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Zu dem Vorschlag der EU-Kommission "Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 - 2034" (Antwort zu Drs. 21/1308)

dip / drucksache 22.09.2025 · WP 21 · 21/1730 · Antwort · Original ↗

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Zu dem Vorschlag der EU-Kommission "Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 - 2034" (Antwort zu Drs. 21/1308) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1730 21. Wahlperiode 22.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Chantal Kopf, Dr. Sandra Detzer, Ayşe Asar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1308 – Zu dem Vorschlag der EU-Kommission „Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 – 2034“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den kommenden zwei Jahren verhandeln die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten im Rat und das Europäische Parlament den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028. Dieser muss Antworten auf historische Herausforderungen geben: den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die allgemeine geopolitische Instabilität, die Störungen der globalen Handelsbeziehungen sowie die Klimakrise und die Transformation der Wirtschaft. Am 16. Juli 2025 präsentierte die Kommission ihren Vorschlag (COM(2025) 570 final), der bis Ende 2027 verhandelt werden soll. Vorgeschlagen sind 1 763 Mrd. Euro, was 1,26 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht, einschließlich der Kosten für die Rückzahlung der Corona-Hilfen (NGEU = NextGenerationEU). Der Vorschlag sieht ein einfacheres Ausgabensystem mit mehr Flexibilität sowie eine Straffung von 52 auf 16 Programme im Rahmen von drei Säulen vor: 1. Nationale und Regionale Partnerschaftspläne, 2. Europäischer Wettbewerbsfonds und 3. Globales Europa. Zudem hat die EU- Kommission die Einführung neuer Eigenmittel vorgeschlagen, um die NGEU- Schulden ohne Haushaltskürzungen abzubauen, aber auch um zusätzliche Einnahmen zu schaffen. Diese sollen sich ergeben aus Mitteln aus dem Emissionshandelssystem (ETS 1), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), aus Abgaben für Elektronikabfälle, einer Tabakverbrauchsteuer und einer Abgabe für Unternehmen mit Sitz in der EU (bei Umsatz von mindestens 100 Mio. Euro in Europa). Die Bundesregierung hat in ersten Reaktionen den Vorschlag der EU- Kommission deutlich kritisiert: Ein umfassender Aufwuchs des EU-Haushalts sei nicht vermittelbar in Zeiten, in denen alle Mitgliedstaaten erhebliche Anstrengungen zur Konsolidierung der nationalen Haushalte unternehmen müssten (www.tagesschau.de/ausland/europa/haushalt-eu-bundesregierung-kritik-10 0 .html). Zudem hat sie die Unternehmensabgabe, Tabakverbrauchsteuern (www.wiwo.de/dpa/finanzen-klingbeil-vieles-im-eu-haushalt-nicht-zustimmu ngsfaehig/30406732.html) und eine Digitalsteuer für große Tech-Konzerne (www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/digitalsteuer-reiche-102.html) als neue Eigenmittel abgelehnt. Alternative neue Eigenmittel hat die Bundesregierung bislang nicht benannt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Führende Haushaltspolitiker der Europäischen Volkspartei (EVP) kritisierten, dass durch den Vorschlag große Teile des Haushalts ohne Beteiligung des Parlaments verändert werden könnten (https://taz.de/EU-Kommission/!6098353/) und dass der vorgeschlagene Haushalt nicht ausreiche, um sowohl die NGEU- Schulden zurückzuzahlen als auch neue (Verteidigung und Wettbewerbsfähigkeit) wie traditionelle (Landwirtschaft und Kohäsion) Prioritäten zu finanzieren (www.msn.com/de-de/politik/beh%C3%B6rde/eu-kommission-schl%C3% A4gt-erh%C3%B6hung-des-eu-haushalts-auf-zwei-billionen-euro-vor/ar-AA1 IIIlW?ocid=BingNewsSerp). Schon im Juni 2025 hat die Bundesregierung mit einem Positionspapier gegenüber der EU-Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten Stellung bezogen (www.euractiv.com/wp-content/uploads/sites/2/2025/06/Euractiv.pdf). Auch das Europäische Parlament hat am 7. Mai 2025 mit einer Entschließung (A10-0076/2025 / 2024/2051(INI)) seine Prioritäten für den nächsten MFR ab 2028 mit den Stimmen der EVP, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D), Renew Europe (RENEW) beschlossen. Es fordert einen Haushalt, der auf geopolitische Herausforderungen wie den Rückzug der USA, auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, auf wirtschaftliche und soziale Unsicherheiten, globale Wettbewerbsnachteile sowie die Klima- und Biodiversitätskrise reagiert. Zentral sei die Finanzierung öffentlicher europäischer Güter mit eindeutigem Mehrwert gegenüber einer nationalen Finanzierung. Das Parlament verweist auf den Draghi-Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit und fordert eine verstärkte Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen, höhere Verteidigungsausgaben ohne Kürzung bei sozialen oder umweltpolitischen Zielen, einen klaren Beitrag zur Klimaneutralität bis 2050 (inklusive der Unterstützung bei Zielen für 2030 und 2040), direkte Mittelverwaltung für Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz auf Grundlage des LIFE-Programms (LIFE = L’Instrument Financier pour l’Environnement) und neue Finanzierungsinstrumente (inklusive einer gemeinsame Mittelaufnahme durch EU-Anleihen), auch um auf EU-weite Krisen wie im Sicherheitsbereich reagieren zu können. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Am 16. Juli 2025 präsentierte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028. Die Bundesregierung prüft den Vorschlag derzeit im Detail. Zu den Vorschlägen fehlen noch weiterführende und detaillierte Angaben der Kommission, die Einfluss auf die Haltung und abschließende Positionierung der Bundesregierung haben werden. Die Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit der Kommission sowie der dänischen EU-Ratspräsidentschaft. Zu Details der laufenden Verhandlungen zum neuen MFR äußert sich die Bundesregierung nicht.  