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Rede von Christian Ahrendt (FDP) – Drucksache 16/12593

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/12593 –.

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Rede von Christian Ahrendt (FDP) – Drucksache 16/12593 Wir befassen uns heute mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes. Im Folgenden möchte ich vier Aspekte näher beleuchten, weil sie meines Erachtens besonders wichtig sind. Es geht um die neu geschaffene Rücknahmevorschrift, die Verkürzung von Bearbeitungszeiten, die Ausweitung der Integrationsleistungen sowie die Einbeziehung der Bundespolizei in die Sicherheitsbehörden, die bereits nach der siebten Änderung erweiterte Abfragemöglichkeiten bekamen. Insgesamt enthält der Gesetzentwurf viele sinnvolle Regelungen, jedoch sind die Informationsübermittlung an Sicherheitsbehörden und neuerdings die Erweiterung des Kreises zuständiger Behörden der Grund, warum die FDP ihre Zustimmung verweigern muss. In der Tat ist es gelungen, mit den Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes Rechtsklarheit und Vereinfachung der Verwaltungspraxis zu bringen. Die nunmehr geschaffene Regelung zur Rücknahme von Spätaussiedler- und Angehörigenbescheinigungen ist zwar bereits im Staatsangehörigkeitsrecht zu finden, dient jedoch der Verständlichkeit und ist daher zu begrüßen. Die entsprechende Regelung im Staatsangehörigkeitsgesetz hat die FDP lediglich abgelehnt, weil sie mit einer völlig unnötigen Strafvorschrift verbunden wurde. Dies ist hier glücklicherweise nicht geschehen. Die Verkürzung des Verfahrens zur Ausstellung einer Spätaussiedler- oder Angehörigenbescheinigung von derzeit zwei bis drei Monate auf zwei bis drei Wochen gibt nicht nur den Betroffenen schneller Rechtssicherheit, sondern dient auch der Disziplinierung der Behörden. In dem Änderungsantrag der Großen Koalition wurden zusätzliche Integrationsleistungen für die Familien einbezogen, was nun auch Gegenstand des Regierungsentwurfs ist und voll und ganz zu unterstützen ist. Die FDP begrüßt ausdrücklich alle Maßnahmen, die zu einer weiteren Verbesserung der Integration beitragen. Jetzt ist aber Schluss mit den Lobgesängen. Bedauerlicherweise enthält der Gesetzentwurf eine Regelung, die wir schon bei der letzten Änderung des Bundesvertriebenengesetzes gerügt haben. Damals wurden erweiterte Abfragemöglichkeiten für Sicherheitsbehörden zur Feststellung von Ausschlussgründen geschaffen, insbesondere für die Fälle von Bestrebungen gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung. Nun wird auch noch die Bundespolizei in den Katalog der zu beteiligenden Sicherheitsbehörden aufgenommen. In dem begründenden Teil des Gesetzentwurfs heißt es, der Entwurf diene der Rechtsklarheit und -bereinigung. Das hört sich gut an. Das hört sich harmlos an. Und fast überliest man, dass jetzt auch die Bundespolizei an dem Informationsfluss beteiligt werden soll. Erstens erschließt sich mir nicht die Notwendigkeit einer solchen Vorschrift. Zweitens kann ich noch weniger nachvollziehen, warum diese Befugnisse weiter ausgedehnt werden. Der unbegründete Verdacht terroristischer Tendenzen bei Spätaussiedlern wird fortgesetzt, was mir äußerst befremdlich erscheint. Sie erlauben mir den Hinweis darauf, dass laut der Kriminalitäts- und Integrationsstatistiken Spätaussiedler keine besondere Problemgruppe darstellen und sich insgesamt gut in unsere Gesellschaft integrieren. Noch weniger kann man behaupten, dass vertriebenenrechtliche Aufnahmeverfahren als Einfallstor für Extremisten und Terroristen gelten.Zu Protokoll gegebene Reden Christian AhrendtUnd falls doch, wäre die Bundesregierung schon bei der letzten Gesetzesänderung in der Pflicht gewesen, zu begründen, wie viele Extremisten oder Terroristen in der Vergangenheit versucht haben, über das Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz Aufnahme in Deutschland zu erlangen. Es bestehen jedoch keine Zweifel daran, dass der Zuzug von Schwerkriminellen gesetzgeberisch verhindert werden muss. In diesem Zusammenhang möchte sich die FDP einer vernünftigen Lösung selbstverständlich nicht verschließen. Allerdings lehnen wir strikt ab, wenn hinterrücks Abfragemöglichkeiten und der damit verbundene Ausbau des Informationsaustausches eingefügt werden. Aus diesen Gründen muss sich die FDP leider enthalten.

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