Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
Herr Kollege Gelbhaar, die Straßenverkehrs-Ordnung – damit kommen wir noch einmal zu diesem Thema – ist als besonderes Polizei- und Ordnungsrecht privilegienfeindlich. Bevorrechtigungen können nur zum Zwecke des Nachteilsausgleichs vorgenommen werden, zum Beispiel im Fall der Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, welche unter Verkehrssicherheitsaspekten eine sichere Verkehrsteilnahme dieser Personengruppen erst ermöglicht.
Wollte man nun allen Personengruppen, die ein Interesse an der Nutzung von Parksonderrechten anmelden – und da haben wir einige, die immer wieder auf uns zukommen –, zudem die Benutzung von speziell für sie reserviertem Parkraum zubilligen, würde sich der Kreis der Berechtigten um ein Vielfaches erhöhen. Die Konsequenz wäre, dass das Parkraumangebot zulasten derjenigen, die am dringendsten auf diese Erleichterungen angewiesen sind, verringert würde.
Relationen
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