polradar

Protokoll der 995. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 06.11.2020 · WP 19 · 995 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Protokoll der 995. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 995 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 995. Sitzung Berlin, Freitag, den 6. November 2020 I n h a l t : Gedenken an die Opfer der Terroranschläge von Wien, Nizza, Paris, Lyon und Dresden . . . 391 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 1. Ansprache des Präsidenten . . . . . . . . . . . 391 Präsident Dr. Reiner Haseloff . . . . . . . 391 Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . 394 2. a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 516/20) b) Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 – gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 517/20) . 400 Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 400 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 439* Claus Christian Claussen (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439* Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 402 3. Drittes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (Drucksache 601/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440* 4. Drittes Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (Drucksache 602/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441* 5. ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Drucksache 604/20) . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440* 6. ... Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 605/20) . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440* 7. Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht (Drucksache 607/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440* 8. ... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 608/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440* 9. ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland (Drucksache 609/20) . . . 402 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440* 10. Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto- Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) (Drucksache 610/20) . . . 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441* 11. Gesetz über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht (Drucksache 612/20, zu Drucksache 612/20) . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 441* 12. a) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze (Drucksache 613/20) b) Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Drucksache 539/20) . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 440* Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 402 13. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen (Drucksache 614/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440* 14. Gesetz zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996 (Drucksache 600/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 443* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 441* 15. Gesetz zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Drucksache 603/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441* 16. Gesetz zu dem Protokoll vom 10. Oktober 2018 zur Änderung des Übereinkommens vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Drucksache 606/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441* 17. Ausführungsgesetz zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen- Ausführungsgesetz – BinSchAbfÜbkAG) (Drucksache 611/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441* 18. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verbots missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 586/20, Drucksache 586/1/20) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391 19. Entschließung des Bundesrates für eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte im Krankenhaus sowie in Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte Menschen – Antrag der Länder Bremen und Rheinland- Pfalz – (Drucksache 583/20) . . . . . . . . . . . 402 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 443* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 441* 20. Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zur sozialen Sicherung – Antrag des Landes Rheinland- Pfalz – (Drucksache 592/20) . . . . . . . . . . . 402 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 443* Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 441* 21. Entschließung des Bundesrates „Europas Zukunft jetzt gestalten“ – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 591/20) . . . . . . . 403 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 403 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 405 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 406 22. Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz – Besch- SiG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 558/20) . . . . . . . . . . . . . 402 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444* Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 442* 23. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (Drucksache 559/20) . . . . . . . . 406 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 24. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 560/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 446* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 25. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 561/20) . 407 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409 Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 410 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 26. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA- Reform-Gesetz) (Drucksache 562/20) . . . . 411 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 27. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG) (Drucksache 563/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 446* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 28. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Drucksache 564/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413 29. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 565/20) . 413 Claus Christian Claussen (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 30. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Drucksache 566/20) . . . . . . . . . . 414 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 414 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 447* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416 31. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (Drucksache 567/20) 416 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416 32. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB- Digitalisierungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 568/20) . 416 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 448* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416 33. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 569/20, zu Drucksache 569/20) . . . . . . . . . . 416 Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 416 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 418 Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449* Dr. Anjes Tjarks (Hamburg) . . . . . . . . 451* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 570/20) . . . . . . . . 423 Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424 35. Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. September 2010 über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und zu dem Zusatzprotokoll vom 10. September 2010 zum Übereinkommen vom 16. Dezember 1970 zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen (Drucksache 571/20) . . . . . 402 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 442* 36. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Mai 2019 zur Änderung des Abkommens vom 8. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (Drucksache 572/20) . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 442* 37. Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 573/20) . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 442* 38. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat Strategische Vorausschau 2020 Strategische Vorausschau – Weichenstellung für ein resilienteres Europa COM(2020) 493 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 545/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 424 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 424 39. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union COM(2020) 580 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 585/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 424 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 425 40. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU COM(2020) 591 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 580/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 442* 41. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2020 COM(2020) 306 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 526/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 442* 42. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030 In eine klimaneutrale Zukunft zum Wohl der Menschen investieren COM(2020) 562 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 546/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 425 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 425 43. Verordnung zur Erhebung agrarstatistischer Daten für die Emissionsberichterstattung (Agrarstatistik- Emissionsberichterstattungsverordnung 2021 – AgrStatEBV 2021) (Drucksache 547/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442* 44. Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung (Drucksache 577/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442* 45. Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (Drucksache 518/20) . . . . . . . . 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442* 46. Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthV- ÄndV) (Drucksache 550/20) . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442* 47. Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (Drucksache 566/17) . . . . . . . . . . . . . . . . . 425 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 425 Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . 426 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 451* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 428 48. Dritte Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung (Drucksache 574/20) 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442* 49. Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxoabbaubarem Kunststoff (Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV) (Drucksache 575/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 428 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG in der festgelegten Fassung – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . 428 50. Zweite Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (Drucksache 578/20) 428 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 428 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 430 Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 432 Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . . . 433 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434 51. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe (Drucksache 579/20) . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 442* 52. Achte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung (Drucksache 551/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442* 53. Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 616/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 616/20 . . . . . . . . . . . . . . . . 443* 54. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 636/20, zu Drucksache 636/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 443* 55. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 643/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Kai Klose (Hessen) . . . . . . . . . . . . 402 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403 56. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 638/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434 57. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Hamburg, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 641/20) . . . . . . . . . . 434 Dr. Anjes Tjarks (Hamburg) . . . . . . . . 452* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 58. Entwurf eines ... Gesetzes zur Förderung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 644/20) . . . . . 435 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 453* Mitteilung: Überweisung an den Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 59. Entwurf einer Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in den Forstwirtschaftsjahren 2021 und 2022 – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 639/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 453* Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz . . 435 60. Entschließung des Bundesrates “Digital Services Act (DSA)“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 642/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 61. a) Entschließung des Bundesrates „Konkretisierung der Rechtsgrundlagen für die Schutzmaßnahmen der Länder im Infektionsschutzgesetz“ – Antrag der Länder Bayern und Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 640/20) b) Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 645/20) . . . . . . . . . . . . . . . 396 Tobias Hans (Saarland) . . . . . . . . . . 396 Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland- Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397, 438*, 438* Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 398 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 398 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 437* Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 438* Mitteilung zu a): Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 400 Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 400 62. Entschließung des Bundesrates zur Schaffung eines Rechtsrahmens für eine Wasserstoffwirtschaft – Antrag der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 647/20) 406 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 445* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406 63. Wahl eines Mitglieds des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes – gemäß § 8 Absatz 3 Standortauswahlgesetz – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 688/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 Beschluss: Zustimmung zu dem Antrag in Drucksache 688/20 . . . . . . . . . . . . . . . . 435 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 436 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Amtierender Präsident D r . P e t e r T s c h e n t - s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Hermann, Minister für Verkehr B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien B e r l i n : Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres und Sport Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende H e s s e n : Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Kai Klose, Minister für Soziales und Integration M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung N i e d e r s a c h s e n : Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales R h e i n l a n d - P f a l z : Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie S a a r l a n d : Tobias Hans, Ministerpräsident Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft S a c h s e n - A n h a l t : Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Claus Christian Claussen, Minister für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 995. Sitzung Berlin, den 6. November 2020 Beginn: 9.31 Uhr Präsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 995. Sitzung des Bundesrates. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vergangenen Wochen haben uns schmerzlich in Erinnerung gerufen, dass der gemeinsame Kampf gegen den islamistischen Terror nicht vorbei ist. Am Montag starben vier Menschen bei dem Terroranschlag in der Innenstadt von Wien. Über 20 Personen wurden verletzt, sieben von ihnen schwer. Ein junger Mann – mit offen zur Schau getragenen Sympathien für den sogenannten Islamischen Staat – hat sich schwer bewaffnet und wahllos Menschen angegriffen, bis er selbst von den Sicherheitskräften erschossen wurde. Wieder hat ein sinnloser und grausamer Terroranschlag Opfer gefordert. Dabei zeigt sich einmal mehr, dass es hier nicht um eine Auseinandersetzung zwischen Angehörigen verschiedener Nationalitäten oder Religionen geht. Es ist, wie der österreichische Kanzler K u r z es formuliert hat, vielmehr ein Kampf zwischen Zivilisation und Barbarei. Schon in der vergangenen Woche hatte in Nizza ein weiterer Täter einen mutmaßlich islamistischen Anschlag von größter Brutalität und Menschenverachtung begangen und drei Menschen getötet. Mitte Oktober enthauptete ein islamistisch motivierter 18-Jähriger tschetschenischer Herkunft in der Nähe von Paris auf offener Straße den Lehrer Samuel P a t y , als dieser auf dem Weg nach Hause war. Mit dem Messerangriff in der Nähe von Lyon im April, der zwei Todesopfer forderte, und einem weiteren Messerangriff vor dem Büro der Redaktion von Charlie Hebdo im September sind 2020 allein in Frankreich mehrere Terrortaten zu beklagen. In Zeiten, in denen die ganze Welt gegen die Bedrohung durch das Coronavirus kämpft, macht der islamistische Terror mit seinen abscheulichen Angriffen auf unsere Freiheit und unsere Demokratie nicht Halt. Wien, Paris und auch kürzlich Dresden machen deutlich, dass wir in unseren gemeinsamen Anstrengungen gegen die Feinde unserer freiheitlichen Grundordnung zu keinem Zeitpunkt nachlassen dürfen. Unsere Gedanken sind heute bei den Opfern und ihren Angehörigen. Ihnen gilt unser ganzes Mitgefühl. Wir stehen mit ihnen in Anteilnahme und Solidarität vereint gegen den Terror. Ich bitte Sie nun, sich in Gedenken an die Opfer der Anschläge für einen Moment des Schweigens zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 63 Punkten vor. Punkt 18 wird abgesetzt. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 wird der Punkt 61 aufgerufen. Nach TOP 12 b) wird der Punkt 55 behandelt. Nach TOP 21 wird der Punkt 62 erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Ansprache des Präsidenten Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, zum zweiten Mal nach 2002 übernimmt Sachsen-Anhalt die Bundesratspräsidentschaft. Ich möchte zunächst meinem Vorgänger im Amt des Bundesratspräsidenten, Herrn Ministerpräsidenten Woidke, ganz herzlich für seine Amtsführung danken und ihm an dieser Stelle rasche Genesung wünschen. In diesen Dank schließe ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung ein. Als Bundesratspräsident zu Ihnen zu sprechen ist alles andere als selbstverständlich. Ich bin in der DDR sozialisiert worden. Die Teilung Deutschlands habe ich – wie so viele andere Menschen in der DDR – als schmerzhaft empfunden. Aber wir fühlten uns ohnmächtig, gegen sie anzukämpfen. Selbst Ende der 1980er Jahre konnte mit dem Zusammenbruch der DDR, ja des gesamten Ostblocks kaum jemand rechnen. Doch plötzlich änderte die Geschichte ihren Rhythmus. An ein Ereignis möchte ich besonders erinnern: Heute vor genau 31 Jahren fand in Leipzig eine der größten Montagsdemonstrationen in der DDR statt. Rund 500.000 Menschen demonstrierten für Freiheit und Veränderungen. Längst hatte der Ruf „Wir sind das Volk!“ seine große Wirkung entfaltet. Auch in vielen anderen Städten der DDR kam es zu Protesten. Die friedliche Revolution hatte eine breite Basis. Allein im Oktober 1989 gab es 330 Demonstrationen in 171 Städten der DDR. Freiheits- und Einheitsgedanke ergänzten sich und wirkten zusammen. Erst kam die Freiheit, dann die Einheit. Die Predigtkirche Martin L u t h e r s in Wittenberg hat für meine Biografie eine große Bedeutung. Mit ihr verbindet sich vor allem meine Erinnerung an die friedliche Revolution. In dieser Stadtkirche trafen wir uns – Christinnen und Christen – seit Oktober 1989 regelmäßig an jedem Dienstag. Hier fanden nicht nur ökumenische Gottesdienste statt, sondern von hier aus nahmen dann die Demonstrationen mit einer immer größer werdenden Zahl an Bürgerinnen und Bürgern ihren Anfang. Diese Zeit hat mich sehr stark und nachhaltig geprägt. Und so empfinde ich am heutigen Tag Freude und Dank. Ich freue mich auf meine Aufgabe in den kommenden zwölf Monaten. Und ich empfinde große Dankbarkeit für das, was ich seit 1989 miterleben und mitgestalten durfte. Ohne dieses Wunder der Geschichte stünde ich heute nicht hier. Auch wenn die deutsche Einheit weder mental noch strukturell vollendet ist, können wir auf das bisher Erreichte stolz sein. Hinter uns liegt eine enorme Aufbauleistung. Bis heute prägt diese große Erfolgsgeschichte zu wenig unser Selbst- und Geschichtsbewusstsein. Die Zeit nach 1990 hat doch eines deutlich gemacht: Große Probleme lassen sich in gemeinsamer Verantwortung bewältigen. Natürlich beeinflusst die Teilung auch nach drei Jahrzehnten die politische Kultur unseres Landes. Es gibt neben Gemeinsamkeiten nach wie vor auch Trennendes. Wie könnte es nach 40 Jahren geteilter Geschichte und Erfahrungen auch anders sein? Für Millionen Menschen in der ehemaligen DDR änderte sich im November 1989 gleichsam über Nacht ihr bisheriges Leben: Eben noch Diktatur, jetzt Demokratie. Eben noch ein sicherer Arbeitsplatz, jetzt plötzlich für sehr, sehr viele Arbeitslosigkeit. Lebensgeschichtlich hinterlassen solche Einschnitte tiefe Spuren. Darüber haben wir viel zu wenig gesprochen, und wenn wir es taten, dann oft mit zu wenig Empathie. Es gab auch große Enttäuschungen und unerfüllte Hoffnungen. Demgegenüber stand aber ein enormer Gewinn an Freiheit. Natürlich birgt auch sie nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Aber wer die Unfreiheit selbst erlebt hat, wird die Freiheit für immer zu schätzen wissen. Für die allermeisten Deutschen wird deshalb der 9. November 1989 stets ein Tag der großen Freude bleiben. Vorboten der friedlichen Revolution waren unsere kleineren Nachbarstaaten. Ihre Bedeutung wird allerdings nicht immer gewürdigt. Die polnische Gewerkschaftsbewegung Solidarność und der ungarische Reformkommunismus waren Wegbereiter der friedlichen Revolution. Und natürlich hat die Bestellung G o r b a t s c h o w s zum Generalsekretär der KPdSU die Demokratiebewegungen in Osteuropa nachhaltig ermutigt. Das vergessen wir nicht. Wir schulden Osteuropa Dank und stehen zu ihm in einer besonderen Beziehung. Unsere gemeinsamen Erfahrungen mit dem Totalitarismus, eine mehr als 40-jährige Schicksalsgemeinschaft und die Überwindung des Kommunismus verbinden und sollten in der Europäischen Union dazu führen, mehr Verständnis auch für die schwierigen Wege der noch jungen Demokratien aufzubringen. Erst der Freiheitswille von Millionen Menschen im Ostblock hat die Mauer, den Stacheldraht und den Eisernen Vorhang zum Einsturz gebracht. Auf diese Freiheitsbewegungen können wir stolz sein. Sie gehören zum Besten des gemeinsamen europäischen Erbes. Darauf sollten wir uns gerade in der heutigen Krise besinnen. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Globale Umweltprobleme wie der Klimawandel, grundlegende Veränderungen in der Arbeitswelt, weltweite soziale Ungleichheiten, asymmetrische Kriege und weltumspannende Wanderungsbewegungen betreffen uns alle. Die Europäische Union hat ein beachtliches politisches Gewicht. Als Einzelne hätten ihre Mitgliedstaaten diese Bedeutung nicht. Das sollte man nie außer Acht lassen. Auch die Corona-Krise lässt sich nur in einem internationalen Rahmen lösen. Die Pandemie hat uns an unsere Verwundbarkeit und wechselseitige Abhängigkeit erinnert. Die coronabedingten Restriktionen stellen uns vor große Herausforderungen. Aber klare Regeln sind in dieser Lage unumgänglich. Mehr denn je gilt: Meine Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit des anderen beginnt. Zwar sind wir in Deutschland gut aufgestellt. Aber auch das beste Gesundheitssystem stößt irgendwann an seine Grenzen. Deshalb müssen die Infektionsketten schnellstmöglich unterbrochen werden. Es geht um unser aller Gesundheit und um unser aller Leben. Aber ich bin mir sicher: Wir werden die Krise gemeinsam durch unseren Zusammenhalt und unsere Entschlossenheit durchstehen. Das verlangt uns sehr viel Geduld ab. Die Bürgerinnen und Bürger zeigen in ihrer großen Mehrheit Verständnis und befolgen die Regeln. Dafür danke ich ihnen. Bewährt hat sich in der Krise auch der Föderalismus, und das macht Mut für die kommenden, schweren Wochen. Erinnern möchte ich an das Infektionsschutzgesetz. Die letzten Anpassungen an die herausfordernde Lage erfolgten rasch und effektiv. Bundes- und Landesregierungen hatten sich im Interesse des Ganzen bestens vorabgestimmt. Nur deshalb war das so schnell möglich. Nicht nur hier hat sich gezeigt, dass Bund und Länder gemeinsam handeln können. Diese Feststellung trifft auch auf die Ende Oktober beschlossenen und seit dem 2. November geltenden Regelungen zu. Weitere Regelungen, die wir auch in diesem Hohen Hause treffen müssen, sind ja ebenfalls in der Planung. Dass die Länder eigene Verordnungen zur Infektionsbekämpfung erlassen können, ist trotz mancher Kritik daran sinnvoll. Denn die Bekämpfung der Corona-Krise kann nicht an allen Orten gleich sein. Die Länderkammer wird auch zukünftig darauf achten, dass die notwendige Flexibilität erhalten bleibt, um auf Krisen differenziert und angemessen reagieren zu können. Grundsätzlich gilt: Unterschiedliche Lagen erfordern unterschiedliche Maßnahmen. Das Virus muss in einer Großstadt anders bekämpft werden als in dünn besiedelten Regionen und in Hotspots anders als in weniger betroffenen Gegenden. So viel Föderalismus wie möglich, so viel Zentralismus wie nötig. Eine kritische Situation wie jetzt haben wir noch nie vorgefunden. Sie erfordert ein einheitliches Vorgehen aller Länder und Solidarität untereinander. Die aktuellen Infektionszahlen von heute bestätigen das. Auch Länder mit vergleichsweise geringen Infektionszahlen haben deshalb den seit 2. November geltenden strengen Beschränkungen zugestimmt. Während der Corona-Krise im Frühjahr hat sich unsere Gesellschaft als stabil erwiesen. Deutschland hat die erste Welle sehr gut bewältigt, besser als viele andere Länder. Aber Stimmungen können schnell kippen. Keinesfalls dürfen wir uns in diesen schwierigen Zeiten gegeneinander ausspielen lassen. Unsere Zukunft hängt entscheidend von unserer Gegenwart ab. Wie wir sie wahrnehmen und welche Schlussfolgerungen wir daraus ableiten, hat zwangsläufig Auswirkungen auf unsere unmittelbare Zukunft. Wir müssen Vertrauen in die Zukunft haben. Identität gewinnt man nicht ausschließlich aus der Geschichte. Für ihre Ausformung sind Gegenwart und Zukunft ebenso wichtig. Zusammenhalt kann auch aus den Zielen, die Bürgerinnen und Bürger eines Landes gemeinsam erreichen wollen, erwachsen. Angst ist dabei ein schlechter Ratgeber. Untergangs- und Niedergangsszenarien oder die Verklärung der Vergangenheit sind keine harmlosen Narrative. Sie verstellen den Blick auf die Gegenwart und erzeugen Zukunftsangst. Warum sollte man sich für ein Gemeinwesen überhaupt noch einsetzen, wenn doch die Zukunft nur noch negativ gesehen wird? Wenn doch alles vergeblich ist? Wenn ich mich nicht mit dem Gemeinwesen identifizieren kann? Aus solchen Einstellungen kann kein Gestaltungswille entstehen. Deswegen müssen wir diesen Narrativen mit aller Entschiedenheit widersprechen. Wir müssen Leitbilder für ein gelingendes Zusammenleben in Vielfalt entwickeln: Wie ist Teilhabe möglich? Wie gelingt Integration? Was verstehen wir unter Gemeinwohl? Wir müssen aber vor allem deutlicher machen: Es lohnt sich, in diesem Land zu leben und sein Gemeinwesen aktiv mitzugestalten. Unsere Bundesratspräsidentschaft haben wir deshalb unter das Motto gestellt: „Gemeinsam Zukunft formen“. Dazu lade ich alle ein. Die Zukunft ist offen. Wie wir sie gestalten, liegt hauptsächlich an uns selbst. Dazu zählt für mich – mit Blick auf den Bundesrat – auch die Reform der Gewerbesteuer. Es geht um eine Neubewertung der Gewerbesteuerzerlegung bei Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden. Der derzeitige Maßstab ist bereits in den 1930er Jahren geschaffen worden und nicht mehr zeitgemäß. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Und das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Ich füge hinzu: An diesem wesentlichen Punkt wird sich auch festmachen, inwieweit der Angleichungsprozess zwischen Ost und West auch wirtschaftlich erfolgreich sein kann. Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist eine große Herausforderung. Zu ihrer Bewältigung kann nicht zuletzt ein kooperativer und am Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse orientierter Föderalismus beitragen. Föderalismus steht für Bürgernähe, Subsidiarität und Einheit in Vielfalt. Nie wieder Diktatur, das hieß nach 1945, meist unausgesprochen, immer auch: Nie wieder Zentralismus. Das war eine der Lehren aus der Geschichte. Wer in Deutschland von der politischen Freiheit spricht, der sollte auch immer vom Föderalismus sprechen. Föderalismus ist der Sinn für Gewaltenteilung. Er ist nicht nur die Antwort auf Vielfalt, sondern garantiert sie zugleich. Wenn er, wie Richard S c h r ö d e r meint, auch Heimat erleichtert, dann kann er zudem im Zeitalter der Globalisierung Orientierung bieten. Orientierung schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist eine der wichtigsten Ressourcen in der Politik. Wie ist es um das Vertrauen in die Politik bestellt? Dazu gibt es unterschiedliche Befunde. Aber wir alle können etwas zum Aufbau und zur Festigung von Vertrauen leisten. So sollten Entscheidungsprozesse transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden. Die Politik darf nicht zu hohe Erwartungen hervorrufen, die sie später nicht einlösen kann. Sie ist aber auch nicht für alle Probleme verantwortlich, die es gibt, und schon gar nicht kann sie alle lösen. Politik vollzieht sich nie unter optimalen Bedingungen. Kompromisse in der Politik sind keine faulen, wie oft behauptet wird, sondern sie sind notwendig. Gerade in diesem Hohen Haus haben wir das oft praktiziert. Demokratie ist vor allem ein Kommunikationsprozess. Deshalb ist der Dialog so wichtig. Miteinander reden, Kontroversen austragen und vor allem aushalten sowie das gemeinsame Ringen um die besten Lösungen zeichnen die Demokratie aus. Das setzt voraus, dass wir uns unvoreingenommen begegnen, einander zuhören und den anderen und seine Argumente ernst nehmen. Nicht jeder Skeptiker der Corona-Maßnahmen ist ein Corona-Leugner. Wir dürfen nicht in Schubladen denken. Die Realität ist oft sehr viel vielschichtiger. Tatsächlich sehen sich viele Menschen angesichts der Krise mit existenziellen Sorgen konfrontiert. Das darf nicht ignoriert oder als unbegründet zurückgewiesen werden. Vielmehr müssen wir hier Antworten finden. Wenn wir das nicht tun, tun es andere. Und das können wir nicht wollen. Der antipluralistische Populismus ist eine Gefahr für unsere Gesellschaft und ihren Zusammenhalt. Stimmungen werden zur Mobilisierung genutzt und Krisen instrumentalisiert. Tatsächlich richten sich die Proteste der Populisten in ihrer Tiefe gegen den liberalen Staat und seine demokratische Kultur. Ihr Credo lautet: Wir und die anderen. Exklusion tritt an die Stelle von Integration. Demokratie ist aber immer auch Schutz von Minderheiten, und sie fußt auf Solidarität. Wir stellen in letzter Zeit einen schwindenden Respekt gegenüber demokratischen Normen und Institutionen fest. Die Grenzen des Sagbaren werden immer weiter verschoben. Tabubrüche sind keine Seltenheit mehr. „Man wird das ja noch sagen dürfen!“ – dieses Muster ist bekannt. Unsere Demokratie durchlebt deshalb gerade jetzt gefährliche Zeiten. Kippahträger sind in der Öffentlichkeit tätlichen Angriffen ausgesetzt, wie vor wenigen Wochen in Hamburg. Juden müssen am Jom-Kippur-Fest um ihr Leben fürchten, wie bei uns in Halle im letzten Jahr passiert. Mitten in Deutschland, mitten unter uns. Das ist eine Schande. Was viele spürten, wurde am 9. Oktober 2019 zur Gewissheit. Die Grundlagen unserer Zivilisation sind brüchig. Der Terroranschlag von Halle bei uns in Sachsen-Anhalt war eine Zäsur. Die größten Gefahren für unsere Gesellschaft gehen vom Rechtsextremismus aus. Die Tür der jüdischen Synagoge in Halle ist zu einem Mahnmal gegen einen neuen Antisemitismus in unserem Land geworden. Der Antisemitismus ist wiederum eine Gefahr für die grundlegenden Werte unserer Demokratie. Jüdisches Leben gehört zu Deutschland und zu Europa. Darüber sind wir glücklich. (Beifall Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [Thüringen]) Jüdinnen und Juden müssen sich in unserem Land sicher und zu Hause fühlen. Im Jahr 2021 kann jüdisches Leben in Deutschland auf eine 1700-jährige Geschichte zurückblicken. Neben einem Festakt in Köln sind zahlreiche bundesweite Kulturevents sowie die Herausgabe von Publikationen geplant. Es soll weniger die Vergangenheit als vielmehr jüdisches Leben in der Gegenwart thematisiert werden. Als Bundesratspräsident möchte ich aus diesem Anlass die Repräsentanten aller jüdischen Landesverbände und den Zentralrat nach Berlin zum Gedankenaustausch einladen. Lassen Sie uns „Gemeinsam Zukunft formen“! Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 1990 in die Politik gegangen. An Prognosen mangelte es damals nicht. Sie waren überwiegend positiv, ja euphorisch. Aber die weltpolitische Entwicklung nach 1990 verlief anders. Die Geschichte kam nicht an ihr Ende. Unter den vielen Prognosen hat sich aber eine als sehr hellsichtig erwiesen. 1989 stellte Fritz S t e r n , der in Breslau geborene und 1938 in die USA emigrierte deutsch-amerikanische Historiker, dem neuen Deutschland eine gute Prognose aus. Es werde seine zweite Chance nutzen, war er sich sicher. Stern, der fünf Deutschlands erlebt hat und 2016 im Alter von 90 Jahren starb, wusste, wovon er sprach. Deutschland hat seine Chance genutzt. Es ist heute ein moderner, weltoffener und fest in die europäischen Strukturen eingebundener Staat. Unser Land genießt Vertrauen in der Welt. Seinen Bürgerinnen und Bürgern bietet es sehr viele und gute Lebensmöglichkeiten und -chancen, mehr, als das viele andere Staaten auf dieser Welt tun können. Ohne die föderale Ordnung wäre diese politische Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nicht denkbar. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir gemeinsam in den kommenden Jahren fortschreiben. Lassen Sie uns also „Gemeinsam Zukunft formen“! – Danke schön. (Lebhafter Beifall) Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Herr Präsident! Hohes Haus! Für dieses Jahr hatten wir uns vorgenommen, die deutsche Einheit und ihren 30. Jahrestag mit großer Freude zu feiern. Sie, Herr Präsident, haben eben in Ihrer Rede in beeindruckender Weise deutlich gemacht, was für ein großes Glück die deutsche Einheit für uns alle gewesen ist. Coronabedingt sind diese Feierlichkeiten etwas bescheidener ausgefallen. Das gilt vor allen Dingen für die Idee unserer Kommission, dieses große Fest in die unterschiedlichen Regionen ganz Deutschlands zu tragen, so dass nicht nur an einem zentralen Ort, wie in der Vergangenheit, sondern in allen Städten dieser besondere Moment in besonderer Weise gefeiert wird. Das ist unter Corona-Bedingungen vergleichsweise nicht möglich gewesen. Ich möchte aber dem scheidenden Präsidenten, Herrn Woidke, herzlich danken, dass er die Feierlichkeiten von 30 Jahren deutscher Einheit zu einem sehr würdevollen Moment gemacht und unter diesen Bedingungen das Beste getan hat. Insofern haben wir alle, glaube ich, diesen 3. Oktober als einen großen Tag empfunden. Dafür gebührt ihm mein herzlicher Dank. Und die besten Genesungswünsche zu ihm nach Hause, dass er die Krankheit schnell überstehen möge! Die Corona-Krise hat unser Land erfasst. Wir tagen heute zu Beginn dieses Novembers, für den Bund und Länder gemeinsam beschlossen haben, dass weitreichende Einschränkungen in unserem Land erforderlich sind. Ich möchte, dass man in diesen Tagen, wenn man darüber nachdenkt, was das eigentlich alles mit unserem Land macht, einmal an 1918 zurückdenkt. Das war das Jahr der Spanischen Grippe. Damals haben sich die Menschen in der Situation befunden, dass sie keine Ahnung hatten, was da über sie kommt; denn der Influenzavirus, der der Auslöser dieser Grippe war, wurde erst fünf Jahre später entdeckt. Das heißt, es gab keinen Test. Hingegen war es bei Corona so, dass wir durch die Unterstützung und Mitarbeit der Charité hier in Berlin bereits am 8. Januar, also wenige Tage, nachdem das Virus entdeckt war, über einen Test verfügen konnten, der uns den Weg gebahnt hat, schnell zu identifizieren, wer überhaupt krank ist. Wir haben darüber hinaus inzwischen verschiedene Medikamente, die uns die Möglichkeit geben, Verläufe abzumildern. So ist Deutschland in diesen Tagen eines der Länder mit der niedrigsten Todesrate durch das Corona-Virus weltweit. Das alles sind große Errungenschaften der Wissenschaft. Dazu gehört auch ein Gesundheitswesen, das gut ausgestattet ist, so dass wir heute mit intensivmedizinischen Methoden Patienten behandeln und viele von ihnen auch zur Genesung führen können. Das macht mich unglaublich dankbar. Gleichzeitig haben wir in Deutschland eine Wissenschaftsdebatte, bei der die Frage, was der richtige Weg im Umgang mit Corona ist, ein zentrales Element der Auseinandersetzung ist: Was ist jetzt richtig, zu tun? Ich glaube, hier müssen wir aufpassen, dass die Aufklärung sich nicht gegen sich selbst wendet. Wir als Bundesregierung, als Bundesrat und als Bundestag können uns den Wissenschaftler, auf den wir unsere Annahmen fußen, nicht frei aussuchen, sondern wir brauchen als Grundlage für unsere Entscheidungen unsere Fachbehörden. Dazu gehören das R o b e r t - K o c h - Institut, die Landesgesundheitsämter und die kommunalen Gesundheitsämter. Außerdem haben wir seit Jahrhunderten – seit 2008 in den Rang einer Nationalen Akademie der Wissenschaften erhoben – die Leopoldina, die die Aufgabe hat, für uns den wissenschaftlichen Diskurs zusammenzuführen, die Politik zu beraten und uns die herrschende wissenschaftliche Meinung entsprechend darzulegen. Das muss die Grundlage unseres Arbeitens sein. Auf dieser Grundlage entscheiden wir und haben Bund und Länder in dieser Krise gemeinsam schon viel entschieden. Ich will mich ausdrücklich beim Bundesrat bedanken. Schon einmal – damals beim Konjunkturpaket – hat es ad hoc eine Sondersitzung gegeben, um die notwendige Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. Es zeichnet sich ab, dass wir in wenigen Tagen erneut den Bundesrat benötigen, um die Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes ein halbes Jahr nach Beginn der Pandemie noch mal auf klarere Füße zu stellen. Das alles tun wir in großer Gemeinsamkeit. Herr Präsident, Sie haben es angesprochen. Auch aus Sicht der Bundesregierung und aus meiner persönlichen Sicht hat sich der Föderalismus in dieser Krise erneut sehr bewährt. Man glaube nicht, dass in einem zentralen Staat das Handeln vor Ort schneller, präziser, sachangemessener, verhältnismäßiger gehen könnte als in einer föderalen Struktur mit starken kommunalen Vertretern, die auf der Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort direkt Entscheidungen treffen. Wir haben in den 16 Ländern völlig unterschiedliche Ausgangslagen – angrenzende Nachbarstaaten, die Risikogebiet sind, oder die Lage mitten in Deutschland oder mit vielen anderen Besonderheiten, etwa durch den Schiffsverkehr. Deshalb glaube ich: Auch in der Corona-Krise ist der Föderalismus für dieses Land ein großes Glück. Gleichzeitig haben wir die Aufgabe, in einer Zeit, die den Menschen sehr viel Unsicherheit vermittelt, gemeinsam daran zu arbeiten, dass das, was wir tun, verstanden wird. Dazu gehört ein großes Maß an Gemeinsamkeit: gemeinsame Ziele, gemeinsame Maßstäbe für das Handeln. Darüber – auch dafür bin ich sehr dankbar – haben wir in der Ministerpräsidentenkonferenz in den letzten Wochen oft gesprochen und uns immer wieder zum gemeinsamen Handeln bekannt. Wir haben aber auch im Deutschen Bundestag und hier im Bundesrat durch insgesamt 37 verschiedene Gesetzesvorhaben daran mitgewirkt, dass die Corona-Krise nicht nur durch das Handeln der Regierungen, sondern auch durch das Handeln unserer großen nationalen Parlamente bewältigt und parlamentarisch abgesichert wird. Herr Präsident, Sie haben es angesprochen: Es ist eben nicht das „Ende der Geschichte“ gekommen, wie es Francis F u k u y a m a einmal postuliert hat, sondern wir stehen gerade in einer Zeit, in der die Zukunft sehr offen ist. Wir müssen gemeinsam deutlich machen, dass wir in dieser Zeit nicht Gesundheit und unsere wirtschaftliche und soziale Zukunft gegeneinander ausspielen. Es muss unsere gemeinsame Überzeugung sein, dass das, was wir momentan tun, die Strategie, die wir gemeinsam verfolgen, auf der einen Seite der Vermeidung einer nationalen Gesundheitsnotlage dient, also gesundheitlichen Aspekten. Die Bundesregierung ist aber auch tief davon überzeugt, dass die notwendigen Beschränkungen, die wir jetzt vornehmen, dazu beitragen, dass wir weitergehende und tiefgreifendere wirtschaftliche Konsequenzen vermeiden. Das zeigt der internationale Blick: Diejenigen Länder, die momentan die niedrigsten Infektions- und Todesraten haben, sind auch diejenigen, die sich wirtschaftlich am besten von der Corona-Krise erholen. Das sind nicht die Länder, die das Infektionsgeschehen laufen lassen, sondern es sind diejenigen, die es so weit zurückdrängen, dass aufgrund niedriger Infektionszahlen eine weitgehende Normalisierung des Lebens möglich ist. Das soll aus meiner Sicht auch unser Kompass für die kommenden Wochen und Monate sein. Neben Corona, Herr Präsident, haben Sie viele Herausforderungen angesprochen. Wir müssen den Menschen deutlich machen, dass wir, die Politik in Deutschland, genügend Kraft haben, auch die anderen großen Herausforderungen anzugehen. Sie haben die schrecklichen Terroranschläge angesprochen und weitere Herausforderungen, etwa die Tatsache, dass wir im Klimaschutz in den nächsten Jahren intensiv handeln müssen, um Kipppunkte zu vermeiden und eine gute Zukunft zu organisieren – und das bei einer sicherlich schwierigeren Haushaltslage. Das sind große Herausforderungen, vor denen wir stehen. Nicht zuletzt – und das ist Ihr großes Anliegen, Herr Präsident – geht es um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Die demokratische Auseinandersetzung ist rauer geworden. Verschiedene Gruppen werden ausgegrenzt. Das muss uns als Demokraten eine besondere Aufgabe sein. Deshalb bin ich froh, dass Sie in diesem Jahr die Verantwortung als Bundesratspräsident übernehmen. Lieber Herr Ministerpräsident Haseloff, ich gratuliere Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen für Ihre Amtsführung alles Gute und diesem Hohen Haus viel Erfolg in den kommenden zwölf Monaten. Deutschland braucht jetzt unser besonnenes und unser entschlossenes Handeln. Und wenn ich zurückschaue, ist mir in dieser Hinsicht für die Zukunft nicht bange. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Ganz herzlichen Dank, lieber Herr Bundesminister Professor Braun! Sie können auf jeden Fall die Botschaft ins Bundeskanzleramt mitnehmen: Der Bundesrat und der Bund in Gänze sind zwei Seiten einer Medaille unseres wunderschönen Deutschlands. Wir werden gerade in den nächsten Tagen und Wochen zeigen, dass wir gemeinsam die Ziele, die wir uns gesteckt haben, auch zur Eindämmung der Corona-Pandemie, erreichen werden. – Ganz herzlichen Dank! Wir treten in die Tagesordnung ein. Tagesordnungspunkte 61 a) und b): TOP 61a) a) Entschließung des Bundesrates „Konkretisierung der Rechtsgrundlagen für die Schutzmaßnahmen der Länder im Infektionsschutzgesetz“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 640/20) TOP 61b) b) Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 645/20) Dem Antrag des Freistaates Bayern sind Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen beigetreten. Es gibt insgesamt vier Wortmeldungen. Herr Ministerpräsident Hans aus dem Saarland beginnt. Tobias Hans (Saarland): Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht nur aufgrund seines materiellen Gehaltes, sondern auch aufgrund der Bedeutung der Klarstellung der Rolle des Parlamentes ein, wie ich finde, ganz wichtiger und bedeutender Schritt in der Bekämpfung dieser Pandemie. Die Bedeutung des Deutschen Bundestages – das hat Bundesminister Professor Dr. Braun eben schon gesagt – lässt sich auch in der vergangenen Form der Bewältigung dieser Krise anhand von Zahlen tatsächlich festmachen: Seit März hat es im Deutschen Bundestag über 70 Debatten gegeben. Es sind 37 Gesetze auf den Weg gebracht worden – nicht nur im Bundestag, sondern auch hier im Bundesrat. Auf Basis dessen konnten Bundesregierung und Landesregierungen in Deutschland aufbauen. Diese Debatten und diese Maßnahmen haben all das, was wir bisher bewegen konnten, legitimiert. Gerade die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Bekämpfung der Pandemie hat geholfen – da stimme ich Herrn Bundesminister zu –, durch diese Pandemie bisweilen ordentlich durchzukommen, und zwar so, dass eine Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland dies in jeder demoskopischer Erhebung anerkennt. Der Föderalismus hat gezeigt, dass er nicht nur krisenfest ist, er ist auch krisentauglich. Deshalb ist es wichtig, dass jetzt auch noch diese Gesetzesgrundlage kommt. Meine Damen und Herren, die Maßnahmen, die wir zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergreifen mussten und jetzt wieder ergreifen müssen, waren und sind auch weiterhin mit sehr großen Einschränkungen zentraler Grundrechte verbunden. Sosehr es in einer solchen Pandemie auf schnelles und entschlossenes Handeln ankommt, so sehr wissen gerade wir in der Bundesrepublik Deutschland, dass Vorschriften, Kontrollen, Beschränkungen allein einer demokratischen modernen Gesellschaft nicht würdig sind und vor allem jetzt nicht das Gebot der Stunde sein können. Es bedarf vielmehr einer breiten gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz. Es bedarf der Einsicht der Menschen, diese Maßnahmen und Regeln auch zu befolgen. Es bedarf aktiver Mitwirkung eines jeden Einzelnen. Denn ohne die Eigenverantwortung von mündigen Bürger/-innen ist dies keine Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Es wurde vielfach gesagt, dass eine solche Krise immer die Stunde der Exekutive ist. Ich will die besondere Bedeutung der Exekutive hier keinesfalls schmälern oder leugnen. Ich stelle aber klar: Ich halte diese Sichtweise für verkürzt. Denn gerade eine gesundheitliche Notlage, wie wir sie in der MPK festgestellt haben, wie sie im Deutschen Bundestag festgestellt worden ist, wie sie in der Bundesregierung festgestellt worden ist, ist gleichermaßen die Stunde der Judikative. Und sie ist ebenfalls die Stunde der Legislative. Ich sage es einmal so: Sie ist die Stunde unserer demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung. Sie ist auch die Stunde der Gewaltenteilung. Und die Gewaltenteilung war zu keinem Zeitpunkt der Pandemie in Frage gestellt. Das haben wir an Gerichtsurteilen mit Bezug auf unsere Maßnahmen, die es ja zuhauf gegeben hat, gesehen. Wir sehen das an den Debatten, die im Bundestag geführt werden. Wir sehen es auch an den Debatten, die in den Landtagen in den letzten Wochen geführt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben jedenfalls – und da spreche ich, glaube ich, für jede Landesregierung – immer Wert auf diese parlamentarische Rückkopplung unserer Maßnahmen gelegt. Bundestag und Länderparlamente müssen die Herzkammer der demokratischen Willensbildung bleiben. Das waren sie vor der Krise, das sind sie ganz aktuell, und das werden sie auch zukünftig sein. Deshalb: Sosehr sich die einzelnen Rechtsverordnungen zur Pandemiebekämpfung auf einer gesetzlichen Grundlage ja bewegten, so sehr steigt – an dieser Wahrnehmung kommen wir nicht vorbei – mit zunehmender Dauer dieser Pandemie – wir bewegen uns über acht Monate darin – auch die Notwendigkeit einer Schärfung, einer Klarstellung von gesetzlichen Grundlagen. Dem trägt der aktuell im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf aus meiner Sicht Rechnung, indem er das Bundes-Infektionsschutzgesetz um den vorgesehenen neuen § 28a ergänzt. Er trägt dem Rechnung, indem er passgenau auf die derzeitige Corona-Pandemie eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass notwendiger Schutzmaßnahmen vorsieht. Indem er ein konkret ausmodelliertes Maßnahmenkonzept in Gesetzesform gießt und mit nicht abschließenden Regelungsbeispielen, die sich streng am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientieren, Maßnahmen aufführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verbreitern wir damit die demokratische Legitimationsbasis für unsere Maßnahmen! Ich halte es für notwendig, das zu tun. Das kann aus meiner Sicht zusammen mit den wirklich massiven, mit den ganz außerordentlichen Hilfen, die jetzt wieder auf den Weg gebracht worden sind, nur dazu beitragen, dass die politische Kultur in unserem Land trägt. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, kein Mensch weiß, wie lange uns diese Pandemie noch beschäftigen wird. Kein Mensch weiß, welche Einschränkungen wir unserer Gesellschaft weiterhin zumuten müssen. Kein Mensch weiß, welche Herausforderungen hier noch auf uns warten. Deswegen gilt: Je mehr alle Verfassungsorgane aktiv mitwirken, diese Herausforderung zu meistern, desto sicherer ist auch der Grund, auf dem wir uns bewegen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, lieber Kollege Hans! Als Nächste spricht zu uns Staatsministerin Bätzing- Lichtenthäler aus Rheinland-Pfalz. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung der vergangenen Wochen ist eine Anpassung des IfSG dringend erforderlich, um Rechtssicherheit für Bund, Länder und Kommunen herzustellen. Es ist daher gut und richtig, dass sich die Koalitionsfraktionen auf Bundesebene mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz dieses Themas angenommen haben. Die derzeitigen Corona-Bekämpfungsmaßnahmen sind nicht auf Dauer angelegt. Sie werden je nach Verlauf der Pandemie jeweils an das aktuelle Geschehen und an den aktuellen Wissensstand angepasst. Auch das ist wichtig. Was für die Einschränkungen gilt, gilt im Grundsatz auch für die Frage der Verteilung von Impfstoff. Wir hoffen, dass es möglichst bald einen Impfstoff gibt. Wir wissen aber bereits jetzt, dass er aller Voraussicht nach nicht von Anfang an in ausreichender Menge zur Verfügung stehen wird. Deswegen wird es auf die Priorisierung ankommen. Die Entscheidung, welche Personengruppen im ersten Schritt geimpft werden und welche unmittelbar in den folgenden Schritten geimpft werden, ist von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Eine klar abgrenzbare, an anerkannten medizinischen und ethischen Kriterien orientierte Regelung für eine Priorisierung ist somit aus Gründen der Transparenz und der Verständlichkeit der Verteilung für die Bürgerinnen und Bürger – insbesondere für die vulnerablen Gruppen – geboten. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Deswegen sollte eine solche Regelung für eine Priorisierung durch den Bund getroffen werden, an die sich die Länder, aber auch der Bund verbindlich halten. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung eine Regelung vorlegt, die eine klar abgrenzbare, an anerkannten medizinischen und ethischen Kriterien orientierte Regelung für die Priorisierung des Impfstoffs vorsieht und damit eine für Bund und Länder einheitliche und gesellschaftlich getragene Priorisierung in der Durchführung der Impfung gewährleistet. Wir brauchen zeitnah eine entsprechende Regelung. Ob im Wege einer Verordnung oder einer weiteren Gesetzesänderung muss der Bund vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Anforderungen prüfen. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau Staatsministerin! Als Nächster spricht Herr Minister Dr. Buchholz aus Schleswig-Holstein – nach einer kleinen Desinfektionspause. Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es besteht, glaube ich, Einigkeit in diesem Haus, dass angesichts der Fortdauer der Pandemielage auch aus rechtsstaatlichen Gründen eine Anpassung auf gesetzgeberischer Ebene notwendig ist, um die notwendige Bestimmtheit für die vielen Maßnahmen, die wir im Verordnungswege in den letzten Monaten erlassen haben und die ja massive Grundrechtseinschränkungen bedeuten, zu schaffen, und diese gesetzgeberische Maßnahme durch das, was wir hier heute eigentlich beraten, nicht ausreichend gewährleistet ist. Parallel dazu wird im Deutschen Bundestag derzeit ja eine weitere Veränderung des Bundes- Infektionsschutzgesetzes beraten. Als Landesregierung von Schleswig-Holstein stimmen wir der Auffassung zu, dass die Parlamente hier unbedingt eine klarere, eine bestimmtere, eine transparentere Regelung schaffen sollen. Trotzdem kann ich nicht verhehlen, dass diese Zustimmung – ja, das alles muss konkreter und transparenter werden – kein Präjudiz dafür ist, dass auch die derzeit im Bundestag beratenen Regelungen so, wie sie da liegen, unsere Zustimmung erfahren werden. Denn es kommt darauf an, dass nun auch den rechtsstaatlichen Grundvoraussetzungen sorgsam Genüge getan wird. Das heißt, dass man nicht eine Generalklausel, wie sie bisher in § 32 des Infektionsschutzgesetzes unter Verweis auf § 28 stand, durch eine neue Generalklausel in § 28a ersetzt. Vielmehr setzt das voraus, dass klare Tatbestandsvoraussetzungen mit klaren Rechtsfolgen einhergehen, die das Gesetz auch regelt. Das ist der Kern der Wesentlichkeitstheorie, den das Bundesverfassungsgericht uns für eine solche Regelung vorgibt. Ich appelliere an die Beteiligten im Bundestag, dass man jetzt nicht, nur um vor dem Hintergrund angekündigter Gerichtsthemen schnell eine andere Gesetzeslage zu schaffen, etwas tut, was nachher vor den Gerichten im Zweifel keinen weiteren Bestand haben wird. In der Tat darf man erwarten, dass die Themen Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen in einer Art und Weise geregelt werden, dass sie dann standardisiert über die Länder ausgebreitet werden könnten, mit der Möglichkeit, bei unterschiedlichem Geschehen auch unterschiedlich zu reagieren. Ich glaube, Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns in dieser Hinsicht nichts vormachen. Das unterschiedliche Geschehen der Pandemie in Deutschland kann bewirken, dass wir noch stärker differenzieren müssen, wie die Pandemie in einem bestimmten Bereich ausbricht und sich weiter fortsetzt. Inzidenzen von über 250 im Süden der Republik rechtfertigen nicht grundsätzlich Gastronomieschließungen im Kreis Plön im Norden des Landes. Deshalb wird es darauf ankommen, dass diese Regelungen transparent und klar sind, aber auch Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen so geregelt sind, dass sie in Ausnahmefällen auch regionale und lokale Einzelfallregelungen nicht ausschließen. Ich bitte dringend darum, dass in der Bundesregierung darüber nachgedacht wird, diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht nur mit den regierungstragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag zu beraten, sondern auch diejenigen einzubeziehen, die in den Ländern dann mit für die Umsetzung sorgen müssen, um auf einer möglichst breiten politischen Basis bald eine Veränderung des Infektionsschutzgesetzes herstellen zu können. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Minister Dr. Buchholz! Als Nächster spricht Herr Staatsminister Dr. Herrmann. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ursprüngliche Motivation für unseren Entschließungsantrag, dem Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern erfreulicherweise beigetreten sind, war es, dem Bund gewissermaßen föderal-freundschaftlich, aber doch auch mit einem gewissen Nachdruck die Hinweise der Oberverwaltungsgerichte – beispielsweise des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, aber auch anderer Oberverwaltungsgerichte – und Stimmen aus der Rechtswissenschaft nahezubringen mit dem Hinweis, diese sehr ernst zu nehmen. Erfreulicherweise – wir haben es gehört; das ist sehr positiv – findet zur Stunde im Bundestag bereits die erste Lesung zu dem neuen § 28a des Infektionsschutzgesetzes des Bundes statt – also schon sehr konkret, mit allen Fragen, die man da diskutieren muss. Der Grundantrieb, der hinter unserem Entschließungsantrag steht, ist damit, wie auch in den Wortbeiträgen hier sehr deutlich geworden ist, schon fast erfüllt. Es ist erfreulich, dass wir auf diesem Weg sind. Denn wir alle wissen: Die Lage ist ernst. Und wir wissen: Die Pandemiebekämpfung wird noch eine gewisse Zeit andauern. Wir brauchen dafür einen langen Atem und das Verständnis unserer Bevölkerung für die Schutzmaßnahmen, die derzeit ergriffen werden und ja durchaus Einschränkungen mit sich bringen. Es geht genau darum, dieses Vertrauen der Bevölkerung, das derzeit noch hoch ist, auch in den nächsten Monaten aufrechtzuerhalten. Hier setzt der Gedanke der Neuregelung an. Aktuell besteht nur ein rechtlicher Hebel, nämlich der § 32 in Verbindung mit dem § 28 des Infektionsschutzgesetzes, der letztlich eine infektionsschutzrechtliche Generalklausel darstellt. Die überwiegende Mehrheit der Obergerichte in Deutschland ist bei ihren bisherigen Entscheidungen nach wie vor davon ausgegangen, dass die auf diese Generalklausel gestützten Maßnahmen aufgrund der Kurzfristigkeit ihrer Natur mit dem Vorbehalt des Gesetzes vereinbar sind. Je länger aber die Maßnahmen der Corona-Verordnungen der Länder andauern, umso mehr wird in der Öffentlichkeit, aber auch in der Rechtswissenschaft in Zweifel gezogen, ob die Generalklausel immer noch die ausreichende Rechtfertigungsgrundlage für andauernde und nicht unerhebliche Grundrechtseingriffe darstellt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof etwa hat kürzlich erhebliche Zweifel geäußert, ob die aktuell erforderlichen Maßnahmen mit dem Parlamentsvorbehalt und dem Bestimmtheitsgebot aus Artikel 80 Grundgesetz übereinzubringen sind. Was natürlich nicht passieren darf, ist, dass wir irgendwann unserer Instrumente beraubt werden, nicht mehr auf das Instrumentarium der Seuchenbekämpfung zugreifen können. Dann wären wir handlungsunfähig. Das wäre katastrophal. Deshalb brauchen wir umgehend die Nachbesserung des Infektionsschutzgesetzes – möglichst noch im November. Aber es sieht ja auch so aus. Die jetzige Fassung ermächtigt nur zum Ergreifen der – in Anführungszeichen – notwendigen Schutzmaßnahmen. Angeführt werden im jetzigen Gesetz beispielhaft Maßnahmen wie das Anordnen von Betretungsverboten oder das Schließen von Badeanstalten. Ich finde, das zeigt schon, dass der historische Gesetzgeber dieses Gesetzes keine Pandemielage der Ausmaße, mit denen wir heute konfrontiert sind, vor Augen hatte, sondern ein klassisches epidemisches oder noch begrenzteres Infektionsgeschehen in bestimmten Orten, in bestimmten Bereichen, aber eben kein Masseninfektionsgeschehen, wie wir es jetzt haben. Wir haben vor, die Generalklausel mit speziellen Befugnisnormen zu flankieren, um die konkreten Schutzmaßnahmen, aber auch deren Grenzen im Gesetz deutlicher darzustellen. Es soll klar definierte Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen enthalten. Wir versprechen uns davon, dass dadurch auch eine Standardisierung der Maßnahmen bundesweit ermöglicht wird, ohne aber die lokalen und regionalen Handlungsmöglichkeiten einzuschränken. Denn Pandemiebekämpfung – das wurde ausgeführt – ist im Grunde genommen klassische Gefahrenabwehr und somit an erster Stelle in der Verantwortung der Exekutive. Ich denke, man kann das durchaus vergleichen mit den anderen Bereichen der Gefahrenabwehr wie dem Polizeirecht, dem Feuerwehrrecht, dem Rettungsdienstrecht oder Ähnlichem. Dort arbeiten wir ja auch nicht nur mit einer einzigen Generalklausel, sondern natürlich regelt das Polizeiaufgabengesetz konkrete Befugnisse für konkrete Situationen, in denen dann abzuwägen ist. Diesen Vergleich kann man, glaube ich, ganz gut ziehen, denn es handelt sich um den Kernbereich der Gefahrenabwehr. Das bringt es auch mit sich, dass wir jetzt nicht durch die Hintertür die Kompetenzordnung verändern wollen. Natürlich bleibt es bei der Aufgabenzuweisung der konkreten Maßnahmen an die Exekutive. Gerade bei der Gefahrenabwehr liegt die Gefahr ja im Verzug. Die zügige, angemessene, verhältnismäßige, aber auch regional zugeschnittene Handlungsfähigkeit muss immer gewahrt bleiben. Jedoch: Der gesetzliche Rahmen, den der Bund vorgibt, muss klarer definiert sein, damit wir auch aus der Sicht der Exekutiven rechtssicherer handeln können und wissen, dass die Maßnahmen, die wir für richtig halten, von denen wir überzeugt sind, auch die Herausforderung vor den Gerichten bestehen. Denn wir können davon ausgehen, dass die Fallzahlen bei den Gerichten mit fortschreitender Dauer der Pandemie steigen. Wir wollen also das grundlegende Handwerkszeug, den Instrumentenkasten, der sich in den letzten Monaten bewährt hat, auf den wir erfolgreich zurückgreifen konnten und auf den wir jetzt wieder zurückgreifen müssen, klarer im Gesetz festschreiben. In diesem Sinne soll der § 28a im Bundesgesetz geregelt werden. Ich bin guter Dinge, dass das bald passiert, dass wir einerseits die Rechtsgrundlage schärfen und dadurch andererseits für mehr Transparenz sorgen, letztlich auch für mehr Akzeptanz in dieser wichtigen, ja fast schicksalhaften gemeinsamen Herausforderung. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Erklärungen zu Protokoll1 haben abgegeben: Herr Senator Dr. Behrendt (Berlin), Herr Minister Beermann (Brandenburg) und Frau Staatsministerin Bätzing- Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz). 1 Anlagen 1 bis 4 Den Entschließungsantrag in TOP 61 a) weise ich dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu TOP 61 b). Zu dem Gesetzentwurf liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und zwei Landesanträge zur Abstimmung vor. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen: Wer stimmt Ziffer 1 zu? – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag in Drucksache 645/2, dem Niedersachsen und Rheinland- Pfalz beigetreten sind! – Mehrheit. Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache 645/3? – Mehrheit. Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu den Punkten 2 a) und b): TOP 2a) a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021) (Drucksache 516/20) TOP 2b) b) Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 (Drucksache 517/20) Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Hilbers aus Niedersachsen vor. Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Haushaltspläne, Finanzpläne sind Spiegelbild ihrer Zeitläufe. Das gilt im Besonderen für den Haushalt, den wir augenblicklich beraten. Ich kann dem Bundesminister nur beipflichten, wenn er sagt: Das ist ein außergewöhnlicher Haushalt in einer außergewöhnlichen Zeit. Das kommt schon allein dadurch zum Ausdruck, dass wir ihn erst heute beraten, während wir Haushalte in gewohnter Weise bereits kurz nach der Sommerpause hier im Hause beraten. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben uns in diesem Jahr vor ungeahnte Herausforderungen gestellt. Unser Leben hat sich in kürzester Zeit grundlegend verändert. Wir haben es mit Einschränkungen zu tun, die wir noch vor einem Jahr für undenkbar gehalten haben. Die wohl größte Krise in der Geschichte unserer Bundesrepublik führt neben erheblichen medizinischen und sozialen Problemen auch zu großen ökonomischen Problemen, zu signifikanten Einbrüchen der gesamtwirtschaftlichen Leistung und eben auch zu Belastungen unserer öffentlichen Haushalte. Bund und Länder befinden sich in einer Zange zwischen einbrechenden Steuereinnahmen auf der einen Seite und besonders großen – insbesondere pandemiebedingten – Ausgabensteigerungen auf der anderen Seite. Die Schulden des Bundes und unserer Länder steigen rasant. Die Pandemie wird uns auch 2021 noch beschäftigen. Es ist daher vollkommen klar, dass der Bundeshaushalt 2021 auch im Zeichen der Corona-Pandemie steht. Während der Bundeshaushalt des Vorkrisenjahres 2019 noch ein Haushaltssoll von 357 Milliarden Euro aufgewiesen hat, sind im 2020er Haushalt im Soll 508 Milliarden Euro veranschlagt. Im vorliegenden Haushalt 2021 sind 413 Milliarden Euro vorgesehen. Dass der Bund diese Mittel für die Pandemiebekämpfung mobilisieren kann, ist maßgeblich auf die solide, stabilitätsorientierte und vorausschauende Haushaltspolitik der letzten Jahre zurückzuführen. Das entschlossene und konzertierte Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen ist eine der zentralen Ursachen dafür, dass Deutschland bisher vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist, sowohl ökonomisch wie auch gesundheitlich. Hierzu zählen unter anderem die von Bund und Ländern gemeinschaftlich finanzierten Stärkungs- und Stabilisierungsmaßnahmen des Gesundheitswesens, die Sofort- und Liquiditätshilfen für die Wirtschaft, der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sowie die Entlastungsmaßnahmen für die Kommunen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es zeigt sich in dieser Situation sehr deutlich, dass die schwarze Null keine Marotte von Haushaltspolitikern ist, die generell gegen alles sind, was Geld kostet. Die relativ gute Lage der öffentlichen Haushalte vor der Pandemie versetzt uns jetzt in die Lage, bei der Krisenbewältigung die notwendigen Mittel zu mobilisieren. Erst die Stabilität der Finanzen, die Freiräume, die bestehen, und die daraus resultierende Belastbarkeit unserer Staatsfinanzen eröffnen uns diese Handlungsspielräume, die wir nutzen. Aber die Möglichkeiten des Staates sind nicht unendlich. Die Fiskalpolitik darf bei allem, was wir tun, nicht aus dem Blick verloren werden. Dabei gebe ich auch in Krisenzeiten ein klares Bekenntnis zur Schuldenbremse ab. Ja, ein klares Bekenntnis zur Rückkehr zu strukturell ausgeglichenen Haushalten ohne Nettokreditaufnahme! Die Schuldenbremse hat sich auch in der Krise bewährt. Die Gegner der schwarzen Null berufen sich gelegentlich auf den britischen Ökonomen John Maynard K e y n e s , der eine aktive staatliche Konjunkturpolitik vertreten hat. Dabei zitieren seine Anhänger häufig nur den halben Keynes, nämlich den Absatz, wo es um die konjunkturellen Mittel zur Stützung der Wirtschaft geht. Die andere Hälfte des Absatzes wird gerne unterschlagen, nämlich: In guten Zeiten sollte der Staat seine Ausgaben zurückfahren und Reserven aufbauen, um damit in Krisenzeiten handeln zu können. Gerade im Interesse der notwendigen Sicherung der langfristigen Handlungsfähigkeit des Staates ist es unerlässlich, bereits heute wieder darüber nachzudenken, wie wir zum strukturellen Ausgleich zurückkehren können, und diesen in den Blick zu nehmen. Hier weist die Finanzplanung der Bundesregierung durchaus in die richtige Richtung. Nachdem 2020 noch eine Nettokreditaufnahme von 218 Milliarden Euro vorgesehen war und zu Buche schlägt, wird für das Haushaltsjahr 2021 eine Nettokreditaufnahme von 96 Milliarden Euro in den Blick genommen. Für die weitere Finanzplanung der Bundesregierung ist vorgesehen, diese weiter abzubauen. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung plant, die Neuverschuldung ab dem Jahr 2022 bis 2024 stetig zurückzuführen auf 5,2 Milliarden Euro. Ziel muss es sein und bleiben, so schnell wie möglich wieder zu einem Haushalt ohne Nettoneuverschuldung zurückkehren zu können. In der Finanzplanung des Bundes befinden sich noch Handlungsbedarfe von ungefähr 130 Milliarden Euro. Diesen Handlungsbedarf gilt es aufzulösen. Das wird für die neue Bundesregierung und für den neuen Bundestag eine nicht leichte Aufgabe werden. Es setzt Wachstum und Konsolidierung voraus. Ja, den festen Willen zur Konsolidierung. Es lässt vermuten, dass diese Konsolidierungsbemühungen schwieriger werden als diejenigen nach der Kapitalmarktkrise, schon alleine wegen veränderter Rahmenbedingungen – Stichwort: weniger Spielraum für Zinssenkungen nach unten und damit Entlastung auf der Zinskostenseite. Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem Thema zusätzliche Nettokreditaufnahme wird während der Corona-Pandemie gelegentlich die Frage geäußert, wann die verfassungsrechtliche Schuldenbremse wieder eingehalten werden könne. Bei diesen Überlegungen wird häufig die Schuldenbremse selbst in Frage gestellt. Um es an dieser Stelle klar zu sagen: Die Schuldenbremse wird die ganze Zeit eingehalten. Die zusätzliche Nettokreditaufnahme in außergewöhnlichen Notsituationen ist in Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen und steht im Einklang mit der Schuldenbremse. Auch hier werden die Kritiker also von der Praxis eines Besseren belehrt. Die Schuldenbremse lebt und zeigt gerade jetzt, in der Krise, wie wertvoll sie ist. Sie ist auf der einen Seite eine Leitplanke auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik, und auf der anderen Seite bietet sie uns ausreichend flexible Möglichkeiten, in dieser Krise zu handeln. Meine Damen und Herren, Bund und Länder haben eine gemeinsame Verantwortung für die Lage der öffentlichen Haushalte. Natürlich gibt es immer Verteilungskonflikte zwischen den Ländern auf der einen Seite und dem Bund auf der anderen Seite. Aber es gibt eben auch die haushaltspolitische Gesamtverantwortung, die gerade in dieser Krise an Bedeutung gewinnt. Die Länder wirken über den Bundesrat bei der Gesetzgebung über den Bundeshaushalt nicht nur mit, um ihre Interessen besser formulieren und durchsetzen zu können, sondern maßgeblich, um die gesamtstaatliche Verantwortung über den Bundeshaushalt mit einzubringen und daran mitzugestalten. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil die Haushalte der Länder wiederum in erheblichem Umfang durch gesetzgeberische Entscheidungen der Bundesebene beeinflusst werden. Zentraler Bestandteil der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung ist die Verantwortung für den eigenen Aufgabenbereich. Artikel 104a Absatz 1 Grundgesetz besagt: Bund und Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Wenn wir also auf der Bundesebene neue Regelungen schaffen, dann ist es gut, an diesem Grundsatz festzuhalten. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, dass die eine Ebene versucht, sich auf Kosten der anderen Ebene zu konsolidieren. Verantwortliche Haushaltspolitik setzt daher für mich nicht erst beim Wie der Finanzierung an, sondern schon beim Ob der Maßnahme. Konkret sollten wir uns in dieser Phase gemeinsam überlegen, welche zusätzlichen Ausgaben wir uns vor dem Hintergrund der Einnahmeerwartungen in der Zukunft noch leisten können und leisten wollen. Dies ist unbedingt notwendig im Hinblick auf die Regelungen, die wir nicht im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie treffen. Wir brauchen meines Erachtens ein Moratorium für Gesetzgebungsverfahren, die jenseits der Bekämpfung der Notlage mit Mehrausgaben verbunden sind und wofür es in der aktuellen Situation keinen zwingenden Handlungsbedarf und keine zwingende Notwendigkeit gibt. Ich will an dieser Stelle davon absehen, konkrete Beispiele zu nennen. Mir geht es darum, ein Verfahren anzustoßen, in dem sich Bund und Länder möglichst kurzfristig über dieses Thema verständigen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einen letzten Aspekt ansprechen, der für mich zur gesamtstaatlichen Verantwortung gehört und uns im gesamtstaatlichen Interesse am Herzen liegen sollte: Zu einer guten Haushaltspolitik gehört immer eine kluge Steuerpolitik, die diese flankiert. Ich komme aus einem Land mit einer großen Koalition. Deswegen ist mir bewusst, dass es im Einzelnen durchaus unterschiedliche Vorstellungen darüber geben kann, wie eine kluge Steuerpolitik auszugestalten ist. Uns sollte aber ein Grundsatz einen: Wir benötigen in Zukunft insbesondere steuerpolitische Maßnahmen, die Wirtschaftswachstum in unserem Land befördern und nicht abwürgen. Wirtschaftliches Wachstum in unserem Land sollte ein Beitrag sein, der uns wesentlich helfen kann, zu stabilen Finanzen ohne Nettokreditaufnahme zurückzukommen und die Handlungsbedarfe, die noch bestehen, auszugleichen. – Ich danke Ihnen. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Herr Hilbers! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Herr Staatsminister Günther (Sachsen) und Herr Minister Claussen (Schleswig-Holstein) haben je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu den Vorlagen entsprechend Stellung genommen. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 8/20202 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 3 bis 12 a), 13 bis 17, 19, 20, 22, 35 bis 37, 40, 41, 43 bis 46, 48 und 51 bis 54. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen. Zu Punkt 19 ist Rheinland-Pfalz der Vorlage beigetreten. 1 Anlagen 5 und 6 2 Anlage 7 Je eine Erklärung zu Protokoll3 haben abgegeben: zu Punkt 14 Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen), zu Punkt 19 Herr Minister Hermann (Baden- Württemberg), zu Punkt 20 Herr Minister Dr. Holthoff- Pförtner (Nordrhein-Westfalen) sowie Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz) und zu Punkt 22 Frau Staatsministerin Bätzing- Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz). Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12 b): TOP 12a)OP 12b) Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Drucksache 539/20) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Dann frage ich, wer der Verordnung entsprechend Ziffer 5 der Ausschussempfehlungen unverändert zuzustimmen wünscht. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Es bleibt abzustimmen über die empfohlene Entschließung. Ich frage daher, wer Ziffer 6 der Ausschussempfehlungen zustimmen möchte. – Das ist eine knappe Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir schließen den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 55: TOP 55 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 643/20) Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Klose aus Hessen vor. Kai Klose (Hessen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Nachtleben aller großen Städte in Deutschland spielen Partydrogen leider eine nicht mehr wegzudiskutierende Rolle. 3 Anlagen 8 bis 12 Neben Alkohol und Nikotin werden zunehmend Amphetamine, Metamphetamine wie Crystal Meth und neue psychoaktive Stoffe konsumiert. Diese Drogen werden auf dem Schwarzmarkt beschafft. Die jeweiligen psychoaktiven Wirkstoffe, Beimischungen oder Wirkstoffkonzentrationen sind unbekannt. Die Konsument/-innen dieser Substanzen erreicht unser Drogenhilfesystem bisher nicht. Das ist brandgefährlich; denn neben dem eigentlichen Wirkstoff enthalten gerade die Partydrogen oft problematische Streckmittel oder Verunreinigungen und sind dadurch sehr gesundheitsgefährdend. Diese Lücke im Drogenhilfesystem, meine Damen und Herren, muss schleunigst geschlossen werden. Wir verpassen sonst die Chance, diese meist jungen Menschen zu erreichen und die Risiken des Drogenkonsums aufzuzeigen. Das ist ein ganz wichtiger Baustein jeder Drogenprävention. Wie erreichen wir also die jungen Partygänger/-innen, die solche Drogen konsumieren? Wie können wir die Risiken eines verharmlosenden Umgangs vermitteln? In vielen europäischen Ländern, etwa in der Schweiz und in Österreich, gehört das Drug-Checking seit Jahrzehnten zu den Angeboten der Drogenhilfe. Beim Drug- Checking werden Konsumierende beraten, also über den Inhalt und die spezifischen Gefahren dieser Drogen informiert, und zwar vor Ort, auf der Basis einer qualitativen und quantitativen chemischen Analyse der Substanz. So bekommen die Konsument/-innen direkt umfassende Informationen über die Art der Inhaltsstoffe und deren Dosierung. Dabei ist uns eines ganz wichtig: Eine solche Information ist keine Unbedenklichkeitserklärung, sondern eine Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken, die mit der Einnahme verbunden sind; denn jeder Test wird von einem Beratungsgespräch zu den Risiken des Konsums begleitet. Dadurch kann – das zeigen die Erfahrungen der europäischen Nachbarn – gesundheitsgefährdender Konsum verringert werden. Gleichzeit ist über das Drug-Checking-Angebot der Kontakt zu den Konsument/-innen hergestellt und damit auch der Kontakt zu weiterführenden Hilfs- und Beratungsangeboten. Drug-Checking – das ist eine Interventionsstrategie zur Prävention. Die genaue Substanzanalyse führt den potenziellen Konsument/-innen die Gefahren und Risiken vor Augen, die mit Partydrogen einhergehen. Die eigene Risikoabschätzung wird dadurch viel fundierter möglich. Die Testergebnisse ermöglichen außerdem, aktuelle Informationen zu den im Umlauf befindlichen Partydrogen gegenüber potenziellen Konsumierenden entweder direkt bei der Veranstaltung oder im Internet öffentlich zu machen und so vor gefährlichen Substanzen zu warnen. Dadurch erreichen wir auch die, die sich nicht einzeln beraten lassen. Die Hessische Landesregierung will seit sechs Jahren – seit 2014 – einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch starten, um die Erkenntnisse zur suchtpräventiven Wirkung von Drug-Checking zu erweitern. Dieses Vorhaben ist allerdings – wie die Versuche anderer Länder – bisher daran gescheitert, dass das Bundesamt für Arzneimittel- und Medizinprodukte, das BfArM, die Genehmigung des Modellversuchs verweigert. Denn das Betäubungsmittelgesetz stellt jeden Verkehr mit Betäubungsmitteln in Deutschland unter Erlaubnisvorbehalt. Auch eine chemische Analyse von Partydrogen ist demnach erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis wird seitens der Bundesbehörde für das Drug-Checking aber nicht erteilt. Deshalb wollen wir mit dieser gesetzlichen Änderung auf Bundesebene erreichen, dass das Drogenhilfesystem in Deutschland ausgebaut und um einen wichtigen Baustein der Prävention ergänzt werden kann. Mit der Neuaufnahme des § 10b in das Betäubungsmittelgesetz wollen wir eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass den Ländern das Drug-Checking als Gesundheitsmaßnahme der Drogenhilfe erlaubt ist. Die Regelung lehnt sich eng an § 10a Betäubungsmittelgesetz an, der den Ländern das Betreiben sogenannter Drogenkonsumräume ermöglicht. Um es noch einmal unmissverständlich zu sagen: Die Botschaft dieses Projekts ist: Jeder Drogenkonsum ist mit Risiken verbunden. Wenn aber Menschen längst in die Drogensucht geraten sind – das gibt es eben auch bei sogenannten Partydrogen –, dann müssen die Risiken des Konsums minimiert werden, um weitere gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Genau hierbei hilft das Drug- Checking als wichtiger Baustein der Drogenprävention. Deshalb bitten wir um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, Erklärungen zu Protokoll auch nicht. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem Rechtsausschuss – mitberatend – zu. Wir schließen den Punkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21: TOP 21 Entschließung des Bundesrates „Europas Zukunft jetzt gestalten“ – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 591/20) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Herr Minister Holthoff-Pförtner aus Nordrhein-Westfalen. Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein- Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern haben die Verhandlungsführer der deutschen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments beim Thema Rechtsstaatskonditionalität einen Kompromiss erzielt. Das war ein guter Tag für die Europäische Union. In Zukunft ist es möglich, die Auszahlung von EU- Geldern an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit zu knüpfen. Das soll nicht nur in Einzelfällen gelten, sondern auch bei systematischen Verstößen gegen die Unabhängigkeit der Justiz. Zugleich wird sichergestellt, dass nicht der von EU-Mitteln begünstigte Bürger unter Kürzungen leidet, sondern der Staat, der gegen die Rechtsstaatlichkeit, also gegen Gewaltenteilung, verstößt. Auch wenn wir die Einzelheiten des Kompromisses erst in den nächsten Wochen analysieren können, ist schon heute klar: Das ist ein guter und wichtiger Schritt. Nun sind Rat und Parlament gefordert, diesen Kompromiss umzusetzen. Nordrhein-Westfalen hatte das Thema Rechtsstaatlichkeit vor zwei Jahren in den Mittelpunkt seines Vorsitzes in der Europaministerkonferenz gestellt. Wir haben uns seitdem auf verschiedenen Ebenen für die Rechtsstaatskonditionalität eingesetzt. Ich danke der Bundesregierung dafür, dass sie dieses Thema auch im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft verfolgt. Dieses Handeln macht deutlich: Europa ist eine Wertegemeinschaft. Europa ist eine Rechtsgemeinschaft. Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung ist fest davon überzeugt: Verstöße dagegen müssen Konsequenzen haben. Die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Gerichte betreffen den Kern der Europäischen Union. Sie betreffen die Identität Europas. Der ehemalige Präsident der EWG-Kommission und Staatssekretär Konrad A d e n a u e r s , Walter H a l l s t e i n , hat in diesem Zusammenhang das Diktum der „Rechtsgemeinschaft“ geprägt. Das Recht ist die Grundlage der europäischen Integration. Nur Gewaltenteilung und unabhängige Gerichte garantieren, dass das europäische Recht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen, und zwar verbindlich und unmittelbar, gilt. Dadurch unterscheidet sich die Europäische Union wesentlich von anderen internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die besondere Stellung der Europäischen Union im Grundgesetz wie auch in den Verfassungen deutscher Bundesländer. Rechtsstaatlichkeit ist die Grundlage für die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Nur, Rechtsstaatlichkeit ist kein abstraktes Prinzip einer Organisation, einer Staatsorganisation. Sie ist die Grundlage der persönlichen Freiheiten. Und Grundrechte können durch niemand anderen als von unabhängigen Gerichten durchgesetzt werden. Der Schutz der Freiheit und der Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedstaaten ist Kern der europäischen Idee. Bundeskanzlerin Angela M e r - k e l hat das im Juli 2020 vor dem Europäischen Parlament zum Ausdruck gebracht. Mit der Erlaubnis des Präsidenten möchte ich die Bundeskanzlerin zitieren: Jedes Land … erinnert sich anders an die eigenen historischen Umbrüche, an die unterschiedlichen Kämpfe für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Und zugleich eint uns genau diese Errungenschaft der Grundrechte in Europa. Wir haben es heute Morgen vom Präsidenten des Bundesrates sehr eindrucksvoll gehört: In Polen, in Ungarn, in der DDR, in ganz Osteuropa haben die Menschen diese Errungenschaften vor 30 Jahren erkämpft. Für Westeuropa diente die europäische Integration der Stabilisierung von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Ganz Europa eint deshalb das Verständnis, dass Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht verhandelbar sind. Wir sind verpflichtet, dies den Regierungen deutlich zu sagen, die das Konzept einer sogenannten illiberalen Demokratie propagieren. Wer Rechtsstaatlichkeit missachtet, wer die Pressefreiheit missachtet, verrät damit die Ideale der friedlichen Revolution von 1989, die Grundidee der Europäischen Union. Wir sind verpflichtet, wehrhafte Demokraten zu sein. In Deutschland ist es völlig selbstverständlich, dass unsere Demokratie wehrhaft ist. Das Prinzip der wehrhaften Demokratie ist fester Bestandteil unseres Grundgesetzes. Gerade der Bundesrat hat sich zu diesem Prinzip mehrfach bekannt. Aber nicht nur Deutschland, sondern auch die Europäische Union muss wehrhaft sein. Sie muss in der Lage sein, ihre Grundprinzipien durchzusetzen. Die Europäische Union muss die Einhaltung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten als gesichert ansehen können und wissen, dass es gesichert ist. Deshalb sprechen wir uns für eine starke Rechtsstaatskonditionalität aus. Ich bitte Sie um Unterstützung der Ziffern 4 und 5 der Empfehlungsdrucksache und unseres Plenarantrags. Der Antrag begrüßt die Ergebnisse der gestrigen Verhandlungen zur Konditionalität. Vom Bundesrat sollte heute das klare Signal ausgehen: Die deutsche Ratspräsidentschaft, das Europäische Parlament wird in diesem Punkt vom Bundesrat unterstützt. Wir können die Zukunft nur dann gestalten, wenn wir – mit den Worten von Walter Hallstein – die Rechtsgemeinschaft verstehen und auch verteidigen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. scher: Vielen Dank! Das Wort hat nun Frau Ministerin Honé aus Niedersachsen. Birgit Honé (Niedersachsen): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vergangenen Monate der Pandemie – das wurde vielfach beschrieben – haben uns mit Dringlichkeit Dinge vor Augen geführt, die auch vorher schon existierten, aber weniger sichtbar waren: gesellschaftliche Zustände, Ungerechtigkeiten, etwa wenn wir an die Arbeitsbedingungen in der Pflege denken, oder Zustände, die sich in die Gesellschaft eingeschlichen haben, etwa das Leugnen evidenter wissenschaftlicher Erkenntnisse. Aber auch Zustände, die uns Mut machen, etwa gelebte Solidarität in der Nachbarschaft oder der Großfamilie. Eines hat die Pandemie aber überdeutlich bewiesen, und zwar mit guten wie mit schlechten Erfahrungen: Alleine kann kein Land der Welt Zukunft gestalten. Wir brauchen Multilateralismus im Großen. Und wir brauchen Kooperationen im Kleineren – wenn ich an die Euregios vor unserer Haustür denke. Vor allem brauchen wir eine starke partnerschaftliche Zusammenarbeit in Europa, das mehr ist als ein reiner Wirtschaftsraum. „Strong if united“ – das gilt doch auch im Kampf gegen das Virus, etwa bei der Versorgung Schwerkranker oder der Impfstoffsuche. Es gilt aber auch im Kampf gegen die Auswirkungen des Virus. Vergleicht man die heutige Situation mit dem Beginn der Pandemie, sieht man zwar viele Wiederholungen – leider unter anderem bei den hohen Infektionszahlen. Man sieht aber auch, wie weit die Europäische Union und die Mitgliedstaaten gekommen sind. Anders als zu Beginn der Pandemie fällt kein einziger Mitgliedstaat in Kleinstaaterei zurück und drosselt so unnötig den Binnenmarkt. Auch die jetzt überall in den Bundesländern in Kraft gesetzten Schutzmaßnahmen schonen die Wirtschaft, wo es geht. Es wurden zudem viele Instrumente geschaffen oder vorgeschlagen, die jetzt beziehungsweise bald greifen können, um unsere Wirtschaft wieder voranzubringen. Die EU-Beihilferegelungen wurden an vielen Stellen angepasst, um Schutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Der vorgeschlagene neue MFR und die Aufbau- und Resilienzfazilität „Next Generation EU“ können ganz zentrale Impulse für den Wiederaufbau setzen. Dabei wird auch die EU von Grund auf umgestaltet. Zu nennen sind zwei institutionelle Innovationen: die Möglichkeit der Europäischen Union, sich zumindest temporär selbst zu verschulden, und die Rechtsstaatskonditionalität. Ich werde darauf zurückkommen. Wir stemmen uns der Corona-Krise entgegen mit allem, was wir aufbieten können: gesundheitspolitisch, wirtschaftspolitisch, auch sozialpolitisch. Aber auch ohne die Pandemie würden wir Europa derzeit wohl im Krisenmodus erleben. Denn neben Corona besorgt uns alle der Brexit mit seinen erheblichen Auswirkungen auf beiden Seiten des Ärmelkanals. Die größte Herausforderung dieser und kommender Generationen bleibt jedoch der Klimawandel. Die Transformation der Industrie hat bereits begonnen. Nachhaltige Technologien werden entwickelt und setzen sich durch. Mit dem Green Deal und der Europäischen Industriestrategie wird zu Recht ein ambitionierter Rahmen gesetzt. Eine weitere Priorität ist die Stärkung der EU-27 im Bereich Forschung und Entwicklung. Das Ausscheiden des so forschungsstarken Vereinigten Königreichs macht das Thema für uns noch dringlicher. Prioritär ist auch der nachhaltige wirtschaftliche Wiederaufbau. Es hat sich gezeigt, dass Europa in vielen Branchen nicht eigenständig genug ist. Medizinische Versorgung, pharmazeutische Wirkstoffe und Schlüsseltechnologien sind hier zu nennen. Umgekehrt darf der Wiederaufbau keine Entwicklungen verfestigen, die bereits vor der Krise überkommen waren. Die Ziele beim Klimaschutz dürfen nicht unter dem Deckmantel coronabedingter Aufbaumaßnahmen verwässert werden. Im Gegenteil, die Corona-Krise ist eine Chance und ein Katalysator, die Transformation des EU-Binnenmarktes zum führenden Markt für klimafreundliche Technologien beschleunigt voranzutreiben. Dabei heißt es auch, aus der Krise zu lernen. So wissen wir in Deutschland den Wert intakter Gesundheitssysteme zu schätzen. Übrigens: Gesundheitssysteme, zu denen alle Zugang haben. Ein unschätzbarer Wert nicht nur im Falle einer Pandemie. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Europäische Rat hat sich Mitte Juli nach schwierigen Verhandlungen auf den Mehrjährigen Finanzrahmen sowie auf das bereits erwähnte Wiederaufbauprogramm geeinigt. Ich möchte meinen Blick auf die Haushaltsverhandlungen richten. Die Europäische Union entwickelt sich rasant fort und nimmt ganz neue Integrationsimpulse auf. Gut so! Umso wichtiger ist dabei eine klare Orientierung auf ihre Grundwerte. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese halten die Europäische Union von innen zusammen. Ohne die Grundwerte würde die Staatengemeinschaft trotz ihrer Wirtschaftskraft implodieren. Die Europäische Union kann die jetzt notwendige Kraft für Veränderungen nur auf Grundlage gemeinsamer Werte aufbringen, nicht durch das Infragestellen derselben. Dass erstarkende nationale Egoismen die Gemeinschaft belasten, hat die Kleinstaaterei zu Beginn der Pandemie deutlich gezeigt. Die Maßnahmen der Europäischen Union zur Verteidigung unserer Grundwerte in den letzten Jahren haben nicht gefruchtet, zumindest nicht so, wie wir alle es uns gewünscht haben; ich erinnere an das Auslösen des Artikel-7-Verfahrens gegen Polen und Ungarn. Der Ast, auf dem wir alle sitzen, wird brüchig. Alle, die den aktuellen Rechtsstaatsbericht der Kommission gelesen haben, wissen, wovon ich spreche. Ein ganz wichtiger Aspekt bei den Haushaltsverhandlungen war und ist deshalb die Rechtsstaatskonditionalität. Auch ich freue mich – wie mein Kollege Holthoff- Pförtner – darüber, dass hier gestern ein wirklich wichtiger Beschluss gefasst und ein präventiver Ansatz gewählt wurde. Demnach werden finanzielle Sanktionen bereits dann möglich, wenn wegen Verstoßes gegen die Rechtsstaatlichkeit ein Missbrauch von EU-Mitteln droht. Rechtsstaatskonditionalität bedeutet für mich nämlich zweierlei: Erstens Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit ohne Wenn und Aber. Das bedeutet: keine Verengung auf die EU-Haushaltsführung oder Probleme beim Einsatz von EU-Mitteln. Zweitens Abstimmungsverfahren, die die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit nicht de facto unmöglich machen. Es geht, wie Sie wissen, um die Blockademöglichkeiten im Rat beziehungsweise Europäischen Rat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für den Kampf für die Rechtsstaatlichkeit gibt es einen ganz pragmatischen Grund: Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, erhebliche innergemeinschaftliche Solidaritätsleistungen zu erbringen, wenn die Beiträge in Mitgliedstaaten fließen, die sich nicht mehr an die rechtsstaatlichen Prinzipien halten. Rechtsstaatskonditionalität folgt auch dem Wesen der Strukturpolitik. Sie ist gelebte Solidarität und keine Einbahnstraße. Deshalb ist gerade jetzt ein klares Bekenntnis zu einer Rechtsstaatskonditionalität erforderlich, die diese Bezeichnung auch verdient. Insofern freue ich mich – ich sage es erneut – über die gestrige Entscheidung zum Konditionalitätsmechanismus. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mir sicher: Europas Zukunft lässt sich gestalten, und zwar zum noch Besseren. Wir Länder der Bundesrepublik Deutschland sollten unsere Stimmen aktiv in diesen Prozess einbringen. Amtierender Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, Erklärungen zu Protokoll auch nicht. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Minderheit. Wir kommen zur Abstimmung über den Landesantrag. Hierfür bitte Ihr Handzeichen! – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist dafür, die Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen zu fassen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir schließen den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 62: TOP 62 Entschließung des Bundesrates zur Schaffung eines Rechtsrahmens für eine Wasserstoffwirtschaft – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 647/20) Dem Antrag ist Mecklenburg-Vorpommern beigetreten. Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Ministerin Honé (Niedersachsen) abgegeben. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Finanzausschuss, dem Umweltausschuss und dem Verkehrsausschuss zu. Wir beenden den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 23: TOP 23 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (Drucksache 559/20) Auch hier liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor. Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen: 1 Anlage 13 Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! – Mehrheit. Weiter mit Ziffer 3! – Mehrheit. Wir kommen zu Ziffer 4, die getrennt nach Buchstaben abgestimmt werden soll. Buchstabe a! – Mehrheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Dann schließen wir den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Punkt 24: TOP 24 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder (Drucksache 560/20) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsrat Dr. Joachim (Bremen) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir schließen Punkt 24. Wir kommen zu Punkt 25: TOP 25 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) (Drucksache 561/20) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Herr Minister Laumann aus Nordrhein-Westfalen. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch unser Gesundheitswesen ist derzeit in einem Maße belastet, wie wir es uns vorher kaum vorstellen konnten. Gott sei Dank stehen wir derzeit noch besser da als viele unserer Nachbarländer; aber ohne Zweifel sind wir an einem 1 Anlage 14 Punkt angelangt, an dem Solidarität erforderlich ist, um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Diese Solidarität wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch innerhalb unseres Solidarsystems der gesetzlichen Krankenkassen gefordert. Und dies in einer Art und Weise, wie sie ohne die großen Herausforderungen durch die Pandemie insbesondere mit einem derart massiven Rückgriff auf die Finanzreserven der Kassen wohl kaum denkbar gewesen wäre. Wir stehen vor der Herausforderung, im kommenden Jahr eine Finanzlücke von rund 16,6 Milliarden Euro zu schließen. Diese entsteht durch gesetzliche Leistungsausweitungen und Vergütungsanhebungen einerseits und wegbrechende Beitragseinnahmen andererseits. Damit werden die GKV-Finanzen quasi von zwei Seiten belastet. Auch die Corona-Pandemie selbst führt zu zusätzlichen Ausgaben, die aber – auch nach Einschätzung der Krankenkassen – für die Finanzlücke nicht entscheidend sind. Wir stehen also vor der Frage: Wie kann man die Finanzlücke schließen, ohne die Kassenmitglieder zu überfordern oder – in dieser Situation – Leistungen zu kürzen? Rücksicht muss man dabei auch auf die Finanzlage des Bundes und die Auswirkungen auf Kaufkraft und Wirtschaft nehmen. Also: Es handelt sich in dieser Frage zurzeit wirklich um die Quadratur des Kreises. Schnell neigt man natürlich dazu, stärker als vorgesehen auf den Bundeshaushalt zurückzugreifen. Das wäre insgesamt der am wenigsten schmerzliche Weg, und ich würde mich freuen, wenn das ein realistischer Lösungsweg wäre. Ich kann daher die in Bundesratsanträgen enthaltenen Forderungen in diese Richtung durchaus nachvollziehen. Aber: Der Bundeshaushalt wird bereits jetzt durch eine Vielzahl an Corona-Hilfen derart belastet und verschuldet, dass ich sehr skeptisch bin, dass sich dieser Wunsch erfüllen lässt. Wenn man realistisch bleibt, muss man also über andere Wege nachdenken. Bleibt es bei den 5 Milliarden Euro, würden die Zusatzbeiträge für die Krankenkassenmitglieder zwangsläufig deutlich steigen. Dadurch würde sich die Spreizung der Zusatzbeiträge angesichts der unterschiedlichen Finanzlagen der Krankenkassen weiter vergrößern. Das wäre schon zu normalen Zeiten problematisch. In der Corona-Krise ist es nach meiner Auffassung katastrophal. Insgesamt sehe ich derzeit also keine wirkliche Alternative zu den vorgesehenen Regelungen, um sowohl eine noch höhere Neuverschuldung des Bundes als auch eine drastische Erhöhung der Zusatzbeiträge oder Leistungskürzungen zu vermeiden. Daher haben wir gegen Anträge gestimmt, die an der Umsetzung der Sozialgarantie 2021 grundsätzlich rütteln, auch wenn wir eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses gerne gesehen hätten; ich betone das noch einmal. Dabei haben wir auch berücksichtigt, dass der Bund hinsichtlich der Corona-Kosten – die keine Grundlage im GKV-Leistungskatalog finden und teilweise für nicht GKV-Versicherte bezahlt wurden – bereits 2020 3,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt zugeschossen hat und auch 2021 erneut 5 Milliarden Euro einzahlen wird. Um nicht missverstanden zu werden: Ich kann die Kritik vieler Krankenkassen am vorgesehenen Rückgriff auf ihre Finanzreserven und ihre Verärgerung durchaus nachvollziehen. Gerade Kassen, die eine vorausschauende Finanzplanung betrieben haben, um den Zusatzbeitrag möglichst langfristig konstant zu halten und ihren Mitgliedern Verlässlichkeit zu bieten, sehen sich durch den Zugriff für ihre kluge Finanzpolitik bestraft. Ich sehe es auch kritisch, dass in die Finanzhoheit der Kassen eingegriffen wird und damit in den Krankenkassenwettbewerb insgesamt. Allerdings sehe ich derzeit keine realistische oder zufriedenstellende Alternative dazu. Wenn man, wovon ich ausgehe, an der Abschöpfung von Finanzreserven festhält – übrigens passiert das zurzeit in der Arbeitslosenversicherung und in der Rentenversicherung genauso –, halte ich allerdings eine Sonderregelung für ungeöffnete und kleine Betriebskrankenkassen für dringend geboten. Insbesondere kleine regionale sowie traditionelle, nicht geöffnete Betriebskrankenkassen benötigen für eine seriöse Haushaltsplanung einen entsprechenden finanziellen Spielraum, um auf Ausgabenentwicklungen reagieren zu können. Kleine Krankenkassen kann bereits ein einziger Leistungsfall in ihrem Bestand gefährden. Sie brauchen daher ein ausreichendes Polster, um für unerwartete Ausgabensteigerungen – etwa durch teure Leistungsfälle – gewappnet zu sein. Der Gesetzgeber hat bereits heute ausdrücklich die Sonderrolle kleiner Krankenkassen gesehen und darauf mit der Möglichkeit eines höheren Finanzpolsters reagiert. Wir haben daher in einem Plenarantrag eine entsprechende Sonderregelung zum Schutz kleiner Krankenkassen im weiteren Gesetzgebungsverfahren gefordert. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Anliegens. Anmerken möchte ich außerdem, dass Nordrhein- Westfalen nicht alle vorgesehenen Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen der „Sozialgarantie 2021“ in der GKV unterstützen kann. Gerade die Regelungen zur Finanzobergrenze und zum Verbot der Anhebung des Zusatzbeitrags, die massiv und unverhältnismäßig die Beitragssatz- und Finanzautonomie der Krankenkassen und deren Selbstverwaltung einschränken, erscheinen in ihrer Wirkung problematisch. Nicht von ungefähr hat der Bundesrat die Absenkung der Finanzobergrenze schon in der Vergangenheit mehrfach kritisiert. Auch das noch einmal verschärfte Anhebungsverbot für die Zusatzbeiträge wird in der vorgesehenen Form als weitgehender Eingriff in die Beitragssatz- und Finanzautonomie der Krankenkassen und ihre Selbstverwaltung angesehen und daher abgelehnt. Wir werden Anträge zur Stärkung der Autonomie der Kassen auch im Plenum unterstützen. Ich begrüße ausdrücklich den Einstieg in die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Pflege. Ich kann die Kritik der Gesundheits- und Pflegeszene an der Personalsituation gut verstehen. Es geht nicht nur um die Schaffung von „Bettenkapazitäten“, sondern um ausreichend Personal, das in der Lage ist, die Pflege tatsächlich sicherzustellen. Ohne Personal in unseren stationären Pflegeeinrichtungen helfen freie Versorgungsplätze nichts. Daher ist auch eine angemessene Personalausstattung für die Arbeit in den Pflegeeinrichtungen essenziell. Aber ein reines Mehr an Personal – vorausgesetzt, wir hätten genug Menschen, die zur Verfügung stünden – reicht allein noch nicht aus. Flankierend müssen in den Einrichtungen die vorhandenen Kompetenzen richtig genutzt werden, damit sich das Mehr auch in „besserer Qualität“ und einer „höheren Attraktivität“ des Pflegeberufs niederschlägt. Das wird Aufgabe der weiteren Umsetzungsschritte sein, die aktuell bereits parallel diskutiert werden. Dabei sollten wir nicht den Fehler begehen, den Blick nur auf den Assistenzbereich zu richten und damit weg von dem Bedarf an kompetenten, auch hochschulisch qualifizierten Fachkräften, die in der Lage sind, die Prozesse in den Einrichtungen verantwortlich zu steuern. Die Fachkräftesicherung ist nach wie vor eine wesentliche gemeinsame Aufgabe. Ich begrüße die auch von Nordrhein-Westfalen angeregte Entbürokratisierung des Verfahrens durch umfangreiche Neuformulierungen sowie die Verschiebung der zentralen Vorschrift vom Allgemeinen Teil des SGB XI in das Achte Kapitel, Vergütungsrecht. Kritisch zu sehen ist allerdings die nicht begründbare Einengung der zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, die den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Eckpunkten aus dem Jahr 2016 entspricht. Die bereits davor absolvierten staatlich anerkannten Ausbildungen in der Alten- oder Krankenpflegehilfe dürfen nicht dequalifiziert werden. Das können wir uns nicht leisten. Dies würde zur Benachteiligung einer ganzen Berufsgruppe führen. Diese Engstellung würde auch dem zukünftigen Bedarf an qualifizierten Pflegehilfskräften sowie dem vorliegenden Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege entgegenstehen. Entgegen dem nicht gedeckten Bedarf an Pflegefachpersonen stehen, regional unterschiedlich, durchaus staatlich anerkannte Pflegehilfskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Daher möchte ich an dieser Stelle für unseren Antrag werben. Abschließend möchte ich noch einen Punkt ansprechen: Angesichts des sich abzeichnenden Fortbestehens der epidemischen Lage bitte ich, rechtzeitig die Verlängerung der Schutzmaßnahmen über den 31.12.2020 hinaus im Auge zu behalten, insbesondere der Regelungen des § 150 Sozialgesetzbuch XI. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Herr Minister Laumann! Als Nächstes spricht Frau Staatsministerin Bätzing- Lichtenthäler aus Rheinland-Pfalz. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll eine ganze Reihe von verschiedenen Maßnahmen ergriffen werden, die die Gesundheitsversorgung sowie die Pflege verbessern sollen. Ich freue mich besonders, dass mit dem Hebammenförderprogramm ein wichtiges Anliegen aufgegriffen wird, das Rheinland-Pfalz bereits im letzten Herbst in Form eines Entschließungsantrags in den Bundesrat eingebracht hat. Der Bundesrat hat diese Entschließung mit breiter Mehrheit gefasst und den Bundesgesetzgeber aufgefordert, die Arbeitsbedingungen und die Personalausstattung in der Geburtshilfe zu verbessern sowie unter anderem eine Refinanzierung zusätzlicher Hebammenstellen im Kreißsaal zu ermöglichen. Leider bleibt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag auf halbem Wege stehen. Eine Förderung von 0,5 Stellen je 500 Geburten ist deutlich zu gering, um die Betreuungsrelation von Hebammen zu Gebärenden im notwendigen Umfang zu verbessern. Ziel muss im Regelfall eine 1:1-Betreuung sein. Erst dann können die Arbeitsbedingungen so attraktiv gestaltet werden, dass mehr Hebammen bereit sind, klinisch tätig zu werden. An dieser Stelle muss dringend nachgebessert werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die Kinder- und Jugendmedizin in die pauschale Förderung für ländliche Krankenhäuser einzubeziehen. Seit Jahren ist bekannt, dass die Kinder- und Jugendmedizin unterfinanziert ist. Die hohen Vorhaltekosten werden im geltenden DRG- System nicht sachgerecht abgebildet. Diese Unterfinanzierung führt insbesondere in strukturschwächeren Regionen zu einer Ausdünnung des Versorgungsangebots. Durch die nun vorgesehene pauschale Förderung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser im ländlichen Raum auch für den Bereich der Kinder- und Jugendmedizin wird bundesweit eine flächendeckende Versorgung ermöglicht. Das ist aus rheinland-pfälzischer Sicht als notwendiger Zwischenschritt vor einer grundlegenden Reform des DRG-Systems, die auch dringend erfolgen muss, absolut sinnvoll und längst überfällig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf sieht auch die Finanzierung von bis zu 20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte in der Langzeitpflege vor. Beabsichtigt ist damit ein Einstieg in eine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung in der Langzeitpflege. Ziel eines solchen Personalbemessungsverfahrens ist eine bessere Versorgung der pflegebedürftigen Menschen. Es geht aber auch darum, die Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege zu verbessern. Wir Länder legen besonderen Wert darauf, dass die Bundesregierung das weitere Vorgehen und die weiteren Umsetzungsschritte mit uns eng abstimmt sowie zusammen mit den Partnerinnen und Partnern der Konzertierten Aktion Pflege über die ASMK. Dieses Anliegen haben wir in einem Antrag zum Ausdruck gebracht. Bitte lassen Sie mich im Zusammenhang mit der Langzeitpflege noch auf das Folgende hinweisen: Der Rettungsschirm in der Langzeitpflege war und ist eine ganz wesentliche Vorbedingung für die Bewältigung der Corona-Pandemie. Ich glaube, angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens kann kein Zweifel bestehen, dass eine erneute Verlängerung – über den 31.12.2020 hinaus – dringend notwendig ist. Für den Schutz der besonders pflegebedürftigen Menschen, die zu den besonders vulnerablen Gruppen gehören, sind die Einrichtungen, Dienste und Angebote auf diesen Rettungsschirm angewiesen. Ich möchte deshalb an die Bundesregierung appellieren, eine Verlängerung sehr zügig auf den Weg zu bringen. Gerne gehe ich noch auf den sogenannten präventiven Hausbesuch ein. Präventive Hausbesuche haben das Ziel, die auch im höheren Alter noch bestehenden erheblichen Potenziale der Gesundheitsförderung und -prävention zu erschließen. Es gibt mittlerweile in verschiedenen Bundesländern Projekte, die zum Teil sehr erfolgreich sind. Beispielsweise in Rheinland-Pfalz gibt es mit der Gemeindeschwesterplus ein solches Projekt, das auf gute Evaluationsergebnisse verweisen kann. Die Tatsache, dass die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene die Förderung des präventiven Hausbesuchs aus Mitteln des Präventionsgesetzes beinhaltet, ist ein weiterer Hinweis, dass dieser Ansatz unterstützenswert ist. Mittel aus dem Präventionsgesetz können bereits heute genutzt werden. Aber diese Finanzierung ist zeitlich befristet. Wir benötigen hier umgehend eine Verstetigung, damit die nachhaltige Fortführung dieser guten Projekte gesichert werden kann. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass sehr rasch eine dauerhafte Finanzierung über das Präventionsgesetz ermöglicht wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch auf den kritischen Teil des Gesetzentwurfs eingehen. Die berechnete Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund 16 Milliarden Euro für das Jahr 2021 soll durch einen ergänzenden Steuerzuschuss in Höhe von 5 Milliarden Euro für die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt werden. Weitere 8 Milliarden Euro zur Deckung der Finanzierungslücke sollen neuerdings den Rücklagen der Krankenkassen entnommen werden. Dadurch werden die Krankenkassen bestraft, die solide gewirtschaftet und vorausschauend geplant haben. Das lehnt Rheinland- Pfalz nachdrücklich ab. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen mit einer Vielzahl von Kostensteigerungen durch diverse Gesetzgebungsverfahren rechnen. Ich denke dabei an die Reform des Krankenhausfallmanagements im Rahmen des MDK-Reformgesetzes, an die geplanten Änderungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich, an die Finanzierung von Corona-Tests durch den Gesundheitsfonds oder an die Finanzierung ultrahochpreisiger innovativer Arzneimittel. Gleichzeitig ist durch den coronabedingten Einbruch der Gesamtwirtschaft mit weniger Beitragseinnahmen zu rechnen. Krankenkassen, deren Rücklagen nun abgeschöpft werden sollen, werden aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerungen in finanzielle Schieflage geraten; davon bin ich absolut überzeugt. Rheinland-Pfalz lehnt deshalb das Abschöpfen von Rücklagen ab. Vielmehr sollte dem zu erwartenden Defizit mit einem höheren Bundeszuschuss entgegengewirkt werden. Dafür werden wir uns einsetzen. Wir hoffen auf Korrektur im weiteren Gesetzgebungsverfahren. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau Staatsministerin! Als Nächstes spricht Frau Ministerin Dr. Reimann aus Niedersachsen. Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege sieht tatsächlich einige deutliche Verbesserungen vor. Ich will hier zunächst den Bereich der Pflege ansprechen. Die pflegerische Versorgung ist aktuell, unter der Pandemiesituation, noch mehr denn je gefordert. Bereits mit der Schaffung von zusätzlichen Stellen für Fachkräfte wurde ein erster Schritt zur Verbesserung der Versorgungssituation umgesetzt, der nun, ergänzt durch zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte, flankiert werden soll. Das haben die Kollegen schon erwähnt. Den Ansatz, diese Verbesserungen ohne eine finanzielle Mehrbelastung für die Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen, begrüße ich sehr. Mit der Einführung der neuen Personalbemessungsinstrumente wird ein höherer Personalbedarf in der Pflege einhergehen. Durch den Gesetzentwurf wird es ermöglicht, erste Anpassungen der Personalstärken in den Einrichtungen vorzunehmen und sich somit besser auf die zukünftige Situation einzustellen. Auch die Verbesserung der personellen Situation in den Pflegeeinrichtungen trägt dazu bei – die Kollegin Bätzing-Lichtenthäler hat es schon gesagt –, das Berufsfeld Pflege attraktiver zu machen. Das ist etwas, was wir sehr wünschen; denn wir brauchen auch zukünftig Nachwuchskräfte für diese wichtige Arbeit. Ich will auch zum präventiven Hausbesuch ein paar Worte sagen. Mit der Empfehlung des Gesundheitsausschusses wird die Bundesregierung aufgefordert, eine rechtliche Grundlage für eine wirkliche Verbesserung in diesem Feld zu schaffen. Unseren demografischen Aufbau kennen Sie alle. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der 80-Jährigen und Älteren bis zum Jahr 2050 weiter steigen; auch wir werden dazugehören. Wenn sich die Prognose bewahrheitet, wird dieser Personenkreis dann etwa 12 Prozent der Gesamtbevölkerung betragen. Die meisten unserer Seniorinnen und Senioren haben den Wunsch, so lange wie möglich so selbstbestimmt wie möglich in ihrer eigenen, vertrauten Häuslichkeit zu leben. Alter und Krankheit lassen dann aber eine selbstorganisierte Lebensführung allzu oft nicht mehr oder nur noch begrenzt zu. Dann kommt es zu ganz erheblichen Einschränkungen im täglichen Leben. Das bedeutet nicht nur geringere Lebensqualität, das schlägt sich auch in einem schlechteren Gesundheitszustand und natürlich in erhöhter Sterblichkeit nieder. Wie Sie wissen, haben wir in den Bundesländern ganz unterschiedliche, aber sehr erfolgreiche Initiativen, um diesen Personengruppen Präventionsangebote zu machen. In Niedersachsen werden wir am Ende des Jahres mit der zusätzlichen Unterstützung in Form von präventiv aufsuchenden Hausbesuchen im vorpflegerischen Bereich starten. In unserem Modellprojekt werden wir im Rahmen präventiver Hausbesuche Menschen aufsuchen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht pflegebedürftig sind. Ziel ist es, den präventiven Gedanken in der Pflegeversicherung zu stärken, um so allgemein eine bessere Ausgangslage für eine weiter älter werdende Gesellschaft zu schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein zentrales Vorhaben des Gesetzentwurfs schafft aber keine verbesserte Ausgangslage für die Herausforderungen, die wir vor uns haben – ganz im Gegenteil –: Der Plan, die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen rigoros zur Finanzierung des Fehlbetrags im Gesundheitswesen heranzuziehen, schwächt die gesetzlichen Kassen in einer Situation, in der wir starke Kassen zur Bewältigung der Herausforderungen der Corona-Krise brauchen. Wir brauchen in dieser Situation die organisatorische, aber auch die finanzielle Stärke der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei hat die GKV aktuell – das ist schon angeklungen – und auch im nächsten Jahr, bedingt durch die Pandemie, deutlich weniger Einnahmen zu erwarten. Zugleich sind durch die Folgen der Pandemie, aber auch durch Leistungserweiterungen, die in den vergangenen Jahren beschlossen wurden, erhebliche Mehrausgaben für die Kassen und den Gesundheitsfonds entstanden. Das gilt vor allem für die noch immer steigende Zahl von Corona-Tests, PCR-Tests wie auch – neu – Antigen- Tests. Zur Finanzierung dieses Defizits soll dem Gesetzentwurf nach der Bundeszuschuss um 5 Milliarden erhöht werden. Diese Erhöhung reicht bei Weitem nicht aus. Deshalb sieht der Gesetzentwurf einen noch größeren Betrag zur Finanzierung des Fehlbetrags aus den Reserven der Krankenkassen vor, und zwar insgesamt in Höhe von 8 Milliarden. Konkret sollen alle Kassen mit Finanzreserven, die 0,4 Prozent ihrer jeweiligen Monatsausgabe übersteigen, 66,1 Prozent des übersteigenden Betrags an den Gesundheitsfonds abführen. Wir reden hier von Beträgen, die, je nach Größe und Vermögen der Kasse, etliche Millionen, sogar Hunderte von Millionen erreichen. Die Stabilität und die Planbarkeit der Beitragssätze auf Kassenseite werden durch diese Vermögensabgabe deutlich verringert oder gar unmöglich gemacht, und das ist noch freundlich gesagt. Erste Kassen berichten davon, dass ihnen bei der Umsetzung des Gesetzentwurfs schon im nächsten Jahr sogar die Insolvenz droht. Das betrifft nicht nur Kassen, die knapp gerechnet haben. Nein, es wird auch und besonders die Kassen treffen, die solide gewirtschaftet haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann man keinem Versicherten erklären. Kleine Betriebskrankenkassen – auch das ist schon angeklungen – laufen nach einem solchen Aderlass Gefahr, schon bei einem kostenintensiven Versorgungsfall in die Pleite zu rutschen. Die Vermögensabgabe stellt deshalb einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Finanzsouveränität der gesetzlichen Krankenkassen dar. Krankenkassen, die gut gewirtschaftet und sich an die bislang bestehenden Regelungen gehalten haben, werden so bestraft. Letztlich würden neben der Verzerrung des Wettbewerbs, der auch zwischen den Kassen besteht, völlig falsche Anreize für die Zukunft gesetzt. Die Botschaft ist nämlich: Wirtschaftliches Handeln lohnt sich nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Form der Enteignung von Geldern der Kassen lehnt Niedersachsen ab. Deshalb bitte ich um Unterstützung der Anträge, die die Bundesregierung auffordern, im Hinblick auf die Regelungen der GKV-Finanzierung diesen Gesetzentwurf deutlich zu überarbeiten und den GKV- Versicherten das Signal zu senden, dass sich der wirtschaftliche Einsatz ihrer Versichertenbeiträge weiter lohnt. – Danke schön. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Reimann! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen und bitte um Ihr Handzeichen für: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 2. Ziffer 3! – Mehrheit. Damit entfallen Ziffer 4 und Ziffer 6. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit entfallen Ziffer 7 und der Landesantrag. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Nun Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Das ist die klare Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 26: TOP 26 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) (Drucksache 562/20) Wortmeldungen liegen mir nicht vor, es sei denn, es hat sich jemand spontan entschieden, ans Mikrofon zu kommen? – Das ist nicht der Fall. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf: Ziffer 3! – Mehrheit. Damit entfallen Ziffern 8 und 9. Ziffer 6! – 33 Stimmen; Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Die deutliche Mehrheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 19. Ziffer 20! – Die klare Mehrheit. Ziffer 25! – Mehrheit. Ziffer 28! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! – Mehrheit. Ziffer 37! – Mehrheit. Damit entfallen Ziffern 34 und 39. Nun Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Klare Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27: TOP 27 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG) (Drucksache 563/20) Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Bitte das Handzeichen für Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Bei Ziffer 5 ist die Abstimmung nach Buchstaben gewünscht: Zunächst das Handzeichen für Buchstaben a und e gemeinsam! – Minderheit. Buchstabe b! – Minderheit. Buchstabe c! – Minderheit Buchstabe d! – Mehrheit. 1 Anlage 15 Buchstabe f! – Minderheit. Buchstabe g! – Minderheit. Buchstaben h und i gemeinsam! – Mehrheit. Buchstabe j! – Minderheit. Buchstabe k! – Mehrheit. Buchstabe l! – Minderheit. Buchstabe m! – 37 Stimmen; Mehrheit. Weiter mit Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Nun Ihr Handzeichen für den Landesantrag in Drucksache 563/2! – Minderheit. Ziffer 10 der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Ich ziehe Ziffer 33 vor. Bitte das Handzeichen für Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 14 bis 18. Ziffer 21! – Die klare Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 22. Ziffer 24! – Mehrheit. Ziffer 26! – Minderheit. Ziffer 30! – 100 Prozent; Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 31. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – 69 Stimmen; mehr kann man nicht haben. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Punkt 28: TOP 28 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Drucksache 564/20) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Frau Staatsministerin Bätzing- Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz) abgegeben. 2 Anlage 16 Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 2. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Auf Wunsch wird Ziffer 17 getrennt nach Buchstaben abgestimmt: Zunächst Ihr Handzeichen für die Buchstaben a und b gemeinsam! – Klare Mehrheit. Bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe c! – Mehrheit. Weiter mit Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 28! – Mehrheit. Ziffer 38! – Mehrheit. Ziffer 41! – Mehrheit. Ziffer 45! – Minderheit. Ziffer 46! – Minderheit. Ziffer 47! – Mehrheit. Ziffer 48! – Mehrheit. Ziffer 49! – Minderheit. Ziffer 53! – Mehrheit. Ziffer 57! – Mehrheit. Nun kommen wir zu dem Landesantrag. Wer ist dafür? – 69 Stimmen; Mehrheit. Zurück zu den Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 58! – Mehrheit. Ziffer 60! – Mehrheit. Ziffer 61! – Mehrheit. Ziffer 63! – Mehrheit. Ziffer 64! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – 69 Stimmen; Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Tagesordnungspunkt 29: TOP 29 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) (Drucksache 565/20) Wir haben eine Wortmeldung: Herr Minister Claussen aus Schleswig-Holstein. Claus Christian Claussen (Schleswig-Holstein): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als die Rechtsanwaltschaft im vorletzten Jahr auf die Notwendigkeit einer Vergütungsanhebung hinwies, hat keiner von uns ahnen können, unter welch schwierigen Bedingungen wir nun über dieses berechtigte Anliegen zu beraten haben. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Länderhaushalte werden mehr und mehr bezifferbar, und es versteht sich von selbst, dass der Gestaltungsspielraum auch in den Justizhaushalten hierdurch nicht größer wird. In dieser Situation dürfen wir aber die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht alleinlassen. Ihre angemessene Vergütung ist wichtig für einen funktionierenden Rechtsstaat. Ihre berechtigten Interessen dürfen nicht ausgespielt werden gegen die Ausstattungsanforderungen unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Justizministerkonferenz im vergangenen Jahr hat es auf den Punkt gebracht: Die dauerhafte Sicherung einer leistungsstarken Justiz liegt im gemeinsamen Interesse von Bund, Ländern, Rechtsdienstleistern und Rechtsuchenden. Wir brauchen angemessene Vergütungssätze genauso wie eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung der Justiz. Mit dieser Maßgabe beauftragte die Justizministerkonferenz die Länder Hamburg, Hessen und Schleswig- Holstein, Gespräche mit der organisierten Anwaltschaft, das heißt dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer, zu führen. Diese Gespräche unter der Leitung Schleswig-Holsteins haben in konstruktiver Atmosphäre zu einer Verständigung in Form eines Eckpunktepapiers geführt, welches dem vorliegenden Entwurf eines Kostenrechtsänderungsgesetzes zugrunde liegt. Lassen Sie mich die Kernpunkte kurz zusammenfassen: erstens eine lineare Erhöhung sowohl der Rechtsanwalts- als auch der Gerichtsgebühren um jeweils 10 Prozent,·zweitens eine Anhebung des Regelstreitwerts in Kindschaftssachen von 3.000 auf 4.000 Euro,·drittens eine Sonderanpassung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Verfahren und viertens eine Anhebung der PKH-Kappungsgrenze von 30.000 auf 50.000 Euro, um die Übernahme von Prozesskostenhilfemandaten attraktiver zu machen. Ich bin dankbar für die konstruktive Atmosphäre sowohl in den Ländergesprächen mit der Anwaltschaft als auch in dem fachlichen Austausch mit dem Bundesjustizministerium. Zusammen ist uns im Bereich der Rechtsanwaltsvergütung und der Gerichtskosten ein guter Kompromiss gelungen, der Maß und Mitte wahrt. Ebenso wichtig finde ich die teilweise erheblichen Anhebungen insbesondere für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, aber beispielsweise auch im Bereich der Aufwandsentschädigungen für Zeugen und ehrenamtliche Richter. Ich will aber auch ehrlich sagen: So notwendig diese Anhebungen sind, sie schmerzen die Länderhaushalte. Eine vollständige Gegenfinanzierung durch Gerichtsgebührenerhöhungen ist nicht möglich. Doch den sozialen Rechtsstaat, den wir uns alle wünschen, müssen wir uns an dieser Stelle etwas kosten lassen, wenn wir auch in Zukunft beispielsweise auf qualifizierte Sachverständige zurückgreifen wollen. Die Beratungen im Rechtsausschuss haben gezeigt, dass das Kostenrechtsänderungsgesetz an einigen Punkten noch nachgebessert werden kann – aus meiner Sicht: muss. Nennen will ich hier insbesondere die Fragen der Dolmetschervergütung und der Gerichtsgebühren für kurze Betreuungen. Angesichts der bereits erwähnten konstruktiven Beratungen mit dem Bundesjustizministerium im Vorfeld des Entwurfs bin ich zuversichtlich, dass der Bund die berechtigten Änderungsanliegen der Länder nicht unbeachtet lässt. Umgekehrt darf aber auch uns Länder der Mut nicht verlassen. Wir haben ein ausgewogenes Gesamtpaket vor uns. Wer jetzt über das Datum des Inkrafttretens neu verhandeln will, muss über das ganze Gesetz neu verhandeln, und davon kann ich nur dringend abraten. Das Kostenrechtsänderungsgesetz muss jetzt kommen. – Vielen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr Minister Claussen! Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – 69 Stimmen; klare Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 30: TOP 30 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Drucksache 566/20) Ich habe eine Wortmeldung: Herr Senator Dr. Behrendt aus Berlin. Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Anwesende! Lassen Sie mich mit etwas Positivem beginnen: Die Bundesregierung will intergeschlechtliche Kinder besser schützen. Das ist zu begrüßen. Konkret sollen intergeschlechtliche Kinder zum Beispiel besser vor Operationen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen geschützt werden. Schließlich haben diese Operationen Folgen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Es war höchste Zeit, dass sich die Bundesregierung mit diesem Thema befasst. Dabei möchte ich ausdrücklich betonen, dass es auch dem beharrlichen Engagement und den jahrelangen Kämpfen vieler inter* Personen zu verdanken ist, dass wir heute hier über dieses Gesetz sprechen. Meine Damen und Herren, wenn man den Gesetzestext jedoch liest, dann stellt man fest: Mit diesem Entwurf bleibt die Bundesregierung auf halber Strecke stehen. Sie verfolgt zwar das Ziel, intergeschlechtliche Kinder besser zu schützen, sie erreicht dieses Ziel jedoch nicht. Der Gesetzentwurf bietet eben keinen ausreichenden Schutz. Er hat entscheidende Lücken, und das ist schade. Denn wenn wir uns dieses Themas annehmen, dann sollten wir das nicht halbherzig tun. Dafür ist das Thema zu wichtig, schließlich betrifft es das Kindeswohl und das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Eine wesentliche Lücke besteht beispielsweise bei dem Kreis der zu schützenden Personen. Der Gesetzentwurf schützt nur die nicht einwilligungsfähigen Minderjährigen. Einwilligungsfähige Minderjährige bleiben außen vor, was nicht recht nachvollziehbar ist. Nehmen wir das Beispiel eines 14-jährigen intergeschlechtlichen Teenagers! Dieser 14-jährige Teenager kennt aus den Medien nur Männer und Frauen. Auch in der Schule sieht er nur Jungen und Mädchen. In seinem sozialen Umfeld hat er nie eine inter* Person kennengelernt, niemanden, der ihm womöglich als Vorbild dienen könnte, niemanden, der ihm zeigt: Dein Leben gelingt dir auch mit einem unversehrten intergeschlechtlichen Körper. Stattdessen fühlt sich dieser Teenager als Außenseiter. Dieser 14-jährige Teenager stimmt also einer Operation zu, weil sie sein Leben kurzfristig scheinbar leichter macht. Diese Entscheidung für eine Operation hat aber Folgen für die kommenden Jahrzehnte. Die Entscheidung für eine Operation hat Folgen, bis dieser 14-jährige Teenager in Rente geht und sogar darüber hinaus. Folgen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Diese irreversiblen körperlichen und seelischen Auswirkungen kann der 14- jährige Teenager in dieser Situation kaum überblicken. Liebe Anwesende, diesem jungen Menschen bietet der vorliegende Gesetzentwurf keinen hinreichenden Schutz. Oder anders formuliert: Auch die einwilligungsfähigen Kinder und Jugendlichen sollten in den Schutzbereich des Gesetzes mit aufgenommen werden. Eine Regelung für einwilligungsfähige Kinder fehlt in diesem Gesetzentwurf jedoch. Das ist allerdings wichtig. Denn nur so können das Kindeswohl und das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung tatsächlich effektiv geschützt werden. Das Beispiel zeigt eine weitere Lücke dieses Gesetzes auf: Wenn Minderjährige überhaupt einem solchen Eingriff ausgesetzt werden sollen, dann müssen sie und ihre Eltern vorab beraten werden. Eine solche Beratung sollte zwingend vorgeschrieben werden. Den betroffenen Kindern und ihren Eltern müssen die Folgen eines solchen Eingriffs deutlich gemacht werden. Nur so kann eine Entscheidung getroffen werden, die Kinder und Eltern später nicht bereuen. Eine sogenannte Peer-to-Peer-Beratung ist für die Eltern und das Kind daher unerlässlich, schon weil dies einen zusätzlichen Schutz für das betroffene Kind bietet. Daher sollte eine solche Beratung verpflichtender Bestandteil des familiengerichtlichen Genehmigungsverfahrens werden. Auch das ist eine grundlegende Voraussetzung, um das Kindeswohl und das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung tatsächlich zu schützen. Aber auch das fehlt bisher in dem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, in einem dritten zentralen Punkt erfüllt der Gesetzentwurf die Erwartungen nicht: Wir wissen immer noch zu wenig über die Praxis geschlechtsverändernder Eingriffe und über die konkreten Auswirkungen derartiger Eingriffe. Ein transparentes Monitoring aller Eingriffe an Kindern in der Krankenhausstatistik und eine regelmäßige wissenschaftliche Evaluation würden uns hier weiterhelfen. Mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung könnten wir das ermöglichen. Mit einer gesetzlichen Regelung könnten wir ein transparentes Monitoring schaffen und mehr Licht ins Dunkel bringen. Auch damit könnten das Kindeswohl und das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung tatsächlich geschützt werden. Aber auch das fehlt bisher in dem Gesetzentwurf. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass nicht einmal zuverlässige Zahlen dazu vorliegen, wie viele intergeschlechtliche Personen es in Deutschland gibt. Selbst in der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es – ich zitiere –: Die Schätzungen zur Gesamtzahl aller in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Personen mit Varianten der körperlichen Geschlechtsmerkmale variieren stark. Meine Damen und Herren, junge Menschen, die von dem Schutzbereich dieses Gesetzentwurfs ausgeschlossen sind, dringende Beratungsangebote, die von dem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt werden, und die verpasste Chance, Erkenntnisse über die Folgen geschlechtsverändernder Eingriffe bei Kindern zu erlangen – diese zentralen Lücken weist der Gesetzentwurf auf. Und das sind nur die wesentlichen Lücken. Ebenso fehlen Regelungen zur Verjährung bei rechtswidrigen Eingriffen. Auch Entschädigungsmöglichkeiten werden außen vor gelassen. Nicht zuletzt bleibt die historische Aufarbeitung staatlicher Schutzpflichtverletzungen völlig unberücksichtigt. Ich habe eingangs erwähnt: Es ist gut und richtig, dass intergeschlechtliche Kinder besser vor operativen Eingriffen geschützt werden sollen. Wenn wir intergeschlechtliche Kinder aber tatsächlich besser schützen wollen, dann braucht es mehr als das, was in diesem Gesetzentwurf steht. Wenn wir intergeschlechtliche Kinder tatsächlich besser schützen wollen, dann müssen die von mir aufgezeigten Lücken dieses Gesetzentwurfs bei der weiteren Beratung noch geschlossen werden. – Herzlichen Dank. Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr Senator Dr. Behrendt! Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Hermann (Baden-Württemberg) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. 1 Anlage 17 Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 31: TOP 31 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (Drucksache 567/20) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist erledigt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32: TOP 32 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) (Drucksache 568/20) Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Ministerin Honé (Niedersachsen) für Herrn Minister Dr. Althusmann abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 6. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 12! – Minderheit. Dann bitte Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 13! – Minderheit. 1 Anlage 18 (Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [Thüringen]: Entschuldigung! Könnten Sie bitte noch einmal abstimmen lassen!) Ziffer 13 noch einmal! – Jetzt ist es die Mehrheit. Damit entfallen der Landesantrag und Ziffer 18. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Tagesordnungspunkt 33: TOP 33 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 569/20, zu Drucksache 569/20) Wir haben drei Wortmeldungen. Als Erster spricht Herr Minister Professor Dr. Pinkwart aus Nordrhein- Westfalen. Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein- Westfalen):

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen