Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/12593
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/12593 –.
Text
Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/12593
Wir beraten heute abschließend den Entwurf für die
8. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes. Im
Wesentlichen geht es dabei um drei Änderungen: die
Bundespolizei soll in die Sicherheitsüberprüfung von
Spätaussiedlern miteinbezogen werden. Zugleich werden die
Fristen, innerhalb derer die Sicherheitsbehörden der
Anerkennung der Spätaussiedlereigenschaft widersprechen
können, deutlich verkürzt. Und es wird nun eine
gesetzliche Grundlage für die Rücknahme der Bescheinigung
über die „Spätaussiedlereigenschaft“ geschaffen.
Lassen Sie mich mit dem letzten Punkt beginnen.
Zunächst einmal ist eine gesetzliche Regelung für die
Rücknahme der Bescheinigung ein Fortschritt gegenüber der
aktuellen Situation. Denn es wird in dieser Frage
überhaupt erst mal eine klare Rechtslage geschaffen. Analog
zum Staatsangehörigkeitsgesetz wird die Möglichkeit der
Rücknahme auf einen Zeitraum von fünf Jahren
beschränkt. Wir stellen uns allerdings die Frage, warum es
überhaupt eine Regelung zur Rücknahme der
Spätaussiedlereigenschaft geben muss. Die Bundesregierung
sagt in der Begründung nichts darüber, ob es in der
Vergangenheit etwa eine signifikante Anzahl an
Bescheinigungen gegeben hat, die im Nachhinein umstritten
waren. Die Regelung über den Widerruf der
Spätaussiedlereigenschaft wurde gleich ganz gestrichen, weil sie nie zur
Anwendung kam. Ob diese neue Regelung je zur
Anwendung kommen wird, ist also völlig offen.
Zur Überprüfung durch Polizei und Geheimdienste:
Die Linksfraktion lehnt die pauschale und
verdachtsunabhängige Durchleuchtung der Spätaussiedler im
Rahmen des Anerkennungsverfahrens generell ab. Nun
müssen die Sicherheitsbehörden allerdings wesentlich
schneller ihre Bedenken äußern als nach der alten
Rechtslage. Das finden wir richtig, weil es die
Betroffenen entlastet. Allerdings hätten Sie auch hier in der
Begründung etwas mehr liefern können, was die bisherigen
Ergebnisse dieser Überprüfungen angeht. Nun soll auch
noch die Bundespolizei beteiligt werden, laut
Gesetzesbegründung, um die Übersiedlung von „Schwerkriminellen
und gewaltbereiten Extremisten“ zu verhindern. Damit
wird der Eindruck erweckt, unter den Spätaussiedlern
seien in so großer Zahl Kriminelle und Extremisten, dass
deren ungebremste Einwanderung verhindert werdenmuss. Das ist doch wohl eindeutig nicht der Fall. Der
gesetzgeberische Handlungsbedarf ist nicht überzeugend
dargelegt. Deshalb wird sich die Linksfraktion enthalten.
Ich will noch zu einem Nebenaspekt dieses Gesetzes
etwas sagen. Menschen aus osteuropäischen Staaten
konnten sich früher einen Aufnahmebescheid der
Bundesrepublik ausstellen lassen, auch wenn sie gar nicht direkt
übersiedeln wollten. Diese Aufnahmebescheide gelten
unbefristet. Da mit der Möglichkeit der Übersiedlung das
Kriegsfolgenschicksal der Betroffenen gelindert werden
sollte, hat der Gesetzgeber 2007 zu Recht gesagt: Wer in
einem EU-Mitgliedstaat lebt, der muss sich bis Ende 2009
entscheiden, ob er nun übersiedeln will oder nicht.
Danach verfällt der Bescheid, der die
Spätaussiedlereigenschaft bestätigt. Ein Kriegsfolgenschicksal muss ja nun
nicht mehr ausgeglichen werden. Aber jetzt, keine zwei
Jahre später, soll diese Befristung wieder aufgehoben
werden.