1. Was konkret meint die Bundesregierung damit, wenn in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und ihrem Positionspapier zum MFR von einem modernisierten MFR spricht, „der den historischen Herausforderungen Rechnung trägt und Ausgaben mit europäischem Mehrwert priorisiert, der dem Anspruch an eine geopolitisch handlungsfähige EU Rechnung trägt und sich nicht zuerst am Status quo orientiert“, wo entspricht der Vorschlag der EU-Kommission diesem Verständnis, und wo nicht? Unter einem modernisierten, zukunftsfähigen MFR versteht die Bundesregierung insbesondere einen MFR, der die Finanzierung europäischer öffentlicher Güter, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union (EU), investive Zukunfts-, Innovations- und Transformationsausgaben sowie die europäische Sicherheit und Verteidigungsbereitschaft priorisiert, der zugleich alle bestehenden Ausgaben auf ihre Wirksamkeit überprüft, Rechtsstaatlichkeitsinstrumente konsequent anwendet, weiterentwickelt und ausbaut, der flexibler ist, um auf unvorhergesehene Ereignisse wirksam reagieren zu können, und der Bürokratie durch schlankere Strukturen, weniger Programme und konkrete Vereinfachungen für die Begünstigten abbaut sowie die Rolle der Mitgliedstaaten stärkt. Der Kommissionsvorschlag mit seinen vereinfachten Strukturen und stärkeren Ausrichtung an den politischen Prioritäten der EU, insbesondere Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit sowie Verteidigungsbereitschaft, folgt grundsätzlich einem solchen Reform- und Modernisierungsansatz. Dieser Kurs ist richtig, um Europa stark zu machen für die Zukunft. Die Bundesregierung unterstützt zudem Vorschläge für zielgerichtete Investitionen und Reformen, Rechtsstaatlichkeitskonditionalität und eine Erhöhung der Flexibilität. Hingegen widersprechen unter anderem das von der Kommission vorgeschlagene zu hohe Volumen des neuen MFR, neu vorgeschlagene kreditfinanzierte Elemente, der Wegfall der Korrekturen für das Bruttonationaleinkommen (BNE)-Eigenmittel und die vorgeschlagene direkte EU-Besteuerung von Unternehmen dem Verständnis der Bundesregierung von einem modernisierten MFR. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Welchen Stellenwert haben für die Bundesregierung im nächsten MFR – neben der Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit – der Klimaschutz sowie der Schutz der Natur und der Biodiversität? Eine bezahlbare, sichere und klimafreundliche Energieversorgung ist eine zentrale Voraussetzung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Eine Quote für Klima- und Biodiversitätsfinanzierung könnte horizontale Ziele des MFR unterstützen. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik muss die Rolle von Einkommensanreizen bei der Erbringung von Klima-, Umwelt und Tierwohlleistungen deutlich gestärkt werden.  3. Teilt die Bundesregierung den Ansatz der EU-Kommission, der eine einheitliche Anwendung horizontaler Prioritäten im gesamten EU-Haushalt sowohl in Bezug auf Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Wasser, Bekämpfung von Umweltverschmutzung, Kreislaufwirtschaft als auch in Bezug auf den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, die Sozialpolitik und die Gleichstellung der Geschlechter vorsieht, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die einheitliche Anwendung horizontaler Prioritäten im gesamten EU-Haushalt. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Teilt sie ebenso, dass es ein allgemeines Ausgabenziel für Klima- und Umweltziele von mindestens 35 Prozent des Gesamtbetrags der EU- Haushaltsmittel geben soll, das der Unterstützung der Ziele des europäischen Grünen Deals dienen soll, wenn ja, wird sie sich auch im Kontext des Bürokratieabbaus dafür einsetzen, dass dieses Ziel nicht abgeschwächt wird, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. Unterstützt sie den Ansatz der EU-Kommission, die Auszahlung von EU-Mitteln davon abhängig zu machen, dass Mitgliedstaaten die Charta der Grundrechte sowie die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einhalten – etwa bei der Umsetzung nationaler und regionaler Pläne entlang den Empfehlungen der Rechtsstaatsberichte oder des Wettbewerbsfonds –, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt die konsequente Anwendung, die Weiterentwicklung und den Ausbau von Rechtsstaatlichkeitsinstrumenten. Dazu gehören grundsätzlich auch die von der Kommission vorgeschlagenen horizontalen Grundrechte- und Rechtsstaatlichkeitskonditionalitäts-Mechanismen im Rahmen der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP), die Geltung der Konditionalitätsverordnung für den gesamten EU-Haushalt sowie die Stärkung des Rechtsstaatlichkeitsberichts im Kontext des EU-Haushalts.  6. Hält sie dabei eine stärkere Rolle des Europäischen Parlaments sowie ausreichende Ressourcen für die EU-Betrugsbekämpfungsbehörden (OLAF, EU-Staatsanwaltschaft) für erforderlich, um die Kontrolle und Transparenz im Verfahren zu gewährleisten, und wenn nein, warum nicht? Kontrolle und Transparenz sind zentrale Elemente für die Überwachung der regelkonformen Umsetzung des MFR. Hierzu kann auch ein Ausbau des vorhandenen Instrumentariums beitragen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  7. Befürwortet die Bundesregierung den Ansatz der EU-Kommission, Geld, das wegen nicht umgesetzter Reformen einbehalten wurde, künftig für Programme einzusetzen, die gezielt Demokratie, Zivilgesellschaft, Medienfreiheit und den Kampf gegen Korruption stärken, und wenn nein, warum nicht?  