Protokoll der 995. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 995. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 995
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
995. Sitzung
Berlin, Freitag, den 6. November 2020
I n h a l t :
Gedenken an die Opfer der Terroranschläge
von Wien, Nizza, Paris, Lyon und Dresden . . . 391
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
1. Ansprache des Präsidenten . . . . . . . . . . . 391
Präsident Dr. Reiner Haseloff . . . . . . . 391
Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister
für besondere Aufgaben und Chef des
Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . 394
2. a) Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz
2021) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG –
(Drucksache 516/20)
b) Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024
– gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2
Stabilitätsgesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1
Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 517/20) . 400
Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 400
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 439*
Claus Christian Claussen (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439*
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 402
3. Drittes Gesetz zur Änderung des
Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
(Drucksache 601/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440*
4. Drittes Gesetz zur Änderung
agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (Drucksache
602/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441*
5. ... Gesetz zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes (Drucksache 604/20) . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440*
6. ... Gesetz zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes (Drucksache 605/20) . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440*
7. Gesetz zur aktuellen Anpassung des
Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer
Vorschriften an das Unionsrecht (Drucksache
607/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440*
8. ... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die
internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(Drucksache 608/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440*
9. ... Gesetz zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Modernisierung des
Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie
Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a,
111 und 130 des Strafgesetzbuches bei
Handlungen im Ausland (Drucksache 609/20) . . . 402
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440*
10. Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des
Pfändungsschutzkontos und zur Änderung
von Vorschriften des Pfändungsschutzes
(Pfändungsschutzkonto-
Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) (Drucksache 610/20) . . . 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441*
11. Gesetz über Änderungen im
Berufskraftfahrerqualifikationsrecht (Drucksache
612/20, zu Drucksache 612/20) . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 441*
12. a) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Regelung von Ingenieur- und
Architektenleistungen und anderer Gesetze
(Drucksache 613/20)
b) Erste Verordnung zur Änderung der
Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (Drucksache 539/20) . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 440*
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 402
13. Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsgesetzes zur marktgestützten
Beschaffung von Systemdienstleistungen
(Drucksache 614/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440*
14. Gesetz zur Revision der Europäischen
Sozialcharta vom 3. Mai 1996 (Drucksache
600/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 443*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . 441*
15. Gesetz zu dem Mehrseitigen Übereinkommen
vom 24. November 2016 zur Umsetzung
steuerabkommensbezogener Maßnahmen
zur Verhinderung der Gewinnverkürzung
und Gewinnverlagerung (Drucksache
603/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441*
16. Gesetz zu dem Protokoll vom 10. Oktober
2018 zur Änderung des Übereinkommens
vom 28. Januar 1981 zum Schutz des
Menschen bei der automatischen Verarbeitung
personenbezogener Daten (Drucksache
606/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 i.V.m. Artikel 84 Absatz 1
Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441*
17. Ausführungsgesetz zum Übereinkommen
vom 9. September 1996 über die Sammlung,
Abgabe und Annahme von Abfällen in der
Rhein- und Binnenschifffahrt
(Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-
Ausführungsgesetz – BinSchAbfÜbkAG) (Drucksache
611/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441*
18. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des
Verbots missbräuchlicher
Vaterschaftsanerkennungen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 586/20, Drucksache 586/1/20)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
19. Entschließung des Bundesrates für eine
Klärung der Kostenübernahme für
Assistenzkräfte im Krankenhaus sowie in
Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte Menschen
– Antrag der Länder Bremen und Rheinland-
Pfalz – (Drucksache 583/20) . . . . . . . . . . . 402
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 443*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 441*
20. Entschließung des Bundesrates zur
Verlängerung des erleichterten Zugangs zur sozialen
Sicherung – Antrag des Landes Rheinland-
Pfalz – (Drucksache 592/20) . . . . . . . . . . . 402
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 443*
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 441*
21. Entschließung des Bundesrates „Europas
Zukunft jetzt gestalten“ – Antrag des
Landes Hessen – (Drucksache 591/20) . . . . . . . 403
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 403
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 405
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 406
22. Entwurf eines Gesetzes zur
Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie
(Beschäftigungssicherungsgesetz – Besch-
SiG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 558/20) . . . . . . . . . . . . . 402
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444*
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 442*
23. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetzes (Drucksache 559/20) . . . . . . . . 406
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
24. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Ergänzungszuweisungen des Bundes nach
§ 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes
und zur Beteiligung des Bundes an den
flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 560/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 446*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
25. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Gesundheitsversorgung und Pflege
(Gesundheitsversorgungs- und
Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 561/20) . 407
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen) . . 410
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
26. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der
technischen Assistenzberufe in der Medizin und
zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-
Reform-Gesetz) (Drucksache 562/20) . . . . 411
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412
27. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und
Verwendung einer Identifikationsnummer in
der öffentlichen Verwaltung und zur
Änderung weiterer Gesetze
(Registermodernisierungsgesetz – RegMoG) (Drucksache
563/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 446*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412
28. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des
Vormundschafts- und Betreuungsrechts
(Drucksache 564/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 412
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413
29. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Justizkosten- und des
Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz
2021 – KostRÄG 2021) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 565/20) . 413
Claus Christian Claussen (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414
30. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von
Kindern mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung (Drucksache 566/20) . . . . . . . . . . 414
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 414
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 447*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416
31. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Umweltschadensgesetzes, des
Umweltinformationsgesetzes und weiterer
umweltrechtlicher Vorschriften (Drucksache 567/20) 416
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416
32. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
für ein fokussiertes, proaktives und digitales
Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer
wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-
Digitalisierungsgesetz) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 568/20) . 416
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 448*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416
33. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und
weiterer energierechtlicher Vorschriften – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
569/20, zu Drucksache 569/20) . . . . . . . . . . 416
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . 416
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 418
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449*
Dr. Anjes Tjarks (Hamburg) . . . . . . . . 451*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bundesbedarfsplangesetzes und anderer
Vorschriften – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 570/20) . . . . . . . . 423
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Energie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424
35. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 10. September 2010 über die
Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen
mit Bezug auf die internationale
Zivilluftfahrt und zu dem Zusatzprotokoll vom
10. September 2010 zum Übereinkommen
vom 16. Dezember 1970 zur Bekämpfung
der widerrechtlichen Inbesitznahme von
Luftfahrzeugen (Drucksache 571/20) . . . . . 402
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 442*
36. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 2. Mai 2019 zur Änderung des
Abkommens vom 8. März 1967 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den
Vereinigten Mexikanischen Staaten über den
Luftverkehr (Drucksache 572/20) . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 442*
37. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung
bilateraler Investitionsschutzverträge
zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 573/20) . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 442*
38. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament und den Rat
Strategische Vorausschau 2020
Strategische Vorausschau – Weichenstellung
für ein resilienteres Europa
COM(2020) 493 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 545/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 424
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 424
39. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Bericht über die
Rechtsstaatlichkeit 2020
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der
Europäischen Union
COM(2020) 580 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 585/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 424
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 425
40. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen über eine Strategie
für ein digitales Finanzwesen in der EU
COM(2020) 591 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 580/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 442*
41. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, die Europäische
Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: EU-Justizbarometer 2020
COM(2020) 306 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 526/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 442*
42. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen
Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas
bis 2030
In eine klimaneutrale Zukunft zum Wohl der
Menschen investieren
COM(2020) 562 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 546/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 425
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 425
43. Verordnung zur Erhebung agrarstatistischer
Daten für die Emissionsberichterstattung
(Agrarstatistik-
Emissionsberichterstattungsverordnung 2021 – AgrStatEBV 2021)
(Drucksache 547/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442*
44. Zweite Verordnung zur Änderung
saatgutrechtlicher Verordnungen und zur
Änderung der Anbaumaterialverordnung
(Drucksache 577/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442*
45. Verordnung zur Änderung der
Mitteilungsverordnung (Drucksache 518/20) . . . . . . . . 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442*
46. Achtzehnte Verordnung zur Änderung der
Aufenthaltsverordnung (18. AufenthV-
ÄndV) (Drucksache 550/20) . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442*
47. Verordnung zur Einführung einer
Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der
Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung und zur Änderung der
Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
(Drucksache 566/17) . . . . . . . . . . . . . . . . . 425
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 425
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit . 426
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 451*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 428
48. Dritte Verordnung zur Änderung der
Altfahrzeug-Verordnung (Drucksache 574/20) 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442*
49. Verordnung über das Verbot des
Inverkehrbringens von bestimmten
Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus
oxoabbaubarem Kunststoff
(Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV)
(Drucksache 575/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 428
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG in der festgelegten Fassung –
Annahme einer Entschließung . . . . . . . . 428
50. Zweite Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung (Drucksache 578/20) 428
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 428
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 430
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 432
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur . . . . . . . . . . . . 433
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434
51. Verordnung über die Ausbildung und
Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit
Automatikgetriebe (Drucksache 579/20) . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 442*
52. Achte Verordnung zur Änderung der
Energiewirtschaftskostenverordnung
(Drucksache 551/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 442*
53. Benennung eines Mitglieds für den
Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4
Absatz 4 BEVVG – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 616/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 616/20 . . . . . . . . . . . . . . . . 443*
54. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 636/20, zu Drucksache
636/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 443*
55. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Betäubungsmittelgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 643/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Kai Klose (Hessen) . . . . . . . . . . . . 402
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403
56. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Abgabenordnung – Gesetz zur umfassenden
Verfolgung der organisierten
Steuerhinterziehung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
638/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434
57. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3) – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder
Hamburg, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 641/20) . . . . . . . . . . 434
Dr. Anjes Tjarks (Hamburg) . . . . . . . . 452*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
58. Entwurf eines ... Gesetzes zur Förderung der
Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
– gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag
des Freistaats Thüringen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 644/20) . . . . . 435
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . 453*
Mitteilung: Überweisung an den
Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
59. Entwurf einer Verordnung über die
Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags
in den Forstwirtschaftsjahren 2021 und
2022 – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
639/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . . 453*
Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss
für Agrarpolitik und Verbraucherschutz . . 435
60. Entschließung des Bundesrates “Digital
Services Act (DSA)“ – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 642/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
61. a) Entschließung des Bundesrates
„Konkretisierung der Rechtsgrundlagen für die
Schutzmaßnahmen der Länder im
Infektionsschutzgesetz“ – Antrag der
Länder Bayern und Mecklenburg-
Vorpommern, Thüringen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 640/20)
b) Entwurf eines Dritten Gesetzes zum
Schutz der Bevölkerung bei einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite
(Drucksache 645/20) . . . . . . . . . . . . . . . 396
Tobias Hans (Saarland) . . . . . . . . . . 396
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-
Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397, 438*, 438*
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 398
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 398
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 437*
Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 438*
Mitteilung zu a): Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 400
Beschluss zu b): Stellungnahme gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 400
62. Entschließung des Bundesrates zur Schaffung
eines Rechtsrahmens für eine
Wasserstoffwirtschaft – Antrag der Länder
Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 647/20) 406
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 445*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406
63. Wahl eines Mitglieds des Nationalen
Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des
Standortauswahlgesetzes – gemäß § 8
Absatz 3 Standortauswahlgesetz – Antrag des
Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 688/20) . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
Beschluss: Zustimmung zu dem Antrag in
Drucksache 688/20 . . . . . . . . . . . . . . . . 435
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 436
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Amtierender Präsident D r . P e t e r T s c h e n t -
s c h e r , Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg –
zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Medien
B e r l i n :
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres
und Sport
Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für
Verkehr und Mobilitätswende
H e s s e n :
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Kai Klose, Minister für Soziales und Integration
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur
und Digitalisierung
N i e d e r s a c h s e n :
Dr. Bernd Althusmann, Minister für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
R h e i n l a n d - P f a l z :
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
S a a r l a n d :
Tobias Hans, Ministerpräsident
Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
Henrik Eitel, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei
und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
S a c h s e n - A n h a l t :
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Claus Christian Claussen, Minister für Justiz,
Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei, Minister für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Sarah Ryglewski, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt
Thomas Bareiß, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
995. Sitzung
Berlin, den 6. November 2020
Beginn: 9.31 Uhr
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die 995. Sitzung des Bundesrates.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vergangenen
Wochen haben uns schmerzlich in Erinnerung gerufen,
dass der gemeinsame Kampf gegen den islamistischen
Terror nicht vorbei ist.
Am Montag starben vier Menschen bei dem
Terroranschlag in der Innenstadt von Wien. Über 20 Personen
wurden verletzt, sieben von ihnen schwer. Ein junger
Mann – mit offen zur Schau getragenen Sympathien für
den sogenannten Islamischen Staat – hat sich schwer
bewaffnet und wahllos Menschen angegriffen, bis er
selbst von den Sicherheitskräften erschossen wurde.
Wieder hat ein sinnloser und grausamer Terroranschlag
Opfer gefordert. Dabei zeigt sich einmal mehr, dass es
hier nicht um eine Auseinandersetzung zwischen
Angehörigen verschiedener Nationalitäten oder Religionen
geht. Es ist, wie der österreichische Kanzler K u r z es
formuliert hat, vielmehr ein Kampf zwischen Zivilisation
und Barbarei.
Schon in der vergangenen Woche hatte in Nizza ein
weiterer Täter einen mutmaßlich islamistischen Anschlag
von größter Brutalität und Menschenverachtung
begangen und drei Menschen getötet.
Mitte Oktober enthauptete ein islamistisch motivierter
18-Jähriger tschetschenischer Herkunft in der Nähe von
Paris auf offener Straße den Lehrer Samuel P a t y , als
dieser auf dem Weg nach Hause war.
Mit dem Messerangriff in der Nähe von Lyon im
April, der zwei Todesopfer forderte, und einem weiteren
Messerangriff vor dem Büro der Redaktion von Charlie
Hebdo im September sind 2020 allein in Frankreich
mehrere Terrortaten zu beklagen.
In Zeiten, in denen die ganze Welt gegen die
Bedrohung durch das Coronavirus kämpft, macht der
islamistische Terror mit seinen abscheulichen Angriffen auf
unsere Freiheit und unsere Demokratie nicht Halt. Wien, Paris
und auch kürzlich Dresden machen deutlich, dass wir in
unseren gemeinsamen Anstrengungen gegen die Feinde
unserer freiheitlichen Grundordnung zu keinem Zeitpunkt
nachlassen dürfen.
Unsere Gedanken sind heute bei den Opfern und ihren
Angehörigen. Ihnen gilt unser ganzes Mitgefühl. Wir
stehen mit ihnen in Anteilnahme und Solidarität vereint
gegen den Terror.
Ich bitte Sie nun, sich in Gedenken an die Opfer der
Anschläge für einen Moment des Schweigens zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 63 Punkten vor.
Punkt 18 wird abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 wird der Punkt 61
aufgerufen. Nach TOP 12 b) wird der Punkt 55 behandelt.
Nach TOP 21 wird der Punkt 62 erörtert. Im Übrigen
bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Ansprache des Präsidenten
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen
und Herren, zum zweiten Mal nach 2002 übernimmt
Sachsen-Anhalt die Bundesratspräsidentschaft. Ich
möchte zunächst meinem Vorgänger im Amt des
Bundesratspräsidenten, Herrn Ministerpräsidenten Woidke, ganz
herzlich für seine Amtsführung danken und ihm an dieser
Stelle rasche Genesung wünschen. In diesen Dank
schließe ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Verwaltung ein.
Als Bundesratspräsident zu Ihnen zu sprechen ist alles
andere als selbstverständlich. Ich bin in der DDR
sozialisiert worden. Die Teilung Deutschlands habe ich – wie so
viele andere Menschen in der DDR – als schmerzhaft
empfunden. Aber wir fühlten uns ohnmächtig, gegen sie
anzukämpfen. Selbst Ende der 1980er Jahre konnte mit
dem Zusammenbruch der DDR, ja des gesamten
Ostblocks kaum jemand rechnen. Doch plötzlich änderte die
Geschichte ihren Rhythmus.
An ein Ereignis möchte ich besonders erinnern: Heute
vor genau 31 Jahren fand in Leipzig eine der größten
Montagsdemonstrationen in der DDR statt. Rund 500.000
Menschen demonstrierten für Freiheit und
Veränderungen. Längst hatte der Ruf „Wir sind das Volk!“ seine
große Wirkung entfaltet. Auch in vielen anderen Städten
der DDR kam es zu Protesten. Die friedliche Revolution
hatte eine breite Basis. Allein im Oktober 1989 gab es
330 Demonstrationen in 171 Städten der DDR. Freiheits-
und Einheitsgedanke ergänzten sich und wirkten
zusammen. Erst kam die Freiheit, dann die Einheit.
Die Predigtkirche Martin L u t h e r s in Wittenberg
hat für meine Biografie eine große Bedeutung. Mit ihr
verbindet sich vor allem meine Erinnerung an die
friedliche Revolution. In dieser Stadtkirche trafen wir uns
– Christinnen und Christen – seit Oktober 1989
regelmäßig an jedem Dienstag. Hier fanden nicht nur
ökumenische Gottesdienste statt, sondern von hier aus nahmen
dann die Demonstrationen mit einer immer größer
werdenden Zahl an Bürgerinnen und Bürgern ihren Anfang.
Diese Zeit hat mich sehr stark und nachhaltig geprägt.
Und so empfinde ich am heutigen Tag Freude und Dank.
Ich freue mich auf meine Aufgabe in den kommenden
zwölf Monaten. Und ich empfinde große Dankbarkeit für
das, was ich seit 1989 miterleben und mitgestalten durfte.
Ohne dieses Wunder der Geschichte stünde ich heute
nicht hier.
