Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)
Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Frist des 28. Februar 2019 verstreichen lassen ( www.misereor.de/presse/pressemeldungen-misereor/bundesregierung-verweigert-kommentierung-von-un-abkommen-zu-wirtschaft-und-menschenrechten/ ), bis zu der sie den ersten Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten hätte schriftlich kommentieren und sich dazu positionieren können, und wie gedenkt sie, in Zukunft den multilateralen Prozess auf UN-Ebene zur Durchsetzung der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Durchsetzung von Menschenrechten in globalen Wertschöpfungsketten zu stärken. Sie leistet vielfältige Aktivitäten, um die weltweit anerkannten Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2011 im Konsens angenommen hat, umzusetzen.
Ein zentrales Instrument dazu ist der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ – kurz NAP –, welcher der Implementierung dieser Leitprinzipien dient. Die Bundesregierung ist im Umsetzungsprozess des umfangreichen NAP-Maßnahmenkatalogs, der bis 2020 angelegt ist, in vielen Punkten gut vorangekommen.
Beim Entwurf eines Abkommens im sogenannten „UN-Treaty-Prozess“ handelt es sich um ein sogenanntes „gemischtes Abkommen“, das sowohl Zuständigkeiten der EU wie auch der Mitgliedstaaten umfasst.
In diesem Fall kann die umfassende Kommentierung eines Abkommensentwurfs nur auf Grundlage eines Verhandlungsmandats der EU geschehen. Der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission haben bisher keinen Entwurf für ein solches Verhandlungsmandat vorgelegt. Sie begründen diesen Schritt mit den bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament und der folgenden Neuformierung der Europäischen Kommission. Es sollen vor dieser Neuformierung keine Festlegungen vorweggenommen werden.
Im vergangenen Jahr hatten die EU-Mitgliedstaaten und der Europäische Auswärtige Dienst sich darauf geeinigt, dass die EU sich „kritisch-konstruktiv“ in den Treaty-Prozess einbringt.
Hinter dieser Position steht die Bundesregierung weiterhin und fordert den EAD auf, diese Haltung mit Leben zu füllen.
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