Rede von Markus Grübel (CDU/CSU) – Drucksache 16/10995
Teil von Protokoll der 193. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 25: Drucksache 16/10995 –.
Text
Rede von Markus Grübel (CDU/CSU) – Drucksache 16/10995
Heute debattieren wir einen Gesetzentwurf, mit dem
wir das Erfolgsmodell Zivildienst fortentwickeln wollen.
Zudem möchten wir die jungen Menschen, die diesen
Dienst leisten, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und
beim Qualifikationserwerb unterstützen bzw. die
fachlichen und persönlichen Kompetenzen der
Zivildienstleistenden weiter ausbauen und stärken.
Mein Dank gilt allen jungen Männern, die in den
vergangenen 47 Jahren einen Zivildienst absolviert haben
bzw. noch absolvieren. Erst vor kurzem konnte in meiner
Heimatregion Stuttgart der 2,5-millionste
Zivildienstleistende begrüßt werden. Ich finde, das ist eine
beeindruckende Zahl. Dass dies mit einer Feier und mit einer
bundesweiten Berichterstattung verbunden wurde, ist zwar
selbstverständlich, zeigt aber auch, wie sich die
Gesellschaft in fast 50 Jahren verändert hat. Galten
Wehrdienstverweigerer in den 60er- und 70er-Jahren weithin
als Vaterlandsverräter und Drückeberger, so sind sie
heute gesellschaftlich voll anerkannt und respektiert.
Dass junge Männer heute nicht mehr geächtet,
sondern geachtet werden, wenn sie sich für einen sozialen
Dienst entscheiden, hängt auch mit der demografischen
Entwicklung zusammen; denn die immer älter werdenden
Deutschen benötigen im Prinzip jede helfende Hand. Für
Familien mit kranken und pflegebedürftigen
Angehörigen sind die Zivildienstleistenden wertvolle Helfer und
eine wichtige Stütze. Ihre Arbeit ist hoch anerkannt und
aus vielen sozialen Einrichtungen kaum mehr
wegzudenken. So ist der Einsatz von Zivis beispielsweise in der
Betreuung von Schwerstbehinderten, Erwachsenen wie
Kindern, kaum zu ersetzen.
Seit gut zwei Jahren können wir wieder einen Anstieg
der Einberufungen zum Zivildienst verzeichnen. Nach
83 000 Einberufungen im Jahr 2006 waren es letztes Jahr
schon 84 300 Einberufungen. In diesem Jahr wird mit
88 000 Einberufungen gerechnet. Aktuell leisten 73 457
Zivis ihren Dienst ab.
Der Zivildienst ist eindeutig ein Erfolgsmodell und für
jeden jungen Mann auch eine persönliche Bereicherung.
Zudem trägt der Zivildienst wesentlich zur Berufsfindung
und Berufsorientierung bei. Bei den Arbeitgebern sind
ehemalige Zivis besonders beliebt, da sie sich im Rahmen
ihrer Tätigkeit wertvolle Schlüsselqualifikationen wie
Teamfähigkeit, Belastbarkeit,
Verantwortungsbewusstsein oder auch die Fähigkeit, Konflikte konstruktiv
auszutragen, erworben haben.
Im Koalitionsvertrag vom November 2005 hat sich die
Große Koalition eindeutig zur allgemeinen Wehrpflicht
und damit auch zum Zivildienst bekannt. Aufgrund seiner
sozialpolitischen Bedeutung und aus jugendpolitischer
Sicht wurde der Zivildienst als unbedingt erhaltenswert
anerkannt. Zudem haben wir uns damals darauf
verständigt, den Zivildienst als Lerndienst weiterzuentwickeln.
Das bedeutet praxisbezogenes, staatsbürgerliches und
soziales Lernen sowie die Förderung der
Persönlichkeitsentwicklung der Zivildienstleistenden. Modellprojekte
gibt es hierzu bereits an den Zivildienstschulen und bei
den Wohlfahrtsverbänden.
Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es eine
intensive Fachdiskussion zur Weiterentwicklung des
Zivildienstes. Ich erinnere an die Arbeitsgruppe „Impulse für
die Zivilgesellschaft“, deren Ergebnisse teilweise, wie
zum Beispiel die Angleichung der Dauer des Zivildienstes
an die Dauer des Grundwehrdienstes, noch in der 15.
Legislaturperiode umgesetzt werden konnten. Leider
konnten andere Ergebnisse des einstimmig verabschiedeten
und breit getragenen Abschlussberichts vom Januar 2004aus Zeitgründen nicht mehr realisiert werden. Zur Lösung
von Problemen, die sich aus der Verkürzung des
Zivildienstes auf neun Monate insbesondere bei der individuellen
Schwerstbehindertenbetreuung und der individuellen
Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern ergeben
können, hat die Kommission empfohlen, die rechtlichen
Möglichkeiten einer freiwilligen Verlängerung des
Zivildienstes zu prüfen. Diese Prüfung ist zwischenzeitlich
erfolgt. Eine freiwillige Verlängerung des nur noch
neunmonatigen Zivildienstes entsprechend der freiwilligen
Verlängerung des Grundwehrdienstes wäre rechtlich
zulässig. Gleichwohl fehlen entsprechende Regelungen im
Gesetzentwurf der Bundesregierung. Weiterhin soll der
Zivildienst neun Monate dauern. Anerkannte
Kriegsdienstverweigerer, die anstelle des Zivildienstes einen
Freiwilligendienst leisten, verpflichten sich
demgegenüber für mindestens zwölf Monate und bleiben in ihrem
Freiwilligenstatus weiterhin sozial abgesichert.
Zivildienstleistenden werden von den Dienststellen lediglich
„Verlängerungsmöglichkeiten“ in Form von Praktika,
Minijobs oder Ähnliches angeboten, die keine
gleichwertige soziale Absicherung wie der vorangegangene
Zivildienst bieten.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsvorhabens haben wir mit
dem Koalitionspartner Gespräche zum Thema freiwillige
Verlängerung des Zivildienstes geführt. Aufgrund der
ablehnenden Haltung der SPD konnte dieses Vorhaben
nicht Teil des jetzigen Gesetzentwurfs werden, was ich
persönlich sehr bedaure. Hintergrund ist ein Vorschlag
des BMFSFJ von Beginn dieses Jahres, der jungen
Zivildienstleistenden die Möglichkeit bieten sollte, Zeiten
zwischen Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums
durch eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes um
höchstens sechs Monate sinnvoll zu nutzen. Außerdem
war der Vorschlag Teil der Bemühungen, den Zivildienst
schrittweise als Lerndienst auszubauen. Eine verlängerte
Dienstzeit sollte dem Zivildienstleistenden die
Möglichkeit bieten, Fortbildungsangebote in Anspruch zu
nehmen, um sich vermehrt Qualifikationen für das spätere
Berufsleben anzueignen. Die Verbände und die
Betroffenen selbst begrüßten den Vorschlag. Da die SPD von
ihrer ablehnenden Haltung nicht abzubringen war, musste
auf einen entsprechenden Passus im Gesetzentwurf
verzichtet werden. Bleibt zu hoffen, dass die Anhörung am
15. Dezember und das anstehende
Gesetzgebungsverfahren vielleicht doch noch die Möglichkeit bieten, das
Thema wieder aufzugreifen. Bekanntlich kommt ja kein
Gesetz so aus dem Bundestag raus, wie es reingeht. Und
dies ist bekanntlich auch kein Zitat eines
Unionspolitikers, sondern des SPD-Fraktionsvorsitzenden.
Unabhängig von dieser Debatte gibt es seit längerem
einen konstruktiven und ausführlichen Diskurs zur
Weiterentwicklung des Zivildienstes als Lerndienst. So
wurden unter Einbindung der Wohlfahrtsverbände in
zahlreichen Gesprächen mit den Spitzenverbänden der Freien
Wohlfahrtspflege, Zivildienstleistenden und Dienststellen
und mit der Durchführung von Fachkongressen im
Herbst 2007 die „Eckpunkte“ vorgelegt, auf denen der
jetzige Gesetzentwurf im Wesentlichen basiert. Zentrales
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Zivildienst als
Lerndienst weiterzuentwickeln. Dazu gehört der Erwerb vonZu Protokoll gegebene Reden
Schlüsselqualifikationen im Dienst selbst sowie die
weitere qualitative Verbesserung von Lehrgängen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass jeder
Zivildienstleistende ein obligatorisches qualifiziertes
Dienstzeugnis erhalten soll, welches den Inhalt des
Dienstes, Tätigkeit und Leistung des Dienstleistenden
sowie die während des Zivildienstes erworbenen
Kompetenzen für den weiteren beruflichen Lebensweg umfasst.
Schon heute kann ein qualifiziertes Dienstzeugnis auf
Antrag des Dienstleistenden von den Dienststellen ausgestellt
werden. Es hat sich als Grundlage für die Anerkennung
des Zivildienstes als berufliche
Qualifikationsvoraussetzung bewährt.
Alle Dienstleistenden werden in ihrer Dienstzeit für die
ihnen übertragenen Aufgaben qualifiziert und fortgebildet.