Auch wenn die deutsche Einheit weder mental noch
strukturell vollendet ist, können wir auf das bisher
Erreichte stolz sein. Hinter uns liegt eine enorme
Aufbauleistung. Bis heute prägt diese große Erfolgsgeschichte zu
wenig unser Selbst- und Geschichtsbewusstsein. Die Zeit
nach 1990 hat doch eines deutlich gemacht: Große
Probleme lassen sich in gemeinsamer Verantwortung
bewältigen.
Natürlich beeinflusst die Teilung auch nach drei
Jahrzehnten die politische Kultur unseres Landes. Es gibt
neben Gemeinsamkeiten nach wie vor auch Trennendes.
Wie könnte es nach 40 Jahren geteilter Geschichte und
Erfahrungen auch anders sein? Für Millionen Menschen
in der ehemaligen DDR änderte sich im November 1989
gleichsam über Nacht ihr bisheriges Leben: Eben noch
Diktatur, jetzt Demokratie. Eben noch ein sicherer
Arbeitsplatz, jetzt plötzlich für sehr, sehr viele
Arbeitslosigkeit.
Lebensgeschichtlich hinterlassen solche Einschnitte
tiefe Spuren. Darüber haben wir viel zu wenig
gesprochen, und wenn wir es taten, dann oft mit zu wenig
Empathie. Es gab auch große Enttäuschungen und
unerfüllte Hoffnungen. Demgegenüber stand aber ein enormer
Gewinn an Freiheit. Natürlich birgt auch sie nicht nur
Chancen, sondern auch Risiken. Aber wer die Unfreiheit
selbst erlebt hat, wird die Freiheit für immer zu schätzen
wissen. Für die allermeisten Deutschen wird deshalb der
9. November 1989 stets ein Tag der großen Freude
bleiben.
Vorboten der friedlichen Revolution waren unsere
kleineren Nachbarstaaten. Ihre Bedeutung wird allerdings
nicht immer gewürdigt. Die polnische
Gewerkschaftsbewegung Solidarność und der ungarische
Reformkommunismus waren Wegbereiter der friedlichen Revolution.
Und natürlich hat die Bestellung G o r b a t s c h o w s
zum Generalsekretär der KPdSU die
Demokratiebewegungen in Osteuropa nachhaltig ermutigt. Das vergessen
wir nicht. Wir schulden Osteuropa Dank und stehen zu
ihm in einer besonderen Beziehung. Unsere
gemeinsamen Erfahrungen mit dem Totalitarismus, eine mehr
als 40-jährige Schicksalsgemeinschaft und die
Überwindung des Kommunismus verbinden und sollten in der
Europäischen Union dazu führen, mehr Verständnis auch
für die schwierigen Wege der noch jungen Demokratien
aufzubringen.
Erst der Freiheitswille von Millionen Menschen im
Ostblock hat die Mauer, den Stacheldraht und den
Eisernen Vorhang zum Einsturz gebracht. Auf diese
Freiheitsbewegungen können wir stolz sein. Sie gehören zum
Besten des gemeinsamen europäischen Erbes. Darauf
sollten wir uns gerade in der heutigen Krise besinnen.
Wir stehen vor großen Herausforderungen. Globale
Umweltprobleme wie der Klimawandel, grundlegende
Veränderungen in der Arbeitswelt, weltweite soziale
Ungleichheiten, asymmetrische Kriege und
weltumspannende Wanderungsbewegungen betreffen uns alle. Die
Europäische Union hat ein beachtliches politisches
Gewicht. Als Einzelne hätten ihre Mitgliedstaaten diese
Bedeutung nicht. Das sollte man nie außer Acht lassen.
Auch die Corona-Krise lässt sich nur in einem
internationalen Rahmen lösen. Die Pandemie hat uns an
unsere Verwundbarkeit und wechselseitige Abhängigkeit
erinnert. Die coronabedingten Restriktionen stellen uns
vor große Herausforderungen. Aber klare Regeln sind in
dieser Lage unumgänglich. Mehr denn je gilt: Meine
Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit des anderen
beginnt.
Zwar sind wir in Deutschland gut aufgestellt. Aber
auch das beste Gesundheitssystem stößt irgendwann an
seine Grenzen. Deshalb müssen die Infektionsketten
schnellstmöglich unterbrochen werden. Es geht um unser
aller Gesundheit und um unser aller Leben. Aber ich bin
mir sicher: Wir werden die Krise gemeinsam durch
unseren Zusammenhalt und unsere Entschlossenheit
durchstehen. Das verlangt uns sehr viel Geduld ab. Die
Bürgerinnen und Bürger zeigen in ihrer großen Mehrheit
Verständnis und befolgen die Regeln. Dafür danke ich ihnen.
Bewährt hat sich in der Krise auch der Föderalismus,
und das macht Mut für die kommenden, schweren
Wochen. Erinnern möchte ich an das
Infektionsschutzgesetz. Die letzten Anpassungen an die herausfordernde
Lage erfolgten rasch und effektiv. Bundes- und
Landesregierungen hatten sich im Interesse des Ganzen bestens
vorabgestimmt. Nur deshalb war das so schnell möglich.
Nicht nur hier hat sich gezeigt, dass Bund und Länder
gemeinsam handeln können. Diese Feststellung trifft
auch auf die Ende Oktober beschlossenen und seit dem
2. November geltenden Regelungen zu. Weitere
Regelungen, die wir auch in diesem Hohen Hause treffen
müssen, sind ja ebenfalls in der Planung.
Dass die Länder eigene Verordnungen zur
Infektionsbekämpfung erlassen können, ist trotz mancher Kritik
daran sinnvoll. Denn die Bekämpfung der Corona-Krise
kann nicht an allen Orten gleich sein. Die Länderkammer
wird auch zukünftig darauf achten, dass die notwendige
Flexibilität erhalten bleibt, um auf Krisen differenziert
und angemessen reagieren zu können. Grundsätzlich gilt:
Unterschiedliche Lagen erfordern unterschiedliche
Maßnahmen. Das Virus muss in einer Großstadt anders
bekämpft werden als in dünn besiedelten Regionen und
in Hotspots anders als in weniger betroffenen Gegenden.
So viel Föderalismus wie möglich, so viel Zentralismus
wie nötig.
Eine kritische Situation wie jetzt haben wir noch nie
vorgefunden. Sie erfordert ein einheitliches Vorgehen
aller Länder und Solidarität untereinander. Die aktuellen
Infektionszahlen von heute bestätigen das. Auch Länder
mit vergleichsweise geringen Infektionszahlen haben
deshalb den seit 2. November geltenden strengen
Beschränkungen zugestimmt.
Während der Corona-Krise im Frühjahr hat sich
unsere Gesellschaft als stabil erwiesen. Deutschland hat die
erste Welle sehr gut bewältigt, besser als viele andere
Länder. Aber Stimmungen können schnell kippen.
Keinesfalls dürfen wir uns in diesen schwierigen Zeiten
gegeneinander ausspielen lassen. Unsere Zukunft hängt
entscheidend von unserer Gegenwart ab. Wie wir sie
wahrnehmen und welche Schlussfolgerungen wir daraus
ableiten, hat zwangsläufig Auswirkungen auf unsere
unmittelbare Zukunft. Wir müssen Vertrauen in die
Zukunft haben. Identität gewinnt man nicht
ausschließlich aus der Geschichte. Für ihre Ausformung sind
Gegenwart und Zukunft ebenso wichtig. Zusammenhalt
kann auch aus den Zielen, die Bürgerinnen und Bürger
eines Landes gemeinsam erreichen wollen, erwachsen.
Angst ist dabei ein schlechter Ratgeber. Untergangs-
und Niedergangsszenarien oder die Verklärung der
Vergangenheit sind keine harmlosen Narrative. Sie verstellen
den Blick auf die Gegenwart und erzeugen
Zukunftsangst. Warum sollte man sich für ein Gemeinwesen
überhaupt noch einsetzen, wenn doch die Zukunft nur noch
negativ gesehen wird? Wenn doch alles vergeblich ist?
Wenn ich mich nicht mit dem Gemeinwesen
identifizieren kann? Aus solchen Einstellungen kann kein
Gestaltungswille entstehen. Deswegen müssen wir diesen
Narrativen mit aller Entschiedenheit widersprechen.
Wir müssen Leitbilder für ein gelingendes
Zusammenleben in Vielfalt entwickeln: Wie ist Teilhabe möglich?
Wie gelingt Integration? Was verstehen wir unter
Gemeinwohl? Wir müssen aber vor allem deutlicher
machen: Es lohnt sich, in diesem Land zu leben und sein
Gemeinwesen aktiv mitzugestalten. Unsere
Bundesratspräsidentschaft haben wir deshalb unter das Motto
gestellt: „Gemeinsam Zukunft formen“. Dazu lade ich
alle ein. Die Zukunft ist offen. Wie wir sie gestalten, liegt
hauptsächlich an uns selbst.
Dazu zählt für mich – mit Blick auf den Bundesrat –
auch die Reform der Gewerbesteuer. Es geht um eine
Neubewertung der Gewerbesteuerzerlegung bei
Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden.
Der derzeitige Maßstab ist bereits in den 1930er Jahren
geschaffen worden und nicht mehr zeitgemäß. Hier
besteht dringender Handlungsbedarf. Und das ist auch
eine Frage der Gerechtigkeit. Ich füge hinzu: An diesem
wesentlichen Punkt wird sich auch festmachen, inwieweit
der Angleichungsprozess zwischen Ost und West auch
wirtschaftlich erfolgreich sein kann.
Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist eine große
Herausforderung. Zu ihrer Bewältigung kann nicht
zuletzt ein kooperativer und am Grundsatz der
gleichwertigen Lebensverhältnisse orientierter Föderalismus
beitragen. Föderalismus steht für Bürgernähe,
Subsidiarität und Einheit in Vielfalt. Nie wieder Diktatur, das hieß
nach 1945, meist unausgesprochen, immer auch: Nie
wieder Zentralismus. Das war eine der Lehren aus der
Geschichte. Wer in Deutschland von der politischen
Freiheit spricht, der sollte auch immer vom Föderalismus
sprechen. Föderalismus ist der Sinn für Gewaltenteilung.
Er ist nicht nur die Antwort auf Vielfalt, sondern
garantiert sie zugleich. Wenn er, wie Richard S c h r ö d e r
meint, auch Heimat erleichtert, dann kann er zudem im
Zeitalter der Globalisierung Orientierung bieten.
Orientierung schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist eine
der wichtigsten Ressourcen in der Politik. Wie ist es um
das Vertrauen in die Politik bestellt? Dazu gibt es
unterschiedliche Befunde. Aber wir alle können etwas zum
Aufbau und zur Festigung von Vertrauen leisten. So
sollten Entscheidungsprozesse transparenter und
nachvollziehbarer gestaltet werden. Die Politik darf nicht zu
hohe Erwartungen hervorrufen, die sie später nicht
einlösen kann. Sie ist aber auch nicht für alle Probleme
verantwortlich, die es gibt, und schon gar nicht kann sie
alle lösen. Politik vollzieht sich nie unter optimalen
Bedingungen. Kompromisse in der Politik sind keine
faulen, wie oft behauptet wird, sondern sie sind
notwendig. Gerade in diesem Hohen Haus haben wir das oft
praktiziert.
Demokratie ist vor allem ein Kommunikationsprozess.
Deshalb ist der Dialog so wichtig. Miteinander reden,
Kontroversen austragen und vor allem aushalten sowie
das gemeinsame Ringen um die besten Lösungen
zeichnen die Demokratie aus. Das setzt voraus, dass wir uns
unvoreingenommen begegnen, einander zuhören und den
anderen und seine Argumente ernst nehmen.
Nicht jeder Skeptiker der Corona-Maßnahmen ist ein
Corona-Leugner. Wir dürfen nicht in Schubladen denken.
Die Realität ist oft sehr viel vielschichtiger. Tatsächlich
sehen sich viele Menschen angesichts der Krise mit
existenziellen Sorgen konfrontiert. Das darf nicht ignoriert
oder als unbegründet zurückgewiesen werden. Vielmehr
müssen wir hier Antworten finden. Wenn wir das nicht
tun, tun es andere. Und das können wir nicht wollen. Der
antipluralistische Populismus ist eine Gefahr für unsere
Gesellschaft und ihren Zusammenhalt. Stimmungen
werden zur Mobilisierung genutzt und Krisen
instrumentalisiert. Tatsächlich richten sich die Proteste der
Populisten in ihrer Tiefe gegen den liberalen Staat und seine
demokratische Kultur. Ihr Credo lautet: Wir und die
anderen. Exklusion tritt an die Stelle von Integration.
Demokratie ist aber immer auch Schutz von
Minderheiten, und sie fußt auf Solidarität.
Wir stellen in letzter Zeit einen schwindenden Respekt
gegenüber demokratischen Normen und Institutionen
fest. Die Grenzen des Sagbaren werden immer weiter
verschoben. Tabubrüche sind keine Seltenheit mehr.
„Man wird das ja noch sagen dürfen!“ – dieses Muster ist
bekannt.
Unsere Demokratie durchlebt deshalb gerade jetzt
gefährliche Zeiten. Kippahträger sind in der
Öffentlichkeit tätlichen Angriffen ausgesetzt, wie vor wenigen
Wochen in Hamburg. Juden müssen am Jom-Kippur-Fest
um ihr Leben fürchten, wie bei uns in Halle im letzten
Jahr passiert. Mitten in Deutschland, mitten unter uns.
Das ist eine Schande. Was viele spürten, wurde am
9. Oktober 2019 zur Gewissheit. Die Grundlagen unserer
Zivilisation sind brüchig. Der Terroranschlag von Halle
bei uns in Sachsen-Anhalt war eine Zäsur. Die größten
Gefahren für unsere Gesellschaft gehen vom
Rechtsextremismus aus. Die Tür der jüdischen Synagoge in Halle
ist zu einem Mahnmal gegen einen neuen Antisemitismus
in unserem Land geworden.
Der Antisemitismus ist wiederum eine Gefahr für die
grundlegenden Werte unserer Demokratie. Jüdisches
Leben gehört zu Deutschland und zu Europa. Darüber
sind wir glücklich.
(Beifall Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
[Thüringen])
Jüdinnen und Juden müssen sich in unserem Land sicher
und zu Hause fühlen. Im Jahr 2021 kann jüdisches Leben
in Deutschland auf eine 1700-jährige Geschichte
zurückblicken. Neben einem Festakt in Köln sind zahlreiche
bundesweite Kulturevents sowie die Herausgabe von
Publikationen geplant. Es soll weniger die Vergangenheit
als vielmehr jüdisches Leben in der Gegenwart
thematisiert werden. Als Bundesratspräsident möchte ich aus
diesem Anlass die Repräsentanten aller jüdischen
Landesverbände und den Zentralrat nach Berlin zum
Gedankenaustausch einladen. Lassen Sie uns „Gemeinsam
Zukunft formen“!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen
und Herren, ich bin 1990 in die Politik gegangen. An
Prognosen mangelte es damals nicht. Sie waren
überwiegend positiv, ja euphorisch. Aber die weltpolitische
Entwicklung nach 1990 verlief anders. Die Geschichte kam
nicht an ihr Ende.
Unter den vielen Prognosen hat sich aber eine als sehr
hellsichtig erwiesen. 1989 stellte Fritz S t e r n , der in
Breslau geborene und 1938 in die USA emigrierte
deutsch-amerikanische Historiker, dem neuen
Deutschland eine gute Prognose aus. Es werde seine zweite
Chance nutzen, war er sich sicher. Stern, der fünf
Deutschlands erlebt hat und 2016 im Alter von 90 Jahren
starb, wusste, wovon er sprach. Deutschland hat seine
Chance genutzt. Es ist heute ein moderner, weltoffener
und fest in die europäischen Strukturen eingebundener
Staat. Unser Land genießt Vertrauen in der Welt. Seinen
Bürgerinnen und Bürgern bietet es sehr viele und gute
Lebensmöglichkeiten und -chancen, mehr, als das viele
andere Staaten auf dieser Welt tun können.
Ohne die föderale Ordnung wäre diese politische
Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nicht
denkbar. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir gemeinsam
in den kommenden Jahren fortschreiben. Lassen Sie uns
also „Gemeinsam Zukunft formen“! – Danke schön.
(Lebhafter Beifall)
Prof. Dr. Helge Braun, Bundesminister für
besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Herr
Präsident! Hohes Haus! Für dieses Jahr hatten wir uns
vorgenommen, die deutsche Einheit und ihren 30.
Jahrestag mit großer Freude zu feiern. Sie, Herr Präsident,
haben eben in Ihrer Rede in beeindruckender Weise
deutlich gemacht, was für ein großes Glück die deutsche
Einheit für uns alle gewesen ist.
Coronabedingt sind diese Feierlichkeiten etwas
bescheidener ausgefallen. Das gilt vor allen Dingen für
die Idee unserer Kommission, dieses große Fest in die
unterschiedlichen Regionen ganz Deutschlands zu tragen,
so dass nicht nur an einem zentralen Ort, wie in der
Vergangenheit, sondern in allen Städten dieser besondere
Moment in besonderer Weise gefeiert wird. Das ist unter
Corona-Bedingungen vergleichsweise nicht möglich
gewesen.
Ich möchte aber dem scheidenden Präsidenten, Herrn
Woidke, herzlich danken, dass er die Feierlichkeiten von
30 Jahren deutscher Einheit zu einem sehr würdevollen
Moment gemacht und unter diesen Bedingungen das
Beste getan hat. Insofern haben wir alle, glaube ich,
diesen 3. Oktober als einen großen Tag empfunden. Dafür
gebührt ihm mein herzlicher Dank. Und die besten
Genesungswünsche zu ihm nach Hause, dass er die Krankheit
schnell überstehen möge!
