Rede von Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) – Drucksache 16/12593
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 28: Drucksache 16/12593 –.
Text
Rede von Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) – Drucksache 16/12593
Mit dem 8. Änderungsgesetz zum
Bundesvertriebenengesetz unterstreichen wir heute am Tag der Debatte um
60 Jahre Grundgesetz die Kontinuität der Verantwortung
Deutschlands für die deutschen Minderheiten und die
Spätaussiedler. Das Bundesvertriebenengesetz bedarf im
nunmehr 57. Jahr seines Bestehens einiger Änderungen,
die der Rechtsklarheit und einer Vereinfachung dienen.
Das wichtige Ziel dabei ist es, das Verfahren zur
Ausstellung einer Spätaussiedler- oder
Angehörigenbescheinigung erheblich zu beschleunigen. Dies ist eine gute
Neuregelung, denn hierzu werden nach den Vorschlägen des
Bundesinnenministers die Fristen bei der Überprüfung
von Ausschlussgründen verkürzt, und das Verfahren wird
künftig anstatt zwei bis drei Monate regelmäßig nur noch
zwei bis drei Wochen betragen. Damit kann eine
Bescheinigung als Spätaussiedler oder Angehöriger zügig nach
der Einreise ausgestellt werden.
Mit diesem Gesetz wird zudem die rückwirkende
Aufhebung von Spätaussiedler- und
Angehörigenbescheinigungen parallel zur Rücknahme von Einbürgerungen im
Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Die Rücknahme
einer Bescheinigung wird auf den Zeitraum von fünf Jahren
beschränkt und der Schutz der Ehegatten und
Abkömmlinge des Spätaussiedlers berücksichtigt. Weiterhin wird
die Befristung der vertriebenenrechtlichen Altbescheide
von EU-Bürgern aufgehoben. Kein Betroffener soll
aufgrund einer Befristung veranlasst werden, vorzeitig
auszureisen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzes ist
schließlich eine effektive Gestaltung der
Verwaltungspraxis: Das Bundesverwaltungsamt, das bereits jetzt die
zentrale Behörde im Verfahren zur Aufnahme von
Spätaussiedlern ist, wird zukünftig ebenfalls für die Erteilung von
Bescheinigungen in Altfällen zuständig. Die
Bundesländer werden insofern von parallelen
Verwaltungsstrukturen entlastet. Weitaus wichtiger als die
Verfahrensbeschleunigungen ist aber das politische Bekenntnis
unserer dauerhaften und historischen Verantwortung
gegenüber den Deutschstämmigen, die in diesem Gesetz
seinen Ausdruck findet.
Denn das Bundesvertriebenengesetz bestätigt im
Grundsatz den bestehenden rechtlichen Rahmen auch für
eine künftige Aufnahme deutscher Spätaussiedler in die
Bundesrepublik Deutschland: Die Tür für die deutschenSpätaussiedler ist und bleibt offen. Art. 116 des
Grundgesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen gelten fort.
Dabei ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass wir
uns auch künftig zu einem allgemeinen
Kriegsfolgenschicksal für die Deutschen aus den Nachfolgestaaten der
Sowjetunion bekennen. Denn eine vollständige
Rehabilitation dieser Schicksalsgruppe hat bis heute nicht
stattgefunden.
Über drei Millionen deutsche Spätaussiedler sind seit
der Wende in Europa zu uns in die Bundesrepublik
Deutschland eingereist. Die allermeisten von ihnen sind
sehr gut integriert und stellen eine erhebliche
Bereicherung unserer insgesamt älter werdenden Gesellschaft dar.
Die jüngste Studie „Ungenutzte Potentiale. Zur Lage der
Integration in Deutschland“ des Berlin-Instituts für
Bevölkerung und Entwicklung hat eindrucksvoll belegt, dass
die Gruppe der Spätaussiedler – im Gegensatz zu den
türkischstämmigen Migranten – besonders gut
abgeschnitten hat.
Eine deutliche Diskrepanz dazu ergibt sich in der
öffentlichen Wahrnehmung, vor allem durch die mediale
Aufbereitung von Straftaten, die die Gruppe dann
insgesamt in ein schlechtes Licht rücken. Dabei belegen solide
Statistiken und Untersuchungen anderes. So hat die
Hamburger Polizeibehörde schon vor einiger Zeit eine
Untersuchung veröffentlicht, die nachweist, dass
Spätaussiedler keine höhere Kriminalitätsneigung haben als
einheimische Deutsche; häufig ist sogar das Gegenteil
der Fall. Ähnliche Untersuchungen und Ergebnisse gibt
es auch aus anderen Bundesländern. Das alles kann
natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es einen
kleineren Teil innerhalb der Gruppe gibt, bei dem die
Integration in unsere Gesellschaft bis heute noch nicht gut
funktioniert hat.
