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Rede von Markus Grübel (CDU/CSU) – Drucksache 16/10995

dip / rede 04.12.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 25: Drucksache 16/10995 –.

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Rede von Markus Grübel (CDU/CSU) – Drucksache 16/10995 Heute debattieren wir einen Gesetzentwurf, mit dem wir das Erfolgsmodell Zivildienst fortentwickeln wollen. Zudem möchten wir die jungen Menschen, die diesen Dienst leisten, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und beim Qualifikationserwerb unterstützen bzw. die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Zivildienstleistenden weiter ausbauen und stärken. Mein Dank gilt allen jungen Männern, die in den vergangenen 47 Jahren einen Zivildienst absolviert haben bzw. noch absolvieren. Erst vor kurzem konnte in meiner Heimatregion Stuttgart der 2,5-millionste Zivildienstleistende begrüßt werden. Ich finde, das ist eine beeindruckende Zahl. Dass dies mit einer Feier und mit einer bundesweiten Berichterstattung verbunden wurde, ist zwar selbstverständlich, zeigt aber auch, wie sich die Gesellschaft in fast 50 Jahren verändert hat. Galten Wehrdienstverweigerer in den 60er- und 70er-Jahren weithin als Vaterlandsverräter und Drückeberger, so sind sie heute gesellschaftlich voll anerkannt und respektiert. Dass junge Männer heute nicht mehr geächtet, sondern geachtet werden, wenn sie sich für einen sozialen Dienst entscheiden, hängt auch mit der demografischen Entwicklung zusammen; denn die immer älter werdenden Deutschen benötigen im Prinzip jede helfende Hand. Für Familien mit kranken und pflegebedürftigen Angehörigen sind die Zivildienstleistenden wertvolle Helfer und eine wichtige Stütze. Ihre Arbeit ist hoch anerkannt und aus vielen sozialen Einrichtungen kaum mehr wegzudenken. So ist der Einsatz von Zivis beispielsweise in der Betreuung von Schwerstbehinderten, Erwachsenen wie Kindern, kaum zu ersetzen. Seit gut zwei Jahren können wir wieder einen Anstieg der Einberufungen zum Zivildienst verzeichnen. Nach 83 000 Einberufungen im Jahr 2006 waren es letztes Jahr schon 84 300 Einberufungen. In diesem Jahr wird mit 88 000 Einberufungen gerechnet. Aktuell leisten 73 457 Zivis ihren Dienst ab. Der Zivildienst ist eindeutig ein Erfolgsmodell und für jeden jungen Mann auch eine persönliche Bereicherung. Zudem trägt der Zivildienst wesentlich zur Berufsfindung und Berufsorientierung bei. Bei den Arbeitgebern sind ehemalige Zivis besonders beliebt, da sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeit wertvolle Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein oder auch die Fähigkeit, Konflikte konstruktiv auszutragen, erworben haben. Im Koalitionsvertrag vom November 2005 hat sich die Große Koalition eindeutig zur allgemeinen Wehrpflicht und damit auch zum Zivildienst bekannt. Aufgrund seiner sozialpolitischen Bedeutung und aus jugendpolitischer Sicht wurde der Zivildienst als unbedingt erhaltenswert anerkannt. Zudem haben wir uns damals darauf verständigt, den Zivildienst als Lerndienst weiterzuentwickeln. Das bedeutet praxisbezogenes, staatsbürgerliches und soziales Lernen sowie die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Zivildienstleistenden. Modellprojekte gibt es hierzu bereits an den Zivildienstschulen und bei den Wohlfahrtsverbänden. Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es eine intensive Fachdiskussion zur Weiterentwicklung des Zivildienstes. Ich erinnere an die Arbeitsgruppe „Impulse für die Zivilgesellschaft“, deren Ergebnisse teilweise, wie zum Beispiel die Angleichung der Dauer des Zivildienstes an die Dauer des Grundwehrdienstes, noch in der 15. Legislaturperiode umgesetzt werden konnten. Leider konnten andere Ergebnisse des einstimmig verabschiedeten und breit getragenen Abschlussberichts vom Januar 2004aus Zeitgründen nicht mehr realisiert werden. Zur Lösung von Problemen, die sich aus der Verkürzung des Zivildienstes auf neun Monate insbesondere bei der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung und der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern ergeben können, hat die Kommission empfohlen, die rechtlichen Möglichkeiten einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes zu prüfen. Diese Prüfung ist zwischenzeitlich erfolgt. Eine freiwillige Verlängerung des nur noch neunmonatigen Zivildienstes entsprechend der freiwilligen Verlängerung des Grundwehrdienstes wäre rechtlich zulässig. Gleichwohl fehlen entsprechende Regelungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Weiterhin soll der Zivildienst neun Monate dauern. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die anstelle des Zivildienstes einen Freiwilligendienst leisten, verpflichten sich demgegenüber für mindestens zwölf Monate und bleiben in ihrem Freiwilligenstatus weiterhin sozial abgesichert. Zivildienstleistenden werden von den Dienststellen lediglich „Verlängerungsmöglichkeiten“ in Form von Praktika, Minijobs oder Ähnliches angeboten, die keine gleichwertige soziale Absicherung wie der vorangegangene Zivildienst bieten. Im Vorfeld des Gesetzgebungsvorhabens haben wir mit dem Koalitionspartner Gespräche zum Thema freiwillige Verlängerung des Zivildienstes geführt. Aufgrund der ablehnenden Haltung der SPD konnte dieses Vorhaben nicht Teil des jetzigen Gesetzentwurfs werden, was ich persönlich sehr bedaure. Hintergrund ist ein Vorschlag des BMFSFJ von Beginn dieses Jahres, der jungen Zivildienstleistenden die Möglichkeit bieten sollte, Zeiten zwischen Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums durch eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes um höchstens sechs Monate sinnvoll zu nutzen. Außerdem war der Vorschlag Teil der Bemühungen, den Zivildienst schrittweise als Lerndienst auszubauen. Eine verlängerte Dienstzeit sollte dem Zivildienstleistenden die Möglichkeit bieten, Fortbildungsangebote in Anspruch zu nehmen, um sich vermehrt Qualifikationen für das spätere Berufsleben anzueignen. Die Verbände und die Betroffenen selbst begrüßten den Vorschlag. Da die SPD von ihrer ablehnenden Haltung nicht abzubringen war, musste auf einen entsprechenden Passus im Gesetzentwurf verzichtet werden. Bleibt zu hoffen, dass die Anhörung am 15. Dezember und das anstehende Gesetzgebungsverfahren vielleicht doch noch die Möglichkeit bieten, das Thema wieder aufzugreifen. Bekanntlich kommt ja kein Gesetz so aus dem Bundestag raus, wie es reingeht. Und dies ist bekanntlich auch kein Zitat eines Unionspolitikers, sondern des SPD-Fraktionsvorsitzenden. Unabhängig von dieser Debatte gibt es seit längerem einen konstruktiven und ausführlichen Diskurs zur Weiterentwicklung des Zivildienstes als Lerndienst. So wurden unter Einbindung der Wohlfahrtsverbände in zahlreichen Gesprächen mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, Zivildienstleistenden und Dienststellen und mit der Durchführung von Fachkongressen im Herbst 2007 die „Eckpunkte“ vorgelegt, auf denen der jetzige Gesetzentwurf im Wesentlichen basiert. Zentrales Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Zivildienst als Lerndienst weiterzuentwickeln. Dazu gehört der Erwerb vonZu Protokoll gegebene Reden Schlüsselqualifikationen im Dienst selbst sowie die weitere qualitative Verbesserung von Lehrgängen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass jeder Zivildienstleistende ein obligatorisches qualifiziertes Dienstzeugnis erhalten soll, welches den Inhalt des Dienstes, Tätigkeit und Leistung des Dienstleistenden sowie die während des Zivildienstes erworbenen Kompetenzen für den weiteren beruflichen Lebensweg umfasst. Schon heute kann ein qualifiziertes Dienstzeugnis auf Antrag des Dienstleistenden von den Dienststellen ausgestellt werden. Es hat sich als Grundlage für die Anerkennung des Zivildienstes als berufliche Qualifikationsvoraussetzung bewährt. Alle Dienstleistenden werden in ihrer Dienstzeit für die ihnen übertragenen Aufgaben qualifiziert und fortgebildet. Die Einführungslehrgänge an den staatlichen