Die Corona-Krise hat unser Land erfasst. Wir tagen
heute zu Beginn dieses Novembers, für den Bund und
Länder gemeinsam beschlossen haben, dass
weitreichende Einschränkungen in unserem Land erforderlich sind.
Ich möchte, dass man in diesen Tagen, wenn man darüber
nachdenkt, was das eigentlich alles mit unserem Land
macht, einmal an 1918 zurückdenkt. Das war das Jahr der
Spanischen Grippe. Damals haben sich die Menschen in
der Situation befunden, dass sie keine Ahnung hatten,
was da über sie kommt; denn der Influenzavirus, der der
Auslöser dieser Grippe war, wurde erst fünf Jahre später
entdeckt. Das heißt, es gab keinen Test.
Hingegen war es bei Corona so, dass wir durch die
Unterstützung und Mitarbeit der Charité hier in Berlin
bereits am 8. Januar, also wenige Tage, nachdem das
Virus entdeckt war, über einen Test verfügen konnten,
der uns den Weg gebahnt hat, schnell zu identifizieren,
wer überhaupt krank ist. Wir haben darüber hinaus
inzwischen verschiedene Medikamente, die uns die
Möglichkeit geben, Verläufe abzumildern. So ist Deutschland in
diesen Tagen eines der Länder mit der niedrigsten
Todesrate durch das Corona-Virus weltweit.
Das alles sind große Errungenschaften der
Wissenschaft. Dazu gehört auch ein Gesundheitswesen, das gut
ausgestattet ist, so dass wir heute mit
intensivmedizinischen Methoden Patienten behandeln und viele von ihnen
auch zur Genesung führen können. Das macht mich
unglaublich dankbar.
Gleichzeitig haben wir in Deutschland eine
Wissenschaftsdebatte, bei der die Frage, was der richtige Weg
im Umgang mit Corona ist, ein zentrales Element der
Auseinandersetzung ist: Was ist jetzt richtig, zu tun? Ich
glaube, hier müssen wir aufpassen, dass die Aufklärung
sich nicht gegen sich selbst wendet. Wir als
Bundesregierung, als Bundesrat und als Bundestag können uns den
Wissenschaftler, auf den wir unsere Annahmen fußen,
nicht frei aussuchen, sondern wir brauchen als Grundlage
für unsere Entscheidungen unsere Fachbehörden. Dazu
gehören das R o b e r t - K o c h - Institut, die
Landesgesundheitsämter und die kommunalen
Gesundheitsämter. Außerdem haben wir seit Jahrhunderten – seit
2008 in den Rang einer Nationalen Akademie der
Wissenschaften erhoben – die Leopoldina, die die Aufgabe
hat, für uns den wissenschaftlichen Diskurs
zusammenzuführen, die Politik zu beraten und uns die herrschende
wissenschaftliche Meinung entsprechend darzulegen. Das
muss die Grundlage unseres Arbeitens sein. Auf dieser
Grundlage entscheiden wir und haben Bund und Länder
in dieser Krise gemeinsam schon viel entschieden.
Ich will mich ausdrücklich beim Bundesrat bedanken.
Schon einmal – damals beim Konjunkturpaket – hat es ad
hoc eine Sondersitzung gegeben, um die notwendige
Gesetzgebung auf den Weg zu bringen. Es zeichnet sich
ab, dass wir in wenigen Tagen erneut den Bundesrat
benötigen, um die Grundlagen des
Infektionsschutzgesetzes ein halbes Jahr nach Beginn der Pandemie noch mal
auf klarere Füße zu stellen. Das alles tun wir in großer
Gemeinsamkeit.
Herr Präsident, Sie haben es angesprochen. Auch aus
Sicht der Bundesregierung und aus meiner persönlichen
Sicht hat sich der Föderalismus in dieser Krise erneut
sehr bewährt. Man glaube nicht, dass in einem zentralen
Staat das Handeln vor Ort schneller, präziser,
sachangemessener, verhältnismäßiger gehen könnte als in einer
föderalen Struktur mit starken kommunalen Vertretern,
die auf der Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung
vor Ort direkt Entscheidungen treffen. Wir haben in den
16 Ländern völlig unterschiedliche Ausgangslagen –
angrenzende Nachbarstaaten, die Risikogebiet sind, oder
die Lage mitten in Deutschland oder mit vielen anderen
Besonderheiten, etwa durch den Schiffsverkehr. Deshalb
glaube ich: Auch in der Corona-Krise ist der
Föderalismus für dieses Land ein großes Glück.
Gleichzeitig haben wir die Aufgabe, in einer Zeit, die
den Menschen sehr viel Unsicherheit vermittelt,
gemeinsam daran zu arbeiten, dass das, was wir tun, verstanden
wird. Dazu gehört ein großes Maß an Gemeinsamkeit:
gemeinsame Ziele, gemeinsame Maßstäbe für das
Handeln. Darüber – auch dafür bin ich sehr dankbar – haben
wir in der Ministerpräsidentenkonferenz in den letzten
Wochen oft gesprochen und uns immer wieder zum
gemeinsamen Handeln bekannt. Wir haben aber auch im
Deutschen Bundestag und hier im Bundesrat durch
insgesamt 37 verschiedene Gesetzesvorhaben daran
mitgewirkt, dass die Corona-Krise nicht nur durch das Handeln
der Regierungen, sondern auch durch das Handeln
unserer großen nationalen Parlamente bewältigt und
parlamentarisch abgesichert wird.
Herr Präsident, Sie haben es angesprochen: Es ist eben
nicht das „Ende der Geschichte“ gekommen, wie es
Francis F u k u y a m a einmal postuliert hat, sondern
wir stehen gerade in einer Zeit, in der die Zukunft sehr
offen ist. Wir müssen gemeinsam deutlich machen, dass
wir in dieser Zeit nicht Gesundheit und unsere
wirtschaftliche und soziale Zukunft gegeneinander ausspielen. Es
muss unsere gemeinsame Überzeugung sein, dass das,
was wir momentan tun, die Strategie, die wir gemeinsam
verfolgen, auf der einen Seite der Vermeidung einer
nationalen Gesundheitsnotlage dient, also
gesundheitlichen Aspekten. Die Bundesregierung ist aber auch tief
davon überzeugt, dass die notwendigen Beschränkungen,
die wir jetzt vornehmen, dazu beitragen, dass wir
weitergehende und tiefgreifendere wirtschaftliche
Konsequenzen vermeiden.
Das zeigt der internationale Blick: Diejenigen Länder,
die momentan die niedrigsten Infektions- und Todesraten
haben, sind auch diejenigen, die sich wirtschaftlich am
besten von der Corona-Krise erholen. Das sind nicht die
Länder, die das Infektionsgeschehen laufen lassen,
sondern es sind diejenigen, die es so weit zurückdrängen,
dass aufgrund niedriger Infektionszahlen eine
weitgehende Normalisierung des Lebens möglich ist. Das soll aus
meiner Sicht auch unser Kompass für die kommenden
Wochen und Monate sein.
Neben Corona, Herr Präsident, haben Sie viele
Herausforderungen angesprochen. Wir müssen den
Menschen deutlich machen, dass wir, die Politik in
Deutschland, genügend Kraft haben, auch die anderen großen
Herausforderungen anzugehen. Sie haben die
schrecklichen Terroranschläge angesprochen und weitere
Herausforderungen, etwa die Tatsache, dass wir im
Klimaschutz in den nächsten Jahren intensiv handeln müssen,
um Kipppunkte zu vermeiden und eine gute Zukunft zu
organisieren – und das bei einer sicherlich schwierigeren
Haushaltslage. Das sind große Herausforderungen, vor
denen wir stehen.
Nicht zuletzt – und das ist Ihr großes Anliegen, Herr
Präsident – geht es um den Zusammenhalt in unserer
Gesellschaft. Die demokratische Auseinandersetzung ist
rauer geworden. Verschiedene Gruppen werden
ausgegrenzt. Das muss uns als Demokraten eine besondere
Aufgabe sein. Deshalb bin ich froh, dass Sie in diesem
Jahr die Verantwortung als Bundesratspräsident
übernehmen.
Lieber Herr Ministerpräsident Haseloff, ich gratuliere
Ihnen ganz herzlich und wünsche Ihnen für Ihre
Amtsführung alles Gute und diesem Hohen Haus viel Erfolg in
den kommenden zwölf Monaten. Deutschland braucht
jetzt unser besonnenes und unser entschlossenes Handeln.
Und wenn ich zurückschaue, ist mir in dieser Hinsicht für
die Zukunft nicht bange. – Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Ganz herzlichen
Dank, lieber Herr Bundesminister Professor Braun! Sie
können auf jeden Fall die Botschaft ins
Bundeskanzleramt mitnehmen: Der Bundesrat und der Bund in Gänze
sind zwei Seiten einer Medaille unseres wunderschönen
Deutschlands. Wir werden gerade in den nächsten Tagen
und Wochen zeigen, dass wir gemeinsam die Ziele, die
wir uns gesteckt haben, auch zur Eindämmung der
Corona-Pandemie, erreichen werden. – Ganz herzlichen
Dank!
Wir treten in die Tagesordnung ein.
Tagesordnungspunkte 61 a) und b):
TOP 61a)
a) Entschließung des Bundesrates „Konkretisierung
der Rechtsgrundlagen für die Schutzmaßnahmen
der Länder im Infektionsschutzgesetz“ – Antrag
des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 640/20)
TOP 61b)
b) Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der
Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von
nationaler Tragweite (Drucksache 645/20)
Dem Antrag des Freistaates Bayern sind
Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen beigetreten.
Es gibt insgesamt vier Wortmeldungen. Herr
Ministerpräsident Hans aus dem Saarland beginnt.
Tobias Hans (Saarland): Sehr verehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende
Gesetzentwurf ist nicht nur aufgrund seines materiellen
Gehaltes, sondern auch aufgrund der Bedeutung der
Klarstellung der Rolle des Parlamentes ein, wie ich finde,
ganz wichtiger und bedeutender Schritt in der
Bekämpfung dieser Pandemie.
Die Bedeutung des Deutschen Bundestages – das hat
Bundesminister Professor Dr. Braun eben schon gesagt –
lässt sich auch in der vergangenen Form der Bewältigung
dieser Krise anhand von Zahlen tatsächlich festmachen:
Seit März hat es im Deutschen Bundestag über 70
Debatten gegeben. Es sind 37 Gesetze auf den Weg gebracht
worden – nicht nur im Bundestag, sondern auch hier im
Bundesrat. Auf Basis dessen konnten Bundesregierung
und Landesregierungen in Deutschland aufbauen. Diese
Debatten und diese Maßnahmen haben all das, was wir
bisher bewegen konnten, legitimiert.
Gerade die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern in der Bekämpfung der
Pandemie hat geholfen – da stimme ich Herrn
Bundesminister zu –, durch diese Pandemie bisweilen ordentlich
durchzukommen, und zwar so, dass eine Mehrheit der
Bevölkerung in Deutschland dies in jeder
demoskopischer Erhebung anerkennt. Der Föderalismus hat gezeigt,
dass er nicht nur krisenfest ist, er ist auch krisentauglich.
Deshalb ist es wichtig, dass jetzt auch noch diese
Gesetzesgrundlage kommt.
Meine Damen und Herren, die Maßnahmen, die wir
zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergreifen
mussten und jetzt wieder ergreifen müssen, waren und
sind auch weiterhin mit sehr großen Einschränkungen
zentraler Grundrechte verbunden. Sosehr es in einer
solchen Pandemie auf schnelles und entschlossenes Handeln
ankommt, so sehr wissen gerade wir in der
Bundesrepublik Deutschland, dass Vorschriften, Kontrollen,
Beschränkungen allein einer demokratischen modernen
Gesellschaft nicht würdig sind und vor allem jetzt nicht
das Gebot der Stunde sein können. Es bedarf vielmehr
einer breiten gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz. Es
bedarf der Einsicht der Menschen, diese Maßnahmen und
Regeln auch zu befolgen. Es bedarf aktiver Mitwirkung
eines jeden Einzelnen. Denn ohne die
Eigenverantwortung von mündigen Bürger/-innen ist dies keine Strategie
zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Es wurde vielfach gesagt, dass eine solche Krise
immer die Stunde der Exekutive ist. Ich will die
besondere Bedeutung der Exekutive hier keinesfalls schmälern
oder leugnen. Ich stelle aber klar: Ich halte diese
Sichtweise für verkürzt. Denn gerade eine gesundheitliche
Notlage, wie wir sie in der MPK festgestellt haben, wie
sie im Deutschen Bundestag festgestellt worden ist, wie
sie in der Bundesregierung festgestellt worden ist, ist
gleichermaßen die Stunde der Judikative. Und sie ist
ebenfalls die Stunde der Legislative.
Ich sage es einmal so: Sie ist die Stunde unserer
demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung.
Sie ist auch die Stunde der Gewaltenteilung. Und die
Gewaltenteilung war zu keinem Zeitpunkt der Pandemie
in Frage gestellt. Das haben wir an Gerichtsurteilen mit
Bezug auf unsere Maßnahmen, die es ja zuhauf gegeben
hat, gesehen. Wir sehen das an den Debatten, die im
Bundestag geführt werden. Wir sehen es auch an den
Debatten, die in den Landtagen in den letzten Wochen
geführt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir
haben jedenfalls – und da spreche ich, glaube ich, für
jede Landesregierung – immer Wert auf diese
parlamentarische Rückkopplung unserer Maßnahmen gelegt.
Bundestag und Länderparlamente müssen die
Herzkammer der demokratischen Willensbildung bleiben. Das
waren sie vor der Krise, das sind sie ganz aktuell, und das
werden sie auch zukünftig sein. Deshalb: Sosehr sich die
einzelnen Rechtsverordnungen zur Pandemiebekämpfung
auf einer gesetzlichen Grundlage ja bewegten, so sehr
steigt – an dieser Wahrnehmung kommen wir nicht
vorbei – mit zunehmender Dauer dieser Pandemie – wir
bewegen uns über acht Monate darin – auch die
Notwendigkeit einer Schärfung, einer Klarstellung von
gesetzlichen Grundlagen.
Dem trägt der aktuell im Bundestag eingebrachte
Gesetzentwurf aus meiner Sicht Rechnung, indem er das
Bundes-Infektionsschutzgesetz um den vorgesehenen
neuen § 28a ergänzt. Er trägt dem Rechnung, indem er
passgenau auf die derzeitige Corona-Pandemie eine
Ermächtigungsgrundlage zum Erlass notwendiger
Schutzmaßnahmen vorsieht. Indem er ein konkret
ausmodelliertes Maßnahmenkonzept in Gesetzesform gießt
und mit nicht abschließenden Regelungsbeispielen, die
sich streng am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
orientieren, Maßnahmen aufführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, verbreitern wir
damit die demokratische Legitimationsbasis für unsere
Maßnahmen! Ich halte es für notwendig, das zu tun. Das
kann aus meiner Sicht zusammen mit den wirklich
massiven, mit den ganz außerordentlichen Hilfen, die jetzt
wieder auf den Weg gebracht worden sind, nur dazu
beitragen, dass die politische Kultur in unserem Land
trägt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, kein
Mensch weiß, wie lange uns diese Pandemie noch
beschäftigen wird. Kein Mensch weiß, welche
Einschränkungen wir unserer Gesellschaft weiterhin
zumuten müssen. Kein Mensch weiß, welche
Herausforderungen hier noch auf uns warten. Deswegen gilt: Je mehr alle
Verfassungsorgane aktiv mitwirken, diese
Herausforderung zu meistern, desto sicherer ist auch der Grund, auf
dem wir uns bewegen. – Herzlichen Dank für die
Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, lieber
Kollege Hans!
Als Nächste spricht zu uns Staatsministerin Bätzing-
Lichtenthäler aus Rheinland-Pfalz.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren! Nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung der
vergangenen Wochen ist eine Anpassung des IfSG
dringend erforderlich, um Rechtssicherheit für Bund, Länder
und Kommunen herzustellen. Es ist daher gut und richtig,
dass sich die Koalitionsfraktionen auf Bundesebene mit
dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz dieses Themas
angenommen haben.
Die derzeitigen Corona-Bekämpfungsmaßnahmen sind
nicht auf Dauer angelegt. Sie werden je nach Verlauf der
Pandemie jeweils an das aktuelle Geschehen und an den
aktuellen Wissensstand angepasst. Auch das ist wichtig.
Was für die Einschränkungen gilt, gilt im Grundsatz
auch für die Frage der Verteilung von Impfstoff. Wir
hoffen, dass es möglichst bald einen Impfstoff gibt. Wir
wissen aber bereits jetzt, dass er aller Voraussicht nach
nicht von Anfang an in ausreichender Menge zur
Verfügung stehen wird. Deswegen wird es auf die Priorisierung
ankommen. Die Entscheidung, welche Personengruppen
im ersten Schritt geimpft werden und welche unmittelbar
in den folgenden Schritten geimpft werden, ist von hoher
gesellschaftlicher Relevanz. Eine klar abgrenzbare, an
anerkannten medizinischen und ethischen Kriterien
orientierte Regelung für eine Priorisierung ist somit aus
Gründen der Transparenz und der Verständlichkeit der
Verteilung für die Bürgerinnen und Bürger – insbesondere für
die vulnerablen Gruppen – geboten. Dessen müssen wir
uns bewusst sein.
Deswegen sollte eine solche Regelung für eine
Priorisierung durch den Bund getroffen werden, an die sich die
Länder, aber auch der Bund verbindlich halten. Es ist
wichtig, dass die Bundesregierung eine Regelung vorlegt,
die eine klar abgrenzbare, an anerkannten medizinischen
und ethischen Kriterien orientierte Regelung für die
Priorisierung des Impfstoffs vorsieht und damit eine für Bund
und Länder einheitliche und gesellschaftlich getragene
Priorisierung in der Durchführung der Impfung
gewährleistet.