Die Bundesregierung begründet dieses Ansinnen auf
eine höchst fragwürdige Art und Weise:
… damit hierdurch nicht Personen, deren weiterer
Verbleib in ihren Herkunftsstaaten im Interesse der
Bundesrepublik Deutschland liegt, zu einer
vorzeitigen Ausreise veranlasst werden. Dies betrifft
insbesondere Personen, die eine herausgehobene
Stellung innerhalb der deutschen Minderheiten im
Herkunftsgebiet haben.
Diese Sätze klingen in meinen Ohren doch sehr nach
„Fünfter Kolonne“ und nach Sicherung von Einfluss in
den osteuropäischen Staaten, indem man die dort
lebenden deutschen Minderheiten instrumentalisiert. Unter
dem Deckmantel des Minderheitenschutzes will man hier
anscheinend einen Fuß in der Tür halten. Das zeigt, dass
die deutsche Politik gegenüber den deutschen
Minderheiten in Osteuropa noch immer nicht von den Überresten
einer überkommenen Volkstumspolitik entschlackt ist. Die
Koalitionsfraktionen hätten gut daran getan, solchen
Quatsch aus der Gesetzesbegründung herauszustreichen.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):
Wir werden den Änderungen im
Bundesvertriebenengesetz zustimmen, weil wir eine tatsächliche
Verbesserung für die von dem Gesetz betroffenen Menschen sehen.
Die bislang völlig unangemessene Wartezeit von
mehreren Monaten für die Prüfung der
Spätaussiedlerbescheinigungen und der Angehörigenbescheinigungen soll
erheblich verkürzt werden. Wir werden prüfen, ob damit
das im Gesetz angekündigte Ziel, eine verbindliche
Entscheidung innerhalb von drei Wochen zu treffen, in der
Praxis wirklich erreicht wird. Insbesondere die
Sicherheitsbehörden sollten eigentlich in der Lage sein,
Sicherheitsbedenken innerhalb einer kurzen Frist vorzutragen.
Es kann nicht sein, dass die Sicherheitsüberprüfungen,
die in der Regel ein Routinevorgang sind, zu so
erheblichen Verfahrensverzögerungen führen.
Die Aufhebung der Befristung von
vertriebenenrechtlichen Altbescheiden fordern wir seit langem. Wir
begrüßen, dass dies jetzt umgesetzt wird. Ob wir die RegelungZu Protokoll gegebene Reden
Silke Stokar von Neufornzur Rücknahme der Bescheinigungen wirklich brauchen,
muss die Praxis zeigen. Wir halten sie nicht für
erforderlich. Das ist für uns aber kein hinreichender Grund, den
Gesetzentwurf abzulehnen.
Entscheidend für unsere Zustimmung ist allerdings der
Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen noch in
den Innenausschuss eingebracht haben. Wir brauchen
weitere Anstrengungen bei der Integration der
Spätaussiedler. Es ist nicht vernünftig, einzelne Personen oder
Personengruppen von dem Zugang zu Sprach- und
Integrationskursen auszuschließen. Diejenigen, die kommen
und bleiben dürfen, ganz gleich, ob als Spätaussiedler
oder im Rahmen des Familiennachzuges, müssen
gleichermaßen Zugang zu Integrationsmaßnahmen haben.
Es kann nicht sein, dass in Familienverbünden ein Teil
Deutsch lernen soll und der andere Teil nicht an
Deutschkursen teilnehmen darf.
Es ist zu begrüßen, dass wir für die Aufnahme von
Spätaussiedlern und deren Angehörigen klarere Regelungen
schaffen, dass wir durch die Zusammenfassung von
Zuständigkeiten zu einer Verfahrensbeschleunigung
kommen und den Zugang zu Integrationsmaßnahmen
verbessern. Wenn die Große Koalition vernünftige Vorschläge
macht, gibt es keinen Grund, dagegen zu stimmen.
Relationen
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