Zivildienstschulen und den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände werden flexibler strukturiert und zu dienstbegleitenden Seminaren weiterentwickelt bzw. durch neue Seminarangebote ergänzt. Kürzere und terminlich variable Seminare, mehr Wahlmöglichkeiten, eine bessere Verbindung von Theorie und Praxis sowie ein Angebot zur Reflexion sind vorab in einigen Modellprojekten erprobt worden und bei allen Beteiligten auf große Zustimmung gestoßen. Dementsprechend orientiert sich die Neustrukturierung an den dort gemachten Erfahrungen. Bewährtes wie die fachliche Schulung insbesondere im Bereich der Pflege und Betreuung Hilfebedürftiger, in der rund zwei Drittel der Zivildienstleistenden tätig sind, werden beibehalten. Ebenso die Seminare zur politischen Bildung. Zu Beginn des Dienstes wird der Zivildienstleistende künftig in einem neu entwickelten eintägigen Seminar über seine Rechte und Pflichten sowie über die ihm zustehenden Geld- und Sachbezüge informiert. Dieses Seminar ist genauso obligatorisch wie das viertägige Seminar zur politischen Bildung, das bisher eine Woche umfasst. Ziel der Flexibilisierung ist es, durch eine vergrößerte Wahlfreiheit bei Zeitpunkt und Inhalt der Veranstaltungen den vermittelten Lehrstoff und die seminarbedingten Abwesenheitszeiten besser in den Dienstalltag zu integrieren und die Motivation der Seminarteilnehmer zu stärken. In einem neu konzipierten einwöchigen Seminar zur Förderung sozialer Kompetenzen sollen die im Dienstalltag erworbenen Fähigkeiten identifiziert, reflektiert und gesichert werden. Eine zusätzliche einsatzbezogene fachliche Schulung im Bereich der Pflege und Betreuung von hilfebedürftigen Menschen sowie im Umwelt- und Naturschutzbereich wird, insofern erforderlich, weiterhin gewährt. Die mehrwöchigen fachlichen Lehrgänge sollen ebenso wie die zivildienstspezifischen Einführungslehrgänge in mehrere selbstständige Module aufteilbar und zeitlich flexibel belegbar sein. Die Teilnahme an einem Seminar zur Förderung sozialer Kompetenzen sowie einem Reflexionsseminar wird fakultativ angeboten. Neben der Neustrukturierung der Bildungsmaßnahmen sieht der Gesetzentwurf eine neue Berichtspflicht des Zivildienstbeauftragten – analog zum Bericht des Wehrbeauftragten – vor. Der Tätigkeitsbericht soll regelmäßig über die Lage und die Entwicklungen im Zivil-dienst informieren. Damit wird auch eine regelmäßige Evaluierung des Gesetzes gewährleistet. Zudem wird gesetzlich abgesichert, dass sich die Dienstleistenden zukünftig mit Anregungen und Beschwerden direkt an den Zivildienstbeauftragten wenden können, ohne dienstliche Nachteile befürchten zu müssen. Bislang wurde nicht bekannt, zu welchen Ergebnissen dies geführt hat, da es im Gegensatz zum Bericht des Wehrbeauftragten keine Veröffentlichungspflicht gibt. Die Zivildienstnovelle ist auch ein Baustein zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement. Im Gegensatz zu den Freiwilligendiensten, wie den Freiwilligen Sozialen Jahr oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, ist der Zivildienst ein Wehrersatzdienst und damit ein Pflichtdienst. Dennoch gibt es zwischen den beiden Dienstarten eine Menge von Berührungspunkten und Gemeinsamkeiten, die im Bericht der Kommission „Impulse der Zivilgesellschaft“ ausführlich dargestellt werden. Die zentrale Forderung des Berichts wird nun mit der Novelle umgesetzt: die Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst. Wir gehen nun in die Beratung; in wenigen Tagen haben wir die Anhörung zum Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetz. Die Ergebnisse sollten wir im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigen. Lassen Sie uns im Interesse aller Zivildienstleistenden über den Gesetzentwurf konstruktiv diskutieren! Vielleicht gelingt uns an der einen oder anderen Stelle noch eine Nachjustierung. Ich denke hier an die Problematik des § 14 c Zivildienstgesetz und die freiwillige Verlängerung des Zivildienstes.

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