Wir brauchen zeitnah eine entsprechende Regelung.
Ob im Wege einer Verordnung oder einer weiteren
Gesetzesänderung muss der Bund vor dem Hintergrund
der verfassungsrechtlichen Anforderungen prüfen. –
Vielen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau
Staatsministerin!
Als Nächster spricht Herr Minister Dr. Buchholz aus
Schleswig-Holstein – nach einer kleinen
Desinfektionspause.
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es besteht,
glaube ich, Einigkeit in diesem Haus, dass angesichts der
Fortdauer der Pandemielage auch aus rechtsstaatlichen
Gründen eine Anpassung auf gesetzgeberischer Ebene
notwendig ist, um die notwendige Bestimmtheit für die
vielen Maßnahmen, die wir im Verordnungswege in den
letzten Monaten erlassen haben und die ja massive
Grundrechtseinschränkungen bedeuten, zu schaffen, und
diese gesetzgeberische Maßnahme durch das, was wir
hier heute eigentlich beraten, nicht ausreichend
gewährleistet ist. Parallel dazu wird im Deutschen Bundestag
derzeit ja eine weitere Veränderung des Bundes-
Infektionsschutzgesetzes beraten.
Als Landesregierung von Schleswig-Holstein stimmen
wir der Auffassung zu, dass die Parlamente hier
unbedingt eine klarere, eine bestimmtere, eine transparentere
Regelung schaffen sollen. Trotzdem kann ich nicht
verhehlen, dass diese Zustimmung – ja, das alles muss
konkreter und transparenter werden – kein Präjudiz dafür ist,
dass auch die derzeit im Bundestag beratenen
Regelungen so, wie sie da liegen, unsere Zustimmung erfahren
werden. Denn es kommt darauf an, dass nun auch den
rechtsstaatlichen Grundvoraussetzungen sorgsam Genüge
getan wird. Das heißt, dass man nicht eine
Generalklausel, wie sie bisher in § 32 des Infektionsschutzgesetzes
unter Verweis auf § 28 stand, durch eine neue
Generalklausel in § 28a ersetzt. Vielmehr setzt das voraus, dass
klare Tatbestandsvoraussetzungen mit klaren
Rechtsfolgen einhergehen, die das Gesetz auch regelt. Das ist der
Kern der Wesentlichkeitstheorie, den das
Bundesverfassungsgericht uns für eine solche Regelung vorgibt.
Ich appelliere an die Beteiligten im Bundestag, dass
man jetzt nicht, nur um vor dem Hintergrund
angekündigter Gerichtsthemen schnell eine andere Gesetzeslage
zu schaffen, etwas tut, was nachher vor den Gerichten im
Zweifel keinen weiteren Bestand haben wird.
In der Tat darf man erwarten, dass die Themen
Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen in einer Art
und Weise geregelt werden, dass sie dann standardisiert
über die Länder ausgebreitet werden könnten, mit der
Möglichkeit, bei unterschiedlichem Geschehen auch
unterschiedlich zu reagieren. Ich glaube, Kolleginnen und
Kollegen, wir müssen uns in dieser Hinsicht nichts
vormachen. Das unterschiedliche Geschehen der Pandemie
in Deutschland kann bewirken, dass wir noch stärker
differenzieren müssen, wie die Pandemie in einem
bestimmten Bereich ausbricht und sich weiter fortsetzt.
Inzidenzen von über 250 im Süden der Republik
rechtfertigen nicht grundsätzlich Gastronomieschließungen im
Kreis Plön im Norden des Landes. Deshalb wird es
darauf ankommen, dass diese Regelungen transparent und
klar sind, aber auch Tatbestandsmerkmale und
Rechtsfolgen so geregelt sind, dass sie in Ausnahmefällen auch
regionale und lokale Einzelfallregelungen nicht
ausschließen.
Ich bitte dringend darum, dass in der Bundesregierung
darüber nachgedacht wird, diese Änderung des
Infektionsschutzgesetzes nicht nur mit den regierungstragenden
Fraktionen im Deutschen Bundestag zu beraten, sondern
auch diejenigen einzubeziehen, die in den Ländern dann
mit für die Umsetzung sorgen müssen, um auf einer
möglichst breiten politischen Basis bald eine Veränderung des
Infektionsschutzgesetzes herstellen zu können. –
Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Minister Dr. Buchholz!
Als Nächster spricht Herr Staatsminister Dr.
Herrmann.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ursprüngliche
Motivation für unseren Entschließungsantrag, dem
Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern
erfreulicherweise beigetreten sind, war es, dem Bund gewissermaßen
föderal-freundschaftlich, aber doch auch mit einem
gewissen Nachdruck die Hinweise der
Oberverwaltungsgerichte – beispielsweise des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs, aber auch anderer
Oberverwaltungsgerichte – und Stimmen aus der Rechtswissenschaft
nahezubringen mit dem Hinweis, diese sehr ernst zu nehmen.
Erfreulicherweise – wir haben es gehört; das ist sehr
positiv – findet zur Stunde im Bundestag bereits die erste
Lesung zu dem neuen § 28a des Infektionsschutzgesetzes
des Bundes statt – also schon sehr konkret, mit allen
Fragen, die man da diskutieren muss. Der Grundantrieb,
der hinter unserem Entschließungsantrag steht, ist damit,
wie auch in den Wortbeiträgen hier sehr deutlich
geworden ist, schon fast erfüllt. Es ist erfreulich, dass wir auf
diesem Weg sind.
Denn wir alle wissen: Die Lage ist ernst. Und wir
wissen: Die Pandemiebekämpfung wird noch eine gewisse
Zeit andauern. Wir brauchen dafür einen langen Atem
und das Verständnis unserer Bevölkerung für die
Schutzmaßnahmen, die derzeit ergriffen werden und ja
durchaus Einschränkungen mit sich bringen. Es geht
genau darum, dieses Vertrauen der Bevölkerung, das
derzeit noch hoch ist, auch in den nächsten Monaten
aufrechtzuerhalten. Hier setzt der Gedanke der
Neuregelung an.
Aktuell besteht nur ein rechtlicher Hebel, nämlich der
§ 32 in Verbindung mit dem § 28 des
Infektionsschutzgesetzes, der letztlich eine infektionsschutzrechtliche
Generalklausel darstellt. Die überwiegende Mehrheit der
Obergerichte in Deutschland ist bei ihren bisherigen
Entscheidungen nach wie vor davon ausgegangen, dass
die auf diese Generalklausel gestützten Maßnahmen
aufgrund der Kurzfristigkeit ihrer Natur mit dem
Vorbehalt des Gesetzes vereinbar sind. Je länger aber die
Maßnahmen der Corona-Verordnungen der Länder andauern,
umso mehr wird in der Öffentlichkeit, aber auch in der
Rechtswissenschaft in Zweifel gezogen, ob die
Generalklausel immer noch die ausreichende
Rechtfertigungsgrundlage für andauernde und nicht unerhebliche
Grundrechtseingriffe darstellt. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof etwa hat kürzlich erhebliche Zweifel
geäußert, ob die aktuell erforderlichen Maßnahmen mit dem
Parlamentsvorbehalt und dem Bestimmtheitsgebot aus
Artikel 80 Grundgesetz übereinzubringen sind.
Was natürlich nicht passieren darf, ist, dass wir
irgendwann unserer Instrumente beraubt werden, nicht
mehr auf das Instrumentarium der Seuchenbekämpfung
zugreifen können. Dann wären wir handlungsunfähig.
Das wäre katastrophal. Deshalb brauchen wir umgehend
die Nachbesserung des Infektionsschutzgesetzes –
möglichst noch im November. Aber es sieht ja auch so aus.
Die jetzige Fassung ermächtigt nur zum Ergreifen der
– in Anführungszeichen – notwendigen
Schutzmaßnahmen. Angeführt werden im jetzigen Gesetz beispielhaft
Maßnahmen wie das Anordnen von Betretungsverboten
oder das Schließen von Badeanstalten. Ich finde, das
zeigt schon, dass der historische Gesetzgeber dieses
Gesetzes keine Pandemielage der Ausmaße, mit denen
wir heute konfrontiert sind, vor Augen hatte, sondern ein
klassisches epidemisches oder noch begrenzteres
Infektionsgeschehen in bestimmten Orten, in bestimmten
Bereichen, aber eben kein Masseninfektionsgeschehen, wie
wir es jetzt haben.
Wir haben vor, die Generalklausel mit speziellen
Befugnisnormen zu flankieren, um die konkreten
Schutzmaßnahmen, aber auch deren Grenzen im Gesetz
deutlicher darzustellen. Es soll klar definierte
Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen enthalten. Wir
versprechen uns davon, dass dadurch auch eine
Standardisierung der Maßnahmen bundesweit ermöglicht wird,
ohne aber die lokalen und regionalen
Handlungsmöglichkeiten einzuschränken.
Denn Pandemiebekämpfung – das wurde ausgeführt –
ist im Grunde genommen klassische Gefahrenabwehr und
somit an erster Stelle in der Verantwortung der
Exekutive. Ich denke, man kann das durchaus vergleichen mit
den anderen Bereichen der Gefahrenabwehr wie dem
Polizeirecht, dem Feuerwehrrecht, dem
Rettungsdienstrecht oder Ähnlichem. Dort arbeiten wir ja auch nicht nur
mit einer einzigen Generalklausel, sondern natürlich
regelt das Polizeiaufgabengesetz konkrete Befugnisse für
konkrete Situationen, in denen dann abzuwägen ist.
Diesen Vergleich kann man, glaube ich, ganz gut ziehen,
denn es handelt sich um den Kernbereich der
Gefahrenabwehr.
Das bringt es auch mit sich, dass wir jetzt nicht durch
die Hintertür die Kompetenzordnung verändern wollen.
Natürlich bleibt es bei der Aufgabenzuweisung der
konkreten Maßnahmen an die Exekutive. Gerade bei der
Gefahrenabwehr liegt die Gefahr ja im Verzug. Die
zügige, angemessene, verhältnismäßige, aber auch regional
zugeschnittene Handlungsfähigkeit muss immer gewahrt
bleiben.
Jedoch: Der gesetzliche Rahmen, den der Bund
vorgibt, muss klarer definiert sein, damit wir auch aus der
Sicht der Exekutiven rechtssicherer handeln können und
wissen, dass die Maßnahmen, die wir für richtig halten,
von denen wir überzeugt sind, auch die Herausforderung
vor den Gerichten bestehen. Denn wir können davon
ausgehen, dass die Fallzahlen bei den Gerichten mit
fortschreitender Dauer der Pandemie steigen.
Wir wollen also das grundlegende Handwerkszeug,
den Instrumentenkasten, der sich in den letzten Monaten
bewährt hat, auf den wir erfolgreich zurückgreifen
konnten und auf den wir jetzt wieder zurückgreifen müssen,
klarer im Gesetz festschreiben. In diesem Sinne soll der
§ 28a im Bundesgesetz geregelt werden. Ich bin guter
Dinge, dass das bald passiert, dass wir einerseits die
Rechtsgrundlage schärfen und dadurch andererseits für
mehr Transparenz sorgen, letztlich auch für mehr
Akzeptanz in dieser wichtigen, ja fast schicksalhaften
gemeinsamen Herausforderung. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. –
Erklärungen zu Protokoll1 haben abgegeben: Herr Senator
Dr. Behrendt (Berlin), Herr Minister Beermann
(Brandenburg) und Frau Staatsministerin Bätzing-
Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz).
1 Anlagen 1 bis 4
Den Entschließungsantrag in TOP 61 a) weise ich
dem Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu TOP 61 b).
Zu dem Gesetzentwurf liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und zwei Landesanträge zur Abstimmung
vor.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen:
Wer stimmt Ziffer 1 zu? – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag in
Drucksache 645/2, dem Niedersachsen und Rheinland-
Pfalz beigetreten sind! – Mehrheit.
Wer stimmt für den Landesantrag in Drucksache
645/3? – Mehrheit.
Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen.
Wir kommen zu den Punkten 2 a) und b):
TOP 2a)
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021
(Haushaltsgesetz 2021) (Drucksache 516/20)
TOP 2b)
b) Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024
(Drucksache 517/20)
Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister
Hilbers aus Niedersachsen vor.
Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Haushaltspläne, Finanzpläne sind Spiegelbild ihrer Zeitläufe.
Das gilt im Besonderen für den Haushalt, den wir
augenblicklich beraten. Ich kann dem Bundesminister nur
beipflichten, wenn er sagt: Das ist ein außergewöhnlicher
Haushalt in einer außergewöhnlichen Zeit. Das kommt
schon allein dadurch zum Ausdruck, dass wir ihn erst
heute beraten, während wir Haushalte in gewohnter
Weise bereits kurz nach der Sommerpause hier im Hause
beraten.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben uns in
diesem Jahr vor ungeahnte Herausforderungen gestellt.
Unser Leben hat sich in kürzester Zeit grundlegend
verändert. Wir haben es mit Einschränkungen zu tun, die wir
noch vor einem Jahr für undenkbar gehalten haben. Die
wohl größte Krise in der Geschichte unserer
Bundesrepublik führt neben erheblichen medizinischen und
sozialen Problemen auch zu großen ökonomischen
Problemen, zu signifikanten Einbrüchen der
gesamtwirtschaftlichen Leistung und eben auch zu Belastungen
unserer öffentlichen Haushalte. Bund und Länder
befinden sich in einer Zange zwischen einbrechenden
Steuereinnahmen auf der einen Seite und besonders großen
– insbesondere pandemiebedingten –
Ausgabensteigerungen auf der anderen Seite. Die Schulden des Bundes
und unserer Länder steigen rasant. Die Pandemie wird
uns auch 2021 noch beschäftigen.
Es ist daher vollkommen klar, dass der
Bundeshaushalt 2021 auch im Zeichen der Corona-Pandemie steht.
Während der Bundeshaushalt des Vorkrisenjahres 2019
noch ein Haushaltssoll von 357 Milliarden Euro
aufgewiesen hat, sind im 2020er Haushalt im Soll 508
Milliarden Euro veranschlagt. Im vorliegenden Haushalt 2021
sind 413 Milliarden Euro vorgesehen.
Dass der Bund diese Mittel für die
Pandemiebekämpfung mobilisieren kann, ist maßgeblich auf die solide,
stabilitätsorientierte und vorausschauende
Haushaltspolitik der letzten Jahre zurückzuführen.
Das entschlossene und konzertierte Vorgehen von
Bund, Ländern und Kommunen ist eine der zentralen
Ursachen dafür, dass Deutschland bisher vergleichsweise
gut durch die Krise gekommen ist, sowohl ökonomisch
wie auch gesundheitlich. Hierzu zählen unter anderem
die von Bund und Ländern gemeinschaftlich finanzierten
Stärkungs- und Stabilisierungsmaßnahmen des
Gesundheitswesens, die Sofort- und Liquiditätshilfen für die
Wirtschaft, der Einsatz der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente sowie die Entlastungsmaßnahmen für die
Kommunen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es zeigt sich
in dieser Situation sehr deutlich, dass die schwarze Null
keine Marotte von Haushaltspolitikern ist, die generell
gegen alles sind, was Geld kostet. Die relativ gute Lage
der öffentlichen Haushalte vor der Pandemie versetzt uns
jetzt in die Lage, bei der Krisenbewältigung die
notwendigen Mittel zu mobilisieren. Erst die Stabilität der
Finanzen, die Freiräume, die bestehen, und die daraus
resultierende Belastbarkeit unserer Staatsfinanzen
eröffnen uns diese Handlungsspielräume, die wir nutzen.
Aber die Möglichkeiten des Staates sind nicht
unendlich. Die Fiskalpolitik darf bei allem, was wir tun, nicht
aus dem Blick verloren werden. Dabei gebe ich auch in
Krisenzeiten ein klares Bekenntnis zur Schuldenbremse
ab. Ja, ein klares Bekenntnis zur Rückkehr zu strukturell
ausgeglichenen Haushalten ohne Nettokreditaufnahme!
Die Schuldenbremse hat sich auch in der Krise bewährt.
Die Gegner der schwarzen Null berufen sich
gelegentlich auf den britischen Ökonomen John Maynard
K e y n e s , der eine aktive staatliche Konjunkturpolitik
vertreten hat. Dabei zitieren seine Anhänger häufig nur
den halben Keynes, nämlich den Absatz, wo es um die
konjunkturellen Mittel zur Stützung der Wirtschaft geht.
Die andere Hälfte des Absatzes wird gerne unterschlagen,
nämlich: In guten Zeiten sollte der Staat seine Ausgaben
zurückfahren und Reserven aufbauen, um damit in
Krisenzeiten handeln zu können.
Gerade im Interesse der notwendigen Sicherung der
langfristigen Handlungsfähigkeit des Staates ist es
unerlässlich, bereits heute wieder darüber nachzudenken, wie
wir zum strukturellen Ausgleich zurückkehren können,
und diesen in den Blick zu nehmen. Hier weist die
Finanzplanung der Bundesregierung durchaus in die
richtige Richtung. Nachdem 2020 noch eine
Nettokreditaufnahme von 218 Milliarden Euro vorgesehen war und
zu Buche schlägt, wird für das Haushaltsjahr 2021 eine
Nettokreditaufnahme von 96 Milliarden Euro in den
Blick genommen. Für die weitere Finanzplanung der
Bundesregierung ist vorgesehen, diese weiter abzubauen.
Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung plant, die
Neuverschuldung ab dem Jahr 2022 bis 2024 stetig
zurückzuführen auf 5,2 Milliarden Euro. Ziel muss es
sein und bleiben, so schnell wie möglich wieder zu einem
Haushalt ohne Nettoneuverschuldung zurückkehren zu
können.
