Zu dem Vorschlag der EU-Kommission "Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 - 2034" (Antwort zu Drs. 21/1308)
Text
Zu dem Vorschlag der EU-Kommission "Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 - 2034" (Antwort zu Drs. 21/1308)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1730
21. Wahlperiode 22.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Chantal Kopf, Dr. Sandra Detzer, Ayşe
Asar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1308 –
Zu dem Vorschlag der EU-Kommission „Ein dynamischer EU-Haushalt für die
Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 – 2034“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den kommenden zwei Jahren verhandeln die EU-Kommission, die
Mitgliedstaaten im Rat und das Europäische Parlament den Mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) ab 2028. Dieser muss Antworten auf historische
Herausforderungen geben: den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die
allgemeine geopolitische Instabilität, die Störungen der globalen Handelsbeziehungen
sowie die Klimakrise und die Transformation der Wirtschaft. Am 16. Juli 2025
präsentierte die Kommission ihren Vorschlag (COM(2025) 570 final), der bis
Ende 2027 verhandelt werden soll. Vorgeschlagen sind 1 763 Mrd. Euro, was
1,26 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht,
einschließlich der Kosten für die Rückzahlung der Corona-Hilfen (NGEU =
NextGenerationEU). Der Vorschlag sieht ein einfacheres Ausgabensystem mit
mehr Flexibilität sowie eine Straffung von 52 auf 16 Programme im Rahmen
von drei Säulen vor: 1. Nationale und Regionale Partnerschaftspläne, 2.
Europäischer Wettbewerbsfonds und 3. Globales Europa. Zudem hat die EU-
Kommission die Einführung neuer Eigenmittel vorgeschlagen, um die NGEU-
Schulden ohne Haushaltskürzungen abzubauen, aber auch um zusätzliche
Einnahmen zu schaffen. Diese sollen sich ergeben aus Mitteln aus dem
Emissionshandelssystem (ETS 1), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM),
aus Abgaben für Elektronikabfälle, einer Tabakverbrauchsteuer und einer
Abgabe für Unternehmen mit Sitz in der EU (bei Umsatz von mindestens
100 Mio. Euro in Europa).
Die Bundesregierung hat in ersten Reaktionen den Vorschlag der EU-
Kommission deutlich kritisiert: Ein umfassender Aufwuchs des EU-Haushalts sei
nicht vermittelbar in Zeiten, in denen alle Mitgliedstaaten erhebliche
Anstrengungen zur Konsolidierung der nationalen Haushalte unternehmen müssten
(www.tagesschau.de/ausland/europa/haushalt-eu-bundesregierung-kritik-10
0 .html). Zudem hat sie die Unternehmensabgabe, Tabakverbrauchsteuern
(www.wiwo.de/dpa/finanzen-klingbeil-vieles-im-eu-haushalt-nicht-zustimmu
ngsfaehig/30406732.html) und eine Digitalsteuer für große Tech-Konzerne
(www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/digitalsteuer-reiche-102.html) als
neue Eigenmittel abgelehnt. Alternative neue Eigenmittel hat die
Bundesregierung bislang nicht benannt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Führende Haushaltspolitiker der Europäischen Volkspartei (EVP) kritisierten,
dass durch den Vorschlag große Teile des Haushalts ohne Beteiligung des
Parlaments verändert werden könnten (https://taz.de/EU-Kommission/!6098353/)
und dass der vorgeschlagene Haushalt nicht ausreiche, um sowohl die NGEU-
Schulden zurückzuzahlen als auch neue (Verteidigung und
Wettbewerbsfähigkeit) wie traditionelle (Landwirtschaft und Kohäsion) Prioritäten zu
finanzieren (www.msn.com/de-de/politik/beh%C3%B6rde/eu-kommission-schl%C3%
A4gt-erh%C3%B6hung-des-eu-haushalts-auf-zwei-billionen-euro-vor/ar-AA1
IIIlW?ocid=BingNewsSerp).
Schon im Juni 2025 hat die Bundesregierung mit einem Positionspapier
gegenüber der EU-Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten Stellung
bezogen (www.euractiv.com/wp-content/uploads/sites/2/2025/06/Euractiv.pdf).
Auch das Europäische Parlament hat am 7. Mai 2025 mit einer Entschließung
(A10-0076/2025 / 2024/2051(INI)) seine Prioritäten für den nächsten MFR ab
2028 mit den Stimmen der EVP, Fraktion der Progressiven Allianz der
Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D), Renew Europe (RENEW)
beschlossen. Es fordert einen Haushalt, der auf geopolitische Herausforderungen
wie den Rückzug der USA, auf den russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine, auf wirtschaftliche und soziale Unsicherheiten, globale
Wettbewerbsnachteile sowie die Klima- und Biodiversitätskrise reagiert. Zentral sei die
Finanzierung öffentlicher europäischer Güter mit eindeutigem Mehrwert gegenüber
einer nationalen Finanzierung. Das Parlament verweist auf den Draghi-Bericht
zur Wettbewerbsfähigkeit und fordert eine verstärkte Mobilisierung
öffentlicher und privater Investitionen, höhere Verteidigungsausgaben ohne
Kürzung bei sozialen oder umweltpolitischen Zielen, einen klaren Beitrag zur
Klimaneutralität bis 2050 (inklusive der Unterstützung bei Zielen für 2030 und
2040), direkte Mittelverwaltung für Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz
auf Grundlage des LIFE-Programms (LIFE = L’Instrument Financier pour
l’Environnement) und neue Finanzierungsinstrumente (inklusive einer
gemeinsame Mittelaufnahme durch EU-Anleihen), auch um auf EU-weite
Krisen wie im Sicherheitsbereich reagieren zu können.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Am 16. Juli 2025 präsentierte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für
einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028. Die Bundesregierung
prüft den Vorschlag derzeit im Detail. Zu den Vorschlägen fehlen noch
weiterführende und detaillierte Angaben der Kommission, die Einfluss auf die
Haltung und abschließende Positionierung der Bundesregierung haben werden. Die
Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit der Kommission sowie der
dänischen EU-Ratspräsidentschaft. Zu Details der laufenden Verhandlungen zum
neuen MFR äußert sich die Bundesregierung nicht.
