Beteiligung an den Verhandlungen zu einem verbindlichen UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte - UN Treaty on Business and Human Rights
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Beteiligung an den Verhandlungen zu einem verbindlichen UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte - UN Treaty on Business and Human Rights
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7533
21. Wahlperiode 10.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Gökay Akbulut,
Janina Böttger, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mirze Edis, Ates Gürpinar, Jan
Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada
Salihović, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner,
Christin Willnat, und der Fraktion Die Linke
Beteiligung an den Verhandlungen zu einem verbindlichen UN-Abkommen für
Wirtschaft und Menschenrechte – UN Treaty on Business and Human Rights
270 Menschen kamen ums Leben, als Ende Januar 2019 in Brumadinho,
Brasilien, der Damm einer kommerziell betriebenen Eisenerzmine brach. Eine ganze
Region wurde verwüstet und das Trinkwasser, von dem indigene Gruppen
abhängig sind, ist verschlammt und vergiftet. Eine brasilianische Tochterfirma der
TÜV Süd AG hatte den Damm kurz vor dem tödlichen Dammbruch entgegen
intern kommunizierter Bedenken als sicher eingestuft. Mehrere Zivil- und
Strafverfahren waren und sind wegen des Dammbruchs in Brasilien und in
Deutschland anhängig. Unter anderem läuft seit 2021 vor dem Landgericht
München ein Schadensersatzprozess gegen TÜV Süd. Aktuell ist strittig, ob
brasilianisches Recht anwendbar ist. (www.br.de/nachrichten/wirtschaft/stauda
mmkatastrophe-prozess-gegen-tuev-sued-geht-weiter,VKHM8YG; www.nd
r.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2026/staudammbruch-welche-schul
d-trifft-tuev-sued,staudamm-brasilien-100.html)
Brumadinho veranschaulicht die Risiken eines Systems, in dem wirksame
staatliche Kontrolle fehlt und sicherheitsrelevante Prüfungen an kommerzielle
Zertifizierer ausgelagert werden, die von eben jenem Unternehmen bezahlt
werden, das sie prüfen sollen. Die dabei entstehenden strukturellen
Interessenkonflikte sind hochgefährlich. Das Fehlen wirksamer staatlicher Kontrolle und
juristischer Aufarbeitung ist eine Einladung an transnationale Unternehmen,
ihre Sorgfaltspflichten entlang globaler Wertschöpfungsketten zu umgehen.
Hinterbliebenen und Betroffenen bleibt ohne verbindliche Haftungsregeln und
einen effektiven Zugang zum Recht in vielen Fällen eine adäquate
Entschädigung vorenthalten.
Die Katastrophe in Brumadinho ist nur ein Beispiel unter vielen, das zeigt, wie
Lücken im internationalen Rechtssystem mit Bezug auf transnationale
Wertschöpfungsketten die allgemeinen Menschenrechte und im Besonderen die
Rechte von indigenen Völkern, Frauen, Kindern und weiteren vulnerablen
Gruppen verletzen.
Mit dem nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit dem
1. Januar 2023 in Kraft ist, und der Verabschiedung der EU-
Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive
(CSDDD)), die aber erst bis Juli 2028 umgesetzt werden muss, sind erste
Grundlagen geschaffen worden, um Unternehmen stärker für ihre Aktivitäten
entlang ihrer Wertschöpfungskette zur Verantwortung zu ziehen. Allerdings
haben diese nationalen bzw. regionalen Gesetze klare Defizite. Sie regulieren
nicht alle Unternehmen weltweit, klammern den Finanzsektor weitgehend aus,
und der Zugang zu Wiedergutmachung ist nicht eindeutig gesichert. Der
Wirkungsbereich des LkSG ist jetzt schon durch Ministerialerlasse stark
eingeschränkt. Die Vorschriften zu Klimatransitionsplänen wurden bei den
Anpassungen der CSDDD durch das Omnibus‑I-Paket gänzlich gestrichen. Die
Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 beschlossen, auf dieser Basis den
Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes massiv zu beschränken, womit 95
Prozent der bisher vom LkSG erfassten Unternehmen in Deutschland vom Gesetz
ausgenommen wären (www.misereor.de/presse/pressemitteilungen/koalitionsau
sschuss-hoehlt-lieferkettengesetz-aus).