In der Finanzplanung des Bundes befinden sich noch
Handlungsbedarfe von ungefähr 130 Milliarden Euro.
Diesen Handlungsbedarf gilt es aufzulösen. Das wird für
die neue Bundesregierung und für den neuen Bundestag
eine nicht leichte Aufgabe werden. Es setzt Wachstum
und Konsolidierung voraus. Ja, den festen Willen zur
Konsolidierung. Es lässt vermuten, dass diese
Konsolidierungsbemühungen schwieriger werden als diejenigen
nach der Kapitalmarktkrise, schon alleine wegen
veränderter Rahmenbedingungen – Stichwort: weniger
Spielraum für Zinssenkungen nach unten und damit Entlastung
auf der Zinskostenseite.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit
dem Thema zusätzliche Nettokreditaufnahme wird
während der Corona-Pandemie gelegentlich die Frage
geäußert, wann die verfassungsrechtliche Schuldenbremse
wieder eingehalten werden könne. Bei diesen
Überlegungen wird häufig die Schuldenbremse selbst in Frage
gestellt. Um es an dieser Stelle klar zu sagen: Die
Schuldenbremse wird die ganze Zeit eingehalten. Die
zusätzliche Nettokreditaufnahme in außergewöhnlichen
Notsituationen ist in Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des
Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen und steht im Einklang
mit der Schuldenbremse. Auch hier werden die Kritiker
also von der Praxis eines Besseren belehrt.
Die Schuldenbremse lebt und zeigt gerade jetzt, in der
Krise, wie wertvoll sie ist. Sie ist auf der einen Seite eine
Leitplanke auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen
Haushaltspolitik, und auf der anderen Seite bietet sie uns
ausreichend flexible Möglichkeiten, in dieser Krise zu
handeln.
Meine Damen und Herren, Bund und Länder haben
eine gemeinsame Verantwortung für die Lage der
öffentlichen Haushalte. Natürlich gibt es immer
Verteilungskonflikte zwischen den Ländern auf der einen Seite und
dem Bund auf der anderen Seite. Aber es gibt eben auch
die haushaltspolitische Gesamtverantwortung, die gerade
in dieser Krise an Bedeutung gewinnt. Die Länder wirken
über den Bundesrat bei der Gesetzgebung über den
Bundeshaushalt nicht nur mit, um ihre Interessen besser
formulieren und durchsetzen zu können, sondern
maßgeblich, um die gesamtstaatliche Verantwortung über den
Bundeshaushalt mit einzubringen und daran
mitzugestalten. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil die Haushalte der
Länder wiederum in erheblichem Umfang durch
gesetzgeberische Entscheidungen der Bundesebene beeinflusst
werden.
Zentraler Bestandteil der haushaltspolitischen
Gesamtverantwortung ist die Verantwortung für den
eigenen Aufgabenbereich. Artikel 104a Absatz 1
Grundgesetz besagt: Bund und Länder tragen gesondert die
Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben ergeben. Wenn wir also auf der Bundesebene neue
Regelungen schaffen, dann ist es gut, an diesem
Grundsatz festzuhalten. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn,
dass die eine Ebene versucht, sich auf Kosten der anderen
Ebene zu konsolidieren.
Verantwortliche Haushaltspolitik setzt daher für mich
nicht erst beim Wie der Finanzierung an, sondern schon
beim Ob der Maßnahme. Konkret sollten wir uns in
dieser Phase gemeinsam überlegen, welche zusätzlichen
Ausgaben wir uns vor dem Hintergrund der
Einnahmeerwartungen in der Zukunft noch leisten können und
leisten wollen. Dies ist unbedingt notwendig im Hinblick
auf die Regelungen, die wir nicht im Zusammenhang mit
der Bekämpfung der Corona-Pandemie treffen. Wir
brauchen meines Erachtens ein Moratorium für
Gesetzgebungsverfahren, die jenseits der Bekämpfung der
Notlage mit Mehrausgaben verbunden sind und wofür es in
der aktuellen Situation keinen zwingenden
Handlungsbedarf und keine zwingende Notwendigkeit gibt.
Ich will an dieser Stelle davon absehen, konkrete
Beispiele zu nennen. Mir geht es darum, ein Verfahren
anzustoßen, in dem sich Bund und Länder möglichst
kurzfristig über dieses Thema verständigen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einen
letzten Aspekt ansprechen, der für mich zur
gesamtstaatlichen Verantwortung gehört und uns im gesamtstaatlichen
Interesse am Herzen liegen sollte:
Zu einer guten Haushaltspolitik gehört immer eine
kluge Steuerpolitik, die diese flankiert. Ich komme aus
einem Land mit einer großen Koalition. Deswegen ist mir
bewusst, dass es im Einzelnen durchaus unterschiedliche
Vorstellungen darüber geben kann, wie eine kluge
Steuerpolitik auszugestalten ist. Uns sollte aber ein Grundsatz
einen: Wir benötigen in Zukunft insbesondere
steuerpolitische Maßnahmen, die Wirtschaftswachstum in unserem
Land befördern und nicht abwürgen. Wirtschaftliches
Wachstum in unserem Land sollte ein Beitrag sein, der
uns wesentlich helfen kann, zu stabilen Finanzen ohne
Nettokreditaufnahme zurückzukommen und die
Handlungsbedarfe, die noch bestehen, auszugleichen. – Ich
danke Ihnen.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank, Herr Hilbers!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Herr
Staatsminister Günther (Sachsen) und Herr Minister
Claussen (Schleswig-Holstein) haben je eine Erklärung
zu Protokoll1 abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Wer ist dafür? – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu den Vorlagen
entsprechend Stellung genommen.
Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2
der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck
8/20202 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf.
Es sind dies die Tagesordnungspunkte:
3 bis 12 a), 13 bis 17, 19, 20, 22, 35 bis 37, 40,
41, 43 bis 46, 48 und 51 bis 54.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Zu Punkt 19 ist Rheinland-Pfalz der Vorlage
beigetreten.
1 Anlagen 5 und 6
2 Anlage 7
Je eine Erklärung zu Protokoll3 haben abgegeben: zu
Punkt 14 Herr Minister Professor Dr. Hoff
(Thüringen), zu Punkt 19 Herr Minister Hermann (Baden-
Württemberg), zu Punkt 20 Herr Minister Dr. Holthoff-
Pförtner (Nordrhein-Westfalen) sowie Frau
Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz)
und zu Punkt 22 Frau Staatsministerin Bätzing-
Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz).
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12 b):
TOP 12a)OP 12b)
Erste Verordnung zur Änderung der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Drucksache
539/20)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Dann frage ich, wer der Verordnung entsprechend
Ziffer 5 der Ausschussempfehlungen unverändert
zuzustimmen wünscht. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Es bleibt abzustimmen über die empfohlene
Entschließung.
Ich frage daher, wer Ziffer 6 der
Ausschussempfehlungen zustimmen möchte. – Das ist eine knappe
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir schließen den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 55:
TOP 55
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Betäubungsmittelgesetzes – Antrag des Landes Hessen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 643/20)
Hierzu liegt eine Wortmeldung von Herrn
Staatsminister Klose aus Hessen vor.
Kai Klose (Hessen): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Im Nachtleben aller großen Städte in
Deutschland spielen Partydrogen leider eine nicht mehr
wegzudiskutierende Rolle.
3 Anlagen 8 bis 12
Neben Alkohol und Nikotin werden zunehmend
Amphetamine, Metamphetamine wie Crystal Meth und
neue psychoaktive Stoffe konsumiert. Diese Drogen
werden auf dem Schwarzmarkt beschafft. Die jeweiligen
psychoaktiven Wirkstoffe, Beimischungen oder
Wirkstoffkonzentrationen sind unbekannt.
Die Konsument/-innen dieser Substanzen erreicht
unser Drogenhilfesystem bisher nicht. Das ist
brandgefährlich; denn neben dem eigentlichen Wirkstoff
enthalten gerade die Partydrogen oft problematische
Streckmittel oder Verunreinigungen und sind dadurch
sehr gesundheitsgefährdend. Diese Lücke im
Drogenhilfesystem, meine Damen und Herren, muss schleunigst
geschlossen werden. Wir verpassen sonst die Chance,
diese meist jungen Menschen zu erreichen und die
Risiken des Drogenkonsums aufzuzeigen. Das ist ein ganz
wichtiger Baustein jeder Drogenprävention.
Wie erreichen wir also die jungen Partygänger/-innen,
die solche Drogen konsumieren? Wie können wir die
Risiken eines verharmlosenden Umgangs vermitteln?
In vielen europäischen Ländern, etwa in der Schweiz
und in Österreich, gehört das Drug-Checking seit
Jahrzehnten zu den Angeboten der Drogenhilfe. Beim Drug-
Checking werden Konsumierende beraten, also über den
Inhalt und die spezifischen Gefahren dieser Drogen
informiert, und zwar vor Ort, auf der Basis einer
qualitativen und quantitativen chemischen Analyse der
Substanz. So bekommen die Konsument/-innen direkt
umfassende Informationen über die Art der Inhaltsstoffe und
deren Dosierung. Dabei ist uns eines ganz wichtig: Eine
solche Information ist keine Unbedenklichkeitserklärung,
sondern eine Aufklärung über die gesundheitlichen
Risiken, die mit der Einnahme verbunden sind; denn jeder
Test wird von einem Beratungsgespräch zu den Risiken
des Konsums begleitet. Dadurch kann – das zeigen die
Erfahrungen der europäischen Nachbarn –
gesundheitsgefährdender Konsum verringert werden. Gleichzeit ist
über das Drug-Checking-Angebot der Kontakt zu den
Konsument/-innen hergestellt und damit auch der
Kontakt zu weiterführenden Hilfs- und Beratungsangeboten.
Drug-Checking – das ist eine Interventionsstrategie
zur Prävention. Die genaue Substanzanalyse führt den
potenziellen Konsument/-innen die Gefahren und Risiken
vor Augen, die mit Partydrogen einhergehen. Die eigene
Risikoabschätzung wird dadurch viel fundierter möglich.
Die Testergebnisse ermöglichen außerdem, aktuelle
Informationen zu den im Umlauf befindlichen
Partydrogen gegenüber potenziellen Konsumierenden entweder
direkt bei der Veranstaltung oder im Internet öffentlich
zu machen und so vor gefährlichen Substanzen zu
warnen. Dadurch erreichen wir auch die, die sich nicht
einzeln beraten lassen.
Die Hessische Landesregierung will seit sechs Jahren
– seit 2014 – einen wissenschaftlich begleiteten
Modellversuch starten, um die Erkenntnisse zur
suchtpräventiven Wirkung von Drug-Checking zu erweitern. Dieses
Vorhaben ist allerdings – wie die Versuche anderer
Länder – bisher daran gescheitert, dass das Bundesamt für
Arzneimittel- und Medizinprodukte, das BfArM, die
Genehmigung des Modellversuchs verweigert. Denn das
Betäubungsmittelgesetz stellt jeden Verkehr mit
Betäubungsmitteln in Deutschland unter Erlaubnisvorbehalt.
Auch eine chemische Analyse von Partydrogen ist
demnach erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis wird seitens der
Bundesbehörde für das Drug-Checking aber nicht erteilt.
Deshalb wollen wir mit dieser gesetzlichen Änderung
auf Bundesebene erreichen, dass das Drogenhilfesystem
in Deutschland ausgebaut und um einen wichtigen
Baustein der Prävention ergänzt werden kann. Mit der
Neuaufnahme des § 10b in das Betäubungsmittelgesetz
wollen wir eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass den
Ländern das Drug-Checking als Gesundheitsmaßnahme
der Drogenhilfe erlaubt ist. Die Regelung lehnt sich eng
an § 10a Betäubungsmittelgesetz an, der den Ländern das
Betreiben sogenannter Drogenkonsumräume ermöglicht.
Um es noch einmal unmissverständlich zu sagen: Die
Botschaft dieses Projekts ist: Jeder Drogenkonsum ist mit
Risiken verbunden. Wenn aber Menschen längst in die
Drogensucht geraten sind – das gibt es eben auch bei
sogenannten Partydrogen –, dann müssen die Risiken des
Konsums minimiert werden, um weitere gesundheitliche
Schäden zu vermeiden. Genau hierbei hilft das Drug-
Checking als wichtiger Baustein der Drogenprävention.
Deshalb bitten wir um Ihre Unterstützung. – Vielen
Dank.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, Erklärungen
zu Protokoll auch nicht.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Gesundheitsausschuss – federführend – sowie dem
Rechtsausschuss – mitberatend – zu.
Wir schließen den Punkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21:
TOP 21
Entschließung des Bundesrates „Europas Zukunft
jetzt gestalten“ – Antrag des Landes Hessen –
(Drucksache 591/20)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Herr
Minister Holthoff-Pförtner aus Nordrhein-Westfalen.
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-
Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Gestern haben die
Verhandlungsführer der deutschen Ratspräsidentschaft und des
Europäischen Parlaments beim Thema
Rechtsstaatskonditionalität einen Kompromiss erzielt. Das war ein guter Tag
für die Europäische Union.
In Zukunft ist es möglich, die Auszahlung von EU-
Geldern an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit zu
knüpfen. Das soll nicht nur in Einzelfällen gelten,
sondern auch bei systematischen Verstößen gegen die
Unabhängigkeit der Justiz. Zugleich wird sichergestellt, dass
nicht der von EU-Mitteln begünstigte Bürger unter
Kürzungen leidet, sondern der Staat, der gegen die
Rechtsstaatlichkeit, also gegen Gewaltenteilung, verstößt.
Auch wenn wir die Einzelheiten des Kompromisses
erst in den nächsten Wochen analysieren können, ist
schon heute klar: Das ist ein guter und wichtiger Schritt.
Nun sind Rat und Parlament gefordert, diesen
Kompromiss umzusetzen.
Nordrhein-Westfalen hatte das Thema
Rechtsstaatlichkeit vor zwei Jahren in den Mittelpunkt seines
Vorsitzes in der Europaministerkonferenz gestellt. Wir haben
uns seitdem auf verschiedenen Ebenen für die
Rechtsstaatskonditionalität eingesetzt.
Ich danke der Bundesregierung dafür, dass sie dieses
Thema auch im Rahmen der deutschen
Ratspräsidentschaft verfolgt.
Dieses Handeln macht deutlich: Europa ist eine
Wertegemeinschaft. Europa ist eine Rechtsgemeinschaft. Die
Nordrhein-Westfälische Landesregierung ist fest davon
überzeugt: Verstöße dagegen müssen Konsequenzen
haben. Die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der
Gerichte betreffen den Kern der Europäischen Union. Sie
betreffen die Identität Europas.
Der ehemalige Präsident der EWG-Kommission und
Staatssekretär Konrad A d e n a u e r s , Walter
H a l l s t e i n , hat in diesem Zusammenhang das
Diktum der „Rechtsgemeinschaft“ geprägt. Das Recht ist die
Grundlage der europäischen Integration. Nur
Gewaltenteilung und unabhängige Gerichte garantieren, dass das
europäische Recht in allen Mitgliedstaaten
gleichermaßen, und zwar verbindlich und unmittelbar, gilt.
Dadurch unterscheidet sich die Europäische Union
wesentlich von anderen internationalen Organisationen.
Daraus ergibt sich die besondere Stellung der
Europäischen Union im Grundgesetz wie auch in den
Verfassungen deutscher Bundesländer. Rechtsstaatlichkeit ist die
Grundlage für die persönliche Freiheit der Bürgerinnen
und Bürger.
Nur, Rechtsstaatlichkeit ist kein abstraktes Prinzip
einer Organisation, einer Staatsorganisation. Sie ist die
Grundlage der persönlichen Freiheiten. Und Grundrechte
können durch niemand anderen als von unabhängigen
Gerichten durchgesetzt werden.
Der Schutz der Freiheit und der Grundrechte aller
Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedstaaten ist Kern
der europäischen Idee. Bundeskanzlerin Angela M e r -
k e l hat das im Juli 2020 vor dem Europäischen
Parlament zum Ausdruck gebracht. Mit der Erlaubnis des
Präsidenten möchte ich die Bundeskanzlerin zitieren:
Jedes Land … erinnert sich anders an die
eigenen historischen Umbrüche, an die
unterschiedlichen Kämpfe für Freiheit und
Rechtsstaatlichkeit. Und zugleich eint uns genau diese
Errungenschaft der Grundrechte in Europa.
Wir haben es heute Morgen vom Präsidenten des
Bundesrates sehr eindrucksvoll gehört: In Polen, in Ungarn,
in der DDR, in ganz Osteuropa haben die Menschen
diese Errungenschaften vor 30 Jahren erkämpft.
Für Westeuropa diente die europäische Integration der
Stabilisierung von Demokratie, Freiheit und
Rechtsstaatlichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Ganz Europa eint
deshalb das Verständnis, dass Freiheit, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit nicht verhandelbar sind. Wir sind
verpflichtet, dies den Regierungen deutlich zu sagen, die
das Konzept einer sogenannten illiberalen Demokratie
propagieren. Wer Rechtsstaatlichkeit missachtet, wer die
Pressefreiheit missachtet, verrät damit die Ideale der
friedlichen Revolution von 1989, die Grundidee der
Europäischen Union.
Wir sind verpflichtet, wehrhafte Demokraten zu sein.
In Deutschland ist es völlig selbstverständlich, dass
unsere Demokratie wehrhaft ist. Das Prinzip der wehrhaften
Demokratie ist fester Bestandteil unseres Grundgesetzes.
Gerade der Bundesrat hat sich zu diesem Prinzip
mehrfach bekannt.