Dort, wo Integrationsprobleme bestehen, sind vor
allem männliche Jugendliche und junge Erwachsene
betroffen, die erst in den vergangenen Jahren und häufig
gegen ihren Willen zu uns nach Deutschland gekommen
sind. Dort, wo zu geringe Sprachkenntnisse den Weg in
den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt versperren, da ist
auch der Weg in die Gesellschaft versperrt und da treten
fast schon zwangsläufig Probleme zutage.
Ich will offen ansprechen, dass sich in manchen
Gemeinden, wo wie etwa im niedersächsischen
Cloppenburg jeder fünfte Einwohner aus einer
Spätaussiedlerfamilie stammt, eine Parallelgesellschaft gebildet hat. Laut
einer dort tätigen Sozialpädagogin funktioniere das
Zusammenleben zwischen Einheimischen und Aussiedlern
nur deshalb, weil sich die Spätaussiedler in einer eigenen
Welt eingerichtet haben. Die deutsche Gesellschaft, der
deutsche Staat dürfen auf gar keinen Fall in dieselbe
Gleichgültigkeit verfallen, wie es in Cloppenburg bereits
der Fall ist. Hier ist die Politik gefordert! Denn nur die
Politik, so das Fazit der besagten Sozialpädagogin,
könne die Parallelgesellschaft von „Russland-Deutschen
und Deutschland-Deutschen“ noch aufbrechen.
Wie sich auch am Beispiel Cloppenburg zeigt, sind und
bleiben die deutschen Sprachkenntnisse das Fundament
für eine erfolgreiche Integration. Den Weg, den die
Bundesregierung mit dem Nationalen Integrationsplan einge-
Jochen-Konrad Frommeschlagen hat, weist in die richtige Richtung: Die
„Ausländerpolitik“ soll endlich professionalisiert werden,
wobei die Integrations- und Sprachkurse ein zentrales
Element sind. Die Spätaussiedler haben über Jahrzehnte
in ihren Herkunftsgebieten dafür gelitten, dass sie sich als
Deutsche verstanden und versucht haben, als Deutsche
zu leben. Sie wollen hier unter uns als Deutsche leben;
und so sollten wir ihnen auch begegnen.
Aus zahlreichen Gesprächen mit Spätaussiedlern bin
ich auf zwei Probleme gestoßen, die momentan als die
schwerwiegenden Hindernisse wahrgenommen werden:
zum einen die Anerkennung von im Ausland erworbenen
Berufsabschlüssen und zum anderen die im Rahmen der
Familienzusammenführung aufgetretenen Härtefälle. In
beiden Fällen muss rasch eine Lösung gefunden werden,
was sich die Union auf ihre Fahnen geschrieben hat!
„Integration leidet in Deutschland nicht in erster Linie
an einem Mangel an Angeboten und erst Recht nicht an zu
wenig Regeln und Gesetzen“, äußerte jüngst die
Journalistin Merle Hilbk, die selbst Nachfahrin von Russland-
Deutschen ist, in einem bemerkenswerten Beitrag in der
„taz“, „sondern,“ so Hilbk weiter, „vor allem an einer
fehlenden Vorstellung davon, wie das gemeinsame
Zusammenleben aussehen könnte – einem Leitbild, das dem
Rückzug in Parallelgesellschaften entgegenwirken
könnte“.
Auch wenn es noch so verpönt ist, von Leitbildern zu
sprechen, kommt die deutsche Gesellschaft, vor allem die
deutsche Politik, nicht um diese Diskussion herum.
Ich erinnere an die gewalttätigen Unruhen in den
Vororten von Paris, bei denen vor gerade mal vier
Jahren 2 500 Randalierer festgenommen wurden. Heinz
Buschkowsky, der Bürgermeister von Neukölln, Berlins
Zuwandererhochburg, sagte damals, dass die
Ausschreitungen in Frankreich ein Hinweis auf das sein könnten,
was uns in 10 bis 15 Jahren drohe. Mehr denn je ist die
Gesellschaft, ist die Politik gefordert, stärkere
Integrationsbemühungen umzusetzen. Die heute zu
beschließende gesetzliche Grundlage ist ein weiterer Schritt in
diese Richtung, und daher bitte ich um Ihre Zustimmung.