Um diese und weitere Defizite im globalen Kontext zu beseitigen, sind die
Verhandlungen im Genfer UN-Menschenrechtsrat zu einem verbindlichen UN-
Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte von zentraler Bedeutung
(www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/wg-trans-corp/igwg-on-tnc; www.globalpolic
y.org/de/un-treaty). Nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte von 2011 (Ruggie-Prinzipien), die lediglich einen Empfehlungscharakter
haben, soll damit ein verbindliches internationales Abkommen geschaffen
werden.
Ein global verhandeltes Abkommen harmonisiert existierende Gesetze und
Regelungen weltweit, es wäre verbindlich für alle Unternehmen der
Signatarstaaten und würde den Schutz der Menschenrechte im Kontext von
Wirtschaftsaktivitäten deutlich verbessern. Es ist daher aus Sicht der Fragestellenden im
klaren Interesse von Regierungen – insbesondere in Deutschland und der EU –,
sich an den Verhandlungen für den UN Treaty on Business and Human Rights
zu beteiligen. Auch die heimischen Unternehmen würden von einheitlichen
Regelungen profitieren.
Nach über zehn Jahren Verhandlung ist aktuell Bewegung im Prozess. Von
2025 bis 2027 wurden der Arbeitsgruppe OEIGWG (Open-ended
Intergovernmental Working Group), die mit der Erarbeitung des UN Treaty on Business
and Human Rights mandatiert ist, zusätzliche Kapazitäten zugesprochen. Der
UN-Menschenrechtsrat genehmigte weitere Konsultationstage und die
Ernennung von Rechtsexpertinnen (https://docs.un.org/A/HRC/DEC/56/116).
Während der zwölften Verhandlungsrunde im Oktober 2026 sollen sich Staaten
weiter annähern und soll so der Weg für einen neuen Textentwurf geebnet werden,
der höchstwahrscheinlich im Laufe des Jahres 2027 veröffentlicht wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung eine offizielle Beteiligung an den
Verhandlungen zum UN Treaty on Business and Human Rights in Genf, wenn ja,
wann, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
2. Unterstützt die Bundesregierung ein offizielles Verhandlungsmandat zum
UN Treaty on Business and Human Rights für die Europäische Union,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, was unternimmt die
Bundesregierung insoweit konkret, und welche Abstimmungen auf Ebene der EU sind
notwendig für eine Beteiligung an den Verhandlungen?
3. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem offiziellen Eintritt der EU in
die Verhandlungen zum UN Treaty on Business and Human Rights?
4. Welche allgemeinen Chancen sieht die Bundesregierung in der
Verabschiedung des UN Treaty on Business and Human Rights?
5. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung im UN Treaty on Business
and Human Rights für die Prävention von Menschenrechtsverletzungen?
6. Welche Chancen sieht die Bundesregierung für die Schaffung eines
globalen Level Playing Field für Wirtschaftsaktivitäten durch den UN Treaty on
Business and Human Rights?
7. Welchen Beitrag könnte der UN Treaty on Business and Human Rights
für die Stärkung des Multilateralismus leisten?
8. Welche Relevanz sieht die Bundesregierung im UN Treaty on Business
and Human Rights für die (zukünftige) Gestaltung von bilateralen oder
internationalen, zwischenstaatlichen Investitions- und
Handelsabkommen?
9. Welche Elemente des aktuellen Textentwurfs des UN Treaty on Business
and Human Rights (www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodie
s/hrcouncil/igwg-transcorp/session11/igwg-11th-textual-proposals-lbi.pdf)
befürwortet die Bundesregierung, und welche nicht (bitte jeweils
begründen)?