Aber nicht nur Deutschland, sondern auch die
Europäische Union muss wehrhaft sein. Sie muss in der Lage
sein, ihre Grundprinzipien durchzusetzen. Die
Europäische Union muss die Einhaltung des Prinzips der
Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten als gesichert
ansehen können und wissen, dass es gesichert ist. Deshalb
sprechen wir uns für eine starke
Rechtsstaatskonditionalität aus.
Ich bitte Sie um Unterstützung der Ziffern 4 und 5 der
Empfehlungsdrucksache und unseres Plenarantrags. Der
Antrag begrüßt die Ergebnisse der gestrigen
Verhandlungen zur Konditionalität. Vom Bundesrat sollte heute das
klare Signal ausgehen: Die deutsche Ratspräsidentschaft,
das Europäische Parlament wird in diesem Punkt vom
Bundesrat unterstützt.
Wir können die Zukunft nur dann gestalten, wenn wir
– mit den Worten von Walter Hallstein – die
Rechtsgemeinschaft verstehen und auch verteidigen. – Ich
danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
scher: Vielen Dank!
Das Wort hat nun Frau Ministerin Honé aus
Niedersachsen.
Birgit Honé (Niedersachsen): Herr Präsident! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vergangenen
Monate der Pandemie – das wurde vielfach beschrieben –
haben uns mit Dringlichkeit Dinge vor Augen geführt,
die auch vorher schon existierten, aber weniger sichtbar
waren: gesellschaftliche Zustände, Ungerechtigkeiten,
etwa wenn wir an die Arbeitsbedingungen in der Pflege
denken, oder Zustände, die sich in die Gesellschaft
eingeschlichen haben, etwa das Leugnen evidenter
wissenschaftlicher Erkenntnisse. Aber auch Zustände, die uns
Mut machen, etwa gelebte Solidarität in der
Nachbarschaft oder der Großfamilie.
Eines hat die Pandemie aber überdeutlich bewiesen,
und zwar mit guten wie mit schlechten Erfahrungen:
Alleine kann kein Land der Welt Zukunft gestalten. Wir
brauchen Multilateralismus im Großen. Und wir
brauchen Kooperationen im Kleineren – wenn ich an die
Euregios vor unserer Haustür denke. Vor allem brauchen
wir eine starke partnerschaftliche Zusammenarbeit in
Europa, das mehr ist als ein reiner Wirtschaftsraum.
„Strong if united“ – das gilt doch auch im Kampf gegen
das Virus, etwa bei der Versorgung Schwerkranker oder
der Impfstoffsuche. Es gilt aber auch im Kampf gegen
die Auswirkungen des Virus.
Vergleicht man die heutige Situation mit dem Beginn
der Pandemie, sieht man zwar viele Wiederholungen –
leider unter anderem bei den hohen Infektionszahlen.
Man sieht aber auch, wie weit die Europäische Union und
die Mitgliedstaaten gekommen sind. Anders als zu
Beginn der Pandemie fällt kein einziger Mitgliedstaat in
Kleinstaaterei zurück und drosselt so unnötig den
Binnenmarkt. Auch die jetzt überall in den Bundesländern in
Kraft gesetzten Schutzmaßnahmen schonen die
Wirtschaft, wo es geht.
Es wurden zudem viele Instrumente geschaffen oder
vorgeschlagen, die jetzt beziehungsweise bald greifen
können, um unsere Wirtschaft wieder voranzubringen.
Die EU-Beihilferegelungen wurden an vielen Stellen
angepasst, um Schutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten zu
ermöglichen. Der vorgeschlagene neue MFR und die
Aufbau- und Resilienzfazilität „Next Generation EU“
können ganz zentrale Impulse für den Wiederaufbau
setzen. Dabei wird auch die EU von Grund auf
umgestaltet. Zu nennen sind zwei institutionelle Innovationen: die
Möglichkeit der Europäischen Union, sich zumindest
temporär selbst zu verschulden, und die
Rechtsstaatskonditionalität. Ich werde darauf zurückkommen.
Wir stemmen uns der Corona-Krise entgegen mit
allem, was wir aufbieten können: gesundheitspolitisch,
wirtschaftspolitisch, auch sozialpolitisch. Aber auch ohne
die Pandemie würden wir Europa derzeit wohl im
Krisenmodus erleben. Denn neben Corona besorgt uns
alle der Brexit mit seinen erheblichen Auswirkungen auf
beiden Seiten des Ärmelkanals.
Die größte Herausforderung dieser und kommender
Generationen bleibt jedoch der Klimawandel. Die
Transformation der Industrie hat bereits begonnen. Nachhaltige
Technologien werden entwickelt und setzen sich durch.
Mit dem Green Deal und der Europäischen
Industriestrategie wird zu Recht ein ambitionierter Rahmen
gesetzt.
Eine weitere Priorität ist die Stärkung der EU-27 im
Bereich Forschung und Entwicklung. Das Ausscheiden
des so forschungsstarken Vereinigten Königreichs macht
das Thema für uns noch dringlicher.
Prioritär ist auch der nachhaltige wirtschaftliche
Wiederaufbau. Es hat sich gezeigt, dass Europa in vielen
Branchen nicht eigenständig genug ist. Medizinische
Versorgung, pharmazeutische Wirkstoffe und
Schlüsseltechnologien sind hier zu nennen.
Umgekehrt darf der Wiederaufbau keine
Entwicklungen verfestigen, die bereits vor der Krise überkommen
waren. Die Ziele beim Klimaschutz dürfen nicht unter
dem Deckmantel coronabedingter Aufbaumaßnahmen
verwässert werden. Im Gegenteil, die Corona-Krise ist
eine Chance und ein Katalysator, die Transformation des
EU-Binnenmarktes zum führenden Markt für
klimafreundliche Technologien beschleunigt voranzutreiben.
Dabei heißt es auch, aus der Krise zu lernen. So
wissen wir in Deutschland den Wert intakter
Gesundheitssysteme zu schätzen. Übrigens: Gesundheitssysteme, zu
denen alle Zugang haben. Ein unschätzbarer Wert nicht
nur im Falle einer Pandemie.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der
Europäische Rat hat sich Mitte Juli nach schwierigen
Verhandlungen auf den Mehrjährigen Finanzrahmen sowie auf
das bereits erwähnte Wiederaufbauprogramm geeinigt.
Ich möchte meinen Blick auf die
Haushaltsverhandlungen richten.
Die Europäische Union entwickelt sich rasant fort und
nimmt ganz neue Integrationsimpulse auf. Gut so! Umso
wichtiger ist dabei eine klare Orientierung auf ihre
Grundwerte. Denn, meine sehr verehrten Damen und
Herren, diese halten die Europäische Union von innen
zusammen. Ohne die Grundwerte würde die
Staatengemeinschaft trotz ihrer Wirtschaftskraft implodieren.
Die Europäische Union kann die jetzt notwendige
Kraft für Veränderungen nur auf Grundlage gemeinsamer
Werte aufbringen, nicht durch das Infragestellen
derselben. Dass erstarkende nationale Egoismen die
Gemeinschaft belasten, hat die Kleinstaaterei zu Beginn der
Pandemie deutlich gezeigt.
Die Maßnahmen der Europäischen Union zur
Verteidigung unserer Grundwerte in den letzten Jahren haben
nicht gefruchtet, zumindest nicht so, wie wir alle es uns
gewünscht haben; ich erinnere an das Auslösen des
Artikel-7-Verfahrens gegen Polen und Ungarn. Der Ast, auf
dem wir alle sitzen, wird brüchig. Alle, die den aktuellen
Rechtsstaatsbericht der Kommission gelesen haben,
wissen, wovon ich spreche.
Ein ganz wichtiger Aspekt bei den
Haushaltsverhandlungen war und ist deshalb die
Rechtsstaatskonditionalität. Auch ich freue mich – wie mein Kollege Holthoff-
Pförtner – darüber, dass hier gestern ein wirklich
wichtiger Beschluss gefasst und ein präventiver Ansatz gewählt
wurde. Demnach werden finanzielle Sanktionen bereits
dann möglich, wenn wegen Verstoßes gegen die
Rechtsstaatlichkeit ein Missbrauch von EU-Mitteln droht.
Rechtsstaatskonditionalität bedeutet für mich nämlich
zweierlei:
Erstens Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit ohne
Wenn und Aber. Das bedeutet: keine Verengung auf die
EU-Haushaltsführung oder Probleme beim Einsatz von
EU-Mitteln.
Zweitens Abstimmungsverfahren, die die
Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit nicht de facto unmöglich
machen. Es geht, wie Sie wissen, um die
Blockademöglichkeiten im Rat beziehungsweise Europäischen Rat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für den
Kampf für die Rechtsstaatlichkeit gibt es einen ganz
pragmatischen Grund: Es ist den Bürgerinnen und
Bürgern nicht vermittelbar, erhebliche
innergemeinschaftliche Solidaritätsleistungen zu erbringen, wenn die
Beiträge in Mitgliedstaaten fließen, die sich nicht mehr an
die rechtsstaatlichen Prinzipien halten.
Rechtsstaatskonditionalität folgt auch dem Wesen der Strukturpolitik. Sie
ist gelebte Solidarität und keine Einbahnstraße. Deshalb
ist gerade jetzt ein klares Bekenntnis zu einer
Rechtsstaatskonditionalität erforderlich, die diese Bezeichnung
auch verdient. Insofern freue ich mich – ich sage es
erneut – über die gestrige Entscheidung zum
Konditionalitätsmechanismus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mir
sicher: Europas Zukunft lässt sich gestalten, und zwar
zum noch Besseren. Wir Länder der Bundesrepublik
Deutschland sollten unsere Stimmen aktiv in diesen
Prozess einbringen.
Amtierender Präsident Dr. Peter
Tschentscher: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, Erklärungen
zu Protokoll auch nicht.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen. Ich
rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Landesantrag.
Hierfür bitte Ihr Handzeichen! – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist dafür,
die Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen
Abstimmungen zu fassen? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir schließen den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 62:
TOP 62
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung eines
Rechtsrahmens für eine Wasserstoffwirtschaft
– Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 647/20)
Dem Antrag ist Mecklenburg-Vorpommern
beigetreten.
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung
zu Protokoll1 hat Frau Ministerin Honé (Niedersachsen)
abgegeben.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Finanzausschuss, dem Umweltausschuss und dem
Verkehrsausschuss zu.
Wir beenden den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 23:
TOP 23
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
(Drucksache 559/20)
Auch hier liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag vor.
Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen:
1 Anlage 13
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! –
Mehrheit.
Weiter mit Ziffer 3! – Mehrheit.
Wir kommen zu Ziffer 4, die getrennt nach
Buchstaben abgestimmt werden soll.
Buchstabe a! – Mehrheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Dann schließen wir den Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Punkt 24:
TOP 24
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4
des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung
des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten
der Länder (Drucksache 560/20)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung
zu Protokoll1 hat Herr Staatsrat Dr. Joachim (Bremen)
abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir schließen Punkt 24.
Wir kommen zu Punkt 25:
TOP 25
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Gesundheitsversorgung und Pflege
(Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz –
GPVG) (Drucksache 561/20)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst Herr
Minister Laumann aus Nordrhein-Westfalen.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch
unser Gesundheitswesen ist derzeit in einem Maße
belastet, wie wir es uns vorher kaum vorstellen konnten. Gott
sei Dank stehen wir derzeit noch besser da als viele
unserer Nachbarländer; aber ohne Zweifel sind wir an einem
1 Anlage 14
Punkt angelangt, an dem Solidarität erforderlich ist, um
eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden.
Diese Solidarität wird mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf auch innerhalb unseres Solidarsystems der
gesetzlichen Krankenkassen gefordert. Und dies in einer
Art und Weise, wie sie ohne die großen
Herausforderungen durch die Pandemie insbesondere mit einem derart
massiven Rückgriff auf die Finanzreserven der Kassen
wohl kaum denkbar gewesen wäre.
Wir stehen vor der Herausforderung, im kommenden
Jahr eine Finanzlücke von rund 16,6 Milliarden Euro zu
schließen. Diese entsteht durch gesetzliche
Leistungsausweitungen und Vergütungsanhebungen einerseits und
wegbrechende Beitragseinnahmen andererseits. Damit
werden die GKV-Finanzen quasi von zwei Seiten
belastet.
Auch die Corona-Pandemie selbst führt zu
zusätzlichen Ausgaben, die aber – auch nach Einschätzung der
Krankenkassen – für die Finanzlücke nicht entscheidend
sind.
Wir stehen also vor der Frage: Wie kann man die
Finanzlücke schließen, ohne die Kassenmitglieder zu
überfordern oder – in dieser Situation – Leistungen zu
kürzen? Rücksicht muss man dabei auch auf die
Finanzlage des Bundes und die Auswirkungen auf Kaufkraft
und Wirtschaft nehmen. Also: Es handelt sich in dieser
Frage zurzeit wirklich um die Quadratur des Kreises.
Schnell neigt man natürlich dazu, stärker als
vorgesehen auf den Bundeshaushalt zurückzugreifen. Das wäre
insgesamt der am wenigsten schmerzliche Weg, und ich
würde mich freuen, wenn das ein realistischer
Lösungsweg wäre. Ich kann daher die in Bundesratsanträgen
enthaltenen Forderungen in diese Richtung durchaus
nachvollziehen. Aber: Der Bundeshaushalt wird bereits
jetzt durch eine Vielzahl an Corona-Hilfen derart belastet
und verschuldet, dass ich sehr skeptisch bin, dass sich
dieser Wunsch erfüllen lässt. Wenn man realistisch
bleibt, muss man also über andere Wege nachdenken.
Bleibt es bei den 5 Milliarden Euro, würden die
Zusatzbeiträge für die Krankenkassenmitglieder
zwangsläufig deutlich steigen. Dadurch würde sich die
Spreizung der Zusatzbeiträge angesichts der unterschiedlichen
Finanzlagen der Krankenkassen weiter vergrößern. Das
wäre schon zu normalen Zeiten problematisch. In der
Corona-Krise ist es nach meiner Auffassung katastrophal.
Insgesamt sehe ich derzeit also keine wirkliche
Alternative zu den vorgesehenen Regelungen, um sowohl eine
noch höhere Neuverschuldung des Bundes als auch eine
drastische Erhöhung der Zusatzbeiträge oder
Leistungskürzungen zu vermeiden. Daher haben wir gegen Anträge
gestimmt, die an der Umsetzung der Sozialgarantie 2021
grundsätzlich rütteln, auch wenn wir eine weitere
Erhöhung des Bundeszuschusses gerne gesehen hätten; ich
betone das noch einmal.
Dabei haben wir auch berücksichtigt, dass der Bund
hinsichtlich der Corona-Kosten – die keine Grundlage im
GKV-Leistungskatalog finden und teilweise für nicht
GKV-Versicherte bezahlt wurden – bereits 2020
3,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt
zugeschossen hat und auch 2021 erneut 5 Milliarden Euro einzahlen
wird.
Um nicht missverstanden zu werden: Ich kann die
Kritik vieler Krankenkassen am vorgesehenen Rückgriff
auf ihre Finanzreserven und ihre Verärgerung durchaus
nachvollziehen. Gerade Kassen, die eine
vorausschauende Finanzplanung betrieben haben, um den Zusatzbeitrag
möglichst langfristig konstant zu halten und ihren
Mitgliedern Verlässlichkeit zu bieten, sehen sich durch den
Zugriff für ihre kluge Finanzpolitik bestraft.
Ich sehe es auch kritisch, dass in die Finanzhoheit der
Kassen eingegriffen wird und damit in den
Krankenkassenwettbewerb insgesamt. Allerdings sehe ich derzeit
keine realistische oder zufriedenstellende Alternative
dazu.
Wenn man, wovon ich ausgehe, an der Abschöpfung
von Finanzreserven festhält – übrigens passiert das
zurzeit in der Arbeitslosenversicherung und in der
Rentenversicherung genauso –, halte ich allerdings eine
Sonderregelung für ungeöffnete und kleine
Betriebskrankenkassen für dringend geboten. Insbesondere kleine regionale
sowie traditionelle, nicht geöffnete
Betriebskrankenkassen benötigen für eine seriöse Haushaltsplanung einen
entsprechenden finanziellen Spielraum, um auf
Ausgabenentwicklungen reagieren zu können. Kleine
Krankenkassen kann bereits ein einziger Leistungsfall in
ihrem Bestand gefährden. Sie brauchen daher ein
ausreichendes Polster, um für unerwartete
Ausgabensteigerungen – etwa durch teure Leistungsfälle – gewappnet zu
sein.
Der Gesetzgeber hat bereits heute ausdrücklich die
Sonderrolle kleiner Krankenkassen gesehen und darauf
mit der Möglichkeit eines höheren Finanzpolsters
reagiert. Wir haben daher in einem Plenarantrag eine
entsprechende Sonderregelung zum Schutz kleiner
Krankenkassen im weiteren Gesetzgebungsverfahren
gefordert. Ich bitte Sie um Unterstützung dieses Anliegens.
Anmerken möchte ich außerdem, dass Nordrhein-
Westfalen nicht alle vorgesehenen Instrumente zur
Umsetzung der Maßnahmen der „Sozialgarantie 2021“ in der
GKV unterstützen kann. Gerade die Regelungen zur
Finanzobergrenze und zum Verbot der Anhebung des
Zusatzbeitrags, die massiv und unverhältnismäßig die
Beitragssatz- und Finanzautonomie der Krankenkassen
und deren Selbstverwaltung einschränken, erscheinen in
ihrer Wirkung problematisch.
Nicht von ungefähr hat der Bundesrat die Absenkung
der Finanzobergrenze schon in der Vergangenheit
mehrfach kritisiert. Auch das noch einmal verschärfte
Anhebungsverbot für die Zusatzbeiträge wird in der
vorgesehenen Form als weitgehender Eingriff in die Beitragssatz-
und Finanzautonomie der Krankenkassen und ihre
Selbstverwaltung angesehen und daher abgelehnt. Wir
werden Anträge zur Stärkung der Autonomie der Kassen
auch im Plenum unterstützen.
Ich begrüße ausdrücklich den Einstieg in die
Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der
vollstationären Pflege. Ich kann die Kritik der Gesundheits- und
Pflegeszene an der Personalsituation gut verstehen. Es
geht nicht nur um die Schaffung von
„Bettenkapazitäten“, sondern um ausreichend Personal, das in der Lage
ist, die Pflege tatsächlich sicherzustellen. Ohne Personal
in unseren stationären Pflegeeinrichtungen helfen freie
Versorgungsplätze nichts. Daher ist auch eine
angemessene Personalausstattung für die Arbeit in den
Pflegeeinrichtungen essenziell.
Aber ein reines Mehr an Personal – vorausgesetzt, wir
hätten genug Menschen, die zur Verfügung stünden –
reicht allein noch nicht aus. Flankierend müssen in den
Einrichtungen die vorhandenen Kompetenzen richtig
genutzt werden, damit sich das Mehr auch in „besserer
Qualität“ und einer „höheren Attraktivität“ des
Pflegeberufs niederschlägt. Das wird Aufgabe der weiteren
Umsetzungsschritte sein, die aktuell bereits parallel
diskutiert werden. Dabei sollten wir nicht den Fehler
begehen, den Blick nur auf den Assistenzbereich zu richten
und damit weg von dem Bedarf an kompetenten, auch
hochschulisch qualifizierten Fachkräften, die in der Lage
sind, die Prozesse in den Einrichtungen verantwortlich zu
steuern. Die Fachkräftesicherung ist nach wie vor eine
wesentliche gemeinsame Aufgabe.
Ich begrüße die auch von Nordrhein-Westfalen
angeregte Entbürokratisierung des Verfahrens durch
umfangreiche Neuformulierungen sowie die Verschiebung der
zentralen Vorschrift vom Allgemeinen Teil des SGB XI
in das Achte Kapitel, Vergütungsrecht.
Kritisch zu sehen ist allerdings die nicht begründbare
Einengung der zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte,
die über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, die
den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und
von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen
Eckpunkten aus dem Jahr 2016 entspricht. Die bereits
davor absolvierten staatlich anerkannten Ausbildungen in
der Alten- oder Krankenpflegehilfe dürfen nicht
dequalifiziert werden. Das können wir uns nicht leisten. Dies
würde zur Benachteiligung einer ganzen Berufsgruppe
führen.
Diese Engstellung würde auch dem zukünftigen
Bedarf an qualifizierten Pflegehilfskräften sowie dem
vorliegenden Gesetz zur Verbesserung der
Gesundheitsversorgung und Pflege entgegenstehen. Entgegen dem
nicht gedeckten Bedarf an Pflegefachpersonen stehen,
regional unterschiedlich, durchaus staatlich anerkannte
Pflegehilfskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Daher möchte ich an dieser Stelle für unseren Antrag
werben.
Abschließend möchte ich noch einen Punkt
ansprechen: Angesichts des sich abzeichnenden Fortbestehens
der epidemischen Lage bitte ich, rechtzeitig die
Verlängerung der Schutzmaßnahmen über den 31.12.2020
hinaus im Auge zu behalten, insbesondere der Regelungen
des § 150 Sozialgesetzbuch XI. – Schönen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank,
Herr Minister Laumann!
Als Nächstes spricht Frau Staatsministerin Bätzing-
Lichtenthäler aus Rheinland-Pfalz.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf der
Bundesregierung soll eine ganze Reihe von verschiedenen
Maßnahmen ergriffen werden, die die Gesundheitsversorgung
sowie die Pflege verbessern sollen.
Ich freue mich besonders, dass mit dem
Hebammenförderprogramm ein wichtiges Anliegen aufgegriffen
wird, das Rheinland-Pfalz bereits im letzten Herbst in
Form eines Entschließungsantrags in den Bundesrat
eingebracht hat. Der Bundesrat hat diese Entschließung mit
breiter Mehrheit gefasst und den Bundesgesetzgeber
aufgefordert, die Arbeitsbedingungen und die
Personalausstattung in der Geburtshilfe zu verbessern sowie unter
anderem eine Refinanzierung zusätzlicher
Hebammenstellen im Kreißsaal zu ermöglichen.
Leider bleibt die Bundesregierung mit dem
vorliegenden Gesetzesvorschlag auf halbem Wege stehen. Eine
Förderung von 0,5 Stellen je 500 Geburten ist deutlich zu
gering, um die Betreuungsrelation von Hebammen zu
Gebärenden im notwendigen Umfang zu verbessern. Ziel
muss im Regelfall eine 1:1-Betreuung sein. Erst dann
können die Arbeitsbedingungen so attraktiv gestaltet
werden, dass mehr Hebammen bereit sind, klinisch tätig
zu werden. An dieser Stelle muss dringend nachgebessert
werden.
Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die Kinder- und
Jugendmedizin in die pauschale Förderung für ländliche
Krankenhäuser einzubeziehen. Seit Jahren ist bekannt,
dass die Kinder- und Jugendmedizin unterfinanziert ist.
Die hohen Vorhaltekosten werden im geltenden DRG-
System nicht sachgerecht abgebildet. Diese
Unterfinanzierung führt insbesondere in strukturschwächeren
Regionen zu einer Ausdünnung des Versorgungsangebots.
Durch die nun vorgesehene pauschale Förderung
bedarfsnotwendiger Krankenhäuser im ländlichen Raum
auch für den Bereich der Kinder- und Jugendmedizin
wird bundesweit eine flächendeckende Versorgung
ermöglicht. Das ist aus rheinland-pfälzischer Sicht als
notwendiger Zwischenschritt vor einer grundlegenden
Reform des DRG-Systems, die auch dringend erfolgen
muss, absolut sinnvoll und längst überfällig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der
Gesetzentwurf sieht auch die Finanzierung von bis zu 20.000
Stellen für Pflegehilfskräfte in der Langzeitpflege vor.
Beabsichtigt ist damit ein Einstieg in eine
wissenschaftlich fundierte Personalbemessung in der Langzeitpflege.
Ziel eines solchen Personalbemessungsverfahrens ist eine
bessere Versorgung der pflegebedürftigen Menschen. Es
geht aber auch darum, die Arbeitsbedingungen in der
Langzeitpflege zu verbessern.
Wir Länder legen besonderen Wert darauf, dass die
Bundesregierung das weitere Vorgehen und die weiteren
Umsetzungsschritte mit uns eng abstimmt sowie
zusammen mit den Partnerinnen und Partnern der Konzertierten
Aktion Pflege über die ASMK. Dieses Anliegen haben
wir in einem Antrag zum Ausdruck gebracht.
Bitte lassen Sie mich im Zusammenhang mit der
Langzeitpflege noch auf das Folgende hinweisen: Der
Rettungsschirm in der Langzeitpflege war und ist eine
ganz wesentliche Vorbedingung für die Bewältigung der
Corona-Pandemie. Ich glaube, angesichts des aktuellen
Infektionsgeschehens kann kein Zweifel bestehen, dass
eine erneute Verlängerung – über den 31.12.2020
hinaus – dringend notwendig ist. Für den Schutz der
besonders pflegebedürftigen Menschen, die zu den besonders
vulnerablen Gruppen gehören, sind die Einrichtungen,
Dienste und Angebote auf diesen Rettungsschirm
angewiesen. Ich möchte deshalb an die Bundesregierung
appellieren, eine Verlängerung sehr zügig auf den Weg
zu bringen.
Gerne gehe ich noch auf den sogenannten präventiven
Hausbesuch ein. Präventive Hausbesuche haben das Ziel,
die auch im höheren Alter noch bestehenden erheblichen
Potenziale der Gesundheitsförderung und -prävention zu
erschließen. Es gibt mittlerweile in verschiedenen
Bundesländern Projekte, die zum Teil sehr erfolgreich sind.
Beispielsweise in Rheinland-Pfalz gibt es mit der
Gemeindeschwesterplus ein solches Projekt, das auf gute
Evaluationsergebnisse verweisen kann.
Die Tatsache, dass die Koalitionsvereinbarung auf
Bundesebene die Förderung des präventiven
Hausbesuchs aus Mitteln des Präventionsgesetzes beinhaltet,
ist ein weiterer Hinweis, dass dieser Ansatz
unterstützenswert ist. Mittel aus dem Präventionsgesetz können
bereits heute genutzt werden. Aber diese Finanzierung ist
zeitlich befristet. Wir benötigen hier umgehend eine
Verstetigung, damit die nachhaltige Fortführung dieser
guten Projekte gesichert werden kann. Deshalb setzen wir
uns dafür ein, dass sehr rasch eine dauerhafte
Finanzierung über das Präventionsgesetz ermöglicht wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend
möchte ich noch auf den kritischen Teil des
Gesetzentwurfs eingehen. Die berechnete Finanzierungslücke in
der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund
16 Milliarden Euro für das Jahr 2021 soll durch einen
ergänzenden Steuerzuschuss in Höhe von 5 Milliarden
Euro für die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt
werden. Weitere 8 Milliarden Euro zur Deckung der
Finanzierungslücke sollen neuerdings den Rücklagen der
Krankenkassen entnommen werden. Dadurch werden die
Krankenkassen bestraft, die solide gewirtschaftet und
vorausschauend geplant haben. Das lehnt Rheinland-
Pfalz nachdrücklich ab.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen mit einer
Vielzahl von Kostensteigerungen durch diverse
Gesetzgebungsverfahren rechnen. Ich denke dabei an die
Reform des Krankenhausfallmanagements im Rahmen
des MDK-Reformgesetzes, an die geplanten Änderungen
im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich, an die
Finanzierung von Corona-Tests durch den
Gesundheitsfonds oder an die Finanzierung ultrahochpreisiger
innovativer Arzneimittel. Gleichzeitig ist durch den
coronabedingten Einbruch der Gesamtwirtschaft mit
weniger Beitragseinnahmen zu rechnen. Krankenkassen,
deren Rücklagen nun abgeschöpft werden sollen, werden
aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerungen in
finanzielle Schieflage geraten; davon bin ich absolut
überzeugt.
Rheinland-Pfalz lehnt deshalb das Abschöpfen von
Rücklagen ab. Vielmehr sollte dem zu erwartenden
Defizit mit einem höheren Bundeszuschuss entgegengewirkt
werden. Dafür werden wir uns einsetzen. Wir hoffen auf
Korrektur im weiteren Gesetzgebungsverfahren. –
Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Frau
Staatsministerin!
Als Nächstes spricht Frau Ministerin Dr. Reimann aus
Niedersachsen.
Dr. Carola Reimann (Niedersachsen): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf des
Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung
und Pflege sieht tatsächlich einige deutliche
Verbesserungen vor.
Ich will hier zunächst den Bereich der Pflege
ansprechen. Die pflegerische Versorgung ist aktuell, unter der
Pandemiesituation, noch mehr denn je gefordert. Bereits
mit der Schaffung von zusätzlichen Stellen für Fachkräfte
wurde ein erster Schritt zur Verbesserung der
Versorgungssituation umgesetzt, der nun, ergänzt durch
zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte, flankiert werden soll.
Das haben die Kollegen schon erwähnt.
Den Ansatz, diese Verbesserungen ohne eine
finanzielle Mehrbelastung für die Bewohnerinnen und
Bewohner zu ermöglichen, begrüße ich sehr. Mit der Einführung
der neuen Personalbemessungsinstrumente wird ein
höherer Personalbedarf in der Pflege einhergehen. Durch
den Gesetzentwurf wird es ermöglicht, erste
Anpassungen der Personalstärken in den Einrichtungen
vorzunehmen und sich somit besser auf die zukünftige Situation
einzustellen.
Auch die Verbesserung der personellen Situation in
den Pflegeeinrichtungen trägt dazu bei – die Kollegin
Bätzing-Lichtenthäler hat es schon gesagt –, das
Berufsfeld Pflege attraktiver zu machen. Das ist etwas, was wir
sehr wünschen; denn wir brauchen auch zukünftig
Nachwuchskräfte für diese wichtige Arbeit.
Ich will auch zum präventiven Hausbesuch ein paar
Worte sagen. Mit der Empfehlung des
Gesundheitsausschusses wird die Bundesregierung aufgefordert, eine
rechtliche Grundlage für eine wirkliche Verbesserung in
diesem Feld zu schaffen. Unseren demografischen
Aufbau kennen Sie alle. Nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes wird die Zahl der 80-Jährigen und Älteren
bis zum Jahr 2050 weiter steigen; auch wir werden
dazugehören. Wenn sich die Prognose bewahrheitet, wird
dieser Personenkreis dann etwa 12 Prozent der
Gesamtbevölkerung betragen.
Die meisten unserer Seniorinnen und Senioren haben
den Wunsch, so lange wie möglich so selbstbestimmt wie
möglich in ihrer eigenen, vertrauten Häuslichkeit zu
leben. Alter und Krankheit lassen dann aber eine
selbstorganisierte Lebensführung allzu oft nicht mehr oder nur
noch begrenzt zu. Dann kommt es zu ganz erheblichen
Einschränkungen im täglichen Leben. Das bedeutet nicht
nur geringere Lebensqualität, das schlägt sich auch in
einem schlechteren Gesundheitszustand und natürlich in
erhöhter Sterblichkeit nieder.
Wie Sie wissen, haben wir in den Bundesländern ganz
unterschiedliche, aber sehr erfolgreiche Initiativen, um
diesen Personengruppen Präventionsangebote zu machen.
In Niedersachsen werden wir am Ende des Jahres mit der
zusätzlichen Unterstützung in Form von präventiv
aufsuchenden Hausbesuchen im vorpflegerischen Bereich
starten. In unserem Modellprojekt werden wir im
Rahmen präventiver Hausbesuche Menschen aufsuchen, die
das 80. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht
pflegebedürftig sind. Ziel ist es, den präventiven Gedanken in
der Pflegeversicherung zu stärken, um so allgemein eine
bessere Ausgangslage für eine weiter älter werdende
Gesellschaft zu schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein zentrales
Vorhaben des Gesetzentwurfs schafft aber keine verbesserte
Ausgangslage für die Herausforderungen, die wir vor uns
haben – ganz im Gegenteil –: Der Plan, die
Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen rigoros zur
Finanzierung des Fehlbetrags im Gesundheitswesen
heranzuziehen, schwächt die gesetzlichen Kassen in einer Situation,
in der wir starke Kassen zur Bewältigung der
Herausforderungen der Corona-Krise brauchen. Wir brauchen in
dieser Situation die organisatorische, aber auch die
finanzielle Stärke der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dabei hat die GKV aktuell – das ist schon
angeklungen – und auch im nächsten Jahr, bedingt durch die
Pandemie, deutlich weniger Einnahmen zu erwarten.
Zugleich sind durch die Folgen der Pandemie, aber auch
durch Leistungserweiterungen, die in den vergangenen
Jahren beschlossen wurden, erhebliche Mehrausgaben für
die Kassen und den Gesundheitsfonds entstanden. Das
gilt vor allem für die noch immer steigende Zahl von
Corona-Tests, PCR-Tests wie auch – neu – Antigen-
Tests. Zur Finanzierung dieses Defizits soll dem
Gesetzentwurf nach der Bundeszuschuss um 5 Milliarden erhöht
werden. Diese Erhöhung reicht bei Weitem nicht aus.
Deshalb sieht der Gesetzentwurf einen noch größeren
Betrag zur Finanzierung des Fehlbetrags aus den
Reserven der Krankenkassen vor, und zwar insgesamt in Höhe
von 8 Milliarden. Konkret sollen alle Kassen mit
Finanzreserven, die 0,4 Prozent ihrer jeweiligen Monatsausgabe
übersteigen, 66,1 Prozent des übersteigenden Betrags an
den Gesundheitsfonds abführen. Wir reden hier von
Beträgen, die, je nach Größe und Vermögen der Kasse,
etliche Millionen, sogar Hunderte von Millionen
erreichen.
Die Stabilität und die Planbarkeit der Beitragssätze auf
Kassenseite werden durch diese Vermögensabgabe
deutlich verringert oder gar unmöglich gemacht, und das ist
noch freundlich gesagt. Erste Kassen berichten davon,
dass ihnen bei der Umsetzung des Gesetzentwurfs schon
im nächsten Jahr sogar die Insolvenz droht. Das betrifft
nicht nur Kassen, die knapp gerechnet haben. Nein, es
wird auch und besonders die Kassen treffen, die solide
gewirtschaftet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann
man keinem Versicherten erklären. Kleine
Betriebskrankenkassen – auch das ist schon angeklungen – laufen
nach einem solchen Aderlass Gefahr, schon bei einem
kostenintensiven Versorgungsfall in die Pleite zu
rutschen. Die Vermögensabgabe stellt deshalb einen
unverhältnismäßigen Eingriff in die Finanzsouveränität der
gesetzlichen Krankenkassen dar. Krankenkassen, die gut
gewirtschaftet und sich an die bislang bestehenden
Regelungen gehalten haben, werden so bestraft. Letztlich
würden neben der Verzerrung des Wettbewerbs, der auch
zwischen den Kassen besteht, völlig falsche Anreize für
die Zukunft gesetzt. Die Botschaft ist nämlich:
Wirtschaftliches Handeln lohnt sich nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Form
der Enteignung von Geldern der Kassen lehnt
Niedersachsen ab. Deshalb bitte ich um Unterstützung der
Anträge, die die Bundesregierung auffordern, im
Hinblick auf die Regelungen der GKV-Finanzierung diesen
Gesetzentwurf deutlich zu überarbeiten und den GKV-
Versicherten das Signal zu senden, dass sich der
wirtschaftliche Einsatz ihrer Versichertenbeiträge weiter
lohnt. – Danke schön.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Frau
Ministerin Dr. Reimann!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen und bitte
um Ihr Handzeichen für:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 2.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Damit entfallen Ziffer 4 und Ziffer 6.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit entfallen Ziffer 7 und der Landesantrag.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Nun Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Das ist die klare
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 26:
TOP 26
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der technischen
Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung
weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz)
(Drucksache 562/20)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor, es sei denn, es
hat sich jemand spontan entschieden, ans Mikrofon zu
kommen? – Das ist nicht der Fall.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen. Daraus
rufe ich auf:
Ziffer 3! – Mehrheit.