1. Was konkret meint die Bundesregierung damit, wenn in dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und ihrem Positionspapier zum
MFR von einem modernisierten MFR spricht, „der den historischen
Herausforderungen Rechnung trägt und Ausgaben mit europäischem
Mehrwert priorisiert, der dem Anspruch an eine geopolitisch handlungsfähige
EU Rechnung trägt und sich nicht zuerst am Status quo orientiert“, wo
entspricht der Vorschlag der EU-Kommission diesem Verständnis, und
wo nicht?
Unter einem modernisierten, zukunftsfähigen MFR versteht die
Bundesregierung insbesondere einen MFR, der die Finanzierung europäischer öffentlicher
Güter, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union (EU), investive
Zukunfts-, Innovations- und Transformationsausgaben sowie die europäische
Sicherheit und Verteidigungsbereitschaft priorisiert, der zugleich alle bestehenden
Ausgaben auf ihre Wirksamkeit überprüft, Rechtsstaatlichkeitsinstrumente
konsequent anwendet, weiterentwickelt und ausbaut, der flexibler ist, um auf
unvorhergesehene Ereignisse wirksam reagieren zu können, und der Bürokratie
durch schlankere Strukturen, weniger Programme und konkrete
Vereinfachungen für die Begünstigten abbaut sowie die Rolle der Mitgliedstaaten stärkt.
Der Kommissionsvorschlag mit seinen vereinfachten Strukturen und stärkeren
Ausrichtung an den politischen Prioritäten der EU, insbesondere
Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit sowie Verteidigungsbereitschaft, folgt grundsätzlich
einem solchen Reform- und Modernisierungsansatz. Dieser Kurs ist richtig, um
Europa stark zu machen für die Zukunft. Die Bundesregierung unterstützt
zudem Vorschläge für zielgerichtete Investitionen und Reformen,
Rechtsstaatlichkeitskonditionalität und eine Erhöhung der Flexibilität.
Hingegen widersprechen unter anderem das von der Kommission
vorgeschlagene zu hohe Volumen des neuen MFR, neu vorgeschlagene kreditfinanzierte
Elemente, der Wegfall der Korrekturen für das Bruttonationaleinkommen
(BNE)-Eigenmittel und die vorgeschlagene direkte EU-Besteuerung von
Unternehmen dem Verständnis der Bundesregierung von einem modernisierten MFR.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welchen Stellenwert haben für die Bundesregierung im nächsten MFR –
neben der Sicherheit, Verteidigungsfähigkeit und der
Wettbewerbsfähigkeit – der Klimaschutz sowie der Schutz der Natur und der Biodiversität?
Eine bezahlbare, sichere und klimafreundliche Energieversorgung ist eine
zentrale Voraussetzung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Eine
Quote für Klima- und Biodiversitätsfinanzierung könnte horizontale Ziele des
MFR unterstützen. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik muss die Rolle
von Einkommensanreizen bei der Erbringung von Klima-, Umwelt und
Tierwohlleistungen deutlich gestärkt werden.
3. Teilt die Bundesregierung den Ansatz der EU-Kommission, der eine
einheitliche Anwendung horizontaler Prioritäten im gesamten EU-Haushalt
sowohl in Bezug auf Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität,
Wasser, Bekämpfung von Umweltverschmutzung, Kreislaufwirtschaft als
auch in Bezug auf den Grundsatz der Vermeidung erheblicher
Beeinträchtigungen, die Sozialpolitik und die Gleichstellung der Geschlechter
vorsieht, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die einheitliche Anwendung
horizontaler Prioritäten im gesamten EU-Haushalt. Des Weiteren wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Teilt sie ebenso, dass es ein allgemeines Ausgabenziel für Klima- und
Umweltziele von mindestens 35 Prozent des Gesamtbetrags der EU-
Haushaltsmittel geben soll, das der Unterstützung der Ziele des
europäischen Grünen Deals dienen soll, wenn ja, wird sie sich auch im Kontext
des Bürokratieabbaus dafür einsetzen, dass dieses Ziel nicht
abgeschwächt wird, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 und auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
5. Unterstützt sie den Ansatz der EU-Kommission, die Auszahlung von
EU-Mitteln davon abhängig zu machen, dass Mitgliedstaaten die Charta
der Grundrechte sowie die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten
Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einhalten – etwa bei der
Umsetzung nationaler und regionaler Pläne entlang den Empfehlungen
der Rechtsstaatsberichte oder des Wettbewerbsfonds –, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die konsequente Anwendung, die
Weiterentwicklung und den Ausbau von Rechtsstaatlichkeitsinstrumenten. Dazu gehören
grundsätzlich auch die von der Kommission vorgeschlagenen horizontalen
Grundrechte- und Rechtsstaatlichkeitskonditionalitäts-Mechanismen im
Rahmen der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP), die Geltung
der Konditionalitätsverordnung für den gesamten EU-Haushalt sowie die
Stärkung des Rechtsstaatlichkeitsberichts im Kontext des EU-Haushalts.
6. Hält sie dabei eine stärkere Rolle des Europäischen Parlaments sowie
ausreichende Ressourcen für die EU-Betrugsbekämpfungsbehörden
(OLAF, EU-Staatsanwaltschaft) für erforderlich, um die Kontrolle und
Transparenz im Verfahren zu gewährleisten, und wenn nein, warum
nicht?
Kontrolle und Transparenz sind zentrale Elemente für die Überwachung der
regelkonformen Umsetzung des MFR. Hierzu kann auch ein Ausbau des
vorhandenen Instrumentariums beitragen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
7. Befürwortet die Bundesregierung den Ansatz der EU-Kommission, Geld,
das wegen nicht umgesetzter Reformen einbehalten wurde, künftig für
Programme einzusetzen, die gezielt Demokratie, Zivilgesellschaft,
Medienfreiheit und den Kampf gegen Korruption stärken, und wenn nein,
warum nicht?