Die Einführungslehrgänge an den staatlichen
Zivildienstschulen und den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände
werden flexibler strukturiert und zu dienstbegleitenden
Seminaren weiterentwickelt bzw. durch neue
Seminarangebote ergänzt. Kürzere und terminlich variable Seminare,
mehr Wahlmöglichkeiten, eine bessere Verbindung von
Theorie und Praxis sowie ein Angebot zur Reflexion sind
vorab in einigen Modellprojekten erprobt worden und bei
allen Beteiligten auf große Zustimmung gestoßen.
Dementsprechend orientiert sich die Neustrukturierung an
den dort gemachten Erfahrungen. Bewährtes wie die
fachliche Schulung insbesondere im Bereich der Pflege
und Betreuung Hilfebedürftiger, in der rund zwei Drittel
der Zivildienstleistenden tätig sind, werden beibehalten.
Ebenso die Seminare zur politischen Bildung.
Zu Beginn des Dienstes wird der Zivildienstleistende
künftig in einem neu entwickelten eintägigen Seminar
über seine Rechte und Pflichten sowie über die ihm
zustehenden Geld- und Sachbezüge informiert. Dieses
Seminar ist genauso obligatorisch wie das viertägige Seminar
zur politischen Bildung, das bisher eine Woche umfasst.
Ziel der Flexibilisierung ist es, durch eine vergrößerte
Wahlfreiheit bei Zeitpunkt und Inhalt der Veranstaltungen
den vermittelten Lehrstoff und die seminarbedingten
Abwesenheitszeiten besser in den Dienstalltag zu
integrieren und die Motivation der Seminarteilnehmer zu stärken.
In einem neu konzipierten einwöchigen Seminar zur
Förderung sozialer Kompetenzen sollen die im Dienstalltag
erworbenen Fähigkeiten identifiziert, reflektiert und
gesichert werden.
Eine zusätzliche einsatzbezogene fachliche Schulung
im Bereich der Pflege und Betreuung von hilfebedürftigen
Menschen sowie im Umwelt- und Naturschutzbereich
wird, insofern erforderlich, weiterhin gewährt. Die
mehrwöchigen fachlichen Lehrgänge sollen ebenso wie die
zivildienstspezifischen Einführungslehrgänge in mehrere
selbstständige Module aufteilbar und zeitlich flexibel
belegbar sein. Die Teilnahme an einem Seminar zur
Förderung sozialer Kompetenzen sowie einem
Reflexionsseminar wird fakultativ angeboten.
Neben der Neustrukturierung der
Bildungsmaßnahmen sieht der Gesetzentwurf eine neue Berichtspflicht
des Zivildienstbeauftragten – analog zum Bericht des
Wehrbeauftragten – vor. Der Tätigkeitsbericht soll
regelmäßig über die Lage und die Entwicklungen im Zivil-dienst informieren. Damit wird auch eine regelmäßige
Evaluierung des Gesetzes gewährleistet. Zudem wird
gesetzlich abgesichert, dass sich die Dienstleistenden
zukünftig mit Anregungen und Beschwerden direkt an den
Zivildienstbeauftragten wenden können, ohne dienstliche
Nachteile befürchten zu müssen. Bislang wurde nicht
bekannt, zu welchen Ergebnissen dies geführt hat, da es im
Gegensatz zum Bericht des Wehrbeauftragten keine
Veröffentlichungspflicht gibt.
Die Zivildienstnovelle ist auch ein Baustein zur
Förderung von bürgerschaftlichem Engagement. Im Gegensatz
zu den Freiwilligendiensten, wie den Freiwilligen
Sozialen Jahr oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, ist der
Zivildienst ein Wehrersatzdienst und damit ein
Pflichtdienst. Dennoch gibt es zwischen den beiden Dienstarten
eine Menge von Berührungspunkten und
Gemeinsamkeiten, die im Bericht der Kommission „Impulse der
Zivilgesellschaft“ ausführlich dargestellt werden. Die zentrale
Forderung des Berichts wird nun mit der Novelle
umgesetzt: die Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst.
Wir gehen nun in die Beratung; in wenigen Tagen
haben wir die Anhörung zum Dritten
Zivildienstgesetzänderungsgesetz. Die Ergebnisse sollten wir im weiteren
Gesetzgebungsprozess berücksichtigen. Lassen Sie uns im
Interesse aller Zivildienstleistenden über den
Gesetzentwurf konstruktiv diskutieren! Vielleicht gelingt uns an der
einen oder anderen Stelle noch eine Nachjustierung. Ich
denke hier an die Problematik des § 14 c
Zivildienstgesetz und die freiwillige Verlängerung des Zivildienstes.