8. Hält die Bundesregierung die Förderung der Zivilgesellschaft – z. B. von Vereinen und Nichtregierungsorganisationen [NGOs] – für zentral zur Stärkung des Pluralismus in unseren Demokratien, wenn ja, wie sollte diese konkret ausgestaltet sein, wird sie sich dafür einsetzen, dass die Mittel dafür auch im Rahmen des neuen Instruments AgoraEU mindestens auf heutigem Niveau – u. a. im bisherigen Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ – fortgeführt werden, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen, engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen einer demokratischen Gesellschaft. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge zum Steuerungsmechanismus für die Umsetzung des nächsten MFR, insbesondere im Hinblick auf demokratische Kontrolle und Transparenz, teilt sie den Plan der EU-Kommission, angesichts der größeren Flexibilität im Haushalt durch einen neuen politischen Steuerungsmechanismus zu gewährleisten, dass das Europäische Parlament und der Rat Entscheidungshoheit über die Prioritätensetzung für EU-Programme haben, wenn ja, spricht sie sich für klare Mitspracherechte des Europäischen Parlaments aus, unterstützt sie dazu etwa auch eine Umsetzung auf Grundlage Delegierter Rechtsakte anstelle von Durchführungsrechtsakten, und wenn nein, warum nicht? 10. Unterstützt die Bundesregierung den Ansatz, dass sich der Steuerungsmechanismus auf einen nach Politikbereichen gegliederten Strategiebericht stützt, der gemeinsam von Parlament, Rat und Kommission vereinbarte Prioritäten enthält, wenn ja, wie könnte nach Auffassung der Bundesregierung eine starke rechtsverbindliche Vereinbarung als Grundlage der gemeinsamen Prioritätensetzung aussehen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung prüft den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines neuen politischen Steuerungsmechanismus. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um sicherzustellen, dass trotz flexibler Mittelumschichtungen mit dem nächsten MFR zentrale strategische Ziele in den Bereichen a) Klimaschutz, Umweltschutz und Biodiversität erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht? b) Energiewende, Dekarbonisierung der Industrie und Forschungsförderung erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht? c) Förderung der Zivilgesellschaft, Bildung und Soziales erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht? d) grenzüberschreitender Verkehr, Sicherheit und Katastrophenschutz sowie Verteidigung erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht? e) nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte und Armutsbekämpfung erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11a bis 11e werden gemeinsam beantwortet. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des aktuellen MFR zeigen, dass der EU- Haushalt flexibler gestaltet werden muss, um auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können. Gleichzeitig braucht es ein Mindestmaß an Planbarkeit und Verlässlichkeit, um Programmziele zu erreichen. Mindestzuweisungen können hierfür ein Instrument sein. Darüber hinaus ist die Frage der Mittelzuweisung abhängig von der Klärung des Gesamtvolumens des MFR, der ebenfalls noch Gegenstand der aktuellen Verhandlungen ist. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Welche konkreten Ausgaben sind nach Auffassung der Bundesregierung „Ausgaben mit europäischem Mehrwert“? Nach Auffassung der Bundesregierung können „Ausgaben mit europäischem Mehrwert“ u. a. Ausgaben zur Finanzierung europäischer öffentlicher Güter sowie Zukunfts-, Innovations- und Transformationsinvestitionen sein oder solche, die die europäische Wettbewerbsfähigkeit sowie Sicherheit und Verteidigungsbereitschaft der EU stärken. 13. Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage, dass das von der Kommission vorgeschlagene Gesamt-Volumen mit 1,26 Prozent des BNP der EU zu hoch sei, angesichts der selbst beschriebenen neuen Herausforderungen für die EU? 14. Weshalb schließt die Bundesregierung angesichts der herausfordernden Lage eine Erhöhung des nächsten MFR aus, obwohl auch zur Bewältigung der Corona-Pandemie mehr Mittel für notwendig erachtet wurden, das Europäische Parlament in seiner Stellungnahme zum MFR die derzeitige Obergrenze für Ausgaben in Höhe von 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-27 für nicht ausreichend zur Bewältigung aktueller Krisen und Herausforderungen hält und der Haushaltsberichterstatter des Europäischen Parlaments die Höhe des Kommissionsvorschlags als zu niedrig erachtet? 15. Was entgegnet die Bundesregierung dem Argument, dass nach Abzug der Rückzahlung der Schulden aus dem Corona-Wiederaufbauinstrument (NGEU) und unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung, der Vorschlag lediglich 0,04 Prozent des BNP der EU über dem des aktuellen MFR liege, zu dem der zusätzliche Corona-Wiederaufbaufonds noch addiert werden müsste? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Aufgrund der nach wie vor begrenzten finanziellen Spielräume der Mitgliedstaaten und ihrer erheblichen Anstrengungen zur Konsolidierung der nationalen Haushalte sieht die Bundesregierung für eine Erhöhung des Volumens des MFR gemessen an der Wirtschaftskraft keine Grundlage. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Teilt die Bundesregierung die Analyse des Draghi-Reports, dass allein für den Zeitraum von 2025 bis 2030 jährliche Investitionen von bis zu 800 Mrd. Euro erforderlich seien, um bei Forschung, Innovation und Infrastruktur nicht den Anschluss zu verlieren, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für den nächsten MFR, und wenn nein, warum nicht? 17. Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen oder Berechnungen Dritter vor, die den Umfang der neuen Aufgaben in den Bereichen Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz, Infrastruktur und Krisenvorsorge im Zeitraum von 2028 bis 2035 konkretisieren (bitte den Umfang je Aufgabe in Euro-Beträgen benennen)? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung investiver Zukunfts-, Innovations- und Transformationsausgaben. Es wird darauf verwiesen, dass es sich bei der genannten Zahl aus dem Draghi-Bericht um eine Summe aus europäischen, nationalen und privaten Investitionen handelt. Dafür wird es auch auf eine bessere Mobilisierung von privatem Kapital und Schritten hin zu einer echten europäischen Spar- und Investitionsunion ankommen. Für den MFR zieht die Bundesregierung die Schlussfolgerung, dass es einen modernisierten MFR braucht, der die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt und entsprechend Prioritäten setzt. Ein modernisierter MFR muss Ausgaben mit europäischem Mehrwert priorisieren, einschließlich investiver Zukunfts-, Innovations- und Transformationsausgaben und der Finanzierung europäischer öffentlicher Güter. Um Anreize für private Investitionen zu stärken, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im kommenden MFR Bank- und Finanzierungsinstrumente breiter zur Verfügung stehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen. 18. Auf Grundlage welcher Berechnung beruht die Aussage der Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Chantal Kopf auf Bundestagsdrucksache 21/512, dass sie den Reformbedarf primär auf der Ausgabenseite sehe und Bürokratie durch schlankere Strukturen, weniger Programme und konkrete Vereinfachungen für die Begünstigten abgebaut werden müsse, vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Finanzierung der gestiegenen Anforderungen an den MFR ab 2028 vor allem durch mehr Flexibilität zu schaffen sind, wenn ja, auf Grundlage welcher Berechnung, und welche Maßnahmen befürwortet sie über die Priorisierung, Umschichtung und den Bürokratieabbau hinaus? Die Aussagen der Bundesregierung beruhen auf der Analyse, dass in vielen Ausgabenbereichen des MFR konkrete Vereinfachungen für die Begünstigten notwendig sind und es angesichts der begrenzten finanziellen Spielräume der Mitgliedstaaten einer Priorisierung von investiven Zukunfts-, Innovations- und Transformationsausgaben bedarf. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 12, 16 und 17 sowie 38 verwiesen. 19. Was genau meint die Bundesregierung damit, wenn sie in ihrem Positionspapier zum MFR darauf hinweist, dass für eine faire Lastenteilung weiterhin bestehende und verhältnismäßige Nettobelastungen auch zukünftig durch Korrekturen auf der Einnahmeseite ausgeglichen werde müssten, besteht die Bundesregierung weiterhin auf ihren Rabatt, wenn ja, warum, und wie hoch ist dieser aktuell? Den Wegfall der Korrekturen für das BNE-Eigenmittel lehnt die Bundesregierung ab. Korrekturen auf der Einnahmeseite sind zentral, um eine faire Lastenteilung zu gewährleisten. In der aktuellen MFR-Periode wurden diese Korrekturen in Form von dem BNE-Beitrag abzuziehenden Pauschalbeträgen vereinbart, die für Deutschland jährlich 3,671 Mrd. Euro (konstante Preise von 2020) umfassen. 20. Was konkret versteht die Bundesregierung in ihrem MFR- Positionspapier unter einer „angemessenen nationalen Kofinanzierung angesichts beschränkter Finanzmittel“ der EU, insbesondere vor dem Hintergrund, dass anders als Deutschland viele Mitgliedstaaten in ihren nationalen Haushalten sehr beschränkte finanzielle Spielräume etwa für außerordentliche Verteidigungsausgaben haben und sich keinen schuldenfinanzierten Infrastrukturfonds wie Deutschland leisten können? Eine angemessene nationale Kofinanzierung schafft Eigenverantwortung durch die mittelempfangenden Mitgliedstaaten, was zu einer effizienten Mittelverwendung beiträgt. Außerdem kann so eine größere Hebelwirkung und damit höhere Effektivität des MFR erzielt werden. 21. Welche von der EU-Kommission vorgeschlagenen Eigenmittel unterstützt die Bundesregierung, welche lehnt sie mit welcher konkreten Begründung ab, unterstützt sie weiterhin die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, und was hat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer Abgabe für Onlineplattformen für digitale Medien ergeben? Die Bundesregierung wird die Einführung neuer Eigenmittel konstruktiv prüfen. Neue Eigenmittel dürfen nicht im Widerspruch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften stehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Im Koalitionsvertrag war – ohne Eigenmittelbezug – festgehalten worden, dass die Bundesregierung eine Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene unterstützt. Bislang hat die Europäische Kommission dahingehend keinen Rechtsetzungsvorschlag vorgelegt. Die Bundesregierung prüft derzeit unterschiedliche Ausgestaltungen einer möglichen Abgabe für Online-Plattformen. 22. Welche neuen Eigenmittel schlägt sie stattdessen selbst vor, damit wie im Koalitionsvertrag gefordert die Rückzahlung der Schulden des Corona- Wiederaufbaufonds nicht zu Kürzungen des kommenden EU-Haushalts und seiner Programme führt, und was meinte Bundeskanzler Friedrich Merz konkret, als er sich in der Sommerpressekonferenz am 18. Juli 2025 offen zeigte für eigene EU-Steuern? Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Recht zum Vorschlag von EU- Legislativakten allein bei der Kommission liegt. Die Bundesregierung prüft die Vorschläge der Kommission für neue Eigenmittel konstruktiv, auch damit die Rückzahlung des Corona-Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“ (NGEU) nicht zu Lasten des regulären EU-Haushalts und seiner Programme erfolgt. Die von der Kommission vorgeschlagene direkte EU-Besteuerung von Unternehmen hat die Bundesregierung umgehend nach Veröffentlichung des Vorschlags zurückgewiesen und klargestellt, dass diese nicht die Unterstützung der Bundesregierung finden. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 21 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 23. Welche Fortschritte in Bezug auf neue Eigenmittel hat die Bundesregierung im Rahmen der deutsch-französischen Vereinbarung „Ein deutschfranzösischer Neustart für Europa“ gemacht (www.elysee.fr/de/emmanue l-macron/2025/05/07/ein-deutsch-franzosischer-neustart-fur-europa)? Die deutsch-französische Abstimmung innerhalb der EU ist vertrauensvoll und eng, auch bei den anstehenden Verhandlungen zum MFR der EU. In Bezug auf neue EU-Eigenmittel werden die deutsch-französischen Gespräche in den kommenden Monaten intensiv weitergeführt. 24. Teilt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments in seiner Stellungnahme zum MFR, dass es eine klare Trennung zwischen Schuldentilgung und Programmausgaben und dem Beschluss neuer, echter Eigenmittelquellen geben solle, die über die bereits vereinbarte Einführung neuer Eigenmittel hinausgehen, und wenn nein, warum nicht? Die Kommission hat in ihrem Vorschlag vorgesehen, dass die Rückzahlung der NGEU-Anleihen Teil der Rubrik 1 des MFR (Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Landwirtschaft, ländlicher Raum und Meere, Wohlstand und Sicherheit) werden soll. Es soll eine feste Gesamtsumme der pro Jahr verwendbaren Mittel für Zinsen und Tilgung vorgesehen werden, wobei die Verteilung auf Zinsausgaben und Tilgung zunächst flexibel bleibt. Steigen zum Beispiel in einem Jahr die erforderlichen Zinszahlungen, soll entsprechend weniger für die Tilgung ausgegeben werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass steigende Zinszahlungen nicht unmittelbar auf die in der Rubrik bereitstehenden Programm-Mittel durchschlagen. Die Bundesregierung prüft den Vorschlag. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 und auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neu eingeführte Eigenmittel zusätzlich sein müssen und nicht dazu führen dürfen, dass die nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt im Gegenzug reduziert werden, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird die Vorschläge der Kommission zur Einführung neuer Eigenmittel konstruktiv prüfen, auch damit die Rückzahlung für die NGEU-Anleihen nicht zu Lasten des regulären EU-Haushaltes und seiner Programme erfolgt. Wichtig ist, dass neue Eigenmittel die Mitgliedstaaten bei ihren Beiträgen entlasten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 26. Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag der EU- Kommission, neue Flexibilitätsinstrumente einführen zu wollen, die über die Obergrenze des MFR hinausgehen – wie mit a) dem Flexibilitätsinstrument, das Unterstützung für neue oder unerwartete Bedarfe bieten soll, wenn keine anderen Möglichkeiten einer Flexibilisierung zur Verfügung stehen? b) dem neuen Kriseninstrument bei drohenden oder akuten schweren Krisen oder Notlagen, als außerordentlicher und befristeter Mechanismus, um über EU-Anleihen, die über den nächsten MFR abgesichert werden sollen, bei drohenden oder akuten Krisen oder Notlagen zinsgünstige Kredite an die Mitgliedstaaten vergeben zu können, wenn sie dies befürwortet, was wären nach Ansicht der Bundesregierung konkrete Beispiele einer solchen Krise oder Notlage – etwa auch der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine –, könnten im Rahmen eines solchen Instruments auch gemeinsame Rüstungsgüter beschafft werden, und teilt sie die Auffassung der EU-Kommission, dass Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) keine adäquate Rechtsgrundlage für das Kriseninstrument sei? c) dem Instrument „Catalyst Europe“, mit dem im Rahmen der Länder- und Regionalpläne Kredite in Höhe von bis zu 150 Mrd. Euro vergeben werden können, abgesichert über den MFR, um gemeinsame europäische Prioritäten etwa in der Verteidigungsindustrie zu finanzieren? Die Fragen 26a bis 26c werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 27. Wird sich die Bundesregierung für eine dauerhafte Lockerung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes für Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben der Mitgliedstaaten einsetzen, und wenn nein, mit welcher Begründung hält die Bundesregierung zwar auf nationaler Ebene die dauerhafte Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für gerechtfertigt, nicht aber auf europäischer Ebene? Das reformierte Regelwerk des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts ist am 30. April 2024 in Kraft getreten und befindet sich derzeit im ersten Anwendungszyklus. In einer Mitteilung vom 19. März 2025 hat die Europäische Kommission die koordinierte Aktivierung der Nationalen Ausweichklausel vorgeschlagen, um den Mitgliedstaaten den Übergang zu höheren Verteidigungsausgaben auf nationaler Ebene zu erleichtern und gleichzeitig die Tragbarkeit der Staatsverschuldung zu gewährleisten. Erfahrungen mit der gewährten Flexibilität können im Zuge der Anwendung gesammelt werden. Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Schuldenbremse unterscheiden sich stark hinsichtlich des Geltungsbereichs, der relevanten fiskalischen Indikatoren, der zugrundeliegenden Methodik und der Ableitung der Vorgaben. Daher ist ein Vergleich von Teilaspekten der jeweiligen Regelwerke nicht aussagekräftig. 28. Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission, im Rahmen von individuellen nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen 14 Fonds zusammenzuführen und zielgerichtete Investitionen und Reformen zu vereinbaren? Grundsätzlich befürwortet die Bundesregierung schlankere Strukturen durch die Zusammenführung von Programmen sowie die Vereinbarung zielgerichteter Investitionen und Reformen. Aus Sicht der Bundesregierung sollen die in Rubrik 1 (Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Landwirtschaft, ländlicher Raum und Meere, Wohlstand und Sicherheit) zusammengeführten Politikbereiche in der Zukunft noch stärker Anreize zur Umsetzung von innerstaatlichen Reformen liefern. Neue Anforderungen zum Mitteleinsatz dürfen keinen unverhältnismäßigen Mehraufwand erzeugen und müssen Anpassungskosten berücksichtigen. Ein gegebenenfalls angepasster Steuerungsrahmen muss in föderalen Systemen wie in Deutschland umsetzbar sein. 29. Teilt sie, dass diese Pläne mit den Empfehlungen aus dem Europäischen Semester und insbesondere mit Rechtsstaatsgarantien („Cash for Reforms“-Mechanismus) verknüpft werden sollen und bei Nichterfüllung dieser Vereinbarungen (Milestones) EU-Mittel zurückgehalten werden können, wenn nein, warum nicht, und welche Ziele im Rahmen eines solchen „Cash for Reforms“-Mechanismus wären für die Bundesregierung zentral? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 28 verwiesen. 30. Wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Bundesländer und Kommunen eng in die Aushandlung und Programmierung der nationalen und regionalen Reformpläne einbezogen werden, und wird sie sich auch für die Einbindung der Zivilgesellschaft einsetzen? Den Regionen muss bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Programme sowie bei der Auswahl der Projekte weiterhin eine zentrale Rolle zukommen. Eine zentralisierte Förderpolitik, vor allem im Bereich Agrar und Kohäsion, ist damit nicht vereinbar. Ein gegebenenfalls angepasster Steuerungsrahmen muss in föderalen Systemen wie in Deutschland umsetzbar sein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen 31. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung bei einer flexiblen Umschichtung von Mitteln zwischen bestehenden Ausgabenprogrammen die Gefahr gebannt werden, dass letztlich zentrale strategische Ziele wie zum Klimaschutz und zur Artenvielfalt nicht erreicht werden? Horizontale Regelungen bei gleichzeitig ausreichend flexiblen, aber nicht unbegrenzten Möglichkeiten zur Umschichtung von Mitteln sollen dazu führen, dass zentrale strategische Ziele auch erreicht werden können. 32. Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und Fischerei, die zwar eine feste Mindestzuweisung für Einkommensstützung, aber keine solche Mindestzuweisung für Agrarumweltmaßnahmen vorsieht, für welche konkreten Reformen der GAP setzt sich die Bundesregierung ein, um das Ziel eines Bio-Anteils von 30 Prozent in der Land- und Lebensmittelwirtschaft zu erreichen, mit welchen konkreten Reformen der GAP setzt sich die Bundesregierung ein, damit ein hohes Umweltambitionsniveau erreicht wird, gleiche Umwelt-, Klima- und Tierschutzstandards in den Mitgliedstaaten gelten und ländliche Räume gefördert werden, und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Direktzahlungen an Konditionalitäten geknüpft wird? Der Weg hin zu einem an Zielen und Ergebnissen orientierten und zukunftsfesten Mitteleinsatz in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) muss, auch mit Blick auf Ernährungssicherheit, konsequent fortgesetzt werden. Die Rolle von Einkommensanreizen muss bei der Erbringung von Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich gestärkt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 33. Unterstützt sie das Ziel der EU-Kommission, eine Mindestzuweisung von Mitteln für Kohäsion, Soziales, Fischerei sowie ländliche Entwicklung für weniger entwickelte Regionen und auch für soziale Ziele zu reservieren, wenn ja, welche Höhe in Prozent vom EU-Gesamthaushalt hält sie für angemessen, und wenn nein, warum nicht? Eine Quote für Maßnahmen im sozialen Bereich könnte soziale Ziele des MFR unterstützen. Hierzu, wie auch zur Frage nach Mindestzuweisungen für weniger entwickelte Regionen, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 34. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung weniger entwickelte Regionen bzw. am stärksten benachteiligte Gebiete im Sinne des Artikels 174 AEUV? Zur Auswahl und Gewichtung von Indikatoren, die eine im Sinne des Artikels 174 AEUV angemessene Identifikation weniger entwickelter und am stärksten benachteiligter Gebiete ermöglicht, befindet sich die Bundesregierung in einem Abstimmungsprozess, vor dessen Abschluss noch ausstehende Details zu den Vorschlägen der Kommission zur zukünftigen Ausgestaltung der Kohäsionspolitik zu berücksichtigen sein werden. 35. Welche konkreten sozialen Maßnahmen auf Ebene der EU unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des nächsten MFR, um welche konkreten Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte zu stärken, wie sie es in ihrem Positionspapier zum MFR anführt, unterstützt sie Investitionen in Beschäftigung, Qualifikationen, Wohnraum und soziale Inklusion im Rahmen eines neuen unabhängigen Europäischen Sozialfonds, und wie will sie die in Deutschland wichtige Rolle der Länder in diesen Bereichen absichern? Investitionen im sozialen Bereich sollen laut Vorschlag der Kommission zukünftig im Rahmen der zu erstellenden NRPP getätigt werden. Die Bundesregierung vertritt die Position, dass Regionen auch zukünftig eine wichtige Rolle bei der Planaufstellung und -umsetzung einnehmen müssen. Im Übrigen wird, auch mit Blick auf die Prüfung vorgeschlagener Indikatoren und Koeffizienten für Soziales im horizontalen Bereich, auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 36. Auf welche konkreten europäischen Korridore militärischer Mobilität und welche konkreten Maßnahmen zur Resilienzsteigerung gegenüber hybriden Bedrohungen und Angriffen auf kritische Infrastruktur zielt die Bundesregierung in ihrem Positionspapier zum nächsten MFR ab? Die Bundesregierung verweist hierzu auf die im Rahmen der verabschiedeten Verordnungen und laufenden EU-Prozesse zu militärischer Mobilität, hybriden Bedrohungen und kritischer