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Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/12593

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/12593 –.

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Rede von Ulla Jelpke (DIE LINKE) – Drucksache 16/12593 Wir beraten heute abschließend den Entwurf für die 8. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes. Im Wesentlichen geht es dabei um drei Änderungen: die Bundespolizei soll in die Sicherheitsüberprüfung von Spätaussiedlern miteinbezogen werden. Zugleich werden die Fristen, innerhalb derer die Sicherheitsbehörden der Anerkennung der Spätaussiedlereigenschaft widersprechen können, deutlich verkürzt. Und es wird nun eine gesetzliche Grundlage für die Rücknahme der Bescheinigung über die „Spätaussiedlereigenschaft“ geschaffen. Lassen Sie mich mit dem letzten Punkt beginnen. Zunächst einmal ist eine gesetzliche Regelung für die Rücknahme der Bescheinigung ein Fortschritt gegenüber der aktuellen Situation. Denn es wird in dieser Frage überhaupt erst mal eine klare Rechtslage geschaffen. Analog zum Staatsangehörigkeitsgesetz wird die Möglichkeit der Rücknahme auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt. Wir stellen uns allerdings die Frage, warum es überhaupt eine Regelung zur Rücknahme der Spätaussiedlereigenschaft geben muss. Die Bundesregierung sagt in der Begründung nichts darüber, ob es in der Vergangenheit etwa eine signifikante Anzahl an Bescheinigungen gegeben hat, die im Nachhinein umstritten waren. Die Regelung über den Widerruf der Spätaussiedlereigenschaft wurde gleich ganz gestrichen, weil sie nie zur Anwendung kam. Ob diese neue Regelung je zur Anwendung kommen wird, ist also völlig offen. Zur Überprüfung durch Polizei und Geheimdienste: Die Linksfraktion lehnt die pauschale und verdachtsunabhängige Durchleuchtung der Spätaussiedler im Rahmen des Anerkennungsverfahrens generell ab. Nun müssen die Sicherheitsbehörden allerdings wesentlich schneller ihre Bedenken äußern als nach der alten Rechtslage. Das finden wir richtig, weil es die Betroffenen entlastet. Allerdings hätten Sie auch hier in der Begründung etwas mehr liefern können, was die bisherigen Ergebnisse dieser Überprüfungen angeht. Nun soll auch noch die Bundespolizei beteiligt werden, laut Gesetzesbegründung, um die Übersiedlung von „Schwerkriminellen und gewaltbereiten Extremisten“ zu verhindern. Damit wird der Eindruck erweckt, unter den Spätaussiedlern seien in so großer Zahl Kriminelle und Extremisten, dass deren ungebremste Einwanderung verhindert werdenmuss. Das ist doch wohl eindeutig nicht der Fall. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf ist nicht überzeugend dargelegt. Deshalb wird sich die Linksfraktion enthalten. Ich will noch zu einem Nebenaspekt dieses Gesetzes etwas sagen. Menschen aus osteuropäischen Staaten konnten sich früher einen Aufnahmebescheid der Bundesrepublik ausstellen lassen, auch wenn sie gar nicht direkt übersiedeln wollten. Diese Aufnahmebescheide gelten unbefristet. Da mit der Möglichkeit der Übersiedlung das Kriegsfolgenschicksal der Betroffenen gelindert werden sollte, hat der Gesetzgeber 2007 zu Recht gesagt: Wer in einem EU-Mitgliedstaat lebt, der muss sich bis Ende 2009 entscheiden, ob er nun übersiedeln will oder nicht. Danach verfällt der Bescheid, der die Spätaussiedlereigenschaft bestätigt. Ein Kriegsfolgenschicksal muss ja nun nicht mehr ausgeglichen werden. Aber jetzt, keine zwei Jahre später, soll diese Befristung wieder aufgehoben werden. Die Bundesregierung begründet dieses Ansinnen auf eine höchst fragwürdige Art und Weise: … damit hierdurch nicht Personen, deren weiterer Verbleib in ihren Herkunftsstaaten im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt, zu einer vorzeitigen Ausreise veranlasst werden. Dies betrifft insbesondere Personen, die eine herausgehobene Stellung innerhalb der deutschen Minderheiten im Herkunftsgebiet haben. Diese Sätze klingen in meinen Ohren doch sehr nach „Fünfter Kolonne“ und nach Sicherung von Einfluss in den osteuropäischen Staaten, indem man die dort lebenden deutschen Minderheiten instrumentalisiert. Unter dem Deckmantel des Minderheitenschutzes will man hier anscheinend einen Fuß in der Tür halten. Das zeigt, dass die deutsche Politik gegenüber den deutschen Minderheiten in Osteuropa noch immer nicht von den Überresten einer überkommenen Volkstumspolitik entschlackt ist. Die Koalitionsfraktionen hätten gut daran getan, solchen Quatsch aus der Gesetzesbegründung herauszustreichen. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir werden den Änderungen im Bundesvertriebenengesetz zustimmen, weil wir eine tatsächliche Verbesserung für die von dem Gesetz betroffenen Menschen sehen. Die bislang völlig unangemessene Wartezeit von mehreren Monaten für die Prüfung der Spätaussiedlerbescheinigungen und der Angehörigenbescheinigungen soll erheblich verkürzt werden. Wir werden prüfen, ob damit das im Gesetz angekündigte Ziel, eine verbindliche Entscheidung innerhalb von drei Wochen zu treffen, in der Praxis wirklich erreicht wird. Insbesondere die Sicherheitsbehörden sollten eigentlich in der Lage sein, Sicherheitsbedenken innerhalb einer kurzen Frist vorzutragen. Es kann nicht sein, dass die Sicherheitsüberprüfungen, die in der Regel ein Routinevorgang sind, zu so erheblichen Verfahrensverzögerungen führen. Die Aufhebung der Befristung von vertriebenenrechtlichen Altbescheiden fordern wir seit langem. Wir begrüßen, dass dies jetzt umgesetzt wird. Ob wir die RegelungZu Protokoll gegebene Reden Silke Stokar von Neufornzur Rücknahme der Bescheinigungen wirklich brauchen, muss die Praxis zeigen. Wir halten sie nicht für erforderlich. Das ist für uns aber kein hinreichender Grund, den Gesetzentwurf abzulehnen. Entscheidend für unsere Zustimmung ist allerdings der Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen noch in den Innenausschuss eingebracht haben. Wir brauchen weitere Anstrengungen bei der Integration der Spätaussiedler. Es ist nicht vernünftig, einzelne Personen oder Personengruppen von dem Zugang zu Sprach- und Integrationskursen auszuschließen. Diejenigen, die kommen und bleiben dürfen, ganz gleich, ob als Spätaussiedler oder im Rahmen des Familiennachzuges, müssen gleichermaßen Zugang zu Integrationsmaßnahmen haben. Es kann nicht sein, dass in Familienverbünden ein Teil Deutsch lernen soll und der andere Teil nicht an Deutschkursen teilnehmen darf. Es ist zu begrüßen, dass wir für die Aufnahme von Spätaussiedlern und deren Angehörigen klarere Regelungen schaffen, dass wir durch die Zusammenfassung von Zuständigkeiten zu einer Verfahrensbeschleunigung kommen und den Zugang zu Integrationsmaßnahmen verbessern. Wenn die Große Koalition vernünftige Vorschläge macht, gibt es keinen Grund, dagegen zu stimmen.

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