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Rede von Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) – Drucksache 16/12593

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/12593 –.

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Rede von Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) – Drucksache 16/12593 Mit dem 8. Änderungsgesetz zum Bundesvertriebenengesetz unterstreichen wir heute am Tag der Debatte um 60 Jahre Grundgesetz die Kontinuität der Verantwortung Deutschlands für die deutschen Minderheiten und die Spätaussiedler. Das Bundesvertriebenengesetz bedarf im nunmehr 57. Jahr seines Bestehens einiger Änderungen, die der Rechtsklarheit und einer Vereinfachung dienen. Das wichtige Ziel dabei ist es, das Verfahren zur Ausstellung einer Spätaussiedler- oder Angehörigenbescheinigung erheblich zu beschleunigen. Dies ist eine gute Neuregelung, denn hierzu werden nach den Vorschlägen des Bundesinnenministers die Fristen bei der Überprüfung von Ausschlussgründen verkürzt, und das Verfahren wird künftig anstatt zwei bis drei Monate regelmäßig nur noch zwei bis drei Wochen betragen. Damit kann eine Bescheinigung als Spätaussiedler oder Angehöriger zügig nach der Einreise ausgestellt werden. Mit diesem Gesetz wird zudem die rückwirkende Aufhebung von Spätaussiedler- und Angehörigenbescheinigungen parallel zur Rücknahme von Einbürgerungen im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Die Rücknahme einer Bescheinigung wird auf den Zeitraum von fünf Jahren beschränkt und der Schutz der Ehegatten und Abkömmlinge des Spätaussiedlers berücksichtigt. Weiterhin wird die Befristung der vertriebenenrechtlichen Altbescheide von EU-Bürgern aufgehoben. Kein Betroffener soll aufgrund einer Befristung veranlasst werden, vorzeitig auszureisen. Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzes ist schließlich eine effektive Gestaltung der Verwaltungspraxis: Das Bundesverwaltungsamt, das bereits jetzt die zentrale Behörde im Verfahren zur Aufnahme von Spätaussiedlern ist, wird zukünftig ebenfalls für die Erteilung von Bescheinigungen in Altfällen zuständig. Die Bundesländer werden insofern von parallelen Verwaltungsstrukturen entlastet. Weitaus wichtiger als die Verfahrensbeschleunigungen ist aber das politische Bekenntnis unserer dauerhaften und historischen Verantwortung gegenüber den Deutschstämmigen, die in diesem Gesetz seinen Ausdruck findet. Denn das Bundesvertriebenengesetz bestätigt im Grundsatz den bestehenden rechtlichen Rahmen auch für eine künftige Aufnahme deutscher Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland: Die Tür für die deutschenSpätaussiedler ist und bleibt offen. Art. 116 des Grundgesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen gelten fort. Dabei ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass wir uns auch künftig zu einem allgemeinen Kriegsfolgenschicksal für die Deutschen aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion bekennen. Denn eine vollständige Rehabilitation dieser Schicksalsgruppe hat bis heute nicht stattgefunden. Über drei Millionen deutsche Spätaussiedler sind seit der Wende in Europa zu uns in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Die allermeisten von ihnen sind sehr gut integriert und stellen eine erhebliche Bereicherung unserer insgesamt älter werdenden Gesellschaft dar. Die jüngste Studie „Ungenutzte Potentiale. Zur Lage der Integration in Deutschland“ des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung hat eindrucksvoll belegt, dass die Gruppe der Spätaussiedler – im Gegensatz zu den türkischstämmigen Migranten – besonders gut abgeschnitten hat. Eine deutliche Diskrepanz dazu ergibt sich in der öffentlichen Wahrnehmung, vor allem durch die mediale Aufbereitung von Straftaten, die die Gruppe dann insgesamt in ein schlechtes Licht rücken. Dabei belegen solide Statistiken und Untersuchungen anderes. So hat die Hamburger Polizeibehörde schon vor einiger Zeit eine Untersuchung veröffentlicht, die