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Naturgarten Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e.V.

lobbyregister / register_entry 24.03.2023 · Original ↗

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Naturgarten Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Wir engagieren uns für eine nachhaltige Gestaltung naturnaher Gärten und Grünflächen, die die biologische Vielfalt fördern. Dabei können wir auf mittlerweile mehr als 30 Jahre Erfahrung zurückgreifen. Für unser Ziel vernetzen wir Akteure aus Wissenschaft, Bildung, Politik und Gartenbau. Unser Wissen geben wir in Form von Publikationen, Fachtagungen mit Diskussionsforen und praktischen Ausbildungskursen weiter. Mithilfe von Positionspapieren und Stellungnahmen informieren wir über Aspekte der Biodiversitäts- und Klimakrise und möglichen Maßnahmen v.a. im besiedelten Raum, die helfen diesen nachhaltig entgegenzuwirken, und machen Vorschläge für die Verbesserung gesetzlicher Regelungen und Richtlinien zur Förderung der Artenvielfalt. Interessenbereiche: Artenschutz/Biodiversität; Stadtentwicklung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Tierschutz; Ländlicher Raum; Sonstiges im Bereich "Umwelt" Regelungsvorhaben: - Nationaler Plan zur Wiederherstellung der Natur: Die zügige Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung bietet die große Chance, erhebliche gesellschaftliche Kosten einzusparen, die Natur und uns als Gesellschaft widerstandsfähiger zu machen und zukünftige Naturkatastrophen abzumildern. Die Wiederherstellung unserer Natur ist eine dringend notwendige und sinnvolle Investition in unsere Zukunft. - Bundesnaturschutzgesetz Paragraf 40: Der § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes regelt das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur. - Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz: Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) leistet Deutschland einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der allgemeinen Zustände unserer Ökosysteme und zur Stärkung ihrer Klimaschutzleistungen. Unter dem ANK werden verschiedene Maßnahmen gebündelt, die den Schutz von Klima und Natur verbinden. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) koordiniert die Umsetzung von Fördermaßnahmen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern wie Projektträgern, Förderbanken, Bundesländern und weiteren Fachinstitutionen. (Quelle: https://www.bfn.de/thema/aktionsprogramm-natuerlicher-klimaschutz) - Stadtnatur: Bäume retten leben - für mehr Grün in unseren Städten: Fast eine Mio Bäume sind in den letzten Jahren aus deutschen Städten verschwunden. Während sich unsere Städte durch die Klimakrise immer unerträglicher aufheizen, werden ausgerechnet große Stadtbäume, unsere wirksamsten natürlichen Klimaschützer und Schattenspender, vielerorts bedenkenlos geopfert: für Bauprojekte, Parkplätze und kurzfristige Profitinteressen. Das ist ein politisches Versagen mit fatalen Folgen. Denn mit jedem gefällten Baum verlieren wir nicht nur Grün und Lebensqualität, sondern vor allem lebenswichtigen Schutz vor Hitze, die längst zu einer massiven Gesundheitsgefahr geworden ist. Es ist Zeit umzusteuern: Wir fordern ein Bundesgesetz, das Stadtbäume und Grünflächen wirksam schützt und bei allen Planungen verbindlich berücksichtigt. https://mitmachen.duh.de/stadtgruen/ - Klimaschutzgesetz: Vorgaben müssen durch ein ambitioniertes Klimaschutzprogramm für alle Bereiche erfüllt werden.: Bundes-Klimaschutzgesetz Deutschland braucht ein Klimaschutzprogramm, das die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes erfüllt und den Pfad für das kommende Jahrzehnt entschlossen und zielgerichtet fortsetzt.

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