8. Hält die Bundesregierung die Förderung der Zivilgesellschaft – z. B. von
Vereinen und Nichtregierungsorganisationen [NGOs] – für zentral zur
Stärkung des Pluralismus in unseren Demokratien, wenn ja, wie sollte
diese konkret ausgestaltet sein, wird sie sich dafür einsetzen, dass die
Mittel dafür auch im Rahmen des neuen Instruments AgoraEU
mindestens auf heutigem Niveau – u. a. im bisherigen Programm „Bürgerinnen
und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ – fortgeführt werden, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung gemeinnütziger
Organisationen, engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen
einer demokratischen Gesellschaft.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge zum
Steuerungsmechanismus für die Umsetzung des nächsten MFR, insbesondere im
Hinblick auf demokratische Kontrolle und Transparenz, teilt sie den Plan der
EU-Kommission, angesichts der größeren Flexibilität im Haushalt durch
einen neuen politischen Steuerungsmechanismus zu gewährleisten, dass
das Europäische Parlament und der Rat Entscheidungshoheit über die
Prioritätensetzung für EU-Programme haben, wenn ja, spricht sie sich für
klare Mitspracherechte des Europäischen Parlaments aus, unterstützt sie
dazu etwa auch eine Umsetzung auf Grundlage Delegierter Rechtsakte
anstelle von Durchführungsrechtsakten, und wenn nein, warum nicht?
10. Unterstützt die Bundesregierung den Ansatz, dass sich der
Steuerungsmechanismus auf einen nach Politikbereichen gegliederten
Strategiebericht stützt, der gemeinsam von Parlament, Rat und Kommission
vereinbarte Prioritäten enthält, wenn ja, wie könnte nach Auffassung der
Bundesregierung eine starke rechtsverbindliche Vereinbarung als Grundlage
der gemeinsamen Prioritätensetzung aussehen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung
eines neuen politischen Steuerungsmechanismus. Des Weiteren wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung
erforderlich, um sicherzustellen, dass trotz flexibler Mittelumschichtungen
mit dem nächsten MFR zentrale strategische Ziele in den Bereichen
a) Klimaschutz, Umweltschutz und Biodiversität erreicht werden, setzt
sie sich in diesen Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen
ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für ausreichend
für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche
Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht?
b) Energiewende, Dekarbonisierung der Industrie und
Forschungsförderung erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für
verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese
Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder
erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein,
warum nicht?
c) Förderung der Zivilgesellschaft, Bildung und Soziales erreicht
werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche
Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese Maßnahme für
ausreichend für die strategische Zielerreichung oder erachtet sie
zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum nicht?
d) grenzüberschreitender Verkehr, Sicherheit und Katastrophenschutz
sowie Verteidigung erreicht werden, setzt sie sich in diesen
Bereichen für verbindliche Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen,
hält sie diese Maßnahme für ausreichend für die strategische
Zielerreichung oder erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig,
und wenn nein, warum nicht?
e) nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte und Armutsbekämpfung
erreicht werden, setzt sie sich in diesen Bereichen für verbindliche
Mindestzuweisungen ein, wenn ja, in welchen, hält sie diese
Maßnahme für ausreichend für die strategische Zielerreichung oder
erachtet sie zusätzliche Maßnahmen als notwendig, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 11a bis 11e werden gemeinsam beantwortet.
Die Erfahrungen aus der Umsetzung des aktuellen MFR zeigen, dass der EU-
Haushalt flexibler gestaltet werden muss, um auf unvorhersehbare Ereignisse
reagieren zu können. Gleichzeitig braucht es ein Mindestmaß an Planbarkeit
und Verlässlichkeit, um Programmziele zu erreichen. Mindestzuweisungen
können hierfür ein Instrument sein. Darüber hinaus ist die Frage der
Mittelzuweisung abhängig von der Klärung des Gesamtvolumens des MFR, der
ebenfalls noch Gegenstand der aktuellen Verhandlungen ist. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Welche konkreten Ausgaben sind nach Auffassung der Bundesregierung
„Ausgaben mit europäischem Mehrwert“?
Nach Auffassung der Bundesregierung können „Ausgaben mit europäischem
Mehrwert“ u. a. Ausgaben zur Finanzierung europäischer öffentlicher Güter
sowie Zukunfts-, Innovations- und Transformationsinvestitionen sein oder solche,
die die europäische Wettbewerbsfähigkeit sowie Sicherheit und
Verteidigungsbereitschaft der EU stärken.
13. Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage, dass das von der
Kommission vorgeschlagene Gesamt-Volumen mit 1,26 Prozent des
BNP der EU zu hoch sei, angesichts der selbst beschriebenen neuen
Herausforderungen für die EU?
14. Weshalb schließt die Bundesregierung angesichts der herausfordernden
Lage eine Erhöhung des nächsten MFR aus, obwohl auch zur
Bewältigung der Corona-Pandemie mehr Mittel für notwendig erachtet wurden,
das Europäische Parlament in seiner Stellungnahme zum MFR die
derzeitige Obergrenze für Ausgaben in Höhe von 1 Prozent des
Bruttonationaleinkommens der EU-27 für nicht ausreichend zur Bewältigung
aktueller Krisen und Herausforderungen hält und der
Haushaltsberichterstatter des Europäischen Parlaments die Höhe des Kommissionsvorschlags
als zu niedrig erachtet?
15. Was entgegnet die Bundesregierung dem Argument, dass nach Abzug
der Rückzahlung der Schulden aus dem Corona-Wiederaufbauinstrument
(NGEU) und unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung, der
Vorschlag lediglich 0,04 Prozent des BNP der EU über dem des aktuellen
MFR liege, zu dem der zusätzliche Corona-Wiederaufbaufonds noch
addiert werden müsste?
Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der nach wie vor begrenzten finanziellen Spielräume der
Mitgliedstaaten und ihrer erheblichen Anstrengungen zur Konsolidierung der nationalen
Haushalte sieht die Bundesregierung für eine Erhöhung des Volumens des MFR
gemessen an der Wirtschaftskraft keine Grundlage. Des Weiteren wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Teilt die Bundesregierung die Analyse des Draghi-Reports, dass allein
für den Zeitraum von 2025 bis 2030 jährliche Investitionen von bis zu
800 Mrd. Euro erforderlich seien, um bei Forschung, Innovation und
Infrastruktur nicht den Anschluss zu verlieren, wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für den nächsten MFR, und wenn nein,
warum nicht?
17. Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen oder Berechnungen
Dritter vor, die den Umfang der neuen Aufgaben in den Bereichen
Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz, Infrastruktur und
Krisenvorsorge im Zeitraum von 2028 bis 2035 konkretisieren (bitte den
Umfang je Aufgabe in Euro-Beträgen benennen)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung investiver Zukunfts-,
Innovations- und Transformationsausgaben. Es wird darauf verwiesen, dass es sich bei
der genannten Zahl aus dem Draghi-Bericht um eine Summe aus europäischen,
nationalen und privaten Investitionen handelt. Dafür wird es auch auf eine
bessere Mobilisierung von privatem Kapital und Schritten hin zu einer echten
europäischen Spar- und Investitionsunion ankommen.
Für den MFR zieht die Bundesregierung die Schlussfolgerung, dass es einen
modernisierten MFR braucht, der die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärkt und
entsprechend Prioritäten setzt. Ein modernisierter MFR muss Ausgaben mit
europäischem Mehrwert priorisieren, einschließlich investiver Zukunfts-,
Innovations- und Transformationsausgaben und der Finanzierung europäischer
öffentlicher Güter. Um Anreize für private Investitionen zu stärken, setzt sich
die Bundesregierung dafür ein, dass im kommenden MFR Bank- und
Finanzierungsinstrumente breiter zur Verfügung stehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
18. Auf Grundlage welcher Berechnung beruht die Aussage der
Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten
Chantal Kopf auf Bundestagsdrucksache 21/512, dass sie den
Reformbedarf primär auf der Ausgabenseite sehe und Bürokratie durch schlankere
Strukturen, weniger Programme und konkrete Vereinfachungen für die
Begünstigten abgebaut werden müsse, vertritt die Bundesregierung die
Auffassung, dass die Finanzierung der gestiegenen Anforderungen an
den MFR ab 2028 vor allem durch mehr Flexibilität zu schaffen sind,
wenn ja, auf Grundlage welcher Berechnung, und welche Maßnahmen
befürwortet sie über die Priorisierung, Umschichtung und den
Bürokratieabbau hinaus?
Die Aussagen der Bundesregierung beruhen auf der Analyse, dass in vielen
Ausgabenbereichen des MFR konkrete Vereinfachungen für die Begünstigten
notwendig sind und es angesichts der begrenzten finanziellen Spielräume der
Mitgliedstaaten einer Priorisierung von investiven Zukunfts-, Innovations- und
Transformationsausgaben bedarf. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 1, 12, 16 und 17 sowie 38 verwiesen.
19. Was genau meint die Bundesregierung damit, wenn sie in ihrem
Positionspapier zum MFR darauf hinweist, dass für eine faire Lastenteilung
weiterhin bestehende und verhältnismäßige Nettobelastungen auch
zukünftig durch Korrekturen auf der Einnahmeseite ausgeglichen werde
müssten, besteht die Bundesregierung weiterhin auf ihren Rabatt, wenn
ja, warum, und wie hoch ist dieser aktuell?
Den Wegfall der Korrekturen für das BNE-Eigenmittel lehnt die
Bundesregierung ab. Korrekturen auf der Einnahmeseite sind zentral, um eine faire
Lastenteilung zu gewährleisten. In der aktuellen MFR-Periode wurden diese
Korrekturen in Form von dem BNE-Beitrag abzuziehenden Pauschalbeträgen
vereinbart, die für Deutschland jährlich 3,671 Mrd. Euro (konstante Preise von 2020)
umfassen.
20. Was konkret versteht die Bundesregierung in ihrem MFR-
Positionspapier unter einer „angemessenen nationalen Kofinanzierung angesichts
beschränkter Finanzmittel“ der EU, insbesondere vor dem Hintergrund,
dass anders als Deutschland viele Mitgliedstaaten in ihren nationalen
Haushalten sehr beschränkte finanzielle Spielräume etwa für
außerordentliche Verteidigungsausgaben haben und sich keinen
schuldenfinanzierten Infrastrukturfonds wie Deutschland leisten können?
Eine angemessene nationale Kofinanzierung schafft Eigenverantwortung durch
die mittelempfangenden Mitgliedstaaten, was zu einer effizienten
Mittelverwendung beiträgt. Außerdem kann so eine größere Hebelwirkung und damit
höhere Effektivität des MFR erzielt werden.
21. Welche von der EU-Kommission vorgeschlagenen Eigenmittel
unterstützt die Bundesregierung, welche lehnt sie mit welcher konkreten
Begründung ab, unterstützt sie weiterhin die Einführung einer
Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene, wie im Koalitionsvertrag
vereinbart, und was hat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer
Abgabe für Onlineplattformen für digitale Medien ergeben?
Die Bundesregierung wird die Einführung neuer Eigenmittel konstruktiv
prüfen. Neue Eigenmittel dürfen nicht im Widerspruch zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften stehen. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Im Koalitionsvertrag war – ohne Eigenmittelbezug – festgehalten worden, dass
die Bundesregierung eine Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene
unterstützt. Bislang hat die Europäische Kommission dahingehend keinen
Rechtsetzungsvorschlag vorgelegt.
Die Bundesregierung prüft derzeit unterschiedliche Ausgestaltungen einer
möglichen Abgabe für Online-Plattformen.
22. Welche neuen Eigenmittel schlägt sie stattdessen selbst vor, damit wie im
Koalitionsvertrag gefordert die Rückzahlung der Schulden des Corona-
Wiederaufbaufonds nicht zu Kürzungen des kommenden EU-Haushalts
und seiner Programme führt, und was meinte Bundeskanzler Friedrich
Merz konkret, als er sich in der Sommerpressekonferenz am 18. Juli
2025 offen zeigte für eigene EU-Steuern?