Infrastruktur entwickelten Prioritäten, unter anderem im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie auf Grundlage der Preparedness Union Strategy, des Weißbuchs für Europäische Verteidigungsbereitschaft 2030 und der für Ende dieses Jahres erwarteten Gemeinsamen Kommunikation von Europäischer Kommission und Hoher Vertreterin zu militärischer Mobilität. Die Bundesregierung verweist auch hier auf die Bedeutung der Flexibilität des kommenden MFR für neue Herausforderungen und Prioritäten, damit die EU bis Ende der Laufzeit des kommenden MFR 2034 handlungsfähig ist. 37. Unterstützt die Bundesregierung eine Mindestzuweisung im Rahmen der nationalen Pläne für Ausgaben und Projekte mit grenzüberschreitendem Charakter, auch über die Hauptmobilitätskorridore hinaus, und wenn nein, wie will sie sicherstellen, dass EU-Gelder für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gesichert oder erhöht werden? Für die Bundesregierung sind im Rahmen des MFR 2028–2034 Projekte mit signifikanter grenzüberschreitender Wirkung und europäischem Mehrwert, insbesondere für den Ausbau von Infrastruktur einschließlich Energieinfrastruktur im Bereich Stromnetze und Wasserstoff, zentral. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 38. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Struktur und Förderbereiche des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Wettbewerbsfonds, welche Förderbereiche hält sie für besonders wichtig, und warum? Der Wettbewerbsfähigkeitsfonds muss Wettbewerbs- und Exzellenzprinzipien folgen und erfordert eine transparente Steuerung, angemessene Mitsprache der Mitgliedstaaten und Mechanismen, die die Unterstützung von strategischen Schlüsseltechnologien planbar sicherstellen. Die Bundesregierung setzt sich für eine Konsolidierung verschiedener, sich überlappender Förderprogramme in direkter Mittelverwaltung, besserer Finanzierungsmöglichkeiten für Risikokapital für Start-ups und Scale-ups sowie ein gestärktes und eigenständiges Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ein. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 39. Teilt sie die Feststellung der EU-Kommission in ihrer Mitteilung zum nächsten MFR, dass, wie im Deal für eine saubere Industrie dargelegt, Dekarbonisierung und Wirtschaftswachstum Hand in Hand gehen müssen, wenn ja, setzt sie sich für eine entsprechend hohe Mindestzuweisung an Mitteln für den Politikbereich „Energiewende und Dekarbonisierung der Industrie“ ein, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung teilt die Feststellung der EU-Kommission, dass Dekarbonisierung und Wirtschaftswachstum Hand in Hand gehen müssen. Auf dem von der EU eingeschlagenen Weg zur Klimaneutralität bis 2050 sind wirtschaftliche, ökologische und soziale Zukunftsfähigkeit zusammen zu denken. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 40. Teilt sie die Auffassung, dass der nächste MFR einem umfassenden Sicherheits- und Wettbewerbsansatz folgen sollte, der gleichermaßen auch zivile Grundlagenforschung (Horizon Europe), Umweltschutz und Artenvielfalt (LIFE+-Programm) und die Verwirklichung der transeuropäischen Netze und der Energie- und Verkehrswende (neue Connecting Europe Facility – CEF) in der EU fördert, um die vereinbarten Klimaziele tatsächlich zu erreichen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, und wenn ja, wird sie dafür Sorge tragen, dass die Förderung entsprechender Programme mindestens auf gleich hohem Niveau fortgesetzt wird? Ein modernisierter MFR muss Ausgaben mit europäischem Mehrwert priorisieren, einschließlich investiver Zukunfts-, Innovations- und Transformationsausgaben und der Finanzierung europäischer öffentlicher Güter. Zur genauen Ausgestaltung und dem zukünftigen Zusammenspiel der genannten Förderbereiche verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung. 41. Trägt der aktuelle Vorschlag der Kommission den in der „Warschauer Erklärung zu einem zukünftigen F&I-Programm“ der europäischen Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister vom 11. Mai 2025 (https://polish-presidency.consilium.europa.eu/media/kblnvx34/warsaw- declaration.pdf) dargelegten Grundsätzen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend Rechnung, bzw. wo sieht sie Änderungsbedarf, und welche konkreten rechtlichen und operativen Mechanismen sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, um die in der „Warschauer Erklärung“ dargelegten Prinzipien abzusichern und insbesondere eine Zweckbindung der für Forschung vorgesehenen Mittel ausschließlich für wissenschaftsgeleitete Forschung auch bei einer Anbindung an den Wettbewerbsfähigkeitsfonds zu gewährleisten, um beispielsweise die Umwidmung für andere, politische Ad-hoc-Maßnahmen zu verhindern? Die Bundesregierung begrüßt, dass der Vorschlag der Kommission ein gestärktes und eigenständiges Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit enger Anbindung an den Wettbewerbsfähigkeitsfonds vorsieht. Zur Beurteilung der zukünftigen Ausgestaltung dieser Anbindung verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung, 42. Welche konkreten gemeinsamen europäischen militärischen Fähigkeitslücken sollten zuvorderst geschlossen und welche davon wie durch den Wettbewerbsfonds unterstützt werden? Über Fähigkeitsbedarfe und -prioritäten wird im Rahmen der entsprechenden Prozesse der NATO und der EU entschieden. Der Europäische Rat hat sich am 6. März 2025 auf eine Liste von prioritären Fähigkeitsbereichen geeinigt, die im Rahmen der Verhandlungen der Verordnung „Security Action for Europe“ (SAFE) ergänzt wurde. Der Wettbewerbsfähigkeitsfonds sollte zum Schließen dieser Fähigkeitslücken beitragen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 43. Entspricht der Vorschlag der EU-Kommission der Auffassung der Bundesregierung, innerhalb des nächsten MFR mehr Verantwortung für Sicherheit und Verteidigung zu übernehmen, und wenn nein, mit welchen konkreten Instrumenten innerhalb des MFR sollten stattdessen ab 2028 die militärischen Fähigkeitslücken geschlossen werden und mit welchen Instrumenten außerhalb des nächsten MFR? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich, dass der Vorschlag der EU- Kommission den Bereich Sicherheit und Verteidigung stärker priorisiert. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 41 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 44. Teilt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments, dass eine gemeinsame Mittelaufnahme durch die Ausgabe von EU- Anleihen eine praktikable Möglichkeit darstelle, um etwa auch auf die anhaltende Krise im Sicherheits- und Verteidigungsbereich zu reagieren, wenn ja, welcher Form sollten nach ihrer Ansicht die Anleihen sein, unterstützt sie dabei auch die Vergabe von Zuschüssen, wenn nein, warum nicht, und welche Unterschiede sieht sie im Vergleich zur Bewältigung der Corona-Krise? Die Bundesregierung begrüßt die bereits erreichten Maßnahmen zur Steigerung der europäischen Verteidigungsbereitschaft, darunter insbesondere das darlehensbasierte Instrument SAFE. Aus Sicht der Bundesregierung muss der Fokus jetzt auf der raschen Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen sowie auf Sicherheit und Verteidigung als eine Priorität für den MFR liegen. Eine Verstetigung des außerordentlichen und temporären Instruments NGEU lehnt die Bundesregierung ab. 45. Für welche konkreten Investitionen mit europäischem Mehrwert setzt die Bundesregierung das nationale Infrastruktur-Sondervermögen und die Mittel, die nach Lockerung der nationalen Schuldenbremse für Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben zur Verfügung stehen, ein (bitte einzelne Vorhaben bzw. Projekte auflisten)? Die Entscheidung über die vorhabenscharfe Verwendung der vom Haushaltsgesetzgeber zugestandenen Mittel im Rahmen der sogenannten Bereichsausnahme für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Ausgaben, bzw. der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, kann durch die jeweils bewirtschaftenden Ressorts frühestens mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundeshaushalt 2025 bzw. erst auf der Basis der Festlegungen im Errichtungsgesetz sowie des Wirtschaftsplans des Sondervermögens getroffen werden. Derzeit ist weder das Gesetzgebungsverfahren zum Bundeshaushalt 2025, in dessen Rahmen der Wirtschaftsplan des Sondervermögens festgestellt wird, noch zum Errichtungsgesetz des Sondervermögens abgeschlossen. Eine projektbezogene Aussage zu möglichen konkreten Maßnahmen mit europäischem Mehrwert kann daher derzeit nicht getroffen werden. 46. Teilt die Bundesregierung den Ansatz der EU-Kommission, der für die Unterstützung des Beitrittsprozesses und längerfristigen Wiederaufbaus der Ukraine Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mrd. Euro vorsieht, die durch gemeinsame EU-Anleihen finanziert werden und durch den Handlungsspielraum des EU-Haushalts abgesichert sind, und wenn nein, wie will sie stattdessen den Finanzbedarf der Ukraine unterstützen? Die Bundesregierung leistet politische, militärische, zivile und finanzielle Unterstützung für die Ukraine im Abwehrkampf der Ukraine gegen die völkerrechtswidrige russische Aggression. Hierzu gehört auch die Unterstützung des leistungsbasierten EU-Beitrittsprozesses und des Wiederaufbaus der Ukraine. Der MFR 2028–2034 muss diese Unterstützung zu Gunsten der Ukraine weiterführen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 47. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für regionale Mindestzuweisungen in der Global Europe Rubrik ein, z. B. für die sogenannten Least Developed Countries, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich den Vorschlag für Global Europe. Das Instrument bildet die Grundlage für eine geopolitisch handlungsfähige Union, die ihre Interessen entschieden und koordiniert umsetzen kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 48. Wie bewertet die Bundesregierung die folgenden Programme im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Zielerreichung: a) Global Gateway, b) Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, und wie steht die Bundesregierung zu einer Fortführung im nächsten EU- Haushalt, und bei positiver Bewertung, welche konkreten Ergebnisse und Wirkungsanalysen stützen diese Bewertung exemplarisch, und bei negativer Bewertung, was sind aus Sicht der Bundesregierung die Alternativen? Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung die Ziele der Global Gateway Initiative. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus sind die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in ihrer Laufzeit nicht an den EU-Haushalt gekoppelt und werden entsprechend nicht Gegenstand der Haushaltsverhandlungen sein. 49. Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Zusammenlegung der beiden Instrumente der humanitären Hilfe einerseits und der Entwicklungszusammenarbeit andererseits im Hinblick auf die Einhaltung der humanitären Prinzipien und die Vermeidung einer Politisierung von humanitärer Hilfe, und wie wird sie sich im Rahmen der Verhandlungen zu diesem Thema einbringen? Die Bundesregierung bekennt sich auf allen Ebenen zu den humanitären Prinzipien Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit aus den Resolutionen 46/182 und 58/114 der VN. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe der EU durch die Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO) unverändert auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 1257/96 erfolgen soll. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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