Damit entfallen Ziffern 8 und 9.
Ziffer 6! – 33 Stimmen; Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Die deutliche Mehrheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 19.
Ziffer 20! – Die klare Mehrheit.
Ziffer 25! – Mehrheit.
Ziffer 28! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Landesantrag! –
Mehrheit.
Ziffer 37! – Mehrheit.
Damit entfallen Ziffern 34 und 39.
Nun Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten
Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Klare Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 27:
TOP 27
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und
Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen
Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze
(Registermodernisierungsgesetz – RegMoG)
(Drucksache 563/20)
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister
Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Bitte das Handzeichen für Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Bei Ziffer 5 ist die Abstimmung nach Buchstaben
gewünscht:
Zunächst das Handzeichen für Buchstaben a und e
gemeinsam! – Minderheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Buchstabe c! – Minderheit
Buchstabe d! – Mehrheit.
1 Anlage 15
Buchstabe f! – Minderheit.
Buchstabe g! – Minderheit.
Buchstaben h und i gemeinsam! – Mehrheit.
Buchstabe j! – Minderheit.
Buchstabe k! – Mehrheit.
Buchstabe l! – Minderheit.
Buchstabe m! – 37 Stimmen; Mehrheit.
Weiter mit Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Nun Ihr Handzeichen für den Landesantrag in
Drucksache 563/2! – Minderheit.
Ziffer 10 der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Ich ziehe Ziffer 33 vor. Bitte das Handzeichen für
Ziffer 33! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Damit entfallen die Ziffern 14 bis 18.
Ziffer 21! – Die klare Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 22.
Ziffer 24! – Mehrheit.
Ziffer 26! – Minderheit.
Ziffer 30! – 100 Prozent; Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 31.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – 69 Stimmen;
mehr kann man nicht haben.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Punkt 28:
TOP 28
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des
Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Drucksache
564/20)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung
zu Protokoll2 hat Frau Staatsministerin Bätzing-
Lichtenthäler (Rheinland-Pfalz) abgegeben.
2 Anlage 16
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Ich beginne mit den Ausschussempfehlungen. Daraus
rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 2.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Auf Wunsch wird Ziffer 17 getrennt nach Buchstaben
abgestimmt:
Zunächst Ihr Handzeichen für die Buchstaben a und b
gemeinsam! – Klare Mehrheit.
Bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe c! – Mehrheit.
Weiter mit Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 28! – Mehrheit.
Ziffer 38! – Mehrheit.
Ziffer 41! – Mehrheit.
Ziffer 45! – Minderheit.
Ziffer 46! – Minderheit.
Ziffer 47! – Mehrheit.
Ziffer 48! – Mehrheit.
Ziffer 49! – Minderheit.
Ziffer 53! – Mehrheit.
Ziffer 57! – Mehrheit.
Nun kommen wir zu dem Landesantrag. Wer ist
dafür? – 69 Stimmen; Mehrheit.
Zurück zu den Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 58! – Mehrheit.
Ziffer 60! – Mehrheit.
Ziffer 61! – Mehrheit.
Ziffer 63! – Mehrheit.
Ziffer 64! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – 69 Stimmen;
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Tagesordnungspunkt 29:
TOP 29
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts
(Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG
2021) (Drucksache 565/20)
Wir haben eine Wortmeldung: Herr Minister Claussen
aus Schleswig-Holstein.
Claus Christian Claussen (Schleswig-Holstein):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als die
Rechtsanwaltschaft im vorletzten Jahr auf die
Notwendigkeit einer Vergütungsanhebung hinwies, hat keiner
von uns ahnen können, unter welch schwierigen
Bedingungen wir nun über dieses berechtigte Anliegen zu
beraten haben.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die
Länderhaushalte werden mehr und mehr bezifferbar, und es
versteht sich von selbst, dass der Gestaltungsspielraum
auch in den Justizhaushalten hierdurch nicht größer wird.
In dieser Situation dürfen wir aber die Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte nicht alleinlassen. Ihre angemessene
Vergütung ist wichtig für einen funktionierenden
Rechtsstaat. Ihre berechtigten Interessen dürfen nicht
ausgespielt werden gegen die Ausstattungsanforderungen
unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Die Justizministerkonferenz im vergangenen Jahr hat
es auf den Punkt gebracht: Die dauerhafte Sicherung
einer leistungsstarken Justiz liegt im gemeinsamen
Interesse von Bund, Ländern, Rechtsdienstleistern und
Rechtsuchenden. Wir brauchen angemessene Vergütungssätze
genauso wie eine angemessene personelle und sächliche
Ausstattung der Justiz.
Mit dieser Maßgabe beauftragte die
Justizministerkonferenz die Länder Hamburg, Hessen und Schleswig-
Holstein, Gespräche mit der organisierten Anwaltschaft,
das heißt dem Deutschen Anwaltverein und der
Bundesrechtsanwaltskammer, zu führen. Diese Gespräche unter
der Leitung Schleswig-Holsteins haben in konstruktiver
Atmosphäre zu einer Verständigung in Form eines
Eckpunktepapiers geführt, welches dem vorliegenden
Entwurf eines Kostenrechtsänderungsgesetzes zugrunde
liegt.
Lassen Sie mich die Kernpunkte kurz
zusammenfassen: erstens eine lineare Erhöhung sowohl der
Rechtsanwalts- als auch der Gerichtsgebühren um jeweils
10 Prozent,·zweitens eine Anhebung des Regelstreitwerts
in Kindschaftssachen von 3.000 auf 4.000 Euro,·drittens
eine Sonderanpassung der Rechtsanwaltsgebühren in
sozialrechtlichen Verfahren und viertens eine Anhebung
der PKH-Kappungsgrenze von 30.000 auf 50.000 Euro,
um die Übernahme von Prozesskostenhilfemandaten
attraktiver zu machen.
Ich bin dankbar für die konstruktive Atmosphäre
sowohl in den Ländergesprächen mit der Anwaltschaft
als auch in dem fachlichen Austausch mit dem
Bundesjustizministerium. Zusammen ist uns im Bereich der
Rechtsanwaltsvergütung und der Gerichtskosten ein guter
Kompromiss gelungen, der Maß und Mitte wahrt.
Ebenso wichtig finde ich die teilweise erheblichen
Anhebungen insbesondere für Sachverständige,
Dolmetscherinnen und Dolmetscher, aber beispielsweise auch im
Bereich der Aufwandsentschädigungen für Zeugen und
ehrenamtliche Richter.
Ich will aber auch ehrlich sagen: So notwendig diese
Anhebungen sind, sie schmerzen die Länderhaushalte.
Eine vollständige Gegenfinanzierung durch
Gerichtsgebührenerhöhungen ist nicht möglich. Doch den
sozialen Rechtsstaat, den wir uns alle wünschen, müssen wir
uns an dieser Stelle etwas kosten lassen, wenn wir auch
in Zukunft beispielsweise auf qualifizierte
Sachverständige zurückgreifen wollen.
Die Beratungen im Rechtsausschuss haben gezeigt,
dass das Kostenrechtsänderungsgesetz an einigen
Punkten noch nachgebessert werden kann – aus meiner Sicht:
muss. Nennen will ich hier insbesondere die Fragen der
Dolmetschervergütung und der Gerichtsgebühren für
kurze Betreuungen. Angesichts der bereits erwähnten
konstruktiven Beratungen mit dem
Bundesjustizministerium im Vorfeld des Entwurfs bin ich zuversichtlich, dass
der Bund die berechtigten Änderungsanliegen der Länder
nicht unbeachtet lässt.
Umgekehrt darf aber auch uns Länder der Mut nicht
verlassen. Wir haben ein ausgewogenes Gesamtpaket vor
uns. Wer jetzt über das Datum des Inkrafttretens neu
verhandeln will, muss über das ganze Gesetz neu
verhandeln, und davon kann ich nur dringend abraten. Das
Kostenrechtsänderungsgesetz muss jetzt kommen. – Vielen
Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Herr
Minister Claussen!
Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich
auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – 69 Stimmen;
klare Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 30:
TOP 30
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern
mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
(Drucksache 566/20)
Ich habe eine Wortmeldung: Herr Senator Dr.
Behrendt aus Berlin.
Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte
Anwesende! Lassen Sie mich mit etwas Positivem beginnen:
Die Bundesregierung will intergeschlechtliche Kinder
besser schützen. Das ist zu begrüßen.
Konkret sollen intergeschlechtliche Kinder zum
Beispiel besser vor Operationen an den inneren und äußeren
Geschlechtsmerkmalen geschützt werden. Schließlich
haben diese Operationen Folgen, die nicht mehr
rückgängig zu machen sind. Es war höchste Zeit, dass sich die
Bundesregierung mit diesem Thema befasst. Dabei
möchte ich ausdrücklich betonen, dass es auch dem
beharrlichen Engagement und den jahrelangen Kämpfen
vieler inter* Personen zu verdanken ist, dass wir heute
hier über dieses Gesetz sprechen.
Meine Damen und Herren, wenn man den
Gesetzestext jedoch liest, dann stellt man fest: Mit diesem
Entwurf bleibt die Bundesregierung auf halber Strecke
stehen. Sie verfolgt zwar das Ziel, intergeschlechtliche
Kinder besser zu schützen, sie erreicht dieses Ziel jedoch
nicht. Der Gesetzentwurf bietet eben keinen
ausreichenden Schutz. Er hat entscheidende Lücken, und das ist
schade. Denn wenn wir uns dieses Themas annehmen,
dann sollten wir das nicht halbherzig tun. Dafür ist das
Thema zu wichtig, schließlich betrifft es das Kindeswohl
und das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf
geschlechtliche Selbstbestimmung.
Eine wesentliche Lücke besteht beispielsweise bei
dem Kreis der zu schützenden Personen. Der
Gesetzentwurf schützt nur die nicht einwilligungsfähigen
Minderjährigen. Einwilligungsfähige Minderjährige bleiben
außen vor, was nicht recht nachvollziehbar ist.
Nehmen wir das Beispiel eines 14-jährigen
intergeschlechtlichen Teenagers! Dieser 14-jährige Teenager
kennt aus den Medien nur Männer und Frauen. Auch in
der Schule sieht er nur Jungen und Mädchen. In seinem
sozialen Umfeld hat er nie eine inter* Person
kennengelernt, niemanden, der ihm womöglich als Vorbild dienen
könnte, niemanden, der ihm zeigt: Dein Leben gelingt dir
auch mit einem unversehrten intergeschlechtlichen
Körper. Stattdessen fühlt sich dieser Teenager als
Außenseiter. Dieser 14-jährige Teenager stimmt also einer
Operation zu, weil sie sein Leben kurzfristig scheinbar leichter
macht.
Diese Entscheidung für eine Operation hat aber Folgen
für die kommenden Jahrzehnte. Die Entscheidung für
eine Operation hat Folgen, bis dieser 14-jährige Teenager
in Rente geht und sogar darüber hinaus. Folgen, die nicht
mehr rückgängig zu machen sind. Diese irreversiblen
körperlichen und seelischen Auswirkungen kann der 14-
jährige Teenager in dieser Situation kaum überblicken.
Liebe Anwesende, diesem jungen Menschen bietet der
vorliegende Gesetzentwurf keinen hinreichenden Schutz.
Oder anders formuliert: Auch die einwilligungsfähigen
Kinder und Jugendlichen sollten in den Schutzbereich des
Gesetzes mit aufgenommen werden. Eine Regelung für
einwilligungsfähige Kinder fehlt in diesem
Gesetzentwurf jedoch. Das ist allerdings wichtig. Denn nur so
können das Kindeswohl und das verfassungsrechtlich
geschützte Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung
tatsächlich effektiv geschützt werden.
Das Beispiel zeigt eine weitere Lücke dieses Gesetzes
auf:
Wenn Minderjährige überhaupt einem solchen Eingriff
ausgesetzt werden sollen, dann müssen sie und ihre
Eltern vorab beraten werden. Eine solche Beratung sollte
zwingend vorgeschrieben werden. Den betroffenen
Kindern und ihren Eltern müssen die Folgen eines solchen
Eingriffs deutlich gemacht werden. Nur so kann eine
Entscheidung getroffen werden, die Kinder und Eltern
später nicht bereuen.
Eine sogenannte Peer-to-Peer-Beratung ist für die
Eltern und das Kind daher unerlässlich, schon weil dies
einen zusätzlichen Schutz für das betroffene Kind bietet.
Daher sollte eine solche Beratung verpflichtender
Bestandteil des familiengerichtlichen
Genehmigungsverfahrens werden. Auch das ist eine grundlegende
Voraussetzung, um das Kindeswohl und das
verfassungsrechtlich geschützte Recht auf geschlechtliche
Selbstbestimmung tatsächlich zu schützen. Aber auch das fehlt bisher
in dem Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, in einem dritten zentralen
Punkt erfüllt der Gesetzentwurf die Erwartungen nicht:
Wir wissen immer noch zu wenig über die Praxis
geschlechtsverändernder Eingriffe und über die
konkreten Auswirkungen derartiger Eingriffe. Ein transparentes
Monitoring aller Eingriffe an Kindern in der
Krankenhausstatistik und eine regelmäßige wissenschaftliche
Evaluation würden uns hier weiterhelfen. Mit einer
entsprechenden gesetzlichen Regelung könnten wir das
ermöglichen. Mit einer gesetzlichen Regelung könnten
wir ein transparentes Monitoring schaffen und mehr Licht
ins Dunkel bringen. Auch damit könnten das Kindeswohl
und das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf
geschlechtliche Selbstbestimmung tatsächlich geschützt
werden. Aber auch das fehlt bisher in dem
Gesetzentwurf.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass nicht
einmal zuverlässige Zahlen dazu vorliegen, wie viele
intergeschlechtliche Personen es in Deutschland gibt.
Selbst in der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es
– ich zitiere –:
Die Schätzungen zur Gesamtzahl aller in der
Bundesrepublik Deutschland lebenden Personen
mit Varianten der körperlichen
Geschlechtsmerkmale variieren stark.
Meine Damen und Herren, junge Menschen, die von
dem Schutzbereich dieses Gesetzentwurfs ausgeschlossen
sind, dringende Beratungsangebote, die von dem
Gesetzentwurf nicht berücksichtigt werden, und die verpasste
Chance, Erkenntnisse über die Folgen
geschlechtsverändernder Eingriffe bei Kindern zu erlangen – diese
zentralen Lücken weist der Gesetzentwurf auf. Und das sind
nur die wesentlichen Lücken. Ebenso fehlen Regelungen
zur Verjährung bei rechtswidrigen Eingriffen. Auch
Entschädigungsmöglichkeiten werden außen vor gelassen.
Nicht zuletzt bleibt die historische Aufarbeitung
staatlicher Schutzpflichtverletzungen völlig unberücksichtigt.
Ich habe eingangs erwähnt: Es ist gut und richtig, dass
intergeschlechtliche Kinder besser vor operativen
Eingriffen geschützt werden sollen. Wenn wir
intergeschlechtliche Kinder aber tatsächlich besser schützen
wollen, dann braucht es mehr als das, was in diesem
Gesetzentwurf steht. Wenn wir intergeschlechtliche
Kinder tatsächlich besser schützen wollen, dann müssen die
von mir aufgezeigten Lücken dieses Gesetzentwurfs bei
der weiteren Beratung noch geschlossen werden. –
Herzlichen Dank.
Präsident Dr. Reiner Haseloff: Danke, Herr
Senator Dr. Behrendt!
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister
Hermann (Baden-Württemberg) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
1 Anlage 17
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 31:
TOP 31
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Umweltschadensgesetzes, des
Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 567/20)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
Auch dieser Tagesordnungspunkt ist erledigt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 32:
TOP 32
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein
fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht
4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher
Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) (Drucksache
568/20)
Wortmeldungen liegen nicht vor. – Eine Erklärung
zu Protokoll1 hat Frau Ministerin Honé (Niedersachsen)
für Herrn Minister Dr. Althusmann abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 6.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Dann bitte Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
1 Anlage 18
(Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff [Thüringen]:
Entschuldigung! Könnten Sie bitte noch einmal
abstimmen lassen!)
Ziffer 13 noch einmal! – Jetzt ist es die Mehrheit.
Damit entfallen der Landesantrag und Ziffer 18.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
Stellung genommen.
Tagesordnungspunkt 33:
TOP 33
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer
energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 569/20, zu
Drucksache 569/20)
Wir haben drei Wortmeldungen. Als Erster spricht
Herr Minister Professor Dr. Pinkwart aus Nordrhein-
Westfalen.
Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Nordrhein-
Westfalen):
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit
- part_of_vorgang → Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkont
- part_of_vorgang → Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung de
- spoke_in ← Anjes Tjarks (Rede (zu Protokoll gegeben))