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Recht zum Vorschlag von EU-
Legislativakten allein bei der Kommission liegt. Die Bundesregierung prüft die
Vorschläge der Kommission für neue Eigenmittel konstruktiv, auch damit die
Rückzahlung des Corona-Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“ (NGEU)
nicht zu Lasten des regulären EU-Haushalts und seiner Programme erfolgt. Die
von der Kommission vorgeschlagene direkte EU-Besteuerung von
Unternehmen hat die Bundesregierung umgehend nach Veröffentlichung des Vorschlags
zurückgewiesen und klargestellt, dass diese nicht die Unterstützung der
Bundesregierung finden.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 21 sowie auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
23. Welche Fortschritte in Bezug auf neue Eigenmittel hat die
Bundesregierung im Rahmen der deutsch-französischen Vereinbarung „Ein
deutschfranzösischer Neustart für Europa“ gemacht (www.elysee.fr/de/emmanue
l-macron/2025/05/07/ein-deutsch-franzosischer-neustart-fur-europa)?
Die deutsch-französische Abstimmung innerhalb der EU ist vertrauensvoll und
eng, auch bei den anstehenden Verhandlungen zum MFR der EU. In Bezug auf
neue EU-Eigenmittel werden die deutsch-französischen Gespräche in den
kommenden Monaten intensiv weitergeführt.
24. Teilt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments in
seiner Stellungnahme zum MFR, dass es eine klare Trennung zwischen
Schuldentilgung und Programmausgaben und dem Beschluss neuer,
echter Eigenmittelquellen geben solle, die über die bereits vereinbarte
Einführung neuer Eigenmittel hinausgehen, und wenn nein, warum nicht?
Die Kommission hat in ihrem Vorschlag vorgesehen, dass die Rückzahlung der
NGEU-Anleihen Teil der Rubrik 1 des MFR (Wirtschaftlicher, sozialer und
territorialer Zusammenhalt, Landwirtschaft, ländlicher Raum und Meere,
Wohlstand und Sicherheit) werden soll. Es soll eine feste Gesamtsumme der pro Jahr
verwendbaren Mittel für Zinsen und Tilgung vorgesehen werden, wobei die
Verteilung auf Zinsausgaben und Tilgung zunächst flexibel bleibt. Steigen zum
Beispiel in einem Jahr die erforderlichen Zinszahlungen, soll entsprechend
weniger für die Tilgung ausgegeben werden. Auf diese Weise soll sichergestellt
werden, dass steigende Zinszahlungen nicht unmittelbar auf die in der Rubrik
bereitstehenden Programm-Mittel durchschlagen. Die Bundesregierung prüft
den Vorschlag.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 und auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neu eingeführte
Eigenmittel zusätzlich sein müssen und nicht dazu führen dürfen, dass die
nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt im Gegenzug
reduziert werden, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird die Vorschläge der Kommission zur Einführung
neuer Eigenmittel konstruktiv prüfen, auch damit die Rückzahlung für die
NGEU-Anleihen nicht zu Lasten des regulären EU-Haushaltes und seiner
Programme erfolgt. Wichtig ist, dass neue Eigenmittel die Mitgliedstaaten bei
ihren Beiträgen entlasten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
26. Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag der EU-
Kommission, neue Flexibilitätsinstrumente einführen zu wollen, die über
die Obergrenze des MFR hinausgehen – wie mit
a) dem Flexibilitätsinstrument, das Unterstützung für neue oder
unerwartete Bedarfe bieten soll, wenn keine anderen Möglichkeiten einer
Flexibilisierung zur Verfügung stehen?
b) dem neuen Kriseninstrument bei drohenden oder akuten schweren
Krisen oder Notlagen, als außerordentlicher und befristeter
Mechanismus, um über EU-Anleihen, die über den nächsten MFR
abgesichert werden sollen, bei drohenden oder akuten Krisen oder Notlagen
zinsgünstige Kredite an die Mitgliedstaaten vergeben zu können,
wenn sie dies befürwortet, was wären nach Ansicht der
Bundesregierung konkrete Beispiele einer solchen Krise oder Notlage – etwa
auch der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine –, könnten im
Rahmen eines solchen Instruments auch gemeinsame Rüstungsgüter
beschafft werden, und teilt sie die Auffassung der EU-Kommission,
dass Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) keine adäquate Rechtsgrundlage für das
Kriseninstrument sei?
c) dem Instrument „Catalyst Europe“, mit dem im Rahmen der Länder-
und Regionalpläne Kredite in Höhe von bis zu 150 Mrd. Euro
vergeben werden können, abgesichert über den MFR, um gemeinsame
europäische Prioritäten etwa in der Verteidigungsindustrie zu
finanzieren?
Die Fragen 26a bis 26c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
27. Wird sich die Bundesregierung für eine dauerhafte Lockerung des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes für Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben
der Mitgliedstaaten einsetzen, und wenn nein, mit welcher Begründung
hält die Bundesregierung zwar auf nationaler Ebene die dauerhafte
Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigung und bestimmte
sicherheitspolitische Ausgaben oberhalb von 1 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) für gerechtfertigt, nicht aber auf europäischer Ebene?
Das reformierte Regelwerk des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts
ist am 30. April 2024 in Kraft getreten und befindet sich derzeit im ersten
Anwendungszyklus. In einer Mitteilung vom 19. März 2025 hat die Europäische
Kommission die koordinierte Aktivierung der Nationalen Ausweichklausel
vorgeschlagen, um den Mitgliedstaaten den Übergang zu höheren
Verteidigungsausgaben auf nationaler Ebene zu erleichtern und gleichzeitig die Tragbarkeit
der Staatsverschuldung zu gewährleisten. Erfahrungen mit der gewährten
Flexibilität können im Zuge der Anwendung gesammelt werden.
Der europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Schuldenbremse
unterscheiden sich stark hinsichtlich des Geltungsbereichs, der relevanten
fiskalischen Indikatoren, der zugrundeliegenden Methodik und der Ableitung der
Vorgaben. Daher ist ein Vergleich von Teilaspekten der jeweiligen Regelwerke
nicht aussagekräftig.
28. Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission, im
Rahmen von individuellen nationalen und regionalen
Partnerschaftsplänen 14 Fonds zusammenzuführen und zielgerichtete Investitionen und
Reformen zu vereinbaren?
Grundsätzlich befürwortet die Bundesregierung schlankere Strukturen durch
die Zusammenführung von Programmen sowie die Vereinbarung zielgerichteter
Investitionen und Reformen. Aus Sicht der Bundesregierung sollen die in
Rubrik 1 (Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt,
Landwirtschaft, ländlicher Raum und Meere, Wohlstand und Sicherheit)
zusammengeführten Politikbereiche in der Zukunft noch stärker Anreize zur Umsetzung von
innerstaatlichen Reformen liefern. Neue Anforderungen zum Mitteleinsatz
dürfen keinen unverhältnismäßigen Mehraufwand erzeugen und müssen
Anpassungskosten berücksichtigen. Ein gegebenenfalls angepasster
Steuerungsrahmen muss in föderalen Systemen wie in Deutschland umsetzbar sein.
29. Teilt sie, dass diese Pläne mit den Empfehlungen aus dem Europäischen
Semester und insbesondere mit Rechtsstaatsgarantien („Cash for
Reforms“-Mechanismus) verknüpft werden sollen und bei Nichterfüllung
dieser Vereinbarungen (Milestones) EU-Mittel zurückgehalten werden
können, wenn nein, warum nicht, und welche Ziele im Rahmen eines
solchen „Cash for Reforms“-Mechanismus wären für die
Bundesregierung zentral?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 28 verwiesen.
30. Wie wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass Bundesländer
und Kommunen eng in die Aushandlung und Programmierung der
nationalen und regionalen Reformpläne einbezogen werden, und wird sie sich
auch für die Einbindung der Zivilgesellschaft einsetzen?
Den Regionen muss bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Programme
sowie bei der Auswahl der Projekte weiterhin eine zentrale Rolle zukommen.
Eine zentralisierte Förderpolitik, vor allem im Bereich Agrar und Kohäsion, ist
damit nicht vereinbar. Ein gegebenenfalls angepasster Steuerungsrahmen muss
in föderalen Systemen wie in Deutschland umsetzbar sein. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen
31. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung bei einer flexiblen
Umschichtung von Mitteln zwischen bestehenden Ausgabenprogrammen die
Gefahr gebannt werden, dass letztlich zentrale strategische Ziele wie zum
Klimaschutz und zur Artenvielfalt nicht erreicht werden?
Horizontale Regelungen bei gleichzeitig ausreichend flexiblen, aber nicht
unbegrenzten Möglichkeiten zur Umschichtung von Mitteln sollen dazu führen, dass
zentrale strategische Ziele auch erreicht werden können.
32. Unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge zur Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) und Fischerei, die zwar eine feste Mindestzuweisung
für Einkommensstützung, aber keine solche Mindestzuweisung für
Agrarumweltmaßnahmen vorsieht, für welche konkreten Reformen der
GAP setzt sich die Bundesregierung ein, um das Ziel eines Bio-Anteils
von 30 Prozent in der Land- und Lebensmittelwirtschaft zu erreichen,
mit welchen konkreten Reformen der GAP setzt sich die
Bundesregierung ein, damit ein hohes Umweltambitionsniveau erreicht wird, gleiche
Umwelt-, Klima- und Tierschutzstandards in den Mitgliedstaaten gelten
und ländliche Räume gefördert werden, und setzt sich die
Bundesregierung dafür ein, dass die Direktzahlungen an Konditionalitäten geknüpft
wird?
Der Weg hin zu einem an Zielen und Ergebnissen orientierten und
zukunftsfesten Mitteleinsatz in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) muss, auch mit
Blick auf Ernährungssicherheit, konsequent fortgesetzt werden. Die Rolle von
Einkommensanreizen muss bei der Erbringung von Klima-, Umwelt- und
Tierwohlleistungen deutlich gestärkt werden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
33. Unterstützt sie das Ziel der EU-Kommission, eine Mindestzuweisung
von Mitteln für Kohäsion, Soziales, Fischerei sowie ländliche
Entwicklung für weniger entwickelte Regionen und auch für soziale Ziele zu
reservieren, wenn ja, welche Höhe in Prozent vom EU-Gesamthaushalt
hält sie für angemessen, und wenn nein, warum nicht?
Eine Quote für Maßnahmen im sozialen Bereich könnte soziale Ziele des MFR
unterstützen. Hierzu, wie auch zur Frage nach Mindestzuweisungen für
weniger entwickelte Regionen, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
34. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung weniger entwickelte
Regionen bzw. am stärksten benachteiligte Gebiete im Sinne des
Artikels 174 AEUV?
Zur Auswahl und Gewichtung von Indikatoren, die eine im Sinne des
Artikels 174 AEUV angemessene Identifikation weniger entwickelter und am
stärksten benachteiligter Gebiete ermöglicht, befindet sich die Bundesregierung
in einem Abstimmungsprozess, vor dessen Abschluss noch ausstehende Details
zu den Vorschlägen der Kommission zur zukünftigen Ausgestaltung der
Kohäsionspolitik zu berücksichtigen sein werden.
35. Welche konkreten sozialen Maßnahmen auf Ebene der EU unterstützt die
Bundesregierung im Rahmen des nächsten MFR, um welche konkreten
Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte zu stärken, wie sie es in
ihrem Positionspapier zum MFR anführt, unterstützt sie Investitionen in
Beschäftigung, Qualifikationen, Wohnraum und soziale Inklusion im
Rahmen eines neuen unabhängigen Europäischen Sozialfonds, und wie
will sie die in Deutschland wichtige Rolle der Länder in diesen
Bereichen absichern?
Investitionen im sozialen Bereich sollen laut Vorschlag der Kommission
zukünftig im Rahmen der zu erstellenden NRPP getätigt werden. Die
Bundesregierung vertritt die Position, dass Regionen auch zukünftig eine wichtige
Rolle bei der Planaufstellung und -umsetzung einnehmen müssen. Im Übrigen
wird, auch mit Blick auf die Prüfung vorgeschlagener Indikatoren und
Koeffizienten für Soziales im horizontalen Bereich, auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
36. Auf welche konkreten europäischen Korridore militärischer Mobilität
und welche konkreten Maßnahmen zur Resilienzsteigerung gegenüber
hybriden Bedrohungen und Angriffen auf kritische Infrastruktur zielt die
Bundesregierung in ihrem Positionspapier zum nächsten MFR ab?
Die Bundesregierung verweist hierzu auf die im Rahmen der verabschiedeten
Verordnungen und laufenden EU-Prozesse zu militärischer Mobilität, hybriden
Bedrohungen und kritischer Infrastruktur entwickelten Prioritäten, unter
anderem im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie auf
Grundlage der Preparedness Union Strategy, des Weißbuchs für Europäische
Verteidigungsbereitschaft 2030 und der für Ende dieses Jahres erwarteten
Gemeinsamen Kommunikation von Europäischer Kommission und Hoher
Vertreterin zu militärischer Mobilität. Die Bundesregierung verweist auch hier auf die
Bedeutung der Flexibilität des kommenden MFR für neue Herausforderungen
und Prioritäten, damit die EU bis Ende der Laufzeit des kommenden MFR
2034 handlungsfähig ist.
37. Unterstützt die Bundesregierung eine Mindestzuweisung im Rahmen der
nationalen Pläne für Ausgaben und Projekte mit grenzüberschreitendem
Charakter, auch über die Hauptmobilitätskorridore hinaus, und wenn
nein, wie will sie sicherstellen, dass EU-Gelder für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit gesichert oder erhöht werden?
Für die Bundesregierung sind im Rahmen des MFR 2028–2034 Projekte mit
signifikanter grenzüberschreitender Wirkung und europäischem Mehrwert,
insbesondere für den Ausbau von Infrastruktur einschließlich Energieinfrastruktur
im Bereich Stromnetze und Wasserstoff, zentral. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
38. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Struktur
und Förderbereiche des von der EU-Kommission vorgeschlagenen
Wettbewerbsfonds, welche Förderbereiche hält sie für besonders wichtig, und
warum?
Der Wettbewerbsfähigkeitsfonds muss Wettbewerbs- und Exzellenzprinzipien
folgen und erfordert eine transparente Steuerung, angemessene Mitsprache der
Mitgliedstaaten und Mechanismen, die die Unterstützung von strategischen
Schlüsseltechnologien planbar sicherstellen. Die Bundesregierung setzt sich für
eine Konsolidierung verschiedener, sich überlappender Förderprogramme in
direkter Mittelverwaltung, besserer Finanzierungsmöglichkeiten für Risikokapital
für Start-ups und Scale-ups sowie ein gestärktes und eigenständiges
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ein. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
39. Teilt sie die Feststellung der EU-Kommission in ihrer Mitteilung zum
nächsten MFR, dass, wie im Deal für eine saubere Industrie dargelegt,
Dekarbonisierung und Wirtschaftswachstum Hand in Hand gehen
müssen, wenn ja, setzt sie sich für eine entsprechend hohe Mindestzuweisung
an Mitteln für den Politikbereich „Energiewende und Dekarbonisierung
der Industrie“ ein, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt die Feststellung der EU-Kommission, dass
Dekarbonisierung und Wirtschaftswachstum Hand in Hand gehen müssen. Auf dem von
der EU eingeschlagenen Weg zur Klimaneutralität bis 2050 sind
wirtschaftliche, ökologische und soziale Zukunftsfähigkeit zusammen zu denken. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
40. Teilt sie die Auffassung, dass der nächste MFR einem umfassenden
Sicherheits- und Wettbewerbsansatz folgen sollte, der gleichermaßen auch
zivile Grundlagenforschung (Horizon Europe), Umweltschutz und
Artenvielfalt (LIFE+-Programm) und die Verwirklichung der
transeuropäischen Netze und der Energie- und Verkehrswende (neue Connecting
Europe Facility – CEF) in der EU fördert, um die vereinbarten Klimaziele
tatsächlich zu erreichen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, und
wenn ja, wird sie dafür Sorge tragen, dass die Förderung entsprechender
Programme mindestens auf gleich hohem Niveau fortgesetzt wird?
Ein modernisierter MFR muss Ausgaben mit europäischem Mehrwert
priorisieren, einschließlich investiver Zukunfts-, Innovations- und
Transformationsausgaben und der Finanzierung europäischer öffentlicher Güter. Zur genauen
Ausgestaltung und dem zukünftigen Zusammenspiel der genannten Förderbereiche
verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung.
41. Trägt der aktuelle Vorschlag der Kommission den in der „Warschauer
Erklärung zu einem zukünftigen F&I-Programm“ der europäischen
Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister vom 11. Mai 2025
(https://polish-presidency.consilium.europa.eu/media/kblnvx34/warsaw-
declaration.pdf) dargelegten Grundsätzen aus Sicht der Bundesregierung
ausreichend Rechnung, bzw. wo sieht sie Änderungsbedarf, und welche
konkreten rechtlichen und operativen Mechanismen sind aus Sicht der
Bundesregierung geeignet, um die in der „Warschauer Erklärung“
dargelegten Prinzipien abzusichern und insbesondere eine Zweckbindung der
für Forschung vorgesehenen Mittel ausschließlich für
wissenschaftsgeleitete Forschung auch bei einer Anbindung an den
Wettbewerbsfähigkeitsfonds zu gewährleisten, um beispielsweise die Umwidmung für andere,
politische Ad-hoc-Maßnahmen zu verhindern?
Die Bundesregierung begrüßt, dass der Vorschlag der Kommission ein
gestärktes und eigenständiges Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit
enger Anbindung an den Wettbewerbsfähigkeitsfonds vorsieht. Zur Beurteilung
der zukünftigen Ausgestaltung dieser Anbindung verweist die Bundesregierung
auf ihre Vorbemerkung,
42. Welche konkreten gemeinsamen europäischen militärischen
Fähigkeitslücken sollten zuvorderst geschlossen und welche davon wie durch den
Wettbewerbsfonds unterstützt werden?
Über Fähigkeitsbedarfe und -prioritäten wird im Rahmen der entsprechenden
Prozesse der NATO und der EU entschieden. Der Europäische Rat hat sich am
6. März 2025 auf eine Liste von prioritären Fähigkeitsbereichen geeinigt, die
im Rahmen der Verhandlungen der Verordnung „Security Action for Europe“
(SAFE) ergänzt wurde. Der Wettbewerbsfähigkeitsfonds sollte zum Schließen
dieser Fähigkeitslücken beitragen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
43. Entspricht der Vorschlag der EU-Kommission der Auffassung der
Bundesregierung, innerhalb des nächsten MFR mehr Verantwortung für
Sicherheit und Verteidigung zu übernehmen, und wenn nein, mit welchen
konkreten Instrumenten innerhalb des MFR sollten stattdessen ab 2028
die militärischen Fähigkeitslücken geschlossen werden und mit welchen
Instrumenten außerhalb des nächsten MFR?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich, dass der Vorschlag der EU-
Kommission den Bereich Sicherheit und Verteidigung stärker priorisiert. Im Übrigen
wird auf Antwort zu Frage 41 sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
44. Teilt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments,
dass eine gemeinsame Mittelaufnahme durch die Ausgabe von EU-
Anleihen eine praktikable Möglichkeit darstelle, um etwa auch auf die
anhaltende Krise im Sicherheits- und Verteidigungsbereich zu reagieren,
wenn ja, welcher Form sollten nach ihrer Ansicht die Anleihen sein,
unterstützt sie dabei auch die Vergabe von Zuschüssen, wenn nein, warum
nicht, und welche Unterschiede sieht sie im Vergleich zur Bewältigung
der Corona-Krise?
Die Bundesregierung begrüßt die bereits erreichten Maßnahmen zur Steigerung
der europäischen Verteidigungsbereitschaft, darunter insbesondere das
darlehensbasierte Instrument SAFE. Aus Sicht der Bundesregierung muss der Fokus
jetzt auf der raschen Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen sowie auf
Sicherheit und Verteidigung als eine Priorität für den MFR liegen. Eine
Verstetigung des außerordentlichen und temporären Instruments NGEU lehnt die
Bundesregierung ab.
45. Für welche konkreten Investitionen mit europäischem Mehrwert setzt die
Bundesregierung das nationale Infrastruktur-Sondervermögen und die
Mittel, die nach Lockerung der nationalen Schuldenbremse für
Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben zur Verfügung stehen, ein (bitte einzelne
Vorhaben bzw. Projekte auflisten)?
Die Entscheidung über die vorhabenscharfe Verwendung der vom
Haushaltsgesetzgeber zugestandenen Mittel im Rahmen der sogenannten
Bereichsausnahme für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Ausgaben, bzw. der Mittel
aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, kann durch die
jeweils bewirtschaftenden Ressorts frühestens mit Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens zum Bundeshaushalt 2025 bzw. erst auf der Basis der
Festlegungen im Errichtungsgesetz sowie des Wirtschaftsplans des
Sondervermögens getroffen werden.
Derzeit ist weder das Gesetzgebungsverfahren zum Bundeshaushalt 2025, in
dessen Rahmen der Wirtschaftsplan des Sondervermögens festgestellt wird,
noch zum Errichtungsgesetz des Sondervermögens abgeschlossen. Eine
projektbezogene Aussage zu möglichen konkreten Maßnahmen mit europäischem
Mehrwert kann daher derzeit nicht getroffen werden.
46. Teilt die Bundesregierung den Ansatz der EU-Kommission, der für die
Unterstützung des Beitrittsprozesses und längerfristigen Wiederaufbaus
der Ukraine Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mrd. Euro vorsieht, die
durch gemeinsame EU-Anleihen finanziert werden und durch den
Handlungsspielraum des EU-Haushalts abgesichert sind, und wenn nein, wie
will sie stattdessen den Finanzbedarf der Ukraine unterstützen?
Die Bundesregierung leistet politische, militärische, zivile und finanzielle
Unterstützung für die Ukraine im Abwehrkampf der Ukraine gegen die
völkerrechtswidrige russische Aggression. Hierzu gehört auch die Unterstützung des
leistungsbasierten EU-Beitrittsprozesses und des Wiederaufbaus der Ukraine.
Der MFR 2028–2034 muss diese Unterstützung zu Gunsten der Ukraine
weiterführen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
47. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für regionale
Mindestzuweisungen in der Global Europe Rubrik ein, z. B. für die sogenannten Least
Developed Countries, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich den Vorschlag für Global Europe.
Das Instrument bildet die Grundlage für eine geopolitisch handlungsfähige
Union, die ihre Interessen entschieden und koordiniert umsetzen kann. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
48. Wie bewertet die Bundesregierung die folgenden Programme im
Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Zielerreichung:
a) Global Gateway,
b) Wirtschaftspartnerschaftsabkommen,
und wie steht die Bundesregierung zu einer Fortführung im nächsten EU-
Haushalt, und bei positiver Bewertung, welche konkreten Ergebnisse und
Wirkungsanalysen stützen diese Bewertung exemplarisch, und bei
negativer Bewertung, was sind aus Sicht der Bundesregierung die
Alternativen?
Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung die Ziele der Global Gateway
Initiative. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Darüber hinaus sind die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in ihrer
Laufzeit nicht an den EU-Haushalt gekoppelt und werden entsprechend nicht
Gegenstand der Haushaltsverhandlungen sein.
49. Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Zusammenlegung der
beiden Instrumente der humanitären Hilfe einerseits und der
Entwicklungszusammenarbeit andererseits im Hinblick auf die Einhaltung der
humanitären Prinzipien und die Vermeidung einer Politisierung von
humanitärer Hilfe, und wie wird sie sich im Rahmen der Verhandlungen zu
diesem Thema einbringen?
Die Bundesregierung bekennt sich auf allen Ebenen zu den humanitären
Prinzipien Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit aus den
Resolutionen 46/182 und 58/114 der VN. Der Vorschlag der Kommission sieht
vor, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe der EU durch die
Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO)
unverändert auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 1257/96 erfolgen soll. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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