10. Welche Stärken und/oder Schwächen weist dieser aktuelle Textentwurf
aus Sicht der Bundesregierung für den Schutz indigener Völker und
anderer vulnerabler Gruppen auf?
Inwieweit kann sich die Bundesregierung für die Anerkennung der UN-
Deklaration über die Rechte indigener Völker (UNDRIP) und der ILO
(International Labour Organization)-Konvention Nummer 169 einsetzen?
11. Welche Stärken und/oder Schwächen weist dieser aktuelle Textentwurf
aus Sicht der Bundesregierung für die Stärkung des Menschenrechts auf
eine gesunde Umwelt und die Rechte zukünftiger Generationen auf?
12. Welche potenzielle Wirkung des UN Treaty on Business and Human
Rights sieht die Bundesregierung im Hinblick auf bekannte gravierende
Fälle (anknüpfend an den Brumadinho-Fall), in denen die Betroffenen
bisher keine Wiedergutmachung erlangen konnten und auf sehr aufwendige
Rechtsverfahren oder langsame Mediationsverfahren (z. B. bei der
Weltbank; www.brettonwoodsproject.org/2019/06/what-are-the-main-criticism
s-of-the-world-bank-and-the-imf/, www.verbaende.com/news/pressemittei
lung/weltbank-tochter-ifc-ignoriert-eigene-beschwerdestelle-173304/)
angewiesen sind (bitte begründen)?
13. Wie viele und welche Fälle aus den letzten zehn Jahren sind der
Bundesregierung bekannt, auf die der UN Treaty on Business and Human Rights
(in der Fassung seines aktuellen Textentwurfs: www.ohchr.org/sites/defau
lt/files/documents/hrbodies/hrcouncil/igwg-transcorp/session9/igwg-9th-u
pdated-draft-lbi-clean.pdf) hätte angewendet werden können?
14. Welche strategischen Überlegungen hat die Bundesregierung hinsichtlich
des Zusammenwirkens eines UN Treaty on Business and Human Rights
mit der Lieferkettengesetz-Novelle?
15. Welchen zeitlichen Ablauf erwartet und plant die Bundesregierung für die
vorgesehenen einzelnen Schritte zur Umsetzung der CSDDD ins nationale
Recht?
16. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung die Bundesrepublik
Deutschland gut aufgestellt für den UN Treaty on Business and Human
Rights, und in welchen Bereichen sieht sie den stärksten
Anpassungsbedarf in Deutschland (bitte begründen)?
17. Welche Konsequenzen in Bezug auf den UN Treaty on Business and
Human Rights zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen des UN-
Sonderberichterstatters für das Recht auf Entwicklung, Surya Deva,
(www.ohchr.org/sites/default/files/2025-11/deutschland-sr-right-develop
ment-eom-pr.pdf), der die deutsche Regierung im November 2025
aufforderte, verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln auf
nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu fördern, und der gleichzeitig
die Bundesregierung ermahnte, nicht dem Druck des
Wirtschaftslobbyismus nachzugeben und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zu
verwässern (bitte begründen)?
18. Welche weiteren Wege sieht die Bundesregierung, um die Arbeitsgruppe
OEIGWG zur Erarbeitung des UN Treaty on Business and Human Rights
zu unterstützen?
19. Unterstützt die Bundesregierung das Überleben des UN‑Treaty-Prozesses
finanziell, wenn ja, wie konkret, und wenn nein, warum nicht?
20. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Finanzierung
der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen insgesamt auf
solidere Füße zu stellen?
21. Welche Auswirkungen haben die diesjährigen Kürzungen der Beiträge an
die Fonds und Programme des UN-Systems, auch von Mitteln aus dem
Bundeshaushalt, nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf die
Lebensbedingungen der Menschen im Globalen Süden?
Berlin, den 29. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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