nachweist, dass Spätaussiedler keine höhere Kriminalitätsneigung haben als einheimische Deutsche; häufig ist sogar das Gegenteil der Fall. Ähnliche Untersuchungen und Ergebnisse gibt es auch aus anderen Bundesländern. Das alles kann natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es einen kleineren Teil innerhalb der Gruppe gibt, bei dem die Integration in unsere Gesellschaft bis heute noch nicht gut funktioniert hat. Dort, wo Integrationsprobleme bestehen, sind vor allem männliche Jugendliche und junge Erwachsene betroffen, die erst in den vergangenen Jahren und häufig gegen ihren Willen zu uns nach Deutschland gekommen sind. Dort, wo zu geringe Sprachkenntnisse den Weg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt versperren, da ist auch der Weg in die Gesellschaft versperrt und da treten fast schon zwangsläufig Probleme zutage. Ich will offen ansprechen, dass sich in manchen Gemeinden, wo wie etwa im niedersächsischen Cloppenburg jeder fünfte Einwohner aus einer Spätaussiedlerfamilie stammt, eine Parallelgesellschaft gebildet hat. Laut einer dort tätigen Sozialpädagogin funktioniere das Zusammenleben zwischen Einheimischen und Aussiedlern nur deshalb, weil sich die Spätaussiedler in einer eigenen Welt eingerichtet haben. Die deutsche Gesellschaft, der deutsche Staat dürfen auf gar keinen Fall in dieselbe Gleichgültigkeit verfallen, wie es in Cloppenburg bereits der Fall ist. Hier ist die Politik gefordert! Denn nur die Politik, so das Fazit der besagten Sozialpädagogin, könne die Parallelgesellschaft von „Russland-Deutschen und Deutschland-Deutschen“ noch aufbrechen. Wie sich auch am Beispiel Cloppenburg zeigt, sind und bleiben die deutschen Sprachkenntnisse das Fundament für eine erfolgreiche Integration. Den Weg, den die Bundesregierung mit dem Nationalen Integrationsplan einge- Jochen-Konrad Frommeschlagen hat, weist in die richtige Richtung: Die „Ausländerpolitik“ soll endlich professionalisiert werden, wobei die Integrations- und Sprachkurse ein zentrales Element sind. Die Spätaussiedler haben über Jahrzehnte in ihren Herkunftsgebieten dafür gelitten, dass sie sich als Deutsche verstanden und versucht haben, als Deutsche zu leben. Sie wollen hier unter uns als Deutsche leben; und so sollten wir ihnen auch begegnen. Aus zahlreichen Gesprächen mit Spätaussiedlern bin ich auf zwei Probleme gestoßen, die momentan als die schwerwiegenden Hindernisse wahrgenommen werden: zum einen die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und zum anderen die im Rahmen der Familienzusammenführung aufgetretenen Härtefälle. In beiden Fällen muss rasch eine Lösung gefunden werden, was sich die Union auf ihre Fahnen geschrieben hat! „Integration leidet in Deutschland nicht in erster Linie an einem Mangel an Angeboten und erst Recht nicht an zu wenig Regeln und Gesetzen“, äußerte jüngst die Journalistin Merle Hilbk, die selbst Nachfahrin von Russland- Deutschen ist, in einem bemerkenswerten Beitrag in der „taz“, „sondern,“ so Hilbk weiter, „vor allem an einer fehlenden Vorstellung davon, wie das gemeinsame Zusammenleben aussehen könnte – einem Leitbild, das dem Rückzug in Parallelgesellschaften entgegenwirken könnte“. Auch wenn es noch so verpönt ist, von Leitbildern zu sprechen, kommt die deutsche Gesellschaft, vor allem die deutsche Politik, nicht um diese Diskussion herum. Ich erinnere an die gewalttätigen Unruhen in den Vororten von Paris, bei denen vor gerade mal vier Jahren 2 500 Randalierer festgenommen wurden. Heinz Buschkowsky, der Bürgermeister von Neukölln, Berlins Zuwandererhochburg, sagte damals, dass die Ausschreitungen in Frankreich ein Hinweis auf das sein könnten, was uns in 10 bis 15 Jahren drohe. Mehr denn je ist die Gesellschaft, ist die Politik gefordert, stärkere Integrationsbemühungen umzusetzen. Die heute zu beschließende gesetzliche Grundlage ist ein weiterer Schritt in diese Richtung, und daher bitte ich um Ihre Zustimmung.

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