung verunsichert werden, weil sie nichtwissen, ob der Staat mit der Wehrpflicht wieder zuschlägt.
Das ist nämlich staatliche Willkür pur.
Die Wehrpflicht als eine Art Zwangsdienst ist laut
Grundgesetz nur durch eine bestimmte Sicherheitslage zu
begründen: durch eine spezielle militärische
Bedrohungs- und Gefährdungslage. Diese ist aber nicht mehr
gegeben. Die Wehrpflicht ist folglich nur noch ein
erheblicher Eingriff in die individuellen Grundrechte und
Lebensplanungen junger Männer. Sie ist ein Auslaufmodell.
Sie wird für die Landesverteidigung nicht gebraucht.
Die Wehrpflicht ist aber nicht nur aus
friedenspolitischen Gründen abzulehnen, sondern sie behindert auch
die Ausbildungs- und Berufschancen junger Männer. Mit
dem vorliegenden Gesetz werden für die Wehrpflichtigen
durch die Hintertür Nachteile auf dem Arbeitsmarkt
verfestigt. Junge Menschen brauchen Ausbildungs- und
Studienplätze. Frau von der Leyens Vorschlag, den
Zwangsdienst freiwillig verlängern zu können, ist gegenüber
diesen Jugendlichen purer Zynismus. Die
Bundesregierung würde damit eine weitere Warteschleife schaffen, die
den Jugendlichen keine langfristige berufliche
Perspektive bietet. Geholfen ist damit nur der Statistik. Und wenn
die Bundesregierung in einem Bereich professionell ist,
dann im Bereich der Statistikverschönerungen!
Die Familienministerin sollte nicht die Jugendlichen
auffordern, Lücken in ihrem Lebenslauf zu schließen,
sondern sie sollte die Bundesregierung antreiben, endlich
Lücken auf dem Ausbildungsstellenmarkt zu schließen.
Eine Verlängerung des Zivildienstes würde zudem
reguläre Beschäftigung verdrängen und Jugendliche zu
Billigarbeitskräften machen. Die Linke wird sich entschieden
dagegenstellen.
Ein Problem stellt in diesem Kontext Art. 5 Nr. 1 und 3
des Gesetzentwurfes dar. Die Linke glaubt nicht, dass
durch die vorgeschlagene Änderung des
Arbeitsplatzschutzgesetzes folgende Problematik gelöst wird: Junge
Männer, die in befristeten Arbeitsverhältnissen tätig sind,
werden durch die Ableistung von Wehr- oder Zivildienst
in vielen Fällen praktisch direkt in die Arbeitslosigkeit
geführt. Viele Wehrpflichtige haben in der Vergangenheit
zu Recht darauf verwiesen, dass Arbeitgeber die
Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder die
Übernahme der Wehrpflichtigen ablehnen, wenn die
Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes bevorsteht. Mit der
vorgeschlagenen Neuregelung kann die Bundesregierung
nun solche Eingaben auf Zurückstellung leichter mit dem
Verweis auf die Pflicht des Arbeitgebers abschmettern.
Dies kann die Linke nicht hinnehmen, und sie wird um
Verbesserungen kämpfen.
Aus friedens- und ausbildungspolitischer Sicht sagt
die Linke somit deutlich: Die Wehrpflicht muss weg.
Eines ist dabei klar: Der Zivildienst muss gleichfalls
umgewandelt werden. Er ist vom ursprünglich
vorgesehenen arbeitsmarktneutralen Ersatz- schon lange zum
Regeldienst geworden. Es ist daher eine echte Offensive für
sozial abgesicherte, regulär bezahlte und
mitbestimmungsrelevante Jugendfreiwilligendienste nötig, bei der
die Zahl der Freiwilligendienstplätze verdoppelt wird,
damit alle jungen Menschen, die einen FreiwilligendienstZu Protokoll gegebene Reden
leisten wollen, das auch tun können. Die dadurch im
Einzelplan 17 eingesparten Mittel sind vorrangig für den
Ausbau der Jugendfreiwilligendienste im In- und Ausland
einzusetzen. Die Linke betont hier das Wort „freiwillig“,
denn wir sind nach wie vor für die Abschaffung aller
Zwangsdienste.
Es wäre wirklich im Sinne der Zivildienstleistenden,
praxisbezogenes und soziales Lernen sowie die
Persönlichkeitsentwicklung und den Qualifikationserwerb zu
fördern. Diese Gesetzesnovelle belegt jedoch zum
wiederholten Male, wie schwer sich die Regierung mit einer
Verbesserung des Zivildienstes tut. Ich bin zuversichtlich,
dass die Sachverständigen in der Anhörung zum Dritten
Zivildienstgesetzänderungsgesetz die Kritik der Linken
unterstützen werden. Ob allerdings die Regierung
tatsächlich aufgrund dieser Kritik auch Nachbesserungen
zustande bringt, bleibt mehr als fraglich. Aber die
Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.